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DE3405065A1 - Vorrichtung zum herstellen und verspruehen einer aus wenigstens zwei komponenten, z. b. fluessigkeiten, und einem treibgas bestehenden mischung - Google Patents

Vorrichtung zum herstellen und verspruehen einer aus wenigstens zwei komponenten, z. b. fluessigkeiten, und einem treibgas bestehenden mischung

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Publication number
DE3405065A1
DE3405065A1 DE19843405065 DE3405065A DE3405065A1 DE 3405065 A1 DE3405065 A1 DE 3405065A1 DE 19843405065 DE19843405065 DE 19843405065 DE 3405065 A DE3405065 A DE 3405065A DE 3405065 A1 DE3405065 A1 DE 3405065A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
container
outer container
inner container
interior
membrane
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19843405065
Other languages
English (en)
Inventor
Hans-Jörg 8000 München Klawitter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
FUTURE PATENTS DEV FPD
Original Assignee
FUTURE PATENTS DEV FPD
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by FUTURE PATENTS DEV FPD filed Critical FUTURE PATENTS DEV FPD
Priority to DE19843405065 priority Critical patent/DE3405065A1/de
Priority to EP85100388A priority patent/EP0152761B1/de
Priority to DE8585100388T priority patent/DE3573246D1/de
Priority to AT85100388T priority patent/ATE46677T1/de
Priority to CA000473702A priority patent/CA1245604A/en
Priority to US06/698,800 priority patent/US4635822A/en
Publication of DE3405065A1 publication Critical patent/DE3405065A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/14Containers or packages with special means for dispensing contents for delivery of liquid or semi-liquid contents by internal gaseous pressure, i.e. aerosol containers comprising propellant for a product delivered by a propellant
    • B65D83/68Dispensing two or more contents, e.g. sequential dispensing or simultaneous dispensing of two or more products without mixing them
    • B65D83/682Dispensing two or more contents, e.g. sequential dispensing or simultaneous dispensing of two or more products without mixing them the products being first separated, but finally mixed, e.g. in a dispensing head
    • B65D83/687Dispensing two or more contents, e.g. sequential dispensing or simultaneous dispensing of two or more products without mixing them the products being first separated, but finally mixed, e.g. in a dispensing head the products being totally mixed on, or prior to, first use, e.g. by breaking an ampoule containing one of the products

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Description

Vorrichtung zum Herstellen und Versprühen einer aus wenigstens zwei Komponenten, z.B. Flüssigkeiten, und einem Treibgas bestehenden Mischung
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen und Versprühen einer aus wenigstens zwei Komponenten, z.B. Flüssigkeiten, und einem Treibgas bestehenden Mischung nach Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Derartige Vorrichtungen finden überall dort Anwendung, wo verschiedene Füllgutarten getrennt aufbewahrt werden müssen und erst unmittelbar vor ihrem Gebrauch vermischt werden dürfen. Als Beispiel seien hier nur Haarfärbemittel oder dergleichen angeführt.
An solche Vorrichtungen werden folgende Anforderungen gestellt:
- Konstruktive Einfachheit und entsprechend niedrige Herstellungskosten;
- einfache und sichere Handhabung;
- sichere Lagerhaltung, d.h. insbesondere Vermeidung einer unbeabsichtigten Vermischung der Füllgutkomponenten;
- gute Vermischung der einzelnen Füllgutkomponenten.
