DE3502497A1 - Heizvorrichtung, insbesondere fuer eine strahlungsbeheizte kochplatte, sowie verfahren zu ihrer herstellung - Google Patents
Heizvorrichtung, insbesondere fuer eine strahlungsbeheizte kochplatte, sowie verfahren zu ihrer herstellungInfo
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Description
Grünzweig + Hartmann jS . H GHO4 05 2/li
und Glasfaser AG
Heizvorrichtung, insbesondere für eine strahlungsbeheizte Kochplatte, sowie Verfahren zu ihrer
Herstellung
Die Erfindung betrifft eine Heizvorrichtung, insbesondere
für eine strahlungsbeheizte Kochplatte, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie für ihre Herstellung besonders
geeignete Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspru-, j- ches 9 .
Bei derartigen Heizvorrichtungen muß die Wärmedämmung auf der der Heizwendel abgewandten Außenseite auf sehr geringem
Raum mit hohem Temperaturgradienten erfolgen. Daher nn wird für die Dämmschicht ein hochdisperses Dämmaterial
verwendet, wie es durch die Anmelderin unter der Bezeichnung MINILEIT (eingetr. Warenzeichen) hergestellt und vertrieben
wird,- dieses Dämmaterial besteht aus einem aus der Flammenhydrolyse gewonnenen mikroporösen Oxidaerogel,
„,- insbesondere Kieselsäureaerogel und/oder Aluminiumoxidaerogel,
in der Regel mit geeigneten Zuschlagstoffen wie verstärkenden Mineralfasern und/oder Trübungsmittel und/
oder Bindemittel zur Härtung. Dieses Wärmedämmaterial wird entweder zur Bildung der Dämmschicht unmittelbar in
Qn die Aufnahmeschale der Heizvorrichtung eingepreßt, oder
aber als Platte vorgepreßt und in die Aufnahmeschale eingelegt .
Ein wesentliches Problem besteht in der Lagerung der Heizotwendel
auf der Oberseite der Dämmschicht aus dem geschilderten Dämmaterial. Zwar ist es aus der EP-OS 79 076 bekannt
geworden, die Heizwendel oder ein sonstiges Heizelement unmittelbar in das Wärmedämmaterial der Dämm-
schicht einzupressen. Hierzu wird das Heizelement im Preßwerkzeug vorgelegt und mit dem noch pulverigen Dämmaterial
überschichtet, wonach das Heizelement zusammen mit dem Dämmaterial zur Erzielung des gewünschten Verdichtungsgrades
des Wärmedämmateriales gepreßt wird. Die obere Einpreßschicht des Wärmedämmaterials kann dabei eine gegenüber
dem Rest der Dämmschicht unterschiedliche Konsistenz und neben einem hohen Härteranteil eine elektrisch
isolierende, wärmeleitende Substanz enthalten. Die Heizwendel wird, dabei mindestens zu einem Drittel ihres
Wendeldurchmessers, also ihrer Bauhöhe eingepreßt, wobei der eingepreßte Teil vollständig von dem gepreßten Wärmedämmaterial
umgeben ist und so verankert wird.
Zweifellos ergäbe eine solche Vorgehensweise minimalen Herstellungsaufwand bei - jedenfalls anfangs - bestmöglicher
Lagesicherung der Heizwendel. Jedoch ist ein solches Vorgehen nicht praktikabel, da die Heizwendel infolge
der im Betrieb entwickelten hohen Temperaturen nicht unmittelbar mit dem Wärmedämmaterial in Berührung kommen
darf; denn im Dämmaterial, insbesondere in den Mineralfasern, die zur Verstärkung gerade der Lager- oder Einpreßschicht
erforderlich sind, enthaltenes Eisenoxid verbindet sich mit dem Chrom-Nickel-Draht der Heizwendel, so
daß das Metall der Heizwendel seine Hochtemperaturbeständigkeit verliert und durchbrennt. Überdies wird durch die
zumindest weitgehende Einbettung der Heizwendel die Abstrahlung nach oben, also die eigentliche Nutzstrahlung,
erheblich vermindert. Abgesehen von der angestrebten herstellungstechnischen Vereinfachung durch Verpressung
in einem Arbeitsgang ergeben sich auch keine dämmtechnischen Vorteile, wenn das Material der Einpreßschicht gut
wärmeleitende Zusätze enthalten muß, um in jedem Falle zerstörende Wärmestaus im Einbettungsbereich durch entsprechende
Wärmeableitung zu vermeiden; hierdurch wird das Wärmedämmaterial der Einpreßschicht gerade seiner wesentlichen
Eigenschaft, nämlich der überragenden Wärmedämmung, wieder beraubt.
Da in der Praxis stets darauf geachtet werden muß, daß ein inniger unmittelbarer Kontakt zwischen dem Wärmedämmmaterial
und der Heizwendel vermieden wird, wird regelmäßig ein besonderes Lagermaterial für die Heizwendel vorgesehen.
Neben einer Minimierung des Montageaufwandes ist hierbei die Lagerung der Heizwendel nach verschiedenen,
zum Teil einander widersprechenden Gesichtspunkten zu optimieren. Neben bestmöglicher Wärmedämmung bei geringstmöglicher
Bauhöhe ist dabei insbesondere zu gewährleisten, daß die Heizwendel einerseits bestmöglich nach oben abstrahlen
kann, andererseits aber ausreichend sicher an Ort und Stelle gehalten ist, um auch im Hinblick auf die
sehr erheblichen Wärmedehnungen im Betrieb Kurzschlüsse durch gegenseitige Berührungen von Wendelabschnitten auszuschließen
und ein gleichmäßiges Strahlungsbild zu erhalten.
