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DE3414123A1 - Zuschneidemaschine fuer flachmaterial - Google Patents

Zuschneidemaschine fuer flachmaterial

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Publication number
DE3414123A1
DE3414123A1 DE19843414123 DE3414123A DE3414123A1 DE 3414123 A1 DE3414123 A1 DE 3414123A1 DE 19843414123 DE19843414123 DE 19843414123 DE 3414123 A DE3414123 A DE 3414123A DE 3414123 A1 DE3414123 A1 DE 3414123A1
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DE
Germany
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cutting machine
column
machine according
carriage
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DE19843414123
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Rolf 7050 Waiblingen Jung
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Krauss und Reichert GmbH and Co KG
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Krauss und Reichert GmbH and Co KG
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Publication date
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    • B26D5/00Arrangements for operating and controlling machines or devices for cutting, cutting-out, stamping-out, punching, perforating, or severing by means other than cutting
    • B26D5/02Means for moving the cutting member into its operative position for cutting
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26FPERFORATING; PUNCHING; CUTTING-OUT; STAMPING-OUT; SEVERING BY MEANS OTHER THAN CUTTING
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Description

HOEGER, STBLLRECKT & PARTNER
P-^-T η ,τ-, K-WA .-τ E 34U123
UhLANDSTRASSE 14 C D 7000 STUTTGART : *" "*
-3-
A 45 981 b Anm.: Krauss u. Reichert
9. April 1984 GmbH & Co. KG
b-204 Spezialmaschinenfabrik
Stuttgarter Strasse 68
7 012 Fellbach
Zuschneidemaschine für Flachmaterial
Die Erfindung betrifft eine Zuschneidemaschine für Flachmaterial, insbesondere eine StoffZuschneidemaschine, mit einer Auflage für das Flachmaterial, einem längs der Auflage mittels mindestens einer Laufschiene verschiebbar geführten Wagen, welcher einen gegenüber letzterem um eine zumindest ungefähr vertikale erste Schwenkachse schwenkbaren, sich über die Auflage erstreckenden Ausleger trägt, der wenigstens zwei Arme aufweist, die über ein Gelenk mit zur ersten Schwenkachse paralleler zweiter Schwenkachse miteinander verbunden sind und deren ausserer ein Schneidgerät trägt, welches gegenüber dem äusseren Auslegerarm um eine zur ersten Schwenkachse parallele dritte Schwenkachse schwenkbar ist und im Betrieb mit einem Fuss auf der Auflage aufliegt.
Eine solche Zuschneidemaschine ist aus der DE-OS 27 03 06 bekannt; bei ihr ist der an zwei Laufschienen geführte Wagen mit einer nach oben ragenden Säule fest verbunden, an der die erste Schwenkachse für den Ausleger angebracht ist. Wagen, Säule und Ausleger sind ausserordentlich stabil gebaut, weil sie das als Stossmessermaschine ausgebildete Schneidgerät so über der als Tisch gestalteten Auflage halten sollen, daß der Fuss der Stossmessermaschine gewichtsentlastet die Auflage gerade eben berührt. Diesem Ziel dienen auch eine federnde Aufhängung der Stossmessermaschine am Ausleger in einem höhenverstellbaren Lager.
34H123
A 45 981 b
9. April 1984 -4-
Da diese bekannte Zuschneidemaschine infolge der Forderung, den Fuss des Schneidgeräts vom Gewicht der Stossmessermaschine sowie des Auslegers zu entlasten, und dennoch den Fuss auf der Auflage gleiten zu lassen, in den Führungen für den Wagen, der Säule und den Auslegerarmen ausserordentlich stabil gebaut sein muss, ist sie auch verhältnismässig teuer.
