-
"Vorrichtung zur Bildung eines Stützmantels, insbesondere
-
für Kabelmuffen" Die Erfindung richtet sich auf eine Vorrichtung zur
Bildung eines Stützmantels, insbesondere für Kabelmuffen, aus zwei Stützhalbschalen
mit an den Stirnseiten der Halbschalen verformbaren Randbereichen.
-
Eine derartige Vorrichtung ist aus der DE-OS 23 45 326 bekannt. Bei
dieser bekannten Vorrichtung wird der Stützmantel aus einem in Längsrichtung geschlitzten
Rohr gebildet, d.h. aus zwei Halbzylindern, die zu einem Rohr zusammensetzbar sind.
Die freien Stirnseiten werden mit innen eingelegten Halteringen versehen, die wiederum
ihrerseits mit dort innen eingelegten randartigen Zuschnitten versehen sind, die
in Richtung der freien Enden kammartig ausgebildet sind, wobei die einzelnen Kammzinken
als sich verjüngende Zungen ausgebildet sind. Wird nun von außen ein Schrumpfschlauch
aufgeschrumpft, so drückt dieser die kammartigen Zinken zur Reduzierung des Durchmessers
auf die Außenoberfläche eines dort einmündenden Kabels auf und sorgt für den notwendigen
Halt. Diese bekannte Vorrichtung ist sehr aufwendig in der Montage.
-
Aus diesem Grund sind schon andere Vorschläge gemacht worden, nämlich
derartige Stützeinlagen einstückig mit den verformbaren Zungen am Rand auszubilden,
so beispielsweise
in der DE-AS 28 07 154 der Anmelderin. Dabei ist
nachteilig, daß das Material des Stützelementes dem Material der nach außen weisenden
Randzinken entsprechen muß, was zu gewissen Beschränkungen des Einsatzgebietes führen
kann.
-
Aufgabe der Erfindung ist daher die Schaffung einer Lösung, mit der
unter Beibehaltung der hohen Belastbarkeit der Halbschalen des Stützmantels die
entsprechend den Belastungen auszulegende Verformbarkeit der Randbereiche ebenso
gewährleistet ist, wie eine einfache Montage der Vorrichtung.
-
Bei einer Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe
gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß die Randbereiche der Stützhalbschalen von
einer leicht verformbaren Folie gebildet sind, wobei die Folie mit einer die Verformung
zulassenden Armierung versehen ist.
-
Die Erfindung hat den Vorteil, daß vorkonfektionierte, fertige Halbschalen
bereitgehalten werden können, die werksseitig mit den verformbaren Randbereichen
ausgerüstet sind ohne daß die Stärke der Stützhalbschalen dadurch beeinträchtigt
wäre. Die durch eine geschlossene Folie gebildeten Randbereiche haben zudem den
Vorteil, daß das Innere einer so gebildeten Kabelmuffe nach Auflegen der Stützmantelhalbschalen
sofort vor Verschmutzung geschützt ist, da es keine Spalte oder Hohlräume auf der
Oberfläche
der Stützhalbschalen auch in den zu deformierenden Randbereichen
gibt, was beim Stand der Technik der Fall sein kann.
-
In Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, daß die Armierung der Randbereiche
als die Folie wenigstens bereichsweise unterstützender Armierungsdraht ausgebildet
ist.
-
Wenngleich die Erfindung nicht auf die Armierung durch einen Draht
beschränkt ist, ist diese Lösung besonders zweckmäßig, da je nach Art des Drahtmateriales
die Verformungsfähigkeit von vornherein vorbestimmt werden kann.
-
Eine mögliche Ausgestaltung des Armierungsdrahtes im Randbereich besteht
darin, daß dieser im wesentlichen schlangenförmig ausgebildet ist, wobei insbesondere
auch vorgesehen sein kann, daß die Biegeradien des Armierungsdrahtes im Bereich
der Stützhalbschalen größer als im Bereich des freien Endes der Folie ausgebildet
sind.
-
Mit dieser Maßnahme kann die Verformungsfähigkeit der armierten Randfolie
wiederum günstig beeinflußt werden. Sie kann den jeweiligen Einsatzgebieten angepaßt
werden.
