DE3522347C2 - - Google Patents
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- DE3522347C2 DE3522347C2 DE19853522347 DE3522347A DE3522347C2 DE 3522347 C2 DE3522347 C2 DE 3522347C2 DE 19853522347 DE19853522347 DE 19853522347 DE 3522347 A DE3522347 A DE 3522347A DE 3522347 C2 DE3522347 C2 DE 3522347C2
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- F16L—PIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
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- F16L47/34—Tapping pipes, i.e. making connections through walls of pipes while carrying fluids; Fittings therefor
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Description
Die Erfindung betrifft einen Schieber für eine Vorrichtung
zum gasfreien Anbohren und Verschließen eines
Gasleitungsrohres aus nichtmetallischem Material, insbesondere
einem Gasleitungsrohr aus Kunststoff.
In der Praxis ist es bei Gasleitungsrohren häufig
erforderlich, einen sogenannten Umgang nach Art eines
Bypass vorzusehen, um zwischen den Verbindungsstellen
des Umganges mit dem Gasleitungsrohr einen gasfreien
Rohrabschnitt zu erhalten, an welchem notwendige Arbeiten
im gasfreien Zustand vorgenommen werden können.
Durch den Umgang wird das zu fördernde Gas an dem
betreffenden Rohrabschnitt vorbeigeleitet, d. h. die
eigentliche Gasversorgung wird nicht unterbrochen,
während an dem gasfreien Rohrabschnitt die erforderlichen
Arbeiten vorgenommen werden.
Um den Umgang an das Gasleitungsrohr anzuschließen,
ist es bekanntlich erforderlich, in die Wandung des
Gasleitungsrohres eine Öffnung zu bohren und diese
später - wenn der Umgang wieder entfernt wird - zu
verschließen. Es wird also das unter Gasdruck stehende
Gasleitungsrohr angebohrt, wobei aus Sicherheitsgründen
die Vorschrift besteht, daß das Anbohren und das Verschließen
gasfrei erfolgen, d. h. es soll während des
Anbohrens und während des Verschließens möglichst
kein Gas austreten.
Bei Gasleitungsrohren aus Metall ist das gasfreie
Anbohren und Verschließen bereits zufriedenstellend
gelöst, und zwar unter Verwendung einer speziellen,
einen Schieber aufweisenden Vorrichtung.
Gemäß dem Stand der Technik wird zu diesem Zweck zunächst
ein Anbohrsattelstutzen auf das Gasleitungsrohr
geschweißt. Der Anbohrsattelstutzen besitzt ein
Gewinde, so daß ein Schieber aufgeschraubt werden
kann.
Der Schieber seinerseits weist an seiner dem Anbohrsattelstutzen
gegenüberliegenden Seite ein Gewinde
auf, so daß auf den Schieber eine sogenannte Schleuse
geschraubt wird, und auf die Schleuse wird schließlich
ein Bohrgerät aufgeschraubt (üblicherweise ist das
Bohrgerät zugleich mit der Schleuse als ein Teil integriert).
Durch den geöffneten Schieber hindurch kann nun der
meist als Fräser ausgebildete Bohrer bis an die Wandung
des Gasleitungsrohres geführt werden, um ein
Loch zu bohren. Im Anschluß daran wird der Fräser
in die Schleuse zurückgeführt, und der Schieber wird
verschlossen. Das gasfreie Anbohren ist damit beendet.
In an sich bekannter Weise wird nun das Bohrgerät von
dem Schieber entfernt, auf welchen jetzt ein sogenanntes
Blasensetzgerät mit einer Schleuse befestigt
wird.
Nach Öffnen des Schiebers kann eine Blase in das Gasleitungsrohr
eingeführt und dort aufgeblasen werden,
wodurch das Gasleitungsrohr abgedichtet wird. Wenn
der beschriebene Vorgang an den beiden Verbindungsstellen
des Umganges durchgeführt wird, erhält man
somit einen Rohrabschnitt, der nicht mehr unter Gasdruck
steht, da das Gas über den Umgang geleitet wird.
Ein wichtiger Schritt besteht nun darin, die Bohrung
in der Wandung des Gasleitungsrohres wieder gasdicht
zu verschließen, wenn die eigentlichen Arbeiten an
dem Rohrabschnitt zwischen den Verbindungsstellen
des Gasleitungsrohres mit dem Umgang beendet sind
und der Umgang entfernt bzw. der betreffende Rohrleitungsabschnitt
wieder in Betrieb genommen werden
soll.
