DE3540001C2 - - Google Patents
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- B25J19/0008—Balancing devices
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auf- und Abwärtsbewegen
eines Roboterarmes nach dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Aus der DD-PS 2 08 580 ist eine Vorrichtung zum Auf- und Abbewegen
eines Roboterarms bekannt, der an einen Zwischenrahmen
angelenkt ist, welcher seinerseits mit einem Trägerrahmen
verschwenkbar verbunden ist. Zwischen dem Roboterarm
und dem Zwischenrahmen sowie zwischen dem Trägerrahmen und
dem Zwischenrahmen ist jeweils eine Stellvorrichtung angeordnet,
die einen pneumatischen Hubzylinder umfaßt.
Die pneumatischen Hubzylinder bilden sowohl die Stellvorrichtung
für die Auf- und Abbewegung als auch - in entsprechender
Ansteuerung - einen pneumatischen Gewichtsausgleich.
Dieser wird dadurch bewirkt, daß die Druckluftzufuhr für
einen pneumatischen Hubzylinder von einer rechnergesteuerten
Druckluftzufuhr geregelt ist. Der erforderliche Druck im
Hubzylinder wird nach den geometrischen Verhältnissen bestimmt,
im Rechner für jeden Bewegungsablauf gespeichert und
bei jeder Bewegung des Oberarms über die Steuerung am Arbeitszylinder
eingestellt.
Zum Ausgleich der gegriffenen Werkstückmasse wird aus den
geometrischen Verhältnissen der erforderliche Druck im Hubzylinder
mit einem speziellen Arbeitsprogramm für dieses
Werkstück vom Rechner ermittelt und dem eingestellten Druck
überlagert. Dazu muß die anstehende Belastung ermittelt, im
Rechner ausgewertet und entsprechend steuernd in den pneumatischen
Kreis eingegriffen werden.
Für den bekannten pneumatischen Gewichtsausgleich ist daher
ein erheblicher meßtechnischer, rechnungstechnischer und
steuerungstechnischer Aufwand notwendig. Um einen Gewichtsausgleich
des Roboterarms mit gegriffenem Werkstück überhaupt
zu ermöglichen, muß das zu greifende Werkstück bekannt
sein und der Rechner entsprechend programmiert werden. Wird
ein anderes Werkstück gegriffen, ist der Gewichtsausgleich
nicht ausgewogen; durch einen falschen steuerungstechnischen
Eingriff des Rechners könnte sogar ein erforderlicher Gewichtsausgleich
ausgeschaltet und dem System erheblicher
Schaden zugefügt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 derart weiterzubilden,
daß ohne rechnergesteuerte Regelung der Druckluftzufuhr mit
einfachen Mitteln ein weitgehender Gewichtsausgleich am
Roboterarm erzielt ist.
Diese Aufgabe wird nach den kennzeichnenden Merkmalen des
Anspruches 1 gelöst.
Die Stellvorrichtung ist aus einem Antriebsmotor mit mechanischen
Antriebsverbindungen für die Auf- und Abwärtsbewegung
des Roboterarms gebildet. Zum pneumatischen Gewichtsausgleich
ist jeder Hubzylinder mit einem Druckspeicher verbunden,
durch den die Kolbenstange des jeweiligen pneumatischen
Hubzylinders nur in Aufwärtsrichtung druckluftbeaufschlagt
ist. Dabei ist das Volumen des Druckspeichers größer
als das des pneumatischen Hubzylinders und der Druck in dem
Druckspeicher weitgehend konstant gehalten, wobei aufgrund
des pneumatischen Aufbaus ein hervorragender pneumatischer
Gewichtsausgleich erzielt ist.
Durch das Druckminderungsventil ohne Entlüftung wird erreicht,
daß die Luft in einem geschlossenen Kreislauf bewegt
wird, so daß praktisch keine Druckluft nachgefüllt werden
muß.
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren
Ansprüchen. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den
Zeichnungen dargestellt und nachfolgend im einzelnen beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 in schematischer Darstellung eine Vorderansicht
der Vorrichtung zum Auf- und Abwärtsbewegen eines
Roboterarmes zum Greifen von Spritzgußteilen,
Fig. 2 in schematischer Darstellung eine Vorderansicht
der Vorrichtung nach
Fig. 1 mit abgesenktem Greifwerkzeug,
Fig. 3 eine Vorderansicht nach Fig. 1 mit schematischer
Darstellung der
pneumatischen Beschaltung der Zylinder,
Fig. 4 in schematischer Darstellung eine Vorderansicht
nach Fig. 1 eines anderen Ausführungsbeispiels.
