DE3334332C2 - - Google Patents
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- E06—DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
- E06B—FIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
- E06B3/00—Window sashes, door leaves, or like elements for closing wall or like openings; Layout of fixed or moving closures, e.g. windows in wall or like openings; Features of rigidly-mounted outer frames relating to the mounting of wing frames
- E06B3/04—Wing frames not characterised by the manner of movement
- E06B3/263—Frames with special provision for insulation
- E06B3/267—Frames with special provision for insulation with insulating elements formed in situ
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und Vorrichtungen
zur Herstellung einer Gleitführung zwischen zwei parallel
zueinander verlaufenden stabförmigen Bauteilen entsprechend
dem Oberbegriff des Hauptanspruches.
Bei herkömmlichen Gleitführungen ist es erforderlich, jedes
Bauteil mit entsprechenden Gleitflächen zu versehen und
diese so einander anzupassen, daß das erforderliche
Bewegungsspiel zwischen den Gleitflächen gegeben ist und
die Bauteile nur in dem vorgegebenen Freiheitsgrad bewegbar
sind. Diese Maßnahmen verursachen spezielle Formgebungen
und erhebliche Kosten.
Im Falle der US-PS 34 49 863 sollen zwei als Profile ausgebildete
Aluminium-Bauteile eines Rahmens dadurch aneinander
beweglich geführt werden, daß eine Gleitschiene aus
Polyäthylen stramm in ein U-förmiges Alu-Profil eingepreßt
wird, wohingegen das andere Alu-Profil gleitfähig in das
U-Profil eingreift und mittels zwei vorspringenden
kufenförmigen Leisten auf der Gleitschiene aufsitzt.
Dadurch wird zwischen den Alu-Profilen ein Hohlraum
gebildet, der im wesentlichen von der Gleitschiene
ausgefüllt ist. Problematisch ist hierbei die Anpassung der
Bauteile, um das gewünschte Bewegungsspiel zu erreichen,
besonders deswegen, weil bei stranggepreßten Alu-Profilen
nicht unerhebliche Fertigungstoleranzen auszugleichen sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Gleitführung zwischen zwei parallel zueinander verlaufenden stabförmigen
Bauteilen zu schaffen,
die keine spanabhebende Bearbeitung der Gleitflächen
der Bauteile erforderlich macht und
die durch einfache Herstellungsweise erhebliche
Kostenersparnisse verursacht.
Diese Aufgabe wird im Sinne der Erfindung mit den im
kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 angegebenen Merkmalen gelöst.
Die Erfindung nützt die Wirkung aus, daß ein in einen
Hohlraum eingefüllter Kunststoff beim Aushärten
einer Schrumpfung unterliegt. Diese Schrumpfung
wird beim einen Bauteil gezielt dazu ausgenutzt, um dort
eine feste Verbindung herbeizuführen. Beim anderen
Bauteil soll zufolge der Schrumpfung jedoch mindestens
stellenweise ein Spiel zwischen dem ausgehärteten
Kunststoffkörper und der sie umgebenden Wand entstehen, was
dazu führt, daß dieses Bauteil gegenüber dem anderen und
dem Kunststoffkörper verschieblich wird.
Die Erfindung führt zu dem Vorteil, daß durch den Ausfüll-
und Aushärtevorgang eine vollkommene Anpassung des als
Gleitelement wirkenden Kunststoffkörpers gegenüber dem an
ihm geführten Bauteil stattfindet, die keiner
spanabhebenden Bearbeitung bedarf.
Mit den Merkmalen nach den Unteransprüchen 2 bis 5 wird die
erfindungsgemäße Lehre bei einem ursprünglich einteiligen, hohlen
Strangpreßprofil verwirklicht.
Das Ziel der Erfindung ist aber auch mit zwei voneinander
getrennten Bauteilen erreichbar, die in einer geschlossenen
Form eingespannt sind, so daß auf diese Weise der
geschilderte Hohlraum entsteht. Nach dem Einfüllen und
Aushärten des Kunststoffes löst man die Formwände von den
Bauteilen und erreicht die gleiche Raumform wie bei einem
ursprünglich einstückig hergestellten hohlen Strangpreßprofil. Ein
solches Verfahren ist allerdings umständlicher und
kostenaufwendiger. Die Erfindung erstreckt sich aber auch
auf diese Variante.
