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Neue 1-(Alkyl-hydroxy-phenYl)-1-hydroxy-2-(alkylamino)-
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propane Es ist bekannt, daß Hydroxyphenalaralkylaminoalkohole der
allgemeinen Formel
in der R ein Alkylenrest mit 2 bis 5 Kohlenstoffatomen ist, eine kräftige blutgefäßerweiternde
Wirkung bei gleichzeitiger Erhöhung des Schlagvolumens und der Freiquenz des Herzens
haben. Darüber hinaus besitzen diese Verbindungen eine uterospasmolytische Wirkung
(siehe deutsche Patentschrift 11 82 245).
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Die Erfindung betrifft die durch die Patentansprüche definierten Gegenstände.
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Die erfindungsgemäßen Verbindungen sind pharmakologisch wirksam. Insbesondere
besitzen sie günstige Kreislaufeffekte, insbesondere eine hohe positiv inotrope
Wirkung. Bei einigen Verbindungen liegt nur eine geringfügige Beeinflussung der
Herzfrequenz und des
Blutdrucks vor. Nach Versuchen am Ganztier
stellen die erfindungsgemäßen Verbindungen fast reine ß1-Mimetica dar, während die
aus der deutschen Patentschrift 11 82 245 bekannten Verbindungen (beispielsweise
der bekannte Wirkstoff Buphenin) B2-mimetisch wirken. Die erfindungsgemäßen Verbindungen
unterscheiden sich in der Wirkung daher prinzipiell von den vorbekannten Verbindungen.
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Bei den folgenden Angaben handelt es sich um erfindungswesentliche
Erläuterungen.
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Die in der Formel I vorkommenden Alkyl- und Alkoxygruppen können gerade
oder verzweigt sein. R1 ist insbesondere eine Methyl- oder Ethylgruppe, die vorzugsweise
in 4-Stellung steht, falls die Hydroxygruppe sich in der 3-Stellung befindet. Bei
den Alkylgruppen und Alkoxygruppen des Restes R2 handelt es sich ebenfalls insbesondere
um Alkyl- und Alkoxygruppen mit jeweils einem oder zwei Kohlenstoffatomen, insbesondere
um Methyl- und Methoxygruppen. Vorzugsweise ist R2 ein unsubstituierter Phenylrest.
Als Halogenatome kommen beispielsweise in Frage: Chlor, Fluor und Brom, insbesondere
Fluor und Chlor.
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Falls R2 ein Phenylrest ist, kann dieser einen, zwei oder drei der
genannten Substituenten enthalten, wobei diese gleich oder verschieden sein können.
Falls R2 ein Cycloalkylrest ist, handelt es sich um den Cyclopentyl-oder Cyclohexylrest,
die jeweils einen oder zwei der genannten Substituenten (gleiche oder verschiedene)
enthalten können.
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Die Gruppe Alk kann gerade oder verzweigt sein.
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Beispiele für letztere sind: -(CH2)3-, -(cH2)4-,
Die Hydroxygruppe des linken Phenylrestes der Formel I befindet
sich insbesondere in meta- oder para-Stellung.
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Der Rest R1 befindet sich vorzugsweise in Nachbarstellung zu dieser
Hydroxygruppe, wobei insbesondere die para-Stellung in Frage kommt, falls die Hydroxygruppe
in meta-Stellung steht. Steht die Hydroxygruppe in para-Stellung, befindet sich
R1 vorzugsweise in meta-Stellung.
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Besonders günstige Eigenschaften besitzt die Verbindung gemäß Beispiel
1.
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Die erfindungsgemäßen Verbindungen enthalten in der Regel zwei oder
auch drei asymmetrische Kohlenstoffatome.
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Bei der Synthese können daher Gemische von Diastereoisomeren auftreten.
Man kann diese Gemische auf üblichem
Weg, beispielsweise durch
Umkristallisieren, trennen.
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Die Enantiostereoisomeren lassen sich aus den reinen Racematen mit
Hilfe optisch aktiver Hilfssubstanzen (zum Beispiel optisch aktive Säuren) in an
sich bekannter Weise aufspalten. Es ist aber auch möglich, bei der Synthese optisch
aktive beziehungsweise diastereomere Ausgangsstoffe einzusetzen, wobei die entsprechenden
enantiostereomeren beziehungsweise die diastereomeren Endprodukte erhalten werden.
Für die praktische pharmazeutische Verwendung kommen reine Isomere oder Isomerengemische
in Frage.
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Die Formel I umfasst sämtliche möglichen Enantiomere und Diastereomere.
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Je nach den Verfahrensbedingungen und Ausgangsstoffen erhält man die
Endstoffe der Formel I in freier Form oder in Form ihrer Salze. Die Salze der Endstoffe
können in an sich bekannter Weise beispielsweise mit Alkali oder Ionenaustauschern
wieder in die Basen übergeführt werden. Von den letzteren lassen sich durch Umsetzung
mit organischen oder anorganischen Säuren, insbesondere solchen, die zur Bildung
von therapeutisch verwendbaren Salzen geeignet sind, Salze gewinnen. Als solche
Säuren seien beispielsweise genannt: Halogenwasserstoffsäuren, Schwefelsäure, organische
Mono-, Di- oder Tricarbonsäuren der aliphatischen, alicyclischen, aromatischen oder
heterocyclischen Reihe sowie Sulfonsäuren.
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Beispiele hierfür sind: Ameisen-, Essig-, Propion-, Bernstein-, Glykol-,
Milch-, Apfel-, Wein-, Zitronen-, Ascorbin-, Malein-, Fumar-, Hydroxymalein-, oder
Brenztraubensäure; Phenylessig-, Benzoe-, p-Amino-benzoe-, Anthranil-, p-Hydroxy-benzoe-,
Salicyl- oder p-Aminosalicylsäure, Embonsäure, Methansulfon-, Athansulfon-, Hydroxyäthansulfon-,
Äthylensulfonsäure; Halogenbenzol-
sulfon-, Toluolsulfon-, Naphthalinsulfonsäure
oder Sulfanilsäure oder auch 8-Chlor-theophyllin.
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Bei den angegebenen Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Verbindungen können die in Reaktion tretenden Aminogruppen bekannte und übliche
Schutzgruppen enthalten. Es handelt sich hierbei um Reste, die durch Hydrolyse oder
Hydrogenolyse leicht abspaltbar sind und häufig bereits während der Reaktion abgespalten
werden. Falls solche Schutzgruppen bei der Verfahrensreaktion nicht abgespalten
werden, dann erfolgt eine Abspaltung nach der Reaktion. Häufig enthalten die Ausgangsverbindungen
aufgrund ihrer Herstellung bereits derartige Schutzgruppen.