Eine Maximierung der Abstrahlung wird ersichtlich dann erzielt, wenn die einzelnen Abschnitte der Heizwendel auf
einer planen Unterlage aufliegen und somit abgesehen von den im wesentlichen punktförmigen Auflagestellen keine
Berührung mit dem Lagermaterial besitzen, insbesondere nicht in merklichem Umfange in dieses eingebettet sind.
Hierzu ist es beispielsweise aus der US-PS 38 33 793 bekannt, die einzelnen Wendelabschnitte der Heizwendel auf
eine ebene Platte aus gebundenen Keramikfasern aufzulegen und mittels Metallklammern lagezusichern, welche an
im Abstand voneinander liegenden Stellen der Heizwendel einen unteren Bogenabschnitt des Heizdrahtes übergreifen
und durch die Platte aus Keramikfasern hindurch in das Wärmedämmaterial hineingesteckt sind. Eine solche mechanische
Verankerung an in relativ großem Abstand voneinander liegenden stellen ermöglicht jedoch Relativbewegungen
der Wendelabschnitte zwischen den Verankerungspunkten, die sich überdies im Laufe der Zeit lockern können. Durch
die tief im Wärmedämmaterial steckenden metallischen Klammern ergeben sich erhebliche Wärmebrücken, so daß bei
gegebener Wärmedämmfähigkeit die Bauhöhe erheblich ver-
fir -T-
größert werden muß.
Ähnlich ist es aus der DE-OS 27 29 930 bekannt, die Heizwendel auf eine ebene Keramikfaserplatte aufzulegen, die
jedoch mit sternförmigen Erhebungen versehen ist. Die Wendelabschnitte werden dabei in die noch weichen Erhebungen
der Keramikfaserplatte hineingedrückt, wenn die Fasermatte zur Bildung der Platte gepreßt wird, und sind
nach Trocknung oder Aushärtung durch diese lokalen Einbettungen auf der ansonsten planen Oberfläche der Keramikfaserplatte
verankert. Hierdurch sind zwar Wärmebrücken durch Metallklammern oder dergleichen vermieden, jedoch
erfolgt ebenfalls eine Verankerung nur an in relativ grossen Abständen voneinander liegenden Stellen der Heizwendel;
an diesen Stellen ist die Abstrahlung erheblich behindert, so daß die Anzahl der Verankerungspunkte relativ gering
gehalten werden muß. Zwischen den Verankerungspunkten kommt es zu freien radialen Wärmedehnungsbewegungen, die
entsprechende Kräfte in die Verankerungen einleiten, so daß diese im Laufe der Zeit gelockert werden können oder
die Heizwendel ganz frei kommt.
Um Relativbewegungen der Wendelabschnitte zueinander trotz der ständigen Temperaturwechsel zu vermeiden, ist es andererseits
bekannt, die Heizwendel in Nuten der Lagerschicht zu lagern und dort zu verankern. So ist es aus
der DE-OS 27 28 776 bekannt, die Heizwendel in im Querschnitt halbkreisförmigen Nuten erheblich größeren Durchmessers
zu lagern und hierzu in eine feuerfeste Klebemasse einzudrücken, welche die Laqernut ausfüllt, so daß
die Heizwendel mit ihrer gesamten unteren Bogenhälfte eingebettet und nach entsprechender Trocknung und Aushärtung
der Feuerfestmasse gewissermaßen einzementiert ist. Hierdurch sind jegliche Relativbewegungen zwischen den
einzelnen Wendelabschnitten mit Gewißheit unterbunden. Jedoch ist auch die Nutzabstrahlung durch die Einbettung
der Heizwendel bis auf halbe Höhe stark vermindert. Die bei Temperaturwechseln auftretenden Wärmedehnungen führen
durch die Einbettung des gesamten unteren Bogens jeder Drahtwendel zu ganz erheblichen Spannungen, die zu einem
allmählichen Lockern der Einbettung der Drahtwendel in der Feuerfestmasse und/oder einem Ausarbeiten der Nut durch
die Feuerfestmasse führen.
Letzteres ist bei einem Stand der Technik, von dem die Erfindung im Oberbegriff des Anspruchs 1 ausgeht und der
aus der DE-OS 31 02 935 bekannt ist, dadurch vermieden, daß die Oberfläche der Dämmschicht mit einer geschlossenflächigen Lagerschicht überzogen ist, die ein anorganisches
temperaturbeständiges Bindemittel und einen anorganischen Füllstoff insbesondere in Form von gemahlenen Mineralfasern
enthält. Hierdurch ist eine mechanisch stabi-Ie, durchgehende Lagerschicht gebildet, die auch die Bereiche
zwischen den Nuten erfaßt und wie eine dünne stabile Platte wirkt. Die Wendelabschnitte der Heizwendel
werden klebend in den Nuten befestigt.
