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Fließmittelpackung mit Hülle
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und Innenbeutel Die Erfindung betrifft eine Packung für Fließmittel
mit Seitenwänden, Boden und Deckel aus Papier, Karton oder derqleichen als Trägermaterial,
welches auf mindestens einer Oberfläche durch Kunststoffbeschichtung flüssiakeitsundurchlässig
ist, wobei die Seitenwände in Schlauchform ausgebildet sind und im Deckel zur Bildung
einer öffnungsvorrichtung ein aufreißbarer äußerer Abdeckstreifen angebracht ist.
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Mit Papier als Trägermaterial sind zahlreiche Packungen für Früchte
und Milch bekannt, von denen die meisten im Querschnitt eckig sind. Es sind aber
auch schon mit rundem Deckel versehene Packungen ähnlicher Art wie vorstehend beschrieben
vorgeschlagen worden.
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Kritische Stellen für die Dichtigkeit sind die Falt- oder Verbindungsnähte,
die insbesondere bei den parallelepipedischen Packungen beachtet werden müssen.
Bei der Verwendung von Seitenwänden in Schlauchform können zwar gewisse Arten von
Faltlinien und Schweißverbindungsnähten vermieden werden, die Dichtigkeit zwischen
Deckel bzw. Boden und Seitenwand ist nach wie vor kritisch. Das gleiche gilt auch
für die Öffnungsvorrichtung, die leicht zu öffnens dennoch aber flüssigkeitdicht
sein soll.
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Man ist daher schon dazu übergegangen, den die öffnungsvorrichtung
aufweisenden Deckel aus einem Kunststoffspritzteil zu erstellen. Die maschinelle
und insbesondere serienmäßige Fertigung solcher Deckelteile setzt aber die Lösung
maschinentechnischer Probleme voraus, welche den Fachmann häufig davon abgehalten
haben, Kunststoffdeckel mit Seitenwänden aus beschichtetem Papier zu verwenden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Verbesserung einer Packung
der eingangs bezeichneten Art, mit welcher eine
einfache Herstellungsmöglichkeit
als Massenprodukt in großer Stückzahl bei einfachem Aufbau und sparsamem Materialverbrauch
unter Gewährleistung einer einwandfreien Dichtigkeit geschaffen ist.
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Diese Aufqabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß Boden und Deckel
unter Bildung einer Hülle mit dem Schlauchteil verbunden sind und ein Innenbeutel
aus Kunststoffolie in der Hülle angeordnet und auf der Innenseite des aufreißbaren,
äußeren Abdeckstreifens angesiegelt ist. Zwar sind bei anderen Packungen Innenbeutel
in einer Hülle an sich schon bekannt. Diese Innenbeutel liegen aber mehr oder weniger
lose in der Hülle, so daß der öffnungsvorgang für Hülle und Innenbeutel getrennt
vorzunehmen ist. Erfindungsgemäß ist hingegen durch die Ansiegelung des Innenbeutels
innen am äußeren Abdeckstreifen eine wesentliche Vereinfachung des Öffnungsvorganges
erreicht. Der äußere Abdeckstreifen ist so gekennzeichnet, daß der Endverbraucher
ihn leicht hochreißen kann, und die Ansiegelung gemäß der Erfindung für den Innenbeutel
ist so vorgesehen, daß mit dem Aufreißen zugleich auch die Ausgießöffnung geschaffen
wird.
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Zweckmäßig ist es dabei, wenn erfindungsgemäß Boden und Dekkel flach
und rund oder vieleckig ausgestaltet und auf je einen nach innen umgelegten Rand
am jeweiligen Ende des Schlauchteils aufgesiegelt sind. Der Schlauchteil wird im
allgemeinen aus einer Bahn geformt und längs einer Längssiegelnaht in Schlauchform
gebracht. Dabei verläuft die Längssiegelnaht parallel zur Mittelachse des Schlauches.
Während dieser zunächst die Form eines Zylindermantels hat, werden seine beiden
Enden um 900 umgebördelt, so daß sich der umgelegte Rand ergibt. Die sehr einfach
herzustellenden flachen Böden und Deckel mit kreisrunder, ovaler oder vieleckiger
Außenkante können auf einen solchen entsprechend geformten Rand aufgesiegelt werden,
und es ergibt sich elf diese Weise eine Fließmittelpackung, deren Hülle Zylinderform
hat.