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Bei diesen Schutzgruppen handelt es sich beispielsweise um leicht
solvolytisch abspaltbare Acylgruppen oder hydrierend abspaltbare Gruppen. Die solvolytisch
abspaltbaren Schutzgruppen werden beispielsweise durch Verseifung mit verdünnten
Säuren oder mittels basischer Substanzen (Pottasche, Soda, wässrige Alkalilösungen,
alkoholische Alkalilösungen, NH3) bei Temperaturen zwischen 10 und 1500 C, insbesondere
20 - 1000 C, abgespalten. Hydrierend abspaltbare Gruppen wie Arylalkylreste (Benzylrest)
oder Hydroxycarbonylreste (Carbobenzoxyrest) werden zweckmäßig durch katalytische
Hydrierung in Gegenwart üblicher Hydrierungskatalysatoren (Edelmetallkatalysatoren),
insbesondere Palladium-Katalysatoren oder auch Platinkatalysatoren (Platinoxyd),
Raney-Nickel, in einem Lösungs- oder Suspensionsmittel, gegebenenfalls unter erhöhtem
Druck, (zum Beispiel 1 - 50 bar) bei Temperaturen zwischen 20 - 1500 C, insbesondere
30 - 1000 C, vorzugsweise 40 - 800 C abgespalten. Als Lösungs- beziehungsweise Suspensionsmittel
kommen beit. rht ! in Betracht: Wasser. niedere aliphatische
Als
Schutzgruppen, die durch Hydrogenolyse abspaltbar sind, kommen beispielsweise in
Frage: Benzylrest, d-Phenyläthylrest, im Benzolkern substituierte Benzylreste (p-Brom-
oder p-Nitrobenzylrest), Carbobenzoxyrest, Carbobenzthiorest, tert. -Butylhydroxycarbonylrest.
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Beispiele für hydrolytische abspaltbare Reste sind: Trifluoracetylrest,
Phthalylrest, Tritylrest, p-Toluolsulfonylrest und ähnliche sowie niedere Alkanylreste
wie Acetylrest, Formylrest, tert. -Butylcarboxyrest und ähnliche.
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Insbesondere kommen die bei der Peptid-Synthese üblichen Schutzgruppen
und die dort üblichen Abspaltungsverfahren in Frage. Unter anderem wird hierzu auch
auf das Buch von Jesse P. Greenstein und Milton Winitz "Chemistry of Amino Acids",
New York 1961, John Wiley and Sons, Inc. Volume 2, beispielsweise Seite 883 und
folgende, verwiesen. Auch die Carbalkoxygruppe (zum Beispiel niedrigmolekulare)
kommt in Frage.
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Falls in den Ausgangsstoffen außerdem phenolische und/ oder alkoholische
Hydroxygruppen vorliegen, können diese ebenfalls durch die obengenannten Schutzgruppen
geschützt sein, wobei die Abspaltung in der gleichen Weise erfolgt.
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Zu d('ln Verfahren a) Das Verfahren a) wird in einem Lösungs- oder
Suspensionsmittel bei Temperaturen durchgeführt, die beispielsweise zwischen 20
bis 1500 C, vorzugsweise 40 bis 1500 C liegen. Beispielsweise arbeitet man in neutralem
bis alkalischem pH-Bereich. Gegebenenfalls kann auch unter erhöhtem Druck (bis zu
150 bar) gearbeitet werden. Als Lösungs- oder Suspensionsmittel kommen beispielsweise
in Betracht: Wasser, niedere aliphatische Alkohole mit 1 - 6 C-Atomen, gesättigte
alicyclische und cyclische Ather mit 2 - 6 C-Atomen, niedere Alkylamide beziehungsweise
Dialkylamide von aliphatischen C1-C2-Carbonsäuren, cyclische aliphatische Säureamide
(5- oder 6-Ring) wie N-Methyl-pyrrolidon sowie Mischungen dieser Mittel.
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Als Reduktionsmittel kommen in Betracht: Katalytisch aktivierter Wasserstoff
unter Verwendung üblicher Metallkatalysatoren (mit und ohne Träger) wie Edelmetallkatalysatoren
(Palladium, Palladiumkohle, Palladium auf Bariumsulfat, Platin, Platinoxid oder
auch Raney-Nickel).
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Als Lösungsmittel kommen hierbei vorzugsweise polare Mittel wie Alkohole
oder Alkohol-Wasser-Mischungen in Betracht. Die Reduktion ist aber auch möglich
mit Leichtmetallhydriden, insbesondere komplexen Leichtmetallhydriden (Natriumhydrid,
Lithiumhydrid, Natriumtriäthoxy-aluminiumhydrid, Natrium-bis-2-methoxy-ethoxy-aluminium-dihydrid,
Lithium-tri-tert. -butoxy-aluminiumhydrid und ähnlichen), wobei als Lösungsmittel
vorzugsweise alicyclische oder cyclische Ether verwendet werden bei Temperaturen
von vorzugsweise 20 - 1000 C.
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Weiterhin kann die Reduktion mit Aluminiumamalgam oder Aluminiumalkoholaten
(zum Beispiel Aluminiumisopropylat/ Isopropanol) und ähnlich wirkenden Mitteln oder
durch elektrolytische Reduktion oder gegebenenfalls auch mit nascierendem Wasserstoff
wie zum Beispiel Zink/Säure (Zink/Eisessig, Zink-Salzsäure) erfolgen.
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Außer den bereits genannten Lösungsmitteln können auch noch aromatische
Kohlenwasserstoffe (Benzol, Toluol) verwendet werden.
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Vorhandene hydrogenolytisch abspaltbare Schutzgruppen (zum Beispiel
Benzylgruppen) werden im allgemeinen bei der Reduktion abgespalten, falls diese
Reduktion mittels Wasserstoff in Gegenwart von Hydrierungskatalysatoren, insbesondere
Palladiumkatalysatoren, erfolgt. Falls vorhandene Schutzgruppen nicht während der
Reaktion abgespalten werden, dann werden diese auf die bereits angegebene Weise
nach Beendigung der Reaktion entfernt.
