DE3418667C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Klemmenvorrichtung nach dem Oberbegriff
des Patentanspruches 1.
Solche Klemmenvorrichtungen dienen dazu, die zugehörigen Anschlußleitungen,
z. B. Anschlußdrähte zwischen Transformatorspulen u. dgl., dem
Netz und den Verbrauchern herzustellen. Es ist als bereits bekannt vorausgesetzt, eine
Mehrzahl von Anschlußklemmen, bestehend aus einem Klemmenkörper aus
Isolierwerkstoff und zugehörigen metallischen Klemmteilen bzw. Lötblechen
in einen Körperschlitz im Klemmenkörper aufzureihen, wobei
allerdings diese zugehörige Tragschiene besondere Aussparungen an den
Enden, z. B. in Hufeisenform, aufweist und eine Mehrzahl von Montageschritten
notwendig wird, damit separate Bolzen, Muttern, Klemmscheiben
und Distanzstücke, d. h. umständlich und unter Zeitverlust am Kernpaket eines
Transformators zu montieren sind.
Eine Klemmenvorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1
ist bekannt (Katalog "Transformatoren", Schnurrbusch-Winkeltechnik
GmbH, Frechen, 1984, Seite 10), bei einem Transformator mit
zwei oder drei Spulen und einem zugehörigen Kernpaket (Transformatorjoch)
im Bereich der Stirnfläche des Trafokernpaketes Anschlußklemmen
in einer Reihe anzuordnen, wobei letztere auf einem L- oder U-förmigen
Halteblech befestigt sind. Die Befestigungsfläche des Haltebleches ist
durch Befestigungsschrauben mit dem Kernpaket vorgeschraubt. Aber sowohl
bei der U- bzw. L-Form des Haltebleches erfolgt die Befestigung der
Anschlußklemmen am Halteblech in Abstand zu bzw. neben der Befestigungsfläche
des Haltebleches, wodurch die Anordnung sperrig wird. Da das
Material des Haltebleches und des Kernpaketes unterschiedlich sind,
können Verluste durch Kriech- oder Wirbelstrom auftreten. Wegen vieler
Schraubelemente ist die Montage zeitaufwendig. Die Anordnung ist auch
nicht geeignet, in einfacher Weise unterschiedliche Anschlußklemmen
aufzunehmen; solche sind jedoch bei elektrischen Aggregaten in der Regel
vorgeschrieben, z. B. beim Transformator neben der Trafoklemme auch die
Schutzleiterklemme sowie die Sicherungsklemme.
Bei einem anderen bekannten Steuertransformator (Katalog "Trafo Dockter",
Wittlich, 1982, Seiten B0, B2) erfolgt die Montage einer Gruppe von
gleich ausgebildeten Anschlußklemmen (Reihenklemmen) mit Hilfe eines
etwa U-förmigen Haltebleches, so daß die Klemmenkörper der Anschlußklemmen
einen besonderen Klemmfuß aufweisen müssen. Ihre Haltefläche
ist durch seitliche Schrauben an dem Kernpaket derart befestigt, daß die
Haltefläche einen Abstand zur Befestigungsfläche an der Stirnseite des
Kernpaketes aufweist, d. h. Halte- und Befestigungsfläche sind unterschiedliche
zueinander beabstandete Flächen. Das Material des Haltebleches
dient lediglich zur Aufnahme der Füße der Klemmenkörper, besteht also
aus einem üblichen unlegierten oder verbilligtem Metallblech. Die Anordnung
ist dadurch relativ sperrig, und es können zusätzliche Wirbel- und
Kriechströme im Halteblech auftreten. Eine Anpassung zur Aufnahme von
unterschiedlichen Anschlußklemmen, wie dies eine Sicherungsklemme und
eine Schutzleiterklemme im Vergleich zu einer Trafoklemme sind, ist
nicht vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer Klemmvorrichtung
gemäß Oberbegriff anzugeben, wie eine einfache und schnelle Montage
als auch eine Montage von Anschlußklemmen auf unterschiedlichen Tragschienen
möglich wird, zusätzlich Kriech- und Wirbelströme vermieden
werden und unterschiedliche Anschlußklemmen auf einem gemeinsamen Halteblech
montierbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Patentanspruch 1 angegebene
Maßnahmen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den
weiteren Patentansprüchen dargestellt.
