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Beschreibung
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Die Erfindung betrifft ein Fußbett zur Einlage in Schuhe, insbesondere
in Sportschuhe, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bei bekannten Fußbetten ist aufgrund der jeweils getroffenen Materialwahl
der Nachteil gegeben, daß diese insgesamt entweder zu weich oder aber zu hart ausgebildet
sind. Dies hat dann jeweils zur Folge, daß das betreffende Fußbett entweder überhaupt
keine Stützung und Führung für den Fuß gewährleistet und demgemäß dem Benutzer ein
schwimmendes Trittgefühl -und somit ein Unsicherheitsgefühl - vermittelt. Demgegenüber
ist bei zu hart ausgebildetem Fußbett der möglicherweise noch größere Nachteil gegeben,
daß während der Benutzung Beschwerden auftreten, die sich anfänglich in entsprechenden
Druckstellen des Fußes mit sich hieran anschließenden orthopädischen Beschwerden
sowie Beeinträchtigungen des gesamten Gelenk- und Sehnen- bzw. Bandapparates äußern.
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Darüber hinaus läßt auch die Ausbildung der Oberflächenkontur des
Fußbettes häufig zu wünschen übrig, was sich dadurch äußert, daß die entscheidenden
Stellen des Fußes weder geführt noch gestützt oder gebettet sind.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das Fußbett der gattungsgemäßen
Art zur Beseitigung der geschilderten Nachteile derart auszugestalten, daß es nicht
nur einfach herstellbar ist, sondern auch eine optimale Stützung und Bettung sowie
Führung des Fußes gewährleistet und dabei gleichzeitig aber solche Abmessungen aufweist,
daß es in handelsübliche Schuhe, insbesondere in Sportschuhe, einlegbar bzw. einpaßbar
ist, ohne daß an solchen Schuhen nennenswerte oder größere Abänderungen vorgenommen
werden müssen.
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Diese Aufgabe wird mit dem erfindungsgemäß ausgestalteten Fußbett
durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
Fußbettes sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
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Das erfindungsgemäße Fußbett zur Einlage in Schuhe, insbesondere
in Sportschuhe, ist in einstückiger Ausbildung vorgesehen und weist ein relativ
hartes, federndes, teilsohlig ausgebildetes Unterteil sowie ein weiches, elastisches,
ganzsohlig ausgebildetes Oberteil auf. Hierbei besitzen das Oberteil und das Unterteil
des Fußbettes unterschiedliche Materialhärte. Weiterhin ist die Oberseite des Fußbettes
mit Vertiefungen bzw. Erhebungen zur Bettung sowie Abstützung des Fußes versehen.
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Die Herstellung des erfindungsgemäßen Fußbettes gestaltet sich besonders
vorteilhaft, wenn das Oberteil und das Unterteil des Fußbettes aus dem selben Material
bestehen, das lediglich durch entsprechende Einstellung die gewünschten unterschiedlichen
Härtegrade aufweist. Vorzugsweise gelangt ein entsprechendes Kunststoffschaummaterial
zur Anwendung, das in bekannter Weise unterschiedliche Härtegrade sowie unterschiedliche
Elastizitäten bei nach wie vor gegebener Materialidentität aufweisen kann.
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Das erfindungsgemäße Fußbett besteht aus wenigstens zwei unterschiedlichen
harten Schichten eines
identischen Materials, wobei, wie schon dargelegt,
die härtere, gleichwohl federnde Schicht durch das teilsohlig ausgebildete Unterteil
gebildet wird, das die Funktion der Stützung und der Führung übernimmt, während
demgegenüber die weniger harte und demgemäß weiche, elastische Schicht durch das
Oberteil gebildet wird, das ganzsohlig gestaltet ist und dem Fuß aufgrund entsprechender
Anpassung die gewünschte Bettung und auch Abstützung verleiht.
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Es liegt im Rahmen der Erfindung, daß die Oberseite des Fußbettoberteils
wenigstens teilweise durch eine weitere, dünn ausgebildete Materialschicht abgedeckt
ist. Diese Abdeckschicht besteht zweckmäßigerweise aus dem selben Material wie das
Oberteil und/oder das Unterteil, kann jedoch auch bei Wunsch aus einem anderen Material,
beispielsweise Filz, Textilstoff usw., bestehen. In diesem Zusammenhang ist es auch
möglich, die Abdeckschicht ebenfalls - genau wie das Unterteil des Fußbettes - lediglich
teilsohlig auszubilden. Außerdem kann die Abdeckschicht auch eine größere Härte
als das Oberteil besitzen.