Bei der Aufnahme der Heizwendel in Nuten ist immer ein wesentlicher Teil der Außenoberfläche der Heizwendel abgedeckt
und kann daher nur vermindert Nutzstrahlung erzeugen. Andererseits ergibt aber die Lagerung in Nuten,
insbesondere wenn diese mit einem geschlossenflächigen harten Überzug ausgekleidet sind, eine saubere Lagesicherung.
Umgekehrt läßt sich mit der Verankerung der Heizwendel auf einer ebenen Lagerschicht die Abstrahlung optimieren,
jedoch läßt sich die Heizwendel auf einer solchen ebenen Lagerschicht im Hinblick auf die erheblichen Temperaturwechsel
nicht bleibend sicher verankern.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Heizvorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1
angegebenen Gattung zu schaffen, bei der die Heizwendel
trotz der auftretenden extremen Temperaturwechsel dauerhaft sicher gelagert ist und gleichzeitig eine verbesserte,
das heißt optimale Wärmeabstrahlung gewährleistet,
wobei die Herstellung der Heizvorrichtung mit einem Minimum an Aufwand erfolgen soll und weiterhin auch größtmögliche
Wärmedämmung bei geringstmöglicher Bauhöhe erzielt wird.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Dadurch, daß die Oberfläche der Lagerschicht eben ausgebildet ist, entfällt eine Einbettung in Nuten oder dergleichen,
welche eine Abstrahlung behindern könnten. Die erforderliche Verankerung ist gleichwohl dadurch gegeben,
daß jeder einzelne Wendeldraht nur mit seinem unteren Bogenabschnitt im Material der Lagerschicht eingebettet
ist, d. h. nur höchstens bis zu etwa der vollen Drahtstärke. Dies bedeutet, daß der Draht der Heizwendel quasi
punktförmig nur im unteren Scheitelbereich des Bogenabschnittes in der Lagerschicht eingespannt ist, im übrigen
aber auf seiner ganzen Länge frei zur Abstrahlung zur Verfügung steht. Diese geringe Verankerungstiefe
reicht für eine sichere Verankerung aus, da jeder untere Bogenabschnitt des Wendeldrahtes auf diese Weise einzeln
gehalten ist, und Wärmedehnungen ohne wesentliche Spannungen durch Expansionen im Bereich der oberen Bogenabschnitte
der Heizwendel aufgenommen werden können. Hierdurch werden in zwei benachbarte Verankerungspunkte,
zwischen denen lediglich ein einziger Ring des Wendeldrahtes liegt, allenfalls ganz geringe Biegespannungen
eingeführt und so jegliche Lageänderungen der Heizwendel insgesamt, etwa im Sinne einer zu starken gegenseitigen
Annäherung von Wendelabschnitten, vermieden.
Da - anders als bei einer Einbettung der Heizwendel in Nuten - das gesamte Wärmedämmaterial an der zu dämmenden
Seite der Heizwendel angeordnet ist, entfaltet es volle
Dämmwirkung zu der zu dämmenden Seite hin. Durch den
Wegfall von Nuten oder sonstigen Vertiefungen kann das Material der Dämmschicht eben oder mit unkomplizierter
Form gepreßt werden, so daß hierdurch Herstellungsaufwand vermindert wird. Die Lagerschicht braucht nur sehr
geringe Schichtdicke, entsprechend der Drahtstärke der Heizwendel oder sogar weniger, besitzen und trägt somit
zur Bauhöhe nur geringfügig bei. Da nur der im wesentlichen punktförmige Scheitelbereich des Wendeldrahtes
eingebettet ist, kann das Material der Lagerschicht, etwa durch Zusatz von Trübungsmittel oder dergleichen, im
Hinblick auf die Optimierung seines Beitrags zur Wärmedämmung ausgelegt werden, ohne daß nachteilige Wärmestaus
zu befürchten sind. Da weiterhin das Material der Dämmschicht nicht mechanisch durch die Lagerung der Heizwendel
beansprucht ist, kann es in seiner Konsistenz, insbesondere in seinem Verdichtungsgrad, ebenfalls hinsichtlich
Wärmedämmgesichtspunkten optimiert werden, so daß sich insgesamt größtmögliche Wärmedämmung bei geringst
möglicher Bauhöhe ergibt.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren kann entweder die Lagerschicht
als dünne Platte mit darauf verankerter Heizwendel vorgefertigt und anschließend - gegebenenfalls an
einem anderen Ort - mit der ebenfalls plattenförmigen
oder auch eingepreßten Dämmschicht vereinigt werden, oder aber
AA
es erfolgt eine Beschichtung unmittelbar der Dämmschicht mit dem Material der Lagerschicht mit nachfolgendem Eindrücken
der Heizwendel, wobei dann auch ein Auflagerina besonders vorteilhaft klebend mit dem Material der Lagerschicht
verbunden werden kann.
In der Zeichnung ist eine Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht.
Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine erfindungsgemäße Heizvorrichtung und
Fig. 2 die Einzelheit aus Kreis II in Fig. 1 in stark vergrößerter Darstellung.