Der Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, eine kostengünstige Zuschneidemaschine der vorstehend erwähnten Art zu entwickeln, wobei der Erfinder von der Überlegung ausging, daß es zunächst bei einer solchen Zuschneidemaschine nur darauf ankommt, das Schneidelement des Schneidgeräts stets senkrecht zur Auflage zu halten, um bei der Bearbeitung eines Flachmaterxallagenstapels schräge Schnitte und damit unterschiedlich grosse Zuschnitteile zu vermeiden. "Senkrecht" soll dabei bei einer Stossmessermaschxne lediglich bedeuten, daß die durch das Stossmesser und die Vorschubrichtung definierte Ebene senkrecht zur der von der Oberfläche der Auflage definierten Ebene verläuft, obwohl eine solche Konstruktion bevorzugt wird, bei der die vordere Schneidkante des Stossmessers stets zumindest ungefähr senkrecht zur Auflage verläuft. Erfindungsgemäss lässt sich diese Aufgabe dadurch lösen, daß das Schneidgerät gegenüber der Auflage um eine zu dieser parallele Kippachse schwenfear ist und sich mit seinem Fuss auf der Auflage abstützt. Um zu gewährleisten, daß auch bei nicht absolut biegesteifer Konstruktion zwischen der Führung für den Wagen und dem Schwenklager für das Schneidgerät dieses mit seinem Fuss stets auf der Auflage aufliegt, kann die Kippachse irgendwo zwischen der Auflage und dem Schneidgerät vorgesehen sein; so könnten z.B. zwei den Wagen
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A 45 981 b "5"
9. April 1984
führende Laufschienen auf einem Träger montiert sein, der gegenüber der Auflage um die Kippachse schwenkbar ist; oder könnte der aussere Auslegerarm aus zwei über die Kippachse verbundenen Teilen bestehen. Bei einer Zuschneidemaschiner bei der der Wagen eine Säule trägt, an welcher der Ausleger angebracht ist, empfiehlt es sich jedoch, die Konstruktion so auszubilden, daß die Säule um die Kippachse schwenkbar ist, wobei die letztere vorzugsweise ungefähr auf dem Niveau der Auflagenoberfläche liegt. Hierfür bieten sich zwei einfache Konstruktionsvarianten an, wobei bei der einen der Wagen an der Laufschiene kippbar gehalten ist und bei der anderen die Säule zwei über die Kippachse miteinander verbundene Teile aufweist. Bei der erfindungsgemässen Zuschneidemaschine müssen lediglich hinreichend stabile Schwenkgelenke vorgesehen werden, die ein seitliches Hin- und Herkippen des Schneidgeräts um seinen Fuss verhindern, während sich z.B. die Auslegerarme und die Säule aus leichten, billigen Leichtmetallprofilen herstellen lassen, da sie ja das Schneidgerät nicht tragen, sondern nur am Kippen hindern sollen.
Wenn auch noch eine Gewichtsentlastung des Schneidgerätfusses erwünscht ist, kann am kippbaren Bereich der Säule, dem Ausleger gegenüber, ein auslegerartig gestaltetes Gegengewicht angebracht sein, dessen Kippmoment vorzugsweise einstellbar ist.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der beigefügten Beschreibung sowie der nachfolgenden zeichnerischen Darstellung einiger bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung; in der Zeichnung zeigen:
34U123
A 45 981 b _6-
9. April 1984
Figur 1 eine Stirnansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemässen Zuschneidemaschine, in Verschieberichtung des Wagens gesehen;
Figur 2 die Wagenführung der Zuschneidemaschine nach Figur 1 in grösserem Maßstab;
Figur 3 eine alternative Wagenführung in einer Darstellung entsprechend der Darstellung in Figur 2, und
Figur 4 eine der Figur 1 entsprechende Darstellung einer dritten Ausführungsform der erfindungsgemässen Zuschneidemaschine.
Die Figur 1 zeigt eine als Auflage 10 dienende Tischplatte, welche von einem nur teilweise dargestellten Gestell 12 getragen wird. An diesem Gestell und mit Vorteil nur geringfügig unterhalb der Auflage 10 ist eine von einem Vierkant-Profilrohr gebildete Laufschiene 14 fest angebracht, die sich in Längsrichtung der Auflage 10 erstreckt und an der ein Wagen 16 einer Zuschneidemaschine verschiebbar geführt ist. Er besitzt zwei gemäss Figur 1 hintereinanderliegende, mit Spurkränzen 18 versehene Tragrollen 20, von denen die Figur 1 nur die dem Betrachter zugewandte Tragrolle erkennen lässt und die auf der Oberseite der Laufschiene 14 abrollen, sowie mindestens eine Stützrolle 22, die an der Unterseite der Laufschiene 14 abrollt.
