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Werkzeugmaschine für die spanabhebende Bearbeitung von
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Werkstücken mit verschiedenen Werkzeugen Bei Werkzeugmaschinen, die
für die spanabhebende Bearbeitung von Werkstücken mit verschiedenen Werkzeugen eingesetzt
werden, gibt es Werkzeugwechselvorrichtungen mit einem Greifer oder Lader und mit
einem Magazin für die zu wechselnden Werkzeughalter, an denen unterschiedliche Werkzeuge
befestigt sind. Dabei holt die Werkzeugwechselvorrichtung je einen Werkzeughalter
aus dem Magazin und bringt ihn zur Einspannstelle an der Werkzeugmaschine. Die Werkzeugmaschine
übernimmt den Werkzeughalter von der Werkzeugwechselvorrichtung durch eine gesonderte
Übernahmebewegung, des den Werkzeughalter aufnehmenden Teils der Werkzeugmaschine,
d.h.
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im allgeminen der Hauptspindel. Danach zieht sich entweder die Werkzeugwechselvorrichtung
von der Einspannstelle in eine Wartestellung zurück oder die Hauptspindel der Werkzeugmaschine
fährt von der Werkzeugwechselstellung in die Arbeitsstellung zurück.
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Beim nächsten Werkzeugwechsel fährt entweder das Ladegerät wieder
an die Einspannstelle heran und übernimmt den Werkzeughalter von der Hauptspindel,
die ihn in einer gesonderten Entladebewegung abgibt oder die Hauptspindel fährt
aus der Arbeitsstellung in die Werkzeugwechselstellung und übergibt dort den Werkzeughalter
an die Werkzeugwechselvorrichtung. Letztere bringt den Werkzeughalter in das Magazin
zurück und holt dort den nächsten Werkzeughalter
ab. Bei diesen
Werkzeugwechselvorrichtungen ist die Werkzeugwechselzeit verhältnismäßig groß, weil
dabei entweder die Wechselvorrichtung oder auch die Hauptspindel oder auch beide
Teile Relativbewegungen zueinander ausführen. Außerdem müssen bei diesem System
sehr viele aufwendige Bewegungsabläufe hinsichtlich der Bewegungsstrecke und der
Genauigkeit der Positionierung ausgeführt werden, weil die Werkzeugwechselvorrichtung
von außerhalb der Werkzeugmaschine an diese ausreichend genau herangeführt werden
muß oder umgekehrt. Dazu sind außerdem an den Werkzeughaltern Greifernuten oder
andere Greifelemente erforderlich, die ein sicheres und genaues Erfassen der Werkzeughalter
überhaupt erst ermöglichen. Der steuertechnische Aufwand ist bei diesen Systemen
beträchtlich groß.
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Daneben gibt es eine Werkzeugwechseleinrichtung, bei der die Werkzeuge
von Greifer ständig erfaßt gehalten werden. Diese Greifer sitzen an der Koppel eines
Parallellenkerpaares. Damit werden sie zwischen einer Übergabestellung und einer
Ruhestellung oder Magazinstellung parallel zu sich selbst hin und her geschwenkt.
Bei dieser Werkzeugwechselvorrichtung können die reifer mit dem Werkzeug stets verbunden
bleiben. Aufgrund der ausholenden Schwenkbewegung erfordert diese Einrichtung aber
einen verhältnismäßig großen Freiraum, der frei von anderen Vorrichtungen gehalten
werden muß. Aufgrund der endlichen Länge der Parallellenker im Hinblick auf eine
erträgliche Größe des Freiraums für die Schwenkbewegung besteht zwischen dem in
der Hauptspindel sitzenden Werkzeughalter und dessen Werkzeug und den in der Magazinstellung
stehenden Werkzeughaltern mit deren Werkzeugen nur ein begrenzter Höhenabstand.
Bei Werkzeugen, die eine größere Längserstreckung vom vorderen Ende des Werkzeughalters
aus haben, ragt dieses Werkzeug sehr weit abwärts in Richtung auf den Werkstücktisch
hin vor. Dadurch kann die Vorschubbewegung zwischen der Hauptspindel und dem Werkzeugtisch
auf verhältnismäßig kleine Werte beschränkt werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Werkzeugmaschine mit
einer Werkzeugwechseleinrichtung zu schaffen, bei der einerseits die Greifer ständig
am Werkzeughalter anliegen können und bei der andererseits ein verhältnismäßig geringer
Freiraum für die Werkzeugwechselvorgänge erforderlich -ist und zugleich ein verhältnismäßig
großer Höhenabstand zwischen den in der Bereitschaftsstellung befindlichen und dem
in der Hauptspindel eingespannten Werkzeug gegeben ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Werkzeugmaschine mit den in Anspruch
1 angegebenen Merkmalen gelöst.
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Mittels der Führungsstangen und der zugeordneten Führungen kann je
ein Werkzeughalter aus der vom Werkstücktisch weit zurückgezogenen Ruhestellung
zunächst in eine übergabestellung abgesenkt werden, dann mittels der Schwenkvorrichtung
um die Längsachse der Führungsstange bis in die Fluchtlinie der Hauptspindel hinübergeschwenkt
werden und mittels einer Relativbewegung der Führungsstange gegenüber der Hauptspindel
in die Hauptspindel eingesetzt werden, wo er von deren Spannvorrichtung festgespannt
wird. Umgekehrt kann der in der Hauptspindel sitzende Werkzeughalter durch eine
Relativbewegung zwischen der Führungsstange und der Hauptspindel aus letzterer herausgeführt
werden, mittels der Schwenkvorrichtung wieder aus der Fluchtlinie der Hauptspindel
herausgeschwenkt werden sowie mittels einer Längsbewegung der Führungsstange wieder
in die Ruhestellung zurückgeführt werden. Dabei muß der Werkzeughalter lediglich
eine solche Schwenkbewegung ausführen, daß er gerade außerhalb der relativen Bewegungsbahn
des Spindelgehäuses steht. Darüber hinausgehende Bewegungen sind nicht erforderlich.
