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DE3434002A1 - Fliessmittelpackung mit huelle und innenbeutel - Google Patents

Fliessmittelpackung mit huelle und innenbeutel

Info

Publication number
DE3434002A1
DE3434002A1 DE19843434002 DE3434002A DE3434002A1 DE 3434002 A1 DE3434002 A1 DE 3434002A1 DE 19843434002 DE19843434002 DE 19843434002 DE 3434002 A DE3434002 A DE 3434002A DE 3434002 A1 DE3434002 A1 DE 3434002A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cover strip
lid
outer cover
edge
pouring
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19843434002
Other languages
English (en)
Inventor
Finn Toft Birkeröd Madsen
Ingemar Malmö Ohlsson
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tetra Laval Holdings and Finance SA
Original Assignee
Tetra Pak Developpement SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Tetra Pak Developpement SA filed Critical Tetra Pak Developpement SA
Priority to DE19843434002 priority Critical patent/DE3434002A1/de
Priority to SE8504215A priority patent/SE461720B/sv
Priority to JP60203602A priority patent/JPH0790868B2/ja
Publication of DE3434002A1 publication Critical patent/DE3434002A1/de
Ceased legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/04Articles or materials enclosed in two or more containers disposed one within another
    • B65D77/06Liquids or semi-liquids or other materials or articles enclosed in flexible containers disposed within rigid containers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Containers Opened By Tearing Frangible Portions (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

  • Fließmittelpackung mit Hülle
  • und Innenbeutel Die Erfindung betrifft eine Packung für Fließmittel mit Seitenwänden, Boden und Deckel aus Papier, Karton oder derqleichen als Trägermaterial, welches auf mindestens einer Oberfläche durch Kunststoffbeschichtung flüssiakeitsundurchlässig ist, wobei die Seitenwände in Schlauchform ausgebildet sind und im Deckel zur Bildung einer öffnungsvorrichtung ein aufreißbarer äußerer Abdeckstreifen angebracht ist.
  • Mit Papier als Trägermaterial sind zahlreiche Packungen für Früchte und Milch bekannt, von denen die meisten im Querschnitt eckig sind. Es sind aber auch schon mit rundem Deckel versehene Packungen ähnlicher Art wie vorstehend beschrieben vorgeschlagen worden.
  • Kritische Stellen für die Dichtigkeit sind die Falt- oder Verbindungsnähte, die insbesondere bei den parallelepipedischen Packungen beachtet werden müssen. Bei der Verwendung von Seitenwänden in Schlauchform können zwar gewisse Arten von Faltlinien und Schweißverbindungsnähten vermieden werden, die Dichtigkeit zwischen Deckel bzw. Boden und Seitenwand ist nach wie vor kritisch. Das gleiche gilt auch für die Öffnungsvorrichtung, die leicht zu öffnens dennoch aber flüssigkeitdicht sein soll.
  • Man ist daher schon dazu übergegangen, den die öffnungsvorrichtung aufweisenden Deckel aus einem Kunststoffspritzteil zu erstellen. Die maschinelle und insbesondere serienmäßige Fertigung solcher Deckelteile setzt aber die Lösung maschinentechnischer Probleme voraus, welche den Fachmann häufig davon abgehalten haben, Kunststoffdeckel mit Seitenwänden aus beschichtetem Papier zu verwenden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Verbesserung einer Packung der eingangs bezeichneten Art, mit welcher eine einfache Herstellungsmöglichkeit als Massenprodukt in großer Stückzahl bei einfachem Aufbau und sparsamem Materialverbrauch unter Gewährleistung einer einwandfreien Dichtigkeit geschaffen ist.
  • Diese Aufqabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß Boden und Deckel unter Bildung einer Hülle mit dem Schlauchteil verbunden sind und ein Innenbeutel aus Kunststoffolie in der Hülle angeordnet und auf der Innenseite des aufreißbaren, äußeren Abdeckstreifens angesiegelt ist. Zwar sind bei anderen Packungen Innenbeutel in einer Hülle an sich schon bekannt. Diese Innenbeutel liegen aber mehr oder weniger lose in der Hülle, so daß der öffnungsvorgang für Hülle und Innenbeutel getrennt vorzunehmen ist. Erfindungsgemäß ist hingegen durch die Ansiegelung des Innenbeutels innen am äußeren Abdeckstreifen eine wesentliche Vereinfachung des Öffnungsvorganges erreicht. Der äußere Abdeckstreifen ist so gekennzeichnet, daß der Endverbraucher ihn leicht hochreißen kann, und die Ansiegelung gemäß der Erfindung für den Innenbeutel ist so vorgesehen, daß mit dem Aufreißen zugleich auch die Ausgießöffnung geschaffen wird.