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Die erfindungsgemäß im Fußbett vorgesehenen verschiedenen Vertiefungen
und Erhebungen gewährleisten eine optimale Stützung und Bettung sowie Führung des
Fußes. Hierbei ist von wesentlicher Bedeutung, daß zur Bettung der Ferse eine speziell
ausgebildete Vertiefung vorgesehen ist, die derart ausgestaltet ist, daß ihr Boden
weitgehend flach bzw. eben verläuft. Dies hat zur Folge, daß aufgrund einer derartigen
Ausbildung der Fersenvertiefung die Ferse flach aufsitzt und demgemäß die Anatomie
der Ferse unbeeinträchtigt bleibt. Somit kann - im Gegensatz zur bekannten Ausbildung
einer sog. Kugelferse - die derart abgestützte bzw. flach aufsitzende Ferse einen
größeren Aufstandsdruck auffangen bzw. weitergeben, so daß demgemäß eine größere
Belastung der Ferse möglich ist, diese aber gleichzeitig in geeigneter Weise abgedämpft
ist.
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Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß das Fußbett im hinteren
und wenigstens im mittleren Bereich mit einer randseitigen Erhebung in Form eines
rückwärtig umlaufenden Randes zur seitlichen Stützung und Führung der Ferse sowie
des hieran angrenzenden Fußbereiches, insbesondere des Fußlängsgewölbes, versehen
ist. Diese Ausbildung trägt, nicht zuletzt in Verbindung mit der bei der Fersenvertiefung
vorgesehenen flachen Ausbildung der Auftrittsfläche für die Ferse, wesentlich dazu
bei, daß der Fuß beim schnellen Einknikken unmittelbar nach der Landephase in geeigneter
Weise gestützt ist und gleichzeitig eine ausreichende Führung zu einer geraden Abstoßbewegung
erhält. Insgesamt ist dadurch eine gute stabile seitliche Fersenführung gewährleistet,
was darüber hinaus zu einem besonders guten und sicheren Trittgefühl beiträgt.
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Im Abstand zur Ferse bzw. zur Fersenvertiefung ist das Fußbett weiterhin
mit einer Vertiefung zur Bettung und Tieflegung des 5. Basishöckers des Fußes versehen,
was die Abrollung des Fußes über diesen somit tiefergelegten Basishöcker besonders
begünstigt und erleichtert.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann außer einer seitlich
verlaufenden Erhebung zur Abstützung des Fußlängsgewölbes eine im mittleren Bereich
angeordnete, relativ flach und breit verlaufende Erhebung zur Abstützung und gegebenenfalls
Anhebung des Quergewölbes angeordnet sein. Von besonderer Bedeutung ist, daß diese
Quergewölbeabstützung relativ flach sowie über die gesamte Breite verläuft, was
im Gegensatz zur bisher bekannten Ausbildung einer üblichen
Pelotte steht.
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Weitere Vorteile mit dem erfindungsgemäßen Fußbett werden erzielt.
wenn die Mittelfußköpfchen des Fußes und/oder die Zehen durch entsprechende Vertiefungen
im Fußbett gebettet sind. Hierbei kann die Ausbildung derart vorgesehen sein, daß
die entsprechenden Vertiefungen im Fußbett lediglich vorgeformt sind und daß aufgrund
einer entsprechenden Materialwahl die Gewähr gegeben ist, daß während einer relativ
kurzen Anfangszeit der Benutzung des Fußbettes sich die individuellen Ausprägungen
bzw. Wölbungen der Mittelfußköpfchen bzw. der Zehen des betreffenden Benutzers an
den vorgegebenen Vertiefungsstellen bleibend einprägen.
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Schließiich liegt es noch im Rahmen der Erfindung, zwischen der Bettung
der Mittelfußköpfchen und der Bettung der Zehen eine Erhebung in Form eines querverlaufenden
Wulstes anzuordnen, der dann als Zehengreifwulst dient.
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Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung näher erläutert.
Diese zeigt in: Fig. 1 das Fußbett gemäß der Erfindung schematisch in Draufsicht
und Fig. 2 im Schnitt gemäß Linie II-II nach Fig. 1.
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Wie aus der Zeichnung ersichtlich, ist das Fußbett 1 bei der dargestellten
Ausführungsform im wesentlichen aus einem Oberteil 2 sowie einem Unterteil 3 gebildet.
