DE3421719C2 - Transportable Vorrichtung zum Dekontaminieren von Kleidungsstücken - Google Patents
Transportable Vorrichtung zum Dekontaminieren von KleidungsstückenInfo
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Abstract
Gegenstand der Erfindung ist eine transportable Vorrichtung zum Dekontaminieren von Gegenständen, insbesondere von Kleidungsstücken unter Verwendung von Heißluft und/oder Dampf, bei der ein geschlossener Behälter 1 vorgesehen ist. In dem Behälter 1 befindet sich eine Aufhänge- und Transporteinrichtung 2, 3 für Kleiderbügel, wobei die Aufhängeeinrichtung ein Druckrohr 2 aufweist, mit nach unten gerichteten Öffnungen 5. Die Kleiderbügel 4 sind hohl ausgebildet und konisch zum Druckrohr 2 erweitert und mit Durchtrittsbohrungen 6 versehen. Die über das Rohr 2 zugeführte Heißluft reinigt die Kleidungsstücke 35 und wird über das Saugrohr 7 abgezogen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine transportable Vorrichtung zum Dekontaminieren von Kleidungsstücken unter Verwendung von Heißluft, mit einem geschlossenen Behälter, in dem ein Druckrohr als Aufhängeeinrichtung für hohl ausgebildete, Durchtrittsbohrungen aufweisende Kleiderbügel vorgesehen ist, wobei das Druckrohr nach unten in die nach oben offenen Kleiderbügel gerichete Öffnungen aufweist, und wobei das Druckrohr an eine Heißluftquelle angeschlossen ist.
- Es ist bekannt, daß B und C Kampfstoffe bei Temperaturen zwischen 100° und 150°C ihre Wirksamkeit verlieren. Es ist daher vorgesehen, speziell bei Kleidung und auch bei Kleingeräten eine Dekontamination mittels thermisch geregelter Heißluft vorzunehmen. Ein solcher Dekontaminationsvorgang kann unter Beimischung von Ammoniak, Chlor, Wasser und anderen Dämpfen intensiviert werden. Wichtig ist hierbei, daß Heißluft und Dampf gleichmäßig verteilt auf alle Bereiche der zu dekontaminierenden Gegenstände unter Vibration einwirkt. Hierbei besteht die Möglichkeit, B und C Kampfstoffe zu eliminieren und Partikel sowie Schwebeteilchen zu lösen und über ein Umluftsystem herauszufiltern.
- Eine Vorrichtung mit den eingangs genannten Merkmalen ist bekannt (DE-OS 21 44 766), wobei diese Vorrichtung jedoch zum Dekontaminieren von Kleidungsstücken sowie Kleingeräten nicht geeignet ist. Bei diesen Gegenständen kommt es darauf an, B und C Kampfstoffe zu entfernen und die Vorrichtung muß leicht mit den Gegenständen beschickt und entladen werden können. Weiterhin ist die bekannte Vorrichtung nicht transportabel und somit nicht zu dem jeweiligen Einsatzort verfahrbar. Die gebrauchten Einrichtungen müssen unter optimaler Ausnutzung der Energie und der Mittel zum Dekontaminieren auf einem Fahrzeug untergebracht sein. Für die zur eliminierenden Partikel und Schwebeteilchen ist es erforderlich, daß die Heißluft sowohl von innen her als auch von außen auf die Kleidungsstücke einwirkt. Auch diese Möglichkeit ist bei der bekannten Vorrichtung nicht gegeben. Vielmehr sind die einzelnen Kleiderbügel ortsfest an der Leitung aufgehängt, so daß die Kleidungsstücke lediglich innen mit Heißluft beaufschlagbar sind. In dem Behälter fehlt ein besonderes Saugrohr und somit ein vorteilhaftes Umluftsystem, bei dem die betreffenden Partikel und Schwebeteilchen ausgefiltert werden können. Eine ähnlich Vorrichtung ist durch die FR-PS 8 49 920 bekannt.
- Bekannt sind weiterhin Vorrichtungen zum sterilisieren von Gummihandschuhen (DE-AS 12 22 212) und (DE-AS 13 00 634), bei denen die Handschuhe ortsfest an einem Gebläsekasten angehängt werden, bzw. ein ortsfestes Handschuhgestell vorgesehen ist, an dem die einzelnen Handschuhe eingesetzt und nach dem Sterilisieren wieder entnommen werden.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art so auszubilden, daß in einem transportablen Behälter bei einem Minimum an Energieaufwand eine schnelle und gleichmäßige Dekontaminierung vorgenommen werden kann.
- Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß der Kleiderbügel an seinem oberen Ende eine auf dem Druckrohr aufsitzende Laufrolle und darüber einen Mitnehmerstift aufweist, der in eine, als Transporteinrichtung dienende umlaufende Kette, die mittels eines Exzenterantriebs über die zugeordnete Öffnung des Druckrohres bewegbar ist, eingreift, und daß im Behälter ein an die Heißluftquelle angeschlossenes Saugrohr angeordnet ist.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 6.
- Die Erfindung wird in der nachfolgenden Beschreibung anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigt
- Fig. 1 eine derartige transportable Vorrichtung im Aufriß, auf einem Fahrzeug angeordnet,
- Fig. 2 einen Aufriß einer ersten Ausführungsform der Vorrichtung im Schnitt,
- Fig. 3 eine Seitenansicht von Fig. 2,
- Fig. 4 die Vorrichtung im Aufriß und geschnitten, den Beschickungsbereich darstellend,
- Fig. 5 eine weitere Ausführungsform einer derartigen transportablen Vorrichtung im Aufriß und geschnitten,
- Fig. 6 die Vorrichtung gemäß Fig. 5 im zusammengeschobenen Zustand,
- Fig. 7 eine Seitenansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 5 in Verbindung mit einer Hubvorrichtung,
- Fig. 8 eine entsprechende Seitenansicht in Verbindung mit einem Hubfahrwerk,
- Fig. 9 einen Schnitt durch den verwendeten Kleiderbügel,
- Fig. 10 eine Seitenansicht von Fig. 9,
- Fig. 11 eine Funktionsdarstellung der Kleiderbügel, den Heißluftstrom zeigend in der Mittelstellung,
- Fig. 12 eine entsprechende Funktionsdarstellung mit der Bewegungsrichtung der Bügel nach rechts in einer Übergangsstellung,
- Fig. 13 eine weitere derartige Funktionsdarstellung in der Endlage rechts,
- Fig. 14 die Einzelheit X in Fig. 7 und
- Fig. 15 die Einzelheit Y in Fig. 2.
- Bei der ersten Ausführungsform einer derartigen Vorrichtung nach den Fig. 1 bis 4 ist ein kompakter Behälter 1 vorgesehen, der auf einem Fahrzeug 26 transportiert werden kann. Der Behälter 1 selbst stellt den Dekontaminationsbereich dar, wobei am rückwärtigen Ende ein Beschickungsbereich 27 vorgesehen ist. Hier befindet sich auch eine Verschlußklappe 28 und auch eine wegklappbare Laderampe 29. Am vorderen Ende des Behälters 1 befindet sich der Energieumsetzungs- und Steuerungsbereich, wobei dort eine Heißluftquelle 8 sowie eine Steuervorrichtung 9 angeordnet sind. Der Behälter 1 ist in seinen Einzelheiten den Fig. 2 bis 4 zu entnehmen und besitzt oben eine über seine ganze Länge reichende umlaufende Kette 3 als Transporteinrichtung, die über zwei Endrollen 30, von denen eine angetrieben ist, geführt ist. Die Kette besitzt auch eine Spannvorrichtung 31. An mehreren Stellen befinden sich im Inneren des Behälters 1 Traggestelle 32 mit Stützrollen 33. Unterhalb der Kette 3 ist ein Druckrohr 2 als Aufhängeeinrichtung vorgesehen, das nach unten hin einzelne im Abstand zueinander angeordnete Öffnungen 5 aufweist. Weiterhin befinden sich am Boden des Behälters 1 ein Saugrohr 7. Wie die Fig. 3 zeigt, können diese drei Einrichtungen 2, 3, 7 in mehreren Reihen nebeneinander verlaufen. Die einzelnen Druckrohre 2 dienen zur Aufhängung von innen hohl ausgebildeten Kleiderbügeln 4, wobei diese Rohre 2 die Funktion als Zuluftkanal für die Heißluft und als Träger sowie Laufschiene für die Kleiderbügel 4 besitzen. Am Ausgang des Saugrohres 7 befindet sich ein Zusatzfilter 34, das bei der Anwendung von A-Kampfstoffen eingesetzt wird, um verstrahlte Schwebestoffe vom Luftkreislauf zu