  • Zweckmäßig ist es dabei, wenn erfindungsgemäß Boden und Dekkel flach und rund oder vieleckig ausgestaltet und auf je einen nach innen umgelegten Rand am jeweiligen Ende des Schlauchteils aufgesiegelt sind. Der Schlauchteil wird im allgemeinen aus einer Bahn geformt und längs einer Längssiegelnaht in Schlauchform gebracht. Dabei verläuft die Längssiegelnaht parallel zur Mittelachse des Schlauches. Während dieser zunächst die Form eines Zylindermantels hat, werden seine beiden Enden um 900 umgebördelt, so daß sich der umgelegte Rand ergibt. Die sehr einfach herzustellenden flachen Böden und Deckel mit kreisrunder, ovaler oder vieleckiger Außenkante können auf einen solchen entsprechend geformten Rand aufgesiegelt werden, und es ergibt sich elf diese Weise eine Fließmittelpackung, deren Hülle Zylinderform hat.
  • Um das Öffnen und Ausgießen zu erleichtern, ist es zweckmäßig, wenn erfindungsgemäß der Innenbeutel zusätzlich auch auf einer die Ausgießöffnung umgebenden Fläche von innen aufgesiegelt ist. Das Ausgießen ist dadurch erleichtert, daß man durch diese die Ausgießöffnung umgebende Siegelfläche den aus Kunststoffolie bestehenden Innenbeutel auch dann am Deckel innen oben innerhalb der Hülle angeheftet hält, wenn die Flüssigkeit mehr oder weniger ausgegossen wird oder ist. Da die Ausgießöffnung und die erwähnte Ringsiegelfläche zumeist oben am Deckel angeordnet sind und das Gewicht der Flüssigkeit im Innenbeutel, wenn dieser wenigstens noch teilweise gefüllt ist, in ir Hülle nach unten zieht, hat der Innenbeutel nach dem Öffnen und wenigstens teilweisem Ausgießen eine feste Lage. Das Öffnen wird durch diese Maßnahme erleichtert, weil die Papierkante am Rand der Ausgießöffnung den Innenbeutel beim Aufreißen wie ein Messer aufzuschneiden hilft. Es ergibt sich dadurch die vom Hersteller gewünschte Form der Ausgießöffnung, die z.B. die Gestalt eines Kreises, eines Ovales, Tropfen- oder Dreieckform usw.
  • haben kann.
  • Bei weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist der aufreißbare, äußere Abdeckstreifen als Teil des Deckels von Schnitt linien in diesem wenigstens teilweise begrenzt und gebildet, und vom Gießrand bis über den äußeren Abdeckstreifen reichend ist ein innerer Abdeckstreifen mit ausgestanzter Ausgießöffnung auf der Innenfläche des Deckels aufgesiegelt. Das Auflegen eines inneren Abdeckstreifens unter den Bereich des äußeren Abdeckstreifens auf einen Deckel ist ein herstellungstechnisch gut beherrschbarer Vorgang. Vorzugsweise besteht der innere Abdeckstreifen aus mit Kunststoff beidseitig dünn beschichtetem Papier. Wenn dieser Streifen die Ausgießöffnung enthält, kann der äußere Abdeckstreifen unter Verschließen der Ausgießöffnung aus dem Material des Deckels selbst durch die erwähnten Schnittlinien gebildet sein. Trotz eingelegtem Innenbeutel kann man daher die Ausgießöffnung sehr einfach durch Schnitt-und Falzlinien im Material des Deckels einerseits und Auflegen des inneren Papier-Abdeckstreifens andererseits vorsehen. Die Materialersparnis und der Funktionsvorteil einer solchen Öffnungsvorrichtung liegen auf der Hand.
