DE3515575A1 - Papiermaschinenpressenpartie mit separaten pressspalten - Google Patents
Papiermaschinenpressenpartie mit separaten pressspaltenInfo
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Description
Dipl.-Ing. R. Kinne Dipl.-Ing. R Grupe , _ Dipl.-Ing. B. Pellmann
Dipl.-Ing. K. Grams _ _ A - Γ Γ7 r Dipl.-Chem. Dr. B. Struif
35 1 ob /b
Bavariaring 4, Postfach 202403 8000 München 2 Tel.: 089-5396 53
Telex: 5-24845 tipat Telecopier: 0 89-537377 cable: Germaniapatent München
30. April 1985
DE 4771
case Fl842115/RP/kk
Valmet Oy Helsinki, Finnland
Die Erfindung betrifft eine Papiermaschinenpressenpartie, die in Laufrichtung der Bahn wenigstens drei aufeinanderfolgende,
separate und im wesentlichen die Bahn entwässernde Preßspalte hat, zwischen denen die Bahn geschlossene
Führung hat, wobei die Entwässerung wenigstens im ersten Preßspalt
durch beide Oberflächen der Bahn erfolgt, der erste Spalt zwischen zwei Pressenwalzen mit zweckmäßig hohlprofilierter Oberfläche gebildet wird, in der Pressenpartie
ein erstes Tuch befindet, das als Pick-up-Tuch dient, an welches die Bahn vom Formsieb überführt wird,
zur Pressenpartie wenigstens ein Obertuch und Untertücher
gehören, die in Laufrichtung der Bahn ersten dieser Tücher Wasser aufnehmende Pressentücher sind, die derart angeordnet
sind, daß eines dieser ersten Tücher als Pressentuch im ersten Spalt und das andere Tuch sowohl im ersten als auch
im zweiten Preßspalt als Pressentuch dient, a-nei von den in
Laufrichtung der Bahn zweiten Tüchern das Obertuch ein Wasser aufnehmendes Pressentuch ist, wobei das andere untere Tuch im
wesentlichen als nicht Wasser aufnehmendes Transporttuch oder -band dient, und mit dem Transporttuch oder -band die Bahn
nach dem dritten Preßspalt in geschlossener Führung in die auf die Pressenpartie folgende Trockenpartie geführt wird.
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Eine durch Verdampfung erfolgende Entwässerung einer Papierbahn erfordert sehr viel Energie und ist deshalb teuer
sowie unwirtschaftlich. Darum wird versucht, soviel Wasser wie möglich mit mechanischen Mitteln vor der Trockenpartie
aus der Bahn zu entfernen. Von diesem Vorgang findet die letzte Phase in der Pressenpartie statt, in der das Wasser
durch Pressung zwischen den Walzen aus der Bahn entfernt wird. Dabei tritt das Wasser in an sich bekannter Weise bei
steigender Temperatur erheblich leichter aus, weil dabei die Viskosität des Wassers und der Druckelastizitätsmodul ebenso
wie die Oberflächenspannung abnehmen.
Bei der Steigerung der Papiermaschinengeschwindigkeiten erwiesen sich als Engpässe die freien Züge der Bahn
nach der Pressenpartie, entweder von der Pressenpartie zur Trockenpartie oder in den ersten freien Zwischenräumen der
Trockenpartie.
Die bisher bekannte gewöhnlichste Art der Entwässerung von Faserstoffbahnen, insbesondere Papier- und Kartonbahnen,
besteht darin, daß die Bahn durch einen aus zwei einander entgegengesetzten Walzen gebildeten Preßspalt geführt
wird. In an sich bekannter Weise werden in den Entwässerungsspalten ein oder zwei Preßtücher verwendet, die
das aus der Bahn entfernte Wasser abführen sowie als die Bahn weiter transportierendes Stützelement dienen.
In der finnischen Auslegeschrift Nr. 50651 ist eine
sog. "Sym-Press"-Pressenpartie beschrieben, die eine kompakte, sog. völlig geschlossene Pressenpartie ist, in der eine
Pressensaugwalze und eine Steinwalze verwendet werden, aus denen sich bestimmte Nachteile ergeben können. Von diesen
sei die Lochung erwähnt,, die die Festigkeit des Mantels
schwächt, weshalb Spezialmetallegierungen als Rohmaterial für die Walzen sowie eine große Mantelstärke verwendet werden
müssen.
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Insbesondere wäre es bei Preßsaugwalzen oft nötig, eine Durchbiegungskompensation durchzuführen, was aber im
allgemeinen nicht möglich ist, weil der Saugwalzenmantel gelocht und/oder weil der Innenraum der Walze dermaßen dem
Saugkasten vorbehalten ist, daß Durchbiegungskompensationsgeräte nicht mehr hineinpassen.
