DE3433589A1 - Fahrzeugsitz mit einem klapptisch an der rueckenlehnen-rueckseite - Google Patents
Fahrzeugsitz mit einem klapptisch an der rueckenlehnen-rueckseiteInfo
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Description
- Fahrzeugsitz mit eine Klapptisch an der Rückenlehnen-
- Rückseite Die Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, dessen schwenkbare Rückenlehne an ihrer Rückseite einen Klapptisch aufweist, der von Stützen getragen ist, die an ihrem unteren Ende schwenkbar auf je einem Abschnitt der den Polsterträger der Rückenlehne mit dem Sitzgestell schwenkbar verbindenden Gelenkachse gelagert sind.
- In der Regel wird bei derartigen Fahrzeugsitzen, die in erster Linie als Fluggastsitze Verwendung finden, verlangt, daß die den Klapptisch tragenden Stützen um die gleiche Achse wie die Rückenlehne schwenkbar sind. Die Stützen sind deshalb bei den bekannten Sitzen dieser Art im Bereich ihres unteren Endes mit einer Lagerhohrung versehen, die von der Gelenkachse der Rückenlehne durchdrungen wird. Dies hat zur Folge, daß die gesamte Lehnenlagerung demontiert werden muß, wenn es erforderlich ist, eine Stütze auszutauschen. Ein solcher Austausch kann relativ häufig erforderlich sein, weil eine Überlastunq des Klapptisches, insbesondere durch eine sich auf ihn setzende und sich auf ihm abstützende Person, nicht ausgeschlossen werden kann.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, einen Fahrzeugsitz der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem der Klapptisch und insbesondere seine Stützen möglichst einfach demontiert und montiert werden können. Diese Aufgabe löst ein Fahrzeugsitz mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
- Der separate Nabenkörer erlaubt das Lösen der Stützen des Klapptisches von der Gelenkachse der Lehne, ohne daß hierzu die Lehnenlagerung demontiert werden müßte, weil nur die Verbindung zwischen der Stütze und dem Nabenkörper gelöst und bei der Montage wieder hergestellt zu werden braucht.
- Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß der Nabenkörper aus einem anderen Material als die Stütze bestehen kann, beispielsweise aus einem Kunststoff mit guten Gleiteigenschaften, so daß auch eine verschleißlose und geräuschlose Lagerung ohne Schwierigkeiten verwirklicht werden kann.
- Es ist zwar möglich, die Kräfte von der Stütze in den Nabenkörper ausschließlich über Verbindungsmittel einzuleiten.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist hingegen am unteren Ende der Stütze eine nutartige Ausnehmung vorgesehen, in die der Nabenkörper eingreift. Hierdurch kann man eine formschlüssige Verbindung zumindest in Richtung der Druckkräfte erreichen, welche die Stütze auf den Nabenkörper übertragen muß. Beispielsweise kann der in die nutartige Ausnehmung eingreifende Teil des Nabenkörpers eine zur Nabenbohrung konzentrische Außenmantelfläche und die nutartige Ausnehmung eine korrespondierende Kontur haben.
- Die nutartige Ausnehmung braucht nicht nach unten offen zu sein. Einen ausreichenden Formschluß erhält man auch dann, wenn die nutartige Ausnehmung zu der nach vorne weisenden Längsseite der Stütze hin offen ist. Im letztgenannten Falle kann das untere Ende der Stütze von hinten her an den Nabenkörper angesetzt und nach hinten von diesem gelöst werden, was die Montage und Demontage in der Regel erleichtert.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist der Nabenkörper eine durch Wangenteile seitlich begrenzte, nutförmige Aufnahme für das untere Ende der Stütze auf. Eine solche Aufnahme führt auch zu einem Formschluß für parallel zur Gelenkachse wirksame Kräfte und entlastet insoweit die vorhandenen Verbindungsmittel. Vorteilhafterweise bildet dabei der Grund der nutförmigen Aufnahme eine Anlagefläche für die nach vorne weisende Längsseite der Stütze, was die richtige Positionierung des unteren Stützenendes relativ zum Nabenkörper erleichtert.