Das in Fig. 1 dargestellte Greifwerkzeug 3 zum Greifen
eines Werkstückes ist von einem Rahmen 1 getragen, der in einer Vorrichtung
zum Auf- und Abwärtsbewegen eines Roboterarmes 10 angebracht ist und mittels
einer Antriebseinrichtung 2 auf- und abwärts bewegbar
ist. Im Trägerrahmen 1 ist eine Spindelmutter 4 befestigt, in
der eine erste Gewindespindel 5 drehbar geführt und axial
bewegbar gehalten ist. Die erste Gewindespindel 5 wird von einem Motor
6 angetrieben. Das Gehäuse des Motors 6 ist mittels in
den Zeichnungen nicht dargestellter Befestigungen so
angebracht, daß es zwar drehfest aber zusammen mit der
ersten Gewindespindel 5 axial bewegbar ist.
Die erste Gewindespindel 5 ist in einem Lager eines Zwischenrahmens
7 drehbar gelagert und in bezug auf diesen
Zwischenrahmen 7 axial fest gehalten.
Eine Spindelmutter 8 ist drehbar aber axial fest im Zwischenrahmen 7 gelagert.
In der Spindelmutter 8 ist eine
zweite Gewindespindel 9 geführt, die in bezug auf
die Spindelmutter 8 axial bewegbar
ist. Ein Ende der zweiten Gewindespindel 9 ist an dem
Roboterarm 10 befestigt, der das Greifwerkzeug
3 trägt. Das Greifwerkzeug 3 hat nicht dargestellte
Spannfinger zum Einspannen des Werkstückes.
Bei rotierendem Antrieb der ersten Gewindespindel 5 durch den Antriebs
motor 6 wird diese in bezug auf den Trägerrahmen 1 wie in
Fig. 2 dargestellt, nach unten oder nach oben bewegt.
Da der Zwischenrahmen 7 mit der ersten Gewindespindel 5
verbunden ist, wird dieser zusammen mit der Gewindespindel
5 nach unten bzw. nach oben bewegt.
Auf der ersten Gewindespindel 5 sitzt ein erstes Zahnrad
11; ein zweites Zahnrad 12 ist auf der Spindelmutter
8 befestigt. Die Zahnräder 11 und 12 sind über
einen Zahnriemen 13 antriebsverbunden. Das Übersetzungsverhältnis
zwischen den Zahnrädern 11 und 12 beträgt
1 : 1. Bei gleicher Gewindesteigerung der ersten Gewindespindel
5 und der zweiten Gewindespindel 9 ist die
Längsbewegung des Greifwerkzeugs 3 etwa doppelt so
groß wie die der ersten Gewindespindel 5. Die Spindelmutter
8 wird synchron mit Drehung der ersten Gewindespindel
5 angetrieben; die zweite Gewindespindel 9 ist axial
fest mit dem Roboterarm 10 verbunden,
so daß die zweite Gewindespindel 9 zusammen mit dem Roboterarm 10 entsprechend der
Drehung der Spindelmutter 8 auf- und abwärts bewegt
wird. Zur Längsbewegung der
zweiten Gewindespindel 9 addiert sich die Längsbewegung der ersten
Gewindespindel 5, so daß die Längsbewegung des
Greifwerkzeugs 3 der doppelten Längsbewegung der
ersten Gewindespindel 5 entspricht.
Das Verhältnis der Längsbewegung des
Greifwerkzeugs 3 zur Längsbewegung der ersten Gewindespindel 5
ist zwei; es können jedoch auch andere
Werte gewählt werden.
Die Antriebseinrichtung 2 besteht aus dem Antriebsmotor 6, der
ersten Gewindespindel 5, dem Zwischenrahmen 7, der
Spindelmutter 4, der Spindelmutter 8 und der zweiten
Gewindespindel 9.
An dem Trägerrahmen 1 ist ein Gehäuse 15 eines ersten pneumatischen
Hubzylinders 14 befestigt, dessen Kolbenstange
16 mit dem Zwischenrahmen 7 verbunden ist.
Am Zwischenrahmen 7 ist ein Gehäuse 18 eines zweiten
pneumatischen Hubzylinders 17 befestigt, dessen Kolbenstange
19 mit dem Roboterarm 10 verbunden ist.
Wie Fig. 3 zeigt, ist das kolbenseitige Ende des ersten
Hubzylinders 14 über eine Leitung 20 mit einem
ersten Druckspeicher 21 verbunden. Der erste Druckspeicher
21 ist über eine Regeleinrichtung in Form eines
Druckminderungsventils 22 ohne Entlüftung
mit einer Druckluftversorgung 23 verbunden, um den
Luftdruck im Hubzylinder etwa konstant zu halten.