Durch die gleiche Auswahl des Werkstoffes für das Halteblech und die
Kernpaketbleche, z. B. also einer Silizium-Eisenlegierung, werden im Anklemmbereich
Kriech- und Wirbelströme besser unterdrückt, aber auch die
Befestigung der Anschlußklemmen vereinfacht und verbilligt, weil die
eigentliche Befestigungsfläche selbst die Befestigungsschenkel aufweist
und außerdem die erforderliche Tragschiene einstückig mit dem Halteblech
ausgebildet ist. Die zugehörigen Klemmnasen des Haltebleches
gewährleisten einen sicheren Sitz auch für unterschiedliche Anschlußklemmen.
Also wird an der Stelle des letzten stirnseitigen Kernbleches nunmehr
mehr das entsprechend geformte Halteblech angelegt und am Kernpaket befestigt,
z. B. verschweißt. Im Halteblech ist ein Lochdurchzug vorgesehen
zur Befestigung und Kontaktierung der Schutzleiterklemme. Die
Schutzleiterklemme muß gemäß Vorschrift in ähnlicher Weise befestigt
werden, so daß an sich kein zusätzliches Halteelement anfällt. Bei der
leichteren Montage entfallen die oberen Befestigungsbolzen und eine Mehrzahl
von Abstandsscheiben, während andererseits das Halteblech keinen
zusätzlichen Materialaufwand darstellt, da es ja ein zum Kernpaket notwendiges
Kernblech (das jetzt entfällt) ersetzt.
Hierbei ist das Halteblech vorteilhaft mit einer oberen einstückigen
U- bzw. schwalbenschwanzförmigen Tragschiene versehen, deren zugehörige
einen Abstand zueinander aufweisende weitere Stege eine Art Aufnahmetunnel
bilden. Die Tragschiene ist vorzugsweise am oberen Halteblechrand
vorhanden bzw. steht etwas über das Kernpaket vor, so daß eine
gute Zugänglichkeit für die Anschlußklemmen gegeben ist. Die Stege
werden nunmehr von zwei vorspringenden elastischen Klemmnasen des Klemmenkörpers
hintergriffen bzw. teilweise umfaßt, so daß die Tragschiene
mit sicherem Sitz eine Mehrzahl von Anschlußklemmen von der Seite oder
von oben her aufschiebbar ist.
Eine andere Ausführungsform der Erfindung sieht in dieser Tragschiene aus
Blech in ihrer Längsrichtung und jeweils mit Abstand zueinander verlaufende
zum Klemmkörper gerichtete Vorsprünge, insbesondere Noppen
vor, diese drücken gegen den Rücken des Klemmenkörpers, so daß eine
seitliche Verschiebung auf der Tragschiene erschwert ist.
Eine weitere Ausgestaltung sieht
vor, daß die Gegenfläche des Klemmenkörpers bzw. der Klemmrücken
zugehörige Vertiefungen aufweist, in die die Noppen
eingreifen, oder umgekehrt: Der Steg der Tragschiene hat
Vertiefungen, die Gegenfläche des Klemmenkörpers noppenartige
Vorsprünge.
Eine vorteilhafte Variante des Haltebleches ist die Vereinfachung
zu einem Halteelement als gerade durchlaufende
Tragschiene, die in Draufsicht auf die größere Fläche die
Form eines langgestreckten Rechteckes zeigt, also als eine
Rechteckschiene zur Aufnahme von Anschlußklemmen durch einen
im Klemmenkörper vorhandenen Halte- oder Körperschlitz dient,
wobei sinngemäß auf mindestens einer Seite der Rechteckschiene
Vorsprünge bzw. Noppen vorhanden sind. Hierdurch
wird ein gleichguter Widerstand gegen seitliche Verschiebung
wie bei dem Halteblech geschaffen.
Bei der Mitlösung des Problems, Anschlußklemmen mit Klemmenkörpern
zu verwenden, die einmal auf das Halteblech mit
oberer Tragschiene und einmal auf die Rechteckschiene
passen sollen, ist der Klemmenkörper an der Rückwand unterhalb
des Aufnahmeschlitzes für die Tragschiene des Haltebleches
etwa in gleicher vertikalen Ebene mit einem ersten unteren
und einem zweiten unteren Haltesteg versehen, die einen weiteren
Aufnahmeschlitz für die Rechteckschiene bilden, so daß die
Anschlußklemmen für beide Arten von Tragschienen verwendbar
sind. Man kann also zwei Arten von Montagen genügen, je nach
den Einzelheiten des Montagebetriebes, je nach Einsatz für
kleinere oder größere Kernpakete u. dgl.