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Die Herstellung der bei dem Verfahren a) verwendeten Ausgangsverbindungen
der Formel II kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß eine Verbindung der Formel
R2 - Alk' - M VIII mit einer Verbindung der Formel
kondensiert wird. In der Formel VIII bedeutet Alk' eine gerade oder verzweigte Alkylengruppe
mit 2 oder 3 Kohlenstoffatomen, und M bedeutet entweder die Gruppe C(R)=O oder -CHR-NH2,
wobei R Wasserstoff oder eine Methylgruppe ist. In der Formel IX bedeutet S die
Gruppe -C(CH3)=O oder die Gruppe -CH(CH3)NH2.R1 und W hat die bereits angegebene
Bedeutung. M und S sind dabei jeweils verschieden. Die primäre Aminogruppe in den
Gruppen -CHR-NH2 beziehungsweise -CH(CH3)-NH2 ist vorzugsweise durch eine der oben
angegebenen Schutzgruppen, insbesondere eine hydrogenolytisch abspaltbare Schutzgruppe
wie die Benzylgruppe geschützt. Die Kondensation der Verbindungen der Formeln VIII
und IX wird im allgemeinen bei Temperaturen zwischen 20 und 1500 C, insbesondere
40 bis 1000 C, in einem Lösungs- oder Dispergiermittel wie niederen aliphatischen
Alkoholen, Wasser-Alkohol-Gemischen, Dimethylformamid oder dimethylformamidhaltigen
Lösungsmittelgemischen durchgeführt.
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Es ist möglich, das durch Umsetzung der Verbindungen der Formel VIII
mit Verbindungen der Formel IX erhaltene Reaktionsprodukt für die Umsetzung entsprechend
dem Verfahren a) nicht erst zu isolieren, sondern sofort im gleichen Reaktionsmedium
mit dem Reduktionsmittel
zu behandeln. Dies gilt insbesondere,
wenn als Reduktionsmittel katalytisch aktivierter Wasserstoff verwendet wird. Dabei
ist es ebenso gut möglich, daß das Reduktionsmittel, insbesondere katalytisch aktivierter
Wasserstoff, bereits von Anfang an bei der Umsetzung der Verbindungen der Formel
VIII mit Verbindungen der Formel IX vorhanden ist. Dementsprechend kann bei dem
Verfahren a) als Ausgangsverbindung der Formel II auch ein Gemisch der Ausgangskomponenten
der Formel VIII und IX verwendet werden.
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Weiterhin können Ausgangsverbindungen der Formel II dadurch erhalten
werden, daß eine Verbindung der Formel R2-Alk-Hal oder R2-Alk-O-Tosyl (p-Toluolsulfonyl-Rest),
worin R2 die angegebene Bedeutung hat, Alk eine gerade oder verzweigte Alkylengruppe
mit 3 oder 4 C-Atomen ist, und Hal ein Halogenatom (vorzugsweise Chlor oder Brom)
bedeutet, mit einer Verbindung
worin R1 und W die angegebenen Bedeutungen haben und die primäre Aminogruppe auch
durch eine übliche Schutzgruppe geschützt sein können, umsetzt. In analoger Weise
kann auch eine Verbindung der Formel R2-Alk-NH2, worin R2 und Alk die angegebenen
genannten Bedeutungen haben und die Aminogruppe ebenfalls eine übliche Schutzgruppe
enthalten
kann mit einer Verbindung der Formel
worin R1 und W die angegebenen Bedeutungen haben und Hal ein Halogenatom (vorzugsweise
Brom) ist, umgesetzt werden. Vorhandene Hydroxygruppen sind hierbei vorzugsweise
ebenfalls durch übliche Schutzgruppen geschützt.
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Die letztgenannten Reaktionen werden beispielsweise mit oder ohne
Lösungsmittel bei Temperaturen zwischen 20 und 2000 C, vorzugsweise 50 - 1800 C,
durchgeführt, gegebenenfalls in Gegenwart von säurebindenden Mitteln. Als Lösungsmittel
kommen beispielsweise in Betracht: Aromatische Kohlenwasserstoffe, aliphatische
Ketone, Ether, Halogenkohlenwasserstoffe, Säureamide, Alkohole, Sulfoxyde.
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Zu dem Verfahren b) Das Verfahren b) kann ohne zusätzliches Lösungsmittel
oder in einem geeigneten Lösungs- oder Dispergiermittel durchgeführt werden. Als
Lösungs- oder Dispergiermittel kommen zum Beispiel in Betracht: Aromatische Kohlenwasserstoffe
wie zum Beispiel Benzol, Mesitylen, Toluol, Xylol; niedere aliphatische Ketone wie
zum Beispiel Aceton, Methyläthylketon; halogenierte Kohlenwasserstoffe wie zum Beispiel
Chloroform, Tetrachlorkohlenstoff, Chlorbenzol, Methylenchlorid; Ether wie zum Beispiel
Tetrahydrofuran und Dioxan; Sulfoxyde wie zum Beispiel Dimethylsulfoxid; tertiäre
Säureamide wie zum Beispiel Dimethylformamid und N-Methylpyrrolidon; niedere Alkohole
wie zum Beispiel Methanol, Äthanol, Isopropanol, Amylalkohol, Butanol, tert.-Butanol
und so weiter. Die Reaktion wird beispielsweise bei Temperaturen von 200 bis 2000
C, vorzugsweise 50 bis 1800 C oder auch 80 bis 1200 C, durchgeführt. Wird ein Lösungs-
beziehungsweise Dispersionsmittel verwendet, arbeitet man häufig bei der Rückflußtemperatur
dieses Mittels. Die Reaktion läuft häufig bereits auch schon bei Normaltemperatur
ab, beziehungsweise bei einer Temperatur zwischen 20 bis 500 C.
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Es kann zweckmäßig sein, eine der Ausgangsverbindungen im Uberschuß
einzusetzen und/oder die Reaktionskomponente der allgemeinen Formel III in gelöster
beziehungsweise suspendierter Form zu der gelösten beziehungsweise suspendierten
Reaktionskomponente der allgemeinen Formel IV zuzugeben. Das Molverhältnis
zwischen
den Verbindungen der allgemeinen Formel III und IV kann 1 : 1 bis 1 : 10 und gegebenenfalls
noch mehr betragen.
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Bei der Durchführung der Reaktion kann a's Ethylenoxid-Ausgangsverbindung
anstelle der Athylenoxid-Verbindung (falls in Formel III X in Form der Hydroxygruppe
mit der benachbarten Hydroxygruppe den Ethylenoxidring bildet) auch das entsprechende
Halogenhydrin oder ein Gemisch dieser beiden Verbindungen (Synthese-Rohprodukt)
eingesetzt werden.
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Gegebenenfalls kann die Umsetzung auch in Gegenwart von säurebindenden
Mitteln wie Alkalicarbonaten, Pottasche, Soda, Alkalihydroxyden oder tertiären Basen
durchgeführt werden.
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Falls Z oder X eine veresterte Hydroxygruppe bedeutet, dann handelt
es sich hierbei um reaktionsfähige Ester.
