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Titel: Strebrandausbau mit Gleitschalwand für das
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Einbringen eines Damms am Streb-Streckensaum Die Erfindung betrifft
einen Strebrandausbau mit Gleitschalwand für das Einbringen eines Damms am Streb-Strekkensaum,
wobei die mit hydraulischen Stempeln zwischen Hangendem und Liegendem verspannbare
Gleitschalwand mit einem vorgesetzten hydraulischen Ausbaugestell gekoppelt ist.
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Zur Sicherung des kritischen Bereichs im Streb-Streckenübergang ist
es bekannt, am Streb-Streckensaum einen Streckendamm zu errichten, beispielsweise
unter Verwendung von spritzbaren, sich erhärtenden Massen (Anhydrit).
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Dabei wird zur seitlichen Abtrennung des Dammfeldes eine Gleitschalwand
verwendet, die sich mit dem Strebrandausbau in Abbaurichtung mitführen läßt (DE-OS
26 30 036, Zeitschrift "Glückauf", 1984, Seiten 152 bis 156).
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Es ist ferner bekannt, am Strebrand zwei in Schreitrichtung hintereinanderstehende
Schildböcke vorzusehen, deren Kappen über eine gelenkig eingeschaltete, in Schreitrichtung
teleskopierbare Zwischenkappe verbunden sind. Die Gleitschalwand ist hierbei mit
dem rückwärtigen Schildbock gekoppelt (DE-OS 30 24 500).
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Bei dem bekannten Strebrandausbau mit Gleitschalwand besteht
u.a.
der Nachteil, daß die Gleitschalwand gegenüber dem Abbaustoß verhältnismäßig weit
zurückversetzt ist, so daß der Damm nur mit erheblicher Verspätung, d.h. in größerem
Abstand vom Abbaustoß, eingebracht werden kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Strebrandausbau mit Gleitschalwand
zu schaffen, der es gestattet, den Streckendamm mit erheblich verminderter Verspätung
einzubringen, und zwar in einem Abstand vom Abbaustoß, der kleiner sein kann als
die normale Strebbreite. Ferner wird eine zuverlässige Sicherung des Strebraumes
im Strebeingangsbereich angestrebt.
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Die vorgenannte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Ausbaugestell des Strebrandausbaus aus einem Kurz-Stempelbock besteht, dessen Liegendkufe
erheblich kürzer ist als die Liegendschwellen der normalen Strebausbaugestelle des
Strebs, und daß sich die Gleitschalwand unmittelbar an die Liegendkufe des Kurz-Stempelbocks
anschließt. Vorzugsweise ist dabei die Länge der Liegendkufe des Kurz-Stempelbocks
höchstens angenähert gleich der halben Länge der Liegendschwellen der normalen Strebausbaugestelle
im Streb.
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Nach der Erfindung wird also für den Strebrandausbau ein Stempelbock
verwendet, dessen Baulänge erheblich kleiner ist als die Baulänge der im Streb stehenden,
aus Ausbauschilden oder Schildböcken herkömmlicher Art bestehenden Ausbaugestelle.
Mit dem vor dem Dammfeld stehenden Kurz-Stempelbock ist die Gleitschalwand gekoppelt,
so daß sie von diesem beim Schreitvorgang mitgenommen werden kann.
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Die kurze Baulänge dieses Strebrandausbaus ermöglicht es, den Streckendamm
in kurzem Abstand hinter der Abbaufront, d.h. ohne größere Verspätung einzubringen.
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Der Kurz-Stempelbock kann ähnlich dem vorderen Teil eines
herkömmlichen
Bockschildes ausgebildet sein. Er weist selbst kein der Geradführung dienendes Lenkergetriebe
(Lemniskatengetriebe) auf. Vorzugsweise ist aber zwischen den gegeneinander höhenverstellbaren
Wandteilen der Gleitschalwand ein als Geradführung dienendes Lenkergetriebe (Leminskatengetriebe)
angeordnet. Dieses Lenkergetriebe übernimmt die vertikale Geradführung und Stabilisierung
sowohl der Gleitschalwand als auch des ihr vorgeschalteten Kurz-Stempelbocks. Die
Stempel des Kurz-Stempelbocks sind zweckmäßig mittels an ihrer Liegendkufe angeordneter
aufragender Blattfederpakete in ihrer aufrechten Lage gehalten. Sollte die Gleitschalwand
vom Strebrandausbau abgekoppelt werden, um beispielsweise den Damm aushärten zu
lassen, so übernehmen diese Blattfederpakete die Stabilisierung des Kurz-Stempelbocks.