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Um das Öffnen und Ausgießen zu erleichtern, ist es zweckmäßig, wenn
erfindungsgemäß der Innenbeutel zusätzlich auch auf einer die Ausgießöffnung umgebenden
Fläche von innen aufgesiegelt ist. Das Ausgießen ist dadurch erleichtert, daß man
durch diese die Ausgießöffnung umgebende Siegelfläche den aus Kunststoffolie bestehenden
Innenbeutel auch dann am Deckel innen oben innerhalb der Hülle angeheftet hält,
wenn die Flüssigkeit mehr oder weniger ausgegossen wird oder ist. Da die Ausgießöffnung
und die erwähnte Ringsiegelfläche zumeist oben am Deckel angeordnet sind und das
Gewicht der Flüssigkeit im Innenbeutel, wenn dieser wenigstens noch teilweise gefüllt
ist, in ir Hülle nach unten zieht, hat der Innenbeutel nach dem Öffnen und wenigstens
teilweisem Ausgießen eine feste Lage. Das Öffnen wird durch diese Maßnahme erleichtert,
weil die Papierkante am Rand der Ausgießöffnung den Innenbeutel beim Aufreißen wie
ein Messer aufzuschneiden hilft. Es ergibt sich dadurch die vom Hersteller gewünschte
Form der Ausgießöffnung, die z.B. die Gestalt eines Kreises, eines Ovales, Tropfen-
oder Dreieckform usw.
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haben kann.
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Bei weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist der aufreißbare,
äußere Abdeckstreifen als Teil des Deckels von Schnitt linien in diesem wenigstens
teilweise begrenzt und gebildet, und vom Gießrand bis über den äußeren Abdeckstreifen
reichend ist ein innerer Abdeckstreifen mit ausgestanzter Ausgießöffnung auf der
Innenfläche des Deckels aufgesiegelt. Das Auflegen eines inneren Abdeckstreifens
unter den Bereich des äußeren Abdeckstreifens auf einen Deckel ist ein herstellungstechnisch
gut beherrschbarer Vorgang. Vorzugsweise besteht der innere Abdeckstreifen aus mit
Kunststoff beidseitig dünn beschichtetem Papier. Wenn dieser Streifen die Ausgießöffnung
enthält, kann der äußere Abdeckstreifen unter Verschließen der Ausgießöffnung aus
dem Material des Deckels selbst durch die erwähnten Schnittlinien gebildet sein.
Trotz eingelegtem Innenbeutel kann man daher die Ausgießöffnung sehr einfach durch
Schnitt-und Falzlinien im Material des Deckels einerseits und Auflegen
des
inneren Papier-Abdeckstreifens andererseits vorsehen. Die Materialersparnis und
der Funktionsvorteil einer solchen Öffnungsvorrichtung liegen auf der Hand.
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Der innere Abdeckstreifen und die Ausgießöffnung können in der Fläche
des Deckels zwar an beliebiger Stelle angeordnet sein, besonders bevorzugt ist es
aber, wenn sich die Ausgießöffnung in der Nähe einer Deckelkante befindet, ohne
daß sie sich selbst bis zum Rand hin erstreckt. Hierfür ist es erfindungsgemäß günstig,
wenn die Siegelfläche zwischen Deckel und Innenbeutel außermittig zum Deckel angeordnet
ist. Diese Siegelfläche beinhaltet sowohl die am Deckel bzw.
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im Bereich seines äußeren Abdeckstreifens als auch die auf dem inneren
Abdeckstreifen angeordnete Ringsiegelfläche.
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Für die Herstellung handelt es sich um eine einzige größere Siegelfläche,
deren Ausmaße derart größer als die Ausgießöffnung sind, daß mit dem Siegelvorgang
der Innenbeutel sowohl durch die Ausgießöffnung und den inneren Abdeckstreifen hindurch
auf der Innenfläche des äußeren Abdeckstreifens als auch um die Ausgießöffnung herum
ringförmig auf der Innenseite des inneren Abdeckstreifens mit einem einzigen Vorgang
aufgesiegelt werden kann.
