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DE3544845A1 - Profilkantenbrett zur herstellung von holzplatten - Google Patents

Profilkantenbrett zur herstellung von holzplatten

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DE3544845A1
DE3544845A1 DE19853544845 DE3544845A DE3544845A1 DE 3544845 A1 DE3544845 A1 DE 3544845A1 DE 19853544845 DE19853544845 DE 19853544845 DE 3544845 A DE3544845 A DE 3544845A DE 3544845 A1 DE3544845 A1 DE 3544845A1
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Description

Die Erfindung betrifft allgemein das Gebiet der Herstellung breiterer Holzplatten aus mit ihren Längskanten nebeneinander angeordneten und verbundenen schmäleren Brettern bzw. Bohlen oder Riegeln, insbesondere die Herstellung von aus derartigen an ihren aneinanderliegenden Längskanten miteinander verleim­ ten Brettern bestehenden Massivholzplatten. Neuerdings be­ steht ein zunehmender Bedarf an derartigen Massivholzplatten, teils bedingt durch eine gewisse Geschmacksentwicklung (Rustikalmöbel und erhöhte Qualitätsansprüche), zum Teil auch wegen gewisser Gesundheits- und Umweltsschutzbedenken gegen die bisher in großem Maßstab (mit Kunststoffbeschichtung oder Furnierverkleidung) verwendeten Spanplatten. Angesichts der damit eröffneten erweiterten Anwendungsmöglichkeiten auf dem Möbel- und Einrichtungssektor bzw. auf dem Bausektor besteht daher ein erheblicher Bedarf an hinsichtlich Aus­ sehen, Verarbeitung und Festigkeit qualitativ hochwertigen Massivholzplatten, insbesondere verleimten Massivholzplatten relativ großer Abmessungen.
Bei der Verleimung mehrerer Bretter entlang ihrer Längskan­ ten zu breiten Platten wird der für die Nebeneinanderfügung und Verleimung an den Stoßkanten der Bretter erforderliche Anpreßdruck zumeist durch Druckbeaufschlagung in zur Brett­ bzw. Plattenebene paralleler (d.h. in der Regel horizontaler) Richtung aufgebracht, beispielsweise im einfachsten Fall handwerklicher Arbeitsweise mittels Schraubzwingen und -knech­ ten, oder bei fabrikatorischer Herstellung mittels ent­ sprechender mechanischer, pneumatischer, hydraulischer oder hydropneumati­ scher Aggregate. Da der erforderliche Druck relativ hoch ist und zur Erzielung einer qualitativ hochwertigen Fugen­ verleimung im wesentlichen über die gesamte, verhältnismäßig lange Abbindezeit des Leims aufrechterhalten werden muß, bedingt dies - bezogen auf den Durchsatz - einen relativ hohen und komplizierten maschinellen Aufwand; die Arbeits­ weise mit Druckbeaufschlagung in horizontaler Richtung parallel zur Brett- bzw. Plattenebene erweist sich dabei für die kontinuierliche serienmäßige Fertigung mit hohem Durchsatz und insbesondere für große Plattenabmessungen häufig nicht optimal geeignet.
Die zur Herstellung der Platten verwendeten Bretter können dabei an ihren Längskanten (Stoßfugen) maschinell in unter­ schiedlicher Weise bearbeitet sein; neben der einfachsten Form glatter vertikaler Stoßfugen (mit begrenzter Festigkeit gegenüber Biegebeanspruchungen) sind Fugenprofile vom Nut- Federtyp, verzahnte Fugen und dergleichen bekannt.
Aus der deutschen Patentschrift 3 73 024 ist es im Zusammen­ hang der Herstellung von Sperrholzplatten mit einem aus Brettern verleimten Kern und beidseitigen Furnierschichten bereits bekannt, die Stoßkanten der nebeneinanderliegenden, die Mittellage bildenden Bretter so ineinandergreifend aus­ zubilden, daß die Verleimung der die Mittellage bildenden Bretter miteinander gleichzeitig mit der Aufleimung der Fur­ niere auf die Mittellage in einem Arbeitsgang unter Preß­ druckbeaufschlagung quer zur Plattenebene erfolgen kann. Die Stoßkanten der Bretter können dabei schräg zur Platten­ ebene verlaufen und derart mit ineinandergreifenden Profilen ausgebildet sein, daß durch den auf die Schichtung senkrecht zur Plattenebene ausgerichteten Druck ein Zusammenziehen der Bretter herbeigeführt wird. Im einzelnen können gemäß den Abbildungen 6 und 7 der deutschen Patentschrift 3 73 024 (welche in Fig. 6A und 6B der vorliegenden Anmeldezeichnung wiedergegeben sind) die Bretter an ihren Längskanten mit abgerundeten Profilen in Form eines liegenden verkehrten S ausgebildet sein, die als abgerundete Nut-Federverbindung in Richtung quer zur Brett- bzw. Plattenebene bezeichnet werden kann. Diese bekannte Nutverbindung ist zwar in dem Sinn selbstschließend, daß, wenn zwei nebeneinander angeord­ nete Bretter zum teilweisen Eingriff der vertikal gerichteten Federn miteinander gebracht sind, bei Ausübung eines verti­ kalen Drucks in Richtung quer zur Brett- bzw. Plattenebene die Fugenprofile in die "Schließstellung" ineinandergleiten. Jedoch weist diese bekannte Profilfugengestaltung eine Reihe von Unvollkommenheiten und Nachteilen auf, derart daß sie allenfalls für die Herstellung von Sperrholz- bzw. Furnier­ platten, nicht jedoch zur rationellen Herstellung qualitativ hochwertiger Massivholzplatten ohne beidseits aufgesetzte Deckschichten (Furnier- bzw. Sperrholzplatten) brauchbar wäre.
