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Kraftfahrzeug mit einer Hilfskraftbremse
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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug, vorzugsweise einen Hublader
(Gabelstapler),mit einer von einem Energiespeicher, vorzugsweise einer Feder, in
Schließrichtung belasteten, mittels hydraulischer Hilfskraft betätigten Bremse,
wobei diese hydraulische Hilfskraft in einer Bremsdruckleitung geführt wird und
wobei darüberhinaus die Lenkeinrichtung dieses Kraftfahrzeuges mit hydraulischer
Kraft betätigt wird und eine mit dem Lenkrad verbundene sogenannte "Meßpumpe" aufweist.
Dabei sind diese Lenkeinrichtungen derart ausgestaltet, daß die mit dem Lenkrad
verbundene Pumpe bei Drehen des Lenkrades fördert, wobei entweder der Förderstrom
unmittelbar den Lenkzyl indern zugeleitet wird oder vorzugsweise der Förderstrom
einem Steuerventil zugeordnet wird, welches von diesem von der Meßpumpe geförderten
Strom gesteuert wird und die Verbindung zwischen einer motorisch angetriebenen Pumpe
und dem Lenkzylinder steuert. Eine solche Einrichtung ist beispielweise durch die
DE-OS 14 80 205 bekannt.
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Ebenso sind Bremseinrichtungen bekannt, bei denen die Bremse durch
einen Energiespeicher in Richtung Schließen belastet wird und durch eine Hilfskraft
geöffnet ("gelüftet") wird, wie das beispielsweise bei den pneumatischen Bremsen
der Eisenbahnen und bei LKW üblich ist.
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Derartige Bremseinrichtungen haben den Vorteil, daß das Fahrzeug selbsttätig
gebremst wird, wenn nicht die Bremse vorsätzlich durch Aufsteuern der Hilfskraft
gelüftet wird. Zum Erzeugen der hydraulischen oder pneumatischen Hilfskraft ist
eine vom Motor des Kraftfahrzeuges angetriebene Hilfspumpe vorgesehen, die die zum
Lüften der Bremse erforderliche Hilfskraft bzw. Hilfsenergie zur Verfügung stellt
(DE-OS 32 41 793).
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Nachteilig bei derartigen Bremseinrichtungen ist, daß dann, wenn der
Antriebsmotor des Kraftfahrzeuges aus irgendwelchen Gründen ausfällt, auch keine
Hilfskraft zum Lösen der Bremse zur Verfügung steht, zumindest sofern ein zum Speichern
der Hilfskraft vorgesehener Speicher entleert ist. Das heißt, wenn ein Fahrzeug
mit einer solchen Bremseinrichtung abgeschleppt werden soll, weil der Antriebsmotor
nicht mehr betriebsfähig ist, dann bleibt die Bremse geschlossen und verhindert
so das Abschleppen. Um diesen Nachteil zu beseitigen,ist es bekannt, zusätzlich
eine handbetätigte Pumpe vorzusehen, durch deren Betätigen vor dem Abschleppen die
Bremse gelöst werden kann. Für diesen zumindest bei einem guten Antriebsmotor äußerst
seltenen Fall muß dann also eine besondere zusätzliche handbetätigbare Pumpe vorgesehen
sein, die somit die Herstellkosten erhöht. Darüberhinaus muß diese zusätzliche Pumpe
so im Fahrzeug angebracht werden, daß sie auch unter zumutbaren Bedingungen für
die Betätigung zugänglich ist. Darüberhinaus besteht die Gefahr, daß eine solche
Pumpe, die unter Umständen jahrelang nicht benutzt wird, sich festsetzt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine solche zusätzliche
Pumpe und den damit verbundenen Mehraufwand zu vermeiden.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß zum Lösen
der Bremse die mit dem Lenkrad verbundene Meßpumpe verwendet wird, wobei zum Verbinden
dieser Meßpumpe mit der Bremseinrichtung ein willkürlich betätigbares Wegeventil
einerseits an die von der Lenkmeßpumpe ausgehende, die hydraulische Lenkhilfskraft
führende Leitung und andererseits an die Bremsdruck leitung angeschlossen ist.