Die Gleitschalwand kann dann nach dem Aushärten des Damms in bekannter Weise mit
Hilfe von Ketten und Zylindern u.dgl. nachgeholt werden.
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Es empfiehlt sich, die Gleitschalwand sowohl mit der Liegendkufe als
auch mit der Hangendkappe des vorgesetzten Kurz-Stempelbocks zu kuppeln. Dabei wird
die Gleitschalwand zweckmäßig mit der Liegendkufe über einen Gelenkanschluß und
mit der Hangendkappe über einen Hydraulikzylinder gekuppelt, so daß der Kurz-Stempelbock
und die Gleitschalwand unabhängig voneinander unter Stempel ein- oder aus schub
ein-und ausgefahren werden können.
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Die Gleitschalwand selbst besteht zweckmäßig aus einem Unterkasten
mit Sohlschwelle und einem Oberkasten, wobei zwischen Ober- und Unterkasten die
hydraulischen Stempel und das Lenkergetriebe gelenkig eingeschaltet sind. Die Breite
der Lenker des Lenkergetriebes ist zweckmäßig etwa gleich der Breite der Gleitschalwand,
so daß diese rückwärtig durch das Lenkergetriebe gegen Eindringen von Versatzmaterial
u.dgl. weitgehend verschlossen ist.
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Der Kurz-Stempelbock weist zweckmäßig nur zwei im Seitenabstand nebeneinanderstehende
Stempel auf. An der Hangendkappe des Kurz-Stempelbocks kann eine mittels mindestens
eines hydraulischen Schwenkzylinders anstellbare, die Dammbreite überdachende Rückpfändkappe
schwenkbar angeschlossen sein. Ferner empfiehlt es sich, an dieser Hangendkappe
auch eine mittels Schwenkzylinder anstellbare Vorpfändkappe sowie seitlich eine
hydraulisch gegen das Hangende anstellbare Seitenkappe anzuordnen, die mit mindestens
einer Vorpfändkappe versehen sein kann. Auf diese Weise wird der Strebeingangsbereich
zwischen Abbaufront und Streckendamm zuverlässig gesichert. Der Kurz-Stempelbock
wird zweckmäßig über eine Rückvorrichtung mit dem Strebförderer verbunden.
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Die Erfindung wird nachfolgend im Zusammenhang mit dem in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiel näher erläutert. In der Zeichnung zeigen: Fig.
1 einen erfindungsgemäßen Strebrandausbau nebst Gleitschalwand in einer Draufsicht
bzw. im Horizontalschnitt; Fig. 2 den Strebrandausbau gemäß Fig. 1 in einer Ansicht
vom Abbaustoß her; Fig. 3 den Strebrandausbau nach den Fig. 1 und 2 in Seitenansicht,
von der Strecke her gesehen.
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In der Zeichnung ist mit 1 eine Abbaustrecke und mit 2 ein Gewinnungsstreb
mit dem Abbau- bzw. Kohlenstoß 3 im Strebeingangsbereich bezeichnet. Der Ausbau
der Strecke 1 erfolgt in herkömmlicher Weise mittels Ausbaubögen 4 unter Verwendung
eines dichten Verzuges. Vor dem Abbaustoß 3 liegt der rückbare Strebförderer 5.
Als Strebausbau werden herkömmliche Ausbauschilde oder Schildböcke verwendet, von
denen
in den Fig. 1 und 2 nur ein einzelner Schildbock 6 dargestellt ist. Im Strebeingang
findet ein vom normalen Strebausbau abweichender Strebrandausbau Verwendung, der
weiter unten noch näher erläutert wird. Am Streb-Streckensaum wird in herkömmlicher
Weise ein Damm 7 eingebracht.
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Dies erfolgt unter Verwendung einer Gleitschalwand 8, die mit dem
Strebrandausbau gekoppelt ist.