Die veranschaulichte Heizvorrichtung besteht im wesentlichen
aus einer Aufnahmeschale 1 aus Metall, insbesondere Aluminiumblech, und Wärmedämmaterial in Form einer Wärmedämmschicht
2, welche an der Innenseite der Umfangswand 3 der Aufnahmeschale 1 zwischen deren Boden 4 und einer
Heizwendel 5 angeordnet ist. Die elektrisch betriebene Heizwendel 5 weist nicht näher dargestellte elektrische
Anschlüsse auf, die auf geeignete Weise aus dem Bereich der Aufnahmeschale 1 herausgeführt sind. Die dargestellte
Heizvorrichtung dient zur Strahlungsbeheizung einer Glaskeramikabdeckung einer Kochplatte, wobei die nicht näher
dargestellte Glaskeramikplatte auf einer Auflagefläche
aufliegt und damit Abstand vom oberen Rand der Umfangswand
3 der Aufnahmeschale 1 sowie von der Heizwendel 5 erhält. Die Umfangswand 3 der Aufnahmeschale 1 und damit die gesamte
Heizvorrichtung hat in Draufsicht im wesentlichen Kreisform und liegt konzentrisch zu einer Mittelachse 9.
Die Dämmschicht 2 besteht aus feinporigem Kieselsäureaerogel
mit Zuschlagstoffen. Dieses Material ist an sich bekannt und weist neben dem Kieselsäureaerogel in aller
Regel eine Mineralfaserverstärkung und/oder ein Trübungsmittel
und/oder ein Bindemittel als Härter auf; solche hochwirksamen Wärmedämm-Materialien werden durch die Anmelderin
unter der Bezeichnung MINILEIT (eingetr. Warenzeichen) vertrieben, wobei hinsichtlich Einzelheiten
auf die einschlägigen DE-OSen 27 47 663, 27 48 307, 27 54 956 und 31 08 816 verwiesen wird, auf die insoweit
ausdrücklich Bezug genommen wird. Bevorzugt wird ein Material für die Dämmschicht 2 verwendet, welches aus
30 bis 5O Gew.-% pyrogener Kieselsäure, 20 bis 50 Gew.-%
Trübungsmittel und 5 bis 15 Gew.-% Alurniniumfasern besteht
sowie in einem Raumgewicht von 200 bis 400 kg/m vorliegt, jedoch nicht organisch oder anorganisch gehärtet
zu sein braucht. Ein solches Spezial-Wärmedämmaterial besitzt eine Wärmeleitfähigkeit, die geringer ist als diejenige
ruhender Luft, und ist darüber hinaus nur wenig temperaturabhängig. Allerdings sind die aus derartigen
pulverförmigen Grundstoffen gepreßten Platten oder Schichten
mechanisch wenig widerstandsfähig. Anstelle von Kieselsäureaerogel kann das Material auch Alumini
umoxid-Aerogel aufweisen, oder eine geeicnete Mischung beider Aerogele, um bei Bedarf höhere Temperaturbeständigkeit zu
erreichen. Zur weiteren Erhöhung der Temperaturbeständigkeit kann das Dämmaterial der Dämmschicht 2 Zuschläge an
hochtemperaturbeständigen Stoffen wie Manganoxid, Zirkonoxid
oder Titanoxid enthalten. Für Spezialzwecke kann auch mit deren Aerogelen gearbeitet werden.
Auf der Dämmschicht 2 ist eine Lagerschicht 7 angeordnet, die eine Dicke von etwa 1 mm oder wenig mehr haben kann.
Im Beispielsfalle möge die Lagerschicht 7 aus einem Stoffgemisch
bestehen, welches mineralische Fasern und ein keramisches Bindemittel enthält, das bei Temperaturen
zwischen etwa 500°C und 1000°C durch keramische Bindung verfestigt. Der Anteil an mineralischen Fasen sollte möglichst
hoch sein, da die mineralischen Fasern einer Tendenz der Lagerschicht 7 zum Schrumpfen bei erhöhten Temperaturen
entgegenwirken. Daher sollten die mineralischen
χ /12
Fasern in einem Anteil von über 50 Gew.-% am trockenen
Gemisch enthalten sein, vorzugsweise jedoch mit einem noch höheren Anteil von 75 bis 95 Gew.-%, wobei im Beispielsfalle
ein Anteil von etwa 80 Gew.-% gewählt sein möge. Die mineralischen Fasern besitzen einen Erweichungsbzw. Schmelzpunkt von über 1000°C, vorzugsweise von über
1100 c, sind also gegenüber den im Betrieb auftretenden Temperaturen beständig. Eine solche Einstellung des Erweichungs-
oder Schmelzpunktes der Fasern gelingt einerseits über die Wahl einer bestimmten Partikelgröße, wobei
größere Partikel später erweichen und sintern als kleinere pulverartige Partikel, sowie über die Wahl der Zuschlagstoffe
oder Flußmittel zusätzlich zum Aluminiumoxid- oder Siliziumoxid-Hauptbestandteil der Mineralfasern. Die Mineralfasern
werden aus der Schmelze mit einer Dicke zwischen etwa 0,5 und 3 /im, vorzugsweise zwischen 1 und 2 inn
gezogen und anschließend gemahlen, so daß sie auf Längen zwischen 2 und 20 jum, vorzugsweise zwischen 5 und 10 pn
gebrochen werden, wobei jedoch in jedem Falle die Länge der Mineralfasern deren Dicke um wenigstens das Doppelte
übersteigt, so daß tatsächlich noch ein Fasercharakter vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Faserabmessungen
können sodann die Zusatzstoffe wie Flußmittel in der Schmelze zur Herstellung der Fasern, wie Na 0, B2O3,
MgO, Fe2O- und andere, an sich bekannte Zuschlagstoffe so
gewählt werden, daß sich die gewünschte Temperaturbeständigkeit bis in Bereiche über 1OOO°C oder über HOO0C
ergibt, also in Bereiche, in denen die Mineralfasern auf Aluminium-Silikat-Basis bei der im Betrieb auftretenden
Maximaltemperatur nicht erweichen oder erschmelzen.