Zum einen ist die bekannte Profilfuge nicht zur Verarbeitung mit seitlichem Preßdruck (in Brett- bzw. Plattenebene) ge­ eignet, da hierbei die einzelnen Bretter sich entlang der Profilflächen übereinander schieben und voneinander abheben würden. Des weiteren ist auch bei der bestimmungsgemäßen Druckbeaufschlagung in Richtung quer zur Plattenebene keine gleichmäßige Druckverteilung über das gesamte Fugenprofil ge­ währleistet, wie dies für eine qualtitativ hochwertige Leim­ verfugung erforderlich ist. Des weiteren wären für diese be­ kannten Fugenprofile infolge der Kurvenform sehr aufwendige und teure Fräswerkzeuge erforderlich, die zudem nur im neuen, nicht abgenutzten Zustand eine ausreichende Paßgenauigkeit der Fugenprofile gewährleisten würden. Sobald die Werkzeuge (mit erheblichem Aufwand) nachgeschliffen werden müssen, würden die zu verleimenden Flächen nicht mehr genau zusammen­ passen; schon bei geringster Profilveränderung entstehen beim Verleimen Hohlräume, welche eine qualitativ hochwertige Verleimung unmöglich machen. Für Sperrholzplatten mit beider­ seitiger Furnierung, wofür die bekannte Verleimung vorgesehen ist, mag eine gewisse Fehlpassung der Fugenprofile, wie sie bei der bekannten Ausführung im praktischen Einsatz unver­ meidlich wäre, angehen, da hier die beidseitigen Furnier­ schichten einen zusätzlichen Halt gewähren. Für unfurnierte verleimte Massivholzplatten ist jedoch ein vollständig dichter Fugenschluß unerläßlich, da sonst keine ausreichende Halt­ barkeit erreichbar ist.
Ganz Analoges gilt für die US-Patentschrift 18 23 039 (Gruner), welche ebenfalls Bretter mit Längskantenprofil in Form eines liegenden umgekehrten S zeigt, bei denen es sich gewissermaßen um in Richtung senkrecht zur Brettebene ange­ ordnete Nut-Federverbindungen handelt. Diese Entgegenhaltung betrifft dabei noch nicht einmal die Herstellung selbsttra­ gender, verleimter Holzplatten, sondern einfach lose verlegte Deckungen, wie beispielsweise Fußböden, Dacheindeckungen, Wandteile für Wagen und dergleichen, wobei die in Richtung senkrecht zur Plattenebene ausgebildeten Nut-Federprofile ein Auseinanderrücken der lose verlegten Bretter bzw. Planken verhindern sollen. Noch weiter abliegend ist eine ähnliche, aus der US-Patentschrift 7 14 987 bekannte Fugenprofilgestal­ tung, bei der es wiederum nicht um die Herstellung verleimter Holzplatten, sondern um lose verlegte Eindeckungen oder Ab­ deckungen geht, wobei wiederum zur seitlichen Festlegung der einzelnen Bretter diese im Bereich einer weit auskragenden Längskantenfuge mit jeweils nach oben bzw. nach unten quer zur Brettebene gerichteten Vorsprüngen (Federn) und Ein­ kerbungen (Nuten) versehen sind, mit welchen sie in Eingriff gelegt werden müssen und dann in diesem Zustand gehalten werden. Für die rationelle Herstellung von verleimten Holz­ platten im fabrikatorischen Maßstab wären derartige Profil­ bretter vollständig ungeeignet.
Die Erfindung betrifft somit ein Profilbrett zur Herstellung von aus seitlich nebeneinander angeordneten, mit zueinander komplementären Profilen ineinandergreifenden, vorzugsweise an der Profilfuge miteinander verleimten Brettern bestehen­ den Holzplatten, insbesondere Massivholzplatten, wobei - ausgehend etwa vom Stand der Technik nach der erwähnten deut­ schen Patentschrift 3 73 024 - die Bretter an ihren Längs­ kanten mit einem Fugenprofil ausgebildet sind, das schräg zur vertikalen Brettkante und zur Brettebene verlaufende Ab­ schnitte aufweist.
Der Erfindung liegt als Aufgabe zugrunde, die Herstellung der­ artiger Massivholzplatten, insbesondere verleimter Massiv­ holzplatten, in einfachem, insbesondere für fabrikatorische Anwendung mit hohem Durchsatz geeigneten rationellen Ver­ fahren zu ermöglichen, bei welchem die Druckbeaufschlagung wahlweise sowohl in Richtung quer zur Brett- bzw. Plattenebene oder, in herkömmlicher Weise, in Richtung parallel zur Brett­ bzw. Plattenebene erfolgen kann, also universelle Anwend­ barkeit für vorhandene Anlagen des einen oder des anderen Typs gegeben ist, wobei die Fugenprofilierung mit einfachen Fräswerkzeugen mit hoher komplementärer Paßgenauigkeit der ineinandergreifenden komplementären Profilfugen auch über längere Benutzungsdauern der Fräswerkzeuge gewährleistet ist, und das insgesamt eine qualitativ hochwertige Fugenver­ leimung ergibt.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung die Verwendung eines Profilkantenbretts vor, dessen Fugenprofil "Siegrunen"­ förmig mit zwei zueinander parallelen, geradlinigen, seit­ lich in Richtung der Platten- bzw. Brettebene versetzten Hö­ henschenkeln und einem diese an ihren Innenenden miteinander verbindenden geradlinigen Querschenkel in solcher gegensei­ tiger Anordnung ausgebildet ist, daß der seitlich einwärts versetzte Höhenschenkel mit der zugeordneten Brettoberfläche im Holz einen spitzen Winkel und der seitlich auswärts ver­ setzte Höhenschenkel mit der zugeordneten Brettoberfläche im Holz einen stumpfen Winkel bildet, und daß der die Innenenden der Höhenschenkel verbindende Querschenkel mit den Höhenschen­ keln einen spitzen Winkel bildet.
Durch das erfindungsgemäße Fugenprofil derartiger Profilkanten­ bretter für die Herstellung von Holzplatten wird eine Reihe wesentlicher bedeutsamer Vorteile erzielt.