Bevor die geschlossenen und kompakten Pressenpartien
(z. B. Sym-Press Ii (Warenzeichen) der Anmelderin) zum Einsatz kamen, waren offene Pressenpartien üblich, die aus mehreren
separaten, aus Pressenwalzenpaaren gebildeten Preßspalten bestanden. Bezüglich dieser bekannten Lösungen wird
als Beispiel auf die US-Patentschriften 2.694.348 (E. D.
Beachler), 3.268.390 (D.E. Ely) und 4.219.383 (P.J. Valkama)
hingewiesen. Einer der Gründe, die dazu führten, daß man seinerzeit auf völlig geschlossene und kompakte Pressenpartien
überging, waren u. a. Platzfragen, denn eine kompakte Pressenpartie, z. B. Sym-Press II -Pressenpartie, nimmt bedeutend
weniger Platz ein. Die in den im vorstehenden ge-
20- nannten US-Patentsch'r if ten beschriebenen Pressenpartien haben
einige Nachteile, z. B-, daß die Bahn nach den Preßspalten dazu neigt, erneut Feuchtigkeit aufzunehmen. Besonders nachteilig
ist diese erneute Feuchtigkeitsaufnahme zwischen dem zweiten und dritten Preßspalt, wobei sie sich äußerst nachteilig
bei dünnen Papiersorten auswirkt.
Wenn die Entwässerungsleistung von Spaltpressen
durch Erhöhung des Preßspaltdruckes gesteigert werden soll, kommt man bei gewissem Liniendruck an die Grenze, an der eine
Erhöhung des Spaltdruckes nichts mehr einbringt, denn die Bahnstruktur und die Preßtücher halten diesem Pressungsdruck
nicht mehr stand.
Die Verlängerung des Walzenspaltenbereichs kann durch den Einsatz von Walzen größeren Durchmessers und von
weichen Preßtüchern angestrebt werden, aber auch mit diesen Mitteln kommt man schnell an die Grenzen der Technik und der
Wirtschaftlichkeit.
Wegen der im vorstehenden beschriebenen Probleme und
aus weiteren Gründen wurden in letzter Zeit sog. Langspaltpressen erfunden. Als Beispiele dafür wird auf die US-Patente
3 808 092, 3 808 096, 3 840 429, 3 970 515, 4 201 624 und 4 229 253, die GB-Anmeldungen 20 57 027 sowie die FI-Anmeldungen
823500, 830995 und 831028 hingewiesen.
In der FI-Anmeldung 823187 (eingereicht am 15.9.
1982) der Anmelderin ist eine Pressenpartie beschrieben, die einer der Ausgangspunkte der vorliegenden Erfindung war. In
dieser FI-Anmeldung galt als neu, daß zur genannten Pressenpartie
zwei Obertücher und zwei Untertücher gehören und die in Laufrichtung der Bahn ersten dieser Tücher Wasser aufnehmende
Pressentücher sind, die derart angeordnet sind, daß eines dieser ersten Tücher als Pressentuch im ersten Spalt
und das andere Tuch sowohl im ersten als auch im zweiten Preßspalt als Pressentuch dient, daß die Bahn nach dem dritten
Preßspalt mit genanntem Transporttuch in geschlossener Führung in die auf die Pressenpartie folgende Trockenpartie
der Papiermaschine geführt wird.
Die Ziele der genannten FI-Anmeldung 823187 waren u. a. folgende:
- Schaffung einer völlig geschlossenen Überführung der Bahn vom Formsieb an das Trockentuch,
- Schaffung einer preßsaugwalzenlosen Pressenpartie, worunter verstanden wird, daß es in einigen Fällen möglich ist und
sogar günstig sein kann, in der Pressenpartie eine oder
mehrere Saugwalzen an bestimmten kritischen Stellen einzu-
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setzen, günstigerweise jedoch keine Preßsaugwalze,
- Schaffung einer Pressenpartie, in der zwischen den Preßspalten ausreichend Platz ist, so daß für die an den Pressenwalzen
vorhandenen Einrichtungen, wie Belastungsvorrichtungen,
Schaber sowie verschiedene Führungs- und Aufbereitungsvorrichtungen
für Tücher auch unter Berücksichtigung von Betrieb und Wartung dieser Einrichtungen sowie Ausschußbeseitigung
ausreichend Platz zur Verfügung steht,
- Schaffung einer Pressenpartie, mit der ein größerer Trokkengehalt
als bisher erreicht wird oder in der alternativ schwächere Stoffsorten als bisher verwendet werden können,
- Vermeidung oder wesentliche Reduzierung der bisher insbesondere in kompakten Pressenpartien auftretenden Schwingung
sprobleme,
- Schaffung einer Pressenpartie, deren Ständerkonstruktionen
ohne Schwingungsgeiahr leichter gebaut werden können als
bisher.