Für viele Anwendungsarten, so insbesondere auch bei
Haarfärbemitteln, ist es erstrebenswert und auch notwendig, daß die Mischung in Aerosol- bzw. Schaumform abgegeben werden kann. Für diese Anwendungsfälle kommt nur eine Aerosol-Vorrichtung der genannten Art (Spraydose) in Frage. Es gibt hierzu eine Fülle von Stand der Technik, der sich in der Praxis mehr oder weniger bewährt hat. Bezüglich der Würdigung dieses Standes der Technik wird auf die unter der Nummer 006 28 veröffentlichte europäische Patentanmeldung Nr. 82 102 599.6 verwiesen, in der eine Weiterentwicklung des dort genannten Standes der Technik beschrieben und beansprucht ist. Diese Weiterentwicklung ist dadurch gekennzeichnet, daß der innere Behälter als selbständiger, mit einem gesonderten Abgabeventil versehener Aerosol-Behälter ausgebildet ist, wobei der innere Behälter unter einem höheren Innendruck steht als der äußere Behälter und sein Abgabeventil mit dem Innenraum des äußeren Behälters kommuniziert, daß das Abgabeventil des inneren Behälters mit dem Abgabeventil des äußeren Behälters kinematisch derart gekoppelt ist, daß durch normale Betätigung des Abgabeventils des äußeren Behälters das Abgabeventil des inneren Behälters geöffnet wird und daß ferner Mittel vorhanden sind, welche das Abgabeventil des inneren Behälters in seiner geöffneten Stellung festhalten.
Als derartige Mittel sind vorgeschlagen Halteklammern, Rastnoppen, Klemmhülsen oder dergleichen.
Eine Testserie für nach der europäischen Patentanmeldung Nr. 82 102 599.6 hergestellte Vorrichtungen (2-Kammer-Packungen) hat sehr schnell gezeigt, daß diese Vorrichtung für die Praxis ungeeignet ist und zwar aus mehreren Gründen:
- aufwendige 2-Ventile-Konstruktion mit zwei unabhängig voneinander beweglichen, jedoch kinematisch miteinander
gekoppelten Abgaberöhrchen, nämlich einem inneren und einem äußeren Abgaberöhrchen;
- zusätzliche Korrosisions- und Dichtigkeitsprobleme im Bereich des dem inneren Behälter zugeordneten Abgabeventils;
- gesonderte Mittel zum Festhalten des Abgabeventils des inneren Behälters in seiner geöffneten Stellung, wobei die Funktion dieser gesonderten Mittel nicht immer sichergestellt ist, insbesondere aufgrund von Korrosionseinflüssen;
- Anschluß eines Steigrohrs an das innere Abgaberöhrchen innerhalb des inneren Behälters.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, χ5 eine gegenüber dem Stand der Technik wesentlich einfachere Vorrichtung zu schaffen, bei der insbesondere eine Koppelung zwischen äußeren Abgabeventil und innerem Abgabeventil vermieden und das Austragen des Füllguts aus dem inneren Behälter auch ohne Steigrohr möglich ist·
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Maßnahmen nach dem Patentanspruch 1 gelöst. Bei der erfindungsgemäßen Konstruktion wird die Füllgutmischung über ein handelsübliches Aerosol-Abgabeventil ausgetragen. Die Öffnung des inneren Behälters und damit Vermischung der beiden Komponenten erfolgt unabhängig von der Betätigung des äußeren Abgabeventils, wobei die Einrichtung zum Öffnen des inneren Behälters durch minimalen konstruktiven Aufwand gekennzeichnet ist. Bei der erfindungsgemäßen Konstruktion ist auch der Anschluß eines Steigrohres an die Öffnung bzw. das Abgaberöhrchen des inneren Behälters entbehrlich, wodurch sich die Herstellungskosten zusätzlich verringern.
Bevorzugte konstruktive Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben, wobei
sich die Ausführungsformen nach den Patentansprüchen 4 bis 11 durch eine besonders einfache Handhabung auszeichnen. Zum Öffnen des inneren Behälters bzw. zur Herstellung einer Mischung im Innenraum des äußeren Behälters braucht der Locher lediglich in die Axialführung des im Boden des äußeren Behälters angeordneten Verschlußpropfens eingesetzt und der äußere Behälter dann mit seinem Boden gegen eine Unterlage gedrückt zu werden. Dabei werden sowohl die Membran des äußeren Verschlußpropfens als auch die Membran des inneren Verschlußpropfens aufgebrochen und eine Fluidverbindung zwischen dem Innenraum des inneren Behälters und dem Innenraum des äußeren Behälters geschaffen.