Zunächst wird die Blase entlüftet und in die Schleuse
des Blasensetzgerätes zurückgeholt. Nachdem der Schieber
wieder geschlossen ist, kann das Blasensetzgerät entfernt
und ein sogenanntes Stopfensetzgerät mit einer
Schleusenkammer auf den Schieber befestigt werden.
Das Stopfensetzgerät trägt am unteren Ende einer Antriebswelle
einen Schweißstopfen, welcher bis zu einem
Anschlag in ein Gewinde des Anbohrsattelstutzens eingeschraubt
wird, der dadurch abgeschlossen ist.
Anschließend werden sowohl das Stopfensetzgerät als
auch der Schieber entfernt, so daß der Anbohrsattelstutzen
mit dem darin befindlichen Schweißstopfen
freiliegt. Letzterer kann jetzt gegebenenfalls noch
weiter in den Anbohrsattelstutzen gasdicht eingeschraubt
und anschließend verschweißt werden, so daß
der Anbohrsattelstutzen absolut gasdicht verschlossen
ist.
Die soweit beschriebene Vorrichtung mit dem Schieber
sowie die erläuterten Verfahrensschritte sind bei
Gasleitungsrohren aus Stahl bekannt. Es ist ersichtlich,
daß dabei dem mit dem Anbohrsattelstutzen verschraubten
Schieber eine entscheidende Bedeutung zukommt, welcher
die wichtigen Verfahrensschritte für das gasfreie Anbohren
und für das Verschließen der Bohrung überhaupt
erst ermöglicht.
Neben den Gasleitungsrohren aus Stahl werden nun aber
in zunehmendem Maße auch Kunststoff-Gasleitungsrohre
- vor allem aus HDPE und aus PVC - eingesetzt, wobei
den Vorteilen, welche die Verwendung von Kunststoffrohren
mit sich bringt, in der Praxis leider gravierende
Nachteile gegenüberstehen. Das voranstehend
bei Gasleitungsrohren aus Stahl beschriebene Anbohren
und Verschließen der bei Errichtung eines Umganges erforderlichen
Öffnungen läßt sich nämlich bei Kunststoff-
Gasleitungsrohren nicht verwirklichen.
Nachteilig ist vor allem, daß es bisher nicht möglich
war, den bekannten und von seiner Funktion her wichtigen
Schieber gasdicht anzuschließen. Dies ist darauf zurückzuführen,
daß der bei Kunststoff-Gasleitungsrohren
verwendete - dem bekannten Anbohrsattelstutzen
vergleichbare - Ansatzstutzen eine glatte Außenfläche
besitzt, da auf dem hier relevanten Arbeitsgebiet
ein Gewinde bei Kunststoff nicht zulässig ist, d. h.
es muß unbedingt eine glatte Außenfläche des Ansatzstutzens
vorhanden sein.
Es scheidet also die bekannte Maßnahme aus, den Schieber
auf den Ansatzstutzen aufzuschrauben und gasdicht mit
diesem zu verbinden.
Bei Kunststoff-Gasleitungsrohren ist man bisher wie
folgt vorgegangen: an der gewünschten Stelle des Gasleitungsrohres,
wo die Bohrung vorgesehen werden soll,
umgreifen eine obere Halbschale aus Kunststoff und
eine untere Halbschale aus Kunststoff das Gasleitungsrohr.
Beide Halbschalen werden in an sich bekannter
Weise mit dem Gasleitungsrohr verschweißt. Die obere
Halbschale besitzt den schon erwähnten Ansatzstutzen,
während die untere Halbschale zu Zwecken einer Stabilisierung
vorgesehen ist.
Durch den Ansatzstutzen hindurch wird nun mittels eines
Spezialbohrgerätes die Öffnung in die Wandung des
Gasleitungsrohres gebohrt, und anschließend wird eine
Blase gesetzt. Allerdings lassen sich diese Vorgänge
wegen des fehlenden Schiebers in der Praxis nicht
völlig gasfrei durchführen, d. h. es kann zumindest
kurzfristig in nachteiliger Weise Gas entweichen.
Auch das spätere Entfernen der Blase und das Verschließen
des Ansatzstutzens mit einem Stopfen lassen sich
bei Kunststoff-Gasleitungsrohren nicht völlig gasfrei
durchführen. In der Praxis behilft man sich beispielsweise
damit, nach Entfernen der Blase den Ansatzstutzen
an seiner Oberfläche provisorisch abzudichten
- z. B. durch Abdecken mit der Hand - und es
wird dann versucht, den Stopfen möglichst rasch in
den Ansatzstutzen einzubringen, um den Gasaustritt
zu begrenzen.