  • Der innere Abdeckstreifen und die Ausgießöffnung können in der Fläche des Deckels zwar an beliebiger Stelle angeordnet sein, besonders bevorzugt ist es aber, wenn sich die Ausgießöffnung in der Nähe einer Deckelkante befindet, ohne daß sie sich selbst bis zum Rand hin erstreckt. Hierfür ist es erfindungsgemäß günstig, wenn die Siegelfläche zwischen Deckel und Innenbeutel außermittig zum Deckel angeordnet ist. Diese Siegelfläche beinhaltet sowohl die am Deckel bzw.
  • im Bereich seines äußeren Abdeckstreifens als auch die auf dem inneren Abdeckstreifen angeordnete Ringsiegelfläche.
  • Für die Herstellung handelt es sich um eine einzige größere Siegelfläche, deren Ausmaße derart größer als die Ausgießöffnung sind, daß mit dem Siegelvorgang der Innenbeutel sowohl durch die Ausgießöffnung und den inneren Abdeckstreifen hindurch auf der Innenfläche des äußeren Abdeckstreifens als auch um die Ausgießöffnung herum ringförmig auf der Innenseite des inneren Abdeckstreifens mit einem einzigen Vorgang aufgesiegelt werden kann.
  • Besonders vorteilhaft ist es erfindungsgemäß, wenn der äußere Abdeckstreifen seitlich zwei parallele, gerade, vom Außenrand des Deckels bis etwa zu dessen Mitte reichende Schnittlinien und am Außenrand eine Greiflasche aufweist und längs wenigstens zweier parallel außen neben den Schnittlinien verlaufender Schweißnähte mit dem inneren Abdeckstreifen verbunden ist, welcher mittels einer äußeren Randschweißnaht auf dem Rand des Schlauchteils verschweißt ist, und wenn der Innenbeutel auf einer ringförmigen Siegelfläche um die Ausgießöffnung angesiegelt ist. In Verbindung mit der einfachen Herstellung der Siegelfläche zwischen Innenbeutel und Deckel wurde schon erwähnt, daß der Innenbeutel sowohl auf der ringförmigen Siegelfläche um die Ausgießöffnung im inneren Abdeckstreifen herum auf der Innenseite des letzteren als auch durch die Ausgießöffnung hindurch auf die Innen- seite des äußeren Abdeckstreifens aufgesiegelt wird. Da nun andererseits in dem vorteilhaften Fall der Ausbildung des äußeren Abdeckstreifens als Teil des flachen Deckels selbst die Schnittlinien, welche den äußeren Abdeckstreifen wenigstens teilweise bilden, durch den inneren Abdeckstreifen abgedeckt werden, ist es günstig, wenn die Außenkante im Deckelmaterial neben den erwähnten parallelen Schnittlinien am inneren Abdeckstreifen angeschweißt ist. Hierdurch ergibt sich nicht nur eine bessere Festigkeit des gesamten Deckels, zumal der Innenbeutel um die Ausgießöffnung von innen am Abdeckstreifen angesiegelt ist, sondern weil auch das Hochreißen des äußeren Abdeckstreifens von außen zur Mitte hin erleichtert wird und damit die Ränder außen neben dem Abdeckstreifen im Deckel parallel liegen bleiben, d.h. von den Hochreißkräften nicht aus der Ebene des inneren Abdeckstreifens mit hochgerissen werden. Die erwähnten parallelen Schnittlinien, welche die beiden Seiten des äußeren Abdeckstreifens bilden, können nämlich anstelle durchgehender Schnittlinien auch Perforationslinien sein, so daß gewisse Zugkräfte beim Hochreißen entstehen. Das Hochreißen erfolgt im übrigen vom Außenrand des Deckels zu dessen mittlerem Bereich hin, wo der äußere Abdeckstreifen über Falzkanten angeheftet verbleibt, nachdem die Ausgießöffnung durch Hochreißen freigelegt ist. Es versteht sich aber, daß das vorstehend beschriebene Aufreißprinzip auch für solche Öffnungsvorrichtungen funktioniert, bei denen der äußere Abdeckstreifen vom mittleren Bereich des Deckels beginnend zum äußeren Rand desselben hoch- oder auch ganz abgerissen wird.
  • Durch die Anbringung des inneren Abdeckstreifens auf dem nach innen umgelegten Außenrand am oberen, deckelseitigen Ende des Schlauchteils ist auch nach dem Hochreißen des äußeren Abdeckstreifens von außen zur Mitte hin ein scharfkantiger Rand verblieben, der sehr günstig eine Gießkante vorsieht.