Die Ausführungsformen nach den Patentansprüchen 12 bis 19 haben demgegenüber den Vorteil, daß der als Brechelement dienende Drehzapfen Teil des äußeren Behälters ist; d.h. es liegt eine in sich geschlossene Verpackungseinheit vor.
Im folgenden werden vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 einen längs- bzw. Axialschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung bzw. einen erfindungsgemäß ausgebildeten Zweikammerbehälter, Figur 2 den unteren Teil des Zweikammerbehälters nach
Figur 1 in vergrößertem Maßstab in einem Zustand vor Gebrauch bzw. im Lager- oder Transport-Zu-
stand,
Figur 3 ein als Locher ausgebildetes Brechelement zur Herstellung einer Fluidverbindung zwischen dem Innenraum des inneren Behälters und dem Innenraum des äußeren Behälters teilweise in Ansicht, teilweise im Schnitt,
Figur 3 a den Locher nach Figur 3 im Querschnitt, Figur 3 b den Locher nach Figur 3 in Draufsicht Figur 4 den unteren Teil des Zweikammerbehälters nach Figur 1 mit aufgebrochenem bzw. geöffnetem inneren Behälter im Schnitt,
Figur 5 den unteren Bereich des Zweikammerbehälters nach Figur 1 in abgewandelter Ausführungsform in einem Zustand vor Gebrauch im Schnitt,
Figur 6 den unteren Bereich eines erfindungsgemäß ausgebildeten Zweikammerbehälters mit abgewandeltem
Öffnungsmechanismus für den inneren Behälter im Schnitt, /
Figur 7 a und 7 b einen Teil des Öffnungsmechanismus nach Fig. 6 in zwei um 90° verdrehten Längsschnitten, und zwar jeweils im geschlossenen und geöffneten
Zustand,
Figur 8 einen Teil des Öffnungsmechanismus im Schnitt längs
Linie VIII-VIII in Figur 6, und
Figur 9 einen Teil des Öffnungsmechanismus für den inneren Behälter im Schnitt längs Linie IX-IX.
Die Vorrichtung bzw. der Zweikammerbehälter gemäß Figur 1 umfaßt einen äußeren Standard-Aerosol-Behälter 1 mit einem Aerosol-Abgabeventil 3, das in üblicher Weise in einem am Öffnungsrand 29 des Behälters 1 dicht befestigten Deckel 30 gefaßt ist sowie einen inneren Behälter 2 der aus einem ebenso korrosionsbeständigem Material besteht wie der äußere Behälter 1. Der äußere Behälter 1 enthält eine Füllgutkomponente A, der inneren Behälter 2 eine Füllgutkomponente B sowie ein geeignetes Treibmittel T, welches im allgemeinen ein leicht verflüssigbares Gas, z.B. Butan-Propan,
oder dergleichen, ist. Die innere Füllgutkomponente B kann z.B. Wasserstoffperoxyd und die Füllgutkomponente A ein Farbstoff sein. Die Abmessungen der Behälter 1 und 2 richten sich nach den abzugebenden
Füllgutvolumina und deren Verhältnis. Maximal kann der Durchmesser des inneren Behälters 2 knapp so groß sein wie der des Öffnungsrandes 29 des äußeren Behälters 1, so daß der innere Behälter 2 noch durch diese Öffnung in den äußeren Behälter 1 eingeführt werden kann. Für gängige Größen sind diese Abmessungen genormt.