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Wie insbesondere Fig. 3 zeigt, besteht die Gleitschalwand 8 aus einem
Unterkasten 9 mit Sohlschwelle 10 und einem Oberkasten 11, der mit seinen Wandteilen
die Seitenwände des Unterkastens 9 übergreift. Zwischen dem Unterkasten 9 und dem
Oberkasten 11 sind zwei hydraulische Stempel 12 gelenkig eingeschaltet. Mit 13 ist
eine Versteifung des Unterkastens 9 bezeichnet. Außerdem ist zwischen dem Unterkasten
9 und dem Oberkasten 11 ein Lenkergetriebe 14 eingeschaltet. Dieses besteht aus
zwei Lenkern 15 und 16, die jeweils in einem Gelenk 17 bzw. 18 an einer aufragenden
Konsole der Unterwand 9 angeschlossen sind und die mit ihren anderen Enden in Gelenken
19 und 20 mit einem längeren Führungslenker 21 verbunden sind, der seinerseits am
oberen Ende in einem Gelenk 22 am Oberkasten 11 angeschlossen ist. Das Lenkergetriebe
(Lemniskatengetriebe) übernimmt die Geradführung des Oberkastens 11 beim Ein- und
Aug schub der Stempel 12 und stabilisiert zugleich die Gleitschalwand 8. Die Lenker
15, 16 und 21 weisen zweckmäßig eine Breite auf, die etwa gleich der Innenbreite
der kastenförmigen Gleitschalwand ist. Die Lenker verschließen daher die Gleitschalwand
am rückwärtigen Ende.
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Es versteht sich, daß das Lenkergetriebe 14 auch vollständig in der
Gleitschalwand, z.B. zwischen den Stempeln 12 angeordnet werden könnte.
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Mit Hilfe der hydraulisch ein- und ausfahrbaren Stempel 12 ist die
Gleitschalwand 8 in ihrer Höhe auf wechselnde Flözmächtigkeiten
einstellbar
und zwischen Hangendem 23 und Liegendem 24 fest verspannbar.
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Der Gleitschalwand 8 vorgesetzt ist ein Strebrandausbau in Gestalt
eines Kurz-Stempelbocks 25. Dieser weist zwei in Strebrichtung nebeneinanderstehende
hydraulische Stempel 26 auf, die sich auf einer gemeinsamen Liegendkufe 27 gelenkig
abstützen und die eine verhältnismäßig kurze Hangendkappe 28 auf ihren Stempelköpfen
tragen. Zur Stabilisierung der Stempel 26 in ihrer aufrechten Lage dienen in bekannter
Weise Blattfederpakete 29, die an der Liegendkufe 27 gelagert sind und mit deren
oberen Enden die Unterstempel der Stempel 26 verbunden sind.
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Der als Kurz-Stempelbock 25 ausgebildete Strebrandausbau ist mittels
einer Rückvorrichtung mit dem Strebförderer 5 verbunden, die aus zwei hydraulischen
Rückzylindern 30 besteht, die zu beiden Seiten der Liegendkufe an dieser angelenkt
sind und mit ihren Kolbenstangen am Strebförderer 5 gelenkig angreifen. Die Liegendkufe
27 wie auch die Hangendkappe 28 weist, in Abbaurichtung A gesehen, eine nur verhältnismäßig
kurze Länge auf, die zweckmäßig zumindest angenähert etwa der halben Länge der Liegendschwellen
31 der im Streb stehenden Schildböcke od.dgl. entspricht. Infolgedessen handelt
es sich bei dem Strebrandausbau um einen Ausbaubock kurzer Baulänge, d.h. um einen
Kurz-Stempelbock. Die Gleitschalwand 8 ist bis zum rückwärtigen Ende der kurzen
Liegendkufe 27 vorgezogen und mit der Liegendkufe in einem Gelenk 32 mit in Strebrichtung
verlaufender Gelenkachse verbunden. Der Oberkasten 11 der Gleitschalwand 8 ist mit
der Kappe 28 des Kurz-Ausbaubocks 25 über einen hydraulischen Zylinder 33 gelenkig
gekoppelt. Bei dieser Art der Kopplung können die Stempel 12 und 26 der Gleitschalwand
8 und des Kurz-Ausbaubocks unabhängig voneinander ein- und ausgefahren werden.