Das erfindungsgemäße Siegrunen-Profil hat zum einen den Vorzug universeller Verwendbarkeit, insofern die Druckbe­ aufschlagung für die Preßverleimung sowohl als zur Platten­ bzw. Brettebene senkrechter Querdruck oder auch als in Richtung der Brettebene wirkender seitlicher oder Längsdruck erfolgen kann und gegebenenfalls auch gleichzeitig als Quer- und Längsdruck. Diese hinsichtlich der Druckbeaufschlagung universelle Anwendbarkeit gestattet somit einerseits die verfahrenstechnisch besonders vorteilhafte und den Bedingun­ gen der fabrikatorischen Herstellung mit hoher Durchsatz­ leistung besonders angepaßte Druckaufbringung von oben in Richtung quer zur Plattenebene, beispielsweise in Vor­ richtungen nach Art der bekannten Furnierpressen, wie auch die Verarbeitung derartiger Profilbretter in vorhandenen herkömmlichen Anlagen mit seitlicher Druckbeaufschlagung in Längsrichtung. In beiden Fällen ist dabei die erfindungs­ gemäße Fugenprofilierung in dem Sinn "selbstschließend", daß - sofern die Bretter anfänglich mit den Fugenprofilen wenigstens soweit ineinander gelegt sind, daß die aussprin­ genden Keile wenigstens mit ihren Spitzen ineinander greifen, dann auch durch einen in Richtung quer zur Brettebene aus­ geübten Querpreßdruck die Bretter selbsttätig zur voll­ ständigen Schließung der Fuge gebracht werden können, indem die Querpreßkraft an den gegeneinander gleitenden Keilflä­ chen der Querschenkel des Fugenprofils eine in Brett- bzw. Plattenebene wirkende Längskraftkomponente erzeugt, welche die Bretter in Schließstellung gegeneinander zieht. Bei Beaufschlagung mit einer in Brett- bzw. Plattenrichtung wirkenden horizontalen Preßkraft, durch welche die zuvor nur lose nebeneinander gelegten Profilbretter selbstver­ ständlich ebenfalls in die genannte Fugenschließstellung verbracht werden, wird dabei der Vorteil erreicht, daß nach Erreichen dieser Schließstellung die Bretter dann in dieser verriegelt werden, derart daß die Bretter bei weiterer Auf­ bringung oder sogar Erhöhung der Längspreßkraft nicht etwa wieder voneinander abgehoben werden und unter Öffnung der Fuge übereinander gleiten. Diese Verriegelungswirkung kommt durch die Schrägneigung der Höhenschenkel zustande, durch welche aus der Längspreßkraft eine gewisse kleinere (aber ausreichende) abwärts gerichtete Querkraftkomponente senkrecht zur Brettebene erzeugt wird, welche die Fuge ge­ schlossen und die Bretter in ebener Anlage nebeneinander auf der Unterlage hält.
Das erfindungsgemäße Fugenprofil gewährleistet nicht nur infolge der erwähnten Keilwirkung die selbstätige Über­ führung nebeneinander liegender Bretter in die Fugenschließ­ stellung und Verriegelung in dieser; vor allem wird hierbei eine vollständig dichte Anlage der miteinander an jeder Fuge zusammenwirkenden Siegrunen-Profilflächen erreicht und der in Quer- oder Längsrichtung aufgebrachte Preßdruck weitgehend gleichmäßig auf die verschiedenen Schrägflächen des Fugenprofils verteilt, derart daß der Leim über die ge­ samte eng aneinander liegenden Profilflächen hin mit dem erforderlichen Druck in die Poren des Holzes eingepreßt wird und so in der erwünschten Weise die aneinandergrenzenden Bretter in der Art vieler kleiner "Minidübel" verbindet. Die Verfahrensweise mit Druckbeaufschlagung von oben quer zur Richtung der Plattenebene gestattet eine im Hinblick auf den Durchsatz und die erzielbaren Abmessungen der Holzplatten besonders rationelle Arbeitsweise, bei gleichzeitiger Ein­ fachheit und Unkompliziertheit der hierfür erforderlichen Anlagen. So können hierfür beispielsweise an sich bekannte Furnierpressen, mit gleichzeitiger Mehrfachnutzung (mehrere Lagen übereinander) verwendet werden, wodurch sich besonders hohe Durchsatzleistungen erzielen lassen.
Das erfindungsgemäße Fugenprofil weist lediglich geradlinige Profilabschnitte auf und ist mit einer einfachen, leicht nachstellbaren, bzw. nachschärfbaren Fräsvorrichtung mit gleichbleibend hoher Fugenpaßgenauigkeit herstellbar, wie dies für eine hohe Qualität der Fugenverleimung unerläßlich ist.
Die einzelnen Profilbretter können an ihren beiden Längs­ kanten mit bezüglich der zur Brettebene senkrechten Mittel­ ebene symmetrischen Fugenprofilen ausgebildet sein. Alter­ nativ können die einzelnen Profilbretter an ihren beiden Längskanten mit zueinander komplementären Fugenprofilen aus­ gebildet sein. In beiden Fällen ist die Herstellung der Fugenprofile an den beiden Längskanten der Profilbretter mit ein und derselben Fräsvorrichtung möglich.
Insgesamt ermöglicht die Erfindung die rationelle Herstellung verleimter Massivholzplatten hoher Qualität mit beträchtlich gesteigerter Durchsatzleistung. Die erfindungsgemäße Fugen­ profilierung eignet sich jedoch darüber hinaus auch zur Anwendung bei Profilbrettern für unverleimte Verlegung, bei­ spielsweise für Holzdecken, Fußböden, Wandverkleidungen und dergleichen; bei derartigen Anwendungen ergibt sich ebenfalls eine wesentliche Vereinfachung der Arbeitsweise, insbesondere hinsichtlich der Einführung der ineinandergreifenden Profile über größere Längen hin, die bei Nut-Feder-Profilbrettern bekanntlich Schwierigkeiten bereitet und häufig zum Ausbre­ chen der empfindlichen Federn oder Nuten führt.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen
Fig. 1 in Querschnittansicht zwei nebeneinander angeordnete Profilbretter mit zueinander komplementärer erfindungsgemäßer Fugen­ profilgestaltung, wobei die Fuge zunächst noch in voneinander abgehobener "Öff­ nungsstellung" der beiden Bretter darge­ stellt ist,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Quer­ schnittsansicht, wobei die beiden zueinander komplementären erfindungs­ gemäßen Fugenprofile mit ihren Keil­ flächen aneinandergleiten, jedoch noch nicht in den vollständigen Schließzu­ stand überführt sind,
Fig. 3 in Querschnittsansicht drei nebeneinan­ der liegende Profilbretter in noch nicht vollständig geschlossenem Zustand der Profilfugen, wobei jeweils jedes Profil­ brett an seinen beiden Längskanten mit zur Mittelsenkrechten des Bretts symmetrischen erfindungsgemäßen Fugen­ profilen ausgebildet ist,