Bekanntlich bereitet das Anlöten der Leiterenden an die
Lötenden der Trafoklemme insofern Schwierigkeiten, als eine
zur Fingersicherheit vorgesehene verschwenkbare Klappe im
Wege steht. Hier schafft die Erfindung Abhilfe dadurch, daß
etwa in der Mitte der Schwenkkappe ein Klemmloch, an der
zugehörigen Stirnwand etwa auf der Höhe der einzuführenden
Leiterenden im Klemmenkörper ein Klemmvorsprung, insbesondere
ein Klemmstift vorhanden ist, der bei hochgeklappter Schutzkappe
in das Klemmloch eingeführt ist und die Kappe in
höchster Stellung und sicher hochhält derart, daß bester
Zugang zu den Lötenden der Trafoklemme gewährleistet ist.
Wenn zweipolige Trafoklemmen auf, engem Breitenmaß auf die
Tragschiene aufgesteckt werden, damit eine größere Anzahl von
Anschlußklemmen hier anzuordnen sind, treten Isolationsprobleme
hinsichtlich des Kriechweges auf. Der Kriechweg wird erfindungsgemäß
vorteilhaft dadurch vergrößert, daß die Trennwand
der Schutzkappe in Schließstellung in einen Schlitz
einer zu ihr fluchtenden Doppelwand des Klemmenkörpers etwa
auf der Höhe der Lötenden der Trafoklemme eintritt. Der
Kriechweg wird dadurch mehr als verdoppelt, ferner ist ein
sicherer Sitz der Schutzkappe nach dem Anlöten gegeben.
Ausführungsformen der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und werden im folgenden näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1, perspektivisch, ein Kernpaket teilweise abgebrochen
mit dem Halteblech und drei Anschlußklemmen, nämlich
der Sicherungsklemme, der Trafoklemme und der Schutzleiterklemme,
Fig. 2 eine ähnliche perspektivische Ansicht, bei der
jedoch eine angepaßte Rechteckschiene zur Aufnahme der Anschlußklemmen
dient und letzter durch die unteren Haltestege
einklemmt,
Fig. 3, perspektivisch die Trafoklemme, bei der die
vordere bzw. rechte Seitenwand entfernt, die Schutzkappe in
abgesenkter Stellung und mit strichpunktierten Linien
nochmals in einer hochgeschwenkten Stellung
veranschaulicht ist, sowie mit den beiden an der Rückwand
des Klemmenkörpers vorhandenen Aufnahmeschlitzen oben für die Tragschiene
des Haltebleches und unten für die Rechteckschiene.
Aus den Figuren, zunächst Fig. 1, ist das abgebrochen gezeichnete Kernpaket 10 mit an
ihm gehalterten Anschlußklemmen, nämlich einer Schutzleiterklemme 11,
einer Sicherungsklemme 12 und einer Trafoklemme 13 erkennbar, wobei die
Halterung mit Hilfe des Haltebleches 14, das Befestigungsschenkel 15, 15a
haben soll, und der eigentlichen Tragschiene 18 erfolgt, wobei letztere
ebenfalls aus Blech bestehende Stege 17, 19 aufweist, und die Tragschiene
ein einheitliches Preßteil mit dem Halteblech 14 ist. Das
Halteblech 14 ist satt an die Stirnfläche 20 des Kernpaketes 10, von
der nur eine Kante erkennbar ist, angedrückt. Über eine Körperschraube
45, die gleichzeitig die Schutzleiterklemme 11 befestigt, ist das Halteblech
14 mit dem Kernpaketblech fest verbunden, z. B. durch Schweißen.
Die Tragschiene 18 weist an der Rückwand der Anschlußklemmen 11, 12, 13
zugekehrten Oberfläche Vorsprünge 21, insbesondere Noppen auf, die
einen vorbestimmten seitlichen Abstand in Längsrichtung der Tragschiene
zueinander haben. Hierdurch sind die Anschlußklemmen 11, 12, 13 gegen
seitliche Verschiebung gesichert. Man kann die seitliche Sicherung,
vgl. 3, noch dadurch verbessern, daß Vertiefungen, z. B. Mulden 22
in der Rückwand bzw. dem Klemmrücken 27 des Klemmenkörpers 24 vorhanden
sind und mit den Noppen als seitliche Sicherung zusammengreifen, insbesondere
die Noppen umfassen. Die Noppen können auch am Klemmrücken 27
des Klemmenkörpers, die Mulden an der Tragschiene 14 vorgesehen
werden.
