-
Die Erfindung betrifft eine Kluppenkettenbahn für Spannkluppen mit Rollenlagerung in Spannrahmen, insbesondere Folienreckmaschinen, mit entlang der Vorlaufbahn und der Rücklaufbahn und entlang einem dazwischen liegenden Umlenkbogen durchlaufenden Führungsschienen.
-
Gegenüber den früher üblichen Kluppenkettenbahnen mit starren Führungsschienenabschnitten, die sich aneinander reihten und dabei zwischen sich einen für den Lauf der mit Rollen ausgerüsteten Spannkluppen störenden Spalt bildeten, haben sich Kluppenkettenbahnen mit durchgehender biegsamer Führungsschiene im Einsatz gut bewährt. Eine solche Kluppenkettenbahn für endlos umlaufende Kluppenketten ist z. B. aus der DE-PS 13 03 870 bekannt. Diese Führungsschiene besteht z. B. aus einem Paket von hochkant in den Kettenbahnträgerabschnitten eingespannten Federstahlbändern, an die sich von beiden Seiten her Laufrollen der zu einer Kluppenkette zusammengefaßten Spannkluppen anlegen wodurch die Führungsschiene die auftretenden Horizontalkräfte aufnehmen kann. Auch die Vertikalkräfte, d. h. vor allem das Gewicht der Spannkluppen, kann von diesen Führungsschienen aufgenommen werden, z. B. über Tragrollen, die auf der schmalen Hochkante der Führungsschiene laufen.
-
In der DE-PS 14 60 640 ist eine Kluppenkettenbahn dieser Art beschrieben, bei der die Führungsschienen auch an einer ihrer zwischen Vorlaufbahn und Rücklaufbahn liegenden Umlenkstellen durchgehend ist, und an der anderen Umlenkstelle ein in die Kluppenkette oder direkt in die Spannkluppen eingreifendes Antriebszahnrad vorgesehen ist.
-
Für den Antrieb von Kluppenketten in Textil- oder Folienspannrahmen sind Anordnungen bekannt, bei denen die Kluppenketten über Kettenräder an beiden Umlenkstellen (d. h. zu Beginn und am Ende der Kettenbahnen) geführt sind. Meist ist dabei je ein Kettenrad am Auslaß aus der Maschine als Antriebsrad ausgeführt dergestalt, daß die Kluppenketten über die Kettenbahnen tangential an die Kettenräder herangeführt werden und von den Kettenrädern üblicherweise um 180° (bei paralleler Kettenbahnausführung im Ein- und Auslaßfeld) umgelenkt werden. In der Regel sind sowohl der vorlaufende als auch der rücklaufende Teil der Kluppenkette innerhalb eines Gehäuses geführt, das einen Wärmebehandlungsraum umschließt.
-
Eine solche Anordnung hat zwar den Vorteil relativ kleiner Abmessungen für die Kettenräder im Antriebsbereich und ergibt kleine Drehmomente für hohe Belastungen, weist aber gleichzeitig den Nachteil auf, daß die maximalen Material- bzw. Folienlaufgeschwindigkeiten begrenzt sind, da Kettenräder mit relativ kleinen Durchmessern als Polygon mit relativ wenigen Seitenflächen aufzufassen sind und daher eine entsprechende Unruhe in den Kettenlauf bringen. Außerdem müssen bei dieser Anordnung die Kluppenketten sowohl an der vorderen als auch an der hinteren Umlenkung von den Kettenbahnen auf die Kettenräder und von den Kettenrädern zurück auf die Kettenbahnen überführt werden, was ebenfalls die Laufruhe nachteilig beeinflußt und die maximale Betriebsgeschwindigkeit begrenzt.