Das keramische Bindemittel kann ebenfalls aus Aluminium-Silikat-Partikeln
oder -faserelementen bestehen, die jedoch im Unterschied zu den Mineralfasern bei Temperaturen
zwischen 500 und l000°c erweichen und sintern und so die keramische Bindung ergeben. Hierin liegt ein wesentlicher
Unterschied eines solchen Bindemittels gegenüber anderen anorganischen Bindemitteln wie etwa Wasserglas, welches
als Bindemittel für eine ähnliche Beschichtung eines Formkörpers aus Wärmedämmaterial aus der DE-OS 27 47 663 bekannt
ist. Wasserglas hat auch bei Raumtemperatur sofort eine ausreichende Klebewirkung, die bei höheren Temperatüren
grundsätzlich unverändert bleibt, bis das Wasserglas sich zersetzt. Während Wasserglas als Material für
die Lagerschicht 7 grundsätzlich in Frage kommen kann,
hat sich jedoch gezeigt, daß eine Beschichtung mit Wasserglas als Bindemittel bei erhöhten Temperaturen sehr
stark schrumpft und insbesondere durch den Wasserglaszusatz Kriechströme auftreten können, wenn die Heizwendel 5
unter Strom gesetzt wird. Diese Probleme treten nicht auf, wenn anstelle des Wasserglas das erläuterte keramische
Bindemittel gewählt wird, wobei auch im Falle eines keramischen Bindemittels eine gewisse Schrumpfung auftreten
kann, die jedoch erst bei einem relativ hohen Bindemittelgehalt von über etwa 50 Gew.-% des trockenen Gemisches
störend in Erscheinung tritt. Daher liegt der Bindemittelanteil zwischen etwa 5 und 50 Gew.-%, vorzugsweise zwisehen
10 und 20 Gew.-% des trockenen Gemisches, im Beispielsfalle bei etwa 15 Gew.-%, wobei eine gegenüber den
Mineralfasern geringere, vorzugsweise hinsichtlich des Partikelvolumens um eine Zehnerpotenz oder Größenordnung
geringere Partikelgröße der Mineralteilchen des keramisehen
Bindemittels gewählt ist; schon die geringere Partikelgröße ergibt einen Erweichungs- oder Schmelzpunkt
bei niedrigeren Temperaturen, wobei die Einstellung im einzelnen durch entsprechende Wahl der Flußmittel zur
Erzeugung entsprechend niederschmelzender Mineralteilchen erfolgen kann.
Mit besonderem Vorteil wird ein keramisches bzw. bei hohen Temperaturen keramisierendes Bindemittel auf der Basis
von Kieselsol gewählt, wie dies beispielsweise für eine Beschichtung eines derartigen Materials aus der EP-OS
81 825 an sich bekannt ist. Das Kieselsol als keramisches Bindemittel wird zusammen mit anorganischen Fasern wie
Aluminiumsilikatfasern oder Quarzfasern sowie gegebenen-
falls weiteren anorganischen Füllstoffen in einer Aufschlämmung aufgebracht. Als anorganische Fasern für die
Beschichtungsmasse kommen grundsätzlich alle entsprechend temperaturbeständigen Fasern wie Aluminiumsilikatfasern,
Quarzfasern usw. in Frage, wobei jedoch Aluminiumsilikatfasern aus Kostengründen in der Regel bevorzugt sein werden.
Die Fasern müssen so eng beieinanderliegen, daß das Kieselsol dazwischen eine Verbindung zu benachbarten Fasern
bildet und an diesen haftet, statt eigene, nicht an Füllstoff gebundene Partikel zu bilden. Die Fasern wirken
somit primär als Dispergierungsmittel für das Kieselsol,
um mit diesem eine geschlossene Oberfläche zu bilden.
Auch Aluminiumsilikatfasern sind jedoch noch teurer als die meisten anorganischen körnigen Zuschlagstoffe wie
gemahlenes Aluminiumoxid, Quarzsand, Mullit, Zirkonoxid usw., so daß diese Fasern aus Kostengründen durch körnige
Füllstoffe gestreckt werden können, die ähnlich wie die Fasern, wenn auch in geringerem Umfange, als Dispergierungsmittel
für das Kieselsol dienen können. Als anorganische körnige Zuschlagstoffe kommen weiterhin Tone und
Kaolin in Frage. Bevorzugt ist Aluminiumoxid gegebenenfalls mit einer Zumischung aus Kaolin, welches die Geschmeidigkeit
der Lagerschicht 7 verbessert.
