DE3515531C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schraube der im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Art.
Eine solche Schraube ist aus der DE-OS 23 53 375 bekannt.
Aus dem japanischen Gebrauchsmuster SHO-56-1 60 307 ist eine
ähnliche Schraube bekannt, bei der jedoch der Einsatz ei
ner Dichtungsscheibe nicht vorgesehen ist.
Bei der Schraube nach der DE-OS 23 53 375 kann die Dichtungs
scheibe, die unterhalb des Schraubenkopfes vorgesehen ist (siehe Fig. 4 dieser Literatur
stelle), offenbar nur aus einem elastisch
nachgiebigen Material gefertigt sein, da ihre Lochdurchmesser annähernd
dem Durchmesser des Schraubenschaftes entspricht. Um eine solche Dichtungs
scheibe über die Bohransätze zu bringen, muß diese aus elastisch nachgiebigem Mate
rial gefertigt sein. Beim Anziehen einer solchen Schraube ergeben sich
Schwierigkeiten, da sich eine entsprechende Reibung zwischen der Unter
seite des Schraubenkopfes und der Dichtungsscheibe aufbaut, die unter Umständen
zu einem Zerstören der Dichtungsscheibe führen kann. Eine ordnungsgemäße Dich
tungsscheibe muß daher zumindest an der zur Unterseite des Schraubenkopfes
gerichteten Begrenzung eine Metallscheibe aufweisen. Nur dann kann sich der
Schraubenkopf gegenüber der darunterliegenden Dichtungsscheibe verdrehen. Bei
Anordnung einer solchen Dichtungsscheibe mit einer Metallscheibe ist es aber
notwendig, daß die Metallscheibe einen entsprechend großen Lochdurchmesser
aufweist, damit die Metallscheibe überhaupt über die Bohransätze
geführt werden kann. Wenn nun aber ein so großer Lochdurchmesser in der Dichtungs
scheibe vorgesehen ist, kommt es nicht mehr zu einer ordnungsgemäßen Zentrie
rung der Dichtungsscheibe gegenüber dem Schraubenschaft, so daß unter Umständen
eine ordnungsgemäße Abdichtung nicht mehr gegeben ist.
Durch die FR 14 97 960 ist eine Schraube bekannt, die am
schraubenkopfseitigen Ende des Schraubenschaftes eine halb
kugelförmige Erweiterung aufweist. Der Durchmesser der
schraubenkopfseitigen Basis der Erweiterung ist größer als
der Lochdurchmesser einer unter den Schraubenkopf einsetz
baren Spannscheibe. Die Spannscheibe wird bei dieser be
kannten Schraube durch die halbkugelförmige Erweiterung
zentriert, wobei das Loch der Spannscheibe durch die halb
kugelförmige Erweiterung etwa auf halber Höhe derselben un
terhalb der schraubenkopfseitigen Basis erfaßt wird. Bei
dieser bekannten Schraube kann der an die schraubenkopfsei
tige Basis der halbkugelförmigen Erweiterung anschließende
Teil des Schraubenkopfes mit seinem größeren Durchmesser im
Vergleich zur Basis die axiale Verschiebbarkeit der Spann
scheibe in Richtung schraubenkopfseitiges Ende der Schraube
nicht begrenzen, weil diese Verschiebbarkeit bereits durch
die Kugelfläche der halbkugelförmigen Erweiterung begrenzt
wird. Es besteht daher auch die Gefahr der Mitnahmewirkung
zwischen Scheibe und Schraube bei der Montage, weil beim
Einschrauben die halbkugelförmige Erweiterung ruckartig das
Loch erfassen wird. Die Reibung zwischen einer an der Un
terseite der Spannscheibe vorgesehenen elastischen Dich
tungsscheibe und der Oberfläche des Daches od. dgl., in das
die Schraube eingeschraubt wird, kann daher bei der Montage
zu einem Zerstören der Dichtungsscheibe führen. Im übrigen
steht bei dieser bekannten Schraube, wenn sie eingeschraubt
ist, der Schraubenkopf zumindest um den Teil, mit dem die
halbkugelförmige Erweiterung nicht in das Loch der Spann
scheibe eindringt, über diese nach oben vor, was sowohl aus
ästhetischen Gründen als auch aus Gründen der Unfallverhü
tung abzulehnen ist. Diese bekannte Schraube hat im übrigen
keine Bohransätze, weshalb der Lochdurchmesser der Spann
scheibe auch nur unwesentlich größer zu sein braucht als
der Außendurchmesser des Gewindes.