Eine geeignete Vorrichtung zur Durchführung der
erfindungsgemäßen Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis
5 ist im Anspruch 6, ausgehend von einem einteiligen, hohlen
Strangpreßprofil, angegeben. Die Ansprüche 7 bis 10 stellen
hierzu zweckmäßige Ausgestaltungen dar. Im Anspruch 11 ist
eine andere Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
nach dem Hauptanspruch aufgezeigt, die vom Herstellen in
einer geschlossenen Form ausgeht.
Mit diesen Maßnahmen wird erreicht, daß der
Kunststoffkörper nach seiner Aushärtung gegenüber dem einen
Bauteil sich als Führungselement darstellt, wohingegen der
Kunststoffkörper am anderen Bauteil befestigt
ist.
Es empfiehlt sich, längs der Ränder der abtrennbaren
Wandabschnitte nach innen vorragende Stegansätze
vorzusehen, welche die Hohlräume mindestens teilweise
begrenzen. Entlang der Ränder der abtrennbaren
Wandabschnitte sind bevorzugt wandschwächende Kerben
vorgesehen, wobei zu beachten ist, daß die den einen
Hohlraum bildende gewölbte Wand gekrümmt in die ihr
zugeordneten Stegansätze übergeht, damit keine, die
Schiebeführung beeinträchtigenden scharfen Kanten
entstehen.
Die feste Verbindung des hohlen Strangpreßprofils mit dem
Kunststoffkörper wird beispiels- und zweckmäßigerweise
durch Schrumpfkopfleisten an der mehrfach hinterschnittenen
Wand erreicht, an denen sich der in Aushärtung befindliche
Kunststoff erfahrungsgemäß besonders fest anklammert. Diese
Schrumpfkopfleisten oder sonstige ähnliche Bauteile können
außerdem mit quer zur Längsachse des hohlen Strangpreßprofils sich
erstreckenden Wanddurchbrüchen, sägezahnartigen
Profilierungen oder dergleichen Hinterschneidungen versehen
sein.
Für besonders leichtgängige Gleitführungen kann man eine
Gleitfolie oder eine angepaßte dünne Gleitleiste in den
Hohlraum einlegen und erst dann den Kunststoff einfüllen.
Die Gleitfolie oder -leiste besitzt Schrumpfkopfleisten
oder eine aufgerauhte Oberfläche für einen festen Verbund
mit dem Kunststoff. In Verbindung mit den Gleitfolien
empfiehlt sich
die Verwendung eines schäumbaren Kunststoffs, durch dessen
Schaumdruck die Folie sehr glatt und straff an die Innenwand
des gegenüberliegenden Bauteils gepreßt wird, was zu einer
faltenfreien Gleitfläche führt. Gleiches gilt für dünne Gleit
leisten, deren Gestalt der Hohlraumform bereits angepaßt ist.
Die Gleitfolie- bzw. die Gleitleiste folgen durch ihre Flexi
bilität auch der Schrumpfbewegung des aushärtenden Kunststoffs,
wodurch sich auch hier das vorgesehene Spiel zwischen der Gleit
folie oder -leiste und der Hohlraumwandung erzielen läßt.
Mit einer Gleitfolie oder -leiste lassen sich auch andere Kunst
stoffe verwenden, die ein optimales Schäum- und/oder Schrumpf
verhalten zeigen, die aber einen zu schlechten Reibkoeffizienten
besitzen, um selbst die Gleitfläche zu bilden. Damit sind außer
schäumbaren Kunststoffen auch Gießharze geeignet. Sofern der
artige Kunststoffe beim Abbinden nicht oder kaum schrumpfen,
kann eine steifere Gleitleiste eingelegt werden, deren Anfangs
gestalt der späteren Sollform entspricht und die vom eingefüll
ten Kunststoff nicht wesentlich verformt wird.
Je nach Art der Gleitpaarung kann die Gleitleiste oder -folie
aus Kunststoff oder Metall bestehen.
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Zeichnung. In
ihr ist die Erfindung schematisch und beispielsweise dargestellt.
