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DE3524000B4 - Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf - Google Patents

Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf Download PDF

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Abstract

Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf mit Gruppen von Antriebselementen, die eine Vielzahl von Hitzeerzeugungselementen (102) aufweisen, um Flüssigkeit auszustoßen; einer Elektrode (103, 104) zum Übermitteln eines Antriebssignales zu jedem der Hitzeerzeugungselemente (102), einem gemeinsamen Substrat (115), das die genannten Gruppen aufweist; Ausstoßöffnungen (107) zum Ausstoßen der Tinte aufgrund des Aktivierens der Antriebselemente; einer Flüssigkeitskammer (110) für jede der genannten Gruppen, die mit den Ausstoßöffnungen (107) einer Gruppe in Verbindung steht; und einer Abdeckplatte (106), die mit dem gemeinsamen Substrat (115) so verbunden ist, dass die Hitzeerzeugungselemente (102) und Ausstoßöffnungen (107) miteinander korrespondieren, wobei die Gruppen von Antriebselementen, die auf dem gemeinsamen Substrat (115) ausgebildet sind, zumindest drei Gruppen sind und die Gruppen in gleicher Ausrichtung vorgesehen sind, und die zumindest drei Gruppen durch Teilbereiche der Abdeckplatte (106) voneinander getrennt sind, wenn das gemeinsame Substrat (115) mit der Abdeckplatte (106) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gruppen von Antriebselementen (102) in einem im wesentlichen gleichen...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Tintenstrahlschreibverfahren (Flüssigkeitsstrahlschreibverfahren) haben unlängst öffentliches Interesse auf sich gezogen, da durch das Schreiben bzw. Aufzeichnen verursachte Geräusche vernachlässigbar gering sind, eine hohe Schreibgeschwindigkeit möglich ist und die Aufzeichnung auf einem ebenen Papier ohne jegliche besondere Behandlung wie beispielsweise Fixierung durchgeführt werden kann.
  • Unter diesen unterscheiden sich die in der japanischen Patentanmeldung JP 54-51837 A , deutschen Veröffentlichung DE 2843064 A1 , US 4 330 787 und US 4 490 728 veröffentlichten Flüssigkeitsstrahlschreibverfahren von anderen Flüssigkeitsstrahlschreibverfahren darin, daß thermische Energie auf die Flüssigkeit einwirkt, um eine Antriebskraft zum Ausstoßen von Flüssigkeitströpfchen zu erzeugen.
  • Bei den Aufzeichnungsverfahren gemäß der zuvor genannten Veröffentlichungen wird der Effekt ausgenutzt, daß eine Flüssigkeit, die mit einer Energie in Form von Wärme beaufschlagt wird, ihr Volumen sehr schnell vergrößert und die resultierende Kraft dieser Zustandsänderung schleudert die Flüssigkeit durch eine Öffnung an der Spitze des Schreibkopfbereiches, um fliegende Tröpfchen zu bilden, die auf ein Empfangselement zur Erzielung einer Aufzeichnung aufgebracht werden.
  • Insbesondere das Flüssigkeitsstrahlschreibverfahren, das in der DE 2843064 A1 veröffentlicht worden ist, kann sehr wirkungsvoll auf ein sog. „Tröpfchen auf Anforderung-" Aufzeichnungsverfahren angewendet werden und kann des weiteren leicht für Aufzeichnungsköpfe in Vollzeilenausführung sowie in Mehrfachdüsenausführung mit hoher Dichte verwendet werden. Somit können Abbildungen von hoher Auflösung und hoher Qualität mit großer Geschwindigkeit erreicht werden.