Die Führungsstangen und ihre Längsführungen können also sehr eng um die Hauptspindel
und um das Spindelgehäuse herum angeordnet sein. Der außerhalb des verhältnismäßig
geringen Bewegungsraumes der Werkzeughalter und der Führungeinr # ehtgelegene Raum
steht für andere Teile der Werkzeugmaìchine frei zur Verfiigilng. Dadurch daß die
Haltearme in der
Richtung, d.h. parallel zur Längsachse der Hauptspindel,
ausführen, kann diese Längsbewegung beliebig weit ausgeführt werden.
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Die Werkzeughalter können also in eine gegenüber dem Werkzeugtisch
ausreichend weit zurückgezogene oder angehobene Stellung verfahren werden, die bei
der bekannten Vorrichtung durch die endliche Länge der Parallellenker beschränkt
ist.
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Durch eine Ausgestaltung der Werkzeugmaschine nach Anspruch 2 wird
eine verhältnismäßig einfache und billig herzustellende Schwenkvorrichtung geschaffen,
die lediglich eines geradlinigen Kraftantriebes bedarf, der verhältnismäßig einfach
durch hydraulische oder pneumatische Kolbenantriebe verwirklicht werden kann.
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Durch eine Weiterbildung der Werkzeugmaschine nach Anspruch 3 wird
eine sehr kompakte, raumsparende Ausführungsform der Schwenkvorrichtung geschaffen.
Bei der Weiterbildung der Werkzeugmaschine nach Anspruch 4 muß der Kraftantrieb
nicht zwischen den beiden Teilen der Führungsstange eingeschaltet werden, sondern
er kann auf die Betätigung des einen Teils der Führungsstange beschränkt werden,
was eine weitere Vereinfachung der Schwenkvorrichtung und eine Erleichterung der
Leitungsführung für die Energiezuführung ergibt. Bei einer Ausgestaltung der Werkzeugmaschine
nach Anspruch 5 kann ein gesonderter Kraftantrieb für jede einzelne Führungsstange
eingespart werden.
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Bei einer Ausgestaltung der Werkzeugmaschine nach Anspruch 6 ist der
in die Hauptspindel aufgenommene Werkzeughalter vom Haltearm in axialer Richtung
abgehoben. Dadurch kann jede Drehlagerung am Haltearm für die Werkzeughalter entfallen
und können sowohl der Tragarm wie auch die Werkzeughalter einfacher und billiger
gestaltet werden. Bei einer Weiterbildung der Werkzeugmaschine nach Anspruch 7 kann
ein aus der Spindel abgegebener Werkzeughalter vom Tragarm sicher und zuverlässig
aufgenommen werden, gewissermaßen aufgefangen werden, wobei die kegelstumpfförmigen
Auflageflächen für eine Zentrierung des Werkzeughalters am Tragarm sorgen, ohne
daß es dazu einer sehr genauen Einstellung des Tragarmes auf die Fluchtlinie der
Hauptspindel bedarf. Die kegelstumpfförmigen Auflageflächen haben den weiteren Vorteil,
daß der
Werkzeughalter am Tragarm spielfrei gehalten wird und er
bei den Beschleunigungen und Verzögerungen anläßlich von Schwenkbewegungen des Tragarmes
keine Kippbewegungen am Haltearm ausführt.
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Bei einer Ausgestaltung der Werkzeugmaschine nach Anspruch 8 wird
durch die Positioniervorrichtung ein Werkzeughalter hinsichtlich seiner Drehstellung
am Tragarm stets so ausgerichtet, daß der an ihm vorhandene Teil der Mitnehmervorrichtung
stets genau auf den entsprechenden Teil der Mitnehmervorrichtung an der Hauptspindel
ausgerichtet ist, sofern diese für den Werkzeugwechsel durch eine entsprechende
Steuerung ihres Antriebes stets in der gleichen Drehstellung stillgesetzt wird.
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Bei einer Ausgestaltung der Werkzeugmaschine nach Anspruch 9 können
die Haltelemente des Tragarms von dem in der Hauptspindel sitzenden Werkzeughaiter
seitlich weggeschwenkt werden. Die Halteelemente können daher auf einen verhältnismäßig
kurzen Längenabschnitt des Werkzeughalters beschränkt werden, wobei sie in einer
Schwenkebene in unmittelbarer Nähe der Stirnfläche der Hauptspindel angeordnet werden
können. Außerdem benötigen sie bei ihrer Freigabebewegung keinen axialen Bewegungsraum.