Wenn der Stopfen in den Ansatzstutzen eingebracht ist,
kann der Stopfen zwar relativ einfach verschweißt
und mit einer Endkappe abgedeckt werden, kritisch
ist jedoch das Einbringen des Stopfens selbst, da
hier kurzfristig Gas entweicht.
Die geschilderten Nachteile sind vor dem Hintergrund
als besonders graviernd anzusehen, daß die neuen
Richtlinien für die Unfallverhütung bei Arbeiten an
Gasleitungsrohren (UVV-Richtlinien) die Forderung
nach einem gasfreien Anbohren und Blasensetzen sowie
nach einem gasfreien Verschließen der Bohrung
beinhalten. Diese Vorschrift läßt sich aber wie gesagt
bisher bei Kunststoff-Gasleitungsrohren nicht
realisieren.
Hier greift nun die Erfindung ein, der die Aufgabe zugrunde
liegt, einen Schieber für eine Vorrichtung
zum gasfreien Anbohren und Verschließen eines Gasleitungsrohres
aus Kunststoff zu schaffen, ferner
ein gasfreies Blasensetzen zu ermöglichen.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt bei dem im Oberbegriff
des Anspruchs 1 genannten Schieber dadurch,
daß der Schieber einen Stutzenaufnehmer besitzt, und
daß in der Innenwand des Stutzenaufnehmers mindestens
ein Dichtungsmittel vorgesehen ist.
Der neuartige Schieber läßt sich problemlos auf einen
Kunststoff-Ansatzstutzen aufsetzen, wobei wegen der
Dichtungsmittel eine völlig gasdichte Verbindung möglich
ist. Um auch einen sicheren mechanischen Halt zu erzielen,
wird der neue Schieber mit zusätzlichen mechanischen
Befestigungsmitteln - z. B. mittels Karabinerhaken -
auf der unteren Kunststoff-Halbschale
befestigt und gehalten.
Die durch die Erfindung geschaffene Möglichkeit der
gasdichten Verbindung bzw. des gasdichten Aufsetzens
des Schiebers auf den Ansatzstutzen beseitigt überraschend
die weiter oben beschreibenen Nachteile, denn
die jetzt auch bei Kunststoff-Gasleitungsrohren ermöglichte
Verwendung eines Schiebers schafft die
weitere Möglichkeit, die eingangs erwähnten und bei
Gasleitungsrohren aus Stahl beschriebenen Maßnahmen
und Vorrichtungen nun auch bei Gasleitungsrohren aus
Kunststoff anzuwenden. Dadurch wird erstmals bei
Kunststoff-Gasleitungsrohren ein gasfreies Anbohren
und Blasensetzen sowie ein gasfreies Verschließen der
Bohrung ermöglicht.
Abweichend von den bekannten und bisher bei Kunststoff-
Gasleitungsrohren verwendeten und vorgesehenen Maßnahmen
liegt der Erfindung der Gedanke zugrunde, diese
an sich bekannten Maßnahmen auch bei Gasleitungsrohren
aus Kunststoff anwenden zu können, und dies wird durch
die neuartige Ausbildung des Schiebers auf verblüffend
einfache Weise erstmals ermöglicht.
Auf den Schieber lassen sich nämlich in an sich bekannter
Weise ein Bohrgerät, ein Blasensetzgerät sowie
auch ein Stopfensetzgerät - jeweils mit einer
Schleuse - aufsetzen.
Um nach dem Entfernen der Blase bei noch aufgesetztem
Schieber den Ansatzstutzen schon gasdicht abzudichten,
kann in zweckmäßiger Weise ein Kunststoff-Stopfen mit
einem Schneidgewinde vorgesehen werden, dessen Schneidkanten
sich in die glatte Innenfläche des Ansatzstutzens
"einkerben" und somit - zumindest für eine
bestimmte Zeitdauer - einen gasdichten Abschluß herstellen.
Es genügt durchaus, wenn der erwähnte Stopfen die gasdichte
Abdichtung nur für eine bestimmte Zeit ermöglicht,
bis der Stopfen nach Entfernen des Schiebers in an sich
bekannter Weise mit dem Ansatzstutzen verschweißt ist
bzw. bis über den Ansatzstutzen eine Endkappe gebracht
und diese mit dem Ansatzstutzen verschweißt worden
ist. Wenn nun der Stopfen selbst undicht werden sollte,
übernehmen die Schweißnähte bzw. die Endkappe die
völlig gasdichte Abdichtung der Öffnung.