Die vorliegende Erfindung hat den Zweck, zunächst die in der FI-Anmeldung 823187 genannten Ziele zu verwirkliehen
und zusätzlich die als Ausgangspunkt der genannten Erfindung dienende Pressenpartie weiter zuentwickeln,derart,
daß ihre Funktion auf günstige Weise mit der Funktion einer Langspaltpresse zur Erzielung der allgemeinen Vorteile, die
diese bietet, kombiniert werden kann. Außer den genannten Zielen hat die Erfindung den Zweck, eine Pressenpartiegesamtheit
zu schaffen, in der auf eine neue günstige Weise eine Langspaltpresse ausgeführt ist. Z. B- stößt man beim Anpassen
einer Langspaltpresse an eine im vorstehenden genannte "Sym-Press"-Pressenpartie auf Schwierigkeiten, weil sich ein
Langspalt nicht an der Mittelwalze der "Sym-Press"-Pressen-
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partie, die eine Steinwalze ist, anordnen läßt. In der vorliegenden
Erfindung soll eine Pressenpartie geschaffen werden, bei der als Gegenwalze des Langspaltes vorteilhaft eine
durchbiegungskorapensierte Stahlxnantelwalze verwendet werden kann, wobei völlig auf den Einsatz der Steinwalze verzichtet
werden kann.
Eine Spezialaufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung einer Pressenpartie, nach der für die Bahn ein
höherer Trockengehalt als bisher erhältlich ist, d. h. ein höherer Trockengehalt als z. B. mit einer Trockenpartie nach
genannter FI-Anmeldung 830128 erreicht wird. Außerdem soll
eine Trockenpartie geschaffen werden, in der dank des Langspaltes
eine bessere Festigkeit für die Bahn als bisher geschaffen wird, was besonders bei der Kartonherstellung wichtig
ist. Weiter soll auch eine bessere Symmetrie für die mit der erfindungsgemäßen Pressenpartie hergestellte Papieroder
Kartonbahn als bisher erzielt werden.
Zur Erreichung der im vorstehenden genannten Ziele ist für die Erfindung im wesentlichen charakteristisch, daß
als dritte separate Preßstelle eine sog. Langspaltpresse dient, deren Länge der Preßspaltzone wesentlich größer
als die Länge der Zonen der vorherigen Walzenspalte ist und daß die genannte Langspaltpresse derart angeordnet ist, daß
die Papierbahn durch die Preßspaltzone der Langspaltpresse läuft, indem sie an ihrer unteren Fläche von dem im wesentlichen
kein Wasser aufnehmenden Tuch getragen und von ihrer anderen Seite von dem wasseraufnehmenden Pressentuch gepreßt
wird.
Mit der erfindungsgemäßen Pressenpartie wird eine
völlig geschlossene Bahnführung verwirklicht, womit die Gefahr
des Reißens verringert wird und dieser Vorteil auch in Form von größeren Maschinengeschwindigkeiten als bisher nutz-
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bar ist. Der mit der erfindungsgemäßen Pressenpartie erzielte
höher als bisher liegende Trockengehalt kann als Energieeinsparung genutzt werden, da die durch Pressung erfolgende
Entwässerung im Energieverbrauch wesentlich vorteilhafter ist als eine durch Verdampfung erfolgende Entwässerung ,und/oder
die Nutzung der Vorteile der Erfindung kann als Produktionssteigerung verwirklicht werden, d. h. über die Möglichkeit
der Erhöhung der Papiermaschinengeschwindigkeit.
Im folgenden wird die Erfindung unter Hinweis auf ein in den Figuren der beigefügten Zeichnung dargestelltes
Ausführungsbeispiel, auf dessen Einzelheiten die Erfindung
jedoch nicht beschränkt ist, ausführlich beschrieben.