Bei einer Weiterbildung der Werkzeugmaschine nach Anspruch 10 wird eine Betätigungsvorrichtung
geschaffen, die allein durch die Annäherungsbewegung des Tragarms an das Spindelgehäuse
betätigt wird. Im Bedarffalle kann diese Betätigungsvorrichtung aber auch durch
einen relativ zum Spindelgehäuse bewegbar geführten und mit einem Kraftantrieb gekoppelten
Anschlag betätigt werden.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 Eine ausschnittweise und
teilweise geschnitten dargestellte Ansicht einer Werkzeugmaschine mit einer Werkzeugwechselvorrichtung
gemäß der Erfindung in einem bestimmten Betriebszustand;
Fig. 2
eine Ansicht der Werkzeugmaschine nach Fig. 1 in einem anderen Betriebszustand;
Fig. 3 eine ausschnittweise und teilweise geschnitten dargestellte Ansicht einer
abgewandelten Ausführungsform der Wechselvorrichtung an einer abgewandelten Werkzeugmaschine
in einem bestimmten Betriebszustand der Teile; Fig. 4 eine Ansicht wie Fig. 3 in
einem anderen Betriebszustand der Teile; Fig. 5 eine ausschnittweise dargestellte
Draufsicht einer weiteren abgewandelten Ausführungsform der Wechselvorrichtung;
Fig. 6 eine Stirnansicht der Wechselvorrichtung nach Fig. 5; Fig. 7 eine ausschnittweise
dargestellte Ansicht der Werkzeugmaschine mit einer Wechselvorrichtung nach Fig.
5; Fig. 8 eine teilweise geschnitten dargestelle Ansicht wie Fig. 7 in einem anderen
Betriebszustand der Teile.
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Die nur ausschnittweise dargestellte Werkzeugmaschine weist ein nicht
dargestelltes Maschinengestell auf, an dem ein ebenfalls nicht dargestellter Werkzeugtisch
herkömmlicher Bauart angeordnet ist. Außerdem ist am Maschinengestell eine primäre
Längsführung für den Maschinenkopf vorhanden, an der dieser von Hand in der Höhe
verstellt und daran festgeklemmt werden kann. Davon sind in Fig. 1 und 2 lediglich
zwei Tragelemente 11 und 12 angedeutet, die ihrerseits eine sekundäre Längsführung
13 in Form einer Säulenführung tragen. Daran wiederum ist der eigentliche Arbeitskopf
14 in der Höhe verfahrbar geführt. Die Antriebsteile dazu sind nicht dargestellt.
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Der Arbeitskopf 14 weist eine Aufnahme 15 für ein Spindelgehäuse 16
auf, in dem eine Hauptspindel 17 drehbar gelagert ist.
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In Richtung ihrer Längsachse 18 ist die Hauptspindel 17 gegenüber
dem Spindelgehäuse 16 unverschieblich. Ihre Zustell- und Vorschubbewegungen werden
ausschließlich mittels des Arbeitskopfes 14 und der sekundären Längsführung 13 ausgeführt.
Die Hauptspindel 17 weist an ihrem dem Werkzeugtisch zugekehrten
Ende,
das in Fig. 1 und 2 unten gelegen ist, einen Aufnahmekegel 19 auf, in den einzelne
Werkzeughalter 21 eingesetzt werden können. Die Hauptspindel 17 weist außerdem eine
Spannvorrichtung 22 auf, mittels der ein in die Hauptspindel eingesetzter Werkzeughalter
festgespannt werden kann. Diese Spannvorrichtung 22 ist mit einem Tellerfedersatz
23 als Kraftquelle, mit einem hydraulischen Kolbenantrieb 24 zum Lösen und mit einer
Zugstange 25 ausgerüstet, die den Tellerfedersatz 23 führt und dessen Federkraft
auf die Spannvorrichtung 22 überträgt. Zum Lösen der Spannvorrichtung 22 drückt
der Kolbenantrieb 24 die Zugstange 25 entgegen der Kraft des Tellerfedersatzes 23
in Richtung auf den Aufnahmekegel 19 hin, wodurch die an ihrem vorderen Ende angeordneten
Spannbacken 26 den Einspannkopf 27 des betreffenden Werkzeughalters 21 freigeben.
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Die Hauptspindel 17 wird mittels eines Riementriebes 28 mit einem
Zahnriemen 29 angetrieben, dessen nicht dargestellter Motorantrieb am Arbeitskopf
14 angeordnet ist Die Werkzeugmaschine ist mit einer Anzahl Werkzeugwechselvorrichtungen
31 ausgerüstet, die im folgenden kurz als Wechselvorrichtungen bezeichnet werden.
Davon sind in Fig. 1 und 2 die beiden Wechselvorrichtungen 31.1 und 31.2 zu sehen.
Die übrigen Wechselvorrichtungen, die in Bezug auf Fig. 1 teils vor und teils hinter
der Zeichenebene angeordnet zu denken sind, wurden der besseren Klarheit der Zeichnung
wegen nicht dargestellt.
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Jede Wechselvorrichtung 31 weist eine am Arbeitskopf 14 angeordnete
Längsführung 32 auf, deren Führungsbahn parallel zur längsachse 18 der Hauptspindel
17 ausgerichtet ist. Dazu gehören je eine Führungsbuchse 33 und 34 und eine Führungsstange
35 Die Führungsstange 35 ist in der Länge zweigeteilt und aus den beiden Teilen
36 und 37 zusammengesetzt. Die Führungsbuchse 33 ist am Arbeitskopf 14 unmittelbar
angebracht. Die Führungsbuchse 34 ist an einer Führungsplatte 38 angebracht, die
ihrerseits mittels einer Längsführung 39 am Arbeitskopf 14 geführt ist.
