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Die Erfindung betrifft einen stapelbardn Einkaufswagen, im wesentlichen
bestehend aus einem Fahrgestell, einem auf dem Fahrgestell angeordneten, in Fahrtrichtung
sich verjüngenden und eine Griffeinrichtung aufweisenden Korb, dessen Rückwand in
das Korbinnere verschwenkbar ist, wobei das Fahrgestell entweder zumindest aus zwei
nach oben gekrümmten Trägern besteht, die an ihren Enden mit Fahrrollen ausgestattet
sind, oder das Fahrgestell rückseitig je zwei nach oben gerichtete Träger besitzt,
und daß am rückwärtigen Fahrgestellende eine zum bevorzugten Abstellen größerer
Gegenstände vorgesehene Ablage angeordnet ist, die im wesentlichen aus einem mit
einem Ablageabschnitt versehenen Schwenkteil besteht, das um eine am Fahrgestell
vorgesehene waagrechte Achse verschwenkbar ist, wobei das Schwenkteil durch wenigstens
ein Halteteil in seiner Gebrauchslage gehalten ist, nach Patent ..... Patentanmeldung
P 34 44 256.1.
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Durch das deutsche Gebrauchsmuster G 83 31 746.5 ist ein derartiger
Einkaufswagen bekannt. Bei dieser Ausführung sind das Schwenkteil und das Halteteil
entweder schiebeführungsartig oder gelenkig miteinander verbunden. Befinden sich
Schwenkteil und Halteteil in Nichtgebrauchslage, so bilden der Ablageabschnitt des
Schwenkteiles und das Halteteil einen nach oben sich öffnenden spitzen Winkel. Es
besteht nun die Befürchtung, daß gewisse Personen in unlauterer Absicht versuchen
könnten, in die so entstandene "Tasche" Ware zu legen, um sie unbezahlt aus dem
Geschäft zu schmuggeln.
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Eine Weiterentwicklung des eben beschriebenen Einkaufswagens verzichtet
nun auf die schiebebewegliche oder gelenkige Verbindung von Schwenkteil und Halteteil.
Während beim G 83 31 746.5 das Halteteil noch eine Ablagefunktion besitzt, üben
beim genannten weiterentwickelten Einkaufswagen die Halteteile nur noch eine reine
Haltefunktion aus. Je nach Ausführung des Fahrgestelles kann es nun sein, daß der
Ablageabschnitt, der ja die Auflagefläche beispielsweise für eine Getränkekiste
bilden soll, relativ kurz gehalten werden muß. Dies ist vor allen Dingen dann der
Fall, wenn das Fahrgestell niedrig gebaut ist. Dadurch kann der Ablageabschnitt
beim Bewegen des Schwenkteiles in die Ruhelage nicht sehr weit nach unten geschwenkt
werden, da er sonst an die stirnseitige Querverbindung des Fahrgestelles eines weiteren
Einkaufswagens während des Stapelns oder Entstapelns anstoßen würde.
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Ebenfalls flächenmäßig klein zu halten ist der Ablageabschnitt an
Einkaufswagen, deren Fahrgestelle aus zwei nach oben gekrümmten Trägern besteht.
Um solche Einkaufswagen bequem ineinanderschieben zu können, muß beidseitig des
Ablageabschnittes zu den jeweiligen Trägern hin ein gewisser freier Raum zur Verfügung
stehen. Dies verringert natürlich die Auflagefläche des Ablageabschnittes. Kleine
Ablageflächen wirken sich jedoch nachteilig auf die Standsicherheit einer auf eine
derartige Ablage gestellte Getränkekiste aus.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht deshalb darin, einen Einkaufswagen
der
eingangs genannten Art so weiterzuentwickeln, daß sowohl eine genügend große Ablagefläche
vorhanden, als auch sichergestellt ist, daß in Nichtgebrauchslage der Ablage durch
die zur Ablage gehörenden Teile keine "Taschen" oder ähnlich kleine versteckte Ablageflächen
gebildet werden.