Ein zweiter Druckspeicher 25 ist über eine Leitung 24
mit dem kolbenseitigen Ende des
zweiten pneumatischen Hubzylinders 17 verbunden, dessen Gehäuse 18 am Zwischenrahmen 7 festliegt. Der
zweite Druckspeicher 25 ist über eine Regeleinrichtung
in Form eines Druckminderungsventils 26 ohne
Entlüftung mit einer Druckluftversorgung 27
verbunden, um den Luftdruck im Hubzylinder etwa konstant zu halten.
Der erste Druckspeicher 21 hat ein größeres Aufnahmevolumen
als der erste pneumatische Hubzylinder 14; der
zweite Druckspeicher 25 hat ein größeres Aufnahmevolumen
als der zweite pneumatische Hubzylinder 17.
So kann der erste pneumatische Hubzylinder 14 ein
Volumen vn 2,2 l und der erste Druckspeicher 21 ein
Volumen von 22 l haben. Das Volumen des
ersten Druckspeichers 21 ist also zehnmal so groß wie das des
ersten pneumatischen Hubzylinders 14. Ist das Volumen
des zweiten pneumatischen Hubzylinders 17 1,4 l,
so wird der zweite Druckspeicher 25 mit einem
Volumen von 14 l gewählt, um das gleiche Volumenverhältnis,
nämlich das Zehnfache, wie zwischen dem ersten
Druckspeicher 21 und dem ersten pneumatischen Hubzylinder
14 zu erhalten.
Die Kolbenstange 16 des ersten pneumatischen Hubzylinders
14 wird durch das Gewicht all der Teile belastet, die
vom Zwischenrahmen 7 getragen und zusammen mit diesem
auf- und abwärts bewegt werden. Die der Schwerkraft der
genannten Teile entsprechende Kraft wird über das Ende der Kolbenstange 16 auf den
Kolben des ersten pneumatischen Hubzylinders 14
übertragen. Die auf den
Kolben wirkende Schwerkraft der Teile und
die nach oben auf den Kolben wirkende Kraft der Druckluft
sind ausgeglichen. Zur Einstellung dieses Ausgleichsluftdrucks
wird das Druckminderungsventil 22 in der Leitung ₂3
zum Druckspeicher 21 gesteuert. Auf
gleiche Weise steuert das Druckminderungsventil 26 den Luftdruck
im Druckspeicher 25.
Die pneumatischen Hubzylinder 14 und 17 werden so
mit Druckluft beaufschlagt, daß ihre Kraft nach oben wirkt.
Da die nach oben wirkende und die nach unten wirkende
Kraft sich ausgleichen, wird die Antriebseinrichtung 2
nicht durch die Schwerkraft der bewegten Teile
beansprucht, so daß ein Antriebsmotor 6 kleiner Leistung eingesetzt
werden kann.
Wenn der Zwischenrahmen 7 mit dem Roboterarm 10 nach
oben oder unten bewegt werden, ändert sich das Luftvolumen
in den pneumatischen Hubzylindern 14 und 17, wobei
Luft entsprechend der Bewegung des Kolbens verdrängt
wird. Ausgehend von der oberen Stellung,
als Normalstellung des Kolbens, wird die Luft in dem
Hubzylinder 14, 17 durch eine Abwärtsbewegung des
Kolbens komprimiert. In der unteren Stellung des
Kolbens ist die Luft entsprechend des Zylindervolumens
komprimiert und wird
durch den Druckspeicher 21 aufgenommen.
Die Luftdruckänderung im Druckspeicher beträgt
bei dem
gewählten Volumenverhältnis
ein Zehntel oder 10% des ursprünglichen
Druckes. Bei Verwendung eines noch größeren Druckspeichervolumens
ist die auftretende Druckänderung noch geringer, wodurch
die auf den Motor wirkende ungleichmäßige
Belastung minimiert werden kann. Die
beim Anhalten der Vorrichtung auftretenden
Erschütterungen werden so auf einfache Weise kompensiert.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 ist der Antriebsmotor 6
am Trägerrahmen 1 befestigt. Auf
der Antriebswelle des Motors 6 sitzt ein Zahnrad 36, welches
über einen Zahnriemen 32 mit einem
Zahnrad 31 antriebsverbunden, das drehbar am Trägerrahmen 1
gelagert ist. Das Zahnrad 31 ist von einer
Keilwelle 33 durchsetzt, die relativ zum Zahnrad 31 axial
beweglich aber drehfest mit dem Zahnrad 31 verbunden ist. Die Keilwelle 33
ist drehbar in Lagern am Zwischenrahmen 7 gehalten.
Die Spindelmutter 4, die erste Gewindespindel 5, die
Spindelmutter 8 und die zweite Gewindespindel 9 sind
so ausgebildet, wie in Fig. 1 dargestellt. Wie Fig. 4
zeigt, sitzt auf der Keilwelle 33 ein weiteres Zahnrad 34, welches
über einen Zahnriemen 35 mit einem Zahnrad 11 der ersten Gewindespindel
5 und einem Zahnrad 12 der zweiten Gewindespindel 9 antriebsverbunden ist.