-
Aus der Praxis sind auch Anordnungen bekannt, bei denen die Kluppenketten am Antrieb und im vorderen Umlenkungsbereich von den Kettenrädern mehr als 180° umgelenkt werden können und dadurch die Kettenbahnen im Ein- und Auslaßfeld von den letzteren Umlenkpunkten her zu den Kettenrädern zueinander divergent verlaufen, so daß auch hier beide Kettenführungen für Vorlauf und Rücklauf räumlich verhältnismäßig nahe zusammenliegend innerhalb des Gehäuses durch den Behandlungsraum geführt werden können. Da bei dieser Anordnung größere Durchmesser der Kettenräder möglich sind, werden zwar etwas höhere Betriebsgeschwindigkeiten erreicht, jedoch werden wegen der oben genannten konvergenten Rückführung der außen liegenden Rücklaufkettenbahn zum nächsten Umlenkpunkt sowohl das Einlaßfeld als auch das Auslaßfeld relativ lang.
-
Zur Erhöhung der Laufgeschwindigkeiten, der Laufruhe und zur Reduzierung der Stöße bei der Übergabe der Kluppenketten von den Kettenbahnen zu den Kettenrädern bzw. umgekehrt, hat man schon die Durchmesser der Antriebsräder sehr groß gewählt und mit entsprechend hoher Zähnezahl versehen. Dadurch wird die oben geschilderte nachteilige Polygon-Wirkung verringert. Derartige Anordnungen haben auch den Vorteil, daß die Kettenbahnen für die Rückführung der Kluppenkette außerhalb des Gehäuses angeordnet werden können, wodurch die Zugänglichkeit zum Kettenrücklauf und die Kühlmöglichkeit für die rücklaufende Kette wesentlich verbessert werden.
-
Trotz der relativ großen Durchmesser der Kettenantriebsräder ist aber nur ein eingeschränkter Verstellbereich für die innenliegenden Kettenbahnen möglich, d. h. der Verstellbereich zwischen minimaler und maximaler Warenein- und Warenauslaufbreite ist beschränkt. Andererseits hat eine solche Anordnung den Nachteil einer relativ ungünstigen Zugänglichkeit zum Schließ- und Öffnungspunkt der Warenumlenk- oder Warenabzugswalzen am Ein- bzw. Auslaß der Maschine. Außerdem greifen bei allen oben beschriebenen Antriebsordnungen die Kettenräder noch im Bereich der Materialführung in die Transportketten ein, wodurch eine entsprechende Verschmutzungsmöglichkeit für das Folienmaterial durch Abrieb vom Kettenrad und durch Ölverschmutzung bei Schmierung des Kettenrades gegeben ist.
-
Ferner liegen bei den Antriebsordnungen mit sehr großen Kettenraddurchmessern relativ lange Teilstücke der Kluppenkette auf dem Zahnkranz des Kettenrades auf und es entsteht beim Umlauf zwischen der Kluppenkette und dem Kettenrad eine entsprechende/relative Längsbewegung, auch wenn nur eine geringfügige Längenveränderung der Kluppenteilung vorliegt, was durch Abnutzung im Betrieb immer gegeben ist. Diese Erscheinung erhöht den Abrieb und damit die vom Kettenrad herrührende Verschmutzungsgefahr, was den heutigen Anforderungen an die Qualität der Folie entgegensteht. Metallabrieb ist für Magnetband- und fotografische Trägerfolien äußerst schädlich.
-
Ein weiterer wesentlicher Nachteil der Kettenräder mit sehr großen Durchmessern liegt in dem beträchtlichen baulichen Aufwand und den hohen Herstellkosten, die erforderlich sind, die gestellten Genauigkeitsanforderungen im Betrieb sicherzustellen.
-
Von Kluppenkettenbahnen der eingangs genannten Art ausgehend, lag der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die aus der Größe und dem Gewicht des Antriebszahnrades resultierenden Nachteile zu vermeiden und eine Lösung zu suchen, die die Laufruhe der Kluppenkette verbessert, einen großen Bereich für die Breitenverstellung zuläßt und außerdem eine gute Zugänglichkeit für das Bedienungspersonal gewährt.
-
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 enthaltenen Merkmale.