Fig. 4 eine der Fig. 3 ähnliche Querschnitts­ ansicht von drei nebeneinander liegenden erfindungsgemäß profilierten Brettern im noch nicht vollständig geschlossenen Zustand der Profilfugen, wobei bei die­ ser Ausführungsform jedes Profilbrett an seinen beiden Längskanten jeweils mit zueinander komplementären Fugenpro­ filen ausgebildet ist,
Fig. 5 in schematischer Querschnittsansicht ein einfaches Fräswerkzeug zur Her­ stellung des erfindungsgemäßen Siegrunen; profils,
Fig. 6A, 6B jeweils in Schnittansicht Profilfugen­ ausbildungen nach dem bekannten Stand der Technik (entsprechend Abbildung 6 und Abbildung 7 der deutschen Patent­ schrift 3 73 024)
Fig. 1 veranschaulicht die Fugenprofilgestaltung gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung; die Figur zeigt in Teil-Querschnittsansicht zwei entlang ihrer Längskanten zu einer Holzplatte zusammenzufügende Bretter 1, 2 zunächst noch in auseinandergezogenem Zustand, die an ihren einander zugewandten Längskanten mit zueinander komplementären Fugen­ profilen gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung versehen sind. Das Fugenprofil an dem Brett 1 besteht aus einem oberen Höhenschenkel H 1, der gegenüber der zur Brett­ ebene Senkrechten S unter einem Winkel γ nach außen, d.h. in Richtung zur Fuge geneigt verläuft, derart daß er mit der zugeordneten oberen Brettoberfläche O 1 an der oberen Brett­ kante K 1 im Holz einen spitzen Winkel α 1 (d.h. einen Winkel kleiner als 90°) bildet. Das Fugenprofil am Brett 1 weist des weiteren einen gegenüber dem oberen Höhenschenkel H 1 in Brettrichtung seitlich auswärts versetzten unteren Höhen­ schenkel H 2 auf, der zum Schenkel H 1 parallel gerichtet ist und somit gegenüber der Vertikalen S ebenfalls den gleichen nach außen gerichteten Neigungswinkel γ bildet und mit der unteren Brettoberfläche O 2 an der unteren, gegenüber der oberen Brettkante K 1 in Richtung der Brettebene nach außen versetzten Kante K 2 in Holz einen stumpfen Winkel α 2 (d.h. einen Winkel größer als 90°) bildet. Die Schenkel H 1 und H 2 reichen in der Höhe jeweils etwas über die Brettmittelebene M hinaus und sind an ihren inneren Enden K 3, K 4 durch einen Querschenkel Q miteinander verbunden, der im gezeigten bevorzugten Ausfüh­ rungsbeispiel gegenüber der Brettmitte M bzw. gegenüber der Senkrechten S im gleichen Sinn wie die Schenkel H 1, H 2 geneigt verläuft, jedoch unter einem kleineren Winkel α₆ (bezüglich der Brettmitte M) bzw. größerem Winkel α₅ (bezüglich der Senk­ rechten S) als diese Schenkel. Auf diese Weise bildet der untere Höhenschenkel H 2 mit dem Querschenkel Q bei K 4 einen Holzkeil mit einem spitzen Keilwinkel α 4 (im Holz), und entsprechend der obere Höhenschenkel H 1 mit dem Quer­ schenkel Q bei K 3 eine Keilöffnung mit spitzem Keilwinkel α 3. Der Keil K 4 bildet den in horizontaler Richtung, d.h. in Richtung der Brett- bzw. Plattenebene M am weitesten aus­ wärts vorspringenden Teil des Fugenprofils, entsprechend die Keilöffnung K 3 den in horizontaler Richtung am weitesten in das Brett 1 zurückspringenden Teil des Fugenprofils.
Die zugewandte Seitenkante des Bretts bzw. der Bohle 2 ist mit einem entsprechenden komplementären Fugenprofil aus­ gebildet, welches einen in Brett- bzw. Plattenebene seitlich einwarts versetzten Höhenschenkel H′₁, der mit der Brettuntersei­ te O′₁ (in Holz) einen spitzen Winkel αi 1 bildet, des weiteren einen in Plattenebenenrichtung nach außen versetzten Höhen­ schenkel H′₂, der mit der Brettoberseite O′₂ (im Holz) einen stumpfen Winkel α 2 bildet, sowie einen die Höhenschenkel an ihren inneren Enden K′₃ bzw. K′₄ miteinander verbindenden Querschenkel Q′ aufweist.
Gemäß der gezeigten bevorzugten Ausführungsform sind die beiden Höhenschenkel H 1, H 2 (und entsprechend H′₁ und H′₂) mit gleicher Länge ausgebildet, d.h. das Fugenprofil mittig bezüglich der Brettebene M angeordnet, d.h. daß die Quer­ fuge Q mit ihrem Mittelbereich Q M in etwa auf der Brettmittel­ ebene liegt. Zwar sind grundsätzlich auch Ausführungen denkbar, bei welchen die Höhenschenkel unterschiedliche Länge haben, der Querschenkel daher in der Höhe gegenüber der Mittelebene verschoben ist. Jedoch ist sowohl aus her­ stellungstechnischen Gründen wie aus Festigkeitserwägungen die höhenmittige Ausbildung des Fugenprofils vorzuziehen, da hierbei sämtliche Bretter an beiden Kanten mit ein und demselben Fräswerkzeug mit dem Profil versehen werden können und an beiden miteinander zusammenwirkenden Profilen der beiden Bretter 1, 2 der jeweils vorspringende Keil Q-K 4-K 2 im Brett 1 bzw. Q′-K′₄-K′₂ im Brett 2, jeweils durch eine (fast der halben Bretthöhe entsprechende) beträchtliche Materialstärke (entsprechend dem Vertikalabstand K 3-O 2 bzw. K′₃-O′₂) mit dem Hauptteil des betreffenden Bretts verbunden ist; hierdurch wird die Gefahr des Ausbrechens der genannten vorstehenden Teile weitgehend verringert, etwa bei der Handhabung vor der Verbindung oder beim Ver­ pressen während der Verleimung, vgl.w.u. (im verleimten Zustand besteht eine Ausbruchgefahr praktisch nicht mehr; die erfindungsgemäße Leimfuge hat sich im ausgehärten Zustand als so fest und belastungsbeständig erwiesen, daß etwa bei Biegebelastung einer durch Verleimung erfindungs­ gemäß profilierter Bretter hergestellten Platte diese eher eine Bruchneigung im Vollholzbereich als im verleimten Fugen­ bereich zeigt).
Das vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Fugenprofil kann - in Querschnittsansicht - als Sieg-Runen-förmig be­ zeichnet werden, d.h. aus sämtlich geradlinigen Ab­ schnitten bzw. Schenkeln bestehend, von welchen die beiden Höhenschenkel H 1 und H 2 unter einem (relativ kleineren) Winkel gegenüber der Vertikalen nach außen, d.h. in Rich­ tung zur Fuge hin geneigt verlaufen, bei Betrachtung in einer Lage wo der seitlich vorspringende Keil (K 3-Q-K 4-K 2 in Fig. 1) unten liegt. Der die beiden Höhenschenkel H 1, H 2 verbindende Querschenkel Q verläuft dabei unter einem Winkel α₅ gegenüber der Vertikalen S, der wesentlich größer als der Neigungswinkel γ der Höhenschenkel gegenüber der Vertikalen S ist, bzw. unter einem Neigungswinkel α 6 bezüglich der Brett- bzw. Plattenebene M. Der Querschenkel Q ist dabei in Richtung auf die seitlich einwärts versetzte, zurückspringende Profilkante K 1 gerichtet.