  • Ein auf Anforderung ausstoßendes Aufzeichnungsverfahren bezieht sich auf ein Abbildungsverfahren, bei dem zur Erzeugung eines Bildes Tröpfchen, die zur Bildung von Abbildungen notwendig sind, in Abhängigkeit von einem Auslösesignal ausgestoßen werden. Gemäß diesem Verfahren besteht keine Notwendigkeit der Wiedergewinnung und der Umwälzung der Tinte, wohingegen bei dem sog. Dauerstrichverfahren, bei dem Tintentröpfchen ständig ausgestoßen werden, und einige Tintentröpfchen zur Aufzeichnung verwendet werden und andere nicht zur Abbildung dienen, eine Wiedergewinnung und eine Umwälzung der Tinte erforderlich ist. Somit ist im Vergleich zu den ständig ausstoßenden Aufzeichnungsverfahren das auf Anforderung ausstoßende Abbildungsverfahren zur Verkleinerung und Vereinfachung der Vorrichtungen geeignet. Das als Vollzeilenausführung arbeitende Verfahren bezieht sich auf ein Verfahren, bei dem Öffnungen über die gesamte Abbildungsbreite eines eine Abbildung aufnehmenden Elements, z.B. eines Papiers, angeordnet sind, und deshalb erfordert die Vollzeilenausführung keine Bildabtastung durch den Schreibkopf in Richtung der Papierbreite. Daher ist dieser Typ zur Erhöhung der Abbildungsgeschwindigkeit ebenso wie zur Verkleinerung und Vereinfachung der Vorrichtungen geeignet. Bei der Schreibvorrichtung in Vollzeilenausführung sind, beispielsweise beim Beschreiben der gesamten Breite eines Papiers der A4-Größe (210 mm) mit 8 Öffnungen pro 1 mm, 1680 Öffnungen fortlaufend angeordnet, woraus sich eine Vorrichtung mit vielen Öffnungen hoher Dichte ergibt.
  • Der Schreibkopfbereich einer das zuvor erwähnte Schreibverfahren verwendenden Vorrichtung weist einen Flüssigkeitsausstoßbereich auf, der aus Öffnungen und mit den Öffnungen in Verbindung stehenden Flüssigkeitsbahnen besteht und einen Wärmewirkbereich aufweist, der thermische Energie in die Flüssigkeit einbringt zum Ausstoßen von Flüssigkeitströpfchen, sowie elektrothermische Wandler zur Erzeugung der thermischen Energie.
  • Solch ein Schreib- bzw. Aufzeichnungskopf kann eine Vielzahl von in Reihe angeordneten Öffnungen aufweisen sowie mit den entsprechenden Öffnungen in Verbindung stehende Flüssigkeitsbahnen, die mit einer gemeinsamen Flüssigkeitskammer in Verbindung stehen, wobei die Flüssigkeit von einem Flüssigkeitsvorratsbehälter in die Flüssigkeitskammer geführt wird.
  • Gemäß dem herkömmlichen sog. Farbschreibverfahren, bei dem zwei oder mehr Farben verschrieben werden, sind entsprechend jeder Farbe Schreibköpfe üblicherweise angeord net abhängig von der erforderlichen Anzahl von Farben, wobei Tinte zu dem entsprechenden Kopf aus einem Tank zugeführt wird.
  • Falls in zwei Farben, Rot und Schwarz, geschrieben werden soll, wird ein Schreibkopf für rote Tinte und ein Schreibkopf für schwarze Tinte benutzt, und in dem Fall, daß mit vier oder mehr Farben geschrieben werden soll, wird wenigstens ein Schreibkopf für Gelb, Magentarot, Cyanblau und Schwarz üblicherweise benutzt. Das Farbschreiben gemäß diesem Verfahren hat den Vorteil, daß es ausreicht, lediglich Schreibköpfe der selben Struktur entsprechend der Anzahl der erforderlichen Farben anzuordnen, jedoch bei der Anordnung von zwei oder mehr Schreibköpfen ist bezüglich der relativen Position der Schreibköpfe ein hohes Maß an Genauigkeit erforderlich. Um diese Anforderung zu erfüllen, ist eine äußerst genaue Vorgehensweise unglücklicherweise zur Herstellung solcher Schreibköpfe und zum Fixieren der Vorrichtungen für die Schreibköpfe notwendig.
  • Die Nachfrage von Farbabbildungen von hoher Auflösung und hoher Qualität ist inzwischen auf ein hohes Maß angestiegen. Die zuvor erwähnten Verfahren, in denen eine Vielzahl von Schreibköpfen angeordnet sind, können die Anforderungen nicht hinreichend befriedigen. Ein hohes Maß an Genauigkeit bezüglich der Position des Schreibpunktes auf dem aufnehmenden Papier ist erforderlich, so daß eine besondere Bearbeitung des Schreibkopfes und der Fixiereinrichtung zustande gebracht werden sollte. Daraus folgt, daß die Herstellungskosten unvermeidlich sehr hoch werden. Des weiteren ist es nicht einfach, den Schreibkopf auszutauschen, da eine genaue Einstellung der Position notwendig ist.