Der Klemmenkörper, vgl. Fig. 3 rechts, zeichnet sich im rückwärtigen
oberen Bereich durch vom Klemmrücken 27 vorstehende elastische seitwärts
gerichtete Klemmnasen 25, 26 aus, die relativ scharfe Kanten
haben. Ein Sitz der Trafoklemme ist dadurch gegeben, daß die zugehörige
Kante, Fig. 3, der Klemmnasen 25, 26 den zugehörigen Steg 17, 19
der Tragschiene 18 hintergreift. Nun ist dieser Bereich vorteilhaft durch
einen weiteren Steg 28 dahingehend unterteilt, daß der Klemmrücken des
Klemmenkörpers 24 nach unten hin noch einen zusätzlichen Klemmschlitz 48
aufweist, der durch gegenüberliegende, einen Abstand zueinander aufweisende
sich vertikal erstreckende erste und zweite untere Haltestege
29, 30 gebildet wird.
Diese sind vorteilhaft mit zugehörigen
Nasen 31 zum Hintergreifen der Ränder einer zweiten Tragschiene
42 versehen. Die Tragschiene ist eine
an sich bekannte rechteckförmige gerade Schiene, die
zum Einsatz kommt, wenn man im Einzelfall und je nach
Montagebedingungen oder Lagerhaltung der einzelnen Teile
eine Rechteckschiene verwenden will, aber lediglich die Form
der Anschlußklemme nach Bauart der Klemmen 11, 12, 13 vorliegen
hat. Durch diese Ausbildung und Anordnung der unteren
Haltestege 29, 30 wird dieses Problem mit gelöst.
Die Trafoklemme hat ein einzeln an sich bekanntes Kontaktanschlußstück
32 aus Metall, mit einem Lötende 38 zum Anlöten
der Anschlußdrähte. Zum stirnseitigen Einführen von Anschlußdrähten,
z. B. zwecks Anschluß an das Stromnetz, dienen die
Schrauben 33 und die darunter ersichtlichen Metallkontaktteile
33a, die ein Gewinde aufweisen. Zur Fingersicherheit
dient die Schutzkappe 34, die an einem Filmscharnier 35
verschwenkbar ist, wenn der Zugang von vorn zum Lötende 38
freigegeben werden muß. Es ist vorteilhaft, in
der Schutzkappe ein erstes Klemmelement, vorzugsweise ein
Klemmloch 36 und in der darüber liegenden Stirnwand des Klemmenkörpers
24 einen Klemmstift 37 vorzusehen: Wird die Kappe 34
hochgeschwenkt, greift der Klemmstift 37 in das Klemmloch 36, die
Kappe 34 wird maximal hoch bzw. senkrecht gehalten und bei
gutem Zugang erfolgt das Anlöten; danach wird die Kappe um
das Scharnier 25 heruntergedrückt. Die Kappe 34 hat zwei
Seitenwände 39, die andere Seitenwand ist abgebrochen
und nicht dargestellt. Sie hat eine mittlere Trennwand 40 zur
Erhöhung der Kriechfestigkeit, welche in heruntergeklapptem
Zustand in eine Doppelwand 41 eingreift. Die Doppelwand bildet
einen Schlitz, in die die Trennwand 40 bzw. ihr stegartiger
Teil eingreift, so daß der Kriechweg etwa verdoppelt
und die Isolationssicherheit zwischen dem Lötende 38 und dem
benachbarten (nicht dargestellten) Lötende bzw. benachbarten
Kontaktblech vorteilhaft erhöht wird.
Die Schutzkappe der Sicherungsklemme 12 ist ebenfalls schwenkbar, benötigt
aber in der Regel keine Klemmteile im Sinne der Bauteile 36, 37.
Ihr zylindrisches Sicherungselement 46 ist erkennbar in Fig. 1 dargestellt.
Auch hier ist ein Klemmrücken 27 mit Klemmnasen 25, 26, mit
Mulden, einem Klemmschlitz 48 und unteren Haltestangen 29, 30 für die
Tragschiene 18 bzw. 42 vorhanden.