- Zur Erleichterung der Montage kann ferner der Abstand der Wangenteile voneinander so gewählt sein, daß sich eine klemmende Anlage am freien Ende der Stütze ergibt. Die Verbindungsmittel können dann angebracht werden, ohne daß dabei der Nabenkörper und die Stütze von Hand festgehalten werden müssen.
- Im folgenden ist die Erfindung an Hand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert.
- Es zeigen: Fig.l eine Seitenansicht des Klapptisches und des Polstertragers der Rückenlehne, Fig.2 eine Seitenansicht des unteren Endabschnittes der Stütze des Klapptisches, Fig.3 eine Ansicht des Nabenkörpers von hinten, Fig.4 einen Schnitt nach der Linie IV - IV der Fig.3.
- Ein Fluggastsitz mit einer um eine Gelenkachse 1 schwenkbaren Rückenlehne, deren Polsterträger mit 2 bezeichnet ist, weist einen an der Rückseite der Rückenlehne angeordneten, als Ganzes mit 3 bezeichneten Klapptisch auf, dessen Tischplatte 4 in Fig.l in derjenigen Klappstellung dargestellt ist, in der sie an der Rückseite der Rückenlehne anliegt.
- Die Tischplatte 4 wird von zwei schienenartigen, zueinander parallel liegenden Trägern getragen, deren eines Ende um eine zur Gelenkachse 1 parallele Achse schwenkbar mit dem oberen Ende je einer Stütze 5 verbunden ist. Der Winkel, um den die Träger und damit auch die Tischplatte 4 relativ zu den Stützen 5 geschwenkt werden kann, ist so begrenzt, daß in der Gebrauchslage die Tischplatte 4 eine zumindest annähernd horizontale Lage einnimmt.
- Der untere Endabschnitt jeder der beiden gleich ausgebildeten, aus Aluminium bestehenden Stützen 5 ist mit einem aus einem Kunststoff mit guten Gleiteigenschaften bestehenden Nabenkörper 6 lösbar verbunden, welcher drehbar auf einem Abschnitt der Gelenkachse 1 gelagert ist.
- Der einstückig ausgebildete Nabenkörper 6 weist einen hülsenförmigen Teil 7 auf, an den zwei gleich ausgebildete, in radialen Ebenen und im Abstand voneinander liegende Wangenteile 8 sowie zwei rechteckförmige, ebene Plattenteile 9 angeformt sind. Die beiden Plattenteile 9, die in einer gemeinsamen, parallel zu einer den Nabenkörper 6 tangierenden Ebene verlaufenden Ebene liegen, verlängern die von den Wangenteilen 8 und dem hülsenförmigen Teil 7 gebildete, nutartige Aufnahme für das untere Ende der Stütze 5 nach oben und unten und bilden gleichzeitig eine Anlagefläche für die nach vorne weisende Längsseite des in diese Aufnahme eingreifenden Stützenendes. Die äußere Begrenzungslinie der Wangenteile 8 ist, wie insbesondere Fig.4 zeigt, so gewählt, daß die Tiefe dieser nutartigen Aufnahme überall etwa gleich groß ist. Der Abstand der Wangenteile 8 voneinander ist so gewählt, daß die Wangenteile 8 eine Klemmkraft auf das zwischen ihnen liegende Stützenende ausüben.
- Aus Fig.2 ist ersichtlich, daß der untere Endabschnitt der Stütze 5 mit einer im Querschnitt halbkreisförmigen, zu der vorderen Längsseite hin offenen Ausnehmung 10 versehen ist, deren Radius gleich dem Radius der Außenmantelfläche des hülsenförmigen Teiles 7 ist. Diese Ausnehmung nimmt den hülsenförmigen Teil 7 auf etwas mehr als der Hälfte seines Umfanges auf, wobei die Außenmantelfläche des hülsenförmigen Teils 7 an der Begrenzungsfläche der Ausnehmung 10 und die Plattenteile 9 an der vorderen Längsseite des unteren Stützenendes anliegen. Eine Verbindungsschraube 11 durchdringt eine Bohrung des oberhalb des hülsenförmigen Teils 7 liegenden Plattenteils 9 und greift in eine Bohrung der Stütze 5 ein, wodurch zusätzlich zu der durch die Klemmwirkung der Wangenteile 8 auf die Stütze erzielten Sicherung ein unbeabsichtigtes Trennen der Stütze vom Nabenkörper 6 verhindert wird.