absorbieren. Anschließend an dieses Filter 34 weist das Saugrohr 7 eine Abknickung 20 auf und es befindet sich dort ein Partikelabscheider 21 (Fig. 15), der im Fall B und C-Kampfstoffen wirksam wird, indem die vorhandenen Partikel in Folge der Zentrifugalkraft nach außen hin abgelenkt werden und dann in einen Brennraum gelangen, wobei die verbrannte Luft dann ohne Emission ins Freie geführt wird. Außerhalb des Behälters 1 befindet sich die Steuervorrichtung 9, die derart eingerichtet ist, daß ein vollständiges Dekontaminations-Programm vorgewählt werden kann. In einem solchen Programm werden Heizbeginn, Heizzeit, Temperatur, Injektionsbeginn, Injektionszeit und Menge für beispielsweise Ammoniak, Chlor, Wasser oder andere Dämpfe und Gase vorgegeben. Die Injektionsmenge wird dadurch bestimmt, daß mit Hilfe bekannter Druckminderer Gas unter einem bestimmten Druck an einem Ventil ansteht, welches vom Steuergerät zeitabhängig gesteuert wird. Das Einblasen erfolgt nach dem Lufterhitzer, damit zersetzende Säuren nicht oder nur abgeschwächt auf das Innere des Lufterhitzers einwirken können. Diese nachgeordnete Heißluftquelle ist mit dem Bezugszeichen 8 versehen.
- Die zu dekontaminierenden Kleidungsstücke 35 sind auf den Kleiderbügeln 4 angeordnet, wobei sich die besondere Form und Wirkung dieser Kleiderbügel 4 insbesondere aus den Fig. 9 bis 13 ergibt. Diese Kleiderbügel 4 sind innen hohl ausgebildet und nach oben hin konisch geöffnet. Sie umgreifen an ihrem oberen Ende das Druckrohr 2, wobei an einem Träger 36 eine Laufrolle 15 sowie darüber ein Mitnehmerstift 16 befestigt sind. Dieser Mitnehmerstift 16 rastet in eine Mitnehmeröse der Kette 3 ein. Der Bügel 4 besitzt weiterhin über seine ganze Oberfläche verteilt einzelne Durchtrittsbohrungen 6 sowie oben im Bereich der Anordnung am Rohr 2 und der Öffnung 5 seitlich und schräg nach unten gerichtete Leitschaufeln 17. Weiterhin befinden sich an dem Bügel 4 seitlich nach außen gerichtete Haken 19 für Schuhe, Unterwäsche u. dgl. sowie unten ein Korb 18 zur Aufnahme von Kleinteilen.
- Zum Beaufschlagen mit Heißluft für das Dekontanimieren werden die Bügel 4 in einer oszilliernden Bewegung auf dem Druckrohr 2 über die jeweilige Öffnung 5 hin und her bewegt. In der Mittelstellung erfolgt eine Innenbelüftung der Kleidungsstücke 35, wobei dann beim weiteren stufenlosen Übergang auf eine Außenbelüftung ( Fig. 12) zunächst aufgrund der am Bügel angebrachten Leitschaufeln 17 eine von oben nach unten sich fortsetzende Druckwelle erzeugt wird, die an den Kleidern eine Vibration bewirkt und somit Partikel und Schwebeteilchen löst. Die Endlage ergibt sich dann gemäß Fig. 13. Bei der Rückbewegung setzt sich die Vibrationswelle dann von unten nach oben fort.
- Bei der Innenbeaufschlagung entsteht bei durchlässiger Kleidung ein Druckeffekt auf den Staub, wobei der Fallstrom für den Abtransport der losgelösten Partikel sorgt. Bei nichtdurchlässiger Kleidung werden die durch die beschriebenen Effekte gelösten Teile ebenfalls über den Fallstrom abtransportiert.
- Zum Beschicken des Behälters 1 (Fig. 4) werden die Kleiderbügel 4 zunächst über den Mitnehmerstift 16 in die Mitnehmeröse eingeführt. Durch Betätigung eines Fußschalters 37 Einfahren wird die Kette 3 in Bewegung gesetzt. Aufgrund dieser Anordnung kann mit den Händen und den Füßen zugleich gearbeitet werden. Dieser Vorgang kann so oft wiederholt werden, bis ein Endschalter 39 der Kette 3 über die Nocken 40 in Funktion tritt.