Es zeigt
Fig. 1 einen Querschnitt durch ein eintückig hergestell
tes hohles Strangpreßprofil,
Fig. 2 einen Querschnitt gemäß Fig. 1 mit in den Hohlraum
des Strangpreßprofils eingefülltem Kunststoff,
Fig. 3 einen Querschnitt gemäß Fig. 1 und 2 mit voneinander
getrennten Bauteilen und
Fig. 4 einen teilweise abgeschnittenen Querschnitt gemäß
Fig. 1 mit eingelegter Gleitleiste.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 wird von einem enstückig
hergestellten Strangpreßprofil 1 ausgegangen.
Solche Profile
werden beispielsweise aus Metall, insbesondere Leichtmetall,
hergestellt. Mit den Bezugsziffern 2 und 3 sind Bauteile ganz
allgemein bezeichnet, die miteinander eine Gleitführung derge
stalt bilden sollen, daß das eine Bauteil 2 gegenüber dem anderen
Bauteil 3 verschieblich sein soll. Die Bauteile 2, 3
sind über entfernbare Wandabschnitte 4 miteinander verbunden und bilden
als hohles Strangpreßprofil 1 eine körperliche Einheit.
Auf diese Weise
werden Hohlräume 5, 6, 7 gebildet, die ineinander übergehen. Der Teil 5 des
Hohlraums ist dem Bauteil 2 zugeordnet und wird von einer
Ausnehmung 11 gebildet. Der Teil 7 des Hohraums ist dem Bauteil 3 zuge
ordnet und wird von einer mehrere Hinterschneidungen aufweisenden Ausnehmung 12 be
grenzt. Zwischen beiden Teilen 5 und 7 des Hohlraumes befindet sich der Teil 6 des Hohl
raums, der nach der Seite hin von den entfernbaren Wandabschnit
ten 4 begrenzt ist. Diese Wandabschnitte 4 weisen beim Ausfüh
rungsbeispiel entlang ihrer Ränder Wandschwächungen 10 in Form
von Kerben auf, welche dazu bestimmt sind, zu einem späteren
Zeitpunkt die Wandabschnitte 4 von den Bauteilen 2, 3 zu
trennen, beispielsweise abzuschälen oder abzureißen. Es ist aber
auch eine spanabhebende Entfernung der Wandabschnitte 4 möglich.
Die Teile 5 und 7 des Hohlraums werden vom Teil 6 außerdem noch zum
Teil durch stegartige Ansätze 8, 9 getrennt, die nach innen vorragen.
Der Ansatz 8 weist einen gekrümmten Übergang 13 zur
Ausnehmung 11 auf, Kanten sind weitgehend vermieden. Der andere stegartige
Ansatz 9 ist hingegen ebenso wie die die Hinterschneidungen aufweisende Ausnehmung 12
mit sogenannten Verankerungsleisten 14 versehen, die im Quer
schnitt trapezförmig und hinterschnitten ausgebildet sind, wo
durch bewußt scharfe Kanten gebildet werden.
Wie das Beispiel der Fig. 2 zeigt, wird in die Teile 5, 6, 7 des Hohlraums
ein Kunststoff, beispielsweise duromeres Polyurethan, einge
füllt und, zum Ausschäumen und Aushärten gebracht. Dadurch
entsteht ein Körper aus Kunststoff 15, der weitgehend
den Hohlraum ausfüllt. Der Kunststoff 15
soll schrumpfende, durch Zuschläge beeinflußbare Eigenschaften
haben und in seiner Außenfläche möglichst reibungsarm sein.
Diese Voraussetzungen führen dazu, daß sich der Kunststoffkör
per an den Verankerungsleisten 14 fest verkrallt und mit die
sen eine Einheit bildet. Diese Verankerungsleisten 14 können
außerdem noch quer zur Längsachse des Strangpreßprofils 1 mit Durch
brüchen, Hinterschneidungen, sägezahnartigen Profilierungen,
Rillen oder dgl. versehen sein. Gegenüber der Ausnehmung 11
und den stegartigen Ansätzen 8 führt die Schrumpfung des Kunststoffs
15 hingegen zur Bildung eines Spieles 16. Der Kunststoff
körper löst sich also flächig von den Ansätzen 8 und der glatt und gewölbten Innenwand ab. Dies
hat zur Folge, daß eine relative Beweglichkeit des Bauteiles 2
gegenüber dem Kunststoffkörper 15 ermöglicht wird, sobald die
Wandabschnitte 4 entfernt worden sind.