Gemäß Figur wird die Bahn W auf einem Sieb 10 gebildet, das entweder ein Langsieb oder ein tragendes Sieb
einer Zweisieb-Bildungspartie ist. Auf dem schräg abwärts gerichteten Lauf zwischen Saugwalze 11 von Sieb 10 und der
Zugwalze 12 des Siebes wird die Bahn W in der Abnahmelinie P^
im Saugbereich 22a der Pick-up-Walze 22 an das erste Obertuch
20 übertragen, das sowohl als Wasser aufnehmendes Pressentuch als auch als Pick-up-Tuch dient. Die Leitwalzen des Tuches
20 sind mit Nummer 21 und die Aufbereitungsvorrichtungen mit
26 bezeichnet. Das Tuch 20 führt die Bahn w an seiner unteren Fläche in den ersten Preßspalt N^, der zwischen zwei hohlprofilierten
Pressenwalzen 24 und 25 gebildet wird. Preßspalt N^ ist
mit zwei Pressentüchern versehen, nämlich mit dem genannten
Obertuch 20 und einem ersten Untertuch 40, das ein Wasser aufnehmendes Pressentuch ist. Die Leitwalzen des Tuches 40
sind mit Bezugszeichen 41, 42 und 43 und die Aufbereitungsvorrichtungen mit 44 bezeichnet. Die Walzen 24, 25 sind
Pressenwalzen mit hohlprofilierter Oberfläche 24'; 25' und
eine davon oder beide können durchbiegungskompensiert sein.
Die hohlprofilierte Oberfläche 24'; 25' der Pressenwalzen 24,
25 kann hart oder weich sein. An der Unterwalze 25 befindet
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sich der Antrieb 27. Die hohlprofilierte Oberfläche 24';
25' kann aus radialer Rillung, Blindbohrungen oder ähnlichem bestehen. Besonders günstig ist eine gewindeförmig gerillte
hohlprofilierte Oberfläche 24', 25', die aus Überzugband
durch Aufwickeln erzeugt ist.
Eine der Pressenwalzen 24 und 25 kann auf allgemein bekannte Weise naturgemäß auch eine Pressensaugwalze sein,
durch deren Einsatz allerdings viele der im vorstehenden genannten Nachteile hervorgerufen werden. Die Entwässerung
erfolgt im ersten Preßspalt N]_ durch beide Oberflächen der
Bahn W sowohl in das obere Tuch 20 als auch in das untere Tuch 40. Teilweise hierdurch wird eine symmetrische, aber
ausreichend vorsichtige Anfangsentwässerung sichergestellt.
Am Lauf der Bahn W befindet sich nach dem ersten
Preßspalt N1 ein zweiter separater Preßspalt N2, der zwischen
zwei Pressenwalzen 34 und 35 gebildet wird. In der Figur sind auch diese Pressenwalzen mit hohlprofilierter Oberfläche
341; 35' versehen, was nicht immer notwendig ist. Das erste
Obertuch 20 transportiert die Bahn W an seiner unteren Fläche in den zweiten Preßspalt N2.
Daß Bahn W nach dem ersten Preßspalt N1 dem oberen
Tuch 20 und nicht dem unteren Tuch 40 folgt, wird durch Anordnungen ■ sicher gestellt , die z. B. aus der FI-Anmeldung
823187 genauer hervorgehen.
Im zweiten Preßspalt N2 dient als Untertuch ein
besonderes Transporttuch 50, das im Gegensatz zu den eigentlichen
Pressentüchern verhältnismäßig undurchlässig ist und im wesentlichen kein Wasser aufnimmt. Damit erfolgt die
Entwässerung im zweiten Preßspalt N1 im wesentlichen gegen
das erste Tuch 20, d. h. aufwärts. Die untere Walze 35 des Preßspaltes N2 kann auch eine glattflächige Walze sein, aber
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es ist günstig, daß die untere Walze 35 mit hohlprofilierter
Oberfläche 35' versehen ist, wenn auch gegen das Transporttuch 50, d. h. das zweite untere Tuch, keine wesentliche
Entwässerung der Bahn W erfolgt. Dank der Oberflächeneigenschäften
des Transporttuches 50 und z. B. der aus genannter
FI-Anmeldung 823187 deutlich werdenden Anordnungen folgt die Bahn
W dem Transporttuch 50, das die Bahn W in den dritten separaten entwässernden Preßspalt Np bringt, der in dieser Erfindung
ausdrücklich ein sog. Langspalt ist. Die Leitwalzen des Transporttuches 50 oder eines ähnlichen Transportbandes sind
mit 51 und die Aufbereitungsvorrichtungen mit 52 bezeichnet.