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Jede Führungsstange 35 weist an ihrem dem Werkstücktisch zugekehrten,
in Fig. 1 unten gelegenen Ende einen Haltearm 41 auf, der mit dem unteren Teil 36
der Führungsstange starr verbunden ist. An dem von der Führungsstange 35 abgekehrten
Ende weist jeder Haltearm 41 Halteelemente 42 auf, die in Fig. 1 und 2 im einzelnen
nicht erkennbar sind. Mittels dieser Halteelemente 42 wird je ein Werkzeughalter
21 drehbar gehalten. Die Drehbarkeit kann dadurch gegeben sein, daß das Halteelement
als Lager ausgebildet ist, oder dadurch, daß die Halteelemente etwa in Form von
Gleitsteinen oder dergleichen ausgeführt sind, die ein gewisses Spiel zu den Gegenflächen
an den Werkzeughaltern 21 haben. In jedem Falle sind die Halteelemente 42 so ausgebildet,
und am Tragarm 41 so angeordnet, daß die durch sie vorgegebene Drehachse 43 eines
von Ihnen gehaltenen Werkzeughalters 21 von der Längsachse 44 der Führungsstange
35 einen Abstand hat, der zumindest annähernd gleich dem Abstand zwischen der Längsachse
44 der Führungsstange 35 und der Längsachse 18 der Hauptspindel 17 ist.
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Jede Führungsstange 35 ist mit einem eigenen Kraftantrieb in Form
eines Kolbenantriebes 45 gekoppelt, mittels dessen sie zwischen einer zurückgezogenen
Stellung (Fig. 1 rechts) und einer ausgefahrenen Stellung (Fig. 1 links) relativ
zum Arbeitskopf 14 und zur Arbeitsspindel 17 auf und ab bewegt werden kann. Von
diesen Kolbenantrieben 45 sind die Arbeitszylinder 46 gemeinsam mit der Führungsplatte
38 verbunden. Jede Kolbenstange 47 ist mit einem Tragarm 48 der zugeordneten Führungsstange
35 verbunden. Die Arbeitszylinder 46 sind an ihrem von der Führungsplatte 38 abgekehrten
Ende gemeinsam außerdem mit einer ringförmigen zweiten Führungsplatte 49 verbunden.
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Jede Führungsstange 35 ist mit einer Schwenkvorrichtung 51 ausgerüstet,
mittels der ihr Haltearm 41 um ihre Längsachse 44 geschwenkt werden kann. Diese
Schwenkvorrichtung 51 ist an der Übergangsstelle vom unteren Teil 36 zum oberen
Teil 37 der Führungsstange 35 angeordnet. Dazu ist das dem unteren Teil 36 zugekehrte
Ende des oberen Teils 37 der Führungsstange 35 als Führungshülse 52 ausgebildet.
Darin sind nicht dargestellte Gleitbuchsen angeordnet, zwecks besserer Führung des
in die
Führungshülse 52 sich hineinerstreckenden Endabschnittes
des unteren Teils 36 der Führungsstange 35. Der Hohlraum 53 der Führungshülse 52
hat eine axiale Länge, die größer als die größte Eintauchtiefe des Teils 36 ist.
In dem verbleibenden Teil des Hohlraums 53 ist eine Schraubendruckfeder 54 untergebracht,
die die beiden Teile 36 und 37 der Führungsstange 35 in der Längsrichtung auseinanderdrückt.
Zur Schwenkvorrichtung 51 gehören eine sowohl in axialer Richtung wie auch in Umfangsrichtung
verlaufende Steuerkurve und ein Nachführglied. Sie sind in Längsrichtung in demjenigen
Längenabschnitt der Führungsstange 35 untergebracht, in dem die beiden Teile 36
und 37 einander überdecken. Die Steuerkurve ist demnach im Bereich der Führungshülse
52 als radial durchgehender Steuerschlitz 55 ausgebildet.
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Das Nachführglied ist als Nachführstift 56 ausgebildet, der in einem
diametral angeordneten Durchgangsloch des Stangenteils 36 sitzt und daraus um etwa
die Wandstärke der Führungshülse 52 daraus hervorragt und in den Steuerschlitz 55
hineinragt. Die Abmessungen des Nachführstiftes 56 sind auf die Abmessungen des
Steuerschlitzes 55 so abgestimmt, daß beide Teile möglichst ohne großes Spiel Relativbewegungen
zueinander ausführen können. Das dem Stangenteil 36 zugekehrte Ende des Steuerschlitzes
55 dient zusammen mit dem Nachführstift 56 zugleich als Längsanschlag für die beiden
unter der Wirkung der Feder 54 stehenden beiden Teile 36 und 37 der Führunsstange
35. Zur Schwenkvorrichtung 51 gehört noch ein anderer Anschlag. Dieser wird einerseits
durch die zweite Führungsplatte 49 und andererseits durch einen Anschlagring 57
gebildet, der mittels eines Befestigungsstiftes 58 am unteren Teil 36 der Führungsstange
35 angeordnet ist. Der Anschlagring 57 kann mit einem Lager ausgerüstet sein, das
sich an der Führungsplatte 49 anlegt Der Anschlagring 57 kann stattdessen auch selbst
als Lager ausgebildet sein. Der Anschlagring 57 ist dabei so angeordnet, daß er
bei einer Ausfahrbewegung der Führungsstange 35 gerade dann an der zweiten Führungsplatte
49 anschlägt, wenn der Stangenteil 36 mit dem Tragarm 41 seine Endstellung zunächst
gegenüber der zweiten Führungsplatte 49 erreicht hat. Daraus ergibt sich dann zusammen
mit
einer bestimmten Endstellung der beiden Führungsplatten 38 und 49 gegenüber dem
Arbeitskopf 14 die gewünschte Endstellung des Tragarms 41 gegenüber dem Spindelgehäuse
16 (Fig. 2).