Das im Deckel 30 befestigte Abgabeventil 3 besteht aus einem Ventilkörper 31 und einem in diesem axial einwärts bewegbar gelagerten Betätigungs- oder Abgaberöhrchen 13, durch welches die Mischung aus dem Innenraum des äußeren Behälters 1 entnehmbar ist. Das Abgaberöhrchen 13 ist entgegen der Wirkung einer Schraubenfeder 32 axial einwärts bewegbar, wobei die Abstützung der Schraubenfeder 32 am Ventilkörper 31 einerseits und an einer am Abgaberöhrchen 13 angeformten Ringschulter 33 andererseits erfolgt. Der Ventilkörper 31 ist im Deckel 30 form- und kraftschlüssig verankert, wie Figur 1 sehr gut erkennen läßt. Am Ventilkörper 31 ist ferner der innere Behälter 2 über eine Abstützung 4 sowohl in axialer als auch radialer bzw. seitlicher Richtung abgestützt. Die Abstützung 4 ist vorzugsweise als ein in axialer Richtung wirkendes Federelement ausgebildet, das den inneren Behälter 2 gegen eine untere Behälterabstützung 5 drückt. Der innere Behälter 2 ist mit einer flaschenhalsartigen Öffnung 20 nach unten gerichtet innerhalb des äußeren Behälters 1 angeordnet. Die flaschenhalsartige Öffnung 20 ist mittels eines Verschlußpropfens 7 aus Kunststoff, Gummi oder dergleichen verschlossen, wobei der Verschlußpropfen 7 hutförmig ausgebildet und mit seinem äußeren Rand 34 zwischen dem Rand 35 der Öffnung 20 des inneren Behälters 2 und der Behälterabstützung 5 fixiert ist (siehe Figur 2). Der Verschlußpropfen 7 umfaßt eine die Öffnung 20 verschließende Membran 11, die Vorzugs-
\ /ix.
weise etwas dünnwandiger ausgebildet ist als der übrige Teil des Verschlußpropfens 7 und die bei der dargestellten Ausführungsform durch einen Kerbring 21 zum erleichterten Aufbrechen begrenzt ist. Dadurch wird eine Sollbruchstelle im inneren Verschlußpropfen 7 erhalten.
Die Membran 11 ist mittels eines durch den Boden 14 des äußeren Behälters 1 hindurch wirksamen Brechelements unter Herstellung einer Fluidverbindung zwischen dem inneren und äußeren Behälter von außen her aufbrechbar, wobei das Brechelement bei der Ausführungsform nach den Figuren 1 bis 5 durch einen stiftartigen Locher 8 mit etwa kreisförmigem Querschnitt (siehe Figuren 3a und 3 b) gebildet ist. Der stift- bzw. bolzenartige Locher 9 ist unter Aufrechterhaltung einer Fluiddichtung zwischen dem Innenraum des äußeren Behälters und der Umgebung durch einen im Boden 14 des äußeren Behälters 1 angeordneten Verschlußpropfen 8 aus Gummi, Kunststoff oder dergleichen korrosionsbeständigem Material, hindurchdrückbar, wie die Figuren 3 und 4 sehr gut erkennen lassen. Der Verschlußpropfen 8 weist ebenfalls eine dünnwandige und gegebenenfalls durch einen Kerbring begrenzte Membran 22 auf, die durch den Locher 8 bei der Ausführungsform nach den Figuren 3 und 4 aufstoßbar ist. Die Membran 22 befindet sich dabei am Behälter inneren Ende einer Axialführung für den Locher 9, die als Sackbohrung 23 ausgebildet ist mit einem Innendurchmesser entsprechend dem Außendurchmesser des Lochers 9. Ferner fluchtet die Membran 22 des äußeren Verschlußpropfens 8 mit der Membran 11 des inneren Verschlußpropfens 7. Der Locher 9 weist einen Durchgang für den Austritt der im inneren Behälter 2 befindlichen Komponente B samt Treibgas T aus diesem in den Innenraum des äußeren Behälters 1 auf, und zwar in Form einer Längsnut 12,
deren axiale Erstreckung D kleiner ist als die Langer L der Sackbohrung 23 im äußeren Verschlußpropfen 8. Dadurch ist gewährleistet, daß beim Aufbrechen der Membran 22 des äußeren Verschlußpropfens 8 keine Komponente A aus dem Innenraum des äußeren Behälters 1 durch die Bohrung 23 austreten kann. Der Zweikammerbehälter wird vorzugsweise in dem in Figur 2 dargestellten Zustand bereitgestellt. Der Locher 9 ist also in die Bohrung 23 bis zum Anschlag an die Membran 22 eingeschoben. Um beim Transport ein ungewolltes Aufbrechen der Membran 22 zu verhindern, ist eine äußere Schutzkappe 10 vorgesehen, die auf das bodenseitige Ende des äußeren Behälters 1 aufgesetzt bzw. aufgeschoben ist. Die erforderliche Beabstandung der Stirnwand 36 der Schutzkappe 10 vom Boden 14 des äußeren Behälters 1 erfolgt durch innerhalb der Schutzkappe 10 angeordnete, vorzugsweise angeformte, Längsrippen 37.
