DE3428122A1 - Kran mit einem ausklappbaren ausleger aus mehreren gelenkig verbundenen elementen - Google Patents
Kran mit einem ausklappbaren ausleger aus mehreren gelenkig verbundenen elementenInfo
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- B66C23/34—Self-erecting cranes, i.e. with hoisting gear adapted for crane erection purposes
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Description
Firma POTAIN Q Λ ? Q
Societe Anonyme
18 rue Charbonnieres ECL)LLY
Rhoe, Frankreich
Rhoe, Frankreich
Kran mit einem ausklappbaren Ausleger aus mehreren gelenkig
verbundenen Elementen
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kran, insbesondere einen solchen mit einem zusammenklappbaren oder einem
teleskopischen Mast, der einen Ausleger hat,, der an der Spitze des Mastes angelenkt ist und aus zwei oder mehr
Elementen besteht, die untereinander gelenkig verbunden sind. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf eine
Vorrichtung, die das Einklappen eines derartigen Auslegers längs dem Mast sowie das Ausklappen des Mastes und überführung
in seine ausgeklappte horizontale oder geneigte Benutzungslage ermöglicht.
Es sind bereits verschiedene Vorrichtungen bekannt, die das vollständige und automatische Ein- und Ausklappen
der Elemente des Auslegers eines Kranes beispielsweise während der Einziehung oder der Ausfahrung des Mastes im
Fall von Kränen mit teleskopischem Mast ermöglichen. Die
Bewegungen dieser Elemente geschehen dabei kontinuierlich. Es ist dabei oft die unter Spannung Setzung des rückwärtigen
Haltekabels des Auslegers, die das Ausklappen des Auslegers hervorruft.
POTAIN - 5 -
Die derzeit bekannten Vorrichtungen zum Ein- und Ausklappen beinhalten im wesentlichen Kabel r die über Losrollen laufen
und die an den verschiedenen Elementen des Auslegers festgemacht sind. Die Führungsorgane der Kabel geben diesen
eine mehr oder weniger komplexe Wegbahn, und zwar insbesondere in manchen Abschnitten relativ weit von den Elementen
des Auslegers entfernt, was die Raumabmessung des Kranes bei seinem Transport und seiner Lagehaltung vergrößert, die in
Frage stehenden Vorrichtungen sehr störanfällig macht und
eine beträchtliche Vorbereitungszeit für die Montage erfordert.
Darüberhinaus unterliegen diese Vorrichtungen aus Kabeln und Rollen, wie ihre spezielle bauliche Ausgestaltung
auch sein mag, dauerhaften Verlängerungen, die im Laufe der Zeit variieren und die der Funktionsgenauigkeit schaden. Das
vollständige Ausklappen des Auslegers geschieht im allgemeinen in zwei Zeitabschnitten und bringt in gewissen
Fällen die Gefahr des Kontaktes der Spitze des Auslegers mit
dem Erdboden mit sich. Darüberhinaus sind die derzeitigen Vorrichtungen zum Ein- und Ausklappen nicht an Ausleger
anpaßbar, die aus einer beliebigen. Anzahl von gelenkigen Elementen gebildet sind. Sie sind nur für Ausleger einsetzbar,
die aus zwei Elementen gebildet sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Kran mit einer verbesserten Vorrichtung zum Ein- und Ausklappen zu schaffen, die vollständig in den Ausleger integrierbar ist,
das Ausklappen des Auslegers mit verschiedenen Steuerungsmög lichkeiten in einer einzigen Arbeitsphase und mit sehr großer
Präzision ohne Gefhar des Bodenkontaktes für die Spitze des Auslegers ermöglicht und die an Ausleger aus einer beliebigen
Anzahl von gelenkigen Elementen anpaßbar ist.
POTAIN - 6 - " ' : "--
Die erfindungsgemäße Lösung besteht bei einem Kran der gattungsgemäßen Art darin, daß er mindestens eine Gestängekupplung
im Bereich der Anlenkung von zwei Auslegerelementen untereinander beinhaltet, die durch eine Zugstange betätigbar
ist, die ein Glied der genannten Gestängekupplung mit einem
festen Punkt an der Mastspitze des Kranes oder einem Element des Auslegers, und zwar einem anderen als die beiden
betroffenen Auslegerelemente, verbindet.