-
Die Erfindung sieht auch vor, daß der Armierungsdraht an den Stützhalbschalen
über Hohlnieten angenietet ist. Diese Befestigungsart ist nicht die einzig mögliche,
sie ist
allerdings preiswert und daher wirtschaftlich besonders
sinnvoll, wobei in weiterer Ausgestaltung auch zum gleichen Zweck vorgesehen sein
kann, daß die Randbögen des Armierungsdrahtes wechselweise das freie Ende der Stützhalbschalen
über- und untergreifen, wodurch sich eine Klemmwirkung in diesen Randbereichen ergibt.
-
Vorteilhaft ist es, wenn die verformbare Folie als selbstklebende
Aluminiumfolie ausgebildet ist und die Armierungselemente auf der Ober- und Unterseite
bedeckt, d.h. die Armierungselemente völlig in sich einschließt.
-
Je nach Art und Einsatzgebiet der Vorrichtung kann nach der Erfindung
auch vorgesehen sein, daß die vorgenannte selbstklebende Aluminiumfolie den gesamten
Bereich der Halbschalen und der verformbaren Enden innen und/oder außen vollständig
überdeckt. Diese letztgenannte Variante macht insbesondere die Wiederverwendung
der Stützkörper beim öffnen einer Rohrmuffe und erneutem Aufbringen von Schrumpfschläuchen
möglich, da die Stützelemente durch das vollständige Umschlossensein der selbstklebenden
Aluminiumfolie weder beschädigt noch beschmutzt werden oder aber, wenn dies der
Fall sein sollte, die selbstklebenden Aluminiumfolien können vor Ort durch Überkleben
durch andere Folien erneuert und/oder ausgebessert werden.
-
Die Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielsweise
näher erläutert. Diese zeigt in der einzigen Figur in vereinfachter Wiedergabe eine
Stützhalbschale mit verformbaren Randbereichen, in denen die Armierung gestrichelt
angedeutet ist.
-
Die Vorrichtung zur Bildung eines Stützmantels besteht aus zwei Stützhalbschalen
1, z.B. aus Leichtmetall, wobei nur eine Halbschale in der Figur wiedergegeben ist.
Die mit 2 und 3 bezeichneten Randbereiche der Stützhalbschale 1 sind mit einer selbstklebenden
Aluminiumfolie 4 bzw. 4 ausgerüstet, die leicht verformbar ist, d.h. insbesondere
von dem Durchmessermaß der Halbschale 2 auf ein Durchmessermaß eines in eine entsprechende
Muffe eingeführten Kabels reduzierbar sind.
-
Wie sich aus der Figur ergibt, ist die Folie 4 mit einer Armierung
5 bzw. 5' versehen, die im dargestellten Beispiel als schlangenförmig gewickelter
Armierungsdraht 6 ausgebildet ist.
-
Die schlangenförmige Gestaltung des Armierungsdrahtes wird beim dargestellten
Beispiel dadurch erreicht, daß der Armierungsdraht 6 mit parallelen Bereichen doppelt
gekrümmt ausgebildet ist, wobei diejenigen Randbögen 8, die in der Gebrauchslage
im Bereich der Halbschalenenden liegen, größere Krümmungsradien aufweisen, als diejenigen
Randbögen
9, die im Bereich des freien Endes der Folie 4 angeordnet
sind. Damit ergibt sich die Parallellage von Armierungsdrahtbereichen in unterschiedlichen
Abständen, wie dies in der Figur angedeutet ist.
-
In der Figur ist auch noch dargestellt, daß jeder zweite Randbogen
8 über einen Hohlniet 10 an den Stützhalbschalen 1 angenietet ist, wobei jeder dazwischen
liegende Randbogen unterhalb, d.h. im Inneren der Stützhalbschale 1, liegt, was
die Montage sehr stark vereinfacht.
-
Die Folie 4 kann als selbstklebende Aluminiumfolie ausgebildet sein
oder aus einem anderen geeigneten Material bestehen. Sie kann die Armierungselemente
5 nur auf einer Seite überdecken oder diese voll umschließen.
-
Natürlich ist das beschriebene Ausführungsbeispiel der Erfindung noch
in vielfacher Hinsicht abzuändern ohne den Grundgedanken zu verlassen. So ist die
Erfindung insbesondere nicht auf den dargestellten Armierungsdraht beschränkt. Hier
können auch in die Folie eingebettete Kunststoffstützkörper vorgesehen sein oder
auf die Folie können einzelne Streifen stärkerer Foliendicke aufgeklebt sein, um
so eine Armierung zu bilden ohne daß die Verformbarkeit der Randbereiche 2 und 3
darunter leidet.
-
- Leerseite -