Durch die FR 13 57 642 und die US 24 24 410 sind zwar
Schrauben zur Befestigung von profilierten Platten bekannt,
bei denen am schraubenkopfseitigen Ende des Schraubenschaf
tes eine konische Erweiterung vorgesehen ist, diese Erwei
terung faßt jedoch direkt in ein in der profilierten Platte
vorgesehenes Loch abdichtend ein, also ohne zwischen
Schraubenkopf und profilierter Platte vorgesehene Dich
tungsscheibe, weshalb sich hier das Zentrierproblem einer
solchen Dichtungsscheibe nicht stellt und auch die Gefahr
einer Zerstörung derselben bei der Montage nicht besteht.
Eine aus der DE-OS 23 04 471 bekannte Schraube erfordert
eine starre Unterlegscheibe, die zumindest einen konvex ge
wölbten Ringbereich aufweist, also beispielsweise eine ke
gelstumpfförmig eingesenkte starre Unterlegscheibe, damit
eine Selbstzentrierung zwischen Schraube und Unterleg
scheibe erfolgen kann. Der Lochdurchmesser der Unterleg
scheibe ist stets kleiner als der oder höchstens gleich dem
Durchmesser der schraubenschaftseitigen Basis einer als ko
nische Erweiterung des Schraubenschaftes ausgebildeten
Schulter. Der Selbstzentriervorgang wird daher stets nur
durch das Zusammenspiel zwischen konischer Schulter der
Schraube und kegelstumpfförmiger Einsenkung der Unterleg
scheibe erzielt. Es können also nur Unterlegscheiben einge
setzt werden, die eine solche kegelstumpfförmige Einsenkung
haben. Im übrigen weist auch diese bekannte Schraube keine
Bohransätze auf, weshalb auch bei dieser Schraube der Loch
durchmesser der Unterlegscheibe stets nur unwesentlich grö
ßer als der Außendurchmesser des Gewindes ist. Wenn diese
bekannte Schraube mit Bohransätzen versehen wäre, müßte der
Lochdurchmesser der Unterlegscheibe wesentlich größer sein.
Dann müßte auch der Durchmesser der ringförmigen Erhebung
wesentlich größer sein. Die Erweiterung des Schraubenkopfes
oder die Schulter unter dem Schraubenkopf wäre dann kaum
noch in der Lage, die Unterlegscheibe richtig zu zentrie
ren, weil zum Zentrieren die Erweiterung oder Schulter die
Wand der kegelstumpfförmigen Einsenkung der Unterlegscheibe
berühren muß.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei einer Schraube der im
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art eine gute
Zentrierung der Dichtungsscheibe gegenüber dem Schrauben
kopf bei stets ordnungsgemäßer Abdichtung zu ermöglichen
und trotzdem die Gefahr der Mitnahmewirkung zwischen Dich
tungsscheibe und Schraube bei der Montage zu vermeiden.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die im kennzeich
nenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale in
Verbindung mit den Oberbegriffsmerkmalen gelöst.
Bei der Schraube nach der Erfindung ist der Lochdurchmesser
der Dichtungsscheibe so bemessen, daß sich diese über die
Bohransätze schieben läßt und daß die axiale Verschiebbar
keit der Dichtungsscheibe durch den an die schraubenkopf
seitige Basis der Erweiterung anschließenden Teil des
Schraubenkopfes begrenzt ist. Der Vorteil der erfindungsge
mäßen Ausbildung der Schraube ist, daß nicht die Erweite
rung die axiale Verschiebbarkeit der Dichtungsscheibe be
grenzt, sondern der sich an die Erweiterung anschließende
Teil des Schraubenkopfes. Dadurch wird die Gefahr der Mit
nahmewirkung zwischen Dichtungsscheibe und Schraube bei der
Montage vermieden. Die Gefahr, daß ein unterhalb einer Me
tallscheibe vorgesehener elastischer Dichtring bei der Mon
tage zerstört wird, ist somit ebenfalls beseitigt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung bildet den
Gegenstand des Anspruchs 2. Die Gefahr der Mitnahmewirkung
zwischen Dichtungsscheibe und Schraube bei der Montage ist
hier noch geringer, da die Unterseite des Schraubenkopfes
lediglich mit dem Lochrand der tellerartig ausgebildeten
Metallscheibe in Berührung kommt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im folgenden un
ter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es
zeigen
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine profilierte Platte;
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Schraube, die bei einem festen Unterbau aus Metall
zum Einsatz kommt;
Fig. 3 ein Einsatzbeispiel einer Schraube nach Fig. 2;
Fig. 4 eine Schraube für den Einsatz bei einem festen Unterbau aus Holz.