Der einen aus mindestens zwei Elementen zusammengesetzten Ausleger aufweisende Kran - das als"Auslegerfuß" bezeichnete
Element ist an der Spitze des Mastes angelenkt - weist gemäß der Erfindung mindestens eine Gestängekupplung im Anlenkbereich
zwischen diesem Auslegerfuß und dem nachfolgenden Auslegerelement auf, wobei diese Gestängekupplung ein Glied
beinhaltet, das an das eine Ende einer betätigenden Zugstange angelenkt ist, in Längsrichtung im Inneren des Auslegerfußes
angeordnet ist und deren anderes Ende an einem Festpunkt angehängt
ist, der freitragend an der Spitze des Mastes liegt. Die direkte Steuerung der Verschwenkung des Auslegerfußes, beispielsweise
durch Zug am rückwärtigen Rückhaltekabel, das an dem mit dem Auslegerfuß fest verbundenen Gegenausleger festgespannt ist, ruft mittels der Zugstange, dessen Festsetzung
seine Lageveränderung bezüglich des Auslegerfußes bewirkt, eine Wirkung auf die Gestängekupplung aus, die die Verlagerung
des nachfolgenden Auslegerelementes steuert.
Im Falle eines aus drei gelenkigen Elementen zusammengesetzten Auslegers, die man "Auslegerfuß", "Mittelabschnitt des Auslegers"
und "Auslegerspitze" nennt, beinhaltet der Kran gemäß der Erfindung eine erste Gestängekupplung, ausgebildet und angeordnet
wie oben geschildert, die das Ausklappen des Mittelabschnittesauslegers am Auslegerfuß ermöglicht, sowie eine
analoge zweite Gestängekupplung, die im Anlenkungsbereich zwischen dem Mittel abschnitt des Auslegers und der Auslegerspitze
vorgesehen ist. Diese zweite Gestangekupplung beinhaltet
ein Glied, das an das eine Ende einer betätigenden Zugstange angelenkt ist, dessen anderes Ende an einem Festpunkt festgesetzt
ist, der vom vorderen Bereich des Auslegerfußes getragen wird, wobei die zweite Gestangekupplung das
Ausklappen der Auslegerspitze am Mittel abschnitt des Auslegers ermöglicht. Die beiden Gestängekupplungen arbeiten
simultan und die Zugstange der zweiten Kupplung, die nicht in einem Auslegerelement angeordnet ist, dient als Verankerung
für die Auslegerspitze in der auseinandergeklappten Benutzungsstellung
des Auslegers.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung beinhaltet der Kran mindestens eine Gestängekupplung, angeordnet im Anlenkungsbereich zwischen zwei auf-
einanderfölgenden Auslegerelementen und beinhaltend einen
Hebel mit einem festen Anlenkpunkt, der von dem Ende eines ersten Auslegerelementes getragen wird, einem Anlenkpunkt am
Ende der betätigenden Zugstange und einem Anlenkpunkt an einem Ende einer Kuppelstange, deren anderes Ende an einem Festpunkt
angelenkt ist, der von dem rückwärtigen Teil des folgenden Auslegerelementes getragen wird. Diese besonders einfache
Ausgestaltung ist sowohl auf die Verbindung zwischen dem Auslegerfuß und dem Mittel abschnitt des Auslegers wie auch
auf die Verbindung zwischen dem Mittel abschnitt des Auslegers
und der Auslegerspitze anwendbar.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform weist der Kran mindestens eine Gestangekupplung auf, die im Anlenkbereich zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Auslegerelementen angeordnet ist und die einen ersten Hebel mit einem festen Anlenkpunkt, getragen vom
vorderen Bereich eines ersten Auslegerelementes, einem Anlenkpunkt am Ende der betätigenden Zugstange und einem
Anlenkpunkt an einem Ende einer Kupplungsstange aufweist,
deren anderes Ende an einem zweiten Hebel angelenkt ist, der sich an einem Anlenkpunkt abstützt, der von dem Ende des
ersten Auslegerelementes getragen ist und der mittels einer Kupplungsstange mit einem Festpunkt verbunden ist, der von
dem hinteren Bereich des nachfolgenden Auslegerelementes getragen ist. Diese Ausgestaltung ist insbesondere für die
Verbindung zwischen dem Auslege^fußund dem nachfolgenden
Auslegerelement einsetzbar.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist die betätigende Zugstange der Gelenkverbindung zwischen dem
Auslegerfuß und dem nachfolgenden Auslegerelement zugeordneten Gestängekupplung aus mindestens zwei gelenkig miteinander verbundenen
Elementen gebildet, derart, daß die fluchtende Ausrichtung der Auslegerelemente vor ihrer Ankunft in der Endposition
geschieht und daß die Zugstange dabei ein wenig in Art einer gebrochenen Linie liegt, wenn die Benutzungsstellung
des Auslegers einmal erreicht ist. Man unterdrückt damit jede präjudizielle Spannung im Auslegerfuß und im nachfolgenden
Element zwischen den Gurten, wobei keine Verriegelung
erforderlich ist.