  • Damit außerdem im Bereich unter der Gießkante nicht etwa nach außen gewölbte Seitenwandteile den Gießstrahlabreiß- effekt wieder zunichte machen, ist es erfindungsgemäß zweckmäßig, wenn im Bereich unter der Gießkante des inneren Abdeckstreifens im Schlauchteil eine Eindrückung angebracht ist, auf welcher vorzugsweise die Greiflasche durch Punktschweißen angeheftet ist. Zur Verbesserung des Gießens kommt es nur auf die Eindrückung an. Durch diese ist sichergestellt, daß die erwähnte scharfe Gießkante einwandfrei das Abreißen des darüber hinweglaufenden Gießstrahles des Füllgutes besorgt. Adhäsionskräfte zwischen der äußeren Oberfläche des oberen Teils der Seitenwand unter dem Abreißstreifen sind ausgeschaltet, weil durch die Eindrückung im Bereich unter der Gießkante der Ausgießstrahl praktisch kein Material vorfindet sondern sich von der Packung in gewünschter Weise lösen kann. Zum Schutz der Gießkante und zum Festhalten des äußeren Abdeckstreifens innerhalb der zylinderförmigen Außenkontur der Packung, wenn diese noch nicht geöffnet ist, wird die Greiflasche unter der Gießkante angeheftet, weshalb die Punktschweißstelle sich im Bereich der Eindrückung befindet.
  • Vorteilhaft ist die Erfindung weiterhin dadurch ausgestaltet, daß am inneren Ende des äußeren Abdeckstreifens zwischen den freien Enden der parallelen Schnittlinien eine gebogene Schnittlinie zur Arretierung des aufgerissenen und hochgestellten äußeren Abdeckstreifens angeordnet ist. Der äußere Abdeckstreifen hat in Draufsicht auf den flachen Deckel die Gestalt eines Rechteckes. Die beiden Längsseiten sind durch die erwähnten parallelen Schnittlinien gebildet. An der Außenkante der Packung bzw. des Deckels wird der Abdeckstreifen durch die runde Deckelkante selbst gebildet. Wenn eine Greiflasche in der vorstehend beschriebenen Weise außen angeordnet ist, dann ist der Abdeckstreifen von der Greiflasche vorzugsweise durch eine Schnittlinie, die aegebenenfalls bogenförmig sein kann, und zwei außen an den Enden derselben angeordnete Faltkanten gebildet, mit deren Hilfe die Greiflasche angelenkt ist. Auf der diesen Schnitt- oder Faltlinien bzw. der Randkante des Abdeckstreifens gegenüberliegenden Seite befindet sich zwischen den freien Enden der beiden parallelen Schnittlinien ebenfalls eine vorzugsweise gebogene Schnittlinie, welche aber die parallelen Schnittlinien nicht direkt verbindet. Dann wäre der äußere Abdeckstreifen nach dem Hochreißen ganz lösbar, so daß einerseits ein Abfallstück vom Verbraucher wegzuwerfen wäre und andererseits eine Wiederverschließbarkeit gegeben wäre. Wenn die beiden Enden der vorzugsweise gebogenen Schnittlinie bis zu den inneren Enden der parallelen Schnittlinien jedoch durch Faltlinien verbunden sind, dann kann der äußere Abdeckstreifen über letztere nach dem Hochreißen am Deckel verbleiben. Ist die Biegung der zwischen diesen Faltlinien angeordneten Schnittlinie so gekrümmt, daß der Krümmungsmittelpunkt auf der Seite der Ausgießöffnung (bezüglich der Verbindungslinie durch die beiden Faltlinien am Ende der gebogenen Schnittlinie) liegt, dann kann der hochgestellte Abdeckstreifen dadurch arretiert werden, daß der sich ergebende Vorsprung im Material des äußeren Abdeckstreifens gegen den inneren Abdeckstreifen zuliegen kommt, nachdem der äußere Abdeckstreifen um mehr als 900 aus der Ebene des Deckels herausgekippt ist. Der Verbraucher kann also den äußeren Abdeckstreifen abreißen und hochstellen, und dann verbleibt dieser in der hochgestellten Position, so daß man bequem gießen kann, ohne daß der äußere Abdeckstreifen in den Füllgutstrahl nach unten klappt.