Ein wesentliches Charakteristikum dieser Erfindung
seitens des ersten und zweiten Spaltes N^ und N2 ist der Einsatz
der gesonderten Langspaltpresse 100. Im Langspalt Np
wird die Papierbahn W mit einem Pressenschuh 108 gegen die Walze 101 gepreßt. Die Walze 101 ist wegen der großen Belastung
zweckmäßig durchbiegungskompensiert. Der Preßvorgang erfordert diese Durchbiegungskompensation nicht unbedingt,
da die "schlanke" Schuhkonstruktion der Walzendurchbiegung folgt. Die Preßzone des Spaltes Np erstreckt sich an der
Walze über den Bereich deren Zentrumswinkels b. Die Gegenwalze 101 besitzt eine hohlprofilierte Oberfläche 101" und
istmiteinem Antrieb 102 versehen. Die Bahn W durchläuft die
Pressenzone b zwischen dem im vorstehenden beschriebenen Transporttuch 50 und dem oberen Pressenfilz 30. Die in Nähe
der Walze 101 befindlichen Leitwalzen des Oberfilzes 30 sind mit Kennziffer 103, andere Leitwalzen mit 38 und die Aufbereitungsvorrichtungen
mit 39 bezeichnet.
Die Bahn W wird zur Pressenzone b an der oberen Fläche des genannten Transporttuches 50 gebracht, dem die
Bahn auch nach dem Spalt Np folgt, wobei sie sich in erster
Linie aufgrund des Einflusses der Oberflächeneigenschaften
oder anderer an sich bekannter Tatsachen vom Oberfilz 30
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trennt. Nach dera Spalt Np wird angestrebt, die Bahn W so
schnell wie möglich vom Oberfilz 30 zu trennen, um die Wiederbefeuchtung
zu verhindern. Da Tuch 50 im wesentlichen kein Wasser aufnimmt, verursacht es auch keine Wiederbefeuchtung.
Der Pressungsdruck des Schuhes 20 wird mit Hilfe des Tuches 50 über ein dichtes Pressenband 110, das z. B.
ein undurchlässiges Kunststoffband, Gummiband oder Metallband
ist, auf dießahn W gerichtet. Der Lauf des Bandes 110 wird
von Leitwalzen 105 und 106 geführt. Der Preßschuh 108 wird von einem Balken 107 gestützt. Der Balken 107 kann fest angebracht
oder möglicherweise durchbiegungskompensiert sein, und der Pressungsdruck im Spalt Np wird mit Hilfe der Belastungsvorrichtungen
(nicht gezeigt) der Oberwalze 101 erzeugt.
Der Preßschuh 108 kann z. B. ein hydrodynamischer oder ein sog. hydrostatischer Schuh oder eine Kombination
aus diesen Schuhen sein.
Wesentlich in der Ausführung der Langspaltpresse 100 ist, daß sich das undurchlässige Band 110, dem vom Spalt
Np aus gesehen auf der Zulaufseite Öl oder dergleichen zugespeist
wird, bezüglich der durch den Spalt Np laufenden Bahn
W ausdrücklich an der Unterseite befindet, damit das Spritzen von Öl auf die Bahn W und ein dadurch verursachtes Verderben
der Bahn verhindert wird.
Bezüglich der übrigen Einzelheiten der Verwirklichung der Langspaltpresse 100 wird als Beispiel auf FI-Anmeldung
830995 (eingereicht am 23.3.1983) der Anmelderin hingewiesen, wobei die darin beschriebenen Einzelheiten sich auf
die Langspaltpresse 100 anwenden lassen, allerdings mit dem Unterschied, daß die Bahn W bei dieser Erfindung zwischen
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dem oberen Filz 30, d. h. einem wasseraufnehmenden Tuch/ und
dem unteren Filz 50 durch den Langspalt Np läuft, wobei das letztgenannte Tuch 50 ausdrücklich ein im wesentlichen nicht
wasseraufnehmendes Tuch oder Band ist für die im vorstehenden
beschriebenen oder weiter unten deutlich werdenden Zwecke.
Der Durchmesser der Gegenwalze 101 der Langspaltpresse 100 ist wegen der großen Belastung im allgemeinen
größer als der Durchmesser der übrigen Pressenwalzen. Im ersten und zweiten Spalt ist günstigerweise in beiden eine
der Walzen durchbiegungskompensiert {φ 700...900 mm) und
die andere eine steife Stahlwalze {φ 1000...1400 mm). Die
Gegenwalze des Langspaltes Np ist entweder durchbiegungskompensiert
(0 1100...1400) oder steif {φ 1500 ... 1800). Die
Breite des Preßschuhes 108, d. h. die Breite der Spaltzone b,
liegt im allgemeinen in der Größenordnung von ca. 15 - 25 cm, zweckmäßig ca. 20 cm.