-
Dadurch, daß der große Umlenkbogen aufgeteilt ist in zwei Bögen von kleinerem Radius und mit dazwischen liegender gerader Führungsstrecke kann ein wesentlich kleineres Antriebszahnrad für die Kluppenkette verwendet werden. Dadurch wird die Zugänglichkeit zum Schließ- und Öffnungspunkt der Spannkluppen wesentlich besser und auch die Baulänge der gesamten Anlage etwas verlängert. Trotz hoher erreichbarer Genauigkeit bei Antrieb und Lagerung des Antriebszahnrades werden Aufwand und Kosten beträchtlich reduziert. Da es durch die Erfindung möglich ist, das Antriebszahnrad mit seinen Schmierstellen in den an die Rücklaufbahn der Kluppenkette angrenzenden Teilumlenkbogen zu legen, wird die für eine etwaige Verschmutzung maßgebliche Stelle vom Auslauf der Warenbahn weg nach außen an einen ungefährlichen Ort verlegt.
-
Vorteilhafterweise ergänzen sich an einer Umlenkstelle die beiden Führungsbögen zu einer 180°-Umlenkung. Dabei kann der jeweilige Umlenkwinkel an den beiden Teilungsführungsbögen unterschiedlich groß sein. Vorteilhafterweise ist aber hierfür jeweils eine 90°-Umlenkung vorgesehen. Dabei können diese Führungsbögen auch gleich große Radien aufweisen.
-
Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, daß bei sonst unverändert bleibenden Abmessungen der Umlenkstelle - wie Führungsbögen oder Antriebszahnrad - das gerade Führungsstück zwischen diesen beiden Teilen durch ein solches von anderer Länge ersetzt werden kann. Es ist durchaus möglich, bei der Erstellung von Folienreckanlagen mit wenigen in ihren Abmessungen festliegenden Bauteilen der Kettenbahn auszukommen und trotzdem eine größere Anpassungsmöglichkeit für die jeweils geforderten Breitenmessungen zu haben. Dabei können in jedem Fall beide Teilbögen der Umlenkstelle zusammen mit dem Antriebszahnrad und dem geraden Führungsstück stets gemeinsam quer zur Vorlaufrichtung der Folienbahn verschiebbar sein und somit die Maschine von Fall zu Fall für verlangte Warenbreiten verstellt werden. Die auf der Antriebsseite der endlosen Kluppenkettenbahn an der Umlenkstelle vorgesehene Unterteilung in Teilbögen kann selbstverständlich auch am anderen Ende der Kluppenbahn durchgeführt werden, wobei einfach anstelle des Führungsbogens mit Antriebszahnrad ein einfacher Führungsbogen eingesetzt wird.
-
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung sei nachstehend anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt
-
Fig. 1 schematisch den Verlauf einer Kluppenbahn im Grundriß,
-
Fig. 2 eine Seitenansicht gemäß Richtung A in Fig. 1, teilweise geschnitten,
-
Fig. 3 eine Ansicht gemäß Schnitt D-E in Fig. 1 und
-
Fig. 4 eine schematische Ansicht gemäß Richtung C in Fig. 1.
-
Zunächst sei der schematische Aufbau anhand der Fig. 1 erläutert. Wie bei einer Folienreckanlage üblich, sind mehrere hier nicht näher benannte Felder vorgesehen. Der Aufbau erfolgt symmetrisch zur Mitte der zu behandelnden Warenbahn W. Die Transportrichtung der Warenbahn W ist mit einem Pfeil V gekennzeichnet. Zu beiden Seiten der Warenbahn W ist jeweils eine endlos umlaufende Kluppenkettenbahn vorgesehen. Die Kluppenkettenbahn enthält die endlosen Führungsschienen S, die als dicke Linien eingezeichnet sind. Der außen liegende Rücklauf der Führungsschienen ist mit S&min; bezeichnet. Vorlauf S und Rücklauf S&min; haben den Abstand L voneinander. Ferner sind zwischen Vorlauf und Rücklauf die Umlenkstellen U 1 am Einlauf der Warenbahn W in die Reckanlage und die Umlenkstellen U 2am Auslauf der Warenbahn aus der Anlage vorgesehen. Das den eigentlichen Behandlungsraum für die Ware umschließende Gehäuse ist der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt. Wegen des symmetrischen Aufbaues der Anlage kann die Beschreibung auf eine Seite beschränkt werden.