  • In zweckmäßiger Weise ist der äußere Abdeckstreifen im Bereich der Deckelmitte, d.h. also innerhalb der Ausgießöffnung, durch zwei Siegelpunkte auf dem inneren Abdeckstreifen angeheftet. Hierbei kann es sich aber auch um eine Siegelfläche handeln, die aber vorzugsweise nicht zwischen Ausgießöffnung und Gießkante oben auf dem inneren Abdeckstreifen angeordnet sein sollte. Beim Hochreißen wird nämlich die Kunststoffbeschichtung an den Heftstellen zerstört, und über die Gießfläche des inneren Abdeckstreifens strömende Flüssigkeit könnte in das Papier eindringen und dieses aufweichen bzw. verunreinigen. Deshalb ordnet man die Heftpunkte oder Heftlinien zwischen innerem und äußerem Abdeckstreifen auf der der Gießkante abgewandten Seite der Ausgießöffnung an. Zur weiteren Verstärkung der Niederhaltung des Abdeckstreifens einerseits und bei Vorhandensein einer Greiflasche des Festhaltens derselben an der oberen Seitenwand der Außenpackung andererseits ist der eQhnte Schweißpunkt im Bereich der Eindrückung vorgesehen, wie oben schon erläutert.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen, mit denen eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung dargestellt ist. Es zeigen: Figur 1 perspektivisch eine Außenansicht der Fließmittelpackung in geschlossenem Zustand, wobei die Lage des inneren Abdeckstreifens am Deckel durch gestrichelte Linien dargestellt ist, Figur 2 eine abgebrochene perspektivische Darstellung des oberen Packungsteils nach dem Öffnen und Hochreißen des äußeren Abdeckstreifens, Figur 3 abgebrochen und schematisch eine Schnittansicht durch den Deckel der Packung etwa entlang der Linie III-III in Figur 1, wobei jedoch die Greiflasche in ihrem von der Eindrückung abgehobenen Zustand gezeigt ist, Figur 4 eine ähnliche Ansicht wie Figur 3, jedoch nach dem Hochreißen des äußeren Abdeckstreifens, und Figuren 5 bis 8 abgebrochen und perspektivisch eine auseinandergezogene Darstellung des Packungsoberteils ähnlich der Figur 1.
  • Die in Figur 1 von außen perspektivisch dargestellte Flüssigkeitspackung besteht aus einer zylinderförmigen Hülle 1 aus beidseitig mit Kunststoff dünn (Materialersparnis) beschichtetem Papier als Trägermaterial. Die Hülle 1 wird durch die zylindermantelförmigen Seitenwände 2, den nicht dargestellten, kreisförmig flachen Boden und den ebenso kreisförmigen flachen Deckel 3 gebildet. Boden und Deckel sind in Draufsicht also kreisrund wie auch der Querschnitt der Seitenwände 2 und jeweils an den Enden des Schlauchteils 2 auç den nach innen umgelegten Rand 4 aufgeschweißt. Aus Figur 1 sieht man die im Deckel 3 angeordnete Öffnungsvorrichtung von außen. Sie besteht aus einem äußeren Abdeckstreifen 5 mit vorn angeordneter Greiflasche 6 und einem den äußeren Abdeckstreifen 5 im Bereich des Deckels 3 überlappenden inneren Abdeckstreifen 7. Der äußere Abdeckstreifen 5 wird durch zwei parallele Schnittlinien 8, ferner eine äußere gebogene Schnittlinie 9 mit deren Endfaltlinien 10 auf der einen Seite und der inneren gebogenen Schnittlinie 11 mit den äußeren Endfaltlinien 12 begrenzt.
  • In der Außenhülle 1 ist ein aus Kunststoffolie hergestellter Innenbeutel 13 angeordnet, der gemäß Darstellung in Figur 7 im oberen Bereich der Hülle 1 auf den beiden schraffiert gezeigten Siegelflächen 14 und - wie in den Zeichnungen nicht dargestellt ist - auch am Boden exzentrisch angeheftet ist.