Es lassen sich aber auch Stopfen mit einem Außengewinde
verwenden. Zu diesem Zweck ist gemäß einer anderen
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung in den
Ansatzstutzen ein zylindrisches Einsatzstück eingebracht,
welches ein Innengewinde besitzt. In dieses
Innengewinde kann dann der Stopfen mit dem Außengewinde
eingeschraubt werden.
Gemäß einer anderen zweckmäßigen Ausgestaltung der
Erfindung ist es auch möglich, zum - zumindest kurzzeitigen -
Abdichten des Ansatzstutzens einen Preßstopfen
zu verwenden, der in den Ansatzstutzen eingeschlagen
wird.
Andere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
den weiteren Ansprüchen zu entnehmen und in der Zeichnung
dargestellt.
Zum besseren Verständnis wird die Erfindung nachfolgend
anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Kunststoff-
Gasleitungsrohres mit zwei angeschweißten
Halbschalen,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht einer Halbschale
mit einem Ansatzstutzen,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Schiebers mit integriertem
Stutzenaufnehmer,
Fig. 4 eine Ansicht eines Schiebers mit daran befestigbarem
Stutzenaufnehmer,
Fig. 5 eine schematische Ansicht eines Schiebers
mit einer Bohrvorrichtung,
Fig. 6 eine Ansicht gemäß Fig. 5, jedoch mit
einem Blasensetzgerät,
Fig. 7 eine Ansicht gemäß Fig. 5, jedoch mit
einem Stopfensetzgerät,
Fig. 8 eine teilweise Querschnittsansicht eines
Stopfensetzgerätes mit einem Stopfen,
Fig. 9 einen Stopfen,
Fig. 10 einen weiteren Stopfen,
Fig. 11 eine auf den Ansatzstutzen aufsetzbare
Endkappe,
Fig. 12 eine schematische Darstellung eines
Umganges bei einer Gasrohrleitung.
Fig. 13 eine weitere Querschnittsansicht einer
anderen Ausführungsform eines Stopfens,
Fig. 14 eine Draufsicht auf den Stopfen gemäß
Fig. 13 mit einem Vierkant-Loch, und
Fig. 15 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
eines Stopfens gemäß Fig. 13,
jedoch mit einem runden Loch für
die Antriebswelle des Stopfensetzgerätes.
Die zeichnerische Darstellung in Fig. 1 zeigt einen Abschnitt
eines aus Kunststoff bestehenden Gasleitungsrohres
10, welches gasfrei angebohrt werden soll. Im Bereich
der Bohrung wird das Gasleitungsrohr 10 mit einer oberen
Halbschale 12 und einer unteren Halbschale 14 (beide jeweils
aus dem gleichen Kunststoff wie das Gasleitungsrohr
10) verschweißt.
Wie auch in Fig. 2 zu erkennen ist, besitzt die obere
Halbschale 12 einen Ansatzstutzen 16 mit einer Stutzenöffnung
18. Gegebenenfalls kann - abhängig von der Art
des später noch beschriebenen Stopfens - in den Ansatzstutzen
16 ein Einsatzstück 20 eingesetzt werden, wie
durch den Pfeil A angedeutet ist. Das Einsatzstück 20
besitzt ein Innengewinde 22 für die spätere Aufnahme eines
mit einem entsprechenden Außengewinde versehenen
Stopfens.
In Fig. 3 ist ein Schieber 24 dargestellt, welcher hier
als integrierten Bestandteil einen Stutzenaufnehmer 30
umfaßt. Der Stutzenaufnehmer 30 ermöglicht es, den mit
Ausnahme des Stutzenaufnehmers 30 in an sich bekannter
Weise ausgebildeten Schieber 24 gasdicht auf den Ansatzstutzen
16 aufzusetzen, was nachfolgend anhand von Fig. 4
noch erläutert wird.
Der Schieber 24 besitzt oben ein Anschlußteil mit einem
Innengewinde 63 (und/oder Außengewinde 32). Ferner
ist ein Handrad 28 vorgesehen, um über eine Welle 26
durch Drehen des Handrades 28 (vgl. Doppelpfeil B) den
Schieber 24 zu öffnen oder zu schließen.
Fig. 4 zeigt eine besonders vorteilhafte Lösung, welche
die Verwendung eines an sich bekannten Schiebers 24′ ermöglicht.
Der Stutzenaufnehmer 30 besitzt hier ein Außengewinde
36 und kann in ein Innengewinde 34 des Schiebers
24′ eingeschraubt werden, wie dies durch den Pfeil C
verdeutlicht wird. Damit wird der Stutzenaufnehmer 30 zu
einem festen Bestandteil des Schiebers 24′.