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Die Aufgabe ist erfindungsgernäß dadurch gelöst, daß ein zum Schwenkteil
gerichtetes Ablageteil am Korb oder Fahrgestell so befestigt ist, daß es zumindest
in Gebrauchslage der Ablage am Schwenkteil aufliegt.
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Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß trotz Fehlens eines ansonsten
die Abstellfläche vergrößernden Halteteiles durch das Verwenden eines Ablageteiles
trotzdem genügend Abstellfläche vorhanden ist, daß ferner in Nichtgebrauchslage
der Ablage durch das Schwenkteil und durch das Ablageteil keine "Tasche" gebildet
ist ltnd daß zudem das Schwenkteil und das Ablageteil so angeordnet sind, daß ihre
Abstellflächen schräg nach unten gerichtet sind, so daß auch auf diese einzelnen
Abstellflächen keine Gegenstände gelegt werden können.
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Die Erfindung wird anhand von drei bevorzugten Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 einen Einkaufswagen, dessen Fahrgestell rückseitig
mit zwei nach oben gerichteten Trägern ausgestattet ist; Fig. 2 im Detail den gleichen
Einkaufswagen, wobei die Ablage
in die Nichtgebrauchslage geklappt
ist, sowie Fig. 3 einen Einkaufswagen, dessen Fahrgestell aus zwei nach oben gekrümmten
Trägern besteht.
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Der Einkaufswagen 1 entsprechend Fig. 1 besteht in üblicher Weise
aus einem in Fahrtrichtung sich verengenden, also konischen Fahrgestell 2 mit vier
Rollen 5. Am hinteren Fahrgestellende 3 sind zum Fahrgestell 2 gehörende, zu beiden
Seiten des Fahrgestelles 2 schräg nach oben strebende Träger 6, 7 vorgesehen, die
einen Korb 9 zur Aufnahme von Einkaufsgut tragen.
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Der Korb 9 verengt sich in bekannter Weise ebenfalls nach vorne in
Fahrtrichtung, besitzt also konische Form und weist an seinem hinteren Ende eine
Rückwand 11 auf, die gemäß bekannter Ausführung um eine oben liegende waagrechte
Achse aus einer das hintere Korbende verschließenden Lage in das Korbinnere verschwenkbar
ist. Die Rückwand 11 kann sowohl als einfache ebene Gitterwand, als auch als doppelte
Klappe mit einer Sitzfläche zur Bildung eines bekannten Kindersitzes gestaltet sein.
Nach rückwärts schließt der Korb 9 mit einer Griffeinrichtung in Form eines Handgriffes
13 ab. Der Korb 9 ist fest mit dem Fahrgestell 2 verbunden.
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Die Ablage 14 ist im Beispiel bevorzugt nahe den beiden hinteren Trägern
6 angeordnet und besteht im wesentlichen aus einem Schwenkteil 15, das zwei auf
Abstand gehaltene Streben 18 besitzt, die mit ihren unteren Enden 19 nach außen
gebogen in je einer am Fahrgestell 2 befestigten, je eine waagrechte Bohrung aufweisenden
Lasche 37 gelagert und durch bekannte Klemm- oder Sicherungsmittel
gegen
axiales Verschieben gesichert sind. Die Bohrungen der Laschen 37 liegen auf einer
gemeinsamen waagrechten Achse 23.
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Die Streben 18 und damit das Schwenkteil 15 lassen sich somit radial
um die waagrechte Achse 23 bewegen. Im oberen Bereich des Schwenkteiles 15 ist mit
seinen Schenkeln 20' ein bevorzugt als Bügel gestalteter, schräg nach oben gerichteter,
an den Streben 18 befestigter Ablageabschnitt 20 vorgesehen, welcher freitragend
in Richtung zum vorderen Ende des Einkaufswagens 1 ragt. An seinem oberen Ende 17
besitzt das Schwenkteil 15 zu beiden Seiten seitliche Anschläge 21, welche verhindern,
daß ein auf die Ablage 14 gestellter Gegenstand seitlich herabfällt.