Wie auch im Detail die konstruktive Ausgestaltung der Gestängekupplungen
sein mag, die das Ein- und Ausklappen des Auslegers ermöglichen, diese Ausgestaltung hat in jedem Fall den Nachteil,
vollständig in der Struktur des Auslegers integriert zu sein und bringt von daher einen Raumgewinn beim Transport und der
Lagerhaltung, sowie auch einen guten Schutz der Kupplungen selbst. Darüberhinaus sind diese Gestängekupplungen aus Stangen,
Hebeln, Kuppelstangen oder anderen analogen starren Teilen gebildet, die keinen dauerhaften, in der Zeit variierenden
Verlängerungen unterliegen, wie das bei Kabeln der Fall ist und sie werden von Zugstangen betätigt, die die gleiche Besonderheit
haben, so daß man eine große Arbeitsgenauigkeit der Vorrichtung zum Ein- und Ausklappen des Auslegers bekommt und
Nachstell arbeiten auf der Baustelle vermieden werden. Die
Konzeption dieses Kupplungssystems ermöglicht auch ein vollständiges
Ausklappen des Auslegers durch eine kontinuierliche und in einer einzigen Phase ablaufende Bewegung, wie groß die
Anzahl der aneinander angelenkten Auslegerelemente auch sein mag. Schließlich sind die Gestängekupplungen unabhängig von
allen anderen Bestandteilen oder angefügten Vorrichtungen des Kranes, was diese Vorrichtung zum Ein- und Ausklappen
des Auslegers mit jeder beliebigen bekannten Einrichtung zum Ausklappen oder zum teleskopischen Ausfahren des Mastes vereinbar'
macht, ebenso wie mit jeglichem Betätigungssystem für die Verschwenkung des Auslegerfußes, der an der Mastspitze
angelenkt ist, wobei das Wiederanheben des Auslegerfußes immer die öffnung des Winkels dieses Auslegerfußes und des
nachfolgenden Auslegerelementes hervorruft.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes '
werden nachstehend unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben.
Es zeigen
Figur 1 einen Kran gemäß der Erfindung mit einem teleskopischen, aufgerichteten aber noch nicht ausgefahrenen Masten,
wobei sich der Ausleger in seiner gegen den Mast eingeklappten Stellung befindet,
Figur 2 eine Ansicht ähnlich Figur 1, mit dem Ausleger in einer
Phase seiner Ausklappung,
Figur 3 eine Ansicht ähnlich der Figuren 1 und 2 mit Darstellung des Kranes am Ende der Ausklappung des Auslegers,
Figur 4 den gleichen Kran mit seinem nunmehr errichteten und ausgefahrenen
Masten vor Beginn der Ausklappung des Auslegers,
Figur 5 eine Einzelansicht einer Gestängekupplung, die die Ausklappung
des Mittelabschnittes des Auslegers am Auslegerfuß
ermöglicht, gezeigt im Verlauf der Ausklappung,
Figur 6 eine weitere Ausführungsform einer derartigen Gestängekupplung,
Figur 7 eine dritte Ausführungsform siner derartigen Gestängekupplung.
Der in den Figuren 1-4 stark schematisch gezeigte Kran hat in bekannter Weise eine Basis mit einem ortsfesten oder verfahrbaren
Chassis 1, das mittels einem Drehwerk 2 ein drehendes Chassis 3 trägt, das seinerseits ein Gegengewicht 4 und einen Bock 5 trägt.