Der innere Behälter 2 ist im Bodenbereich des äußeren Behälters 1 am äußeren Verschlußpropfen 8 sowohl axial als auch seitlich abgestützt, und zwar über das Stützelement 5, das eine topfförmige Aufnahme 38 für den unteren Teil des inneren Behälters 2 sowie mit dem in das Behälterinnere ragenden Teil des Verschlußpropfens 8 zusammenwirkende Zentrierrippen 6 aufweist, wobei mindestens drei gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnete Zentrierrippen 6 vorgesehen sind. Zum erleichterten Eindrücken des Lochers 9 ist dieser an seinem aus dem äußeren Behälter 1 bzw. dem äußeren Verschlußpropfen 8 herausragenden Ende mit einer Druckplatte 39 versehen.
In Figur 4 ist der Locher im vollständig eingedrückten Zustand dargestellt. Sowohl die Membran 22 des äußeren Verschlußpropfens 8 als auch die Membran 11 des inneren
Verschlußpropfens 7 sind aufgebrochen. Durch die Längsnut 12 kann die Füllgutkomponente B aus dem Inneren des inneren Behälters 2 in den Innenraum des äußeren Behälters 1 austreten (siehe Pfeile 40) und sich mit der Komponente A vermischen.
Bei der Ausführungsform nach Figur 5 besitzt der äußere Verschlußpropfen 8 keine Verschlußmembran 22. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, daß der Locher 9 bereits in die Bohrung 23 bis zum Anschlag an die Membran 11 des inneren Verschlußpropfens 7 eingeschoben ist. Dann ist eine Fluiddichtung zwischen dem Innenraum des äußeren Behälters 1 und der Umgebung gewährleistet. Zum Gebrauch muß der Locher 9 vollständig in das Behälterinnere eingedrückt werden, nämlich in Richtung des Pfeiles P, so daß die Membran 11 und die in Figur 4 dargestellte Fluidverbindung hergestellt wird.