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Das Innenmaß der seitlichen Anschläge 21 zueinander ist im Beispiel
geringfügig größer, als das Außenmaß der rechten und linken Stützen 6, 7 zueinander,
so daß zumindest die Stützen 6 von den seitlichen Anschlägen 21 von außen dann umgriffen
werden, wenn das Schwenkteil 15 in Ruhelage an den Stützen 6 anliegt.
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An ihrem unteren Ende 19 weisen die Streben 18 je ein Halteteil 26
auf. Jedes Halteteil 26 ist fest mit den Streben 18 verbunden. Die Halteteile 26
sind hakenförmig gestaltet. Sie führen von den Streben 18 ein kurzes Stück weit
in Fahrtrichtung nach vorne und hintergreifen dann die Träger 6. Der Schwenkbereich
des Schwenkteiles 15 wird somit einerseits durch das Anschlagen der Halteteile 26
an den Trägern 6 in Gebrauchslage und andererseits durch Anliegen des Schwenkteiles
15 an den Trägern 6 in Nichtgebrauchslage, also in Ruhelage bestimmt. In ihrem oberen
Bereich sind die hinteren Träger 6 durch einen
Querstab 28 miteinander
verbunden. An dem als waagrechte Achse 29 dienenden Querstab 28 ist ein Ablageteil
25 drehbar befestigt. Das Ablageteil 25 ist im Beispiel als ebener Gitterrost gestaltet
und erstreckt sich zum Schwenkteil 15 hin, wobei es auf dem Ablageabschnitt 20 aufliegt.
Anstelle als Gitterrost, kann das Ablageteil 25 auch als Kunststoffplatte ausgebildet
sein. Die Abstellfläche ist somit im wesentlichen durch das Ablageteil 25 gebildet,
während der Ablageabschnitt 20 fast ausschließlich eine Stützfunktion für das Ablageteil
25 ausübt.
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In Fig. 2 ist die Ablage 14 gemäß Fig. 1 in Nichtgebrauchslage, also
in Ruhelage gezeigt. Das Schwenkteil 15 liegt in bekannter Weise an den hinteren
Trägern 6 an. Man erkennt die nach unten gerichteten Halteteile 26, die in dieser
Lage keine Haltefunktion ausüben. Der Ablageabschnitt 20 ist schräg nach oben gerichtet.
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An die Querverbindung 27 des Ablageabschnittes 20 lehnt sich das schmäler
als der Ablageabschnitt 20 gestaltete Ablageteil 25 an. Das Ablageteil 25 strebt
steil nach unten. Dadurch, daß der Ablageabschnitt 20 schräg nach oben verläuft,
bildet er eine schiefe Ebene, auf der kein Gegenstand abstellbar ist.
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Dies gilt auch für das Ablageteil 25. Durch die schräge Lage des Ablageabschnittes
20 kann sich zusammen mit dem Ablageteil 25 auch keine "Tasche" im eingangs erwähnten
Sinn bilden, da nur ein Schenkel des so entstandenen stumpfen Winkels vS nach oben
gerichtet ist. Ein unerlaubtes Abstellen von Gegenständen
wird
somit zumindest erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht.
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Der in Fig. 3 gezeigte Einkaufswagen 1 besteht aus einem sich in Fahrtrichtung
verjüngenden Fahrgestell 2, das im wesentlichen aus zwei Trägern 30 besteht, die
nach oben gekrümmt sind. Die Schenkel 31 der gewöhnlich aus Rohren oder aus Drähten
gebildeten Träger 30 streben in verschiedenen Richtungen schräg nach unten, wobei
es gleichgültig ist, ob die Träger 30 an ihren Enden schräg oder senkrecht auf die
an den Enden befindlichen Rollen 5 zulaufen. Ebenso ist es gleichgültig, ob die
obere Krümmung 32 der Träger 30, wie gezeichnet, bogenförmig gestaltet ist, oder
aus zwei Teilkrümmungen, die durch einen geraden Abschnitt miteinander verbunden
sind, besteht. Die Träger 30 sind aus Stabilitätsgründen durch zwei Querstreben
miteinander verbunden. Das Fahrgestell 2 trägt einen ebenfalls in Fahrtrichtung
sich verjüngenden Korb 9,der mit geeigneten Befestigungsmitteln im Bereich der Krümmung
32 mit dem Fahrgestell 2 verbunden ist.