  • Wenn Schreibköpfe entsprechend der Anzahl von Farben angeordnet werden und die Anzahl von Farben anwächst, wird des weiteren das ganze Volumen des Schreibkopfes so groß, dass der Schreibkopf schwer für einen kleinen und kompakten Drucker verwendet werden kann und zusätzlich steigt das Gesamtgewicht des Kopfes. Folglich ist das bewegte System eine Tragvorrichtung, die den Kopf für eine Schreibvorrichtung trägt, nachteilig schwer beladen.
  • Aus der GB 2 115 748 ist ein Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf mit Gruppen von Antriebselementen bekannt, die eine Vielzahl von Hitzeerzeugungselementen aufweisen, um Flüssigkeit auszustoßen. Jedem der Hitzeerzeugungselemente wird ein Antriebssignal über eine Elektrode übermittelt, um Hitze zu erzeugen und Flüssigkeit auszustoßen. Dieser Aufzeichnungskopf weist ein gemeinsames Substrat auf, das Ausstoßöffnungen zum Ausstoßen der Tinte aufgrund des Aktivierens der Antriebselemente und Flüssigkeitskammern für die Ausstoßöffnungen einer Gruppe aufweist. Eine Abdeckplatte ist vorgesehen, die mit dem Substrat so verbunden ist, dass die Hitzeerzeugungselemente und Ausstoßöffnungen miteinander korrespondieren, wobei die Gruppen von Antriebselementen, die auf dem gemeinsamen Substrat ausgebildet sind, drei Gruppen bilden und die Gruppen in gleicher Ausrichtung vorgesehen sind. Diese Gruppen sind durch Teilbereiche der Abdeckplatte voneinander getrennt, wenn das gemeinsame Substrat mit der Abdeckplatte verbunden ist.
  • Aus der DE 33 12 372 A1 ist eine Aufzeichnungsvorrichtung bekannt, bei der für einen Mehrfarbendruck identische Tintenstrahldruckeinheiten für unterschiedliche Farben in Hauptabtastrichtung nebeneinander angeordnet sind. Bei dieser Aufzeichnungsvorrichtung können bei Vermeidung eines Versatzes der Austrittsöffnungen in Unterabtastrichtung die einzelnen Einheiten zum Drucken nacheinander zur jeweiligen Druckstelle bewegt werden.
  • Dem Anmeldungsgegenstand liegt die Aufgabe zugrunde, einen Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf kompakter Konstruktion zu schaffen, der mit geringem Fertigungsaufwand herzustellen ist und mit dem ein störungsfreier Druck hoher Güte erzielt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird anmeldungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung erlaubt, einen besonders kompakten Aufzeichnungskopf vorzusehen, der in der Lage ist, mehrfarbig und mit unterschiedlicher Dichte Aufzeichnungen von hoher Abbildungsqualität und hoher Auflösungskraft zu geringen Kosten und auf einfache Weise auszuführen, indem mehrere Anordnungen von Hitze erzeugenden Elementen und entsprechend zugeordnete Anordnungen von Öffnungen auf einem Substrat ausgebildet sind und Tinten von verschiedenen Einlassöffnungen den Anordnungen von Öffnungen zugeführt werden, ohne die Tinten gegenseitig zu vermischen. In dem herkömmlichen Verfahren bei dem Gebrauch von zwei oder mehr Schreibköpfen zur Vielfarbenabbildung erfordert daher jeder Kopf und jedes Befestigungselement besondere Auslegung mit genauer Abmessung zur gegenseitigen Ausrichtung der Öffnungen, damit eine hohe Auflösekraft erreicht wird unter dem Nachteil von sehr hohen Kosten und der Inkaufnahme von gewissen Einschränkungen. Demgegenüber kann gemäß der Erfindung ein Aufzeichnungskopf zu sehr geringen Kosten leicht vorgesehen werden, der in der Lage ist, feine Abbildungen zu erzeugen, da die Anordnungen von Hitze erzeugenden Elementen und von Öffnungen in einem entsprechenden Schritt auf einem Substrat und einer Abdeckplatte ausgebildet sind, wodurch eine hohe Anordnungsgenauigkeit und eine hohe Dichte der Öffnungen sicher gestellt ist. Ferner ist der Aufzeichnungskopf gemäß der Erfindung sehr klein und leicht, da die verschiedenen Farben zugeordneten Öffnungen auf einem einzigen Substrat ausgebildet sind, wodurch eine Verkleinerung eines Druckers, der solch einen Aufzeichnungskopf verwendet, ermöglicht ist und für ein Trägerführungssystem ist die Last zur Bewegung des Aufzeichnungskopfs in Abhängigkeit von einem Aufzeichnungspapier verringert.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung in Einzelheiten beschrieben.