Dieser Kran weist einen teleskopischen Mast 6 auf, der sich aus einem äußeren Mastelement 7 und einem darin verfahrbaren inneren
Mastelement 8 zusammensetzt. Das äußere Mastelement 7 ist um eine horizontale Achse 9 schwenkbar auf dem vorderen Bereich des
drehenden Chassis 3 montiert, derart, daß die Gesamtheit des Mastens 6 für den Transport in eine horizontale Liegestellung gebracht
werden kann,, und andererseits in eine vertikale Stellung aufgerichtet werden kann, wie sie in der Zeichnung gezeigt ist.
Mittel zum teleskopischen Ausfahren und Verriegeln des Mastes 6 (nicht dargestellt) ermöglichen das Verfahren des inneren Mastelementes
8 und dessen Halterung in seiner ausgefahrenen oberen Stellung (siehe Figur 4), wobei aber das innere Mastelement 8
auch am äußeren Mastelement 7 verbleiben kann, wie es sich aus den Figuren 1-3 ergibt.
Der Kran beinhaltet einen aus- und einklappbaren Ausleger 10, der aus mehreren gelenkig miteinander verbundenen Elementen zusammengesetzt
ist. Im hier angenommenen Fall hat der Ausleger 10 beispielsweise drei aufeinanderfolgende Elemente, und zwar den
Auslegerfuß 11, den Auslegermittelabschnitt 12 sowie die Auslegerspitze 13.
Der Auslegerfuß 11 bildet eine einsfückige Gesamtheit mit dem
Gegenausleger 14. Diese Gesamtheit ist gemäß Bezugsziffer 15 an der Spitze des inneren Mastelementes 8 schwenkbar gelagert,
derart, daß es vertikal längs dem Masten 6 angeklappt werden
kann, wie in den Figuren 1 und 4 gezeigt. Ein rückwärtiges Rückhaltekabel 16 verbindet die Spitze 17 des Gegenauslegers
mit dem rückwärtigen Bereich des drehenden Chassis 3 der Basis.
Der Auslegermittelabschnitt 12 ist am Auslegerfuß 11 im Punkt 18, im Bereich der Obergurte dieser beiden Auslegerelemente 11, 12
angelenkt, was es ermöglicht, den Auslegermittelabschnitt 12 gegen den Auslegerfuß 11 anzuklappen. Ferner ist die Auslegerspitze 13 an den Auslegermittelabschnitt 12 im Punkt 19 im
Bereich der Untergurte dieser beiden Auslegerelemente angelenkt, so daß die Auslegerspitze 13 gegen den Auslegermittel abschnitt.32
angeklappt werden kann. Somit sind vor Beginn der Ausklappung des Auslegers 10 in der in Figur 1 dargestellten Stellung die drei
Elemente 11, 12 und 13 dieses Auslegers alle gegeneinandergeklappt, sowie auch gegen den Mast 6 und sie nehmen alle drei eine vertikale
Lage ein.
Zwischen dem Auslegerfuß 11 und dem Mittel abschnitt 12 ist eine
erste Gestängekupplung 20 vorgesehen, deren Einzelheiten in Figur 5 gezeigt sind. Diese erste Gestängekupplung 20 beinhaltet
eine betätigende Zugstange 21, die längs im Inneren des Raumes des Auslegerfußes 11 angeordnet ist und die mit ihrem ersten Ende
an einem Fixpunkt 21 angehängt ist, der sich am vorderen Ende eines Freiträgers 23 befindet, der an der Spitze des inneren
Mastelementes 8 vorgesehen ist. Das zweite Ende der Zugstange ist im Punkt 24 an einem ersten Arm 25 eines gebogenen Hebels
angelenkt, der sich an einem festen Gelenkpunkt 27 abstützt, der von dem vorderen Bereich des Auslegerfußes 11 getragen ist.
Auf dem zweiten Arm 28 des gebogenen Hebels 26 ist -im Punkt 29
ein erstes Ende einer Kuppelstange 30 angelenkt, deren anderes Ende an einem Festpunkt 31 angelenkt ist, der von dem hinteren
Bereich des Mittelabschnittes 12 des Auslegers getragen wird.