-
Am inneren Ende der Umlenkstelle U 1 liegt der schmale Einlauf für die Warenbahn W. In an sich bekannter und nicht näher beschriebener Weise folgen dann verschiedene parallel verlaufende oder divergierende und wieder parallel verlaufende Abschnitte der Kluppenkettenbahn. Am Beginn der Umlenkstelle U 2 wird die quergereckte Warenbahn W von den einzelnen Spannkluppen der Kluppenkette freigegeben und auf nicht dargestellte Warenabzugswalzen oder dgl. geführt. Die Spannkluppen werden zu ihrem Rücklauf weitergeführt. Äquidistant zu den Führungsschienen S buw. S&min; im Vorlauf und Rücklauf verläuft die strichpunktiert eingezeichnete Kluppenkette K. Die Umlenkstelle U 2 auf der Auslaufseite der Warenbahn W enthält zwei Teilumlenkungen, die im gewählten Ausführungsbeispiel je einen rechten Winkel umlenken. Die erste Teilumlenkung ist als Führungsbogen B 1 ausgeführt, während die zweite Teilumlenkung die Kluppenführung im Führungsbogen B 2 im Bereich des Antriebszahnrades Z darstellt. Dieses Antriebszahnrad Z steht in üblicher Weise mit den Kettengliedern der Kluppenkette K oder direkt mit den zur Kette zusammengefaßten Spannkluppen im Eingriff. Die Radien r 1 des Führungsbogens B 1 und r 2 des Führungsbogens B 2 sind vorteilhafterweise gleich groß. Entsprechend der Bauweise der einzelnen Spannkluppen der Kluppenkette muß der Teilkreis des Antriebszahnrades Z einen etwas anderen Radius, nämlich den Radius r 4 aufweisen. Das Antriebszahnrad Z ist konzentrisch zum Führungsbogen B 2 angeordnet. Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist, sind die beiden Radien r 1 und r 2 jeweils kleiner als der halbe Abstand L zwischen Vorlauf und Rücklauf S bzw. S&min; der Führungsschienen. Es ergibt sich somit zwischen den beiden Führungsbögen B 1 und B 2 ein gerade verlaufendes Zwischenführungsstück F von der Länge b. Auf diese Weise sind aufwendige Antriebszahnräder von sehr großem Durchmesser, der dem gesamten Abstand L entsprechen würde, vermieden. Ferner beginnt die Eingriffsstelle des Antriebszahnrades Z nicht mehr am Ende des Vorlaufes S, sondern erst am Beginn des Rücklaufes S&min; der Führungsschiene. Die schmutzverursachenden Schmierstellen und der Abrieb liegen also von der Ware W entfernt. Es sei noch erwähnt, daß konzentrisch zum ersten Führungsbogen B 1 eine Öffnervorrichtung für die Spannkluppen vorgesehen ist. Hier im Beispiel ist ein Öffnerrad R mit Radius r 3 angenommen. Zwischen dem Endpunkt x des Führungsbogens B 1 und dem Beginn y der Eingriffsstrecke des Antriebszahnrades Z in die Kluppenkette K liegt das gerade verlaufende Zwischenführungsstück F von der Länge b.
-
Durch Schraffur ist ein Rahmen 5 angedeutet, der die Führungsbögen bzw. das Antriebszahnrad Z, das Öffnerrad R und das Zwischenführungsstück F trägt. Durch Querverschiebung dieses Rahmens 5 können somit diese Bauteile gemeinsam in der Querrichtung zur Warenbahn W verstellt werden.