  • 1 ist eine auseinandergezogene Schrägansicht eines Ausführungsbeispiels eines Aufzeichnungskopfs gemäß der Erfindung.
  • 1 ist eine auseinandergezogene Ansicht eines Aufzeichnungskopfs, der ein repräsentatives Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt. Auf einem Trägerelement 101, das bspw. aus Glas, glasierter Keramik oder Silikon geformt ist, sind Hitze erzeugende Widerstände 102, Einzelelektroden 103, gemeinsame Elektroden 104 und Elektrodenanschlussstücke 105 ausgebildet. Diese Widerstände und Elektroden werden üblicherweise als eine dünnschichtige Anordnung gebildet durch Vakuumverdampfung oder Kathodenzerstäubung, gefolgt von Wegätzen nicht benötigter Teile durch bekannte fotolithografische Prozesse. Die Elektrodenanschlussstücke 105 sind zur Verwendung mit nicht dargestellten äußeren Drähten, z.B. Wickeldraht, vorgesehen. Versorgungsbohrungen 113 durchdringen ein Substrat 115 und Tinten von nicht dargestellten Tintenvorratsbehältern werden durch die Bohrungen, nämlich von der unteren Fläche des Substrats 115 zu der die Hitze erzeugenden Widerstände 102 tragenden oberen Fläche geführt. Wie in 1 dargestellt ist, sind die Hitze erzeugenden Widerstände 102 in mehrere Anordnungen aufgeteilt, wobei in jeder die Widerstände an eine gemeinsame Elektrode 104 angeschlossen sind, und jede ist mit der Bohrung 113 versehen. In 1 sind vier Anordnungen mit jeweils sieben Hitze erzeugenden Widerständen auf dem Substrat 115 ausgebildet. Auf dem Substrat 115 ist eine Abdeckplatte 106 in einer von Strichlinienpfeilen bezeichneten Position befestigt. Die Abdeckplatte 106 besteht bspw. aus Glas, Keramik, Silikon, einem Metall wie Edelstahl oder Nickel, oder aus einem organischen Kunststoff. Die Abdeckplatte 106 ist zum Ausstoßen von Tinten mit Öffnungen 107 versehen, sowie mit Stegen 108 zur nachhaltigen Wirkung eines in der Hitze erzeugenden Einheit erzeugten Drucks in Richtung der Öffnung und zur Vermeidung von Überlagerung von Druckenergie, die in einer Hitze erzeugenden Einheit zum Ausstoßen von Flüssigkeit erzeugt wurde, mit benachbarten Hitze erzeugenden Einheiten. Zwischen den Stegen 108 sind Flüssigkeitsbahnen 109 ausgebildet, um Tinte zu den Öffnungen zu führen. Diese Öffnungen 107, Stege 108 und Flüssigkeitsbahnen 109 sind, entsprechend den Hitze erzeugenden Elementen zugeordnet, in mehreren Anordnungen auf der Platte 106 ausgebildet, wobei die Stege 108 derart angeordnet sind, dass sie in den Räumen zwischen den aufeinander folgenden Hitze erzeugenden Widerstandsschichten angeordnet werden, wenn die Abdeckplatte 106 entsprechend den Strichlinienpfeilen befestigt wird. Eine Flüssigkeitskammer 110 ist in Verbindung stehend mit den Flüssigkeitsbahnen 109, die zu jeder Anordnung gehören, ausgebildet. Wenn die Abdeckplatte 106 auf dem Substrat 115 befestigt ist, befindet sich die Bohrung 113 auf dem Boden jeder Flüssigkeitskammer 110, in welche Tinte durch die Bohrung 113 eingeführt wird. In 1 sind vier Flüssigkeitskammern 110 als Ausbuchtungen auf der unteren Seite der Abdeckplatte 106 ausgebildet und gegenseitig von Trennwänden 111 abgeteilt. Folglich gelangt die durch eine Bohrung 113 eingeführte Tinte in eine entsprechende Flüssigkeitskammer 110 und wird durch die Flüssigkeitsbahn 109 und Öffnungen 107 der Anordnung geführt, vermischt sich aber nicht mit den durch andere Bohrungen 113 eingeführten Tinten. Das Substrat 115 und die Abdeckplatte 106 können auf verschiedene Weise zusammengefügt werden, jedoch eine leichte und sichere Verbindung kann bspw. mit einem Epoxykleber erreicht werden. Der Kleber ist derart aufgetragen, dass die Verbindung zumindest auf der unteren Seite der Trennwände 111 und von Seitenwänden 112 stattfindet.