Die Ausführungsform nach den Figuren 6 bis 9 unterscheidet sich von der beschriebenen Ausführungsform hinsichtlich des Öffnungsmechanismus für den inneren Behälter 2. Der Verschluß des inneren Behälters 2 bzw. der flaschenartigen Behälteröffnung 20 erfolgt durch eine auf diese aufgesetzte Kappe 15 mit einem kanalartigen Durchgang 24, der durch einen über dünnwandige Stege 17 an der Kappe 15 angesetzten bzw. angeformten und mittels eines von außen her betätigbaren Brechelements abbrechbaren Deckel verschlossen ist. Der Deckel ist in Form eines Vorsprunges 16 mit etwa rechteckförmigem Querschnitt ausgebildet, der in Eingriff mit dem als Drehzapfen 19 ausgebildeten Brechelement steht. Der Drehzapfen weist zu diesem Zweck an seinem stirnseitigen Ende eine Vertiefung bzw. Ausnehmung 25 mit dem Querschnitt des Vorsprungs 16 entsprechenden Querschnitt auf. Der Drehzapfen 19 ist im Boden 14 des äußeren Behälters 1 drehbar gelagert und zwar in einem propfen-
artigen Gummi- oder Kunststoff-Lager 41, das zugleich eine Fluiddichtung zwischen dem Innenraum des äußeren Behälters 1 und der Umgebung gewährleistet. Am äußeren bzw. aus dem äußeren Behälter 1 herausragenden Ende des Drehzapfens 19 ist eine Handhabe 27 zum erleichterten Verdrehen des Drehzapfens 19 angeordnet, vorzugsweise angeformt. Der Drehzapfen 19 weist ferner an seiner innenliegenden Stirnseite zwei diametral angeordnete, sich radial erstreckende Durchgänge 26 auf, durch die bei abgebrochenem Deckel bzw. Vorsprung 16 eine Fluidverbindung zwischen dem Innenraum des äußeren Behälters 1 und dem kanalartigen Durchgang 24 in der Verschlußkappe 15 und damit dem Innenraum des inneren Behälters 2 herstellbar ist. Der Drehzapfen 19 dient zugleich als seitliche bzw. radiale Abstützung bzw. zur Zentrierung des inneren Behälters 2 innerhalb des äußeren Behälters 1 im Bodenbereich desselben, wobei die Abstützung durch eine an der dem Boden 14 des äußeren Behälters 1 zugewandten Seite der Verschlußkappe 15 angeordnete, vorzugsweise angeformte, und das freie Ende des Drehzapfens 19 umschließende Lagerhülse 18 erfolgt. Die Lagerhülse 18 ist ebenfalls mit zwei diametral angeordnete und sich jeweils radial erstreckende Durchbrüche 28 versehen zur Herstellung der genannten Fluidverbindung zwischen dem Innenraum des äußeren Behälters 1 und dem kanalartigen Durchgang 24 in der Verschlußkappe 15 und damit dem Innenraum des inneren Behälters 2 bei abgebrochenem Deckel bzw. Vorsprung 16 (siehe insbesondere Figur 8).
Wie die Figuren 6 bis 9 erkennen lassen, ist also bei der dort dargestellten Ausführungsform die flaschenhalsartige Öffnung 20 des inneren Behälters durch eine Kappe 15 verschlossen, die einen zentralen Durchgang 24 aufweist, der durch einen vorsprungartigen Deckel 16 verschlossen ist, wobei der Vorsprung 16
mit der Kappe 15 über dünnwandige und leicht abbrechbare Stege 17 verbunden ist. Der Durchgang 24 weist vorzugsweise einen etwa rechteckformigen Querschnitt auf, wie die Figuren 7 a, 7 b und 9 erkennen lassen.
Bei entsprechender Ausbildung des Vorsprungs 16 wird dann durch Verdrehen desselben gegenüber dem Durchgang 24 um etwa 90 Grad eine Fluidverbindung zwischen dem kanalartigen Durchgang 24 bzw. dem Innenraum des inneren Behälters 2 und dem Innenraum des äußeren Behälters 1 geschaffen (siehe Pfeile 43 in den Figuren 7 a und 7b).
Das Abbrechen des Vorsprungs 16 könnte auch durch einen von außen her betätigbaren Kipphebel erfolgen, der im Boden 14 kippelastisch gelagert ist. Die in den Figuren 6 bis 9 dargestellte Ausführungsform zeichnet sich jedoch durch eine platzsparende Konstruktion aus und ist insofern einem Kipphebel-Mechanismus vorzuziehen. Der Drehzapfen 19 ist im Boden 14 des äußeren Behälters 1 selbstverständlich so gelagert, daß er axial gehalten ist.