Fig. 5 ein Einsatzbeispiel für die Schraube nach Fig. 4;
Fig. 6 einen Schnitt durch zwei einander überlappende profilierte Platten; und
Fig. 7 und 8 zwei Querschnittsformen der Schraube im Bereich von Bohransätzen.
Profilierte Platten 1 sind in bestimmten Maßen genormt. Bei der in Fig. 1
dargestellten Platte , einer sogenannten Wellplatte, sind die Höhe H einer Profilerhebung 2, die Dicke D und
somit auch ein Abstand A normmäßig vorgegeben. Es sind also die auf dem Markt
befindlichen Platten 1 der verschiedenen Hersteller immer mit den gleichen Ab
messungen versehen.
Eine Schraube 3 nach Fig. 2 besteht aus einer Bohrspitze 4, einem Schraubenschaft 6
mit einem an die Bohrspitze 4 anschließenden, selbstschneidenden Gewindeab
schnitt 5, einem gewindefreien Abschnitt sowie einem Schraubenkopf 7. Am
Übergang zwischen dem Gewindeabschnitt 5 und dem gewindefreien Schaftab
schnitt sind radial auskragende Bohransätze 8 vorgesehen.
Die Schraube 3 weist von der Platte 1 abhängige Abmessungen auf. Die Länge L
zwischen dem Anfang des Gewindeabschnittes 5 im Bereich der Bohrspitze 4 und den
Bohransätzen 8 entspricht dabei dem Abstand A, welcher der Höhe H der Profiler
hebung 2 abzüglich der Dicke D der Platte 1 entspricht.
Bei der Schraube 3 nach Fig. 2 ist im Bereich des Gewindeabschnittes 5 ein Maschi
nengewinde vorgesehen, und die Bohrspitze 4 ist als Metallbohrspitze ausgeführt,
so daß eine solche Schraube für den Einsatz in einem Metallischen, festen Un
terbau 9 geeignet ist. Die Summe aus der Länge L zwischen dem Anfang des Gewindeab
schnittes 5 und den Bohransätzen 8 und der Länge B der Bohrspitze 4 ent
spricht annähernd der Höhe H der Profilerhebung 2 der profilierten Platte 1,
wobei die Länge B der Bohrspitze 4 gleich der oder größer als die Dicke D der
profilierten Platte 1 ist.
Wenn nun Fig. 3 betrachtet wird, dann ist ersichtlich, daß beim Eindrehen
der Schraube 3 zuerst die Bohrspitze 4 durch die Platte 1 hindurchgeführt
wird, worauf dann durch das in die Bohrungswand eingreifende Gewinde des Gewin
deabschnittes 5 eine Führung und somit eine Ausrichtung der Schraube 3 gewähr
leistet ist. Wenn dann die Bohransätze 8 zum Einsatz kommen, ist bei einer sol
chen Ausführung höchstens noch ein Gewindegang am unteren Rand der Platte 1 im
Einsatz, wobei dieser eine Gewindegang keine Vorschuberhöhung mit sich bringen
kann. Es wird dann also der Bohrvorgang mit den Bohransätzen 8 eingeleitet, so
daß in der Platte 1 eine größere Durchgangsbohrung 10 hergestellt wird. Be
reits während dieses Bohrvorganges mittels der Bohransätze 8 ist die Bohrspit
ze 4 in den festen Unterbau 9, z. B. aus einer metallischen Profilschiene, ein
gedrungen. Vor dem Einsetzen des Gewindeabschnittes 5 in der Bohrung im festen
Unterbau 9 ist der Bohrvorgang durch die Bohransätze 8 in der Platte 1 beendet
oder die Beendigung dieses Bohrvorganges steht unmittelbar bevor.