Bei der Schutzleiterklemme 11 geht ein Kontaktblech 43 winkelförmig
zu einer Befestigungsschraube 45 aus Blech hin und besitzt ein zugehöriges
(hinter dem Schraubenkopf verdecktes) Durchgangsloch, wobei
das Kontaktblech 43 im Bereich der Rückwand 42a des Klemmenkörpers 24
zwei einen horizontalen Abstand zueinander aufweisende aus der Rückwand
geringfügig vorstehende Stege 44 aufweist, die sich an der
Oberfläche des Haltebleches 14 abstützen. Dadurch entfallen vorteilhaft
Abstandsscheiben. Das Halteblech 14 wird sicher am Kernpaket 10 abgestützt
und liegt am Kernpaket an.
Claims (8)
1. Klemmenvorrichtung mit einer oder mehreren Anschlußklemmen für elektrische
Leiter bei z. B. Transformator, mit einem Halteblech, das mit
einer Befestigungsfläche unmittelbar an einer Stirnfläche des Transformator-Kernblechpakets
anliegt und an diesem befestigt ist und das auf
einer Haltefläche die Anschlußklemme(n), z. B. Transformatorklemmen,
trägt, dadurch gekennzeichnet,
daß der Werkstoff des Halteblechs (14) gleich dem Werkstoff der Kernpaket-Einzelbleche
ist, daß die Haltefläche (17, 18, 19) des Haltebleches
(14) eine einstückig mit ihr verbundene Tragschiene (18) aufweist,
deren randseitige Stege (17, 19) von zwei vorspringenden elastischen
Klemmnasen (25, 26) des jeweiligen Klemmenkörpers (24), z. B. des
Klemmrückens (27) der Anschlußklemme(n) (11, 12, 13) jeweils hintergriffen
sind, und daß die Befestigungsfläche Befestigungsschenkel (15,
15a) aufweist.
2. Klemmenvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Tragschiene (18) einen U- bzw. schwalbenschwanzförmigen Querschnitt aufweist.
3. Klemmenvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Tragschiene (18) in ihrer Längsrichtung (A) und mit Abstand zueinander
verlaufende, zum Klemmenkörper (24) gerichtete Vorsprünge (21) und
die Gegenfläche des Klemmenkörpers (24) zugehörige Vertiefungen (22),
oder umgekehrt, zum seitlichen Arretieren des Klemmenkörpers
(24) aufweisen.
4. Klemmenvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Halteblech (14) mit z. B. zwei etwa U-förmigen Ausschnitten
zur Bildung der Befestigungsschenkel (15, 15a) versehen ist.
5. Klemmenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche mit einer
Lötenden aufweisenden Trafoklemme, dadurch gekennzeichnet, daß der
Klemmenkörper (24) der Trafoklemme mit einer schwenkbaren Schutzkappe
(34) versehen ist, die mit einem Klemmloch (36) oder einer Klemmvertiefung
und die zugehörige Stirnwand des Klemmenkörpers oberhalb der
Lötenden (38) mit einem die Klemmlochwände in Offenstellung aufnehmenden
Klemmstift (37) versehen ist.
6. Klemmenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche mit einer
zweipoligen Trafoklemme mit Lötenden, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schutzkappe (34) mit einer Trennwand (40) versehen ist, welche zwischen
den Lötenden (38) im Schließzustand in die mittlere, einen Schlitz bildende
Doppelwand (41) des Klemmenkörpers etwa auf der Höhe der Lötenden
(38) einführbar ist.
7. Klemmenvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche mit einer
Schutzleiterklemme, dadurch gekennzeichnet, daß aus der kernpaketseitigen
Rückwand (42a) des Klemmenkörpers (24) weitere Stege (44) des
zugehörigen Kontaktbleches (43) etwa bis zur Oberfläche des Befestigungsschenkels
(15) vorstehen.
8. Klemmenvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Rückwand (42a) des Klemmenkörpers (24) über eine Befestigungsschraube
(45) und ein durchgehendes Loch im zugehörigen Kontaktblech (43) starr
mit dem Halteblech (14) verbunden ist.
Priority Applications (1)
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Publications (2)
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ID=6236306
Family Applications (1)
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Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE3418667A1 (de) |
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DE3930107A1 (de) * | 1989-09-09 | 1991-03-21 | Phoenix Elekt | Klemmenanschlussleiste fuer die sekundaerseite von niedervolt-transformatoren |
DE4105076C2 (de) * | 1991-02-19 | 1993-10-21 | Phoenix Elekt | Elektrische Anschlußklemme |
Family Cites Families (1)
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DE8218492U1 (de) * | 1982-06-28 | 1983-03-17 | Siemens AG, 1000 Berlin und 8000 München | Klein-transformator |
-
1984
- 1984-05-19 DE DE19843418667 patent/DE3418667A1/de active Granted
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