Der Ausdruck "gebogener Hebel" bezeichnet hier das Kupplungsglied 26 durch Bezug auf seine spezielle in der Zeichnung in
Figur 5 aufgezeigte Form. Dieses Kupplungsglied kann auch jede andere Form haben, beispielsweise dreieckig sein und
dabei mit oder ohne zentrale Ausnehmung sein, wobei die gleichen Stellungen relativ zum Abstutzpunkt 27 und zu den
beiden Anlenkpunkten 24 und 29 beibehalten werden, wobei eine andere mögliche Kontur für dieses Glied beispielshalber mit
der Bezugsziffer 26' in strichpunktierter Linie angedeutet ist.
Zwischen dem Auslegermittelabschnitt 12 und der Auslegerspitze ist eine zweite, analoge Gestängekupplung 32 vorgesehen, deren
Einzelheiten in Figur 6 gezeigt sind. Diese zweite Gestängekupplung 32 beinhaltet eine betätigende Zugstange 33, die sich
im wesentlichen in Längsrichtung des Auslegermittelabschnittes erstreckt. Das erste Ende der Zugstange 33 ist an einen Festpunkt
angehängt, der im Bereich des Obergurtes des Auslegerfußes 11 liegt, und zwar in dessen vorderem Bereich. Das zweite Ende der Zugstange
ist im Punkt 35 an einen gebogenen Hebel 36 angelenkt, dessen einer Arm 37 sich an einem festen Gelenkpunkt 38 abstützt, der von dem
vorderen Bereich des Auslegermittelabschnittes 12 getragen wird. An dem zweiten Arm 39 des gebogenen Hebels 36 ist im Punkt 40 ein
erstes Ende einer Kupplungsstange 41 angelenkt, deren anderes
Ende an einem Festpunkt 42 angelenkt ist, der von dem hinteren Bereich der Auslegerspitze 13 getragen ist.
Es ist darauf zu verweisen, daß sich die betätigende Zugstange dieser zweiten Gestängekupplung 32 außerhalb des Rauminhaltes
des Auslegermittelabschnittes 12 erstreckt, aber nahe diesem Mittelabschnitt 12 verbleibt. Somit läuft in der eingeklappten
Lage des Auslegers (siehe Figuren 1 und 4) die Zugstange 33 längs zwischen dem Auslegerfuß 11 und dem Auslegermittelabschnitt
12 hindurch, um dann auf die Auslegerspitze> 13 zu treffen.
POTAIN -. : -ki/:r.: : :..: ":'
Die vorstehend gemachte Bemerkung bezüglich des gebogenen Hebels
der ersten Gestängekupplung 20 gilt auch für den gebogenen Hebel der zweiten Gestängekupplung 32, der durch jedes andere äquivalente
Glied ersetzt werden kann.
Eine erste, in den Figuren 1-3 illustrierte Möglichkeit zur Ausklappung
des Auslegers 10 besteht darin, die Ausklappung vorzunehmen, wenn sich der Kran in seiner niedrigen Stellung befindet, in der das
innere Mastelement 8 in das äußere Mastelement 7 eingefahren ist. Der Vorgang geschieht dann dadurch, daß man einen Flaschenzug 43
zwischen das freie Ende des rückwärtigen Rückhaltekabels 16 und
den rückwärtigen Bereich des drehenden Chassis 3 setzt, wobei der Flaschenzug beispielsweise durch die Montagewinde betätigt wird.
Der so auf das rückwärtige Rückhaltekabel 16 ausgeübte Zug bewirkt eine Verschwenkung des Auslegerfußes 11 um die Anlenkung 15 an
der Spitze des inneren Mastelementes 8 gemäß Pfeil 44 (Figur 2). Die Verschwenkung des Auslegerfußes 11 hat zur Folge, daß die
Relativlage des Befestigungspunktes 22 der Zugstange 21 bezüglich des Auslegerfußes 11 verändert wird, was dazu führt, daß die Zugstange
21 entlastet wird.
Unter der Wirkung seines eigenen Gewichtes verschwenken der Auslegermittelabschnitt
12 und in bestimmter Weise die Auslegerspitze 13 um den Schwenkpunkt 18 (siehe Pfeil 45 in Figur 2) und der Winkel cO ,
den der Auslegerfuß 11 mit dem Auslegermittelabschnitt 12 bildet, öffnet sich progressiv, wobei die Bewegung durch die Wirkung der
ersten Gestängekupplung gesteuert bleibt, die, betätigt durch die
Zugstange 21, in jedem Moment eine Verbindung zwischen der Stellung des Auslegerfußes 11 und der Stellung des Auslegermittelabschnittes
herstellt.