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A 45 981 b -7-
9. April 1984
Am Wagen 16 ist eine Säule 24 fest angebracht, an der ein als Ganzes mit 26 bezeichneter Ausleger mittels eines ersten Schwenklagers 28 drehbar gelagert ist; das letztere definiert eine erste Schwenkachse 30, die im Betrieb der Zuschneidemaschine zumindest ungefähr senkrecht zu der von der Auflage 10 gebildeten Oberfläche verläuft. Der Ausleger 26 erstreckt sich über die Auflage 10 und umfasst einen inneren sowie einen äusseren Auslegerarm 32 bzw. 34 sowie ein zweites Schwenklager 36 mit einer senkrecht zur Auflage 10 verlaufenden Schwenkachse 40, über das die beiden Auslegerarme gelenkig miteinander verbunden sind. An seinem äusseren Ende ist der Auslegerarm 34 mit einem dritten Schwenklager 44 versehen, dessen Schwenkachse gleichfalls senkrecht zur Auflage 10 verläuft und in dem eine herkömmliche elektrische Stossmessermaschine 48, wie sie in der DE-OS 27 03 066 beschrieben wurde, aufgehängt und drehbar gelagert ist. Sie besitzt einen Führungshandgriff 50, eine als Führung für das in vertikaler Richtung oszillierende Stossmesser 52 ausgebildete Stütze 54 sowie eine am unteren Ende der letzteren befestigte Fussplatte 56, mit der sich die Zuschneidemaschine auf der Auflage 10 abstützt.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn an der Säule 24 ein starrer Ausleger 6 0 befestigt ist, wobei "starr" lediglich bedeuten soll, daß der Ausleger 60 nicht um eine vertikale Achse schwenkbar sein soll. Er erstreckt sich gleichfalls über die Auflage 10 und kann bei der bevorzugten Ausführungsform infolge seiner teleskopartigen Ausbildung an die Breite der Auflage 10 angepasst werden. Mit Hilfe des Auslegers 6 lässt sich der Wagen 16 von einer Bedienungsperson, die auf der gemäss Figur 1 rechten Seite der Auflage 10 steht,
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A 45 981 b -8-
9. Api-il 1984
längs der Auflage hin und her fahren.
Bei der Ausführungsform nach Figur 1 sind der Wagen 16, die Säule 24 und der Ausleger 26 um die Laufschiene 14 in beschränktem Umfang kippbar, wie nun anhand der Figur 2 erläutert werden soll.
Die Tragrollen 20 besitzen eine einseitig ballig ausgebildete Lauffläche 20a, die im Axialschnitt zwei Kreisbögen bildet, deren Krümmungsmittelpunkt mit 20b und deren Radius mit R bezeichnet worden sind. Die Stützrolle 22 ist gegenüber dem Krümmungsmittelpunkt 20 b seitlich versetzt, wodurch es ermöglicht wird/ den Wagen 16 und die Säule 24 trotz der Verwendung eines rechteckigen Vierkantprofils aus der in Figur 1 gezeigten Stellung um die Laufschiene 14 im Gegenuhrzeigersinn um einen begrenzten Winkel zu kippen (s. die in Figur 2 strichpunktiert dargestellte gekippte Position).
Wie bereits erwähnt, kommt es nur darauf an, daß die Stossmessermaschine 4 8 in der in Figur 1 gezeigten Position nicht um die Fussplatte 56 nach vorn bzw. hinten kippen kann.
Da die Stossmessermaschine 48 abnehmbar am Ausleger 26 befestigt sein soll, ist noch ein vorzugsweise einstellbarer Anschlag 64 an der Säule 24 angebracht, der insbesondere die Form einer Schraube mit Kontermutter haben kann und nach der Demontage der Stossmessermaschine verhindern soll, daß der Ausleger 26 in Richtung auf die Auflage 10
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A 45 9 ST b _9_
9. April 1984
herunterkippt. Im normalen Betriebszustand soll der Anschlag 64 jedoch einen geringen Abstand von der Auflage 10 bzw. dem Gestell 12 aufweisen. Ein weiterer Vorteil des Anschlags 64 besteht darin, dass Ausleger 26 und Stossmessermaschine 48 nicht weit herabkippen, wenn die Stossmessermaschine einmal seitlich über die Auflage 10 hinausgerät.
Die Ausführungsform nach Figur 3 unterscheidet sich lediglich in der Art der Führung eines Wagens 16' von der Ausführungsform nach den Figuren 1 und 2. Bei der Zuschneidemaschine nach Figur 3 -ist auf der Höhe der Auflage 10 eine Laufschiene 14' mit kreisrundem Querschnitt an einem Gestell 12' für eine Auflage 10' befestigt, und der Wagen besitzt zwei Tragrollen 20' mit im Schnitt kreisbogenförmigen Laufflächen 20a', deren Krümmung an den Aussenradius der Laufschiene 14' angepasst ist. Zentral unterhalb der Tragrollen 20' besitzt der Wagen 16' mindestens eine Stützrolle 22', so daß der Wagen um die Längsmittelachse der Laufschiene 14' kippen kann. Besonders vorteilhaft bei dieser Ausführungsform ist es, daß sich .die Kippachse 66' nur ganz geringfügig unterhalb der Oberfläche der Auflage 10' befindet.
Bei der Ausführungsform nach Figur 4 sind an einem eine Auflage 100 tragenden Gestell 102 eine obere und eine untere Laufschiene 104 bzw. 106 für einen Wagen 108 montiert, der für die Laufschiene 104 zwei Tragrollen 110 und für die Laufschiene 106 zwei Stützrollen 112 aufweist. Unterhalb der Laufschiene 104 ist am Gestell 102 eine Zahnstange 116 befestigt, in die ein von einem elektrischen Getriebemotor 118 antreibbares Ritzel 12C eingreift. Der Getriebemotor TI8 lässt sich über einen elektrischer. Schalter 122 ein- und ausschalten sowie in seiner Drehrichtung umschalten, wobei dieser Schalte vber der Stossmessermaschine 48 angebracht ist.
