DE3413938C2 - Verfahren zur Herstellung von Verstärkungsmittel enthaltenden kompakten oder zelligen Polyurethan-, Polyharnstoff- oder Polyurethan-Polyharnstoff-Formkörpern - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von Verstärkungsmittel enthaltenden kompakten oder zelligen Polyurethan-, Polyharnstoff- oder Polyurethan-Polyharnstoff-FormkörpernInfo
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Description
Verbundkörper aus Deckschichten und einem Schaumstoffkern sind bekannt.
Nach Angaben der DE-AS 10 61 507 (CA-PS 564 717) wird eine Steigerung der
spezifischen Festigkeit von Verbundkörpern erreicht durch Auskleiden der
Innenseiten der Deckschichten mit Geweben oder Vliesen vor dem Einfüllen
des schaumfähigen Reaktionsgemisches. Die Dichte der Faservliese zum
Schaumstoffkern hin kann auf diese Weise zonenweise abgestuft werden.
Nachteilig an diesem Verfahren ist jedoch, daß das Gewebe oder Vlies
nicht allseitig mit Polyurethan umgeben werden kann.
Verfahren zur Herstellung von gegebenenfalls zelligen, elastischen Formkörpern
mit einer geschlossenen Oberflächenschicht aus Polyurethan-Polyharnstoff-
Elastomeren - im folgenden abgekürzt PU-PH genannt - aus one-
shot-Systemen nach dem Prinzip der Reaktionsspritzgußtechnik werden beispielsweise
in der DE-AS 26 22 951 (US-PS 4 218 543), EP-OS 26 915,
EP-OS 69 286 und DE-OS 32 15 907 beschrieben. Nach der gleichen Methode
werden Polyharnstoff- und Polyurethan-Formkörper - im folgenden abgekürzt
PH- bzw. PU-Formkörper genannt - gemäß DE-OS 32 15 909 bzw. nach der
Publikation von D. J. Prepelka und J. L. Wharton in Journal of Cellular
Plastics, März/April 1975, Seiten 87-98, hergestellt.
Die genannten PU- bzw. PU-PH-Formkörper können auch mit Glasfasern verstärkt
werden. Verfahren zur Herstellung derartiger Formkörper werden
beispielsweise von H. Boden et al. in Kunststoffe 68 (1978), Seiten 510
bis 515, oder J. Hutchison et al., oder S. H. Metzger et al. in Journal of
Cellular Plastics Sept./Okt. 1981, Seiten 263 bis 273, beschrieben.
Mit faserhaltigen Flächengebilden, beispielsweise Glasfasermatten,
-vliese oder -gewebe, verstärkte Formkörper können jedoch nach dem Reaktionsspritzgußverfahren
nicht hergestellt werden, da die in das Formwerkzeug
eingelegten Flächengebilde von der mit hohen Drücken in das Formwerkzeug
eingespritzten Reaktionsmischung weggeschoben und/oder komprimiert
werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, ein Verfahren bereitzustellen,
das die Herstellung von mit faserhaltigen Flächengebilden verstärkten,
kompakten oder zelligen Formkörpern auf Basis von PU-, PH- oder PU-PH-Elastomeren
aus one-shot-Systemen nach der Reaktionsspritzgußtechnik gestattet.
Durch Verwendung von Polyurethan-Duromeren mit einer bestimmten Steifheit,
die ein faserhaltiges Flächengebilde enthalten, als faserhaltiges
Verstärkungsmittel, konnte diese Aufgabe gelöst werden.
Gegenstand der Erfindung ist somit ein Verfahren zur Herstellung von Verstärkungsmittel
enthaltenden kompakten oder zelligen Polyurethan-, Polyharnstoff-
oder Polyurethan-Polyharnstoff-Formkörpern durch Umsetzung von
- 1a) organischen Polyisocyanaten,
- b) höhermolekularen Verbindungen mit mindestens zwei reaktiven Wasserstoffatomen und
- c) Kettenverlängerungsmitteln und/oder Vernetzern in Gegenwart von
- d) faserhaltigen Verstärkungsmitteln sowie gegebenenfalls
- e) Katalysatoren,
- f) Treibmitteln,
- g) Hilfsmitteln und/oder Zusatzstoffen
in geschlossenen Formwerkzeugen, wobei die Komponenten (a) bis
(c) und gegebenenfalls (e) bis (g) als one-shot-Systeme nach der
Reaktionsspritzgußtechnik verarbeitet werden, das dadurch gekennzeichnet
ist, daß man als faserhaltige Verstärkungsmittel faserhaltige
Flächengebilde aus genadelten oder ungenadelten Matten,
Vliesen, Filzen oder Geweben aus Textil-, Kohlenstoff-, Metall-
oder Glasfasern, die durch Besprühen eines faserhaltigen Flächengebildes
mit einer reaktionsfähigen Polyurethan-Duromermischung
mit einer Viskosität von 200 bis 2000 mPa · s bei 20°C auf der
Grundlage von organischen Polyisocyanaten, Polyhydroxylverbindungen,
gegebenenfalls Vernetzungs- und/oder Kettenverlängerungsmitteln
sowie Katalysatoren in einer solchen Menge,
daß das Gewichtsverhältnis von faserhaltigem Flächengebilde zu
Polyurethanmischung 50 bis 95 zu 50 bis 5 beträgt, erhalten
worden sind, verwendet und die eine Druckfestigkeit senkrecht
zur Mattenebene von 1,1 bis 0,1 N/mm² bei 30% Stauchung besitzen.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Formkörper sind
allseitig von PU-, PH- oder PU-PH-Elastomeren umgeben und besitzen isotrope
mechanische Eigenschaften. Gegenüber mit Glasfasern verstärkten
Formteilen sind ferner folgende Vorteile erwähnenswert: homogenes Eigenschaftsbild,
höhere Festigkeit, Zähigkeit und Wärmeformbeständigkeit.
Als faserhaltige Verstärkungsmittel (d) eignen sich Polyurethan-Duromere,
die neben dem Gehalt an faserhaltigem Flächengebilde
eine Druckfestigkeit senkrecht zur Mattenebene von 1,1 bis 0,1 N/mm²,
vorzugsweise von 1,0 bis 0,2 N/mm², bei 30% Stauchung, eine Dicke von 1
bis 20 mm, vorzugsweise von 1 bis 5 mm, und eine Dichte von 100 bis 400 g/cm³,
vorzugsweise von 150 bis 250 g/cm³, besitzen. Vorteilhafterweise weisen
die Polyurethan-Duromeren ferner eine Porosität (freies Porenvolumen) von
80 bis 95 Vol.-%, vorzugsweise von 87 bis 94 Vol.-% auf.
Zur Herstellung der Polyurethan-Duromeren werden Polyurethan-Mischungen
mit einer Viskosität von 200 bis 2000 mPa · s, vorzugsweise von 300
bis 1000 mPa · s, bei 20°C und einer Startzeit von 15 bis 240 Sekunden, vorzugsweise
von 30 bis 120 Sekunden, bei 80°C auf der Grundlage von organischen
Polyisocyanaten, Polyhydroxylverbindungen, Katalysatoren sowie
gegebenenfalls Vernetzungs- und/oder Kettenverlängerungsmitteln, verwendet.