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Besonders vorteilhaft ist es erfindungsgemäß, wenn der äußere Abdeckstreifen
seitlich zwei parallele, gerade, vom Außenrand des Deckels bis etwa zu dessen Mitte
reichende Schnittlinien und am Außenrand eine Greiflasche aufweist und längs wenigstens
zweier parallel außen neben den Schnittlinien verlaufender Schweißnähte mit dem
inneren Abdeckstreifen verbunden ist, welcher mittels einer äußeren Randschweißnaht
auf dem Rand des Schlauchteils verschweißt ist, und wenn der Innenbeutel auf einer
ringförmigen Siegelfläche um die Ausgießöffnung angesiegelt ist. In Verbindung mit
der einfachen Herstellung der Siegelfläche zwischen Innenbeutel und Deckel wurde
schon erwähnt, daß der Innenbeutel sowohl auf der ringförmigen Siegelfläche um die
Ausgießöffnung im inneren Abdeckstreifen herum auf der Innenseite des letzteren
als auch durch die Ausgießöffnung hindurch auf die Innen-
seite
des äußeren Abdeckstreifens aufgesiegelt wird. Da nun andererseits in dem vorteilhaften
Fall der Ausbildung des äußeren Abdeckstreifens als Teil des flachen Deckels selbst
die Schnittlinien, welche den äußeren Abdeckstreifen wenigstens teilweise bilden,
durch den inneren Abdeckstreifen abgedeckt werden, ist es günstig, wenn die Außenkante
im Deckelmaterial neben den erwähnten parallelen Schnittlinien am inneren Abdeckstreifen
angeschweißt ist. Hierdurch ergibt sich nicht nur eine bessere Festigkeit des gesamten
Deckels, zumal der Innenbeutel um die Ausgießöffnung von innen am Abdeckstreifen
angesiegelt ist, sondern weil auch das Hochreißen des äußeren Abdeckstreifens von
außen zur Mitte hin erleichtert wird und damit die Ränder außen neben dem Abdeckstreifen
im Deckel parallel liegen bleiben, d.h. von den Hochreißkräften nicht aus der Ebene
des inneren Abdeckstreifens mit hochgerissen werden. Die erwähnten parallelen Schnittlinien,
welche die beiden Seiten des äußeren Abdeckstreifens bilden, können nämlich anstelle
durchgehender Schnittlinien auch Perforationslinien sein, so daß gewisse Zugkräfte
beim Hochreißen entstehen. Das Hochreißen erfolgt im übrigen vom Außenrand des Deckels
zu dessen mittlerem Bereich hin, wo der äußere Abdeckstreifen über Falzkanten angeheftet
verbleibt, nachdem die Ausgießöffnung durch Hochreißen freigelegt ist. Es versteht
sich aber, daß das vorstehend beschriebene Aufreißprinzip auch für solche Öffnungsvorrichtungen
funktioniert, bei denen der äußere Abdeckstreifen vom mittleren Bereich des Deckels
beginnend zum äußeren Rand desselben hoch- oder auch ganz abgerissen wird.
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Durch die Anbringung des inneren Abdeckstreifens auf dem nach innen
umgelegten Außenrand am oberen, deckelseitigen Ende des Schlauchteils ist auch nach
dem Hochreißen des äußeren Abdeckstreifens von außen zur Mitte hin ein scharfkantiger
Rand verblieben, der sehr günstig eine Gießkante vorsieht.
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Damit außerdem im Bereich unter der Gießkante nicht etwa nach außen
gewölbte Seitenwandteile den Gießstrahlabreiß-
effekt wieder zunichte
machen, ist es erfindungsgemäß zweckmäßig, wenn im Bereich unter der Gießkante des
inneren Abdeckstreifens im Schlauchteil eine Eindrückung angebracht ist, auf welcher
vorzugsweise die Greiflasche durch Punktschweißen angeheftet ist. Zur Verbesserung
des Gießens kommt es nur auf die Eindrückung an. Durch diese ist sichergestellt,
daß die erwähnte scharfe Gießkante einwandfrei das Abreißen des darüber hinweglaufenden
Gießstrahles des Füllgutes besorgt. Adhäsionskräfte zwischen der äußeren Oberfläche
des oberen Teils der Seitenwand unter dem Abreißstreifen sind ausgeschaltet, weil
durch die Eindrückung im Bereich unter der Gießkante der Ausgießstrahl praktisch
kein Material vorfindet sondern sich von der Packung in gewünschter Weise lösen
kann. Zum Schutz der Gießkante und zum Festhalten des äußeren Abdeckstreifens innerhalb
der zylinderförmigen Außenkontur der Packung, wenn diese noch nicht geöffnet ist,
wird die Greiflasche unter der Gießkante angeheftet, weshalb die Punktschweißstelle
sich im Bereich der Eindrückung befindet.