Die Kappe 15 ist durch den Öffnungsrand 35 des inneren Behälters 2 hintergreifende Noppen 44 oder dergleichen gehalten. Die axiale Abstützung des inneren Behälters 2 nach unten erfolgt über die Kappe 15 und den Drehzapfen 19.
Vorzugsweise ist der Verschlußpropfen nach den Figuren 1 bis 5'integraler Bestandteil der unteren Abstützung 5; d.h. Verschlußpropfen 7 und Abstützung 5 bilden ' · ein einstückiges Bauteil. Ferner kann das Lehälterinnere Ende des Lochers 9 vorzugsweise etwas angespitzt ausgeführt sein zum erleichterten Aufbrechen sowohl der Membran 22 als auch der Membran 11.
1 Sämtliche in den Unterlagen offenbarte Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.

Claims (19)

Vorrichtung zum Herstellen und Versprühen einer aus wenigstens zwei Komponenten, z.B. Flüssigkeiten, und einem Treibgas bestehenden Mischung 10 Patentansprüche CT)
1.1 Vorrichtung zum Herstellen und Versprühen einer aus wenigstens zwei Komponenten (A, B), z.B.
Flüssigkeiten, und einem Treibgas (T) bestehenden Mischung, bestehend aus zwei ineinander angeordneten Behältern (1, 2) zur Aufnahme der zu mischenden Komponenten (A, B) und des Treibgases (T) und einem am äußeren Behälter (1) angeordneten Abgabeventil
(3) mit einem zur Herstellung einer Fluidverbindung mit dem Innenraum des äußeren Behälters (1) von außen her betätigbaren AbgaberÖhrchen (13), dadurch gekennzeichnet, daß
der innere Behälter (2) an seinem dem Abgabeventil (3) abgewandten bzw. dem Boden (14) des äußeren Behälters (1) zugewandten Ende eine Sollbruchstelle (11; 17) aufweist, die mittels eines durch den Boden (14) des äußeren Behälters (1) hindurch wirksamen Brechelements (8; 19) unter Herstellung einer Fluidverbindung zwischen dem inneren und äußeren Behälter von außen her aufbrechbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstelle (11) des inneren Behälters (2) Teil eines in eine Behälteröffnung (20) ein-
setzbaren Verschlußpropfens (5) aus korrosionsbeständigem Material, vorzugsweise Gummi, Kunststoff oder dergleichen, ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstelle eine dünnwandige Membran (11) ist, die gegebenenfalls durch eine Sollbruchlinie, vorzugsweise einen Kerbring (21), begrenzt ist.
10
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (11) durch einen durch den Boden (14) des äußeren Behälters (1) hindurchgeführten stiftartigen Locher (9) aufdrück- bzw. -brechbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Locher (9) unter Aufrechterhaltung einer Fluiddichtung zwischen dem Innenraum des äußeren Behälters (1) und der Umgebung durch einen im Boden (14) des äußeren Behälters (1) angeordneten Verschlußteil, vorzugsweise Verschlußpropfen (8) aus Gummi, Kunststoff oder dergleichen, hindurch schiebbar bzw. drückbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Verschlußpropfen (8) im Boden des äußeren Behälters (1) ebenfalls eine dünnwandige und gegebenenfalls durch einen Kerbring oder dergleichen begrenzte Membran (22) aufweist, die durch den Locher (8) aufstoßbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (22) des Verschlußpropfens (8) im Boden (14) des äußeren Behälters (1) mit der Membran (11) des Verschlußpropfens (7) des inneren Behälters (2) etwa fluchtet.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (22) des Verschlußpropfens (8) im Boden (14) des äußeren Behälters (1) am behälterinnerenJEnde einer Axialführung (Bohrung
23) für den Locher (9) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Locher (9) einen Durchgang für den Austritt der im inneren Behälter (2) befindliehen Komponenten (B; T) aus diesem in den Innenraum des äußeren Behälters (1) aufweist, vorzugsweise in Form einer Längsnut (12), Abflachung oder eines T-Kanals, wobei die axiale Erstreckung (D) dieser Fluidverbindung (z.B. Längsnut 12) kleiner ist als die Länge (L) der Axialführung (Bohrung
23) für den Locher (9) im Verschlußpropfen (8) des äußeren Behälters (1).