  • Wie zuvor beschrieben wurde, ist der in 1 dargestellte Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf gemäß der Erfindung mit einem gemeinsamen Substrat 115 versehen, die mit vier Anordnungen von Öffnungen 107 ausgestattet ist sowie vier Versorgungsbohrungen 113 und in vier Anordnungen aufgeteilte Elektrodenanschlussstücke 105.
  • Indem verschiedene Farbtinten von Gelb, Magentarot, Cyanblau und Schwarz in die entsprechenden Flüssigkeitskammern des zuvor beschriebenen Aufzeichnungskopfs eingefüllt werden und Abbildungssignale der entsprechenden Farben auf die entsprechenden Elektrodenstücke 105 der entsprechenden Anordnungen gebracht werden, wird in Abhängigkeit des Abbildungssignals die Flüssigkeit der vier Farben aus den Öffnungen 107 ausgestoßen, so dass ein Vierfarbschreiben durch Bewegung des Aufzeichnungskopfs in eine von einem Pfeil 114 angedeutete Richtung durchgeführt werden kann.
  • Das vorstehende Ausführungsbeispiel erlaubt, einen Aufzeichnungskopf vorzusehen, der in der Lage ist, zufriedenstellende Abbildungen zu zeichnen, da die effektive Dichte der Bohrungen jeder Farbe nicht verringert ist, selbst bei einer vollständigen Farbausführung, und die Platzierungsgenauigkeit der Bohrungen ist extrem hoch.
  • Obwohl die Erfindung durch das vorstehende Ausführungsbeispiel eines Vielfarbaufzeichnungskopfs, der vier Anordnungen von Öffnungen 107 auf der gleichen Seite des Substrats aufweist, wie in 1 dargestellt ist, erklärt worden ist, ist die Erfindung auch wunschgemäß anwendbar auf jeden Aufzeichnungskopf, der wenigstens zwei Anordnungen von Öffnungen 107 und entsprechend zwei oder mehr Flüssigkeitskammern 110 und Bohrungen 113 aufweist.
  • Einen weiter vereinfachten Aufzeichnungskopf erhält man, indem der nicht dargestellte Tintenvorratsbehälter, der mit den Flüssigkeitskammern 110 durch die Bohrungen 113 in Verbindung steht, auf einer Seite des Substrats 115 gegenüber der Seite, auf der die Hitze erzeugenden Widerstände angeordnet sind, angeordnet wird.
  • In dem vorstehenden Ausführungsbeispiel sind Stege 108 zwischen den Öffnungen vorgesehen; diese Stege können jedoch weggelassen werden, wenn die Störungen des Flüssigkeit ausstoßenden Drucks der benachbarten Hitze erzeugenden Einheit tolerierbar ist.