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Ein reaktionsfähiger Ester ist dabei zum Beispiel derjenige einer
starken organischen oder anorganischen Säure, wie vor allem einer Halogenwasserstoffsäure,
zum Beispiel der Chlor-, Brom- oder Jodwasserstoffsäure, oder einer Sulfonsäure,
wie einer Aryl- oder C1-C6-Alkylsulfonsäure, zum Beispiel von niederen Alkylbenzolsulfonsäuren
(p-Toluolsulfonsäure). Die Reaktion wird bei Verwendung eines reaktionsfähigen Esters
vorteilhaft in Gegenwart eines basischen Kondensationsmittels oder eines Uberschußes
an Amin durchgeführt. Als Lösungsmittel kommen insbesondere Mittel wie Dioxan/Wasser,
Dimethylformamid/ Wasser oder niedere gesättigte aliphatische Alkohole in Frage.
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Falls Z oder X eine Aminogruppe bedeutet, beziehungs-
weise
falls Hydroxygruppen, insbesondere phenolische Hydroxygruppen, vorliegen, können
diese eine der bereits angegebenen Schutzgruppen, beispielsweise eine Benzylgruppe,
enthalten. Falls diese Schutzgruppen nicht bereits während der Reaktion abgespalten
werden, können sie in der bereits angegebenen Weise nach Beendigung der Reaktion
entfernt werden.
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Die Ausgangsstoffe der Formel III sind bekannt oder werden aus den
entsprechenden Keto-Verbindungen gemäß solchen Verfahren hergestellt, die beispielsweise
in den folgenden Literaturstellen beschrieben sind: W.H. Hartung, J.C. Munch, E.
Miller und F. Crossly, J.Am.Chem.Soc. 53, 1931, Seiten 4149-4160 (Ausgangsstoffe
III mit X = NH2); Houben-Weyl, Methoden der Organischen Chemie Band IV/1d (1981),
Seiten 308-310 (Ausgangsstoffe III mit X = Halogen oder eine andere veresterte Hydroxygruppe.
Letztere Verbindungen können außerdem analog Houben-Weyl, Methoden der Organischen
Chemie, Band 5/3 (1962), Seite 503 ff., Band 6/2 (1963), Seite 475 ff. oder Band
9 (1955) Seite 426 hergestellt werden.
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Die Ausgangsstoffe der Formel IV sind bekannt.
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Verbindungen der Formel III, die einen Äthylenoxydring enthalten,
sind bekannt beziehungsweise können in üblicher Weise aus Halogenhydriden der Formel
III, worin X gleich Halogen ist, hergestellt werden (siehe hierzu Houben-Weyl, Methoden
der Organischen Chemie, Band 6/3 (1965), Seite 374 und folgende): Behandlung des
Halogenhydrins mit alkalischen Mitteln, beispielsweise alkoholischer KOH bei tieferen
Temperaturen.
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Die phenolische Hydroxygruppe wird bevorzugt geschützt und die Schutzgruppen
gegebenenfalls anschließend wieder entfernt.
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Zu dem Verfahren c) Die Abspaltung von Schutzgruppen gemäß diesem
Verfahren erfolgt unter den hierfür bereits angegebenen Bedingungen.
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Die Ausgangsstoffe der Formel V können beispielsweise gemäß den Verfahren
a) und b) erhalten werden.
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Pharmakologische beziehungsweise pharmazeutische Angaben Die erfindungsgemäßen
Verbindungen sind zur Herstellung pharmazeutischer Zusammensetzungen und Zubereitungen
geeignet. Die pharmazeutischen Zusammensetzungen beziehungsweise Arzneimittel enthalten
als Wirkstoff einen oder mehrere der erfindungsgemäßen Verbindungen, gegebenenfalls
in Mischung mit anderen pharmakologisch beziehungsweise pharmazeutisch wirksamen
Stoffen. Die Herstellung der Arzneimittel erfolgt in bekannter Weise, wobei die
bekannten und üblichen pharmazeutischen Hilfsstoffe sowie sonstige übliche Träger-
und Verdünnungsmittel verwendet werden können.
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Als derartige Träger- und Hilfsstoffe kommen zum Beispiel solche Stoffe
in Frage, die in folgenden Literaturstellen als Hilfsstoffe für Pharmazie, Kosmetik
und angrenzende Gebiete empfohlen beziehungsweise angegeben sind: Ullmanns Encyklopädie
der technischen Chemie, Band 4 (1953), Seite 1 bis 39; Journal of Pharmaceutical
Sciences, Band 52 (1963), Seite 918 u.ff., H.v.Czetsch-Lindenwald, Hilfsstoffe für
Pharmazie und angrenzende Gebiete; Pharm. Ind., Heft 2, 1961, Seite 72 u.ff.; Dr.
H. P. Fiedler, Lexikon der Hilfsstoffe für Pharmazie, Kosmetik und angrenzende Gebiete
Cantor KG. Aulendorf in Württemberg 1971.
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Beispiele hierfür sind Gelatine, natürliche Zucker wie Rohrzucker
oder Milchzucker, Lecithin, Pektin, Stärke (zum Beispiel Maisstärke), Gelatine,
Gummi arabicum, Alginsäure, Tylose, Talkum, Lycopodium, Kieselsäure (zum Beispiel
kolloidale), Cellulose, Cellulosederivate (zum Beispiel Celluloseether, bei denen
die Cellulose-Hydroxygruppen teilweise mit niederen gesättigten aliphatischen Alkoholen
und/oder niederen gesättigten aliphatischen Oxyalkoholen verethert sind, zum Beispiel
Methyloxypropylcellulose,
Methylcellulose, Hydroxypropylmethylcellulose), Stearate, Magnesium- und Calciumsalze
von Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen, insbesondere der gesättigten (zum Beispiel
Stearate), Emulgatoren, öle und Fette, insbesondere pflanzliche (zum Beispiel Erdnussöl,
Rhizinusöl, Olivenöl, Sesamöl, Baumwollsaatöl, Maisöl, Weizenkeimöl, Sonnenblumensamenöl,
Kabeljau-Leberöl, Mono-, Di- und Triglyceride von gesättigten Fettsäuren C12H2402
bis C18 36 und deren Gemische), pharmazeutisch verträgliche ein- oder mehrwertige
Alkohole und Polyglykole wie Polyethylenglykole sowie Derivate hiervon, Ester von
aliphatischen gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren (2 bis 22 C-Atome, insbesondere
10 bis 18 C-Atome) mit einwertigen aliphatischen Alkoholen (1 bis 20 C-Atome) oder
mehrwertigen Alkoholen wie Glykolen, Glycerin, Diethylenglykol, Pentaerythrit, Sorbit,
Mannit und so weiter, die gegebenenfalls auch verethert sein können, Benzylbenzoat,
Dioxolane, Glyzerinformale, Tetrahydrofurfurylalkohol, Polyglykolether mit C1-C12-Alkoholen,
Dimethylacetamid, Lactamide, Lactate, Ethylcarbonate, Silicone (insbesondere mittelviskose
Dimethylpolysiloxane), Calciumcarbonat, Natriumcarbonat, Calciumphosphat, Natriumphosphat,
Magnesiumcarbonat und ähnliche.