Der Pfeil D verdeutlicht, daß der neue Schieber 24 mit
dem Stutzenaufnehmer 30 gasdicht auf den Ansatzstutzen
16 aufgebracht werden kann. Die Innenwandung 38 des
Stutzenaufnehmers 30 ist - entsprechend der Außenfläche
des Ansatzstutzens 16 - glatt ausgebildet und besitzt
hier zwei Nuten 40, in welche O-Ringe 42 eingelassen
sind. Durch diese O-Ringe wird eine hinreichende Abdichtung
erzielt, d. h. der Schieber 24 kann gasdicht auf
den Ansatzstutzen 16 aufgesetzt werden.
Um den Schieber 24 nicht nur gasfrei abgedichtet sondern
auch drucksicher auf dem Ansatzstutzen 16 anzuordnen,
sind gemäß der Darstellung in Fig. 5 auf der Vorder- und
auf der Hinterseite (hier nicht dargestellt) Karabinerhaken
44 vorgesehen, welche den Schieber 24 mechanisch
gegen ein Entfernen sichern.
Im übrigen zeigt Fig. 5 eine auf den Schieber 24 aufgeschraubte
Bohrvorrichtung 48 mit einer Schleuse 46 und
mit einer Drehstange 50 für den Bohrvorgang.
Nachdem nämlich durch die Erfindung der Weg eröffnet ist,
den Schieber 24 gasdicht auf den Ansatzstutzen 16 aufzusetzen,
können die weiteren Maßnahmen - Anbohren, Blasensetzen
und gasfreies Verschließen der Öffnung mittels eines
Stopfens - in einer Art und Weise erfolgen, wie sie
grundsätzlich schon von Gasleitungsrohren aus Metall her
bekannt ist.
Zunächst wird also der Schieber 24 durch Betätigung des
Handrades 28 geöffnet, und durch Drehen der Drehstange 50
kann die gasfreie Anbohrung der Wandung des Gasleitungsrohres
10 erfolgen. Danach wird der Bohrer durch den geöffneten
Schieber 24 hindurch wieder in die Schleuse 46
zurückgeholt, und nachdem der Schieber 28 geschlossen
worden ist, kann - wie in Fig. 6 schematisch dargestellt -
auf den Schieber ein Blasensetzgerät 52 mit einer Schleuse
54 aufgesetzt werden.
Durch den geöffneten Schieber 24 hindurch wird eine Blase
in das Gasleitungsrohr 10 eingeführt und gesetzt. Zu diesem
Zweck ist ein Anschluß 56 vorgesehen, über welchen
das Aufblasen der Blase 92 (vgl. Fig. 12) erfolgen kann.
Mit den soweit beschriebenen Verfahrensschritten ist also
ein gasfreies Anbohren sowie ein gasfreies Blasensetzen
ermöglicht worden, und nach Errichtung eines die Gasversorgung
aufrechterhaltenen Umganges 90 (vgl. Fig. 12)
können an dem jetzt gasfreien Rohrabschnitt 94 Arbeiten
durchgeführt werden.
Nach Abschluß der hier im Rahmen der Erfindung nicht weiter
interessierenden Arbeiten im Bereich des Rohrabschnittes
94 müssen die Blasen 92 wieder entfernt werden. Dies
erfolgt durch den geöffneten Schieber 24 hindurch, der
anschließend wieder geschlossen wird.
Es steht jetzt noch der wichtige Vorgang des gasfreien
Verschließens der zuvor gebohrten Öffnung innerhalb der
Wandung des Gasleitungsrohres 10 an, und zu diesem Zweck
wird auf den Schieber 24 gemäß Fig. 7 ein Stopfensetzgerät
58 mit einer Schleuse 60 befestigt bzw. aufgeschraubt.
Übrigens besitzt der Schieber 24 neben dem Außengewinde
32 auch noch ein Innengewinde 63, so daß eine Befestigung
der jeweiligen Geräte auf unterschiedliche Art möglich ist.
Der nähere Aufbau des Stopfensetzgerätes ist anhand von
Fig. 8 zu erkennen. Ein für die Betätigung vorgesehener
Quergriff 62 ist mit einer Antriebswelle 64 verbunden,
welche durch die Schleuse 60 hindurchführt und außerhalb
der Schleuse 60 in einen Vierkant 72 einmündet. Mittels
des Außengewindes 66 kann das Stopfensetzgerät 58 in das
Innengewinde 63 des Schiebers 24 eingeschraubt werden.
Der Vierkant 72 befindet sich in einem Vierkantloch 74
eines Stopfens 68, d. h., die Antriebswelle 64 trägt den
Stopfen 68.