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Vorteilhaft ist die Erfindung weiterhin dadurch ausgestaltet, daß
am inneren Ende des äußeren Abdeckstreifens zwischen den freien Enden der parallelen
Schnittlinien eine gebogene Schnittlinie zur Arretierung des aufgerissenen und hochgestellten
äußeren Abdeckstreifens angeordnet ist. Der äußere Abdeckstreifen hat in Draufsicht
auf den flachen Deckel die Gestalt eines Rechteckes. Die beiden Längsseiten sind
durch die erwähnten parallelen Schnittlinien gebildet. An der Außenkante der Packung
bzw. des Deckels wird der Abdeckstreifen durch die runde Deckelkante selbst gebildet.
Wenn eine Greiflasche in der vorstehend beschriebenen Weise außen angeordnet ist,
dann ist der Abdeckstreifen von der Greiflasche vorzugsweise durch eine Schnittlinie,
die aegebenenfalls bogenförmig sein kann, und zwei außen an den Enden derselben
angeordnete Faltkanten gebildet, mit deren Hilfe die Greiflasche angelenkt ist.
Auf der diesen Schnitt- oder Faltlinien bzw. der Randkante des Abdeckstreifens gegenüberliegenden
Seite befindet sich zwischen den freien Enden der beiden parallelen Schnittlinien
ebenfalls eine vorzugsweise
gebogene Schnittlinie, welche aber
die parallelen Schnittlinien nicht direkt verbindet. Dann wäre der äußere Abdeckstreifen
nach dem Hochreißen ganz lösbar, so daß einerseits ein Abfallstück vom Verbraucher
wegzuwerfen wäre und andererseits eine Wiederverschließbarkeit gegeben wäre. Wenn
die beiden Enden der vorzugsweise gebogenen Schnittlinie bis zu den inneren Enden
der parallelen Schnittlinien jedoch durch Faltlinien verbunden sind, dann kann der
äußere Abdeckstreifen über letztere nach dem Hochreißen am Deckel verbleiben. Ist
die Biegung der zwischen diesen Faltlinien angeordneten Schnittlinie so gekrümmt,
daß der Krümmungsmittelpunkt auf der Seite der Ausgießöffnung (bezüglich der Verbindungslinie
durch die beiden Faltlinien am Ende der gebogenen Schnittlinie) liegt, dann kann
der hochgestellte Abdeckstreifen dadurch arretiert werden, daß der sich ergebende
Vorsprung im Material des äußeren Abdeckstreifens gegen den inneren Abdeckstreifen
zuliegen kommt, nachdem der äußere Abdeckstreifen um mehr als 900 aus der Ebene
des Deckels herausgekippt ist. Der Verbraucher kann also den äußeren Abdeckstreifen
abreißen und hochstellen, und dann verbleibt dieser in der hochgestellten Position,
so daß man bequem gießen kann, ohne daß der äußere Abdeckstreifen in den Füllgutstrahl
nach unten klappt.