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Als weitere Hilfsstoffe kommen auch Stoffe in Frage, die den Zerfall
bewirken (sogenannte Sprengmittel) wie: quervernetztes Polyvinylpyrrolidon, Natriumcarboxymethylstärke,
Natriumcarboxymethylcellulose oder mikrokristalline Cellulose. Ebenfalls können
bekannte Hüllstoffe verwendet werden wie zum Beispiel: Polyacrylsäureester, Celluloseether
und ähnliche.
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Zur Herstellung von Lösungen kommen beispielsweise Wasser oder physiologisch
verträgliche organische Lösungsmittel
in Frage, wie zum Beispiel
Ethanol, 1,2-Propylenglykol, Polyglykole und deren Derivate, Dimethylsulfoxyd, Fettalkohole,
Triglyceride, Partialester des Glycerins, Paraffine und ähnliche. Für injizierbare
Lösungen oder Suspensionen kommen zum Beispiel nicht-toxische parenteral verträgliche
Verdünnungsmittel oder Lösungsmittel in Frage, wie zum Beispiel: 1,3-Butandiol,
Wasser, Ringer's Lösung, isotonische Kochsalzlösung oder auch gehärtete Öle einschließlich
synthetischer Mono- oder Diglyceride oder Fettsäuren wie Oleinsäure.
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Bei der Herstellung der Zubereitungen können bekannte und übliche
Lösungsvermittler, beziehungsweise Emulgatoren, verwendet werden. Als Lösungsvermittler
und Emulgatoren kommen beispielsweise in Frage: Polyvinylpyrrolidon, Sorbitanfettsäureester
wie Sorbitantrioleat, Phosphatide, wie Lecithin, Acacia, Tragacanth, polyoxyethyliertes
Sorbitanmonooleat und andere ethoxylierte Fettsäureester des Sorbitan, polyoxyethylierte
Fette, polyoxyethylierte Oleotriglyceride, linolisierte Oleotriglyceride, Polyethylenoxyd-Kondensationsprodukte
von Fettalkoholen, Alkylphenolen oder Fettsäuren oder auch 1-Methyl-3- (2-hydroxyethyl)
-imidazolidon- (2) Polyoxyethyliert bedeutet hierbei, daß die betreffenden Stoffe
Polyoxyethylenketten enthalten, deren Polymerisationsgrad im allgemeinen zwischen
2 bis 40 und insbesondere zwischen 10 bis 20 liegt.
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Solche polyoxyethylierten Stoffe können beispielsweise durch Umsetzung
von hydroxylgruppenhaltigen Verbindungen (beispielsweise Mono- oder Diglyceride
oder ungesättigte Verbindungen wie zum Beispiel solchen die Ölsäurereste enthalten)
mit Ethylenoxyd erhalten werden (zum Beispiel 40 Mol Ethylenoxyd pro Mol Glycerid).
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Beispiele für Oleotriglyceride sind Olivenöl, Erdnussöl, Rhizinusöl,
Sesamöl, Baumwollsaatöl, Maisöl (siehe auch Dr. H.P. Fiedler "Lexikon der Hilfsstoffe
für Pharmazie, Kosmetik und angrenzende Gebiete" 1971, Seite 191 bis 195).
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Darüberhinaus ist der Zusatz von Konservierungsmitteln, Stabilisatoren,
Puffersubstanzen, zum Beispiel Calciumhydrogenphosphat, kolloidales Aluminiumhydroxyd,
Geschmackskorrigentien, Süßmitteln, Farbstoffen, Antioxydantien und Komplexbildnern
(zum Beispiel Ethylendiaminotetraessigsäure) und dergleichen möglich.
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Gegebenenfalls ist zur Stabilisierung des Wirkstoffmoleküls mit physiologisch
verträglichen Säuren oder Puffern auf einen pH-Bereich von ca. 3 bis 7 einzustellen.
Im allgemeinen wird ein möglichst neutraler bis schwach saurer (bis pH 5) pH-Wert
bevorzugt.
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Als Antioxydantien kommen beispielsweise Natriummetabisulfit, Ascorbinsäure,
Gallussäure, Gallussäure-alkylester, Butylhydroxyanisol, Nordihydroguajaretsäure,
Tocopherole sowie Tocopherole + Synergisten (Stoffe die Schwermetalle durch Komplexbildung
binden, beispielsweise Lecithin, Ascorbinsäure, Phosphorsäure) zur Anwendung. Der
Zusatz der Synergisten steigert die antioxygene Wirkung der Tocopherole erheblich.
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Als Konservierungsmittel kommen beispielsweise Sorbinsäure, p-Hydroxybenzoesäureester
(zum Beispiel Niederalkylester), Benzoesäure, Natriumbenzoat, Trichlorisobutylalkohol,
Phenol, Kresol, Benzethoniumchlorid und Formalinderivate in Betracht.
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Die pharmazeutische und galenische Handhabung der erfindungsgemäßen
Verbindungen erfolgt nach den üblichen Standardmethoden. Beispielsweise werden Wirkstoff(e)
und Hilfs- beziehungsweise Trägerstoffe durch Rühren oder Homogenisieren (zum Beispiel
mittels üblicher Mischgeräte) gut vermischt, wobei im allgemeinen bei Temperaturen
zwischen 20 und 80" C, vorzugsweise 20 bis 500 C, insbesondere bei Raumtemperatur
gearbeitet wird. Im übrigen wird auf das folgende Standardwerk verwiesen: Sucker,
Fuchs, Speiser, Pharmazeutische Technologie, Thieme-Verlag Stuttgart, 1978.
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Die Applikation der Wirkstoffe beziehungsweise der Arzneimittel kann
auf die Haut oder Schleimhaut oder in das Körperinnere erfolgen, beispielsweise
oral, enteral, intravenös, intraarteriell, intrakardial, intramuskulär, intraperitoneal.
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Bei den parenteralen Zubereitungsformen handelt es sich insbesondere
um sterile beziehungsweise sterilisierte Erzeugnisse.
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Der Zusatz anderer Arzneimittelwirkstoffe ist möglich.
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Die erfindungsgemäßen Verbindungen zeigen beim narkotisierten Hund
(Kreislaufversuch) eine gute positiv inotrope Wirkung sowie eine Herzzeitvolumenerhöhung.