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Wie aus Fig. 1 und noch mehr aus Fig. 2 zu entnehmen ist, bilden die
beiden Führungsplatten 38 und 49 und die Arbeitszylinder 46 zusammen einen gemeinsamen
Träger 61, für sämtliche Wechselvorrichtungen 31. Dieser gemeinsame Träger 61 wird
hauptsächlich von der Längsführung 39 geführt, die zwei Führungssäulen 62 aufweist.
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Diese sind an ihrem unteren Ende mit einer Trägerplatte 63 fest verbunden,
die an Seitenwangen 64 des Arbeitskopfes 14 befestigt ist. Diese Trägerplatte 63
dient zugleich als Halterung für den Kolbenantrieb 24, mittels dessen die Spannvorrichtung
22 gelöst werden kann. Die beiden Führungssäulen 62 sind außerdem an ihrem oberen
Ende mit einer gemeinsamen Anschlagplatte 65 verbunden.
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Jede der beiden Führungssäulen 62 ist von einer Schraubendruckfeder
66 umgeben, die sich einerseits an der unteren Trägerplatte 63 und andererseits
an der ersten Führungsplatte 38 abstützen. Die beiden Schraubendruckfedern 66 sind
so ausgelegt, daß sie den gemeinsamen Träger 61 mit allen daran angebrachten Teilen,
insbesondere mit allen Wechselvorrichtungen 31, in der angehobenen Stellung (Fig.
1) halten, in der der gemeinsame Träger 61 mit seiner Führungsplatte 38 an der Anschlagplatte
65 anliegt.
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In der Mitte der Anschlagplatte 65 ist ein Durchgangsloch 67 vorhanden.
In der Fluchtlinie dieses Durchgangsloches ist ein Anschlagstift 68 angeordnet,
der an einem Tragarm 69 befestigt ist, der als Verlängerung des Tragelementes 12
ausgebildet ist, welches mit dem nicht dargestellten Arbeitskopf der Werkzeugmaschine
verbunden ist. Die lichte Weite des Durchgangsloches 67 ist größer als der Außendurchmesser
des Anschlagstiftes 68, so daß dieser frei durch das Durchgangsloch hindurchtreten
kann, wenn der Arbeitskopf 14 an der Säulenführung 13 in die Höhe gefahren wird.
In einer bestimmten Höhenstellung des Arbeitskopfes 14 trifft der Anschlagstift
68 auf die obere Führungsplatte 38 und hindert den gemeinsamen Träger 61 an einer
weiteren
Aufwärtsbewegung gemeinsam mit dem Arbeitskopf 14. Der
Träger 61 führt daher eine Relativbewegung gegenüber dem Arbeitskopf 14 aus, wie
das aus einem Vergleich der beiden Fig. 1 und 2 ersichtlich ist. Die dabei miteinander
zusammenwirkenden Teile sind hinsichtlich ihrer Ausbildung und Anordnung so aufeinander
abgestimmt, daß die relative Bewegungsstrecke des Trägers 61 gegenüber dem Arbeitskopf
14 mindestens gleich dem Be- und Entladehub der Werkzeughalter 21 an der Hauptspindel
17weist, der aus einem Vergleich der Relativstellung der Wechselvorrichtung 31.1
gegenüber der Hauptspindel 17 in Fig 1 und 2 ersichtlich ist. Im einzelnen ergibt
sich diese Bewegungsstrecke aus dem Maß, um das der Anschlagstift 68 nach unten
in die Bewegungsbahn der Führungsplatte 38 hineinragt, und zwar bezogen auf die
höchste Höhenstellung des Arbeitskopfes 14, in die er durch seinen Vorschubantrieb
verfahren wird.
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Der dem Träger 61 zugekehrte Endabschnitt des Anschlagstiftes 68 ist
kegelstumpfförmig ausgebildet. Die Mantelfläche des Kegelstumpfes bildet eine Anlaufschräge
und damit eine Steuerfläche 71 für ein Tastglied 72 eines hydraulischen Schalters
73. Dieser Schalter 73 schaltet die Betriebsmittelzufuhr zu dem Kolbenantrieb 24
ein und aus. Der Schalter 73 ist in Bezug auf die Steuerfläche 72 so angeordnet,
daß der Kolbenantrieb 24 dann betätigt wird, wenn der Arbeitskopf 14 über diejenige
Betriebsstellung hinaus aufwärts fährt, bis zu der die Spannvorrichtung 22 geschlossen
bleiben soll. Bei einer weiteren Aufwärtsbewegung des Arbeitskopfes 14 bis hin in
die Werkzeugwechselstellung (Fig. 2) wird der Kolbenantrieb 24 über den Schalter
73 betätigt und die Spannvorrichtung gelöst, so daß von da an der in der Hauptspindel
17 sitzende Werkzeughalter 21 von der zugehörigen Wechselvorrichtung 31 im Zuge
der dann einsetzenden Relativbewegung zwischen dem gemeinsamen Träger 61 und dem
Arbeitskopf 14 aus der Hauptspindel 17 herausgefahren werden kann. Bei dem umgekehrten
Bewegungablauf wird die Spannvorrichtung 22 erst dann wieder geschlossen, wenn durch
die umgekehrte
Relativbewegung zwischen dem gemeinsamen Träger
61 und dem Arbeitskopf 14 der dann bereitgestellte Werkzeughalter 21 in die Hauptspindel
17 vollständig eingesetzt ist.
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Die Arbeitsweise der Werkzeugmasshine und ihrer Werkzeugwechselvorrichtungen
ist folgende: In der aus Fig. 1 ersichtlichen Betriebsstellung des Arbeitskopfes
14 sitzt der von der Wechselvorrichtung 31.1 gehaltene Werkzeughalter 21 mit seinem
Werkzeug in der Hauptspindel 17.