Der Vierkant 72 ist mit an sich bekannten Kugelfedern
76 versehen, so daß der Stopfen 68 bei Zurückziehen der
Antriebswelle 64 entgegen einem geringen Widerstand problemlos
von der Antriebswelle 64 bzw. von dem Vierkant
72 gelöst werden kann.
Der Stopfen 68 besitzt hier ein Außengewinde 70 und kann
durch Betätigung des Quergriffes 62 in das Innengewinde
22 des Einsatzstückes 20 (vgl. Fig. 2) bis zu einem Anschlag
eingeschraubt werden. Danach wird die Antriebswelle
64 zurückgeholt, wobei der Stopfen 68 in dem Ansatzstutzen
16 verbleibt. Nachdem der Schieber 24 in Fig. 7
verschlossen wurde, wird das Stopfensetzgerät 58 von
dem Schieber 24 getrennt, der nun nach Lösen der Karabinerhaken
44 von dem Ansatzstutzen 16 abgenommen werden
kann.
Der zurückgebliebene Stopfen 68 gewährleistet - zumindest
für eine gewisse Zeitdauer - einen gasdichten Abschluß
des Ansatzstutzens 16. Nun kann der Stopfen 68 in dem Ansatzstutzen
16 bzw. im oberen Bereich der Stutzenöffnung
18 gegebenenfalls noch verschweißt werden.
Der endgültige gasdichte Verschluß wird gemäß Fig. 11
mittels einer Endkappe 96 hergestellt, die in Richtung
des Pfeiles E auf den Ansatzstutzen 16 aufgesetzt und mit
diesem in an sich bekannter Weise verschweißt (bei HDPE) bzw. verklebt
(bei PVC) wird.
Die voranstehende Beschreibung verdeutlicht, daß der
Stopfen 68 lediglich für die kurze Zeitspanne, die vom
Entfernen des Schiebers 24 bis zum Verschweißen der Endkappe
96 vergeht, die Funktion einer gasdichten Abdichtung
zu übernehmen braucht.
Im Rahmen der Erfindung lassen sich mit Vorteil auch andere
Stopfen verwenden, und in Fig. 9 ist ein Stopfen 78
mit einem Schneidgewinde 79 und dem üblichen Vierkantloch
80 gezeigt.
Gemäß der Darstellung in Fig. 10 ist es auch möglich, einen
sogenannten Preßstopfen 82 mit einem sägezahnförmigen Profil
84 (vgl. die linke Hälfte der Querschnittsansicht in
Fig. 10) zu verwenden. Es ist aber auch (vgl. die rechte
Hälfte der Querschnittsansicht in Fig. 10) möglich, Schneidkanten
86 bei dem Preßstopfen 82 mit einem Vierkantloch
88 vorzusehen.
Bei dem Preßstopfen 82, der unter Druckeinwirkung - z. B.
durch Hämmern (bei HDPE) - in den Ansatzstutzen eingebracht
wird, kann darauf verzichtet werden, ein Innengewinde
22 bei dem Ansatzstutzen 16 vorzusehen.
Die Materialauswahl für die jeweils verwendeten Stopfen
ist im Grunde genommen beliebig, jedoch kommen vorzugsweise
Stopfen aus Kunststoff zum Einsatz, wobei der
gleiche Kunststoff verwendet wird, aus dem auch der Ansatzstutzen
16 besteht.
Bei der Erfindung ist es möglich, für den Ansatzstutzen
16 bzw. für die Endkappe 96 eine relativ geringe Bauhöhe
zu verwenden. Dies ist von besonderem Vorteil, da bei eventuellen
Baggerarbeiten im Erdreich im Bereich des Gasleitungsrohres
10 die Gefahr von Beschädigungen durch hervorstehende
Teile verringert wird.
Unter Bezugnahme auf Fig. 9 und 10 und unter Hinweis
auf die Stopfen 68, 78 und 82 wurde voranstehend erwähnt,
daß diese den Ansatzstutzen 16 zumindest zeitweilig
gasdicht abdichten. Dies ist als eine Minimal-Anforderung
zu betrachten, und selbstverständlich können die Stopfen
den Ansatzstutzen 16 auch endgültig gasdicht abschließen,
so daß dann im Prinzip auf eine Endkappe 96 verzichtet
werden könnte.
Eine besonders sichere und gasdichte Abdichtung läßt
sich dadurch erzielen, daß der Stopfen 78 in Fig. 9
zusätzlich mit zwei O-Ringen 81 versehen wird (gegebenenfalls
genügt auch schon ein O-Ring). Solche
O-Ringe lassen sich übrigens auch bei dem Stopfen 82
in Fig. 10 verwenden.