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Damit nicht durch die Meßpumpe das zum Lösen der Bremse dienende Druckmittel
wieder abfließen kann oder die Lenkeinrichtung beeinflußt, wird zweckmäßig zusätzlich
zwischen Meßpumpe und Bremsdruckleitung, vorzugsweise zwischen Wegeventil und Bremsdruckleitung,
ein zur Bremsdruckleitung hin öffnendes Rücklaufsperrventil vorgesehen,- welches
beim Abschleppen verhindert, daß der zum Lösen der Bremse dienende Druck auf die
Lenkeinrichtung einwirkt. Im Normalbetrieb wird dieses Einwirken dadurch verhindert,
daß das Wegeventil geschlossen ist. Dieses Wegeventil wird willkürlich in die Durchlaßstellung
gebracht, sobald das Fahrzeug mit stillstehendem Antriebsmotor abgeschleppt werden
soll.
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Daß für diesen Sonderfall das Wegeventil von Hand willkürlich in die
Offenstellung gebracht werden muß, ist ein für diesen besonderen Betriebszustand
zulässiger besonderer Aufwand.
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Zweckmäßigerweise wird zwischen der Druckmittelquelle, durch die dosiert
Druckmittel in die Bremsdruckleitung geführt werden kann, und der Bremsdruckleitung
ein zweites willkürlich betätigbares Wegeventil als Absperrventil eingeschaltet,
welches im Normalbetrieb in der Offen-
stellung ist und beim Abschleppen
in die Schließstellung gebracht wird um zu verhindern, daß beim Abschleppen durch
die Lenkmeßpumpe erzeugtes Druckmittel über die zum Lüften der Bremse im Normalbetrieb
dienende Druckmittelquelle abfließt. Dieses Absperrwegeventil kann nur dann durch
ein Rücklaufsperrventil ersetzt werden, wenn im Normalbetrieb zum willkürlichen
Schließen der Bremse der Bremsdruck über ein Ventil abgesenkt wird, welches an der
Bremsdruckleitung zwischen diesem denkbaren Rücklaufsperrventil und den Bremszylindern
angeordnet ist.
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Für dieses erstgenannte Wegeventil und für dieses Absperrwegeventil
kann eine gemeinsame Betätigungseinrichtung vorgesehen sein derart, daß in dem Sonderfall,
daß das Fahrzeug mit stillstehendem Antriebsmotor abgeschleppt werden soll, durch
Betätigen dieser gemeinsamen Betätigungseinrichtung beide Ventile in die für diesen
Sonderfall erforderliche Stellung gebracht werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen,
daß das erstgenannte Wegeventil während des Abschleppvorganges nach Lösen der Bremse
wiederum in die Schließstellung gebracht werden muß, sofern das nicht durch Vorhandensein
des genannten Rücklaufsperrventiles überflüssig ist und sofern das Fahrzeug beim
Abschleppen gelenkt werden soll und das ist vorauszusetzen. Das heißt, immer wenn
das Fahrzeug lenkbar sein muß, muß dieses erstgenannte Wegeventil sich in seiner
Schließstellung befinden.
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Auch beim Abschleppen kann das Fahrzeug willkürlich gebremst werden,
wenn an die Bremsdruckleitung ein einstellbares Druckbegrenzungsventil angeschlossen
ist, welches beim Abschleppen zum Zwecke des Bremsens willkürlich betätigt werden
kann.
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Das zur Verbindung zwischen Lenkmeßpumpe und Bremsdruckleitung dienende
Ventil kann derart ausgestaltet und angeordnet sein, daß mit Sicherheit ein unbeabsichtigtes
Öffnen des Ventils und damit ein unbeabsichtigtes Herstellen einer Verbindungzwischen
Lenkmeßpumpe und Bremsdruckleitung vermieden wird, so daß absolut sicher ist, daß
im Normalzustand das Fahrzeug ganz normal gelenkt werden kann, ohne daß irgendeine
Gefahr besteht, daß Druckmittel, welches zum Lenkzylinder fließen soll, in die Bremsdruckleitung
abfließt oder umgekehrt aus der Bremsdruckleitung unter Druck stehendes Druckmittel
in den Lenkzylinder fließt.