Fig. 2 veranschaulicht die Verhältnisse an einer mit er­ findungsgemäßen Fugenprofilen ausgebildeten Fuge zwischen zwei Brettern 1, 2, die nicht mehr, wie in Fig. 1, vollstän­ dig voneinander abgehoben dargestellt sind, sondern mit ihren komplementären Fugenprofilen ineinandergelegt, jedoch noch nicht vollständig zum Fugeneingriff gebracht sind. Wie ersichtlich liegt das Brett 2 mit dem abwärts gerichte­ ten Querschenkel Q′ seines Fugenprofils auf dem nach oben gerichteten Querschenkel Q des Fugenprofils des linken Bretts 1. Das Brett 1 ist dabei auf einer (glatten) Auf­ lage ruhend gedacht. Bei Ausübung einer Druckkraft P Q von oben in Richtung quer zur Brettebene auf das Brett 2 wird die Fuge "geschlossen", d.h. die beiden Bretter gleiten längs ihrer aneinanderliegenden Keilflächen Q, Q′; dabei wird die Querpresskraft P Q durch die Keilwirkung an der Keilfläche Q, Q′ teilweise in eine in Brettebenenrichtung wirkende horizontale Längskraftkomponente P L umgewandelt, welche die Schließbewegung der beiden Bretter 1, 2 unter vollständiger Schließung der Profilfuge bewirkt, derart daß im geschlossenen Zustand die einander korrespondierenden Fugenprofilschenkel H 1, H′₂-Q, Q′ und H 2-H′₁ vollständig dicht gegeneinander anliegen. Dabei wird, bei reibungsarmer glatter Auflage des Bretts 1 auf der Auflage 3 das Brett 1 tatsäch­ lich teilweise nach rechts in die Schließstellung "hinein­ gezogen". Die erfindungsgemäße Fugenprofilierung ist somit in dem Sinn "selbstschließend", daß - sofern die Bretter anfänglich mit ihren Fugenprofilen wenigstens soweit in­ einander gelegt sind, daß die Keile K 4 bzw. K′₄ übereinan­ der hinweggehoben sind, dann durch einen in Richtung quer zur Brettebene ausgeübten Querpreßdruck P Q die Bretter selbst­ tätig zur vollständigen Schließung der Fuge gebracht werden können.
Umgekehrt werden die Bretter, bei Beaufschlagung mit einer in Brett- bzw. Plattenrichtung wirkenden horizontalen Preßkraft P L ebenfalls in die genannte Fugenschließstellung verbracht und in dieser "verriegelt", derart daß die beiden Bretter bei weiterer Aufbringung oder sogar Erhöhung der Längspreßkraft P L nicht etwa wieder voneinander abgehoben werden und unter Öffnung der Fuge übereinander gleiten. Diese Verriegelungswirkung kommt durch die Schrägneigung der Höhenschenkel H 1, H 2 nach außen (und die entsprechende Neigung der komplementären Fugenschenkel H′₂, H′₁ des Bretts 2) zustande, durch welche aus der Längspreßkraft P L eine ge­ wisse kleinere (aber ausreichende) abwärts gerichtete Quer­ kraftkomponente senkrecht zur Brettebene erzeugt wird, welche die Fuge geschlossen und die Bretter 1, 2 in ebener Anlage nebeneinander auf der Unterlage 3 hält.
Fig. 3 veranschaulicht schematisch die Aneinanderfügung bzw. Verbindung mehrerer Bretter zu einer Holzplatte größerer Abmessung. Die Abbildung zeigt drei Bretter 1, 2, 1′, wobei die Seitenbretter 1, 1′ nur in Teildarstellung mit jeweils einer erfindungsgemäß profilierten Seitenkante dargestellt sind, das Mittelbrett 2 jedoch ganz mit seinen beiden er­ findungsgemäß profilierten Längskanten. Dabei ist in Fig. 3 der Fall zugrundegelegt, daß die einzelnen Bretter jeweils an ihren beiden Längskanten mit zur Mittelsenkrechten V symmetrischen Fugenprofilen ausgebildet sind, das Mittelbrett 2 also an seinen linken und rechten Seitenkanten jeweils mit symmetrischen Profilen H′₂, Q′, H′₁. Entsprechend ist das linke Brett 1 an seiner (in der Zeichnung nicht mehr dargestellten) linken Seitenkante mit einer zur Profilierung H 1-Q-H 2 der rechten Seitenkante bezüglich der Mittelsenk­ rechten V entsprechenden Profilierung ausgebildet. Das gleiche gilt für das rechte Brett 1′ in Fig. 3.
In Fig. 3 sind die drei Bretter in einem gegenüber Fig. 2 weiter fortgeschrittenen Zustand des Ineinandergreifens der Längsfugen, jedoch noch vor Erreichen des vollständigen Schließzustands dargestellt, wobei in Fig. 3 außerdem bei 4 der Leimauftrag angedeutet ist, der jeweils auf eine oder auf beide miteinander zusammenwirkende Leimfugenflächen aufgebracht wurde. In Fig. 3 ist wiederum bei P Q die Auf­ bringung eines vertikal senkrecht zur Brett- bzw. Platten­ ebene wirkenden Preßdrucks angedeutet, durch den infolge der Keilwirkung der erfindungsgemäßen Verfugung eine in Richtung der Brett- bzw. Plattenebene wirkende Horizontal­ kraftkomponente P L hervorgerufen wird, durch welche die seitlichen Bretter 1, 1′ in Richtung einwärts auf das Mittel­ brett 2 gezogen werden, bis in die vollständig geschlossene Stellung, in welcher die Platten 1, 2, 1′ mit ihren Oberseiten O 1, O′₂, O 1 (und entsprechend mit ihren Unterseiten O 2-O′₁-O 2) vollständig fluchten und die beiden Leimfugen zwischen den Brettern 1 und 2 bzw. 2 und 1′ eng anliegend vollständig ge­ schlossen und mit dem für die Verleimung zum Einbringen des Leims in die Fugenflächen gewünschten Preßdruck beaufschlagt sind.