Zur Fig. 12 ist ergänzend noch anzumerken, daß dort
der Umgang 90 sowie die Blasen 92 nur vereinfacht
schematisch dargestellt sind. Es sei darauf hingewiesen,
daß in an sich bekannter Weise zunächst durch das beschriebene
gasdichte Anbohren der eigentliche Umgang
90 "hergestellt" wird, und daß im Anschluß daran mit
einem weiteren gasfreien Anbohren die Blasen 92 gesetzt
werden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit der
Zeichnung ist dies - weil an sich von Gasleitungsrohren
aus Stahl her bekannt - in Fig. 12 nicht näher dargestellt.
Anhand von Fig. 11 ist weiter oben die Herstellung
eines endgültigen gasdichten Verschlusses mittels
der Endkappe 96 beschrieben worden. Der Innendurchmesser
der Endkappe 96 ist dabei in etwa identisch
mit dem Außendurchmesser des Ansatzstutzens 16. Dies
hat nun zur Folge, daß beim Aufsetzen der Endkappe
96 auf den Ansatzstutzen 16 die angestaute in der
Endkappe befindliche Luft nicht bzw. nur sehr schwer
entweichen kann.
Dieser Umstand führt nun dazu, daß die in der Endkappe
96 verbleibende Luft unter großem Druck zusammengepreßt
wird und zwangsläufig nach außen zu
strömen versucht. In der Praxis kann dabei der Nachteil
auftreten, daß etwa beim Verschweißen die
flüssige Schweißmasse nach außen gequetscht bzw.
herausgedrückt wird. Ähnlich liegen die Verhältnisse
beim Verkleben. Als Folge davon können sich schadhafte
und nicht gasdichte Verbindungen einstellen.
Zur Vermeidung dieses Nachteils läßt sich bei der
Erfindung mit Vorteil ein besonderer Stopfen 98
gemäß Fig. 13-15 einsetzen, bei welchem zwischen
dem Boden des Vierkantloches 100 bzw. eines Rundloches
116 und dem gegenüberliegenden Fußende des
Stopfens 98 eine Verbindung über ein Ventil 114
hergestellt ist.
Der Verwendung des Ventils 114 liegt der Gedanke zugrunde,
der in der Endkappe 96 angestauten Luft einen
Weg zum Entweichen zu geben, der ohne schädliche Einflüsse
auf die Verbindung der Endkappe 96 mit dem
Ansatzstutzen 16 selbst ist. Dies wird dadurch erreicht,
daß die angestaute Luft durch den Stopfen
98 bzw. durch das Ventil 114 hindurch in das Gasleitungsrohr
10 entweichen kann. Dabei ist durch das
Ventil 114 gewährleistet, daß die Luft nur in einer
Richtung, und zwar nur in Richtung zum Gasleitungsrohr
10 hin, strömen kann, während umgekehrt aus dem
Gasleitungsrohr 10 selbst kein Gas durch das Ventil
114 in die Endkappe 96 gelangen kann. Diese angestrebte
Funktion läßt sich in vorteilhafter Weise
mit einem einfachen handelsüblichen Fahrradventil
erzielen.
Der in Fig. 13 dargestellte Stopfen 98 besitzt ein
Vierkantloch 100 zur Aufnahme der Antriebswelle 64
des Stopfensetzgerätes 58. Der Stopfen 98 ist zylinderförmig
ausgebildet und auf seinem Außenumfang mit
einem Schneidgewinde 106 versehen. Ferner besitzt
der Stopfen 98 oben und unten zwei O-Ringe 102 und
104.
Vom Boden des Vierkantloches 100 aus erstreckt sich
durch den Stopfen 98 hindurch mittig eine Bohrung
112, und in der Bohrung 112 befindet sich ein Ventil
114, z. B. ein handelsübliches Fahrradventil. Das Ventil
114 ist nur in der durch den Pfeil F angedeuteten
Richtung durchlässig.
Wie ferner in Fig. 13 und auch in Fig. 14 zu erkennen
ist, befindet sich auf dem Boden des Vierkantloches
100 eine Metallplatte 108 mit einer Öffnung 110 an
der Stelle der Bohrung 112. Die Metallplatte 108
bietet in vorteilhafter Weise die Möglichkeit, die
weiter oben erwähnte Antriebswelle 64 des Stopfensetzgerätes
58 magnetisch mit der Metallplatte 108,
und damit mit dem Stopfen 98 selbst, zu verbinden,
so daß die sonst üblichen Kugelfedern entfallen
können.