Beispielsweise wird bei obengenannter Versuchsmethode bei einer Dosis von 0,1 mg
/ Körpergewicht kg (Hund) eine 100 %ige Erhöhung der Herzmuskelkraft erzielt.
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Die niedrigste, bereits inotrop wirksame Dosis in dem oben angegebenen
Tierversuch ist beispielsweise 0,1 mg/kg oral 0,01 mgfkg intravenös.
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Als allgemeiner Dosisbereich für die inotrope Wirkung (Tierversuch
wie oben) kommt beispielsweise in Frage: 0,1 bis 1,0 mg/kg oral, insbesondere 0,3
0,01 bis 0,1 mg/kg intravenös, insbesondere 0,03.
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Die erfindungsgemäßen Verbindungen sind daher zum Beispiel für die
Behandlung von Myokard-Insuffizienz geeignet.
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Die pharmazeutischen Zubereitungen enthalten im allgemeinen zwischen
0,01 mg bis 100 mg, vorzugsweise 0,1 bis 50 mg der erfindungsgemäßen aktiven Komponente(n).
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Die Verabreichung kann beispielsweise in Form von Tabletten, Kapseln,
Pillen, Dragees oder in flüssiger Form erfolgen. Als flüssige Anwendungsformen kommen
zum Beispiel in Frage: ölige oder alkoholische beziehungsweise wässrige Lösungen
sowie Suspensionen und Emulsionen.
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Bevorzugte Anwendungsformen sind Tabletten, die zwischen 5 mg und
50 mg oder Lösungen, die zwischen 0,1 % bis 5 % an aktiver Substanz enthalten.
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Die Einzeldosis der erfindungsgemäßen aktiven Komponenten kann beispielsweise
liegen a) bei oralen Arzneiformen zwischen 5 mg und 50 mg vorzugsweise 10 bis 40
mg, b) bei parenteralen Arzneiformen (zum Beispiel intravenös, intramuskulär) zwischen
0,5 mg und 5 mg vorzugsweise zwischen 2 mg und 4 mg.
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- (Die Dosen sind jeweils bezogen auf die freie Base) -Beispielsweise
können 3 mal täglich 1 bis 3 Tabletten mit einem Gehalt von 10 bis 30 mg wirksamer
Substanz oder zum Beispiel bei intravenöser Injektion 1 bis 5 mal täglich eine Ampulle
von 1 bis 5 ml Inhalt mit 0,5 bis 5 mg Substanz empfohlen werden. Bei oraler Verabreichung
ist die minimale tägliche'Dosis beispielsweise 10 mg; die maximale tägliche Dosis
bei oraler Verabreichung soll nicht über 100 mg liegen.
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Für die Behandlung von Hunden und Katzen liegt die orale Einzeldosis
im allgemeinen zwischen ungefähr 0,1 und 1,0 mg/kg Körpergewicht; die parenterale
Dosis ungefähr zwischen 0,01 und 0,1 mg/kg Körpergewicht.
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Die akute Toxizität der erfindungsgemäßen Verbindungen an der Maus
(ausgedrückt durch die LD 50 mg/kg; Methode nach Miller und Tainter: Proc. Soc.
Exper. Biol. a. Med.
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57 (1944) 261) liegt beispielsweise bei oraler Applikation zwischen
400 und 600 mg/kg.
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Die Arzneimittel können in der Humanmedizin, der Veterinärmedizin
sowie in der Landwirtschaft allein oder im Gemisch mit anderen pharmakologisch aktiven
Stoffen verwendet werden.
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Beispiel 1 d, W-1-(3-Hydroxy-4-methyl-phenyl)-1-hydroxy-2-(3-phenylpropylamino)-propan
4,2 g 1- 1-(3-Benzyloxy-4-methyl-phenyl)-1-oxo-2-(3-phenylpropylamino)-propan-hydrochlorid
werden in 80 ml 90 %igem Ethanol unter Zusatz von 0,7 g 10 Zigem Palladium-Kohle-Katalysator
bei 500 C hydriert. Man filtriert, dampft ein und löst den Rückstand in Essigester.
Das auskristallisierte Salz wird abgesaugt und getrocknet.
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Ausbeute: 3,2 g F. des Hydrochlorids: 160 - 1610 C.
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Herstellung der Ausgangsverbindung: 8,2 g 1-(3-Hydroxy-4-methyl-phenyl)-propanon-(1)
werden zusammen mit 7,6 g Benzylchlorid, 8,4 g Kaliumcarbonat, 0,28 g Natriumjodid
in 35 ml 95 %igem Ethanol bei Rückflußtemperatur umgesetzt. Nach sechsstündigem
Sieden läßt man erkalten, versetzt mit Wasser, saugt ab und kristallisiert aus Isopropanol
um.
-
Man erhält 12,5 g des entsprechenden 3-Benzyloxyketons (F.: 55 - 560
C).
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11,5 g dieser Verbindung werden unter Stickstoff in 80 ml wasserfreiem
Chloroform bei 500 C unter Rühren innerhalb von zwei Stunden mit einer Lösung aus
7,2 g Brom in 17 ml Chloroform versetzt. Man läßt im Stickstoffstrom abkühlen, dampft
am Rotationsverdampfer ein und kristallisiert aus Isopropanol um.
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Man erhält so 11,2 g 2-Brom-1-(3-benzyloxy-4-methylphenyl)-propanon-(1),
welches bei 62 - 630 C schmilzt.
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Ein Gemisch bestehend aus 10,0 g 2-Brom-1-(3-benzyloxy-4-methyl-phenyl)-propanon(1),
4,5 g 3-Phenylpropylamin, 40 ml Ethanol und 3,65 g Triethylamin wird 7 Stunden am
Rückfluß gekocht und anschließend am Rotationsverdampfer eingedampft. Man nimmt
den Rückstand in Wasser und Chloroform auf, trennt die Chloroformphase ab und schüttelt
diese noch zweimal mit verdünnter Ammoniaklösung und zweimal mit Wasser aus. Der
über Kaliumcarbonat getrocknete Extrakt wird eingedampft, der Rückstand in Essigsäureethylester
gelöst und mit alkoholischer Salzsäure angesäuert. Das ausgefallene Hydrochlorid
wird am nächsten Tag abgesaugt und aus Isopropanol umkristallisiert.
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Das so erhaltene 1-(3-Benzyloxy-4-methyl-phenyl)-1-oxo-2- (3-phenyl-propylamino)
-propan-hydrochlorid schmilzt bei 175 - 1760 C.
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Ausbeute: 5,4 g.