Selbstverständlich könnte, wie bereits mehrfach betont, die Überführung der zur Platte zu verbindenden Einzelbretter bzw. Bohlen alternativ statt durch einen von oben ausgeübten Preßdruck P Q in Querrichtung auch durch einen in Brett­ bzw. Plattenebenenrichtung aufgebrachten Längsdruck in Richtung der Pfeile P L erfolgen, wobei nach vollständiger Schließung der Fugen durch den oben in Verbindung mit Fig. 2 bereits erwähnten Verriegelungseffekt erreicht wird, daß bei weiter aufrechterhaltenem oder sogar gesteigertem Längs­ druck P L (etwa auf den für die Verleimung - zum Eindringen der Leimschicht in die aneinanderliegenden Fugenflächen­ erwünschten Wert) die nebeneinanderliegenden, die Platte bildenden Bretter in Fluchtung gehalten werden und nicht etwa das Brett 2 (und entsprechende weitere Bretter in einer größeren Aufeinanderfolge von Einzelbrettern) nach oben "ausbricht".
Das erfindungsgemäße Siegrunenprofil hat somit den Vorzug, daß man nach Belieben durch zur Platten- bzw. Brettebene senkrechten Querdruck oder in Richtung der Brettebene verlaufenden seitlichen oder Längsdruck verleimen kann, was für die Fertigung einen erheblichen Vorteil darstellt.
Besonders vorteilhaft eignet sich die Erfindung jedoch für die Verpressung mittels senkrecht von oben in Richtung quer zur Brettebene aufgebrachtem Preßdruck, wobei durch die erfindungsgemäße Profilierung die einzelnen Bretter, die zunächst nur lose - mit sich überlappenden Profilkanten - nebeneinander angeordnet zu werden brauchen, durch die Keil­ wirkung selbsttätig in Schließstellung überführt werden; hierbei wird eine vollständig dichte Anlage der miteinander an jeder Fuge zusammenwirkenden Siegrunen-Profilflächen erreicht und gleichzeitig der in senkrechter Richtung auf­ gebrachte Preßdruck gleichmäßig auf die verschiedenen Schrägflächen des Fugenprofils verteilt, derart daß der Leim über die gesamten eng aneinanderliegenden Profilflächen hin mit dem erforderlichen Druck in die Poren des Holzes eingepreßt wird und so in der erwünschten Weise die aneinan­ dergrenzenden Bretter in der Art vieler kleinerLeim-"Dübel" verbindet.
Die Verfahrensweise mit Druckbeaufschlagung von oben quer zur Richtung der Plattenebene gestattet eine im Hinblick auf den Durchsatz und die erzielbaren Abmessungen der Holz­ platten besonders rationelle Arbeitsweise, bei gleichzei­ tiger Einfachheit und Unkompliziertheit der hierfür erfor­ derlichen Anlagen. So können hierfür beispielsweise an sich bekannte Furnierpressen, mit gleichzeitiger Mehrfach­ nutzung (mehrere Lagen übereinander) verwendet werden.
Dies ist in der Darstellung von Fig. 4 angedeutet, bei welcher ein flächiges Druckbeaufschlagungsorgan 8 nach Art einer Furnierpresse zur Aufbringung des vertikal von oben in Richtung quer zur Brett- bzw. Plattenebene wirkenden Preßdrucks P Q gezeigt ist. In der Darstellung von Fig. 4 sind drei Bretter 5, 6, 7 auf einer Auflagefläche 3 in noch nicht vollständiger Schließstellung angedeutet. Die einzel­ nen Bretter liegen ersichtlich noch mit einer gewissen gegenseitigen Verkantung nebeneinander. Durch die Druckbeauf­ schlagung mit P Q in der Furnierpresse 18 werden die Bretter sodann zur vollständigen Fluchtung unter vollständiger Schließung der Profilfugen gebracht, wobei der in Fig. 4 nicht eigens dargestellte Leimfilm durch die Keilwirkung der erfindungsgemäßen Profilierung mit einem weitgehend gleichmäßigen Penetrationsdruck in Richtung senkrecht zu den Profilflächen beaufschlagt und in die Profilflächen hineingedrückt wird, unter Bildung der erwähnten, die hohe Festigkeit bewirkenden Leim-"Miniverdübelung" über die gesamte Fugenprofilfläche hin.
Fig. 4 veranschaulicht dabei gleichzeitig eine gegenüber Fig. 3 alternative Ausbildung der jeweiligen Profilierung an den beiden Längskanten ein und desselben Bretts, derart nämlich, daß die Fugenprofile an ein und demselben Brett an den beiden Längskanten nicht bezüglich der Mittelsenk­ rechten V zueinander symmetrisch sind, sondern komplemen­ tär zueinander. So ist beispielsweise das Mittelbrett 6 in Fig. 4 an seiner rechten Längskante mit dem erfindungsge­ mäßen Fugenprofil H 1-Q-H 2 gemäß der Grunddarstellung in Fig. 1, linke Hälfte versehen, während das gleiche Brett an seiner linken Längskante mit dem hierzu komplementären Fugenprofil H′₂-Q′-H′₁, ausgebildet ist. Die Anbringung dieser Profilierung ist mit ein und derselben Profilfräse in ein­ facher Weise möglich, wobei beim zweiten Durchlauf das Brett lediglich um 180° um seine Längsachse umgeklappt zu werden braucht.