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Hierbei ist das Oberteil 2 ganzsohlig ausgestaltet, während das Unterteil
3 teilsohlig ausgebildet ist und sich in seiner Länge vom hinteren Fersenbereich
bis etwa zum Mittelfußbereich erstreckt. Das Oberteil 2 und das Unterteil 3 weisen
unterschiedliche Härtegrade auf, und zwar derart, daß das Oberteil 2 relativ weich
und elastisch ist, während das Unterteil 3 relativ hart und federnd ist. Von besonderer
Bedeutung ist, daß das Fußbett 1 bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel aus ein-
und demselben Material, vorzugsweise einem Kunststoffschaummaterial, besteht, das
durch entsprechende Einstellung der relevanten Parameter für die gewünschten unterschiedlichen
Härte- und Elastizitätsgrade des Oberteils 2 sowie des Unterteils 3 sorgt. Bei der
Herstellung des Fußbettes list es demgemäß lediglich des Beispiels halber möglich,
für das Oberteil 2 und das Unterteil 3 zwei identische Materialschichten bzw.
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-lagen vorzusehen, die sich lediglich hinsichtlich der Abmessungen,
der Dicke und der Härte bzw. Elastizitätsgrade unterscheiden und während des Herstellungsvorgangs
dann durch entsprechende Temperaturund Druckanwendung derart innig und bleibend
miteinander verbunden werden, daß das fertige Fußbett eine einstücke Ausbildung
aufweist und tatsächlich aus ein-und demselben Material gebildet ist.
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Wie ersichtlich, ist die Oberseite des Fußbettoberteils 2 wenigstens
teilweise durch eine weitere, dünn ausgebildete Materialschicht 4 abgedeckt, wobei
diese Abdeckschicht 4 aus dem selben Material wie das Oberteil 2 und das Unterteil
3 besteht, jedoch eine etwas größere Härte als das Oberteil 2 besitzt. Diese Abdeckschicht
4 erstreckt sich in der aus Fig. 1 ersichtlichen Weise vom hinteren Fersenbereich
des Fußbettes 1 bis etwa zur Begrenzungslinie 5 kurz vor demjenigen Bereich, an
dem die Mittelfußköpfchen des Fußes zu liegen kommen.
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Das Fußbett 1 ist zur optimalen Führung, Stützung, Dämpfung und Bettung
des Fußes mit verschiedenen Vertiefungen und Erhebungen versehen, die an der Oberseite
des Fußbettes 1 aus- bzw. eingeprägt sind und sich in Abhängigkeit von der erforderlichen
Festigkeit
usw. bis in das Unterteil 3 des Fußbettes 1 fortsetzen
können.
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Im einzelnen weist das Fußbett 1 im Fersenbereich eine speziell ausgebildete,
zur Bettung der Ferse dienende Vertiefung 6 auf. deren Boden 7 weitgehend eben verläuft,
um dadurch für die Ferse eine flache Aufsitzfläche zu bilden.
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Weiterhin ist das Fußbett 1 in seinem hinteren sowie auch teilweise
in seinem mittleren Bereich mit einer randseitigen Erhebung 8 versehen, welche die
Form eines rückwärtig umlaufenden Randes unterschiedlicher Höhe sowie Stärke aufweist
und demgemäß derart ausgebildet ist. daß sie zur seitlichen Stützung und Führung
sowohl der Ferse als auch des hieran angrenzenden Fußbereiches, insbesondere des
Fußlängsgewölbes, dient.
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Weiterhin ist das Fußbett 1 im Abstand zur Fersenvertiefung 6 nahe
des umlaufenden Randes 8 mit einer Vertiefung 9 versehen, die den Basishöcker Nr.
5 des Fußes aufnimmt und für diesen somit eine entsprechende Bettung und Tieflegung
bietet.
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Im Anschluß an diese Basishöckervertiefung 9 ist im mittleren Bereich
des Fußbettes 1 eine relativ flach und breit verlaufende Erhebung 10 vorgesehen,
die sich an der betreffenden Stelle weitgehend über die gesamte Fußbettbreite erstreckt
und zur Abstützung - sowie gegebenenfalls zur Anhebung - des Fußquergewölbes dient.
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Schließlich weist das Fußbett 1 in seinem vorderen Bereich zwei in
entsprechendem Abstand zueinander vorgesehene Reihen von Vertiefungen 11,12 auf,
die zur entsprechenden Bettung der Mittelfußköpfchen bzw.
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der Zehen des Fußes dienen und demgemäß in geeigneter Anzahl vorgesehen
sind.
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Zwischen den beiden Reihen der Vertiefungen 11, 12 ist eine Erhebung
13 in Form eines querverlaufenden Wulstes vorgesehen. der als Zehengreifwulst dient
und eine geeignete Elastizität aufweist, da er lediglich aus dem relativ weichen.
elastischen Material des Oberteils 2 gebildet ist.
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