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Am rückwärtigen Ende der Liegendkufe 27 ist eine aufragende, vorzugsweise
in der Höhe einstellbare Wand 34 vorgesehen, welche das Dammfeld stirnseitig verschließt
und die Böschung des in das Dammfeld eingebrachten Dammaterials hält. Die Wand 34
ist mittels Scharniergelenke 35 an der Liegendkufe angeschlossen.
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An der Rückseite der Hangendkappe ist eine Rückpfändkappe 36 in Gelenken
37 angeschlossen, die hinter dem Kurz-Stempelbock in das Dammfeld ragt und dieses
angenähert auf voller Breite überdacht. Die Rückpfändkappe 36 ist mittels mindestens
eines hydraulischen Schwenkzylinders 38 gegen das Hangende 23 anstellbar. Streckenseitig
ist an der Hangendkappe 28 in Gelenken 39 eine Seitenkappe 40 angeschlossen, die
als Schiebekappe ausgebildet sein kann und die sich mittels mindestens eines hydraulischen
Schwenkzylinders 41 gegen das Hangende anstellen läßt (Fig. 2). Anstelle des Zylinders
41 kann aber auch ein auf der Liegendkufe 27 abgestützter hydraulischer Stempel
unter die Seitenkappe 40 gestellt werden. Die Seitenkappe 40 ist abbaustoßseitig
mit Gelenkanschlüssen versehen, an die sich Vorpfändkappen 42 anschließen lassen,
die über den Strebförderer 5 vorkragen (Fig. 1). Schließlich weist die Hangendkappe
28 noch eine über den Förderer vorkragende Vorpfändkappe 42 auf, die im Gelenk 43
an der Hangendkappe angeschlossen ist und mittels mindestens eines Schwenkzylinders
44 gegen das Hangende 23 angestellt werden kann. Die Vorpfändkappe 42, die zweckmäßig
als Schiebekappe ausgebildet ist, unterfängt das Hangende vor dem Kurz-Ausbaubock
25 möglichst bis unmittelbar zum Abbaustoß 3 hin.
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Da der Strebrandausbau, wie erwähnt, als Kurz-Ausbaubock ausgebildet
ist, läßt sich die Gleitschalwand 8 gemäß Fig.
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1 bis in den Strebraum vorziehen. Der Damm 7 kann daher in einem verhältnismäßig
kurzen Abstand hinter dem Abbaustoß 3 in das Dammfeld eingebracht werden, wobei
dieser Abstand
kleiner sein kann als die normale Strebbreite. Durch
das Lenkergetriebe 14 der Gleitschalwand 8 erhält auch der vorgesetzte Kurz-Stempelbock
25 eine Geradführung. Die Gleitschalwand 8 läßt sich mit Hilfe der Rückzylinder
30 zusammen mit dem Kurz-Stempelbock 25 vorziehen. Sollte die Gleitschalwand 8 vom
vorgesetzten Kurz-Stempelbock 25 abgekoppelt werden, um beispielsweise den Damm
aushärten zu lassen, so können die Blattfederpakete 29 die Stabilsierung dieses
Stempelbocks übernehmen. Nach dem Aushärten des Damms 7 kann dann die Gleitschalwand
8 z.B. mit Hilfe von Ketten und Zylindern nachgeholt und wieder mit dem Kurz-Stempelbock
25 gekoppelt werden.
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Der dem Strebrandausbau benachbarte Schildbock weist an seinem Bruchschild
ein Mannloch 45 (Fig. 1) auf, durch das ein ggf. notwendig werdender Zugang zur
Gleitschalwand ermöglicht wird. Zweckmäßig ist der Schildbock 6 mit einer das Mannloch
45 überdeckenden Rückpfändkappe versehen, um einen gefahrlosen Ausstieg aus dem
Mannloch zu erreichen.
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Aus Fig. 1 ist erkennbar, daß die Gleitschalwand 8 zugleich als Versatzwand
für das Einbringen eines Blas- oder Sturzversatzes 46 in den Versatzraum des Strebs
dient. Hinter der Gleitschalwand stützt sich die Versatzmasse gegen den bereits
verfestigten Streckendamm 7 ab.
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