Als organische Polyisocyanate kommen aliphatische, cycloaliphatische und
vorzugsweise aromatische mehrwertige Isocyanate in Frage. Im einzelnen
seien beispielhaft genannt 1,6-Hexamethylendiisocyanat, 1-Isocyanato-
3,3,5-trimethyl-3-isocyanatomethylcyclohexan, 2,4- und 2,6-Hexahydrotoluylendiisocyanat
sowie die entsprechenden Isomerengemische, 4,4′-,
2,2′- und 2,4′-Dicyclohexylmethandiisocyanat sowie die entsprechenden
Isomerengemische, Mischungen aus 4,4′-, 2,2′- und 2,4′-Dicyclohexylmethandiisocyanaten
und Polymethylen-polycyclohexylen-polyisocyanaten, 2,4-
und 2,6-Toluylendiisocyanat und die entsprechenden Isomerengemische,
4,4′-, 2,4′- und 2,2′-Diphenylmethandiisocyanat und die entsprechenden
Isomerengemische, Mischungen aus 4,4′-, 2,4′- und 2,2′-Diphenylmethandiisocyanaten
und Polyphenylpolymethylenpolyisocyanaten (Roh-MDI) und
Mischungen aus Roh-MDI und Toluylendiisocyanaten.
Häufig werden auch sogenannte modifizierte mehrwertige Isocyanate, d. h.
Produkte die durch chemische Umsetzung vorstehend genannter Di- und/oder Polyisocyanate
erhalten werden, verwendet. Beispielhaft genannt seien Ester-, Harnstoff-,
Biuret-, Allophanat- und vorzugsweise Carbodiimid-, Isocyanurat-
und/oder Urethangruppen enthaltende Di- und/oder Polyisocyanate.
Vorzugsweise kommen jedoch zur Anwendung: urethangruppenhaltige Polyisocyanate,
beispielsweise mit niedermolekularen Diolen, Triolen, Polyoxypropylenglykolen,
Polyoxyethylenglykolen und/oder Polyoxypropylen-polyoxyethylen-
glykolen, modifiziertes 4,4′-Diphenylmethandiisocyanat oder Toluylendiisocyanat,
Carbodiimidgruppen und/oder Isocyanuratringe enthaltende
Polyisocyanate, z. B. auf Diphenylmethandiisocyanat und/oder Toluylendiisocyanat-
Basis, Toluylendiisocyanate, Mischungen aus Roh-MDI und Toluylendiisocyanaten
und insbesondere Mischungen aus 4,4′- und 2,4′-Diphenylmethandiisocyanaten
oder Mischungen aus den Diphenylmethan-diisocyanat-
Isomeren und Polyphenylpolymethylenpolyisocyanaten.
Als Polyhydroxylverbindungen finden vorzugsweise Polyetherpolyole mit
einer Funktionalität von 2 bis 8, vorzugsweise 2 bis 4 und Hydroxylzahlen
von 200 bis 800, vorzugsweise von 250 bis 600 Verwendung. Zur Verbesserung
der Flexibilität können zusätzlich auch di- und/oder trifunktionelle Polyetherpolyole
mit Hydroxylzahlen von 20 bis 200, vorzugsweise von 25 bis 180
mitverwendet werden mit der Maßgabe, daß die eingesetzten Polyetherpolyol-
Mischungen eine Hydroxylzahl von 200 bis 800, vorzugsweise von 250
bis 600 besitzen.
Die Polyetherpolyole werden nach bekannten Verfahren, beispielsweise
durch anionische Polymerisation mit Alkalihydroxiden, wie Natrium- oder
Kaliumhydroxid, oder Alkalialkoholaten, wie Natriummethylat, Natrium- oder
Kaliumethylat oder Kaliumisopropylat, als Katalysatoren oder durch kationische
Polymerisation mit Lewissäuren, wie Antimonpentachlorid und Borfluorid-
Etherat, oder Bleicherde als Katalysatoren aus einem oder mehreren
Alkylenoxiden mit 2 bis 4 Kohlenstoffatomen im Alkylenrest und einem Startermolekül,
das 2 bis 8, vorzugsweise 2 bis 4, reaktive Wasserstoffatome
gebunden enthält, hergestellt.
Geeignete Alkylenoxide sind beispielsweise Tetrahydrofuran, 1,3-Propylenoxid,
1,2- bzw. 2,3-Butylenoxid, Styroloxid, Epichlorhydrin und vorzugsweise
Ethylenoxid und insbesondere 1,2-Propylenoxid. Die Alkylenoxide
können einzeln, alternierend nacheinander oder als Mischungen verwendet
werden. Als Startermoleküle kommen beispielsweise in Betracht: Wasser,
organische Dicarbonsäuren, wie z. B. Bernstein-, Adipin, Phthal- und/oder
Terephthalsäure, und vorzugsweise mehrwertige, insbesondere zwei- und/oder
dreiwertige Alkohole, wie z. B. Ethylen-, Propylen-1,2- und -1,3-, Diethylen-,
Dipropylen-, Butylen-1,4-, Hexamethylen-1,6-glykol, Glycerin, Trimethylolethan,
-propan, Pentaerythrit, Sorbit und Saccharose.
Die Polyetherpolyole können einzeln oder in Form von Mischungen verwendet
werden.
Vorzugsweise Verwendung finden Polyetherpolyole mit überwiegend sekundären
Hydroxylgruppen, insbesondere di- und/oder trifunktionelle Polyoxypropylenpolyole
mit Hydroxylzahlen von 200 bis 400. Gut geeignet sind
ferner Polyoxypropylen-polyoxyethylen-polyole mit einem Gesamtgehalt an
Oxyethylengruppen von maximal 30 Gew.-%, sofern diese im wesentlichen
inner- und nicht endständig gebunden sind und eine Funktionalität von
2 bis 3 aufweisen.
Als Polyhydroxylverbindungen können außerdem Hydroxylgruppen enthaltende
Polyester, Polyesteramide, aliphatische Polycarbonate und Polyacetale mit
Funktionalitäten von 2 bis 8 und Hydroxylzahlen von 20 bis 400 eingesetzt
werden. Aufgrund des hohen Gehaltes an primären Hydroxylgruppen sind derartige
Polyhydroxylverbindungen sehr reaktiv, so daß sie üblicherweise
nur in Form von Mischungen mit den genannten Polyetherpolyolen verwendet
werden. Durch die zahlreichen Variationsmöglichkeiten hinsichtlich
Art und Menge der eingesetzten Polyhydroxylverbindungen oder insbesondere
deren Gemische können die mechanischen Eigenschaften der erhaltenen Polyurethan-
Duromeren entsprechend dem Verwendungszweck nahezu beliebig modifiziert
werden.
Zur Variation der mechanischen Eigenschaften der Polyurethan-Duromeren
können den Polyurethanmischungen gegebenenfalls auch Vernetzungs- und/
oder Kettenverlängerungsmittel einverleibt werden. Geeignete Vernetzungs-
und/oder Kettenverlängerungsmittel besitzen Molekulargewichte von 60 bis
600, vorzugsweise von 60 bis 300 und weisen vorzugsweise 2 oder 3 reaktive
Wasserstoffatome auf. In Betracht kommen beispielsweise als Vernetzungsmittel
drei- oder mehrwertige Alkohole, wie z. B. Pentaerythrit, Trimethylolethan
und vorzugsweise Trimethylolpropan und Glycerin, und als
Kettenverlängerungsmittel araliphatische und/oder vorzugsweise aliphatische
Glykole oder Glykolether mit 2 bis 14, vorzugsweise 2 bis 6 Kohlenstoffatomen,
wie z. B. Bis-(2-hydroxyethyl)-hydrochinon, 1,3- bzw. 1,2-Propandiol,
2,3-Butandiol, 1,5-Pentandiol, 1,6-Hexandiol und vorzugsweise
Ethandiol, 1,4-Butandiol, Diethylenglykol und Dipropylenglykol. Das Gewichtsverhältnis
von Polyhydroxylverbindung zu Vernetzungs- und/oder Kettenverlängerungsmittel
ist abhängig von den gewünschten mechanischen Eigenschaften
des Endprodukts und kann in den Grenzen von 0 bis 200 Gew.-%,
vorzugsweise von 0 bis 150 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Polyhydroxylverbindungen,
variiert werden.
Zur Herstellung der Polyurethan-Duromeren werden die organischen Polyisocyanate
und Polyhydroxylverbindungen sowie gegebenenfalls Vernetzungs-
und/oder Kettenverlängerungsmittel in solchen Mengen zur Reaktion gebracht,
daß das Verhältnis von NCO-Gruppen zur Summe der Hydroxylgruppen
0,7 bis 2,0 : 1, vorzugsweise 1,1 bis 1,4 : 1, beträgt.
Dem Reaktionsgemisch können ferner Katalysatoren, die die Polyurethanbildung
beschleunigen, einverleibt werden. Zur Erzielung ausreichender Fließwege
und gegebenenfalls zur Durchdringung des faserhaltigen Flächengebildes
mit reaktionsfähiger Polyurethan-Duromermischung sollte deren Startzeit
bei Raumtemperatur hinreichend groß und der Viskositätsanstieg bei
20°C möglichst gering sein. Diese Erfordernisse werden erfüllt von Polyurethankatalysatoren
auf der Grundlage von organischen Metallkomplexverbindungen,
die erst bei erhöhten Temperaturen katalytisch wirksam werden.
Besonders bewährt haben sich und daher vorzugsweise verwendet werden
solche metallorganische Komplexverbindungen, die erst bei Temperaturen
größer als 50°C ihre ganze Katalysatoraktivität entfalten, wie z. B. Metall-
Acetylacetonat-, -Diacetonitrildiacetylacetonat-, -Diphenylnitrildiacetylacetonat-
und -Bis-(triphenylphosphin)-diacetylacetonat-Komplexe
von Metallen, wie z. B. Eisen, Kobalt, Nickel, Zirkon, Mangan, Vanadium,
Molybdän, Zink, Zinn, Antimon und Titan. Im einzelnen seien beispielhaft
genannt Nickel-, Kobalt- und insbesondere Eisenacetylacetonat. Geeignet
ist jedoch auch Zinkstearat.
Die Polyurethankatalysatoren, die in Mengen von 0,01 bis 3 Gew.-%, vorzugsweise
von 0,1 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Polyhydroxylverbindungen,
eingesetzt werden, können einzeln oder in Form von Mischungen Anwendung
finden. Die Polyurethankatalysatoren können jedoch gegebenenfalls
auch mit Polyisocyanuratkatalysatoren aus der Gruppe der Alkaliformiate,
-acetate und/oder -carbonate gemischt werden. Im einzelnen seien beispielhaft
genannt Natrium- oder Kaliumformiat, Natriumacetat und Natriumcarbonat,
die gegebenenfalls in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-%, vorzugsweise
von 0,05 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Polyhydroxylverbindungen,
verwendet werden.
Als faserhaltige Flächengebilde kommen genadelte oder ungenadelte Matten,
Vliese, Filze oder Gewebe in Betracht, die aus Textil-, Kohlenstoff-,
Metall- oder vorzugsweise Glasfasern hergestellt sein können. Vorzugsweise
verwendet werden Glasfasermatten mit Flächengewichten von 100
bis 1200 g/m², vorzugsweise von 200 bis 600 g/m², die einzeln oder in
mehreren Schichten mit der fließfähigen Polyurethan-Mischung besprüht werden.
Das Verhältnis von Polyurethan-Mischung zu faserhaltigem Flächengebilde
wird hierbei so gewählt, daß das fertige, flächige, faserhaltige
Polyurethan-Duromere 50 bis 95 Gew.-%, vorzugsweise 70 bis 90 Gew.-% mindestens
eines faserhaltigen Flächengebildes, insbesondere hergestellt aus
Glasfasern, enthält.
Zur Herstellung der erfindungsgemäß verwendbaren flächigen, faserhaltigen
Polyurethan-Duromeren können die organischen Polyisocyanate, Polyhydroxylverbindungen
und Katalysatoren sowie gegebenenfalls Vernetzungs- und/oder
Kettenverlängerungsmittel nach dem one-shot-Verfahren einzeln mittels Dosierpumpen
einem Mischkopf zugeführt, dort intensiv bei Temperaturen von
20 bis 80°C, vorzugsweise von 23 bis 50°C, gemischt und direkt auf das
faserhaltige Flächengebilde gesprüht werden. Nach einer bevorzugten Ausführungsform
werden jedoch die genannten Ausgangskomponenten vorab in
den entsprechenden Mengenverhältnissen zu zwei Komponenten A und B, wobei
die Komponente A vorzugsweise die Polyhydroxylverbindungen, Katalysatoren
und gegebenenfalls Vernetzungs- und/oder Kettenverlängerungsmittel enthält
und die Komponente B aus den organischen Polyisocyanaten besteht,
vereinigt, so daß nur diese zwei Komponenten dosiert, gefördert und bei
den genannten Temperaturen im Mischkopf gemischt werden müssen.
Die Polyurethan-Mischung wird gleichmäßig auf das faserhaltige Flächengebilde
gesprüht, um lange Fließwege zu vermeiden.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform wird hierzu das faserhaltige
Flächengebilde in das offene Formwerkzeug eingelegt und dort besprüht. Es
ist jedoch auch möglich, das faserhaltige Flächengebilde außerhalb des
Formwerkzeugs zu besprühen und danach das mit Polyurethan-Mischung besprühte
faserhaltige Flächengebilde in das offene Formwerkzeug einzulegen.
Das Gewichtsverhältnis von faserhaltigem Flächengebilde zu Polyurethanmischung
beträgt hierbei 50 bis 95 zu 50 bis 5, vorzugsweise 70 bis
90 zu 30 bis 10.
Zu den für das erfindungsgemäße Verfahren verwendbaren Ausgangskomponenten
(a) bis (c) und (e) bis (g) zur Herstellung der kompakten oder zelligen
PU-, PH- oder PU-PH-Formkörpern ist folgendes auszuführen:
(a) Als organische Polyisocyanate kommen die an sich bekannten aliphatischen,
cycloaliphatischen, araliphatischen und vorzugsweise aromatischen
mehrwertigen Isocyanate in Betracht, wie sie bereits oben zur Herstellung
der Polyurethan-Duromeren beschrieben wurden. Vorzugsweise finden auch
hierzu Verwendung: Urethangruppen enthaltende aromatische Polyisocyanate
mit NCO-Gehalten von 33,6 bis 15 Gew.-%, vorzugsweise von 31 bis 21 Gew.-%,
beispielsweise mit niedermolekularen Diolen, Triolen, Dialkylenglykolen,
Trialkylenglykolen oder Polyoxyalkylenglykolen mit Molekulargewichten
bis 800, modifiziertes 4,4′-Diphenylmethandiisocyanat oder Toluylendiisocyanat,
wobei als Di- bzw. Polyoxyalkylenglykole, die einzeln oder als
Gemische eingesetzt werden können, beispielsweise genannt seien: Diethylen-,
Dipropylen-, Polyoxyethylen-, Polyoxypropylen- und Polyoxypropylen-
polyoxyethylen-glykole. Geeignet sind ferner NCO-Gruppen enthaltende
Prepolymere mit NCO-Gehalten von 21 bis 9 Gew.-%, vorzugsweise von 21 bis
14 Gew.-%. Vorzüglich bewährt haben sich ferner flüssige Carbodiimidgruppen
und/oder Isocyanuratringe enthaltende Polyisocyanate mit NCO-Gehalten
von 33,6 bis 15, vorzugsweise von 31 bis 21 Gew.-%, z. B. auf Basis von 4,4′-,
2,4′- und/oder 2,2′-Diphenylmethandiisocyanat und/oder 2,4- und/oder
2,6-Toluylendiisocyanat und insbesondere 2,4- und 2,6-Toluylendiisocyanat
sowie die entsprechenden Isomerengemische, 4,4′-, 2,4′- und 2,2′-Diphenylmethandiisocyanat
sowie die entsprechenden Isomerengemische, z. B.
aus 4,4′- und 2,4′-Diphenylmethandiisocyanaten, Mischungen aus Diphenylmethandiisocyanaten
und Polyphenylpolymethylenpolyisocyanaten (Roh-
MDI) und Gemische aus Toluylendiisocyanaten und Roh-MDI.
(b) Erfindungsgemäß verwendbare höhermolekulare Verbindungen mit mindestens
zwei reaktiven Wasserstoffatomen besitzen zweckmäßigerweise Molekulargewichte
von 10 000 bis 400, vorzugsweise von 6000 bis 1000, und sind di-
bis hexafunktionell, vorzugsweise di- und trifunktionell. Besonders bewährt
haben sich und daher vorzugsweise verwendet werden Polyesterpolyole
mit einer Funktionalität von maximal 3,5, vorzugsweise von 2 bis 3, und
einem Molekulargewicht von 400 bis 3000, vorzugsweise von 1000 bis 2500, und
insbesondere Polyetherpolyole mit einer Funktionalität von 2 bis 6, vorzugsweise
von 2 bis 4, und einem Molekulargewicht von 400 bis 10 000, vorzugsweise
von 1000 bis 6000. In Betracht kommen jedoch auch Polyetherpolyamine
und andere hydroxylgruppenhaltige Polymere mit den genannten Molekulargewichten
und Funktionalitäten, beispielsweise Polyesteramide, Polyacetale,
wie z. B. Polyoxymethylene und Butandiolformale, und Polycarbonate, insbesondere
solche, hergestellt aus Diphenylcarbonat und Hexandiol-1,6 durch
Umesterung. Die genannten höhermolekularen Verbindungen können einzeln
oder in Form von Mischungen Verwendung finden. Die Verbindungen werden
hergestellt nach bekannten Verfahren, wobei u. a. die bereits genannten
Aufbaukomponenten zur Herstellung von Polyhydroxylverbindungen für die
Polyurethan-Duromeren verwendet werden können.
c) Als Kettenverlängerungsmittel und/oder Vernetzer verwendet werden
niedermolekulare di- bis tetrafunktionelle, vorzugsweise difunktionelle
Verbindungen aus der Gruppe der aliphatischen und/oder araliphatischen
Diole und/oder Triole, der sekundären aromatischen Diamine, der primären
aromatischen Diamine und der 3,3′,5,5′-tetra-alkylsubstituierten 4,4′-Diaminodiphenylmethane.
Geeignete Diole und Triole besitzen vorteilhafterweise Molekulargewichte
kleiner als 400, vorzugsweise von 60 bis 300. In Betracht kommen beispielsweise
aliphatische und/oder araliphatische Diole mit 2 bis 14, vorzugsweise
4 bis 10 Kohlenstoffatomen, wie Ethylenglykol, Propandiol-1,3, Decandiol-1,10,
Diethylenglykol, Dipropylenglykol und vorzugsweise Butandiol-1,4,
Hexandiol-1,6 und Bis-(2-hydroxyethyl)-hydrochinon, Triole, wie
Glycerin und Trimethylolpropan, und niedermolekulare hydroxylgruppenhaltige
Polyalkylenoxide auf Basis Ethylen- und/oder Propylenoxid und den
vorgenannten Diolen und/oder Triolen als Startermoleküle.
Als sekundäre aromatische Diamine seien beispielhaft genannt: N,N′-dialkyl-
substituierte aromatische Diamine, die gegebenenfalls am aromatischen
Kern durch Alkylreste substituiert sein können, mit 1 bis 20, vorzugsweise
1 bis 4 Kohlenstoffatomen im N-Alkylrest, wie N,N′-Diethyl-, N,N′-
Di-sek.-pentyl-, N,N′-Di-sek.-hexyl-, N,N′-Di-sek.-decyl-, N,N′-Dicyclo-
hexyl-p- bzw. -m-Phenylendiamin, N,N′-Dimethyl-, N,N′-Diethyl-, N′N-Diisopropyl-,
N,N′-Di-sek.-butyl-, N,N′-Dicyclohexyl-4,4′-diamino-diphenyl-
methan und N,N′-Di-sek.-butyl-benzidin.
Als aromatische Diamine werden zweckmäßigerweise solche verwendet, die in
ortho-Stellung zu den Aminogruppen mindestens einen Alkylsubstituenten
besitzen, bei Raumtemperatur flüssig und mit der Komponente (b), insbesondere
den Polyetherpolyolen, mischbar sind. Bewährt haben sich ferner
alkylsubstituierte meta-Phenylendiamine der allgemeinen Formeln
in denen R³ und R² gleich oder verschieden sind und einen Methyl-,
Ethyl-, Propyl- und Isopropylrest bedeuten und R¹ ein linearer oder verzweigter
Alkylrest mit 1 bis 10, vorzugsweise 4 bis 6 Kohlenstoffatomen
ist. Insbesondere bewährt haben sich solche Alkylreste R¹, bei denen die
Verzweigungsstelle am C¹-Kohlenstoffatom sitzt. Als Reste R¹ seien beispielhaft
genannt der Methyl-, Ethyl-, Isopropyl-, 1-Methyl-octyl-,
2-Ethyl-octyl-, 1-Methyl-hexyl-, 1,1-Dimethyl-pentyl-, 1,3,3-Trimethyl-
hexyl-, 1-Ethyl-pentyl-, 2-Ethyl-pentyl- und vorzugsweise der Cyclohexyl-,
1-Methyl-n-propyl-, tert.-Butyl-, 1-Ethyl-n-propyl-, 1-Methyl-n-
butyl und 1,1-Dimethyl-n-propyl-Rest.
Als alkylsubstituierte m-Phenylendiamine kommen beispielsweise in Betracht:
2,4-Dimethyl-6-cyclohexyl-, 2-Cyclohexyl-4,6-diethyl-, 2-Cyclohexyl-
2,6-isopropyl-, 2,4-Dimethyl-6-(1-ethyl-n-propyl)-, 2,4-Dimethyl-6-
(1,1-dimethyl-n-propyl)-, 2-(1-Methyl-n-butyl)-4,6-dimethylphenylendiamin-1,3.
Vorzugsweise verwendet werden 1-Methyl-3,5-diethyl-2,4- bzw.
-2,6-phenylendiamine, 2,4-Dimethyl-6-tert.-butyl-, 2,4-Dimethyl-6-isooctyl-
und 2,4-Dimethyl-6-cyclohexyl-m-phenylendiamin-1,3.
Geeignete 3,3′,5,5′-tetra-n-alkylsubstituierte 4,4′-Diaminodiphenylmethane
sind beispielsweise 3,3′,5,5′-Tetramethyl-, -Tetraethyl- und
-Tetra-n-propyl-4,4′-diaminodiphenylmethan.
Vorzugsweise verwendet werden Diaminodiphenylmethane der allgemeinen Formel
in der R⁴, R⁵, R⁶ und R⁷ gleich oder verschieden sind und einen Methyl-,
Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, sek.-Butyl- und tert.-Butylrest bedeuten,
wobei jedoch mindestens einer der Reste ein Isopropyl- oder sek.-Butylrest
sein muß. Die 4,4′-Diaminodiphenylmethane können auch im Gemisch mit
Isomeren der allgemeinen Formeln
verwendet werden, wobei R⁴, R⁵, R⁶ und R⁷ die vorstehend genannte Bedeutung
haben.
Beispielhaft genannt seien: 3,3′,5-Trimethyl-5′-isopropyl-, 3,3′,5-Triethyl-
5′-isopropyl-, 3,3′,5-Trimethyl-5′-sek.-butyl-, 3,3′,5-Triethyl-5′-
sek.-butyl-4,4′-diaminodiphenylmethan, 3,3′-Dimethyl-5,5′-diisopropyl-,
3,3′-Diethyl-5,5′-diisopropyl-, 3,3′-Dimethyl-5,5′-di-sek.-butyl-, 3,3′-Diethyl-
5,5′-di-sek.-butyl-, 3,5-Dimethyl-3′,5′-diisopropyl-, 3,5-Diethyl-
3′,5′-diisopropyl-, 3,5′-Dimethyl-3′,5-di-sek.-butyl-, 3,5-Diethyl-3′,5′-
di-sek.-butyl-4,4′-diaminodiphenylmethan, 3-Methyl-3′,5,5′-triisopropyl-,
3-Ethyl-3′,5,5′-triisopropyl-, 3-Methyl-3′,5,5′-tri-sek.-butyl-,
3-Ethyl-3′,5,5′-tri-sek.-butyl-4,4′-diaminodiphenylmethan, 3,3′-Diisopropyl-
5,5′-di-sek.-butyl-, 3,5-Diisopropyl-3′,5′-di-sek.-butyl-, 3-Ethyl-5-
sek.-butyl-3′,5′-diisopropyl-, 3-Methyl-5-tert.-butyl-3′,5′-diisopropyl-,
3-Ethyl-5-sek.-butyl-3′-methyl-5′-tert.-butyl-, 3,3′,5,5′-Tetraisopropyl-
und 3,3′,5,5′-Tetra-sek.-butyl-4,4′-diaminodiphenylmethan. Vorzugsweise
verwendet werden 3,5-Dimethyl-3′,5′-diisopropyl- und 3,3′,5,5′-Tetraisopropyl-
4,4′-diaminodiphenylmethan. Die Diaminodiphenylmethane können
einzeln oder in Form von Mischungen eingesetzt werden.
Die genannten Kettenverlängerungsmittel und/oder Vernetzer können einzeln
oder als Mischungen von gleichen oder verschiedenen Arten verwendet
werden.
Die Kettenverlängerungsmittel und/oder Vernetzer sowie deren Mischungen
kommen beim erfindungsgemäßen Verfahren in Mengen von 2 bis 60 Gew.-%,
vorzugsweise von 8 bis 50 Gew.-% und insbesondere von 10 bis 40 Gew.-%, bezogen auf
das Gewicht der Komponenten (b) und (c), zum Einsatz.
e) Als Katalysatoren (e) werden insbesondere Verbindungen verwendet, die
die Reaktion der Hydroxylgruppen enthaltenden Verbindungen der Komponenten
(b) und (c) mit den Polyisocyanaten stark beschleunigen. In Betracht
kommen organische Metallverbindungen, vorzugsweise organische Zinnverbindungen,
wie Zinn(II)-salze von organischen Carbonsäuren, z. B. Zinn(II)-
acetat, Zinn(II)-octoat, Zinn(II)-ethylhexoat und Zinn(II)-laurat, und
die Dialkylzinn(IV)-salze von organischen Carbonsäuren, z. B. Dibutylzinndiacetat,
Dibutylzinndilaurat, Dibutylzinnmaleat und Dioctylzinndiacetat.
Die organischen Metallverbindungen werden allein oder vorzugsweise
in Kombination mit stark basischen Aminen eingesetzt. Genannt seien
beispielsweise Amidine, wie 2,3-Dimethyl-3,4,5,6-tetrahydropyrimidin,
tertiäre Amine, wie Triethylamin, Tributylamin, Dimethylbenzylamin,
N-Methyl-, N-Ethyl-, N-Cyclohexylmorpholin, N,N,N′,N′-Tetramethylethylendiamin,
N,N,N′,N′-Tetramethylbutandiamin, Pentamethyldiethylentriamin,
Tetramethyldiaminoethylether, Bis-(dimethylaminopropyl)-harnstoff, Dimethylpiperazin,
1,2-Dimethylimidazol, 1-Azo-bicyclo-(3,3,0)-octan und
vorzugsweise 1,4-Diaza-bicyclo-(2,2,2)-octan, und Alkanolverbindungen, wie
Triethanolamin, Triisopropanolamin, N-Methyl- und N-Ethyldiethanolamin
und Dimethylethanolamin.
Als Katalysatoren kommen ferner in Betracht: Tris-(dialkylaminoalkyl)-
s-hexahydrotriazine, insbesondere Tris-(N,N-dimethylaminopropyl)-s-hexahydrotriazin,
Tetraalkylammoniumhydroxide, wie Tetramethylammoniumhydroxid,
Alkalihydroxide, wie Natriumhydroxid und Alkalialkoholate, wie
Natriummethylat und Kaliumisopropylat, sowie Alkalisalze von langkettigen
Fettsäuren mit 10 bis 20 Kohlenstoff-Atomen und gegebenenfalls seitenständigen OH-
Gruppen. Vorzugsweise verwendet werden 0,001 bis 5 Gew.-%, insbesondere
0,05 bis 2 Gew.-%, Katalysator bzw. Katalysatorkombination, bezogen auf das
Gewicht der Komponente (b).
f) Zu Treibmitteln (f), welche im erfindungsgemäßen Verfahren gegebenenfalls
verwendet werden können, gehört Wasser, das mit Isocyanatgruppen
unter Bildung von Kohlendioxid reagiert. Die Wassermengen, die zweckmäßigerweise
verwendet werden können, betragen 0,5 bis 2 Gew.-%, bezogen auf
das Gewicht der Komponente (b).
Andere verwendbare Treibmittel sind niedrig siedende Flüssigkeiten, die
unter dem Einfluß der exothermen Polyadditionsreaktion verdampfen. Geeignet
sind Flüssigkeiten, welche gegenüber dem organischen Polyisocyanat
inert sind und Siedepunkte unter 100°C aufweisen. Beispiele derartiger,
vorzugsweise verwendeter Flüssigkeiten sind halogenierte Kohlenwasserstoffe,
wie Methylenchlorid, Trichlorfluormethan, Dichlordifluormethan,
Dichlormonofluormethan, Dichlortetrafluorethan und 1,1,2-Trichlor-1,2,2-
trifluorethan.
Auch Gemische dieser niedrigsiedenden Flüssigkeiten untereinander und/
oder mit anderen substituierten oder unsubstituierten Kohlenwasserstoffen
können verwendet werden.
Die zweckmäßigste Menge an niedrigsiedender Flüssigkeit zur Herstellung
von zellhaltigen PU-, PH- oder PU-PH-Formkörpern hängt ab von der Dichte,
die man erreichen will sowie gegebenenfalls von der Mitverwendung von
Wasser. Im allgemeinen liefern Mengen von 0,5 bis 15 Gew.-Teilen, bezogen
auf 100 Gew.-Teile der Komponente (b), zufriedenstellende Ergebnisse.
Der Reaktionsmischung können gegebenenfalls auch noch Hilfsmittel und/
oder Zusatzstoffe (g) einverleibt werden. Genannt seien beispielsweise
oberflächenaktive Substanzen, Schaumstabilisatoren, Zellregler, Füllstoffe,
Farbstoffe, Pigmente, Flammschutzmittel, Hydrolyseschutzmittel,
fungistatisch und bakteriostatisch wirkende Substanzen.
Als oberflächenaktive Substanzen kommen Verbindungen in Betracht, welche
zur Unterstützung der Homogenisierung der Ausgangsstoffe dienen und gegebenenfalls
auch geeignet sind, die Zellstruktur zu regulieren. Genannt
seien beispielsweise Emulgatoren, wie die Natriumsalze von Ricinusölsulfaten,
oder von Fettsäuren sowie Salze von Fettsäuren mit Aminen, z. B.
ölsaures Diethylamin oder stearinsaures Diethanolamin, Salze von Sulfonsäuren,
z. B. Alkali- oder Ammoniumsalze von Dodecylbenzol- oder Dinaphthylmethandisulfonsäure,
und Ricinolsäure; Schaumstabilisatoren, wie
Siloxan-Oxalkylen-Mischpolymerisate und andere Organopolysiloxane, oxethylierte
Alkylphenole, oxethylierte Fettalkohole, Paraffinöle, Ricinusöl-
bzw. Ricinolsäureester und Türkischrotöl, und Zellregler, wie Paraffine,
Fettalkohole und Dimethylpolysiloxane. Die oberflächenaktiven Substanzen
werden üblicherweise in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-Teilen, bezogen auf
100 Gew.-Teile der Komponente (b), angewandt.
Als Füllstoffe, insbesondere verstärkend wirkende Füllstoffe sind die an
sich bekannten üblichen organischen und anorganischen Füllstoffe, Verstärkungsmittel,
Beschwerungsmittel, Mittel zur Verbesserung des Abriebverhaltens
in Anstrichfarben, Beschichtungsmitteln usw. zu verstehen. Im einzelnen
seien beispielhaft genannt: anorganische Füllstoffe, wie silikatische
Mineralien, beispielsweise Schichtsilikate, wie Antigorit, Serpentin,
Hornblenden, Amphibole, Chrisotil, Talkum; Metalloxide, wie Kaolin, Aluminiumoxide,
Titanoxide und Eisenoxide, Metallsalze, wie Kreide, Schwerspat
und anorganische Pigmente, wie Cadmiumsulfid, Zinksulfid, sowie Asbestmehl.
Vorzugsweise verwendet werden Kaolin (China Clay), Aluminiumsilikat
und Copräzipitate aus Bariumsulfat und Aluminiumsilikat sowie natürliche
und synthetische faserförmige Mineralien wie Asbest und Wollastonit. Als
organische Füllstoffe kommen beispielsweise in Betracht: Kohle, Melamin,
Kollophonium, Cyclopentadienylharze und Pfropfpolymerisate auf Styrol-
Acrylnitrilbasis, die durch in-situ-Polymerisation von Acrylnitril-Styrol-
Mischungen in Polyetherpolyolen analog den Angaben der DE-PS
11 11 394, 12 22 669 (US-PS 3 304 273, 3 383 351,
3 523 093), 11 52 536 (GB-PS 1 040 452) und 11 52 537 (GB-PS 987 618) hergestellt
und danach gegebenenfalls aminiert werden, sowie füllstoffhaltige Polyoxyalkylenpolyole
oder -polyamine, bei denen wäßrige Polymerdispersionen in
Polyoxyalkylenpolyol- oder -polyamindispersionen übergeführt werden.
Die anorganischen und organischen Füllstoffe können einzeln oder als Gemische
verwendet werden. Vorzugsweise Anwendung finden stabile Füllstoff-
Polyoxyalkylenpolyol-Dispersionen, bei denen die Füllstoffe in Gegenwart
von Polyoxyalkylenpolyolen in situ mit hohen örtlichen Energiedichten
auf eine Teilchengröße kleiner als 7 µm zerkleinert und hierbei
gleichzeitig dispergiert werden.
Die anorganischen und organischen Füllstoffe werden der Reaktionsmischung
vorteilhafterweise in Mengen von 0,5 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise von 1 bis
40 Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der Komponenten (a) bis (c), einverleibt.
Geeignete Flammschutzmittel sind beispielsweise Trikresylphosphat, Tris-2-
chlorethylphosphat, Tris-chlorpropylphosphat und Tris-2,3-dibrompropylphosphat.
Außer den bereits genannten halogensubstituierten Phosphaten können auch
anorganische Flammschutzmittel, wie Aluminiumoxidhydrat, Antimontrioxid,
Arsenoxid, Ammoniumpolyphosphat und Calciumsulfat zum Flammfestmachen der
Formkörper verwendet werden. Im allgemeinen hat es sich als zweckmäßig
erwiesen, 5 bis 50 Gew.-Teile, vorzugsweise 5 bis 25 Gew.-Teile der genannten
Flammschutzmittel für jeweils 100 Gew.-Teile der Komponente (b)
zu verwenden.
Nähere Angaben über die genannten anderen üblichen Hilfs- und Zusatzstoffe
sind der Fachliteratur, beispielsweise der Monographie von
J. H. Saunders und K. C. Frisch "High Polymers", Band XVI, Polyurethanes,
Teil 1 und 2, Verlag Intersciences Publishers 1962 bzw. 1964, zu entnehmen.
Zur Herstellung der gegebenenfalls zelligen PU-, PH- oder PU-PH-Formkörper
werden die organischen Polyisocyanate (a), höhermolekularen Verbindungen
mit mindestens zwei reaktiven Wasserstoffatomen (b) und Kettenverlängerungsmitteln
und/oder Vernetzern (c) in solchen Mengen zur Umsetzung
gebracht, daß das Äquivalenz-Verhältnis von NCO-Gruppen der Polyisocyanate
(a) zu reaktiven Wasserstoffatomen, gebunden an OH-, NH₂-, NHR- und
CONH₂-Gruppen, der Komponenten (b) und (c) 1 : 0,90 bis 1,25, vorzugsweise
1 : 0,95 bis 1,15 beträgt.
Die Herstellung der zelligen und vorzugsweise kompakten PU-, PH- oder
PU-PH-Formkörper erfolgt nach dem
one-shot-Verfahren mit Hilfe der bekannten Reaktionsspritzguß-Technik.
Diese Verfahrensweise wird beispielsweise beschrieben von Piechota und
Röhr in "Integralschaumstoff", Carl-Hanser-Verlag, München, Wien 1975;
D. J. Prepelka und J. L. Wharton in Journal of Cellular Plastics, März/
April 1975, Seiten 87 bis 98 und U. Knipp in Journal of Cellular
Plastics, März/April 1973, Seiten 76 bis 84.
Hierzu werden die Polyurethan-Duromeren (a) einzeln oder in mehreren
Schichten in das offene Formwerkzeug so eingelegt, daß sie von der PU-,
PH- oder PU-PH-Mischung allseitig, mindestens jedoch an zwei, vorzugsweise
beiden Seitenflächen umhüllt werden können. Die Menge des in das
Formwerkzeug eingebrachten Reaktionsgemisches wird so bemessen, daß die
erhaltenen Formkörper einen Gehalt an faserhaltigem Flächengebilde, insbesondere
einen Glasgehalt von 7 bis 70 Gew.-%, vorzugsweise 20 bis
60 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht besitzen und die mikrozellularen
bzw. kompakten Formkörper eine Dichte von 0,8 bis 2,1 g/cm³, vorzugsweise
von 1,2 bis 1,8 g/cm³, und die zelligen Formkörper eine Dichte von 0,1 bis
1,2 g/cm³, vorzugsweise von 0,25 bis 0,8 g/cm³, aufweisen. Die Ausgangskomponenten
werden mit einer Temperatur von 15 bis 80°C, vorzugsweise von 20
bis 55°C, in die Form eingebracht. Die Formtemperatur beträgt zweckmäßigerweise
20 bis 90°C, vorzugsweise 30 bis 75°, gegebenenfalls kann es vorteilhaft
sein, übliche Formtrennmittel, beispielsweise auf Wachs- oder
Silikonbasis, nach jedem 3. bis 10. Formfüllvorgang zur Verbesserung der
Entformung, einzusetzen. Die Verdichtungsgrade zur Herstellung der mikrozellularen
oder zellhaltigen Formkörper liegen zwischen 1,1 und 8, vorzugsweise
zwischen 2 und 8.
Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren erhaltenen kompakten oder mikrozellularen
PU-, PH- oder PU-PH-Formkörper eignen sich insbesondere zur
Verwendung in der Automobilindustrie, beispielsweise als Karosserieteile,
Abdeckplatten, sowie als technische Gehäuseteile oder Möbelteile.
Die zellhaltigen Formkörper finden beispielsweise als Sicherheitsabdeckungen
im Automobilinnenraum oder Einleger zur Verstärkung von Weichintegralschaumstoffen
Anwendung.
Die in den Beispielen genannten Teile beziehen sich auf das Gewicht.
Komponente A: Mischung aus
40,7 Teilen eines Polyoxypropylenpolyoxyethylenglykols mit einer
Hydroxylzahl von 28, hergestellt unter Verwendung von 1,3-Propylenglykol
als Startermolekül und einer Mischung aus 1,2-Propylenoxid
und Ethylenoxid im Gewichtsverhältnis 4 : 1,
4,1 Teilen eines Polyethertriols mit einer Hydroxylzahl von 400, hergestellt unter Verwendung von Trimethylolpropan als Startermolekül und 1,2-Propylenoxid,
55,0 Teilen Dipropylenglykol,
0,1 Teilen Dibutylzinndilaurat und
0,1 Teilen Triethylendiamin.
4,1 Teilen eines Polyethertriols mit einer Hydroxylzahl von 400, hergestellt unter Verwendung von Trimethylolpropan als Startermolekül und 1,2-Propylenoxid,
55,0 Teilen Dipropylenglykol,
0,1 Teilen Dibutylzinndilaurat und
0,1 Teilen Triethylendiamin.
Komponente B: Mischung aus Diphenylmethandiisocyanaten und Polyphenylpolymethylenpolyisocyanaten
(Roh-MDI) mit einem NCO-Gehalt von 31 Gew.-%.
45 g der Polyurethanmischung, bestehend aus den Komponenten A und B im
Gewichtsverhältnis 1 : 1,45 wurden mit einer Zweikomponenten-Sprühpistole
auf 0,23 m² einer Glasfasermatte mit einem Flächengewicht von 450 g/m²
aufgesprüht und die besprühte Glasfasermatte in einem Formwerkzeug bei
23°C in 60 min aushärten gelassen. Das erhaltene Polyurethan-Duromere
besaß
einen Glasfasergehalt von | |
86 Gew.-% | |
ein Flächengewicht von | 532 g/m² |
eine Dicke von | 3,7 mm |
eine Dichte von | 143 g/cm³ |
eine Druckfestigkeit senkrecht zur Mattenebene bei 30% Stauchung von | 0,18 N/mm² und |
eine Porosität von | 93,4 Vol.-%. |
100,1 Teile eines Reaktionsgemisches, hergestellt durch intensives Vermischen
bei 50°C von
100 Teilen eines Hexandiol-1,6-butandiol-1,4-adipats mit einer Hydroxylzahl
von 56,
35 Teilen Butandiol-1,4 und
113 Teilen 4,4′-Diphenylmethandiisocyanat (Isocyanat-Index 1,03)
35 Teilen Butandiol-1,4 und
113 Teilen 4,4′-Diphenylmethandiisocyanat (Isocyanat-Index 1,03)
wurden bei 50°C mit einer Einkomponenten-Sprühpistole auf 0,23 m² einer
Glasfasermatte mit einem Flächengewicht von 450 g/m² aufgesprüht und die
besprühte Glasfasermatte in einem Formwerkzeug bei 120°C in 60 min aushärten
gelassen. Das erhaltene Polyurethan-Duromere besaß
einen Glasfasergehalt von | |
54 Gew.-% | |
ein Flächengewicht von | 889 g/m² |
eine Dicke von | 4,2 mm |
eine Dichte von | 211 g/cm³ |
eine Druckfestigkeit senkrecht zur Mattenebene bei 30% Stauchung von | 0,6 N/mm² und |
eine Porosität von | 87,4 Vol.-%. |
Komponente A: Mischung aus
77,8 Teilen eines Polyetherpolyols mit einer Hydroxylzahl von 26, hergestellt
durch Polyaddition von 1,2-Propylenoxid an Trimethylolpropan
und anschließende Addition von Ethylenoxid,
19,1 Teilen Ethylenglykol,
0,01 Teilen Triethylendiamin in Dipropylenglykol (33gew.-%ig),
0,1 Teilen Dibutylzinndilaurat und
3 Teilen Methylenchlorid.
19,1 Teilen Ethylenglykol,
0,01 Teilen Triethylendiamin in Dipropylenglykol (33gew.-%ig),
0,1 Teilen Dibutylzinndilaurat und
3 Teilen Methylenchlorid.
Komponente B: Urethanmodifiziertes 4,4′-Diphenylmethandiisocyanat mit
einem NCO-Gehalt von 23 Gew.-%.
Das Polyurethan-Duromere, hergestellt nach den Angaben von Herstellungsbeispiel 2,
wurde in ein auf 50°C temperiertes offenes metallisches Formwerkzeug mit
den Innenabmessungen 600×300×3 mm eingelegt, das Formwerkzeug geschlossen
und über eine Eintrittsöffnung mit Hilfe eines Puromat® 80 der Elastogran
Maschinenbau mit einer 50°C warmen Mischung aus 100 Teilen der Komponente
A und 124,9 Teilen der Komponente B, entsprechend einem Isocyanatindex
von 1,05 beschickt. Der erhaltene Polyurethan-Formkörper wurde nach
1,5 min entformt. Die Glasfasermatte war gleichmäßig durchtränkt und in
das Polyurethan-Elastomere eingebettet. Eine Verschiebung der Glasfasermatte
bei der Beschichtung des Formwerkzeugs wurde nicht festgestellt.
Der Polyurethan-Formkörper besaß folgende mechanischen Eigenschaften:
Glasgehalt [Gew.-%] | |
11,7 | |
Zugfestigkeit nach DIN 53504 [N/mm²] | 31,3 |
Bruchdehnung nach DIN 53504 [%] | 10 |
Weiterreißfestigkeit nach DIN 53507 (nach Graves) [N/mm] | 170 |
Shore D-Härte nach DIN 53505 | 62 |
Wärmeformbeständigkeit nach Iso-75/B [°C] | 177 |
Biege-E-Modul nach DIN 53457 [N/mm²] | 1470 |
Komponente A: Mischung aus
76,9 Teilen eines Polyetherpolyols mit einer Hydroxylzahl von 26, hergestellt
durch Polyaddition von 1,2-Propylenoxid an Trimethylolpropan
und anschließende Addition von Ethylenoxid,
22 Teilen 2,4-Dimethyl-6-tert.-butyl-phenylendiamin-1,3,
1,0 Teilen 1,4-Diazabicyclo-(2,2,2)-octan in Dipropylenglykol (33gew.-%ig) und
0,1 Teilen Dibutylzinndilaurat.
22 Teilen 2,4-Dimethyl-6-tert.-butyl-phenylendiamin-1,3,
1,0 Teilen 1,4-Diazabicyclo-(2,2,2)-octan in Dipropylenglykol (33gew.-%ig) und
0,1 Teilen Dibutylzinndilaurat.
Komponente B: Urethanmodifiziertes 4,4′-Diphenylmethandiisocyanat mit
einem NCO-Gehalt von 23 Gew.-%.
Das Polyurethan-Duromere, hergestellt nach den Angaben von Herstellungsbeispiel 1,
wurde in ein auf 50°C temperiertes offenes metallisches Formwerkzeug mit
den Innenabmessungen 200×200×4 mm eingelegt, das Formwerkzeug geschlossen
und über eine Eintrittsöffnung mit Hilfe eines Puromat® 30 der Elastogran
Maschinenbau mit einer 50°C warmen Mischung aus 100 Teilen der Komponente
A und 52,6 Teilen der Komponente B, entsprechend einem Isocyanatindex
von 1,05, beschickt.
Der erhaltene Polyurethan-Polyharnstoff-Formkörper wurde nach 0,5 min
entformt. Die Glasfasermatte war gleichmäßig durchtränkt und allseitig
von Elastomeren umhüllt. Eine Verschiebung der Glasfasermatte beim Beschicken
des Formwerkzeuugs trat nicht ein.
An dem erhaltenen PU-PH-Formkörper wurden folgende mechanischen Eigenschaften
gemessen:
Glasgehalt [Gew.-%] | |
9 | |
Zugfestigkeit nach DIN 53504 [N/mm²] | 19,5 |
Bruchdehnung nach DIN 53504 [%] | 13,3 |
Shore D-Härte nach DIN 53505 | 66 |
Biege-E-Modul nach DIN 53457 [N/mm²] | 1250 |
Vier Polyurethan-Duromere, hergestellt analog den Angaben von Herstellungsbeispiel 1,
wurden in einem Formwerkzeug bei 200°C in einer Minute auf eine Dicke von
3,5 mm verpreßt und danach entsprechend der Herstellungsvorschrift von
Beispiel 2 zu einem kompakten PU-PH-Formkörper verarbeitet.
Der erhaltene Polyurethan-Formkörper wurde nach 0,5 min entformt. Die
Glasfasermatten waren gleichmäßig durchtränkt und allseitig von Elastomeren
umhüllt. Eine Verschiebung der Glasfasermatten beim Beschicken der
Form trat nicht ein.
An dem erhaltenen PU-PH-Formkörper wurden folgende mechanischen Eigenschaften
gemessen:
Glasgehalt [Gew.-%] | |
31,3 | |
Zugfestigkeit nach DIN 53504 [N/mm²] | 23,2 |
Bruchdehnung nach DIN 53504 [%] | 10 |
Shore D-Härte nach DIN 53505 | 76 |
Biege-E-Modul nach DIN 53457 [N/mm²] | 5050 |
Eine unbehandelte Glasfasermatte mit einem Flächengewicht von 450 g/m²
wurde analog den Angaben von Beispiel 2 in ein Formwerkzeug eingelegt und
mit der beschriebenen Reaktionsmischung beaufschlagt. Die Glasfasermatte
wurde bei der Beschickung um 30 mm in Fließrichtung durch die Reaktionsmischung
verschoben. Der Formkörper war unbrauchbar.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung von Verstärkungsmittel enthaltenden
kompakten oder zelligen Polyurethan-, Polyharnstoff- oder Polyurethan-
Polyharnstoff-Formkörpern durch Umsetzung von
- a) organischen Polyisocyanaten,
- b) höhermolekularen Verbindungen mit mindestens zwei reaktiven Wasserstoffatomen und
- c) Kettenverlängerungsmitteln und/oder Vernetzern in Gegenwart von
- d) faserhaltigen Verstärkungsmitteln sowie gegebenenfalls
- e) Katalysatoren,
- f) Treibmitteln,
- g) Hilfsmitteln und/oder Zusatzstoffen
in geschlossenen Formwerkzeugen, wobei die Komponenten (a)
bis (c) und gegebenenfalls (e) bis (g) als one-shot-Systeme
nach der Reaktionsspritzgußtechnik verarbeitet werden, dadurch
gekennzeichnet, daß man als faserhaltige Verstärkungsmittel,
faserhaltige Flächengebilde aus genadelten oder ungenadelten
Matten, Vliesen, Filzen oder Geweben aus Textil-,
Kohlenstoff-, Metall- oder Glasfasern, die durch Besprühen
eines faserhaltigen Flächengebildes mit einer reaktionsfähigen
Polyurethan-Duromermischung mit einer Viskosität von
200 bis 2000 mPa · s bei 20°C auf der Grundlage von organischen
Polyisocyanaten, Polyhydroxylverbindungen, gegebenenfalls
Vernetzungs- und/oder Kettenverlängerungsmitteln sowie
Katalysatoren in einer solchen Menge, daß das Gewichtsverhältnis
von faserhaltigem Flächengebilde zu Polyurethanmischung
50 bis 95 zu 50 bis 5 beträgt, erhalten
worden sind, verwendet und die eine Druckfestigkeit senkrecht
zur Mattenebene von 1,1 bis 0,1 N/mm² bei 30% Stauchung
besitzen.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
als faserhaltige Verstärkungsmittel solche mit einer Dicke
von 1 bis 5 mm und einer Dichte von 100 bis 400 g/cm³
verwendet.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
die Polyurethan-Duromeren so in das Formwerkzeug einlegt, daß
sie allseitig von Polyurethan-, Polyharnstoff- oder Polyurethan-
Polyharnstoff-Formmasse umhüllt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
als höhermolekulare Verbindungen (b) solche verwendet, die
ein Molekulargewicht von 400 bis 10 000 und eine
Funktionalität von 2 bis 6 besitzen.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
als höhermolekulare Verbindungen (b) solche verwendet, die
ausgewählt sind aus der Gruppe der Polyesterpolyole, Polyetherpolyole,
Polyetherpolyamine, Polyacetale, Polycarbonate
und/oder Polyesteramide.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
als Kettenverlängerungsmittel und/oder Vernetzer (c) solche
verwendet, die ein Molekulargewicht von 60 bis 400 und eine
Funktionalität von 2 bis 4 besitzen.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
als Kettenverlängerungsmittel und/oder Vernetzer (c) solche
verwendet, die ausgewählt sind aus der Gruppe der primären
aromatischen Diamine, sekundären aromatischen Diamine, aliphatischen
Diole und/oder Triole.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
als faserhaltiges Verstärkungsmittel (d) ein solches auf Basis
von Glasfasern verwendet.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß man
das faserhaltige Verstärkungsmittel in einer solchen Menge
einsetzt, daß die Verstärkungsmittel enthaltenden kompakten
oder zelligen Polyurethan-, Polyharnstoff- oder Polyurethan-
Polyharnstoff-Formkörper einen Glasgehalt von 7 bis
70 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht, besitzen.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE3413938A DE3413938C2 (de) | 1984-04-13 | 1984-04-13 | Verfahren zur Herstellung von Verstärkungsmittel enthaltenden kompakten oder zelligen Polyurethan-, Polyharnstoff- oder Polyurethan-Polyharnstoff-Formkörpern |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
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