  • Aus Figur 3 sieht man durch die schematische Darstellung, wie der Innenbeutel 13 am Deckel 3 bzw. dem inneren Abdeckstreifen 4 angesiegelt ist. Der innere Abdeckstreifen 7 trägt das Loch der Ausgießöffnung 15. Der Innenbeutel 13 ragt sozusagen durch die Ausgießöffnung 15 bis auf die Innenseite des Abdeckstreifens 5 hindurch und ist dort innerhalb der in den Figuren 2 und 5 angedeuteten Fläche 16 auf der Innenseite des äußeren Abdeckstreifens 5 versiegelt (es ergibt sich hier eine etwa kreisförmige innere Siegelfläche 17, Figur 7); ebenso ist er auf der Innenseite des inneren Abdeckstreifens 7 längs einer ringförmigen Siegelfläche 18 (Fig. 3, 4 und 7) angeschweißt.
  • Der innere Abdeckstreifen 7 ist besonderes deutlich perspektivisch in Figur 6 gezeigt. Auf seiner Oberseite ist er längs zweier parallel außen neben den Schnittlinien 8 des äußeren Abdeckstreifens 5 verlaufenden Schweißnähten 19 und über die Schweißpunkte 21 mit dem Deckel 3 bzw. dem in diesem enthaltenen Abdeckstreifen 5 angeschweißt. Auf der Unterseite ist der innere Abdeckstreifen 7 am Rand über die Schweißnaht 20 auf dem nach innen umgelegten Rand 4 des Schlauchteils 2 aufgesiegelt, und er trägt gemäß Figur 6 längs der Ringfläche 18 auch den Innenbeutel 13. Es ist zu beachten, daß die in der Mitte des Deckels 3 bzw. innen endenden Siegelnähte 19 nicht etwa durch eine Quersiegelnaht miteinander verbunden wären. Vielmehr kann hier nach dem öffnen Luft zwischen Deckel 3 und innerem Abdeckstreifen 7 in den in Fig. 4 mit 22 bezeichneten Raum eindringen, um sozusagen als Entlüftungsöffnung zu dienen und das Ausgießen zu erleichtern.
  • Bei der Herstellung wird zunächst der innere Abdeckstreifen 7 auf die Unter- oder Innenseite des Deckels 3 längs der Linien 19 und der Schweißpunkte 21 aufgesiegelt, wonach das Ansiegeln des Innenbeutels 13 über die Gesamtsiegelfläche 14 mit den Teilflächen 17 und 18 am Deckel 3 mit innerem Abdeckstreifen 7 erfolgt. Der Deckel 3 wird dann einerseits über die Schweißnaht 20, andererseits über die in Verlängerung zu dieser laufende Schweißnaht 23 (Fig. 5) auf die nach innen umgebördelten Ränder 4 des die Seitenwände darstellenden Schlauchteils 2 aufgeschweißt, wobei die Greiflasche 6 über die Punktschweißstelle 24 an der Eindrückung 25 unter der Gießkante 26 befestigt wird.
  • Zum Öffnen der in Figur 1 dargestellten Packung ergreift der Benutzer die Greiflasche 6, löst diese von der Heftstelle 24 derart, daß die Greiflasche 6 in die Ebene des Deckels 3 gemäß Darstellung der Figur 5 hochgeklappt wird.
  • Danach läßt sich im Falle der durchgehenden Schnitt linien 8 der äußere Abdeckstreifen 5 leicht hochbiegen und über Lösen der hinteren Schweißpunkte 21 sich in die in den Figuren 2 und 4 gezeigte Stellung drehen, wobei die Drehung um die durch die Faltlinien 12 gelegte Achse erfolgt. Dabei gelanat die innere gebogene Schnittlinie 11 auf die Seite zur Ausgießöffnung 15 hin, wie in den Figuren 2 und 4 dargestellt ist, wodurch der äußere Abdeckstreifen 5 in dieser Position arretiert gehalten wird.