- Weiterhin ist an dem Behälter 1 in der oberen Wandung ein Schnüffelventil 22 angebracht, das die für die Verbesserung verbrauchte Luft kompensiert, so daß nach einer bestimmten Zeit sich nur noch gereinigte Luft im Innenraum des Behälters 1 befindet.
- Durch die Anbringung einer ABC-Luftfilteranlage 23 kann der Behälter 1 auch als Transportmittel für Personen und Geräte durch kontaminiertes Gebiet verwendet werden.
- Bei der weiteren Ausführungsform der Vorrichtung nach den Fig. 5 bis 8 und 14 ist ein Behälter 1&min; dargestellt, dessen Transportvolumen auf ein Viertel verringert werden kann. Dieser Behälter 1&min; besitzt einen festen Stauraum 11, in den ein Ziehharmonikazelt 12 vollständig eingeschoben werden kann. Dieses Zelt 12 ist doppelwandig, um eine bessere Isolation zu erreichen bzw. eine Kondensation an den Zeltwänden zu vermeiden und wird an einzelnen im Abstand zueinander befindenden Zeitbindern 13 abgestützt. Diese Zeltbinder 13 sind an ihrem unteren Ende mit Laufrollen 41 versehen, die in Schienen 14 des Rahmens geführt sind. Zwischen den einzelnen Zeltbindern 13 befinden sich Scherenspannvorrichtungen, die einen schnellen und exakten Zeltaufbau gewährleisten.
- Fig. 6 zeigt den Behälter 1&min; im zusammengeschobenen, d. h. transportgerechten Zustand, wobei in dem Stauraum 10 sämtliche Teile untergebracht sind, wobei die Rohre 2, 7 in einzelne handliche Teile, die mit Hilfe von Bajonettverschlüssen wieder verbunden werden können, zerlegt sind. Die Transportkette oder ein Seil 3 hängt nach unten durch, wobei die Endrolle 30 am Stauraum 11 bzw. an einer endseitigen Spannvorrichtung des Zeltes 12 gehaltert sind.
- Die Fig. 7 zeigt seitliche Hubvorrichtungen 24, die zum Be- und Entladen auf beliebige Fahrzeuge oder Anhänger dienen. Nach einer weiteren Ausführungsform gemäß Fig. 8 befinden sich an dem Behälter 1&min; seitliche Hubfahrwerke 25, wobei das eine Fahrwerk mit einer lenkbaren Deichsel 43 versehen ist.
Claims (6)
1. Transportable Vorrichtung zum Dekontaminieren von Kleidungsstücken (35) unter Verwendung von Heißluft, mit einem geschlossenen Behälter (1, 1&min;), in dem ein Druckrohr (2) als Aufhängeeinrichtung für hohl ausgebildete, Durchtrittsbohrungen (6) aufweisende Kleiderbügel (4) vorgesehen ist, wobei das Druckrohr (2) nach unten in die nach oben offenen Kleiderbügel (4) gerichtete Öffnungen (5) aufweist, und wobei das Druckrohr (2) an eine Heißluftquelle (8) angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kleiderbügel (4) an seinem oberen Ende eine auf dem Druckrohr (2) aufsitzende Laufrolle (15) und darüber einen Mitnehmerstift ( 16) aufweist, der in eine, als Transporteinrichtung dienende umlaufende Kette (3), die mittels eines Exzenterantriebs über die zugeordnete Öffnung (5) des Druckrohrs (2) bewegbar ist, eingreift, und daß im Behälter ( 1, 1&min;) ein an die Heißluftquelle (8) angeschlossenes Saugrohr (7) angeordnet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (1&min;) als doppelwandiges Ziehharmonikazelt (12), das einen Stauraum (11) für die zerlegbaren Rohre (2, 7), die Kleiderbügel (4) und die Kette (3) aufweist, ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Druckrohres (2) am Kleiderbügel (4) schräg nach unten gerichtete Leitschaufeln (17) angebracht sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß am unteren Ende des Kleiderbügels (4) ein Korb (18) sowie seitliche Haken (19) angebracht sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in einer Abknickung (20) des Saugrohres (7) ein Partikelabscheider (21) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am Behälter (1, 1&min;) eine Hubvorrichtung (24) und/oder ein Hubfahrwerk (25) angeordnet ist.
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