-
Die Aufteilung der gesamten 180°-Umlenkung braucht nicht in gleichmäßigen Winkelanteilen zu erfolgen, sondern kann auch so geschehen, daß die Kluppenkette z. B. im ersten Führungsbogen B 1 mehr als 90° und im zweiten Führungsbogen B 2 weniger als 90° umgelenkt wird, bzw. umgekehrt. Das Zwischenführungsstück F verläuft dann nicht mehr rechtwinklig, sondern in entsprechender Weise schräg zur Warentransportrichtung V zwischen den beiden Teilführungsbögen B 1 und B 2. Falls im Einzelfall erforderlich, kann das Antriebszahnrad Z auch angrenzend an die Vorlaufbahn angeordnet werden. Antriebszahnrad Z und Öffnerrad R liegen dann beide konzentrisch zum Führungsbogen B 1.
-
Die Umlenkstelle U 1 auf der Einlaufseite der Ware ist analog zur Umlenkstelle U 2 aufgebaut und enthält zwei Führungsbögen B 3 und B4 mit dazwischen liegender gerader Strecke b. Im Unterschied zur Umlenkstelle U 2 ist jedoch an der Umlenkstelle U 1 am Einlauf der Warenbahn kein Antriebszahnrad vorgesehen, sondern es sind zwei gleichartige Bögen B 3 und B 4 mit durchlaufender biegsamer Führungsschiene gewählt. Selbstverständlich ist auch hier eine ungleichmäßige Aufteilung der 180°-Umlenkung möglich. Durch Schraffur ist wieder ein Rahmen für die Breitenverstellung am Wareneinlauf angeordnet.
-
Für die Konstruktion von Maschinen mit anderen Abmessungen verursachen andere Längen der Führungsschienen zwischen Einlauf und Auslauf keine Schwierigkeiten. Für die Breitendimension der Maschine können jedoch alle oben genannten Umlenkteile mit ihren Führungsbögen B 1 bis B 4 bzw. Antriebszahnrad Z und Öffnerrad R unverändert übernommen werden. Lediglich die geraden Zwischenführungsstücken F müssen entsprechend den Breitenabmessungen der Maschine mit einer etwas anderen Länge b eingesetzt werden. Konstruktion und Ersatzteilhaltung werden dadurch wesentlich vereinfacht.
-
In der Seitenansicht der Fig. 2 sind vereinfacht die wesentlichen Teile des Maschinengestells und des Kettenantriebes eingezeichnet. Auf einer im Schnitt dargestellten Quertraverse 6 ist ein Kettenbahnträger 7 vermittels einer Verstellspindel 8 in Richtung der Quertraverse 6 entlang von Gleitführungen 9 verstellbar. Durch diese Verstellbarkeit kann sowohl eine Anpassung an verschiedene Bahnbreiten als auch eine Änderung des Reckverhältnisses für die Ware eingestellt werden. Ein bereits erwähnter Rahmen 5 dient als Träger für das Antriebszahnrad Z. Auch der Rahmen 5 ist mittels einer Gleitführung 10 auf einer Schiene 11 in Querrichtung zwecks Einstellung des Reckverhältnisses bzw. zur Breitenanpassung verschiebbar. Der Antrieb des Zahnrades Z erfolgt über den gelenkigen Anschluß 12.
-
Rechts im Bild der Fig. 2 ist im Schnitt ein Schienenträger 4 eingezeichnet, in den hochkant ein Paket von dünnen Führungsschienenbändern S eingespannt ist. Die Führungsschienen S stehen ober- und unterhalb des Schienenträgers 4 etwas über und weisen dort Laufflächen für die Laufrollen der Spannkluppen 1 auf. Von den Spannkluppen 1 ist lediglich der Kluppenkörper mit dem Kläppchen und einem Kettenglied 2 angedeutet. Die Laufrollen 3 der Spannkluppe 1 sind so angeordnet, daß sie sich von beiden Seiten her sowohl im oberen Teil als auch im unteren Teil an die Führungsschiene S anlegen. Eine weitere Rolle 3 dient als Tragrolle für das Kluppengewicht und läuft auf der schmalen Oberkante der Führungsschiene S. Hinter dem Antriebszahnrad Z liegend, ist der Verlauf der Oberkante der Führungsschiene S eingezeichnet. Strichpunktiert ist die Bahn der Kläppchenoberkante der einzelnen Spannkluppen angedeutet und mit K bezeichnet.