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Zu diesem Zweck kann das Betätigungsorgan für das Ventil derart gesichert
sein, daß das Ventil nur willkürlich geöffnet werden kann, beispielsweise unter
Federkraft geschlossen gehalten wird und nur geöffnet werden kann, solange manuell
die Federkraft überwunden wird. Sobald die Bremse gelüftet ist, schließt das Ventil
wieder, so daß das abgeschleppte Fahrzeug gelenkt werden kann, aber auch durch Absenken
des Bremsdruckes auch im Abschleppvorgang willkürlich gebremst werden kann. Zu einem
erneuten Lösen der Bremse nach einem Bremsvorgang während des Abschleppens muß dann
das Ventil und die Lenkmeßpumpe wiederum willkürlich betätigt werden.
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Um zu verhindern, daß bei Betätigen der Lenkmeßpumpe zum Zwecke des
Lösens der Bremse zunächst der Lenkzylinder in eine Endstellung fährt, kann vorgesehen
sein, daß in der Lenkeinrichtung in der Leitung zwischen Lenkmeßpumpe und Lenkzylinder
bzw. Lenksteuerventil und zwar zwischen der Anschlußstelle für die zur Bremsdruckleitung
führende
Zweigleitung und dem Lenkzylinder bzw. dem Lenksteuerventil ein zusätzliches Absperrventil
angeordnet ist.
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Die zum Lösen der Bremse vorgesehene Zusatzeinrichtung braucht nur
an eine der beiden von der Lenkmeßpumpe ausgehenden Leitung angeschlossen zu sein,
da es zumutbar ist, daß zum Lösen der Bremse zum Abschleppen das Lenkhandrad immer
in einem bestimmten vorgegebenen, in der Bedienungsanleitung erläuterten Drehsinn
gedreht wird.
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Weitere Einzelheiten der Erfindung sind anhand der Zeichnung erläutert,
in der ein Schaltschema zu einem Kraftfahrzeug dargestellt ist.
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Der in der Zeichnung nicht mehr dargestellte Antriebsmotor ist mit
einer in der Zeichnung ebenfalls nicht mehr dargestellten Hilfsdruckpumpe verbunden,
die über eine Leitung 1 zu einem Anschluß einer Geberventileinrichtung 2 führt,
an die eine Leitung 3 angeschlossen ist, die zu einem drucklosen Behälter 28 führt.
Über die beiden Anschlüsse sind zwei Leitungen 4 und 5 angeschlossen, die zu einem
in der Zeichnung nicht mehr weiter dargestellten Getriebe, vorzugsweise hydrostatischen
Getriebe führen. Die Druckbeaufschlagung der Leitungen 4 und 5 wird durch ein willkürlich
betätigbares Pedal 6 gesteuert.
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Das Fahrzeug ist weiterhin mit zwei in der Zeichnung nicht mehr dargestellten
hilfskraftbetätigten Bremsen versehen, deren Betätigung über je einen Stempel 7
erfolgt, wobei jeder der beiden Stempel 7 über eine Feder 8 in Richtung der Schließstellung
der Bremse belastet ist, wobei in einem Zylinder 9 ein Kolben 10 verschiebbar ist,
der durch Beaufschlagen des Druckraumes 11 gegen die Kraft der Feder 8 verschoben
werden
kann und damit die Bremse lüftet. Der Druckraum 11 wird
durch eine Bremsdruckleitung 12mit Druck beaufschlagt, wobei die Druckbeaufschlagung
durch ein in der Gebereinrichtung 2 angeordnetes Ventil gesteuert wird, welches
mittels eines Pedales 13 willkürlich gesteuert werden kann und Druck in die Leitung
14 abgibt, welche an die Leitung 12 angeschlossen ist.
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Das Lenkrad 15 des Fahrzeuges ist mit einer Meßpumpe 16 verbunden,
von der aus zwei Lenkdruckförderleitungen 17 und 18 zu einer Steuerventileinrichtung
19, 20 führen, von der aus zwei Leitungen 21 und 22 zu dem Lenkzylinder 23 führen.