Bei der Ausführung nach Fig. 4 handelt es sich um eine Schraube 3 mit einem
Holzschraubengewinde im Bereich des Gewindeabschnittes 5 und einer darauf abge
stimmten Bohrspitze 4, bei welcher eine eingefräste Schneidnut 11 vorgesehen
ist. Die Schneidnut 11 erstreckt sich auch in den Gewindeabschnitt 5 hinein. Wenn
also der feste Unterbau 9 aus Holz besteht, muß zwangsläufig ein Gewindeab
schnitt 5 nach Art eines Holzschraubengewindes vorgesehen werden. Auch bei die
ser Ausgestaltung ist die Länge L annähernd auf den Abstand A der profilier
ten Platte 1 abgestimmt. Die Bohrspitze 4 ist bei dieser Ausführung jedoch we
sentlich kürzer ausgeführt, da das Gewinde bei einer Holzschraube möglichst
rasch an die Bohrspitze anschließen muß. Es kann daher bei dieser speziellen
Ausgestaltung zusätzlich zu den Bedingungen der besonderen Länge L die weitere
zweckmäßige Ausführung gefordert werden, nach der die Summe aus der Länge L zwischen
dem Anfang des Gewindeabschnittes 5 und den Bohransätzen 8 und der Länge B der
gewindefreien Bohrspitze 4 gleich der oder kleiner als die Höhe H der Profiler
hebung 2 der profilierten Platte 1 ist, wobei die Länge B der gewindefreien Bohr
spitze 4 gleich der oder kleiner als die Dicke D der Platte 1 ist. Ein Einsatzbei
spiel der Schraube 3 gemäß Fig. 4 ist in Fig. 5 dargestellt.
In Fig. 6 ist ein Querschnitt durch einen Plattenstoß gezeigt, wo also zwei
profilierte Platten 1 an ihren benachbarten Enden übereinander gelegt sind. Bei
einem solchen Plattenstoß sind die Abmessungen der Schraube 3 aus Führungsgründen
auf die untenliegende profilierte Platte 1 abgestimmt.
Die Bohransätze 8 können in bekannter Weise paarweise einander gegenüberliegend
angeordnet werden. Es wäre aber durchaus denkbar, am Umfang des Schraubenschaf
tes 6 mehrfach verteilt mehrere Bohransätze vorzusehen. Zwei Möglichkeiten für die
Ausbildung der Bohransätze 8 sind den Fig. 7 und 8 zu entnehmen. Der Unter
schied liegt lediglich in den geringfügig anderen Radien am Übergang der Bohr
ansätze 8 zum Schraubenschaft 6. Anstelle der als Flügel ausgebildeten
Bohransätze 8 können auch radial vorstehende, achsparallel zur Schraubenachse
ausgerichtete Rippen vorgesehen werden. Solche Rippen könnten gegebenenfalls
auch schraubenlinienförmig am Schraubenschaft 6 verlaufen.
Der Bohrdurchmesser C der Bohransätze 8 ist zweckmäßig im Bereich von 2 bis
4 mm größer als der Durchmesser E des gewindefreien Abschnittes des Schraubenschaftes 6. Es
kann dadurch eine genügende Bewegungsmöglichkeit der zu befestigenden profilier
ten Platten 1 gegenüber dem Unterbau 9 bewerkstelligt werden.
Am schraubenkopfseitigen Ende des Schraubenschaftes 6 ist eine
konische Erweiterung 12 vorgesehen. Der - somit gegenüber dem Durchmesser des
Schraubenschaftes 6 vergrößerte - Durchmesser der schraubenkopfseitigen Basis
der Erweiterung 12 entspricht annähernd dem Bohrdurchmesser C der Bohransätze
8. Dieser Durchmesser entspricht auch ferner annähernd dem Lochdurchmesser der
unter den Schraubenkopf 7 einsetzbaren Dichtungsscheibe 13. Der an die schrau
benkopfseitige Basis der Erweiterung 12 anschließende Teil des Schraubenkopfes
7 weist einen größeren Durchmesser als diese Basis auf, so daß dadurch die
axiale Verschiebbarkeit der Dichtungsscheibe 13 in Richtung schraubenkopfsei
tiges Ende der Schraube 3 begrenzt ist.