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Alle übrigen Wechselvorrichtungen und ihre Werkzeughalter sind währenddessen
durch ihre Kolbenantrieb 45 in ihre Ruhe- oder Magazinstellung zurückgezogen, wie
die Wechselvorrichtung 31.2 in Fig. 1. Dabei sind die beiden Teile 36 und 37 der
Führungsstange 35 um das größtmögliche Maß in axialer Richtung ausein-and#rgeschoben,
wodurch mittels der Schwenkvorrichtung 51 der Tragarm 41 eine von dem Spindelgehäuse
16 und seiner Aufnahme 15 ausreichend weit entfernte Schwenkstellung einnimmt. Diese
ist in Fig. 1 lediglich der Deutlichkeit halber in radialer Ausrichtung in Bezug
auf die Längsachse 18 der Hauptspindel 17 dargestellt.
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In Wirklichkeit beträgt der Schwenkwinkel zwischen der Betriebsstellung
und der Ruhestellung weniger als 1800. In der Betriebsstellung des Arbeitskopfes
14 und eines der Werkzeuge, z.B. des Werkzeuges an der Wechselvorrichtung 31.1,
nimmt der gemeinsame Träger 61 eine Höhenstellung ein, die einen so großen Abstand
vom Anschlagstift 68 hat, daß sowohl der Träger 61 an der Anschlagplatte 65 anliegt,
wie auch das Tastglied 72 des Schalters 73 von der Steuerfläche 71 des Anschlagstiftes
68 frei ist. Der hydraulische Schalter 73 ist dabei geschlossen und der Kolbenantrieb
24 befindet sich in seiner inaktiven Stellung, in der sein Kolben von der Zugstange
25 zurückgezogen ist und die Spannvorrichtung 22 daher geschlossen ist.
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Die Zustellbewegung für das Werkzeug und die Vorschubbewegung für
die spanabhebende Bearbeitung werden von dem nicht dargestellten Verstellantrieb
des Arbeitskopfes 14 bewirkt. Nach der Beendigung
des Bearbeitungsvorganges
mit diesem Werkzeug wird der Arbeitskopf 14 durch seinen Verstellantrieb vom Werkzeugtisch
weg hochgefahren, und zwar bis über die höchste Betriebsstellung hinaus.
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Sobald dabei durch die Steuerfläche 71 des Anschlagstiftes 68 der
Schalter 73 betätigt wird, wird durch den Arbeitskolben 24 die Spannvorrichtung
22 gelöst. Kurz dannach erreicht der gemeinsame Träger 61 den Anschlagstift 68 und
wird von diesem an einer weiteren Aufwärtsbewegung gehindert, währenddessen der
Arbeitskopf 14 weiter aufwärtsfährt. Dadurch wird die Wechselvorrichtung 31.1 aus
der aus Fig. 1 ersichtlichen Relativstellung gegenüber der Arbeitsspindel relativ
zu dieser in ihre aus Fig. 2 ersichtlichen Zwischenstellung verschoben. Danach wird
der zugehörige Kolbenantrieb 45 betätigt, der die Führungsstange 35 nach oben zieht.
Dabei wird zunächst nur der obere Stangenteil 37 mit dem Steuerschlitz 55 angehoben,
währenddessen die Feder 54 den unteren Stangenteil 36 weiterhin in der Anlage an
der unteren Führungsplatte 49 angedrückt hält. Infolge der dadurch entstehenden
axialen Relativbewegung der beiden Teile der Führungsstange 35 wird der Nachführstift
56 in dem Steuerschlitz 55 entlangbewegt, wodurch der untere Teil 36 der Führungsstange
35 sich um seine Längsachse 44 dreht und dabei den Tragarm 41 aus derjenigen Schwenkstellung,
in der der von ihm gehaltene Werkzeughalter 21 in der Fluchtlinie der Längsachse
18 der Hauptspindel 17 steht, heraus in eine solche Schwenkstellung bewegt, wie
sie in Fig. 2 rechts bei der Wechselvorrichtung 31.2 dargestellt ist, in der sich
der vom Tragarm 41 gehaltene Werkzeughalter 21 außerhalb der relativen Bewegungsbahn
des Spindelgehäuses 16 und der Aufnahme 15 befindet.
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Während diese Bewegungsvorgänge ablaufen, wird das in der Bearbeitungsfolge
nächstfolgende Werkzeug in die Bereitschaftsstellung für die Übernahme in die Hauptspindel
gebracht. Dazu wird der Kolbenantrieb 45 beispielsweise der Wechselvorrichtung 31.2
betätigt, wodurch ihre Führungsstange 35 von der aus Fig. 1 ersichtlichen angehobenen
Stellung gegenüber dem gemeinsamen Träger 61 abgesenkt wird. Dabei sind infolge
der Wirkung
der Feder 54 die beiden Stangenteile 36 und 37 relativ
zueinander auseinandergeschoben. Bei dieser Abwärtsbewegung trifft zuerst der Anschlagring
57 auf die untere Führungsplatte 49 und verhindert damit eine weitere Absenkbewegung
des unteren Stangenteils 36. Dieser Zustand ist in Fig. 2 rechts dargestellt. Bei
einer weiteren Abwärtsbewegung des oberen Stangenteils 37 bewegt sich der Nachführstift
56 entlang dem Steuerschlitz 55 und dreht dabei den unteren Stangenteil 36 um seine
Längsachse. Dabei wird der in der tiefsten Höhenstellung stehende Haltearm 41.2
aus der ausgeschwenkten Stellung gemäß Fig. 2 rechts, in diejenige Schwenkstellung
bewegt, in der der von ihm gehaltene Werkzeughalter 21 in der Fluchtlinie der Längsachse
18 der Hauptspindel 17 steht, wie das in Fig. 2 für den Werkzeughalter am Tragarm
41.1 gezeigt ist. Der Werkzeughalter 21 am Tragarm 41.2 steht dann in seiner Bereitschaftsstellung
gegenüber der Hauptspindel 17.