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.,ο- 34H723
A 45 981 b
9. April 1984
b-204
Bei der Ausführungsforra nach Figur 4 ist eine Säule über ein Kipplager 132 mit horizontaler, senkrecht zur Zeichnungsebene der Figur 4 verlaufender Kippachse 134 am Wagen 108 angelenkt. Diese Säule trägt über ein an ihr montiertes erstes Schwenklager 28 den Ausleger 26, welcher im übrigen gleich ausgebildet sein kann wie bei der Ausführungsform nach Figur 1, so daß für seine Teile dieselben Bezugszeichen wie in Figur 1 verwendet wurden und auf eine nähere Beschreibung verzichtet werden kann. Die Figur 4 lässt schliesslich noch eine Möglichkeit für eine Gewichtsentlastung der Stütze 54 erkennen: Auf der dem Ausleger 26 gegenüberliegenden Seite der Säule 130 ist an dieser ein Tragarm 200 befestigt, längs welchem ein Gegengewicht 202 verschiebbar ist. Eine Feststellschraube 204 dient dazu, das Gegengewicht 202 in einer solchen Lage zu fixieren, in der die Fussplatte 56 nur noch mit einer geringen Kraft auf der Auflage 100 aufliegt. Je nach Grosse des Gegengewichts 202 kann der Tragarm 200 verhältnismässig kurz gehalten werden.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß das erste Schwenklager, z.B. das Schwenklager 28 bei der Ausführungsform nach Figur 1, auch zwischen dem Wagen und der Säule vorgesehen sein könnte, obwohl eine solche Ausführungsform deshalb nicht bevorzugt wird, weil es dann nicht mehr möglich wäre, mit Hilfe des starren Auslegers 60 den Wagen längs der Auflage zu verschieben.
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34U123
A 45 981 b -11-
9. April 1984
Bei der Ausfuhrungsform nach Figur 4 könnte das Kipplager 132 auch etwas höher liegen oder die Säule 130 könnte sich bis unter die Auflage 100 nach unten erstrecken, so daß die Säule aus zwei über das Kipplager schwenkbar miteinander verbundenen Teilen bestünde.

Claims (7)

HOEGER, STELLRECHT & PARTNER PATENTANWÄLTE JHLANDSTRASSE 14 c D 7000 STUTTGART 1 A 45 981 b Anm.: Krauss u. Reichert 9. April 1984 GmbH & Co. KG b-204 Spezialmaschinenfabrik Stuttgarter Strasse 6 7012 Fellbach ANSPRÜCHE
1. Zuschneidemaschine für Flachmaterial, mit einer Auflage für das Flachmaterial, einem längs der Auflage mittels mindestens einer Laufschiene verschiebbar geführten Wagen, welcher einen gegenüber letzterem um eine zumindest ungefähr vertikale erste Schwenkachse schwenkbaren, sich über die Auflage erstreckenden Ausleger trägt, der wenigstens zwei Arme aufweist, die über ein Gelenk mit zur ersten Schwenkachse paralleler zweiter Schwenkachse miteinander verbunden sind und deren ausserer ein Schneidgerät trägt, welches gegenüber dem äusseren Auslegerarm um eine zur ersten Schwenkachse parallele dritte Schwenkachse schwenkbar ist und im Betrieb mLt einem Fuss auf der Auflage aufliegt, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidgerät (48) gegenüber der Auflage (10) um eine zu dieser parallele Kippachse (z.B. 134) schwenkbar ist und sich mit seinem Fuss (56) auf der Auflage abstützt.
2. Zuschneidemaschine nach Anspruch 1, bei der der Wagen eine Säule trägt, an der der Ausleger angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (24) um die Kippachse schwenkbar ist.
3. Zuschneidemaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Kippachse ungefähr auf dem Niveau der Auflagenoberflache befindet.
9. April 1984
4. Zuschneidemaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (16) an der Laufschiene (14) kippbar gehalten ist.
5. Zuschneidemaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (130) zwei über die Kippachse (132, 134) miteinander verbundene Teile aufweist.
6. Zuschneidemaschine nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß am kippbaren Bereich der Säule (130), dem Ausleger (26) gegenüber ein auslegerartig gestaltetes Gegengewicht (200, 202) angebracht ist.
7. Zuschneidemaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kippmoment des Gegengewichts einstellbar ist.
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DE19843414123 1984-04-14 1984-04-14 Zuschneidemaschine fuer flachmaterial Withdrawn DE3414123A1 (de)

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