Simultan hierzu verändert die Verschwenkung des Auslegermittelabschnittes
12 am vorderen Ende des Auslegerfußes 11 die Relativstellung
des Befestigungspunktes 34 der Zugstange 33 bezüglich des Auslegermittelabschnittes 12, was die Zugstange 33 unter
Spannung setzt. Diese Spannung der Zugstange 33 bewirkt durch die
Einwirkung der zweiten Gestängekupplung 32 die Verschwenkung der Auslegerspitze 13 um ihren Anlenkpunkt 19 gemäß Pfeil 46
(Figur 2) und der Winkel Ä/, den der ,Auslegermittelabschnitt 12
mit der Auslegerspitze 13 bildet, öffnet sich progressiv, wobei die zweite Gestängekupplung 32, betätigt durch die Zugstange
33, in jedem Augenblick eine Relation zwischen der Neigung des Auslegermittelabschnittes 12 und der Auslegerspitze 13 herstellt.
Am Ende der Ausklappung kommen die drei Auslegerelemente 11,
12 und 13 in eine horizontale Lage und sind zueinander ausgerichtet, wie in Figur 3 gezeigt. Sie bilden dann einen horizontalen Ausleger
10, der die Verlagerung eines Lastschlittens oder Katze oder dergleichen
auf dem Ausleger ermöglicht.
Vorzugsweise besteht die Zugstange 21 der ersten Gestängekupplung 20
aus mindestens zwei gelenkig miteinander verbundenen Elementen 47, 48 (siehe Figur 5) derart, daß sich die fluchtende Ausrichtung der
Elemente 11, 12 und 13 des Auslegers 10 vollzieht, bevor sie in der Horizontalen ankommen, so daß , wenn einmal die horizontale Arbeitsstellung
erreicht ist, die Zugstange 21 ein wenig eine Art gebrochene Linie hat, so daß hierdurch jede präjudizielle Spannung in den beiden
Auslegerelementen 11, 12 vermieden wird, die am Ende der Ausklappung mit ihren unteren Gurten in Kontakt kommen müssen, also gegenüberliegend
der Anlenkung 18.
Bezüglich der die zweite Gestängekupplung 32 betätigenden Zugstange
33 ist darauf zu verweisen, daß sich diese mit dem zweiten Arm 39 des gebogenen Hebels 36 und mit der Kupplungsstange 41 fluchtend
ausrichtet um funktionsmäßig eine Verankerung der Auslegerspitze 13 zu bilden.
Gemäß einer zweiten, in Figur 4 illustrierten Möglichkeit geschieht
das Ausklappen des Auslegers 10 nach vollständigem Ausfahren des teleskopischen Mastes 6. Der Vorgang geschieht in .der gleichen
Weise wie vorstehend beschrieben, wobei naturgemäß das rückwärtige
Rückhaltekabel 26 eine größere Länge hat. Die Ausklappung in dieser hochgefahrenen Stellung hat als ersten Vorteil einen
Raumgewinn im Bereich des Erdbodens und ferner bleibt während des Ausfahrens des Mastens 6 der Ausleger 10 konstant
längs dem Mast 6 angeklappt, so daß man es vermeidet, diesen Masten sowie die Einrichtung zum Ausfahren des Mastens größeren
Biege- und Scherkräften auszusetzen.
Eine dritte, zeichnerisch nicht dargestellte Möglichkeit besteht darin, das Ausklappen des Auslegers 10 gleichzeitig mit dem Ausfahren
des .Mastens 6 durchzuführen. In diesem Fall ist das rückwärtige Rückhaltekabel 16 konstant hinten am drehenden Chassis
3 in seiner definitiven Stellung festgemacht. Die Gleitbewegung des inneren Mastelementes 8 im äußeren Mastelement 7 bewirkt dann
die Spannung des rückwärtigen Rückhaltekabels 16, was die Ver-Schwenkung des Auslegerfußes 11 hervorruft und damit ebenfalls
alle anderen vorstehend beschriebenen Bewegungen, wobei die geometrischen Charakteristiken der beiden Gestängekupplungen
20, 32 derart definiert sind, daß am Ende des Ausfahrens des Mastens dann auch die drei Elemente 11, 12 13 des Auslegers in
der horizontalen Stellung zueinander ausgerichtet liegen. Bei dieser letzteren Vorgehensweise braucht man keinen Flaschenzug
mit dem rückwärtigen Rückhaltekabel zu verbinden und das Ausfahren des Mastens 6 und das Ausklappen des Auslegers 10
können in einem einzigen Arbeitsvorgang und demzufolge mit beträchtliehern
Zeitgewinn durchgeführt werden.