Die Menge an Kieselsol ergibt sich im wesentlichen aus dem Bedarf an Bindemittel für die geschlossene Oberflächenbeschichtung
im Hinblick auf die gewünschte Verbackung der Füllstoffe miteinander. Die Menge des Kieselsol hat
eine Untergrenze dort, wo sich eine zu geringe Abriebfestigkeit der Oberfläche durch zu geringen Bindemittelanteil
ergibt. Aus diesem Gesichtspunkt darf der Anteil des Kieselsol als Feststoff nicht geringer sein als etwa
ein Zehntel der damit zu bindenden Füllstoffe und Fasern in der Oberflächenbeschichtung, so daß das Kieselsol in
der geschlossenen Oberflächenbeschichtung jedenfalls in einem Feststoffanteil von 10 Gew.-% oder mehr vorliegt.
Eine Erhöhung des Kieselsolanteils ergibt zunächst eine
Erhöhung der Abriebfestigkeit durch bessere Einbindung der
Fasern und der körnigen Füllstoffe sowie weiterhin eine glänzende und glattere Oberfläche. Eine Obergrenze für den
Kieselsolanteil in der geschlossenen Oberflächenbeschichtung
liegt da, wo das Kieselsol dazu neigt, sich in körniger Form zu partikulieren und auf diese Weise brüchig
zu werden. Dies wird durch einen ausreichend hohen Füllstoff-, insbesondere Fasergehalt des Kieselsol vermieden.
Daher darf der Anteil des Kieselsol bezogen auf die Menge der Füllstoffe in der Beschichtungsmasse nur etwa bei
1:1 liegen, so daß also mindestens ebenso viele Gewichtsanteile Füllstoffe wie Trockengewichtsanteile Kieselsol
in der geschlossenen Lagerschicht 7 vorhanden sind. Hierbei sollte jedoch der Anteil der in Faserform vorliegenden
Füllstoffe nicht unter einem Drittel der Füllstoffe der Lagerschicht 7 liegen, um die Fasern ausreichend als
Netzwerkbildner zur Bildung eines geschlossenen Films wirksam werden zu lassen.
Die vorstehenden Angaben beziehen sich auf die Gewichtsanteile in der fertigen Lagerschicht 7, wobei also die
Trockenmasse des Kieselsol berücksichtigt ist. Das wässrige Kieselsol, also die kolloidale Kieselsäure, besitzt
jedoch einen Wasseranteil von zwischen 60 und 70 Gew.-%,
der gegebenenfalls zusammen mit einer zusätzlichen Wasserzugabe zur Verdünnung dazu dient, durch Einstellung
der Viskosität oder allgemein des Fließverhaltens das Bindemittel mit den Füllstoffen zu vermischen und einen
geschlossenen Auftrag zu ermöglichen. Dies kann unterstützt werden durch eine Zugabe von Netzmitteln, wie dies
an sich bekannt ist, wobei natürlich auch eine mechanische Unterstützung durch Rakeln oder Walzen in Frage
kommt.
Nachfolgend werden vier Beispiele für eine solche Überzugsmasse
angegeben:
58,8 Gew.-% wässriges Kieselsol (30 % Feststoffanteil)
23,5 Gew.-% Aluminiumsilikatfasern 11,8 Gew.-% Aluminiumoxid
5,9 Gew.-* Kaolin
5,9 Gew.-* Kaolin
Nach Herausrechnung des Wasseranteils der kolloidalen Kieselsäure der obigen Masse ergibt sich eine Feststoffverteilung
in der Lagerschicht 7 von etwa 30 Gew.-% Kieselsol, 40 Gew-% Aluminiumsilikatfasern, 20 Gew.-% Aluminiumoxid
und 10 Gew.-% Kaolin.
Beispiel 2
15
15
70,0 Gew.-% wässriges Kieselsol (30 % Feststoffanteil)
13,3 Gew.-% Aluminiumsilikatfasern
6,7 Gew.-% Aluminiumoxid
10,0 Gew.-% Kaolin
20
10,0 Gew.-% Kaolin
20
Nach Herausrechnung des Wasseranteils der kolloidalen Kieselsäure der vorstehenden Masse ergibt sich eine
Feststoffverteilung von etwa 41 Gew.-% Kieselsol, 26 Gew-% Aluminiumsilikatfasern, 13 Gew.-% Aluminiumoxid
und 20 Gew.-% Kaolin.
48,97 Gew.-% wässriges Kieselsol (30 Si Feststoffanteil)
25,53 Gew.-% Aluminiumsilikatfasern
12,75 Gew.-% Aluminiumoxid
12,75 Gew.-% Ton
Nach Herausrechnung des Wasseranteils der kolloidalen
Kieselsäure der vorstehenden Masse ergibt sich eine Feststoffverteilung von etwa 23 Gew.-% Kieselsol,
39 Gew.-% Aluminiumsilikatfasern, 19 Gew.-% Aluminiumoxid und 19 Gew.-% Ton.
48,94 Gew.-% wässriges Kieselsol (30 % Feststoffanteil)
44,66 Gew.-% Aluminiumsilikatfasern
5
6,40 Gew.-% Ton
Nach Herausrechnung des Wasseranteils der kolloidalen
Kieselsäure der obigen Masse ergibt sich eine Feststoffverteilung von etwa 22 Gew.-% Kieselsol, 69 Gew.-% Aluminiumsilikatfasern
und 9 Gew.-% Ton.