  • Bei diesem Hochreißen des Abdeckstreifens 5 dient die Kante der Ausgießöffnung 15 wie eine Schneidkante, mit deren Hilfe die innere Fläche 17 scharfkantig von der äußeren Ringfläche 18 abgetrennt und gemäß Darstellung der Figuren 2 und 4 auf der Innenseite des äußeren Abdeckstreifens 5 haften bleibend entfernt wird. Hierdurch bildet sich die Ausgießöffnung 15. Dennoch bleibt der Innenbeutel 13 über die Ringsiegelfläche 1 8 am Deckel hängen,und zwar über den inneren Abdeckstreifen 7. Beim Ausgießen kann Luft über dem Abdeckstreifen 7 an den Punktschweißstellen 21 vorbei unter dem Deckel 3 in den Raum über dem Innenbeutel 13, der in Figur 4 mit 22 bezeichnet ist, hineinströmen, so daß eine weitere Entlüftungsöffnung für in den Innenbeutel 13 selbst einströmende Luft nicht notwendig ist und dennoch gute Gießeigenschaften ohne Glucksen gegeben sind.
  • Der Gießstrahl löst sich an der Gießkante 26 ab und wird durch die Eindrückung 25 an einer Anhaftung am oberen Teil des Schlauchs 2 gehindert, so daß sich der Gießstrahl gut von der Packung ablöst.
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Claims (8)

  1. Fließmittelpackung mit Hülle und Innenbeutel Patentansprüche 1. Packung für Fließmittel mit Seitenwänden (2), Boden und Deckel (3) aus Papier, Karton oder dergleichen als Träqermaterial, welches auf mindestens einer Oberfläche durch Kundststoffbeschichtung flüssigkeitsundurchlässig ist, wobei die Seitenwände (2) in Schlauchform ausgebildet sind und im Deckel (3) zur Bildung einer Offnungsvorrichtung (5, 15) ein aufreißbarer äußerer Abdeckstreifen (5) angebracht ist, d a d u r c h g e k e n n z e i c h -n e t , daß Boden und Deckel (3) unter Bildung einer Hülle (1) mit dem Schlauchteil (2) verbunden sind und daß ein Innenbeutel (13) aus Kunststoffolie in'der Hülle (1) angeordnet und auf der Innenseite des aufreißbaren, äußeren Abdeckstreifens (5) anqesieselt (in 14) ist.
  2. 2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Boden und Deckel (3) flach und rund oder vieleckig ausgestaltet und auf je einen nach innen umgelegten Rand (4) am jeweiligen Ende des Schlauchteils (2) aufgesiegelt sind.
  3. 3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch qekennzeichnet, daß der Innenbeutel (13) zusätzlich auch auf einer die Ausgießöffnung (15) umgebenden Fläche (18) von innen aufgesiegelt ist.
  4. 4. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch oekennzeichnet, daß der aufreißbare, äußere Abdeckstreifen (5) als Teil des Deckels (3) von Schnittlinien (8) in diesem wenigstens teilweise begrenzt und gebildet ist und daß vom Gießrand (26) bis über den äußeren Abdeckstreifen (5) reichend ein innerer Abdeckstreifen (7) mit ausgestanzter Ausgießöffnung (15) auf der Innenfläche des Deckels (3) aufgesiegelt ist.
  5. 5. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Siegelfläche (14) zwischen Deckel (3) und Innenbeutel (13) außermittig zum Deckel (3) angeordnet ist.
  6. 6. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der äußere Abdeckstreifen (5) seitlich zwei parallele, gerade, vom Außenrand (4, 9, 10, 26) des Deckels (3) bis etwa zu dessen Mitte reichende Schnittlinien (8) und am Außenrand (4, 26) eine Greiflasche (6) aufweist und längs wenigstens zweier parallel außen neben den Schnittlinien (8) verlaufender Schweißnähte (19) mit dem inneren Abdeckstreifen (7) verbunden ist, welcher mittels einer äußeren Randschweißnaht (20) auf dem Rand (4) des Schlauchteils (2) verschweißt ist, und daß der Innenbeutel (13) auf einer ringförmigen Siegelfläche (18) um die Ausgießöffnung (15) angesiegelt ist.
  7. 7. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich unter der Gießkante (26) des inneren Abdeckstreifens (7) im Schlauchteil (2) eine Eindrückung (25) angebracht ist, auf welcher vorzugsweise die Greiflasche (6) durch Punktschweißen (bei 24) angeheftet ist.
  8. 8. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß am inneren Ende des äußeren Abdeckstreifens (5) zwischen den freien Enden der parallelen Schnittlinien (8) eine gebogene Schnittlinie (11) zur Arretierung des aufgerissenen und hochgestellten äußeren Abdeckstreifens (5) angeordnet ist.
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