In allen drei vorgenannten Fällen geschieht das vollständige Einklappen des Auslegers 10 an den Mast 6 heran durch entsprechende
inverse Betätigungs- und Verlagerungsvorgänge.
Bei einer Ausführungsvariante, die in Figur 7 dargestellt ist,
beinhaltet die erste Gestängekupplung 20' eine betätigende
Zugstange 21', deren zweites Ende im Punkt 49 an ein erstes Ende eines Hebels 50 angelenkt ist, der sich an einem ortsfesten
3Λ28122
POTAIN - 16 - Ο^ΔΟ \LL·
Anlenkpunkt 51 abstützt, der vom vorderen Bereich des Auslegerfußes
11 getragen wird. Das zweite Ende 52 -des Hebels 50 ist mittels
einer Kuppelstange 53 mit einem Anlenkpunkt 54 auf einem gebogenen
Hebel 55 verbunden, dessen einer Arm 56 sich an einem festen Gelenkpunkt 57 abstützt, der von dem Ende des Auslegerfußes 11
getragen wird. Der andere Arm 58 des gebogenen Hebels 55 ist mit seinem Ende 59 mit einer Kuppelstange 60 verbunden, die an einem
Festpunkt 61 angelenkt ist, der von dem hinteren Bereich des Auslegermittelabschnittes 12 getragen wird. Auch diese Gestängekupplung
20' ermöglicht die Ausklappung des Auslegermittelabschnittes 12 am Auslegerfuß 11 und wie vorstehend schließt
auch hier der Ausdruck "gebogener Hebel" für das Gleid 55 nicht jedwede andere äquivalente Gestaltung dieses Gliedes aus. Die
Gestängekupplung 20' kann die zuerst geschilderte Gestängekupplung 20 gemäß Figur 5 ersetzen, wobei die zweite Gestängekupplung
32 unverändert bleibt. Es versteht sich und es ergibt sich aus dem Vorherstehenden, daß die Erfindung nicht auf die
vorstehend beschriebenen Ausführungsformen dieses Kranes mit ausklappbarem Ausleger aus mehreren gelenkigen Elementen beschränkt
ist. Sie umfaßt vielmehr alle Ausführungsvarianten und Anwendungsmöglichkeiten, die auf dem gleichen Prinzip
gründen. So gelangt man insbesondere nicht aus dem Rahmen der Erfindung, wenn ein Detail in der Gesamtheit der Hebelstangen,
Kuppel stangen oder starren analogen Glieder der Gestängekupplungen modifiziert wird, wenn eine Anwendung eben dieses
Prinzipes anstatt auf Kräne mit teleskopischem Mast auf Kräne mit einem klappbaren Mast angewandt wird, wenn das Prinzip
auf Kräne mit geneigtem oder heb- und senkbarem Ausleger angewandt wird und wenn eine Adaption an Kräne mit Auslegern erfolgt,
die eine andere Anzahl von unterschiedlichen gelenkigen Elementen haben, beispielsweise Ausleger mit nur zwei derartigen Gelenkelementen,
in welchem Fall nur eine Gestängekupplung, entsprechend der vorstehend zuerst beschriebenen, erforderlich wäre.
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Claims (7)
- \ : " Pate rrtan walteDr. Loesenbeck π 980) Firma POTAiN 3428122 DipWng. StrackeSociete Anonyme Dlpl.-Ing. Loesenbeck18 rue Charbonnieres ECULLY Jöüenbecker Str. 164,4800 BielefeldRhoe, FrankreichPatentansprücheKran mit einem an der Mastspitze angelenkten, ausklappbaren aus zwei'oder mehr gelenkig miteinander verbundenen Elementen gebildeten Ausleger, dadurch gekennzeichnet, daß er mindestens eine Gestängekupplung (20, 20', 32) aufweist, die im Bereich der Anlenkung (18, 19) zweier Auslegerelemente (11, 12, 13) untereinander angeordnet ist und die durch eine Zugstange (21, 21', 33) betätigbar ist, die ein Glied (26, 50, 36) der Gestängekupplung (20, 32) mit einem Festpunkt (22, 34) an der Spitze des Mastes (6) des Kranes oder an einem anderen Auslegerelement (11) als die beiden betroffenen Auslegerelemente (12, 13) verbindet.