Gemäß Figur bringt das Transporttuch 50 die Bahn W nach dem Preßspalt Np an die Überführungssaugwalze 62, über
deren Saugbereich 62a das Trockensieb 60 der Trockenpartie der Papiermaschine geführt ist. An der Linie P2 wird Bahn W
unter Wirkung des Saugbereichs 62a vom Transporttuch 50 an das Trockensieb 60 überführt, an dessen Oberfläche die Bahn
geheftet und im Sektor ao über den ersten Trockenzylinder
der Pressenpartie oder den sog. Baby-Zylinder 63 geführt wird. Bahn W läuft vom Trockensieb 60 getragen wenigstens
im Anfangsteil der Trockenpartie zweckmäßig in sog. Eintuchführung
weiter.
Gemäß Figur ist zwischen dem ersten und zweiten Preßspalt N^, N2 ein gegen die Bahn W arbeitender Dampfkasten
70 angeordnet, an dem der zuströmende Dampf durch einen PfeiL S
dargestellt ist. Gegenüber dem Dampfkasten 70 kann ein Dampfkasten 71 vorhanden sein. zwischen dem zweiten und
dritten Preßspalt N2/ Np kann bei Bedarf ein gegen die Bahn
W arbeitender Dampfkasten angeordnet werden (nicht gezeigt). Die Aufgabe der Dampfkästen 70 und 71 besteht darin, eine
Bahn W mit höherem Trockengehalt zu schaffen, was dadurch erreicht wird, daß in den auf die Dampfkästen 70, 71 folgenden
Preßspalten N2, Np mehr Wasser als früher entzogen werden
kann, was einerseits durch Verringerung der Viskosität des Wassers und andererseits durch Verkleinerung des Preßelastizitätsmoduls
erfolgt, wobei beide Effekte auf höher liegender Pressungstemperatur beruhen.
Wie im vorstehenden beschrieben, wurde in der Trokkenpartie zwischen den Stellen Pl und P2 eine völlig geschlossene
Führung geschaffen, was bedeutet, daß die Bahn VJ entweder von einem Pressentuch 20, 40 oder von einem speziellen
Transporttuch 50 kontinuierlich getragen wird und ungestützte offene Züge der Bahn W überhaupt nicht vorhanden
sind. Damit wird die Betriebssicherheit durch Verringern des Bahnrißrisikos wesentlich erhöht.
In der Pressenpartie gemäß Figur erfolgt die Entwässerung
im ersten Preßspalt N1 nach beiden Richtungen (Pfeile V), d. h. durch beide Oberflächen der Bahn W. Hierdurch
wird die Symmetrie der Bahn W gefördert. Im zweiten und dritten Preßspalt N2 und Np erfolgt die Entwässerung
hauptsächlich aufwärts, weil das die Spalte N2 und Np durchlaufende
Transporttuch 50 im wesentlichen kein Wasser aufnimmt .
Zu den wesentlichen Charakteristika der Erfindung
neben dem Einsatz des Langspaltes Np zählt die im vorstehenden
beschriebene Verwendung des im wesentlichen gar kein oder nur verhältnismäßig wenig Wasser aufnehmenden Transporttuches
50, das die Bahn W außerdem speziell in geschlossener Führung in die Trockenpartie transportiert. Die Eigenschaft
des Transporttuches 50, daß es im wesentlichen kein Wasser
aufnimmt, bedeutet allgemein, aber nicht unbedingt, daß das Transporttuch 50 relativ undurchlässig ist. Als Transporttuch
50 dient z. B. ein Tuch, das durch Imprägnierung eines gewöhnlichen Pressentuches mit einem geeigneten Kunststoffmaterial
hergestellt wurde. In einigen Ausführungen kann das Transporttuch 50 in gewissem Maße durchlässig und/oder Wasser
aufnehmend sein. In der vorliegenden Erfindung wird unter "Transporttuch" allgemein ein Tuch oder Band verstanden, dessen
Permeabilität (Luftdurchlässigkeit) bei einer Druckdifferenz^P
= 10 mm H2O (Wassersäule) allgemein im Bereich 0... 2,0 m3/m2 χ min liegt. Zum Vergleich wird festgestellt, daß
die Luftdurchlässigkeit eines normalen neuen Pressenfilzes
allgemein im Bereich 10...30 m3/m2 χ min liegt. Die Luftdurchlässigkeit
eines normalen, gebrauchten Pressenfilzes beträgt ca. 5 m3/m2 χ min (Λρ wievor). Damit ist außer der
Eigenschaft, daß das Transporttuch 50 im wesentlichen kein Wasser aufnimmt, auch von Vorteil, daß es verhältnismäßig
dicht und undurchlässig ist, so daß seine Permeabilität erheblich geringer ist als die von gewöhnlichen Wasser aufnehmenden
Pressenfilzen.