Es ist daher auch ohne weiteres möglich, an Stelle
des Vierkantloches 100 ein Rundloch 116 zu verwenden,
wie dies die Draufsicht gemäß Fig. 15 zeigt. Die
Metallplatte 108 ist hier ebenfalls kreisförmig ausgebildet.
Wenn unter Verwendung des Stopfens 98 die Endkappe
96 gemäß Fig. 11 auf den Ansatzstutzen 16 aufgebracht
wird, staut sich innerhalb der Endkappe 96
Luft an, und durch das Ventil 114 ist nur gewährleistet,
daß diese Luft in das Gasleitungsrohr 10
entweichen kann.
Dadurch wird verhindert, daß die angestaute Luft
zwangsläufig einen Weg nach außen im Verbindungsbereich
zwischen der Endkappe 96 und den Ansatzstutzen
16 sucht, wodurch flüssige Schweißmasse oder Klebemasse
mit herausgedrückt bzw. herausgequetscht werden
würde.
Claims (16)
1. Schieber für eine Vorrichtung zum gasfreien Anbohren
und Verschließen eines Gasleitungsrohres aus nichtmetallischem
Material, insbesondere einem Gasleitungsrohr
aus Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber
(24) einen Stutzenaufnehmer (30) besitzt, und daß in
der Innenwand (38) des Stutzenaufnehmers (30) mindestens
ein Dichtungsmittel (42) vorgesehen ist.
2. Schieber nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Stutzenaufnehmer (30) neben dem Dichtungsmittel
(42) oder den Dichtungsmitteln (42) eine glatte
zylindrische Innenwand (38) besitzt.
3. Schieber nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Dichtungsmittel durch einen
O-Ring (42) gebildet ist.
4. Schieber nach einem der vorhergehenden Ansprüche
1-3, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (24) in
an sich bekannter Weise an seinem einen Ende ein Innengewinde
(34) besitzt, und daß der Stutzenaufnehmer (30)
in das Innengewinde (34) gasdicht eingeschraubt ist.
5. Schieber nach einem der vorhergehenden Ansprüche
1-4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (24)
durch mechanische Befestigungsmittel (44) an dem Gasleitungsrohr
(10) oder an einer mit dem Gasleitungsrohr
(10) verbundenen Halbschale (12) befestigbar ist.
6. Schieber nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsmittel durch Karabinerhaken
(44) gebildet sind.
7. Schieber nach einem der vorhergehenden Ansprüche
1-6, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Stutzenaufnehmer
(30) gegenüberliegenden Seite des Schiebers
(24) wahlweise eine Bohrvorrichtung (48), ein Blasensetzgerät
(52) sowie ein Stopfensetzgerät (58) - jeweils mit
einer Schleuse (46; 54; 60) - aufschraubbar ist.
8. Schieber nach einem der vorhergehenden Ansprüche
1-7, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-
Gasleitungsrohr (10) aus HDPE besteht.
9. Schieber nach einem der vorhergehenden Ansprüche
1-7, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoff-
Gasleitungsrohr (10) aus PVC besteht.
10. Schieber nach einem der vorhergehenden Ansprüche
7-9, dadurch gekennzeichnet, daß der mittels
des Stopfensetzgerätes (58) in den Ansatzstutzen (16)
einbringbare, ein mittleres Loch (100, 116) zur Aufnahme
des Endes der Antriebswelle (64) aufweisende Stopfen
(98) zwischen dem Boden des Loches (100, 116) und dem gegenüberliegenden
Fußende eine Verbindung über ein Ventil
(114) besitzt.
11. Schieber nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß das Ventil (114) in einer Bohrung (112) angeordnet
ist, die sich mittig vom Boden des Loches (100;
116) durch den Stopfen (98) erstreckt.
12. Schieber nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ventil (114) ein übliches Fahrradventil
ist.
13. Schieber nach einem der vorhergehenden Ansprüche
10-12, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem
Boden des Loches (100; 116) eine Metallplatte (108)
befestigt ist, welche eine Durchlaßöffnung (110)
für das Ventil besitzt.
14. Schieber nach einem der vorhergehenden Ansprüche
10-13, dadurch gekennzeichnet, daß die profilierte
Außenfläche des Stopfens (98) durch ein Schneidgewinde
(106) gebildet ist.
15. Schieber nach einem der vorhergehenden Ansprüche
10-14, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen
(98) oben und unten je einen O-Ring (102; 104) besitzt.
16. Schieber nach einem der vorhergehenden Ansprüche
10-15, dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen
(98) aus Kunststoff befestigt.
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