-
Die Fig. 3 zeigt in einer anderen Ansicht wieder den Rahmen 5 mit seiner Gleitführung 10 und der Gleitschiene 11. Im Rahmen 5 sind Antriebszahnrad Z, Öffnerrad R und Zwischenführungsstück F angeordnet. Im rechten Teil der Figur ist das Ende der Vorlaufstrecke für die Kluppenkettenbahn eingezeichnet. In den Schienenträger 4 ist wieder die Führungsschiene S in der oben beschriebenen Weise eingespannt. Auch eine Spannkluppe 1 ist in derselben Weise wie in Fig. 2 eingezeichnet. Der Rand des Öffnerrades R öffnet beim Auflaufen der Spannkluppe 1 durch Verschwenken des Kläppchens 1&min; die Spannkluppe und gibt damit die gereckte Folie frei. Die Anordnung und Wirkungsweise der Öffnervorrichtung braucht hier nicht näher beschrieben zu werden. Für das Wesen der Erfindung ist es ohne Bedeutung, ob das Rad R angetrieben wird oder frei läuft. Ferner können jederzeit anstelle eines umlaufenden Öffnerrades auch feste Öffnerschienen vorgesehen werden. Hinter dem Öffnerrad R verläuft die Führungsschiene S nach links zum Antriebszahnrad Z. Links außen am Antriebszahnrad Z ist wieder eine Spannkluppe 1 mit ihren Teilen angedeutet. Die Führungsschiene S ist über die Eingriffsstrecke des Antriebszahnrades Z in die Kluppenkette modifiziert. So kann etwa der Schienenträger in zwei Abschnitte 4&min; aufgeteilt werden, von denen der eine oberhalb und der andere unterhalb des Antriebszahnrades Z liegt. Auch die Führungsschiene S selbst ist in ihrem Querschnitt so aufgeteilt, daß zumindest ein Teil der Führungsschiene in einer Parallelebene zum Antriebszahnrad Z unterbrechungslos weiterläuft. Das Beispiel der Fig. 3 ist so gewählt, daß sowohl oberhalb des Antriebszahnrades als auch unterhalb des Antriebszahnrades je eine Teilführungsschiene S 1 bzw. S 2 im aufgeteilten Schienenträger 4&min; angeordnet ist. Das Antriebszahnrad Z greift somit zwischen den Teilführungsschienen S 1 und S 2 durch und steht mit seinen Zähnen im Eingriff mit der Kluppenkette bzw. mit den Spannkluppen. Auf diese Weise übernimmt das Antriebszahnrad Z lediglich den Transport der Kluppenkette, während die horizontalen und vertikalen Kräfte auch hier von der Führungsschiene aufgenommen werden. Schädliche Stöße auf die Rollen der Spannkluppen sind durch diese Art einer Zwangsführung vermieden.
-
In der Fig. 4 wird entsprechend der Ansicht C aus Fig. 1 die Breitenverstellung der Maschine ersichtlich. Zu beiden Seiten einer auf den Betrachter zulaufenden Warenbahn W sind endlos umlaufende Kluppenkettenbahnen vorgesehen. Vorlauf und Rücklauf sind wieder mit S bzw. S&min; bezeichnet. Von den Rahmen 5 werden wieder am Ende des Vorlaufes S die Öffnerräder R und am Beginn des Rücklaufes S&min; die Antriebszahnräder Z getragen. Über einen Gleitstein 10 kann der Rahmen 5 entlang der Gleitschiene 11 quer zur Warenbahn verschoben werden. Der Antrieb für beide Kluppenketten erfolgt durch einen gemeinsamen Motor M über Getriebe G und Gelenke 12. Motor und Getriebe sind unter Flur angeordnet. Durch dicke schwarze Linien ist die Lage der Umlenkbauteile sowie der Antriebswelle bei minimaler Bahnbreite eingezeichnet, wogegen die Lage der Bauteile bei maximaler Breitenverstellung mit strichpunktierten Linien dargestellt ist. Das Maß der Breitenverstellung ist mit a angegeben, während die Länge des geraden Zwischenführungsstückes wiederum mit b bezeichnet ist.