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In zweckmäßiger Weise ist der äußere Abdeckstreifen im Bereich der
Deckelmitte, d.h. also innerhalb der Ausgießöffnung, durch zwei Siegelpunkte auf
dem inneren Abdeckstreifen angeheftet. Hierbei kann es sich aber auch um eine Siegelfläche
handeln, die aber vorzugsweise nicht zwischen Ausgießöffnung und Gießkante oben
auf dem inneren Abdeckstreifen angeordnet sein sollte. Beim Hochreißen wird nämlich
die Kunststoffbeschichtung an den Heftstellen zerstört, und über die Gießfläche
des inneren Abdeckstreifens strömende Flüssigkeit könnte in das Papier eindringen
und dieses aufweichen bzw. verunreinigen. Deshalb ordnet man die Heftpunkte oder
Heftlinien zwischen innerem und äußerem Abdeckstreifen auf der der Gießkante abgewandten
Seite der Ausgießöffnung an. Zur weiteren Verstärkung der Niederhaltung
des
Abdeckstreifens einerseits und bei Vorhandensein einer Greiflasche des Festhaltens
derselben an der oberen Seitenwand der Außenpackung andererseits ist der eQhnte
Schweißpunkt im Bereich der Eindrückung vorgesehen, wie oben schon erläutert.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen,
mit denen eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung dargestellt ist. Es zeigen:
Figur 1 perspektivisch eine Außenansicht der Fließmittelpackung in geschlossenem
Zustand, wobei die Lage des inneren Abdeckstreifens am Deckel durch gestrichelte
Linien dargestellt ist, Figur 2 eine abgebrochene perspektivische Darstellung des
oberen Packungsteils nach dem Öffnen und Hochreißen des äußeren Abdeckstreifens,
Figur 3 abgebrochen und schematisch eine Schnittansicht durch den Deckel der Packung
etwa entlang der Linie III-III in Figur 1, wobei jedoch die Greiflasche in ihrem
von der Eindrückung abgehobenen Zustand gezeigt ist, Figur 4 eine ähnliche Ansicht
wie Figur 3, jedoch nach dem Hochreißen des äußeren Abdeckstreifens, und Figuren
5 bis 8 abgebrochen und perspektivisch eine auseinandergezogene Darstellung des
Packungsoberteils ähnlich der Figur 1.
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Die in Figur 1 von außen perspektivisch dargestellte Flüssigkeitspackung
besteht aus einer zylinderförmigen Hülle 1 aus beidseitig mit Kunststoff dünn (Materialersparnis)
beschichtetem Papier als Trägermaterial. Die Hülle 1 wird durch die zylindermantelförmigen
Seitenwände 2, den nicht dargestellten, kreisförmig flachen Boden und den ebenso
kreisförmigen flachen Deckel 3 gebildet. Boden und Deckel sind in Draufsicht also
kreisrund wie auch der Querschnitt der Seitenwände 2 und jeweils an den Enden des
Schlauchteils 2 auç den nach
innen umgelegten Rand 4 aufgeschweißt.
Aus Figur 1 sieht man die im Deckel 3 angeordnete Öffnungsvorrichtung von außen.
Sie besteht aus einem äußeren Abdeckstreifen 5 mit vorn angeordneter Greiflasche
6 und einem den äußeren Abdeckstreifen 5 im Bereich des Deckels 3 überlappenden
inneren Abdeckstreifen 7. Der äußere Abdeckstreifen 5 wird durch zwei parallele
Schnittlinien 8, ferner eine äußere gebogene Schnittlinie 9 mit deren Endfaltlinien
10 auf der einen Seite und der inneren gebogenen Schnittlinie 11 mit den äußeren
Endfaltlinien 12 begrenzt.
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In der Außenhülle 1 ist ein aus Kunststoffolie hergestellter Innenbeutel
13 angeordnet, der gemäß Darstellung in Figur 7 im oberen Bereich der Hülle 1 auf
den beiden schraffiert gezeigten Siegelflächen 14 und - wie in den Zeichnungen nicht
dargestellt ist - auch am Boden exzentrisch angeheftet ist.
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Aus Figur 3 sieht man durch die schematische Darstellung, wie der
Innenbeutel 13 am Deckel 3 bzw. dem inneren Abdeckstreifen 4 angesiegelt ist. Der
innere Abdeckstreifen 7 trägt das Loch der Ausgießöffnung 15. Der Innenbeutel 13
ragt sozusagen durch die Ausgießöffnung 15 bis auf die Innenseite des Abdeckstreifens
5 hindurch und ist dort innerhalb der in den Figuren 2 und 5 angedeuteten Fläche
16 auf der Innenseite des äußeren Abdeckstreifens 5 versiegelt (es ergibt sich hier
eine etwa kreisförmige innere Siegelfläche 17, Figur 7); ebenso ist er auf der Innenseite
des inneren Abdeckstreifens 7 längs einer ringförmigen Siegelfläche 18 (Fig. 3,
4 und 7) angeschweißt.