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Analog Beispiel 1 werden die in Tabelle 1 aufgeführten d,?-Verbindungen
der Formel
durch katalytische Hydrierung der entsprechenden geschützten d, l-Ketone der Formel
in Gegenwart eines 10 %igen Palladium-Kohle-Katalysators erhalten. Der nach Entfernen
des Lösungsmittels erhaltene Rückstand wird jeweils aus Isopropanol umkristallisiert.
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Die Herstellung der Ausgangsverbindung für die Beispiele 2 und 3 erfolgt
analog Beispiel 1, wobei folgende Änderung vorgenommen wird: Das Kondensationsprodukt
des 2-Brom-1-(3-methyl-4-benzyloxy-phenyl)-propanon- (1) mit 3-Phenyl-propylamin
beziehungsweise 1-Methyl-3-phenyl-propylamin wird nicht in Chloroform sondern in
einem Methylenchlorid-Wasser-Gemisch aufgenommen und der nach Abdampfen des Methylenchlorids
erhaltene Rückstand wird in Aceton gelöst und mit Salzsäure angesäuert.
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Tabelle 1
Beispiel- Alk R F. °C Ausbeute g Ausgangs- Lösungsmittel Katalysator- |
Nr. (Hydro- keton menge; |
chlorid) Reaktions- |
temperatur |
2 -(CH2)3- -C6H5 173-176 5,8 9 g 150 ml 1 g; 45° C |
94 %iges |
Ethanol |
3 -CH(CH2)2- -C6H5 221-222 4,5 9,1 g 150 ml 1 g; 45° C |
CH3 94 %iges |
Ethanol |
Beispiel 4 d,l-1-(3-Hydroxy-4-methyl-phenyl)-1-hydroxy-2-(3-pfluor-phenyl-propylamino)-propan
23,4 g 1-(3-Benzyloxy-4-methyl-phenyl) -1-oxo-2-(3-pfluorphenyl-propyl-benzylamino)
-propan-p-Toluolsulfonat (Rohprodukt, F. 140-1420 C werden in Wasser und überschüssiger
Natronlauge aufgenommen und zur Gewinnung der Base viermal mit Methylenchlorid ausgeschüttelt.
-
Man destilliert das Lösungsmittel ab, löst den Rückstand in 130 ml
Ethanol, säuert mit 1 n Salzsäure und hydriert bei 600 C unter Zusatz von 2 g 10
%igem Palladium-Kohle-Katalysator mit Wasserstoff unter Schütteln. Nach Beendigung
der Wasserstoffaufnahme destilliert man ab und kristallisiert den Rückstand aus
Aceton um. Man erhält 5,8 g des Hydrochlorids vom Schmelzpunkt 147-1490 C.
-
Die Ausgangssubstanz wird wie folgt erhalten: 30 g p-Fluorphenyl-propyl-benzylamin-hydrochlorid
werden mit 200 ml Wasser und überschüssiger konzentrierter Ammoniaklösung verrührt.
Man schüttelt viermal mit Methylenchlorid aus und destilliert das Methylenchlorid
ab. Der Rückstand wird in 240 ml Toluol gelöst, 17,9 g 2-Brom-1-(3-benzyloxy-4-methyl-phenyl)-propanon-<1)
zugesetzt und die erhaltene Lösung
18 Stunden am Rückfluß gekocht.
Man stellt über Nacht in den Kühlschrank und saugt das HBr-Salz des überschüssigen
Ausgangsprodukts ab (14,9 g; F. 176-178° C).
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Das Toluolfiltrat wird im Vakuum abdestilliert, der Rückstand mit
10 %iger Ammoniaklösung alkalisch gestellt und viermal mit Methylenchlorid ausgeschüttelt.
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Die getrocknete Methylenchloridlösung wird eingedampft und der Rückstand
in Aceton gelöst. Man säuert mit p-Toluolsulfonsäure an und fällt das entstandene
p-Toluolsulfonat mit Petrolether aus (F. 140-142° C).
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Beispiel 5 d,l-1-(3-Methyl-4-hydroxy-phenyl)-1-hydroxy-2-[3-(3,4-dimethoxy-phenyl)-propylamino7-propan
10,5 g 3-(3,4-Dimethoxyphenyl)-propanol-tosylat werden nun zusammen mit 7,7 g 2,l-3-Methyl-4-benzyloxy-norephedrin
und 3,65 g Triethylamin in 60 ml n-Butanol umgesetzt. Man kocht 15 Stunden am Rückfluß,
dampft im Rotationsverdampfer ein und nimmt den Rückstand in einem Chloroform-Wassergemisch
auf. Man trennt die Phasen und schüttelt die Chloroform-Phase zweimal mit verdünnter
Natronlauge und zweimal mit Wasser aus.
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Nach dem Trocknen mit Kaliumcarbonat wird filtriert, eingedampft,
in Essigester gelöst und mit alkoholischer Salzsäure angesäuert. Am nächsten Tag
wird abgesaugt und aus Ethanol umkristallisiert. Man erhält 6,6 g 1-(3-Methyl-4-benzyloxy-phenyl)-1-hydroxy-2-[3-(3,4-dimethoxyphenyl)-propylamino7-propan-hydrochlorid,
welches bei 198-2000 C schmilzt.
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Zur Abspaltung der Benzyl-Schutzgruppe werden 5,2 g der erhaltenen
Benzylverbindung unter Zusatz von 0,5 g 10 %igem Palladium-Kohle-Katalysator in
55 ml 90 %igem Ethanol bei 50.° C hydriert. Man filtriert, dampft ein und kristallisiert
den Rückstand aus Isopropanol um.
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F. des Hydrochlorids: 188-1890 C Ausbeute: 3,3 g.
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Das d, d -3-Methyl-4 -benzyloxy-norephedrin kann wie folgt erhalten
werden:
36,2 g d, e -3-Methyl-4-hydroxy-norephedrin (vergleiche
Beispiel 11) werden in einer aus 13,1 g 85 %igen KOH und 100 ml Ethanol hergestellten
alkoholischen Kalilauge aufgenommen. Man dampft im Vakuum ein, versetzt mit 22,8
g Benzylchlorid in 220 ml Dimethylformamid und rührt 100 Stunden bei 200 C. Nun
dampft man im Rotationsverdampfer im Vakuum ein, nimmt in 130 ml Wasser auf und
säuert mit Salzsäure an (pH 3). Die filtrierte Lösung wird mit Natronlauge alkalisch
gestellt und mit Chloroform ausgeschüttelt. Man trocknet die Chloroformphase mit
Kaliumcarbonat, filtriert und dampft ein. Nach gründlichem Trocknen des Rückstandes
im Vakuumtrockenschrank erhält man 35,2 g d, -3-Methyl-4-benzyloxy-norephedrin (F.:
95-960 C, Ausbeute: 65 e der Theorie).