Die Massen werden feucht mit einer der Art der Aufbringung durch Spritzen, Rakeln, Streichen, Tauchen, Siebdruck
oder dergleichen entsprechenden flüssigen bis pa-
stenartigen Konsistenz aufgebracht. Die Heizwendel 5 ist in der gewünschten Form zuvor spannungsfrei geglüht worden
und wird so vorbehandelt mittels eines Magneten mit einer Temperatur von beispielsweise 200 C aufgenommen und
in die noch feuchte Lagerschicht 7 eingedrückt. Die Ein-
drückung erfolgt dabei bevorzugt nur soweit, bis etwa zwei Drittel der Drahtstärke des unteren Bogenabschnittes
jedes Wendelringes in die Masse eintaucht, wobei infolge der erhöhten Temperatur der Heizwendel bereits beim Einpressen
eine gewisse Verfestigung der Masse und so eine Anheftung der Heizwendel erfolgt. Bei Bedarf kann der
Masse auch ein geringer Anteil an organischen Zuschlagstoffen zur Erzielung einer Klebewirkung beigefügt werden.
Bei Betrieb der Heizwendel keramisiert das Material dann unter der Wärmeeinwirkung vollständig aus und zemen-
tiert den eingebetteten Bogenabschnitt der Heizwendel gewissermaßen
ein. Wie ohne weiteres ersichtlich ist, ergibt sich eine besonders gute Haltewirkung dann, wenn der
untere Bogenabschnitt der Heizwendel über mehr als die Hälfte der Drahtstärke eintaucht, da dann beim Aushärten
der Masse durch die oberen hintergreifenden Oberflächenschichten der Masse eine formschlüssige Halterung erfolgt.
Andererseits sollte die Eintauchtiefe so gering wie möglich gehalten werden, um die Abstrahlung möglichst wenig
. zu behindern. Daher ergibt sich die in Fig. 2 dargestellte
Eintauchtiefe von etwa 2/3 der Drahtstärke als optimal.
Der radial äußere Umfangsbereich 5 der Aufnahmeschale I bzw.
._ der Dämmschicht 2 und damit auch der Lagerschicht 7 ist
ο
im Beispielsfalle in der dargestellten Weise nach oben hin
abgekröpft, so daß die Heizvorrichtung insgesamt im Querschnitt etwa tellerförmiges Aussehen erhält. Auf den abgekröpften
Umfangsbereich 6 ist ein Auflagering 8 aus gebundenen
Fasern, etwa einem Material, wie es unter der Bezeichnung Fiberfrax (eintr. Warenzeichen) im Handel ist,
aufgesetzt, und bildet mit der oberen Auflagefläche 10 in
der bereits geschilderten Weise die Abstützung zur Unterseite der Glaskeramikplatte.
Die Herstellung der Heizvorrichtung kann auf verschiedene Weise erfolgen. So kann zunächst das Material der Dämmschicht
2 in an sich bekannter Weise gegen den Boden 4 der Aufnahmeschale 1 verpreßt werden und somit als verdichtete
Dämmschicht 2 direkt über dem Boden 4 der Aufnahmeschale 1 ausgebildet werden. Sodann kann die Masse zur
Bildung der Lagerschicht 7 durch Spritzen, Streichen oder dergleichen auf die Oberfläche der so gebildeten Dämmschicht
2 aufgebracht und die Heizwendel eingedrückt werden. Dann kann zweckmäßig auch der Auflagering 8 aufge-25
setzt werden, solange die Masse zur Bildung der Lagerschicht 7 noch feucht ist, und so durch Haftung gehalten
werden. In einem solchen Falle wird die veranschaulichte Heizvorrichtung entweder einstufig oder - mit Unterbre-
chung und gegebenenfalls Ortswechsel nach dem Einpressen 30
der Dämmschicht 2 - zweistufig vollständig vorgefertigt.
Alternativ kann die Dämmschicht 2 auch als Platte vorgefertigt und so vorgepreßt und vorgefertigt in die Aufnahmeschale
1 eingesetzt werden. Auch in diesem Falle kann, 35
ohne Anwesenheit der Aufnahmeschale 1, die Ausbildung der Lagerschicht 7, deren Bestückung mit der Heizwendel 5
und gegebenenfalls dem Auflagering 8 in der vorstehend
geschilderten Weise erfolgen.
Es kann jedoch auch die Lagerschicht 7 separat vorgefertigt und mit der Heizwendel 5, gegebenenfalls auch mit
dem Auflagering 8 bestückt und so getrocknet bzw. gehärtet werden. Diese Montageeinheit kann dann anschließend
zusammen mit einer separat vorgefertigten plattenförmigen Dämmschicht 2 in eine Aufnahmeschale 1 eingesetzt werden,
oder in eine Aufnahmeschale 1 mit eingepreßter Dämmschicht 2 eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäße Heizvorrichtung läßt somit eine
Vielzahl von Fertigungsmöglichkeiten mit großer Freizügigkeit bezüglich der Fertigungsorte zu. Dabei gestaltet
sich die Fertigung in jedem Falle einfach und problemlos, zumal auch Aufwand zur Herstellung von Nuten im Hinblick
auf die erfindungsgemäß ebene Ausbildung der Oberfläche der Lagerschicht 7 entfallen kann.