Die Dichtungsscheibe 13 kann dadurch sehr einfach über die Schraube 3 und somit
auch über die Bohransätze 8 unter den Schraubenkopf 7 eingeführt werden.
Durch die konische Erweiterung 12 wird gewährleistet, daß die Dichtungsscheibe
13 auch bei einem eventuell schrägen Einbohren der Schraube 3 gegenüber dem
Schraubenkopf 7 trotzdem zentriert wird, so daß keine Abdichtungsprobleme ent
stehen können.
Gerade bei diesem Einsatzzweck der Schraube 3 ist der Aufbau bei einer solchen
Dichtungsscheibe 13 sehr wichtig. Die hier verwendete Dichtungsscheibe 13
besteht aus einer tellerartigen Metallscheibe
14 und einem oder mehreren unterhalb derselben, dem Schraubenkopf 7
abgewendet vorgesehenen elastischen Dichtringen 15. Die Dichtringe 15 weisen
zweckmäßig eine Dicke bis zu 6 mm auf, so daß eine ausreichende Abdichtung
auch bei eventuell trotzdem schräg eingeführter Schraube 3 gegeben sein
wird.
Es wurde der Einsatz der Schraube 3 bei wellenförmig
profilierten Platten 1 beschrieben. Die Schraube 3 ist in
gleicher Weise für anders profilierte Platten anwendbar, wobei jeweils eine
Anpassung an die genormten Plattenmaße notwendig ist.
Claims (2)
1. Schraube zur Befestigung von profilierten Platten aus
Metall, Kunststoff, Faserzement od. dgl. jeweils im Bereich
einer Profilerhebung an einem festen Unterbau, bestehend
aus einer Bohrspitze, einem Schraubenschaft mit einem an
die Bohrspitze anschließenden, selbstschneidenden Gewinde
abschnitt, einem auf den Gewindeabschnitt folgenden, gewin
defreien Abschnitt, einem Schraubenkopf sowie einer Dich
tungsscheibe, wobei diese Dichtungsscheibe unter dem
Schraubenkopf einsetzbar ist und wobei am Übergang zwischen
dem Gewindeabschnitt und dem gewindefreien Schaftabschnitt
radial auskragende, flügel-, gewinde- oder rippenartige
Bohransätze vorgesehen sind und wobei ferner die Länge des
Schraubenschaftes zwischen dem Anfang des Gewindeabschnit
tes im Bereich der Bohrspitze der Schraube und den Bohran
sätzen annähernd dem aus der Höhe der Profilerhebung der
profilierten Platten abzüglich der Dicke der Platten resul
tierenden Abstand entspricht, dadurch gekennzeichnet, daß
am schraubenkopfseitigen Ende des Schraubenschaftes (6)
eine konische Erweiterung (12) vorgesehen ist, wobei der - somit
gegenüber dem Durchmesser des Schraubenschaftes (6)
vergrößerte - Durchmesser der schraubenkopfseitigen Basis
der Erweiterung (12) dem Bohrdurchmesser (C) der Bohran
sätze (8) entspricht und ferner der Lochdurchmesser der un
ter den Schraubenkopf (7) einsetzbaren Dichtungsscheibe
(13) mindestens gleich dem Durchmesser der schraubenkopf
seitigen Basis der Erweiterung (12) ist, daß der an die
schraubenkopfseitige Basis der Erweiterung (12) anschlie
ßende Teil des Schraubenkopfes (7) einen größeren Durchmes
ser als diese Basis aufweist und damit die axiale Ver
schiebbarkeit der Dichtungsscheibe (13) in Richtung schrau
benkopfseitiges Ende der Schraube (3) begrenzt und daß die
unter dem Schraubenkopf (7) einsetzbare Dichtungsscheibe
(13) aus einer Metallscheibe (14) und einem oder mehreren,
unterhalb derselben dem Schraubenkopf abgewendet vorgese
henen elastischen Dichtringen (15) besteht.
2. Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Metallscheibe (14) tellerartig ausgebildet ist.
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