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Der Arbeitskopf 14 wird mittels seines Antriebes abgesenkt. Dabei
führt der gemeinsame Träger 61 eine Relativbewegung gegenüber dem Arbeitskopf 14
aus, bis die obere Führungsplatte 38 wieder an der Anschlagplatte 65 anliegt. Dadurch
wird der in der Bereitschaftsstellung stehende Werkzeughalter 21 am Tragarm 41.2
in die Hauptspindel 17 hineingeschoben bis er am Aufnahmekegel 19 fest anliegt.
Bei einer geringfügig weiteren Absenkbewegung des Arbeitskopfes 14 wird der Schalter
73 wieder umgeschaltet und dadurch der Arbeitskolben 24 in seine Ruhestellung zurückgezogen,
wodurch wiederum die Spannvorrichtung 22 durch den Tellerfedersatz 23 gespannt wird.
Der neu eingesetzte Werkzeughalter 21 ist dann an der Arbeitsspindel 17 fest angekoppelt.
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Aus Fig. 3 und 4 ist eine abgewandelte Ausführungsform der Werkzeugwechselvorrichtungen
ersichtlich. Dabei ist gleichzeitig eine Abwandlung der Werkzeugmaschine selbst
ersichtlich. Ihre Hauptspindel 75 weist eine Mitnehmervorrichtung 76 auf. Diese
ist als
axiale Nut- und Federverbindung ausgebildet, bei der in
einer stirnseitigen Mitnehmernut 77 der Hauptspindel 75 ein sogenannter Mitnehmerstein
78 eingesetzt und mittels einer Befestigungsschraube 79 festgehalten ist.
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Bei der abgewandelten Wechselvorrichtung seist der Haltearm 81 als
Halteelement einen Haltering 82 auf, der in einem Durchgangsloch 83 des Haltearms
81 in eine auf ihn abgestimmte Ausnehmung 80 eingesetzt ist. Der Haltering 82 weist
eine Auflagefläche 84 in Form einer Kegelstumpffläche auf. Der Haltering 72 ist
aus einem abriebfesten Kunststoff hergestellt. Am Werkzeughalter 85 ist eine auf
die Auflagefläche 84 abgestimmte Auflagefläche 86 vorhanden. Die Mantellinien der
beiden kegelstumpfförmigen Auflagenflächen 84 und 86 haben gegenüber der Längsachse
eine Neigung die größer als der Reibungswinkel zwischen den beiden Auflageflächen
ist.
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Im Hinblick auf die Mitnehmervorrichtung 76 an der Hauptspindel 75
weist der Werkzeughalter 85 eine Mitnehmernut 87 auf, die auf den Mitnehmerstein
78 abgestimmt ist. Für den selbsttätigen Werkzeugwechsel wird die Hauptspindel 75
stets in der gleichen Drehrichtung stillgesetzt. Damit die Mitnehmernut 87 am Werkzeughalter
85 ebenfalls auf diese Drehstellung eingestellt ist, ist zwischen dem Tragarm 81
und dem Werkzeughalter 85 eine Positioniervorrichtung 88 vorhanden. Diese ist ebenfalls
als Nut-und Federverbindung ausgebildet. Die zugehörige Nut 89 am Werkzeughalter
85 ist in der gleichen Umfangsposition wie die Mitnehmernut 87 angeordnet, wobei
die beiden Nuten miteinander fluchten, indem sie ineinander übergehen. Das wird
dadurch erreicht, daß sie in einem Arbeitsgang gemeinsam hergestellt werden. Als
weiterer Teil der Positioniervorrichtung ist am Tragarm 81 in einer Nut 91 eine
Feder 92 angeordnet, die genau gleich wie der Mitnehmerstein 78 ausgebildet ist
und dadurch zugleich auf die Positioniernut 89 wie auch auf die Mitnehmernut 87
des Werkzeughalters 85 abgestimmt ist. Die Feder 92 ist mittels einer Befestigungsschraube
93 am Tragarm 81 befestigt.
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Das Einsetzen eines Werkzeughalters 85 in die Hauptspindel 75 erfolgt
in weitgehend gleicher Weise wie es zuvor anhand der Fig. 1 und 2 bei den Wechselvorrichtungen
31 geschildert wurde.
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Die einzige Abweichung besteht darin, daß der Werkzeughalter 85 am
Tragarm 81 nach dem Einschwenken auf die Fluchtlinie der Hauptspindel 75 in axialer
Richtung lediglich soweit in die Hauptspindel 75 eingefahren wird, daß ihre Spannvorrichtung
94 den Spannkopf 95 des Werkzeughalters 85 erFassen kann und den gesamten Werkzeughalter
85 bis in seine Betriebsstellung in die Hauptspindel 75 einziehen kann, wie das
aus Fig. 4 ersichtlich ist. Dabei wird der Werkzeughalter 85 mit seiner Auflagefläche
68 von der Auflagefläche 84 am Tragarm 81 abgehoben.
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In der Ausgangsstellung war der Werkzeughalter 85 über die Positioniervorrichtung
88 gegenüber dem Tragarm 81 ausgerichtet.