Da in jedem Falle die Heizwendel 5 auf der Lagerschicht 7 montiert und verankert wird, bevor der Auflagering 8 aufgebracht
werden muß, eignet sich die Fuge zwischen der Unterseite des Auflageringes 8 und der dortigen Lagerschicht
7 besonders gut für die Durchführung der elektrisehen Anschlüsse der Heizwendel 5. In jedem Falle kann
bei Bedarf unmittelbar nach Einbettung der Heizwendel 5 eine Aufheizung bis auf eine gewünschte Temperatur erfolgen,
so daß jedenfalls in den lokalen Lagerbereichen eine ausreichende Trocknung und Härtung der Masse für die Lagerschicht
7 erfolgt.
In der Lagerschicht 7 können weiterhin mineralische Pigmente enthalten sein, und zwar insbesondere in Form von
TiO_ oder TiO -haltigen Stoffen. Die mineralischen Pigmente,
die nicht unbedingt erforderlich sind, dienen dazu, bereits einen Teil der IR-Strahlung zu streuen oder zu
reflektieren sowie die Abriebfestigkeit zu erhöhen. Als TiO,,-haltiger Stoff kann beispielsweise ein Gemisch aus
Al~O und TiO9 gewählt werden, wobei das TiO„ neben seiner
Funktion als Pigment auch als Trübungsmittel gegenüber IR-Strahlung dient. Weitere Beispiele für geeignete
Pigmente sind etwa Rutil, Ilmenit, Eisenoxid, Chromoxid und dergleichen. Es genügt, wenn die mineralischen Pigmente
in einem Anteil von bis zu maximal etwa 20 Gew.-% des Trockengemisches, vorzugsweise jedoch in einem geringeren
Anteil als 10 Gew.-% in der Lagerschicht 7 enthalten sind. Im Beispielsfalle möge die Lagerschicht 7
5 Gew.-% mineralische Pigmente in Form von TiO enthalten.
Eine Verwendung von Pigmenten bzw. Trübungsmitteln in der Lagerschicht 7 ist deshalb relativ problemlos möglich,
weil infolge der nur ganz geringfügigen Einbettung des Wendeldrahtes ein merklicher Wärmestau nicht zu befürchten
ist.
- Leerseite -
Claims (1)
- Patentansprüchemit einer Lagereinrichtung für die Heizwendel,- mit einer geschlossenflächigen Lagerschicht enthaltend ein anorganisches temperaturbeständiges Bindemittel insbesondere mit einem anorganischen Füllstoff, wobei die Heizwendel auf ihrer ganzen Länge gegen Querbewegungen in Richtung der Oberflächener-Streckung der Lagerschicht gesichert und durch Klebe wirkung an der Lagerschicht gehalten ist, undmit einer auf der der Heizwendel gegenüberliegenden Seite der Lagerschicht angeordneten Dämmschicht auf der Basis von aus der Flammenpyrolyse gewonnenem mikroporösem Oxidaerogel insbesondere von Silizium und/oder Aluminium, insbesondere mit Mineralfaserver stärkung und/oder Trübungsmittel, die zusammen mit der Lagerschicht und der Heizwendel in einer Aufnahmeschale anordenbar ist, welche an der Unterseite der Kochplatte befestigbar ist,dadurch gekennzeichnet,daß die Oberfläche der Lagerschicht (7) eben ausge bildet ist unddaß jeder der Lagerschicht (7) zugewandte Bogenab-schnitt der Heizwendel (5) höchstens bis zu etwa der vollen Drahtstärke der Heizwendel (5) im Material der Lagerschicht (7) eingebettet ist.Heizvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das anorganische Bindemittel der Lagerschicht (7) ein keramisches Bindemittel ist, das bei Temperaturen zwischen etwa
Bindung verfestigt.türen zwischen etwa 500 C und 1000 C durch keramische3. Heizvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das anorganische Bindemittel Kieselsol ist, welches in einem Verhältnis zu den anorganischen Füllstoffen von höchstens 1:1 und mindestens 1:9 enthalten ist, wobei die anorganischen Füllstoffe vorzugsweise wenigstens zu einem Drittel anorganische Fasern, Rest körnige Füllstoffe, sind.4. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerschicht (7) mineralische Pigmente enthält.5. Heizvorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch TiO
te.TiO» oder TiO -haltige Stoffe als mineralische Pigmen-6. Heizvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die mineralischen Pigmente in einem Anteil von bis zu 20 Gew.-%, vorzugsweise bis zu 10 Gew.-% des trockenen Gemisches enthalten sind.7. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerschicht (7) eine Dicke von etwa 1 mm oder wenig mehr aufweist.8. Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Eintauchtiefe des Wendeldrahtes der Heizwendel (5) mehr als die halbeDrahtstärke, insbesondere etwa 2/3 der Drahtstärke beträgt.9. Verfahren zur Herstellung einer Heizvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Masse zur Bildung der Lagerschicht auf einer Unterlage aufgetragen und die vorgeformte und spannungsfrei geglühte Heizwendel vorzugsweise noch warm in die noch feuchte Masse der Lagerschicht eingepreßt wird.10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerschicht anschließend getrocknet bzw. gehärtet wird und nach Abnahme von ihrer Unterlage als mit daran verankerter Heizwendel vorgefertigtes Bauteil zur Verfugung gestellt wird.11. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Unterlage die verdichtete Dämmschicht benutzt wird, und an der noch feuchten Masse der Lagerschicht weitere Anbauteile wie ein umfangsseitiger Auflagering durch Klebung angeheftet werden.
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