Die erfindungsgemäße Profilierung ist mit einer einfachen, leicht nachstellbaren bzw. nachschärfbaren Fräsvorrichtung mit hoher Genauigkeit herstellbar. Gemäß Fig. 5 kann das Fräswerkzeug aus zwei auf einer gemeinsamen Welle 8 ange­ ordneten Teilen 9, 10 in Form handelsüblicher Fräser mit glatten Schneiden 11, 12 bestehen. Die Schneiden 11 bzw. 12 weisen jeweils ein Winkelprofil entsprechend dem für den Winkel zwischen dem Höhenschenkel H 1 und dem Querschenkel Q auf, wobei durch geeignete Einspannung der Fräswelle 8 der gewünschte Neigungswinkel γ der Höhenschenkel H 1 bzw. H 2 bezüglich der Vertikalen, beispielsweise 8° gemäß einer bevorzugten Ausführungsform, und des Winkels α₆ des Quer­ schenkels Q gegenüber der Horizontalen, beispielsweise 20° gemäß einer bevorzugten Ausführung, gewährleistet wird. Die Schneiden 11, 12 können in üblicher Weise aus Hartmetall bestehen. Sie sind aufgrund ihres geradlinigen Verlaufs problemlos nachzuschärfen ohne daß sich hierdurch das Gesamtprofil verändern kann. Durch Ausbildung der Werkzeug­ teile 9, 10 mit ausreichender axialer Höhe d (und entspre­ chender Länge der Schneiden 11 bzw. 12) kann erreicht werden, daß mit ein und demselben Werkzeug beliebige Holzstärken bearbeitet werden können, wobei zweckmäßig die Schneidkanten­ spitze 13 in etwa auf Mittelebene des bearbeiteten Bretts 1 einzustellen ist. Gemäß einem praktischen Ausführungsbei­ spiel können beispielsweise die Frässcheiben 9, 10 bei einem Durchmesser der Welle 8 von 35 mm einen Durchmesser von 200 mm und eine Höhe von 30 mm besitzen. Die Schneidkanten­ neigungen γ bzw. α₆ können gemäß einem bevorzugten Ausfüh­ rungsbeispiel 8° bzw. 20° betragen.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Fugenprofilierung gegenüber den aus der eingangs genannten deutschen Patent­ schrift 3 73 024 bekannten abgerundeten Profilen in Form eines liegenden verkehrten S sind aus Fig. 6A und 6B ersichtlich, welche den Abbildungen 6 und 7 der deutschen Patentschrift 3 73 024 entsprechen. Hierbei sind jeweils zwei Bretter 14, 15 über einen Fugenbereich 16 verbunden, der als abgerundete Nut- Federverbindung in Richtung quer zur Brett- bzw. Platten­ ebene bezeichnet werden kann. Diese bekannte Nutverbindung ist zwar in dem Sinn selbstschließend, daß, wenn die beiden Bretter zum teilweisen Eingriff der vertikal gerichteten "Federn" 16 a und 16 b gebracht sind, bei Ausübung eines vertikalen Drucks in Richtung quer zur Brett- bzw. Platten­ ebene die Fugen in die Schließstellung gebracht werden. Jedoch eignet sich dieses bekannte Fugenprofil nicht zur Ver­ arbeitung mit seitlichem Preßdruck (in Brett- bzw. Platten­ ebene), da hierbei das Brett 14 sich entlang der Profil­ flächen 16 c über das Brett 15 schieben würde und die Bretter voneinander abheben würden. Ein dem Verriegelungseffekt beim erfindungsgemäßen Fugenprofil gegenüber seitlicher Preß­ druckbeaufschlagung vergleichbarer Effekt ist bei dieser be­ kannten Profilgestaltung somit nicht gegeben.
Des weiteren ist auch bei der - bei dem bekannten Profil allein möglichen - Verpressung in Richtung quer zur Platten­ ebene keine vergleichbar gleichmäßige Druckverteilung über das gesamte Profil gewährleistet wie beim erfindungsgemäßen Profilverlauf, vielmehr würde eine schlüssige Verleimung im wesentlichen nur in den vorspringenden Federbereichen 16 a und 16 b erreicht. Vor allem aber ist die bekannte Fu­ genprofilierung mit abgerundetem Verlauf nach Art eines liegenden S in der Praxis nicht brauchbar. Die erforderlichen Fräswerkzeuge wären infolge der Kurvenform sehr aufwendig und teuer; eine einigermaßen schlüssige und haltbare Fugen­ verleimung wäre allenfalls bei neuen, fabrikmäßig gefertigten Fräswerkzeugen möglich; sobald die Werkzeuge (mit großem Aufwand) nachgeschliffen werden müssen, würden die zu ver­ leimenden Flächen nicht mehr zusammenpassen; schon bei geringster Profilveränderung entstehen beim Verleimen Hohl­ räume, welche eine hochwertige Verleimung ausschließen. Eine qualitätiv minderwertige Verleimung mag bei Sperrholz­ platten mit beiderseitiger Furnierung, wofür die bekannte Verleimung vorgesehen ist, angehen, da hier die beidseitigen Furnierschichten einen zusätzlichen Halt gewähren. Für un­ furnierte verleimte Massivholzplatten ist jedoch ein voll­ ständig dichter Fugenschluß unerläßlich, da sonst keine aus­ reichende Haltbarkeit erreichbar ist.
Die erfindungsgemäße Fugenprofilierung wurde vorstehend primär im Hinblick auf die Herstellung verleimter Massivholz­ platten beschrieben und erläutert, für welche sie die er­ wähnten bedeutsamen Vorteile erbringt. Jedoch eignet sich die erfindungsgemäße Fugenprofilierung auch zur Anwendung in Verbindung mit Profilbrettern für unverleimte Verlegung, beispielsweise für Holzdecken, Fußböden, Wandverkleidungen und dergleichen. Hier ergibt die erfindungsgemäße Fugen­ profilierung gegenüber den sonst für derartige Zwecke üb­ lichen Nut-Feder-Verbindungen eine Reihe bedeutsamer Vor­ teile, insbesondere hinsichtlich der Einführung der ineinan­ greifenden Profile über größere Längen hin, die bei Nut- Feder-Profilbrettern bekanntlich Schwierigkeiten bereitet und häufig zum Ausbrechen der empfindlichen Federn oder Nuten führt.
Die Erfindung wurde vorstehend anhand bevorzugter Ausfüh­ rungsformen erläutert, die in Einzelheiten abgewandelt wer­ den können. So können der Neigungswinkel γ der Höhenschenkel bezüglich der Vertikalen und der Neigungswinkel (α₅ bzw. α₆) des Querschenkels (bezüglich der Vertikalen bzw. der Hori­ zontalen) innerhalb gewisser Bereiche variiert werden; so kann beispielsweise für Anwendungszwecke, bei denen die Verarbeitung mit Querpressung P Q (in Richtung senkrecht zur Brett bzw. Plattenebene) im Vordergrund steht, der Nei­ gungswinkel α₆ des Querschenkels Q gegenüber der Horizontalen bzw. der Brett- bzw. Plattenebene etwas größer gewählt werden, um die Keilwirkung in horizontaler Richtung (Erhöhung der Kraftkomponente P L ) zu erhöhen. Umgekehrt kann bei primär für Längspressung P L in Richtung der Brett- bzw. Plattenebene bestimmten Ausführungen der Neigungswinkel γ der Höhenschen­ kel H gegenüber der Vertikalen etwas größer gewählt werden, um den erwähnten Verriegelungseffekt gegen ein vertikales Abheben der Bretter unter der Wirkung der Längspressung zu erhöhen. Vorzugsweise wird der Winkel γ in einem Bereich von etwa 5° bis etwa 15° gewählt, wobei ein Wert von etwa 8° sich als besonders vorteilhaft erwiesen hat. Entsprechend ist für den Neigungswinkel α₆ des Querschenkels Q ein Wert im Bereich von etwa 15° bis etwa 25° vorzuziehen, mit einem Wert von etwa 20° als besonders vorteilhafte Ausführung. Wesentlich für den Grundgedanken ist die siegrunenförmige Profilgestaltung mit (in der Betrachtungsweise von Fig. 1, linke Hälfte) nach außen geneigten Höhenschenkeln H 1, H 2 und der einwärts versetzten Kante K 1 zugewandtem Querschenkel Q.