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Am oberen rückwärtigen Ende des Korbes 9 befindet sich eine Griffeinrichtung
in Form eines Handgriffes 13. In bekannter Weise schließt das hintere Ende 10 des
Korbes 9 mit einer als Rückwand 11 ausgebildeten Klappe ab, die auch einen Kindersitz
aufweisen kann und die sich zum Zwecke der Ineinanderschiebbarkeit mehrerer gleicher
Einkaufswagen 1, um eine waagrechte Achse nach oben in das Korbinnere verschwenken
läßt. Am rückwärtigen Fahrgestellende 3 befindet sich eine durch ein Schwenkteil
15 gebildete
Ablage 14. Das Schwenkteil 15 besitzt zwei Streben
18, die mit ihren unteren Enden um eine gemeinsame waagrechte Achse 23 drehbar an
je einer an jedem Träger 30 befindlichen Lasche 37 gelagert sind. Die Streben 18
sind an ihrem oberen Ende durch eine Querverbindung 27 verbunden. An den oberen
Enden der Streben 18 befinden sich wie bereits in Fig. 1 beschrieben, seitliche,
in Fahrtrichtung verlaufende Anschläge 21. Das Schwenkteil 15 weist einen Ablageabschnitt
20 auf, der ausgehend von der Querverbindung 27 durch einen in Fahrtrichtung sich
erstreckenden, leicht ansteigenden, freitragenden Bügel gebildet ist. Im unteren
Bereich der Streben 18 befindet sich rückseitig je ein Halteteil 26. Jedes Halteteil
26 ist in Gebrauchslage des Schwenkteiles 15 nach unten gerichtet und liegt an je
einem Träger 30 an dessen Oberseite 42 an. Dadurch wird der Schwenkbereich des Schwenkteiles
15 nach rückwärts, in der Zeichnung also nach links, begrenzt, während in Nichtgebrauchslage
das Schwenkteil 15 an den Trägern 30 anliegt. An der Unterseite des Korbes 9 ist
ein Bügel 8 angeordnet, der mit seinen Schenkeln 8' am Korb angeschweißt ist und
dessen Verbindungsabschnitt 8"die waagrechte Achse 29 für ebenfalls ein Ablageteil
25 bildet. Das Ablageteil 25 ist am Bügel 8 verschwenkbar befestigt und zum Schwenkteil
15 gerichtet, wo es am Ablageabschnitt 20 aufliegt.
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Es ist natürlich durchaus möglich, den Ablageabschnitt 20 als geraden
Steg auszubilden, der auf kürzestem Weg die beiden
Streben 18 des
Schwenkteiles 15 miteinander verbindet um das Ablageteil 25 auf diesem Ablageabschnitt
20 aufliegen zu lassen. Allerdings ragt dann das zum Benutzer des Einkaufswagens
1 gerichtete Ende des dann verlängerten Ablageteiles 25 beim Schwenken der Ablage
14 bedingt durch die vorgegebene Kinematik für kurze Zeit sehr weit über das Schwenkteil
15 nach hinten hinaus. Inwieweit dieser Umstand akzeptabel ist, mag der Einzelfall
bestimmen. Dieser Hinweis soll daher auf die Möglichkeit verweisen, daß der Ablageabschnitt
20 verschieden gestaltet werden kann, ohne daß dabei der erfindungsgemäße Gedanke
verlassen wird. Letzteres trifft auch für die Halteteile 26 zu. Anstelle von starren
Halteteilen 26 können in bekannter Weise aus Seilen oder Ketten gebildete Halteteile
26 vorgesehen werden, die je eine Verbindung zwischen Streben 18 des Schwenkteiles
15 und den Trägern 6 herstellen.