Der Steuerventileinrichtung 19, 20 wird weiterhin über eine Leitung 24 Druckmittel
zugeführt, welches von einer Pumpe 25 gefördert wird, die von einem Elektromotor
26 angetrieben wird und die über eine Leitung 27 aus einem Behälter 28 ansaugt.
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An die Meßpumpenförderleitung 17 ist eine Leitung 29 angeschlossen,
in der ein erstes, willkürlich in eine von zwei Stellungen einstellbaresWegeventil
30 angeordnet ist und in der ein Rücklaufsperrventil 31 angeordnet ist und die ebenfalls
an die Leitungen 12 und 14 angeschlossen ist.
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In der Leitung 14 ist ein ebenfalls willkürlich in eine von zwei Stellungen
einstellbares Absperrventil 32 angeordnet.
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An die Leitungen 12, 14 ist weiterhin ein willkürlich betätigbares,
einstellbares Druckbegrenzungsventil 33 angeschlossen.
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Die Wirkungsweise ist folgende: Im Normalbetrieb befindet sich das
Wegeventil 30 in der Schließstellung und das Absperrventil 32 in der Durchlaßstellung.
Bei Betätigen des Lenkhandrades-15 wird die Meßpumpe 16 gedreht und dadurch Druckmittel
in eine der beiden Leitungen 17 oder 18 gefördert mit der Folge, daß über eine der
beiden Leitungen 21 oder 22 Druckmittel in den Lenkzylinder 23 gefördert wird, wobei
die in die Leitungen 21 und 22 strömende Menge abhängig ist von der Drehung des
Lenkhandrades 15.
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Da in dem Lenkzylinder 23 eine größere Energie benötigt wird als am
Lenkhandrad 15 aufgebracht werden soll, wird zusätzlich zu der Energie der Meßpumpe
16 über die Ventileinrichtung 19, 20 die Energie des durch die Pumpe 25 geförderten
Stromes zugeführt.
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Zum Betätigen des Getriebes und gegebenenfalls des Einstellorganes
des Antriebsmotors wird das Fahrpedal 6 betätigt. Gleichzeitig wird aus der Gebereinrichtung
2 durch das Absperrventil 32 und die Leitungen 14 Druckmittel in die Leitung 12
geleitet und von dieser in die Druckräume 11 und dadurch die Bremsen gegen die Kraft
der Federn 8 gelüftet. Zum Bremsen wird das Bremspedal 13 betätigt mit der Folge,
daß Druckmittel aus den Leitungen 14, 12 abgelassen wird, so daß die Bremsen unter
der Wirkung der Federn 8 anziehen.
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Soll das Fahrzeug mit stillstehendem Antriebsmotor abgeschleppt werden,
so wird durch willkürliches Betätigen das Wegeventil 30 in die Durchlaßstellung
und das Absperrventil 32 in die Schließstellung gebracht und durch Drehen des Lenkhandrades
15 die Meßpumpe 16 betätigt, so daß diese in die Leitung 17 und von dieser aus in
die Leitung 29 über das Wegeventil 30 und das Rücklaufsperrventil 31 in die Leitung
12 fördert, bis die Kolben 10 gegen die Kraft der Federn 8 verschoben und die Bremsen
gelüftet sind.
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Ist dieser Zustand erreicht, kann das Wegeventil 30 wieder in die
Sperrstellung gebracht werden, erforderlich ist das jedoch nicht, da das Rücklaufsperrventil
31 ein Rückströmen von den Bremszylindern 9 zu der Lenkeinrichtung verhindert.
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Nunmehr kann das Fahrzeug wieder normal durch Betätigen des Lenkhandrades
15 gelenkt werden und kann gebremst werden, indem über das Druckbegrenzungsventil
33 Druckmittel abgelassen wird.
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Das Kraftfahrzeug gemäß der Erfindung ist also dadurch gekennzeichnet,
daß eine Verbindung zwischen der Lenkmeßpumpe 16 und der Bremsdruckleitung 12 hergestellt
ist, wobei in der Verbindungsleitung 29 zumindest ein Wegeventil 30, vorzugsweise
in Reihe mit diesem ein Rücklaufsperrventil 31 angeordnet ist.
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