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Behälter (2) im Bodenbereich des äußeren Behälters (1) am Verschlußpropfen (8) im Boden (14) des äußeren Behälters
(1) zumindest seitlich, d.h. in radialer Richtung abgestützt ist.
25
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die obere, dem Abgabeventil (3) zugewandte Abstützung (4) des inneren Behälters (2) diesen nach Art einer Feder nach unten gegen den Boden (14) des äußeren Behälters (1) drückt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sollbruchstelle des inneren Behälters (2) Teil einer die Behälteröffnung (20) verschließenden Kappe (15) mit einem kanalartigen Durchgang (24)
ist dergestalt, daß dieser durch einen mit einem von außen her betätigbaren Brechelement (19) in Wirkverbindung stehenden Deckel verschlossen ist, der mit der Kappe (15) über dünnwandige Stege (17) verbunden ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel einen Vorsprung (16) umfaßt, der
in Eingriff mit dem Brechelement (19) steht. 10
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Brechelement (19) ein im Boden
(14) des äußeren Behälters (1) drehbar gelagerter Zapfen mit einer stirnseitig angeordneten, den an der Verschlußkappe (15) des inneren Behälters (2) angeformten Vorsprung (16) aufnehmenden Vertiefung (25) ist.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehzapfen (19) wenigstens einen stirnseitig angeordneten, sich radial erstreckenden Durchgang (26) aufweist, durch den bei abgebrochenem Deckel bzw. Vorsprung (16) eine Fluidverbindung zwischen dem Innenraum des äußeren Behälters (1) und dem kanalartigen Durchgang (24) in der Verschlußkappe
(15) und damit dem Innenraum des inneren Behälters (2) herstellbar ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß an dem aus dem äußeren Behälter (1) herausragenden Teil des Drehzapfens (19) eine Dreh-Handhabe (27) angeformt ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Drehzapfen (19) zugleich als seitliche bzw. radiale Abstützung bzw.
zur Zentrierung des inneren Behälters (2) innerhalb des äußeren Behälters (1) dient, wobei die Abstützung durch eine an der dem Boden (14) des äußeren Behälters (1) zugewandten Seite der Verschlußkappe (15) angeordnete, vorzugsweise angeformte, und das freie Ende des Drehzapfens (19) umschließende Lagerhülse (18) erfolgt.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerhülse (18) seitliche Durchbrüche (28) aufweist, zur Gewährleistung einer Fluidverbindung zwischen dem Innenraum des äußeren Behälters (1) und dem kanalartigen Durchgang (24) in der Verschlußkappe (15) und damit dem Innenraum des inneren Behälters (2) bei abgebrochenem Deckel bzw. Vorsprung (16) (siehe Figuren 7a, 7b und 8).
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (16) und in entsprechender Weise die diesen aufnehmende Vertiefung (25) am stirnseitigen Ende des Drehzapfens (19) einen rechteckförmigen, quadratischen, ovalen oder dergleichen Drehmoment übertragenden Querschnitt aufweisen, wobei die Breite des Vorsprungs (16) geringer ist als die Länge des kanalartigen Durchgangs (24) in der Verschlußkappe (15), der vorzugsweise ebenfalls einen etwa rechteckförmigen Querschnitt aufweist entsprechend dem Querschnitt des Vorsprungs (16).
DE19843405065 1984-02-13 1984-02-13 Vorrichtung zum herstellen und verspruehen einer aus wenigstens zwei komponenten, z. b. fluessigkeiten, und einem treibgas bestehenden mischung Withdrawn DE3405065A1 (de)

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