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Der innere Abdeckstreifen 7 ist besonderes deutlich perspektivisch
in Figur 6 gezeigt. Auf seiner Oberseite ist er längs zweier parallel außen neben
den Schnittlinien 8 des äußeren Abdeckstreifens 5 verlaufenden Schweißnähten 19
und über die Schweißpunkte 21 mit dem Deckel 3 bzw. dem in diesem enthaltenen Abdeckstreifen
5 angeschweißt. Auf der Unterseite ist der innere Abdeckstreifen 7 am Rand über
die
Schweißnaht 20 auf dem nach innen umgelegten Rand 4 des Schlauchteils
2 aufgesiegelt, und er trägt gemäß Figur 6 längs der Ringfläche 18 auch den Innenbeutel
13. Es ist zu beachten, daß die in der Mitte des Deckels 3 bzw. innen endenden Siegelnähte
19 nicht etwa durch eine Quersiegelnaht miteinander verbunden wären. Vielmehr kann
hier nach dem öffnen Luft zwischen Deckel 3 und innerem Abdeckstreifen 7 in den
in Fig. 4 mit 22 bezeichneten Raum eindringen, um sozusagen als Entlüftungsöffnung
zu dienen und das Ausgießen zu erleichtern.
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Bei der Herstellung wird zunächst der innere Abdeckstreifen 7 auf
die Unter- oder Innenseite des Deckels 3 längs der Linien 19 und der Schweißpunkte
21 aufgesiegelt, wonach das Ansiegeln des Innenbeutels 13 über die Gesamtsiegelfläche
14 mit den Teilflächen 17 und 18 am Deckel 3 mit innerem Abdeckstreifen 7 erfolgt.
Der Deckel 3 wird dann einerseits über die Schweißnaht 20, andererseits über die
in Verlängerung zu dieser laufende Schweißnaht 23 (Fig. 5) auf die nach innen umgebördelten
Ränder 4 des die Seitenwände darstellenden Schlauchteils 2 aufgeschweißt, wobei
die Greiflasche 6 über die Punktschweißstelle 24 an der Eindrückung 25 unter der
Gießkante 26 befestigt wird.
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Zum Öffnen der in Figur 1 dargestellten Packung ergreift der Benutzer
die Greiflasche 6, löst diese von der Heftstelle 24 derart, daß die Greiflasche
6 in die Ebene des Deckels 3 gemäß Darstellung der Figur 5 hochgeklappt wird.
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Danach läßt sich im Falle der durchgehenden Schnitt linien 8 der äußere
Abdeckstreifen 5 leicht hochbiegen und über Lösen der hinteren Schweißpunkte 21
sich in die in den Figuren 2 und 4 gezeigte Stellung drehen, wobei die Drehung um
die durch die Faltlinien 12 gelegte Achse erfolgt. Dabei gelanat die innere gebogene
Schnittlinie 11 auf die Seite zur Ausgießöffnung 15 hin, wie in den Figuren 2 und
4 dargestellt ist, wodurch der äußere Abdeckstreifen 5 in dieser Position arretiert
gehalten wird.
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Bei diesem Hochreißen des Abdeckstreifens 5 dient die Kante der Ausgießöffnung
15 wie eine Schneidkante, mit deren Hilfe die innere Fläche 17 scharfkantig von
der äußeren Ringfläche 18 abgetrennt und gemäß Darstellung der Figuren 2 und 4 auf
der Innenseite des äußeren Abdeckstreifens 5 haften bleibend entfernt wird. Hierdurch
bildet sich die Ausgießöffnung 15. Dennoch bleibt der Innenbeutel 13 über die Ringsiegelfläche
1 8 am Deckel hängen,und zwar über den inneren Abdeckstreifen 7. Beim Ausgießen
kann Luft über dem Abdeckstreifen 7 an den Punktschweißstellen 21 vorbei unter dem
Deckel 3 in den Raum über dem Innenbeutel 13, der in Figur 4 mit 22 bezeichnet ist,
hineinströmen, so daß eine weitere Entlüftungsöffnung für in den Innenbeutel 13
selbst einströmende Luft nicht notwendig ist und dennoch gute Gießeigenschaften
ohne Glucksen gegeben sind.
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Der Gießstrahl löst sich an der Gießkante 26 ab und wird durch die
Eindrückung 25 an einer Anhaftung am oberen Teil des Schlauchs 2 gehindert, so daß
sich der Gießstrahl gut von der Packung ablöst.
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