Die Oberflächeneigenschaften des Transporttuches 50
haben auch Einfluß auf die Oberflächeneigenschaften der herzustellenden
Bahn W und darauf, was für einem Tuch die Bahn W nach den einzelnen Preßspalten folgt. Das Transporttuch
50 kann in gewissem Maße Wasser aufnehmend sein, insbesondere dann, wenn dickere Papiersorten hergestellt werden. Als
Grundprinzip gilt, je dünnere Papiersorten hergestellt werden, desto dichter muß das Transporttuch 50 sein.
Anstelle eines Trockensiebes 60 kann ein spezielles Transporttuch oder -band verwendet werden, das die Bahn ζ. Β .-derart
in die Trockenpartie bringt, daß sie von der Oberfläehe ihrer Walze oder ihres Tuches getragen wird, womit die
Bahn W ihren Lauf in der Trockenpartie fortsetzt. In einigen Fällen lassen sich auch offene Führungen in der Trockenpartie
verwenden, weil die Bahn W in der erfindungsgemäßen Pressenpartie
einen verhältnismäßig hohen Trockengehalt erhalten hat und dadurch verhältnismäßig fest ist.
Im allgemeinen können die Liniendrücke der einzelnen Preßspalte in den folgenden Bereichen liegen:
PNi = 50...100 kN/m
PN2 = 70...150 kN/m
pNp = 500...1000 kN/m
pNp = 500...1000 kN/m
In der Praxis wurde für die Liniendrücke der Preßspalte N]_, N2, Np folgende Kombination als günstig festgestellt:
Pn]_ = 70 kN/m, PN2 = 100 kN/m und PNp = 800 kN/m.
In der vorliegenden Erfindung lassen sich größere Liniendrücke als z. B. in der Sym-Press (Warenzeichen) -Pressenpartie
der Anmelderin verwenden, weil alle Preßspalte auf jeden Fall mit zwei Tüchern versehen sind, weshalb auch die
Preßspaltbereiche N]_ und N2 sowie in erster Linie des Langspaltes
Np verhältnismäßig breit werden, und weil sich als Pressenwalzen mit geschlossenem Mantel versehene Gußeisenwalzen
(mit hohlprofilierter und in einigen Positionen sogar
mit glatter Oberfläche) verwenden lassen, die wesentlich haltbarer■und billiger als Saugwalzen mit gelochtem Mantel
und glatte Steinwalzen sind.
Die in der Figur dargestellte durch die ganze Pressenpartie und weiter bis zur Trockenpartie verlaufende geschlossene
Führung ist auch in der Beziehung günstig, daß, auch wenn ein Trockensieb 60 oder ein anderes entsprechendes
Transporttuch mit Naht verwendet wird, diese Naht sich nicht in die Bahn eindrückt, weil die Führungssaugwalze 62 gegen
den nachgebenden, geraden Lauf des Transporttuches 50 und
nicht gegen eine harte Walzenoberfläche arbeitet.
Die Gesamtgeometrie der erfindungsgemäßen Pressenpartie
ist günstigerweise von der Art, daß die Bahn in völlig geschlossener Führung alle Pressenspalte N]_, N2 und Np im
wesentlichen waagerecht durchlauft,derart, daß sich genannte
Pressenspalte im wesentlichen auf gleicher Horizontalebene in solchen Abständen voneinander befinden, daß zwischen ihnen
genügend Platz für die Leitwalzen der einzelnen Tücher und mögliche Dampfkästen und andere Teile verbleibt. In der
Figur ist die Fußbodenebene des Maschinensaales mit Bezugszeichen 70 gekennzeichnet. In der Figur sind keine Ständerkonstruktionen
der Pressenpartie dargestellt, die an sich bekannt oder von der Art sind, daß sie z. B. in der genannten
FI-Anmeldung Nr. 823187 der Anmelderin beschrieben sind.