Claims (14)

1. Profilkantenbrett zur Herstellung von aus seitlich nebeneinander angeordneten, mit zueinander komplementären Profilen ineinandergreifenden, vorzugsweise an der Profilfuge miteinander verleimten Brettern bestehenden Holzplatten, insbesondere Massivholzplatten, wobei die Bretter an ihren Längskanten mit einem Fugenprofil ausgebildet sind, das schräg zur vertikalen Brettkante verlaufende Ab­ schnitte aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Fugenprofil "Siegrunen"-förmig mit zwei zueinan­ der parallelen, geradlinigen, seitlich in Richtung der Platten- bzw. Brettebene (M, Fig. 1) versetzten Höhen­ schenkeln (H 1, H 2) und einem diese an ihren Innenenden (K 3, K 4) miteinander verbindenden geradlinigen Quer­ schenkel (Q) in solcher gegenseitiger Anordnung ausge­ bildet ist, daß der seitlich einwärts versetzte Höhen­ schenkel (H 1) mit der zugeordneten Brettoberfläche (O 1) im Holz einen spitzen Winkel (α 1) und der seitlich auswärts versetzte Höhenschenkel (H 2) mit der zugeordne­ ten Brettoberfläche (O 2) im Holz einen stumpfen Winkel (α 2) bildet, und daß der die Innenenden der Höhenschenkel (H 1, H 2) verbindende Querschenkel (Q) mit den Höhenschen­ keln (H 1 bzw. H 2) einen spitzen Winkel (α 3 bzw. α 4) bildet.
2. Profilkantenbrett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel (γ) der Höhenschenkel (H 1 bzw. H 2) bezüglich der zur Platten- bzw. Brettebene (M) Senk­ rechten (S) einen Wert im Bereich von etwa 5° bis etwa 15° vorzugsweise einen Wert von etwa 8° besitzt.
3. Profilkantenbrett nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Neigungswinkel (a₆) des Querschenkels (Q) gegen­ über der Brett- bzw. Plattenebene (M) einen Wert im Be­ reich von etwa 15° bis etwa 25°, vorzugsweise einen Wert von etwa 20° besitzt.
4. Profilkantenbrett nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fugenprofil bezüglich der Mittelebene (M) des Bretts höhenmittig angeordnet ist, derart daß der Mittel­ punkt (Q M) des Querschenkels in etwa in der Brettmittel­ ebene (M) liegt.
5. Profilkantenbrett nach einem oder mehreren der vorherge­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Brett (2 in Fig. 3) an seinen beiden Längskanten mit bezüglich der zur Brettebene (M) senkrechten Mittel­ ebene (V) symmetrischen Fugenprofilen (H′₂-Q′-H′₁) ausge­ bildet ist.
6. Profilkantenbrett nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilbrett (6 in Fig. 4) an seinen beiden Längs­ kanten mit zueinander komplementären Fugenprofilen (H 1-Q- H 2 bzw. H′₂-Q′-H′₁) ausgebildet ist.
7. Profilkantenbrett nach einem oder mehreren der vorhergehen­ den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die seitliche Versetzung (v, Fig. 1) der beiden Profilhöhenschenkel (H 1, H 2) und damit die Länge des Quer­ schenkels (Q) in Abhängigkeit von der Brettstärke (h) gewählt ist.
8. Profilkantenbrett nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die seitliche Versetzung (v, Fig. 1) der beiden Pro­ filhöhenschenkel (H 1, H 2) in Abhängigkeit von der Brett­ stärke (h) einen Wert im Bereich von etwa 0,4 h bis etwa 0,8 h und vorzugsweise in der Größenordnung von etwa 0,5-0,6 h besitzt.
9. Verfahren zur Herstellung eines Profilkantenbretts mit Fugen­ profil gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden An­ sprüche durch Besäumen eines Bretts an seinen vertika­ len Längskanten mittels eines Fräswerkzeugs, dadurch gekennzeichnet, daß die Erzeugung des "Siegrunen"-förmigen Fugenprofils (H 1-Q-H 2 bzw. H′₂-Q′-H′₁) in einem Arbeitsgang unter Verwen­ dung eines eine Fräskante (11, 12, Fig. 5) gemäß dem "Siegrunen"-förmigen Profil aufweisenden Fräswerkzeugs (8, 9, 10) erfolgt.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilerzeugung unter Verwendung eines Fräswerk­ zeugs erfolgt, welches auf einer gemeinsamen Welle (8) zwei axial hintereinander gestaffelte Frässcheiben (9, 10) mit konusförmiger Schneidkante (11, 12) aufweist.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, zur Herstellung von Profilbrettern gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Erzeugung der bezüglich der Mittelsenkrechten (V) symmetrischen Fugenprofile (H′₂-Q′-H′₁) an den beiden Brettlängskanten durch Besäumen unter Verwendung des gleichen Fräswerkzeugs erfolgt.
12. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, zur Erzeugung eines Profilkantenbretts gemäß Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Erzeugung der zueinander komplementären Fugen­ profile (H 1-Q-H 2 bzw. H′₂-Q′-H′₁) an den beiden Längskanten des Bretts (6, Fig. 4) durch aufeinanderfolgendes Besäumen der Brettlängskanten mit ein und demselben Fräswerkzeug erfolgt, wobei beim zweiten Durchlauf das Brett um 180° um seine Längsachse gedreht ist.
13. Verfahren zur Herstellung von Holzplatten aus an ihren Profilfugen miteinander verleimten Profilkantenbrettern nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, bei welchem die an ihren seitlichen Fugenprofilen mit Leimauftrag versehenen Profilbretter seitlich nebeneinander mit ihren zueinander komplementären Profilen ineinander­ greifend angeordnet, die Profilbretter in seitlicher Rich­ tung zur Schließung der Profilfugen gebracht und die Pro­ filfugen mit äußerem Preßdruck beaufschlagt werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Überführung der Profilbretter in Schließstellung der Profilfugen und die Druckbeaufschlagung der Profil­ fugen mit Preßdruckkomponenten quer zu sämtlichen Ab­ schnitten des "Siegrunen"-Profils in gleicher Weise durch äußere Preßdruckbeaufschlagung (PQ) in Richtung quer zur Brett- bzw. Plattenebene (M) oder/und durch äußere Preßdruckbeaufschlagung (P L) in Richtung der Brett- bzw. Plattenebene erfolgen kann.
14. Anwendung von Profilkantenbrettern nach einem oder mehre­ ren der Ansprüche 1 bis 8 für unverleimte Verlegung wie Holzdecken, Fußböden, Wandverkleidungen und dergleichen.
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