-
Bei der beschriebenen erfindungsgemäßen Anordnung einer Kluppenkettenbahn und ihres Antriebes erhält man ein großes Maß an Freizügigkeit bezüglich Auslegung und Konstruktion von Spannrahmen bzw. Folienreckmaschinen. Die Vorteile einer durchgehenden biegsamen Führungsschiene bleiben voll erhalten und für die Umlenkstelle ist es möglich, den günstigsten Radius für die Führungsbögen bzw. für das Kettenrad oder Antriebszahnrad zu wählen. Das Antriebszahnrad kann je nach den besonderen Erfordernissen des Einzelfalles angrenzend an die Vorlaufbahn oder an die Rücklaufbahn angeordnet werden. Auf diese Weise erhält man am Auslauf der Maschine zunächst eine erste Teilumlenkung der Kettenbahn mit relativ großem Radius, um die Kluppenkette dann nach einem unterschiedlich langen geraden Zwischenführungsstück der zweiten Teilumlenkung, vorzugsweise dem hier vorgesehenen Antriebszahnrad, zuzuführen, von dem die Kette dann wieder auf die Rücklaufbahn übergeht.
-
Die Kluppenketten werden auch im Bereich des Antriebszahnrades über die auch dort durchlaufenden biegsamen Führungsschienen zwangsgeführt, so daß eine kontinuierliche Führung der Kluppenkette ohne Stöße über die gesamte Maschinenlänge gewährleistet ist. Dadurch sind hohe Produktionsgeschwindigkeiten im Bereich von 200 bis 450 m/min bei äußerster Schonung der Kugellager und entsprechend hoher Lebensdauer der bewegten Teile möglich. Auch die Übergabe zwischen Kettenrad und Kettenbahn erfolgt stoßfrei.
-
Durch die Austauschbarkeit des geraden Zwischenführungsstückes zwischen den beiden Teilumlenkungen kann der Abstand zwischen innen liegender und außen liegender Kettenbahn, d. h. zwischen Vorlaufbahn und Rücklaufbahn, je nach Anforderung variiert werden. Schmierung, Abrieb und damit verbundene Verschmutzung liegen räumlich relativ weit entfernt vom Folienlauf. Das Öffnen der Spannkluppen wird gleichzeitig vorzugsweise über ein frei drehendes Öffnerrad mit relativ großem Durchmesser besorgt, wobei dieses Öffnerrad außerhalb des Folienlaufweges, d. h. hinter den Kluppen, angeordnet ist. Der Abstand vom Kluppenöffnungspunkt zum Umkehrpunkt der Kluppenketten ist erheblich geringer als bei den bisherigen Anordnungen. Umlenk- oder Warenabzugswalzen können daher näher zum Ausklupp-Punkt der Spannkluppen angeordnet werden. Das Bedienungspersonal hat einen besseren Zugriff zur Folie. Das Antriebssystem selbst kann einfacher ausgeführt werden.
-
Die Rücklaufbahn für die Kluppenkette kann außerhalb des Gehäuses liegen, wobei der Vorteil der besseren Zugänglichkeit und leichteren Kühlung erhalten bleibt. Die Gesamtbreite der Maschine kann jedoch den räumlichen Gegebenheiten beim Kunden besser angepaßt werden.
-
Da die Grundgeometrie für die Kluppenkettenbahn in beiden Umlenkungsbereichen die gleiche sein kann, erhält man, abgesehen vom Antrieb, auch am Wareneinlauf in die Maschine die oben genannten Vorteile. Die zunächst liegende Umlenkwalze der Warenbahnzuführung kann näher am Schließpunkt der Spannkluppen angeordnet werden und das Bedienungspersonal kann diesen kritischen Einführungspunkt besser erreichen. Die Gesamtlänge der Maschine wird zwar nur verhältnismäßig geringfügig verkürzt, aber die Bedienbarkeit wird erheblich verbessert.