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Nachher ist er mittels der Mitnehmervorrichtung 76 gegenüber der Hauptspindel
75 ausgerichtet. Damit während des Überganges von der einen Axialstellung (Fig.
3) zu der anderen Axialstellung (Fig. 4) eine unwillkürliche Verdrehung des Werkzeughalters
85 ausgeschlossen ist, sind die freie Höhe des Mitnehmersteins 78, die freie Höhe
der Feder 92, die axiale Ausdehnung der ineinander übergehenden Nuten 87 und 89
sowie die Bewegungssstrecke des Werkzeughalters 85 so aufeinander abgestimmt, daß
die Eingriffsstrecke der Positioniervorrichtung 88 und der Mitnehmervorrichtung
76 einander überschneiden in Bezug auf den Werkzeughalter 85 einander überschneiden.
Das gleiche gilt selbstverständlich für den umgekehrten Bewegungsablauf beim Absenken
des Werkzeugkopfes 85 aus der Betriebsstellung nach Fig. 4 in die Übernahmestellung
nach Fig. 3.
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Aus Fig. 5 bis 8 ist eine weitere abgewandelte Ausführungsform der
Werkzeugwechselvorrichtungen ersichtlich. Diese Abwandlung betrifft ebenfalls wieder
die Ausbildung des Haltearmes 97, seiner Halteelemente 98 und des Werkzeughalters
99.
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Am Haltearm 97 sind die Halteelemente 98 in Form von Ringrippenabschnitten
an zwei Schwenkarmen 101 und 102 angeordnet. Diese sind am Haltearm 97 mittels je
eines Schwenklagers 103 bzw. 104 schwenkbar gelagert, deren Schwenkachse zumindest
annähernd parallel zur Längsachse der Hauptspindel 105 und des Spindelgehäuses 106
ausgerichtet ist. Die beiden Schwenkarme 101 und 102 werden mittels einer Betätigungsvorrichtung
107 betätigt, die ein Kniehebelgestänge 108 und eine Schließfeder 109 aufweist.
Von diesem Kniehebelgestänge 108 ist die Hebelstange 111 mit dem Schwenkarm 101
und die Hebelstange 112 mit dem Schwenkarm 102 gelenkig verbunden. Da hier zwei
Schwenkbewegungen stattfinden, deren Schwenkebenen einander rechtwinklig schneiden,
sind die Schwenkarme 101 und 102 und die Hebelstangen 111 und 112 mittels je eines
Kugelgelenkes 113 bzw. 114 miteinander verbunden. Am Kniegelenk 115 der beiden Hebelstangen
111 und 112 ist ein Führungsbolzen 116 mit angelenkt, der in einem Führungsloch
117 des Tragarmes 97 in paralleler Ausrichtung zur Längsachse der Hauptspindel 105
geführt ist. Dadurch wird das Kniegelenk 115 in lotrechter Richtung geführt, so
daß das Kniehebelgestänge 108 nicht nach der Seite umkippen kann und außerdem eine
genau gegenläufige Betätigungsbewegung der Schwenkarme 101 und 102 gewährleistet
ist. Der Führungsbolzen 16 führt zugleich die Schließfeder 109, die sich einerseits
am Tragarm 97 und andererseits am Kniegelenk 105 abstützt und das Kniegelenk dadurch
vom Tragarm 97 wegdrückt. Dadurch werden die Schwenkarme 101 und 102 in ihre Schließstellung
gezogen.
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Als weiterer Teil der Betätigungsvorrichtung 107 ist in der axialen
Bewegungsbahn des Kniehebelgestänges 108 ein Anschlagring 118 angeordnet, der am
Spindelgehäuse 106 befestigt ist. Der Anschlagring 118 ist so ausgebildet und auf
die axiale Bewegung des Tragarmes 97 und des Kniehebelgestänges 108 abgestimmt,
daß bei der Annäherung des Werkzeughalters 99 an die Hauptspindel 105 der Anschlagring
118 das Kniehebelgestänge 108 dann betätigt und die beiden Schwenkarme 101 und 102
dann in ihre Freigabestellung verschwenkt, wenn der Werkzeughalter 99 bereits diejenige
axiale
Stellung erreicht hat, in der er von der Spannvorrichtung
der Hauptspindel 105 erfaßt werden kann und erfaßt wurde und sowohl durch eine eigene
Spannbewegung wie auch durch die weitere Annäherungsbewegung des Tragarmes 97 vollens
in die Hauptspindel 105 eingesetzt wird. Eine Voreilung der in einer kürzeren Zeitspanne
ablaufenden Spannbewegung der Spannvorrichtung in der Hauptspindel 105 gegenüber
der in einer längeren Zeitspanne und langsamer erfolgenden Annäherungsbewegung des
Tragarmes 97 und der damit einhergehenden Betätigungsbewegung des Kniehebelgestänges
108 kann dadurch berücksichtigt werden, daß am Werkzeughalter 99 die Aufnahmenut
für die Spannelemente 98 in axialer Richtung mit einer solchen lichten Weite ausgeführt
wird, daß der Werkzeughalter 99 gegenüber den Schwenkarmen 101 und 102 angehoben
werden kann.
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Soweit der ruhende Anschlagring 118 für die Betätigung des Kniehebelgestänges
108 nicht ausreicht oder aus sonstigen Gründen eine aktive Verstellung und Betätigung
des Anschlagringes 118 erwünscht oder erforderlich ist, kann der Anschlagring 118
mittels einer Führung am Spindelgehäuse 106 in axialer Richtung bewegbar geführt
werden und mit einem Kolbenantrieb gekoppelt werden.