- In der in Fig. 1 gezeigten Stellung der Stütze 5, welche diese einnimmt, wenn der Klapptisch sich in seiner Nichtgebrauchslage befindet, erstreckt sich der mit der Ausnehmung 10 versehene Endabschnitt der Stütze 5 in einer Richtung, die gegenüber der Senkrechten um etwa 450 geneigt ist. Hierdurch ist sichergestellt, daß die Ausnehmung 10 auch in der Gebrauchslage des Klapptisches von oben her den hülsenförmigen Teil 7 des Nabenkörpers 6 übergreift und die Stütze damit für die den Klapptisch von ober her belastenden Kräfte formschlüssig mit dem Nabenkörper 6 verbunden ist.
- Um die Stütze 5 vom Nabenkörper 6 zu trennen, braucht nur die Verbindungsschraube 11 entfernt und der untere Endabschnitt der Stütze 5 aus der vom Nabenkörper 6 gebildeten Aufnahme herausgezogen zu werden. Trotz dieser einfachen Demontage- und Montagemöglichkeit ist dank der den hülsenförmigen Teil 7 teilweise aufnehmenden Ausnehmung 10 für alle wesentlichen Belastungen, denen die Stütze 5 ausgesetzt ist, eine formschlüssige Abstützung über den Nabenkörper 6 auf der Gelenkachse 1 vorhanden. Durch die Ausbildung des Nabenkörpers 6 aus einem Kunststoff mit guten Gleiteigenschaften, ist außedem die Stütze verschleißfrei und geräuschlos auf der Gelenkachse 1 gelagert.
- Die in der vorstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch die nur allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale sind als weitere Ausgestaltungen Bestandteile der Erfindung, auch wenn sie nicht besonders hervorgehoben und insbesondere in den Ansprüchen erwähnt sind.
- - Leerseite -
Claims (10)
- P a t e n t a n s p r ü c h e 1. Fahrzeugsitz, dessen schwenkbare Rückenlehne an ihrer Rückseite einen Klapptisch aufweist, der von Stützen getragen ist, die an ihrem unteren Ende schwenkbar auf je einem Abschnitt der den Polsterträger der Rückenlehne mit dem Sitzgestell schwenkbar verbindenden Gelenkachse gelagert sind, dadurch gekennzeichnet, daß jede Stütze (5) einen separaten Nabenkörper (6) aufweist, der auf dem den Lagerzapfen für die Stütze (5) bildenden Abschnitt der Gelenkachse (1) drehbar gelagert ist und mit dem das untere Ende der Stütze (5) lösbar verbunden ist.
- 2. Sitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende der Stütze (5) eine nutartige Ausnehmung (10) vorgesehen ist, in die der Nabenkörper (6) eingreift.
- 3. Sitz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der in die nabenartige Ausnehmung (10) eingreifende Teil des Nabenkörpers (6) eine zur radialen Bohrung konzentrische Außenmantelfläche und die nutartige Ausnehmung (10) eine zur Außenmantelfläche korrespondierende Kontur haben.
- 4. Sitz nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die nutartige Ausnehmung (10) zu der nach vorne weisenden Längsseite der Stütze (5) hin offen ist.
- 5. Sitz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Nabenkörper (6) eine durch Wangenteile (8) seitlich begrenzte, nutförmige Aufnahme für das untere Ende der Stütze (5) aufweist.
- 6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Grund der nutförmigen Aufnahme eine Anlagefläche für die nach vorne weisende Längsseite der Stütze (5) hat.
- 7. Sitz nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Wangenteile (8) einen eine klemmende Anlage am unteren Ende der Stütze (5) ergebenden Abstand voneinander haben.
- 8. Sitz nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Verbindungsschraube (11) das untere Ende der Stütze (5) im Abstand von der nutartigen Ausnehmung (10) mit dem Nabenkörper (6) verbindet.
- 9. Sitz nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Nabenkörper (6) aus einem Kunststoff mit guten Gleiteigenschaften besteht.
- 10. Sitz nach Ansruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Nabenkörper (6) ein einstückig ausgebildetes Formteil ist.
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