Die erste Gewindespindel 5, die
zweite Gewindespindel 9 und die
Keilwelle 33 werden so synchron angetrieben.
Claims (4)
1. Vorrichtung zum Auf- und Abwärtsbewegen eines Roboterarmes,
insbesondere zum Bewegen von Spritz- und Druckgußteilen,
mit einem den Roboterarm (10) tragenden Trägerrahmen
(1) und einer Stellvorrichtung (4, 5, 6, 8, 9, 11,
12, 13) zwischen Roboterarm (10) und Rahmen (1), die
einen ersten pneumatischen Hubzylinder (14) mit einem
pneumatischen Gewichtsausgleich umfaßt, mit einem Zwischenrahmen
(7), der vom Trägerrahmen (1) gehalten ist
und über die Stellvorrichtung gegenüber dem Trägerrahmen
(1) auf- und abbewegbar ist und einen zweiten pneumatischen
Hubzylinder (17) mit einem pneumatischen Gewichtsausgleich
umfaßt, und mit einem Greifwerkzeug (3) am Ende
des Roboterarmes (10),
dadurch gekennzeichnet, daß die Stellvorrichtung aus
einem Antriebsmotor (6) und mechanischen Antriebsverbindungen
(4, 5, 8, 9, 11, 12, 13) für die Auf- und Abwärtsbewegung
besteht und jeder Hubzylinder (14, 17) mit je
einem Druckspeicher (21, 25) verbunden ist, durch welche
die Kolbenstangen (16, 19) der pneumatischen Hubzylinder
(14, 17) nur in Aufwärtsrichtung druckluftbeaufschlagt
sind und das Volumen der Druckspeicher (21, 25) jeweils
größer ist als das des zugehörigen pneumatischen Hubzylinders
(14, 17), wobei jeder Druckspeicher (21, 25) über
ein Druckminderungsventil (22, 26) ohne Entlüftung mit
einer Druckluftversorgung (23, 27) verbunden und der
Druck in jedem Druckspeicher (21, 25) konstant haltbar
ist (Fig. 3).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Volumenverhältnis zwischen
Hubzylinder (14, 17) und zugehörigem Druckspeicher
(21, 25) bei beiden pneumatischen Hubzylindern (14, 17)
etwa gleich ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (6) am Zwischenrahmen
(7) befestigt ist und eine erste Gewindespindel
(5) antreibt, deren eines Ende mit der Ausgangswelle
des Motors (6) verbunden ist und deren anderes Ende drehbar
im Zwischenrahmen (7) liegt, wobei auf der ersten Gewindespindel
(5) eine im Trägerrahmen (1) drehfest und
axial fest gehaltene Spindelmutter (4) geführt ist, und
mit einer zweiten Gewindespindel (9), die in einer im
Zwischenrahmen (7) axial fest gehaltenen, aber drehbaren
Spindelmutter (8) geführt ist und deren eines Ende den
Roboterarm (10) trägt, wobei die erste Gewindespindel (5)
und die Spindelmutter (8) der zweiten Gewindespindel (9)
synchron antriebsverbunden sind (Fig. 1, 2).
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Antriebsmotor (6) am Trägerrahmen
(1) befestigt ist, mit einer Gewindespindel
(5), die in einer im Trägerrahmen (1) drehfest und axial
fest gehaltenen Spindelmutter (4) axial verschieblich geführt
ist sowie mit einer parallel zur ersten Gewindespindel
(5) angeordneten Keilwelle (33) mit einem am Trägerrahmen
(1) gelagerten, vom Motor (6) angetriebenen Antriebsrad
(31), gegenüber dem die Keilwelle (33) axial
verschieblich ist, wobei die erste Gewindespindel (5) und
die Keilwelle (33) im Zwischenrahmen (7) axial unverschieblich
gelagert sind, und mit einer zweiten Gewindespindel
(9), die in einer im Zwischenrahmen (7) drehbar
gelagerten, aber axial fest gehaltenen Spindelmutter (8)
axial verschieblich geführt ist, wobei die erste Gewindespindel
(9) am Roboterarm (10) axial unverschieblich
gehalten ist, und wobei die Keilwelle (33) mit der ersten
Gewindespindel (5) und der Spindelmutter (8) der zweiten
Gewindespindel (9) synchron antriebsverbunden sind
(Fig. 4).
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
8125 | Change of the main classification |
Ipc: B22D 17/20 |
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Representative=s name: JACKISCH, W., DIPL.-ING., PAT.-ANW. KERKHOF, M., R |
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D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |