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Fahrzeug
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Beschreibung Die Erfindung betrifft ein zentrales Energieversorgungssystem
insbesondere für Sonderfahrzeuge, wie zum Beispiel Enteisungsfahrzeuge für Flugzeuge,
gemäß Oberbegriff des Anspruches 1 und ein Fahrzeug gemäß Oberbegriff des Anspruches
6.
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Im Kraftfahrzeugbau versucht man sowohl bei Personenkraftwagen wie
auch bei standardmäßigen Nutzfahrzeugen nach Möglichkeit mit einem zentralen Energieversorgungssystem
auszukommen.
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Hierbei wird beispielsweise von einer als Otto- oder Dieselmotor ausgelegten
Verbrennungskraftmaschine ein elektrischer Generator zur Stromversorgung des Fahrzeuges
betrieben. Primär jedoch ist die Verbrennungskraftmaschine zum mechanischen Antrieb
des Fahrzeuges bestimmt. Gerade bei Turboladern geht man bereits den Weg, daß die
Abgase der Verbrennungskraftmaschine eine kleinere Turbine zum Ansaugen und Verdichten
der Verbrennungsluft antreiben.
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Sowohl der Generator als auch das in der Abgasleitung angeordnete
Energieentnahmeaggregat sind in herkömmlichen Fahrzeugen jedoch nur Hilfsaggregate,
die dem mechanischen Antrieb über die Kurbelwelle des Motors mit beispielsweise
damit gekoppelter Kardanwelle, untergeordnet sind.
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Insbesondere bei Sonderfahrzeugen wie z.B. einem Enteisungsfahrzeug
für Flugzeuge, geht man bisher den Weg, den einzelnen Funktionen des Fahrzeuges
auch separate und unabhängige Antriebsaggregate zuzuordnen. Ein Enteisungsfahrzeug
der vorgenannten Art hat dabei primär die Funktion, während der Frostperiode ein
Vereisen von Außenbereichen des Flugzeuges, z.B. Tragflächen mit Start- und Landeklappen,
Leitwerken etc. zu verhindern. Hierzu wird üblicherweise ein Gemisch aus erwärmtem
bis heißem Wasser -mit einer ebenfalls erwärmbaren chemischen Flüssigkeit auf die
Außenhaut des Flugzeuges gespritzt. Abhängig von der Flugzeughöhe sind hierbei auch
Arbeiten von der Oberseite des Flugzeuges her erforderlich. Es bedarf daher in der
Regel eines kranartigen Auslegearms mit entsprechendem Arbeitskorb. Die wichtigsten
Funktionen eines derartigen Enteisungsfahrzeuges, nämlich mechanischer Antrieb der
Räder, Erwärmung der Gemischkomponenten zum Enteisen und Betätigung weiterer Aggregate
,wie z.B. den Auslegearm oder Puppenaggregate, werden durch separate Antriebsaggregate,
wie Dieselmotor für den Fahrzeugantrieb, ölbrenner zur Erwärmung der Flüssigkeiten
und
Hilfsdiesel oder Hilfsgenerator zur Energieversorgung der weiteren Arbeitsaggregate
verwendet.
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Das bedeutet, daß z.B. ein Enteisungsfahrzeug mindestens zwei, gegebenenfalls
auch drei, unterschiedliche Primärenergieträger in Form von zwei oder drei Kraftstoffarten
mit entsprechend separierten Behältern mitführen muß. Hierdurch wird sowohl volumenmäßig
wie auch im Hinblick auf die Variabilität das Fahrzeug nicht optimal ausgenutzt
und auch der Wirkungsgrad des Gesamtsystems ist durch den Einsatz getrennter Antriebsaggregate
verbesserungsbedürftig.
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Neben den unterschiedlichen Antriebsaggregaten bei herkömmlichen Enteisungsfahrzeugen,
sind diese Fahrzeuge zusammen mit ihren Arbeitsmitteln, wie Tankaufbauten für die
erforderlichen Flüssigkeiten, Arbeitseinrichtungen,wie Auslegearm mit Arbeitskorb
etc.,eine integrierte Einheit mit dem Fahrzeug. Hierbei kann es vorkommen, daß das
Tankvolumen z.B. für ein Großraumfahrzeug nicht ausreicht, so daß eine Art stufenweise
Enteisung durchgeführt werden muß oder ein zweites Fahrzeug benötigt wird. Vorbereitungsmaßnahmen
wie ein Vorerwärmen der zur Enteisung benötigten Flüssigkeiten in den Tankaufbauten
bindet daher das entsprechende Fahrzeug oder kann nur bei einem herkömmlichen Enteisungsfahrzeug
mittels des fahrzeuginternen ölbrenners realisiert werden. Die herkömmlichen Enteisungsfahrzeuge
sind nahezu ausschließlich für den Einsatzzweck der Enteisung von Flugzeugen konzipiert,
so daS auch der Kosten-Nutzen-Aufwand enorm groß ist, da diese Fahrzeuge außerhalb
der Frostperiode kaum anderweitig einsetzbar sind.
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Obwohl vorausgehend primär auf ein Enteisungsfahrzeug abgestellt ist,
ist die Fahrzeugkonzeption und das Energieversorgungssystem
auch
bei anderen Sepzialfahrzeugen einsetzbar.
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Erwähnt seien hier Spezialreinigungsfahrzeuge für Tunnelstrekken,
wobei der Reinigungseffekt auch von chemischen Zusatzmitteln und der Erwärmbarkeit
der Flüssigkeiten abhängt. Auch Einsatzmöglichkeiten im Bereich der Feuerwehr oder
dergleichen sind denkbar.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein zentrales Energieversorgungssystem
zu schaffen, das insbesondere für Sondernutzfahrzeuge, die verschiedene, nahezu
als gleichwertig anzusehende Funktionen auszufüllen haben, geeignet ist, wobei die
Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems verbessert werden soll, und ein derartiges
Energieversorgungssystem aufweisendes Fahrzeug so zu konzipieren, daß es in der
Spezialfunktion des bestimmungsgemäßen Auftrages variabel bleibt, raschestmöglich
umrüstbar ist und darüber hinaus auch für allgemeinere Einsatzdienste herangezogen
werden kann.
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Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemäßen Energieversorgungssystem
durch die Merkmale des kennzeichnenden Teils des Anspruches 1 und bei einem gattungsgemäßen
Fahrzeug, insbesondere bei einem Enteisungsfahrzeug für Flugzeuge, durch die Merkmale
des kennzeichnenden Teils des Anspruches 6 gelöst.
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Der wesentliche Kerngedanke des Erfindungskomplexes ist darauf gerichtet,
anstelle unterschiedlicher separater Antriebsaggregate ein zentrales Turbinenaggregat
zu nehmen, das sowohl zur Deckung des elektrischen, des mechanischen und auch des
wärmetechnischen Energiebedarfs des Gesamtfahrzeuges ausreicht. Die mechanische
Energie z.B. für den Fahrzeugantrieb wird dabei vorzugsweise über einen Elektromotor
vorgenommen, wobei jedoch auch eine mechanische Koppelung über Getriebe und Kupplung
mit
den Antriebsrädern des Fahrzeuges denkbar ist. Das Energieversorgungssystem bedarf
daher nur eines einzigen Primärenergieträgers, z.B. eines entsprechenden Turbinentreibstoffes
oder eines Dieselkraftstoffs. Die Abgastemperaturen der Turbine, für die vorzugsweise
eine Gasturbine verwendet wird, werden dabei über einen Wärmetauscher zur Erwärmung
entsprechender sekundärer Fluide und Flüssigkeiten verwendet. Die Gasturbine kann
dabei direkt abtriebseitig mit einem Generator, z.B. Drehstromgenerator, gekoppelt
sein, wobei auch eine z.B. mechanische Kupplung zwischen beiden Aggregaten vorteilhaft
ist, da dies das Anfahren der Gasturbine erleichtert. Das Anfahren bzw. Anlassen
der Gasturbine kann dabei über eine externe Energieversorgung, z.B. einen Stromanschluß
in der Bereitstellungszone oder auch durch fahrzeuginterne Speicherbatterien vorgenommen
werden.
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Das zentrale Energieversorgungssystem ist vor allen Dingen für Einsatzzwecke
prädestiniert, in denen nicht überwiegend eine Energieart, wie die mechanische Energie
für den Fahrzeugantrieb benötigt wird, sondern dort wo prozentual hohe Anteile an
Wärmeenergie erforderlich sind und sowohl elektrische wie mechanische Energie im
Rahmen des Gesamtsystems verfügbar sein müssen.
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Vom Fahrzeugkonzept her liegt der wesentliche Gedanke darin, insbesondere
bei einem Sonderfahrzeug und speziell einem Enteisungsfahrzeug, die Tankaufbauten
als auswechselbare Nutzlastaufbauten auszubilden, die palettenartig als eine Gesamtpalette
oder mehrere aufeinander und auf den Fahrzeugrahmen angepasste Paletten auszulegen.
Das Fahrzeug ist dabei im Vergleich zu einem Sattelschlepper als Zugmaschine mit
sämtlichen wesentlichen Energieaggregaten ausgelegt, während die Tankpalette im
rückwärtigen Bereich des Fahrzeuges aufgenommen werden kann.
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Die Tankpalette selbst ist dabei vorzugsweise mit ausfahrbaren Standfüßen
ausgerüstet, die die Aufnahme der Tankpalette durch
einfaches Darunterfahren
des niedrigeren Fahrzeugrahmens gestatten. Abhängig vom erforderlichen Tankvolumen
kann die Tankpalette auch ein oder mehrere Radachsen aufweisen, wobei sie dann in
Art eines Sattelhängers von der Enteisungs-Zugmaschine aufgenommen wird.
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Zwar ist das Palettenprinzip im Bereich des Güterverkehrs bekannt.
Auf Enteisungsfahrzeuge herkömmlicher Art konnte dies bisher jedoch nicht übertragen
werden, da die unterschiedlichen Antriebsaggregate ein integriertes, einheitliches
Fahrzeugsystem einschließlich Tankaufbauten erforderlich machte.
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Bei der Erfindung geht man jedoch den Weg, die wesentlichen Energieversorgungs-
und Antriebsaggregate auf der Zugmaschine und dort vorzugsweise im Bereich der Längsmittelachse
und nach Möglichkeit als Unterfluraggregate, fest zu installieren. Über entsprechende
Schnellkupplungen, wie z.B. Kugelhahnkupplungen, ist es dann auch möglich, eine
Fluidverbindung zu den als eigenständige Einheit anzusehenden Tankaufbauten herzustellen.
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Hierdurch ist es möglich, entsprechend den Einsatzbedingungen, z.B.
Großraumflugzeug oder Kurzstreckenflugzeug, das Fahrzeug mit einer entsprechend
großen Tankpalette zu koppeln. Die separat abstellbare Tankpalette bietet jedoch
auch die Möglichkeit, eine Vorerwärmung der darin enthaltenen Flüssigkeiten oder
Fluide im Bereitstellungsbereich durchzuführen. Die Erwärmungszeit der Fluide über
den fahrzeugeigenen Wärmetauscher kann dadurch erheblich verkürzt werden oder gegebenenfalls
nur auf die Aufrechterhaltung der gewünschten Fluidtemperatur gerichtet werden.
Wartungszeiten zum Betanken der Tankpaletten entfallen gänzlich, da Fahrzeug und
Tankpalette separate Systeme sind.
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Als Enteisungsfahrzeug weist die Zugmaschine vorzugsweise einen rundum
drehbaren Auslegearm auf, der kranartig ausfahrbar ist und eine geschlossene oder
offene Arbeitskabine trägt. Der
Drehturm dieses Auslegearms ist
ebenso wie die Aggregate des Energieversorgungssystems, insbesondere Gasturbine,
Wärmetauscher, Generator, Elektromotor, Kraftstoffbehälter, vorzugsweise im zur
Fahrerkabine orientierten vorderen Bereich, entlang der Längsmittelachse des Fahrzeuges
angeordnet. Dies gestattet es, daß die Tankpalette gabelartig, also im wesentlichen
mit seitlichen Tankvoluminas ausgestattet ist. Auch unter Berücksichtigung der Schwenkbarkeit
des Auslegearmes um 3600, was gegebenenfalls eine Höhenbegrenzung der Tankpalette
als maximaler Abstand vom Fahrboden bedeutet, ist die Möglichkeit geschaffen, die
Tankpalette im Hinblick auf das Fassungsvolumen breiter und/oder länger auszulegen.
Der gabelförmige Aufbau der Tankpalette ermöglicht eine gute Ausnutzung des Nutzlastraumes
des Fahrzeuges, so daß das Gesamtfahrzeug trotz allem eine relativ geringe Länge
aufweist. Zudem gestattet die gabelförmige Auslegung des Tankaufbaus aber auch einen
kürzestmöglichen Anschluß an die Leitung des Sekundärfluids und des Wärmetauschers.
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Aufgrund der üblicherweise relativ hochtourigen Gasturbinen erfolgt
der Antrieb des Fahrzeuges vorzugsweise über einen Generator gespeisten Elektromotor.
Hierdurch können auch gewichtsmäßig aufwendige Untersetzungsgetriebe für den Fahrzeugantrieb
eingespart werden. Im Hinblick auf die Erwärmung bzw. Aufheizung des Fluids, wird
das sekundäre Fluid, das bei einem Enteisungsfahrzeug in der Regel Wasser ist, über
eine Pumpe dem Wärmetauscher zugeführt. Das erwärmte Wasser wird dann in den Wassertank
zurückgeleitet, wobei es einen mehrmaligen Kreislauf über den Wärmetauscher durchlaufen
kann oder bei entsprechender Temperatur aus dem Wassertank entnommen werden kann.
Als chemisches Mittel werden.hinreichend bekannte Antidefrosterfluide verwendet.
Diese in einem separaten Behälter auf der Tankpalette enthaltenen Antidefrosterfluide
(ADF), können ebenfalls durch das sekundäre Fluid erwärmt werden. Vorzugsweise
geschieht
dies im Rücklauf zum Wärmetauscher, da sowohl volumen- als auch substanzmäßig beim
ADF-Mittel keine allzu hohen Temperaturen erreicht werden müssen. Selbstverständlich
ist auch die Erwärmung des ADF-Mittels z.B. im Bypass mit sekundären, vom Wärmetauscher
kommenden Fluid möglich.
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Das Grundprinzip des Energieversorgungssystemes und des Fahrzeuges
besteht darin, energiebenötigende Aggregate weitgehendst direkt auf dem Fahrzeug
bzw. Fahrzeugrahmen zu installieren, während die reinen Tankaufbauten gegebenenfalls
mit eventuell erforderlichen Steuerventilen auf der Tankpalette integriert sind.
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Die Förderpumpe zum Umwälzen des sekundären Fluidsim Kreislauf mit
dem Wärmetauscher oder die Hauptpume zum Ansaugen, Mischen und Druckfördern der
Fluide bzw. der Enteisungsflüssigkeit, können sowohl elektrisch wie auch alternativ
mechanisch vom Energieversorgungssystem beaufschlagt ausgelegt sein. Beispielsweise
kann zur Vermeidung der Zwischenschaltung eines weiteren E-Motors bei einer Zahnradpumpe
als Hauptförderpumpe diese direkt mechanisch über ein entsprechendes Getriebe mit
dem Generator verbunden sein.
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Das zentrale Energieversorgungssystem und die Konzeption des Fahrzeuges
mit auswechselbaren, palettenartigen Tankaufbauten, zeigen ihre besonderen Vorteile
gerade in der kombinativen Anwendung bei einem Enteisungsfahrzeug, das in dieser
Gestaltung als selbständige Erfindung beansprucht wird. Insbesondere ist die Erfindung
also dort einsetzbar, wo ein erhöhter wärmetechnischer Verbrauch, z.B. in Form von
erhitzten Flüssigkeiten, bei Spezialfahrzeugen, auftritt.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand schematischer Ausführungsbeispiele
des
Energieversorgungssystems und des Fahrzeugaufbaus noch näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Alternative der Schaltung eines Energieversorgungssystems mit angekoppelter
Tankpalette; Fig. 2 eine schematische Seitenansicht eines Fahrzeuges, z.B. eines
Enteisungsfahrzeuges, mit aufgeladener Tankpalette; Fig. 3 eine rückwärtige Ansicht
auf das Fahrzeug nach Fig. 2; Fig. 4 eine Seitenansicht auf das Fahrzeug gem. Fig.
2 mit abgekoppelter Tankpalette und einer schematischen Darstellung der Prinzipanordnung
der Energieversorgungsaggregate; Fig. 5 eine Seitenansicht auf eine abgestellte
Tankpalette; Fig. 6 die schematische Darstellung der Anordnung der Aggregate des
Energieversorgungssystems mit Blick von oben auf das Fahrzeug bei einer Anordnung
nach Fig. 4 und Fig. 7 die Darstellung einer Tankpalette in der Ausführungsform
nach Fig. 2, 3 und 5 von oben.
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Fig. 1 zeigt die Prinzipdarstellung der Verknüpfung der einzelnen
Aggregate des zentralen Energieversorgungssystems II mit exemplarischen Verbindungsanschlüssen
der Leitungen und Behälter,
die auf einer Tankpalette I vorhanden
sind. Die in Fig. 1 vertikal verlaufende unterbrochene Linie markiert die Schnittstelle,
an der eine separate Tankpalette I bzw. 50 mit dem zentralen Energieversorgungssystem
II verbunden ist. Das zentrale Hauptaggregat des Energieversorgungssystems ist im
Beispiel eine Turbine 1, für die vorzugsweise eine Gasturbine verwendet wird. Dieser
Turbine wird einerseits vom Kraftstoffbehälter 5 Kraftstoff zugeführt, wobei die
erforderliche Verbrennungsluft über das Luftfilter 6 angesaugt wird. Die zum Anfahren
der Gasturbine erforderlichen Aggregate sind hinreichend bekannt und aus Vereinfachungsgründen
in der Zeichnung weggelassen.
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Die Abtriebswelle der Gasturbine 1 ist direkt bzw. über eine Kupplung
und Getriebe mit einem Generator 3 gekoppelt, der vorzugsweise als Drehstromgenerator
ausgelegt ist. Parallel zu dieser mechanischen Abtriebsenergie wird die in den Abgasen
erhaltene Wärmeenergie einem Wärmetauscher 2 zugeführt. Bei einem Enteisungsfahrzeug,
dessen Enteisungsflüssigkeit aus einem Gemisch aus Wasser und einem Antidefrosterfluid
(ADF) besteht, wird dem Wärmetauscher 2 von einem Wassertank 7 das noch nicht erwärmte
oder kühlere Wasser über eine Umwälzpumpe 9 zugeführt. Im Wärmetauscher 2 wird dieses
zugeführte Wasser erhitzt und fließt über den Zulauf in den Wassertank 7 zurück.
Im Beispiel nach Fig. 1 kann das Umwälzen des Wassers im Kreislauf über den Ablauf
25 des Wassertankes 7 und eine Bypassleitung 27 durchgeführt werden, wobei letztere
den Behälter 8 für das ADF-Mittel umgeht. Das vom Wassertank 7 kommende Wasser kann
jedoch auch über eine Heizschlange durch den Behälter 8 für ADF geführt werden,
so daß auch das Antidefrostermittel erwärmt werden kann. Die Steuerung des vom Wassertank
7 zum Wärmetauscher fließenden Wassers über die Bypassleitung 27 oder durch den
Behälter 8 wird durch ein Stellglied 20 gesteuert. Dieses Stellglied
20
kann beispielsweise als Dreiwegehahn ausgelegt sein, das von einem elektromagnetischen
Relais oder Motor gestellt werden kann.
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Sofern das im Wassertank 7 zwischengespeicherte Wasser die gewünschte
Einsatztemperatur erreicht hat, kann es über einen weiteren Ablauf 26 der Mischstelle
28 mit dem vom Behälter 8 angesaugten ADF-Mittel zugeführt werden. Absperrmäßig
sind beide Leitungen des heißen Wassers und des ADF-Mittels vor der Mischstelle
28 mit entsprechenden Stellgliedern 22 bzw. 21 ausgestattet. Bei geöffneten Stellgliedern
21 und 22 saugt daher eine Förderpumpe 4, die beispielsweise als Zahnradpumpe ausgelegt
sein kann, die beiden Medien in die Mischstelle 28 hinein und drückt das Gemisch
aus heißem Wasser und ADF-Mittel z.B. durch einen Schlauch 17 an die Einsatzstelle.
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Der Antrieb der Förderpumpe 4 erfolgt in Fig. 1 durch eine mechanische
Koppelung über die Generatorabtriebswelle, die über ein Getriebe, das in diesem
Fall ein Untersetzungsgetriebe sein kann, auf die Pumpenantriebswelle 4 wirkt.
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Der Fahrzeugantrieb selbst erfolgt im Beispiel nach Fig. 1 über einen
Elektromotor 10, z.B. ein Drehstrommotor, der in bekannter Verbindung das Antriebsgestänge
11 und die Antriebswelle des Fahrzeuges kraftbeaufschlagt. Das schematisch dargestellte
Energieversorgungssystem bedarf daher nur eines einzigen Hauptaggregates, nämlich
der Gasturbine, um sämtliche mechanischen, elektrischen und wärmetechnischen Verbrauchsaggregate
des Systems mit Energie zu versorgen. Hierbei wird insbesondere bei einem relativ
hohen Bedarf an wärmetechnischer Energie eine optimaler Wirkungsgrad des Gesamtsystems
erreicht.
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Die Auslegung des Energieversorgungssystems ist dabei so konzipiert,
daß die maßgebenden Verbrauchseinheiten als Einheit, z.B. auf einem Fahrzeug,fest
installiert vorgesehen sind, während variable Einheiten, wie die Tankpalette I leitungsmäßig
nur angekoppelt werden brauchen. Diese leitungsmäßige Koppelung, die im Beispiel
im Sekundärkreislauf des Wärmetauschers erfolgt und in der Ablaufleitung des heißen
Wassers 26 bzw.
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der Ablaufleitung des ADF-Mittels, wird vorzugsweise mit Kugelhahnschnellkupplungen
realisiert, die einen sicheren flüssigkeitsdichten und leicht handhabbaren Anschluß
gewährleisten.
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In Fig. 2 ist als Beispiel eines Sonderfahrzeuges ein Enteisungsfahrzeug
40 in Seitenansicht dargestellt. In etwa ist der Fahrzeugaufbau mit einem Kranfahrzeug
vergleichbar, das im Bereich zwischen den Achsen einen stationären Drehsockel 43
für die Drehbarkeit und Schwenkbarkeit des teleskopartig ausfahrbaren Auslegearmes
42 aufweist. Im Beispiel wird die weitaus größte seitliche Fläche von den rückwärtigen
beiden Achsen bis nahezu zur vorderen Achse von einem seitlichen Tankaufbau 44 eingenommen,
der im aufgesattelten Zustand eine solche Höhe auf dem Fahrzeugrahmen erreicht,
daß die Rundumschwenkbarkeit des Auslegearms 42 gewährleistet ist. Im vorderen Beieichkann
beispielsweise über der Vorderachse ein Schrank 46 für Arbeitsmittel oder für Bedienungsinstrumente
der Antriebsaggregate des Sonderfahrzeuges vorgesehen sein. Schematisch angedeutet
ist im seitlichen Unterflurbereich zwischen den Vorder- und Hinterachsen ein sich
länglich erstreckender Kraftstoffbehälter 5.
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Fig. 3 zeigt die rückwärtige Ansicht des Enteisungsfahrzeuges 40 nach
Fig. 2. Hierbei ist erkennbar, daß eine Tankpalette 50 im wesentlichen aus zwei
seitlichen Tankaufbauten 44 und 45 besteht, die im rückwärtigen Teil miteinander
starr zu einer Einheit verbunden sind, wobei auch der mittlere Bereich als Tankraum
oder für sonstige Arbeitsmittel vorgesehen sein kann.
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Die Darstellung nach Fig. 4 ist in Verbindung mit der Darstellung
nach Fig. 6 zu sehen, wobei eine exemplarische Anordnungsmöglichkeit der einzelnen
Aggregate des Energieversorgungssystems dargestellt ist. Generell wird bevorzugt,
die Anordnung der Aggregate wie auch des Auslegearms etwa im Bereich der Längsmittelachse
des Fahrzeuges vorzunehmen, so daß im Seitenbereich die einheitliche gabelförmige
Tankpalette plaziert werden kann. Angrenzend an das Führerhaus 41 ist über der vorderen
Achse zunächst der Generator 3 installiert, dem sich die Gasturbine 1 anschließt.
Wären die beiden vorgenannten Aggregate 3 und 1 noch relativ flach ausgelegt werden
können, benötigt der sich anschließende Wärmetauscher 2, der zwischen dem Drehsockel
43 und der Turbine 1 vorgesehen ist, bereits eine größere Höhe, um einen effektiveren
Energieaustausch auf das sekundäre Fluid realisieren zu können. Mittig, im Unterflurbereich
des Fahrzeuges ist etwa im Bereich des Wärmetauschers 2 der Elektroantriebsmotor
10 zur Kraftbeaufschlagung mindestens der vorderen Fahrzeugachse vorgesehen. Die
Hauptförderpumpe 4 zum Ansaugen und zur Druckabgabe der Fluide befindet sich im
rückwärtigen.Bereich etwa flach über den hinteren Achsen, um eine möglichst kurze
Saugstrecke zu den Tankaufbauten zu erhalten. Unter Rückgriff auf die Fig. 1 kann
selbstverständlich auch noch die Umwälzpumpe 9 fest am Fahrzeugrahmen installiert
sein, so daß jegliches energiebenötigendes Aggregat fahrzeuggebunden ist, während
die Tankpalette im optimalen Fall lediglich die Flüssigkeitsbehälter umfasst.
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In Fig. 5 ist in Verbindung mit Fig. 7 eine Tankpalette 50 dargestellt.
Die Seitenansicht nach Fig. 5 verdeutlicht, daß ein volumenmäßig größerer Teil als
Wassertank 47 benötigt wird, während der Tank 48 für das ADF-Mittel im Beispiel
im rückwärtigen Bereich und volumenmäßig kleiner ausgelegt ist. Die Tankpalette
50 kann.auf ausfahrbaren Füßen 49, die in den
Eckbereichen vorgesehen
sind, abgestellt werden. Auf diese Weise ist sie auch separat vom Enteisungsfahrzeug
40 mit Flüssigkeiten auffüllbar, wobei diese Flüssigkeiten beispielsweise über tankinterne
Heizspiralen im Bereitstellungsbereich vorgewärmt werden können.
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Fig. 7 zeigt die Tankpalette in Draufsicht von oben. Die Grundkonfiguration
der Tankpalette 50 besteht in Anpassung an die längs der Mittelachse des Fahrzeuges
fest installierten Aggregate, vorzugsweise in einer gabelförmigen Auslegung. Die
Tankpalette 50 ist daher im rückwärtigen Bereich,z.B. etwa ab derMitte ihrer Längserstreckung
auch aus Stabilitätsgründen mit einem Querträger 52 fest zu einer Einheit verbunden,
wobei im Bereich des Querträgers weitere Arbeitsmittel, wie Umwälzpumpe 9 oder Schlauchleitung
17, vorgesehen sein können.
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In der Kombination der Fig. 6 und 7 ist erkennbar, wie einfach die
gabelförmige Tankpalette 50 vom Fahrzeug 40 auf genommen werden kann und in Art
eines Sattelhängers mit dem Fahrzeugrahmen fest arritierbar ist. Abhängig von dem
für den Einsatzzweck geforderten Volumen kann die Tankpalette 50 sowohl eine größere
Längen- wie auch seitliche Erstreckung aufweisen. Es ist auch denkbar, daß sie bis
in den Bereich des Führerhauses 41 die äußeren Seitenbereiche des Fahrzeuges im
aufgesattelten Zustand bildet.
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Die Konzeption eines derartigen Enteisungsfahrzeuges 40 lautet daher
zentrale Energieversorgung und variable auf dem Fahrzeugrahmen koppelbare Tankpalettengröße,
so daß eine größtmögliche Einsatzflexibilität gegeben ist. Hierzu gehört auch, daß
das Fahrzeug auch anstelle einer Tankpalette 50 eine konstruktiv ähnlich gestaltete,
aber andere Arbeitspalette aufnehmen kann, um dadurch auch für andere Zwecke eingesetzt
werden zu können. So ist es beispielsweise auch möglich, den
im
vorderen Bereich neben dem Führerhaus 41 angeordneten Arbeitskorb 55 beispielsweise
sowohl als geschlossene Arbeitskabine wie auch als offenen Arbeitskorb auszulegen,
der mit dem Auslegearm 42 verfahren werden kann. Aufgrund der Anordnung des Arbeitskorbes
55 im vorderen zum Führerhaus 41 leicht versetzten Bereich, wird auch der Auslegearm
42 in dieser Richtung im abgesenkten Zustand vorgesehen, so daß hierdurch eine leicht
diagonale Anordnung des Auslegearmes über die Fahrzeuglänge resultiert.
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Die Tankpalettenkonfiguration kann prinzipiell auch anders als gabelförmig
sein, z.B. viereckartig oder auch eine Kombination von U- und Viereckform oder dgl.