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Analog Beispiel 5 werden die in Tabelle 2 aufgeführten d,l-Verbindungen
der Formel
durch Umsetzung von d, t -3-Methyl-4-benzyloxy-norephedrin und dem entsprechenden
Tosylat des Propanols R-(CH2)3-OH und anschließender Abspaltung der Benzylschutzgruppen
durch Hydrierung in jeweils 55 ml 90 %igem Ethanol bei 50° C in Gegenwart von 0,5
g 10 %igem Palladium-Kohle-Katalysator erhalten. Bei den Beispielen 7 und 8 ist
in dem Ausgangs-Tosylat die phenolische Hydroxygruppe ebenfalls durch eine Benzylgruppe
geschützt.
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Bei Beispiel 9 werden für die Hydrierung von 15 Ausgangsverbindung
3 g Palladium-Katalysator verwendet (Lösungsmittel 15 ml Wasser und 300 ml Ethanol,
Temperatur 580 C). Zur Herstellung der Ausgangssubstanz wird hier die Norephedrin-Verbindung
mit dem 3-Cyclohexyl-propanol-tosylat 45 Stunden in 320 ml Butanol und 27 ml Triethylamin
unter Rückfluß erhitzt Bei Beispiel 10 werden für die Hydrierung von 17,8 g Ausgangsverbindung
1,5 g Katalysator verwendet (120 ml 90 %iges Ethanol, Temperatur 550 C). Zur Herstellung
der Ausgangs substanz wird die Norephedrin-Verbindung mit dem entsprechenden Tosylat
und 12,5 ml Triethylamin in 150 ml Ethanol 32 Stunden unter Rühren und Rückfluß
erhitzt.
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Tabelle 2
Beispiel- R F. 0C Ausbeute Norephedrin Ausgangs-Verbindung
Ausbeute vor |
Nr. (Hydro- g 1iisgangs- R- (cH2) OOlat spaltung der Dz |
u, cu a mlco |
lffi w 2,5 7,7 - w S |
WS |
t ( /n b t78 t7) b) tFs |
mm t t br I t |
OH 207-209 |
175-76 5,8 43,9 X 48 n N |
iO 00, 11,1 22 N » - |
° tg O g N n N |
At W > » O |
Beispiel 11 t-1-(3-Methyl-4-hydroxy-phenyl)-1-hydroxy-2-(3-phenylpropylamino)-propan
9,1 g -3-Methyl-4-hydroxy-norephedrin, 10,0 g 3-Phenylpropylbromid, 6,1 g Triethylamin
und 50 ml Butanol werden 8 Stunden unter Rückfluß gekocht. Man destilliert das Lösungsmittel
am Rotationsverdampfer ab und nimmt den Rückstand in einem Methylenchlorid-Wasser-Gemisch
auf. Die abgetrennte Methylenchloridphase wird zweimal mit verdünnter Ammoniaklösung
und einmal mit Wasser gewaschen, über Natriumsulfat getrocknet, filtriert und eingedampft.
Die zurückbleibende Base löst man in Aceton und säuert mit alkoholischer Salzsäure
an. Am nächsten Tag wird abgesaugt und getrocknet.
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F. des Hydrochlorids: 181 - 182" C Ausbeute: 5,2 g Die linksdrehende
Ausgangs-norephedrinverbindung wird wie folgt erhalten: 33,3 g 2-Brom-1-(3-methyl-4-benzyloxy-phenyl)-propanon-(1)
werden zusammen mit 21,8 g Dibenzylamin, 10,4 g Triethylamin und 200 ml Toluol 12
Stunden unter Rühren am Rückfluß gekocht. Man versetzt mit 100 ml Wasser, trennt
ab
und schüttelt die Toluolphase noch dreimal mit Wasser aus. Nach
Trocknen mit Kaliumcarbonat wird eingedampft und der Rückstand aus 50 ml Ethanol
umkristallisiert.
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Die so erhaltene Dibenzylverbindung (F.: 77-800 C; Ausbeute: 32,7
g) wird in einer alkoholischen Lösung (200 ml Ethanol und 8 ml Wasser) bei 550 C
unter Zusatz von 2,0 g 10 %igem Palladium-Kohle-Katalysator hydriert.
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Man filtriert, dampft ein und trocknet im Vakuum. Die Ausbeute an
d, t-3-Methyl-4-hydroxy-norephedrin ist 13,5 g.
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200 g dieser d, -Norephedrin-Base werden in 2 Liter Ethanol gelöst
und unter Rühren mit 276,4 g (-)-N-(1 -Methyl-2-phenyl-2-hydroxyethyl) -maleinsäuremonoamid
versetzt. Man läßt über Nacht im Kühlschrank stehen und saugt das auskristallisierte
Salz ab. Anschließend wird noch zweimal aus Ethanol umkristallisiert. Die so erhaltenen
123,6 g des reinen Salzes [α]D20 + 10,5° werden mit 185 ml Wasser und 141,5
2n NaOH verrührt.
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Nach ca. 5 Stunden saugt man ab und kristallisiert aus Ethanol um.
Man erhält 39 g t-3-Methyl-4-hydroxynorephedrin, welches bei 171-173° C schmilzt.
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[α]20 (1g/100 ml Methanol): -15,9° D
Beispiele
für pharmazeutische Zubereitungen Beispiel 1 / Tabletten 1 kg Wirkstoff der Verbindung
gemäß Beispiel 7 wird mit 5 kg Milchzucker und 3 kg mikrokristalliner Cellulose
gemischt und mit einer Lösung von 0,3 kg Polyvinylpyrrolidon in 1,2 kg Wasser in
bekannter Weise granuliert.
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Nach Zumischen von 3,45 kg mikrokristalliner Cellulose, 2 kg Maisstärke,
0,05 kg Hochdisperser Kieselsäure sowie 0,2 kg Magnesiumstearat werden Tabletten
vom Gewicht 150 mg, einem Durchmesser von 7 mm und einem Wölbungsradius von 5 mm
gepresst. Die Härte der Tabletten beträgt 4 - 7 kg (Heberlein-Härtetester).
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Jede Tablette enthält 10 mg Wirkstoff.
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Beispiel 2 / Ampullen 15 g der Verbindung gemäß Beispiel 7 werden
zusammen mit 87,7 g Natriumchlorid in 9 Litern Wasser für Injektionszwecke gelöst,
die Lösung mit Wasser für Injektionszwecke auf 10 Liter aufgefüllt und über ein
Membranfilter geeigneter Porenweite sterl filtriert.
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Das Filtrat wird unter aseptischen Bedingungen zu 2 ml in sterilisierte
Ampullen abgefüllt.
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Eine Ampulle enthält 3 mg Wirksubstanz in 2 ml Lösung.