  • Wie bereits zuvor beschrieben wurde, weist das Hitze erzeugende Element, das in dem Ausführungsbeispiel gemäß der Erfindung verwendet wird, eine Hitze erzeugende Widerstandsschicht und wenigstens zwei elektrisch mit der Hitze erzeugenden Widerstandsschicht verbundene Elektroden auf. Obwohl in der weiteren Beschreibung eine der Elektroden als eine gemeinsame Elektrode in jeder der Anordnungen verwendet wird, kann jede der Elektroden unabhängig vorgesehen sein, oder eine der Elektroden kann als gemeinsame Elektrode in mehreren Anordnungen verwendet werden, es sei denn, die eine Elektrode ist als gemeinsame Elektrode in jeder einzelnen der Anordnungen verwendet. Es ist einleuchtend, dass die zuvor beschriebenen Änderungen sich mit dem Grundgedanken der Erfindung decken, dass eine Vielzahl von Elementenanordnungen unabhängig voneinander vorgesehen werden kann.
  • Des weiteren ist die nachzufüllende Aufzeichnungsflüssigkeit nicht alleine auf Unterschiede untereinander in der Farbe begrenzt, sondern, selbst wenn die Farben der Aufzeichnungsflüssigkeit im wesentlichen untereinander gleich sind, können die aufzufüllenden Aufzeichnungsflüssigkeiten in ihrer Dichte untereinander verschieden sein. In solch einem Fall ist es möglich, eine Bildaufzeichnung mit einer extrem verbesserten abgestuften Reproduktivität zu erlangen.

Claims (10)

  1. Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf mit Gruppen von Antriebselementen, die eine Vielzahl von Hitzeerzeugungselementen (102) aufweisen, um Flüssigkeit auszustoßen; einer Elektrode (103, 104) zum Übermitteln eines Antriebssignales zu jedem der Hitzeerzeugungselemente (102), einem gemeinsamen Substrat (115), das die genannten Gruppen aufweist; Ausstoßöffnungen (107) zum Ausstoßen der Tinte aufgrund des Aktivierens der Antriebselemente; einer Flüssigkeitskammer (110) für jede der genannten Gruppen, die mit den Ausstoßöffnungen (107) einer Gruppe in Verbindung steht; und einer Abdeckplatte (106), die mit dem gemeinsamen Substrat (115) so verbunden ist, dass die Hitzeerzeugungselemente (102) und Ausstoßöffnungen (107) miteinander korrespondieren, wobei die Gruppen von Antriebselementen, die auf dem gemeinsamen Substrat (115) ausgebildet sind, zumindest drei Gruppen sind und die Gruppen in gleicher Ausrichtung vorgesehen sind, und die zumindest drei Gruppen durch Teilbereiche der Abdeckplatte (106) voneinander getrennt sind, wenn das gemeinsame Substrat (115) mit der Abdeckplatte (106) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gruppen von Antriebselementen (102) in einem im wesentlichen gleichen Abstand angeordnet sind und die Flüssigkeitskammern (110) und die Ausstoßöffnungen (107) in einer einzigen Abdeckplatte (106) vorgesehen sind, wobei die Flüssigkeitskammern (110) über Versorgungsbohrungen (113) mit Flüssigkeit versorgt werden, die zwischen den Elektroden (103, 104) angeordnet sind.
  2. Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Flüssigkeitskammern (110) verschiedene Arten von Aufzeichnungsflüssigkeit aufnehmen.
  3. Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vielzahl der Austrittsöffnungen (107) jeder Gruppe in Reihe angeordnet ist.
  4. Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass Stege (108) zwischen den Austrittsöffnungen (107) jeder Gruppe vorgesehen sind.
  5. Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Stege (108) zwischen den Auslassöffnungen (107) durch je einen Abschnitt der Abdeckplatte (106) gebildet werden.
  6. Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass untereinander entsprechend verbundene Vorratsbehälter zur Versorgung der Versorgungsbohrungen (113) vorgesehen sind.
  7. Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckplatte (106) aus einem Werkstoff gefertigt ist, der aus Glas, Keramik, Silikon, Metall und organischem Kunststoff ausgewählt ist.
  8. Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Hitzeerzeugungselement eine Wärme erzeugende Widerstandsschicht (102) aufweist und wenigstens zwei gegenüberliegende Elektroden (103, 104), die mit der Hitze erzeugenden Widerstandsschicht (102) elektrisch verbunden sind.
  9. Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Elektroden (103, 104) als gemeinsame Elektrode (104) in jeder Gruppe verwendet wird.
  10. Flüssigkeitsstrahlaufzeichnungskopf nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine der Elektroden (103, 104) als gemeinsame Elektrode (104) mehrerer Gruppen verwendet wird.
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