Claims (9)
1. Papiermaschinenpressenpartie, die in Laufrichtung
der Bahn (W) wenigstens drei aufeinanderfolgende, separate
und im wesentlichen die Bahn (W) entwässernde Preßspalte €
(N1, N2, Np) hat, zwischen denen die Bahn (W) geschlossene
Führung hat, wobei die Entwässerung wenigstens im ersten *
Preßspalt (N1) durch beide Oberflächen der Bahn (W) erfolgt
und der erste Spalt (N1) zweckmäßig zwischen zwei Pressenwalzen
(24, 25) mit hohlprofilierter Oberfläche gebildet wird und sich in der Pressenpartie ein erstes Tuch (20) befindet,
das als Pick-up-Tuch dient, an welches die Bahn (W) vom Formsieb (10) überführt wird, und zur Pressenpartie wenigstens
ein Obertuch (30) und Untertücher (40, 50) gehören, und die in Laufrichtung der Bahn (W) ersten (20, 40) dieser Tücher
Wasser aufnehmende Pressentücher sind, die derart angeordnet sind, daß eines dieser ersten Tücher als Pressentuch im ersten
Spalt (N1) und das andere Tuch sowohl im ersten als auch
im zweiten Preßspalt (N1, N2) als Pressentuch dient, und von
den in Laufrichtung der Bahn (W) zweiten Tüchern (30, 50) das Ober tuch (30) ein Wasser aufnehmendes Pressentuch ist, wobei
das andere untere Tuch im wesentlichen als nicht Wasser aufnehmendes Transporttuch (50) oder -band dient, und mit dom
Transporttuch (50) oder -band die Bahn (W) nach dem dritten Preßspalt (Np) in geschlossener Führung in die auf die Pres-
BAD ORIGINAL j
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-2- DE 4771
senpartie folgende Trockenpartie geführt wird, dadurch gekennzeichnet,
daß als dritte separate Preßstelle eine sog. Langspaltpresse (100) dient, deren Länge der Preßspaltzone
(b) wesentlich größer ist als die Länge der Zonen der vorherigen Walzenspalte (N^, N2), und daß die genannte Langspaltpresse
(100) derart angeordnet ist, daß die Papierbahn (W) durch die Preßspaltzone (b) der Langspaltpresse (100)
läuft, indem sie an ihrer unteren Fläche von dem im wesentlichen kein Wasser aufnehmenden Tuch (50) getragen, und von
ihrer anderen Seite von dem wasseraufnehmenden Pressentuch ( 30) gepreßt wird.
2. Pressenpartie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Langspaltpresse (100) als oberes Pressenelement
eine Walze (101) mit hohlprofilierter Oberfläche und als unteres Pressenelement ein hydrodynamischer und/oder
hydrostatischer Preßschuh (108) dient, dessen Belastungs- und/oder Trägerteil (107) innerhalb der Schleife eines von
Leitwalzen (105, 106) geführten undurchlässigen Bandes (110) angeordnet sind, und letztgenanntes Band (110) den vom Preßschuh
(108) auf die Pressenzone (b) gerichteten Druck über das genannte, im wesentlichen kein Wasser aufnehmende Tuch
(50) auf die zu pressende Bahn (W) überträgt.
3. Langspaltpresse nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Pressenwalze (101) der Langspaltpresse
(100) mit eigenem Antrieb (102) versehen ist.
4. Pressenpartie nach Anspruch 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge der durch genannten Preßschuh (108) geschaffenen Pressenzone (b) in Laufrichtung der Bahn
(W) ca. 15 - 25 cm, zweckmäßig ca. 20 cm beträgt.
5. Pressenpartie nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Liniendruck der in der Langspalt-
-3- DE 4771
pressenzone (b) auf die Bahn (W) gerichteten Pressung im Bereich 500 - 1000 kN/m liegt.
6. Pressenpartie nach Anspruch 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bahn (W) nach der Langspaltpressenzone
(b) derart angeordnet ist, daß sie dem genannten unteren, im wesentlichen kein Wasser aufnehmenden Transporttuch (50)
folgt, und daß die Bahn (W) zur Verhinderung der erneuten Feuchtigkeitsaufnahme so schnell wie möglich nach dem Langspalt
(Np) vom genannten oberen Pressentuch (30) getrennt wird.
7. Pressenpartie nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bahn (W) nach der Langspaltpresse (Np)
an der Oberfläche des genannten Transporttuches (50), das im wesentlichen kein Wasser aufnimmt, zum Bereich der Saugzone
(62a) der Transportsaugwalze (62) geführt wird, daß über genannte
Transportsaugwalze (62) ein Trockensieb (60) geführt wird, das über den ersten Trockenzylinder (63) der Trockenpartie
oder über einen entsprechenden, sog. Baby-Zylinder im Sektor (aQ) weitergeführt wird,und daß die Papierbahn (W) von
dem im wesentlichen geraden Zug des genannten Transporttuches (50) mit der Saugzone (62a) der genannten Transportsaugwalze
(62) an die Oberfläche des genannten Trockensiebes (60) , zweckmäßig an dessen untere Oberfläche, überführt wird.
8. Pressenpartie nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die als oberes Pressenelement der Langspaltpresse
(100) dienende Pressenwalze eine durchbiegungsgeregelte oder durchbiegungskompensierte Walze ist.
9. Pressenpartie nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß sich alle genannten Preßspalte (N1r N2,
Np) im wesentlichen in derselben waagerechten Ebene befinden.
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