- 2. Kran nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Gestängekupplung (20, 20') im Bereich der Anlenkung (18) zwischen dem Auslegerfuß (11) und dem nachfolgenden Auslegerelement (12) aufweist, deren eines Glied (26, 50) an dem einen Ende einer betätigenden Zugstange (21, 2V) angelenkt ist, die längs im Inneren des Auslegerfußes (11) angeordnet ist und deren anderes Ende an einem Festpunkt (22), der sich freitragend an der Spitze des Mastes (6) befindet, festgesetzt ist.
- 3. Kran nach Anspruch 2 und insbesondere Kran mit einem aus drei gelenkig miteinander verbundenen Elementen zusammengesetzten Ausleger, dadurch gekennzeichnet, daß er eine zweite Gestängekupplung (32) aufweist, die im Bereich der Anlenkung (19) zwischen dem Mittel abschnittt (12) des Auslegers und der Auslegerspitze (13) angeordnet ist und deren eines Glied (36)mit dem einen Ende einer betätigenden Zugstange (33) verbunden ist, deren anderes Ende an einem Festpunkt (34) festgesetzt ist, der von dem vorderen Bereich des Äuslegerfußes (11) getragen ist.
- 4. Kran nach einem der Ansprüche' 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß er mindestens eine Gestängekupplung (20, 32) aufweist, die im Bereich der Anlenkung (18, 19) zwischen zwei aufeinanderfolgenden Auslegerelementen (11, 12, 13) angeordnet ist und die einen Hebel (26, 36) beinhaltet, der einen festen Gelenkpunkt (27, 38) hat, der von dem Ende eines ersten Auslegerelementes (11, 12) getragen ist, sowie einen Anlenkpunkt (24, 35) an dem Ende der Zugstange (21, 23) und schließlich einen Anlenkpunkt (29, 40) an dem einen Ende einer Kuppelstange (30, 41), deren anderes Ende an einem Festpunkt (31, 42) angelenkt ist, der von dem hinteren Bereich des nachfolgenden Auslegerelementes (12, 13) getragen ist.
- 5. Kran nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß er mindestens eine Gestängekupplung (201) aufweist, die im Bereich der Anlenkung (18) zwischen zwei aufeinanderfolgenden Auslegerelementen (11, 12) angeordnet ist und einen ersten Hebel (50) beinhaltet, der einen ortsfesten Anlenkpunkt (51) hat, der von dem vorderen Bereich des ersten Auslegerelementes (11) getragen ist, ferner einen Anlenkpunkt (49) an dem Ende der Zugstange (21) und schließlich einen Anlenkpunkt (52) an dem einen Ende einer Kuppelstange (53), deren anderes Ende (54) an einem zweiten Hebel (55) angelenkt ist, der sich an einem ortsfesten Gelenkpunkt (57) abstützt, der von dem Ende des ersten Auslegerelementes (11) getragen ist und der mittels einer Kuppelstange (60) mit einem Festpunkt (61) verbunden ist, der von dem hinteren Bereich des folgenden Auslegerelementes (12) getragen ist.
- 6. Kran nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die betätigende Zugstange (21) der der Anlenkung (18) zwischen dem Auslegerfuß (11) und dem nachfolgenden Ausleger-POTAIN - 3 -element (12) zugeordneten Gestängekupplung (20) aus mindestens zwei gelenkig miteinander verbundenen Teilstücken (47, 48) besteht, derart, daß die Auslegerelemente (11, 12) vor
Erreichen der Auslegerendlage zueinander ausrichtbar sind und die Zugstange (21) der Endbenutzungslage des Auslegers (10) in Art einer gebrochenen Linie verläuft. - 7. Ausleger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstange (33) der zweiten Gestängekupplung (32), die der Anlenkung (19) zwischen dem Auslegermittelabschnitt (12) und der Auslegerspitze (13) zugeordnet ist, als Verankerung für die Auslegerspitze (13) in der Endbenutzungsstellung des Auslegers (10) ausgebildet ist.
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