Dieser Zustand ist in Fig. 3 dargestellt. Man erkennt, daß, nach
dem die Wandabschnitte 4 entfernt worden sind, der Kunststoff
körper gegenüber dem Bauteil 2 praktisch nur entlang der
Stegansätze 8 geführt ist. Im übrigen hat sich das Spiel 16
gebildet, welches zur Verringerung der Reibung wünschenswert
ist.
Die in den Fig. 1 bis 3 angedeuteten Querschnitte der Bau
teile 2, 3 sind willkürlich gewählt worden. Der Fachmann hat es
in der Hand, diese Querschnitte nach den konstruktiven Gegeben
heiten beliebig zu gestalten. Auf der Basis der in der Zeichnung
dargestellten Prinzipien lassen sich zahlreiche Varianten finden,
beispielsweise auch zur Bildung von Dreh- oder Schwenkführungen.
Die Bauteile 2, 3 können beispielsweise koaxial zueinander angeordnet
sein und den Hohlraum zwischen sich bilden, wobei auch in diesem
Falle abreißbare Wandabschnitte 4 vorhanden sein können, welche ggf.
unter Scherwirkung abgetrennt werden und im Verbund verbleiben
können. Wichtig ist nur, daß das eine Bauteil 3 konstruktiv so
gebildet ist, daß der eingefüllte Kunststoff 15 sich daran fest
verhaken kann. Die durch Scherwirkung durchtrennbaren Bereiche
befinden sich demgemäß dann im Bereiche des Bauteiles, welches
die drehende Bewegung gegenüber dem Kunststoffkörper ausführen
soll.
Fig. 4 zeigt eine Variation gegenüber dem Ausführungsbeispiel
der Fig. 1. Die Gleitführung wird hier zwischen einer dünnen
Gleitleiste 17 und der Ausnehmung 11 des Teils 5 des Hohlraums hergestellt.
Die Gleitleiste 17, die auch eine Gleitfolie sein kann, ist der
Ausnehmung 11 angepaßt und wird vor dem Einfül
len des Kunststoffs 15 eingelegt. Die Gleitleiste 17 weist
Verankerungsleisten 18 auf, die vom eingefüllten Kunststoff 15 hintergriffen
werden. Bei Verwendung einer Gleitfolie empfiehlt es sich, diese
innenseitig aufzurauhen oder einen Haftvermittler aufzubringen,
um den festen Verbund mit dem Kunststoff 15 zu gewährleisten. Die
Gleitleiste 17 oder Gleitfolie besteht je nach dem Werkstoff
des Bauteils 2 aus Kunststoff oder Metall. Die Gleitleiste 17
kann außenseitig entsprechend dem Schrumpfverhalten des einge
füllten Kunststoffs 15 derart gestaltet sein, daß eine linienförmige
oder annähernd linienförmige Berührung mit dem Bauteil 2 statt
findet. Desgleichen kann die Gleitleiste 17 oder die Gleitfolie auch
unter die Ansätze 8 reichen.
Die erfindungsgemäßen Gleitführungen lassen sich beispielsweise
mit Vorteil bei Schiebeführungen für Fenster, Türen und dgl.
einsetzen. Es können aber auch Maschinenbauteile auf diese
Weise gebildet werden. Die Anwendung der Erfindung ist praktisch
unbegrenzt.
Claims (11)
1. Verfahren zum Herstellen einer Gleitführung zwischen
zwei parallel zueinander verlaufenden stabförmigen
Bauteilen, die an ihren einander zugekehrten Seiten
Ausnehmungen zur Bildung eines Hohlraumes aufweisen, in
dem eine in der Ausnehmung des einen Bauteils fest
verankerte Gleiteinlage aus Kunststoff vorgesehen wird,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum
zwischen den beiden in einem Abstand voneinander
angeordneten Bauteilen (2, 3) durch einen schrumpfenden
Kunststoff (15) ausgefüllt wird, der beim Erstarren in
der Hinterschneidungen aufweisenden Ausnehmung (12) des
einen Bauteils (3) fest verklammert bleibt, während er
sich von der Innenwandung der von Verankerungsmitteln
freien Ausnehmung (11) des anderen Bauteils (2) ablöst.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Bauteile
(2, 3) vor und während des Ausfüllens ihres Hohlraumes
durch zwei diesen nach außen hin abschließende
Wandabschnitte (4) miteinander verbunden sind, die nach
dem Erstarren des Kunststoffes (15) entfernt,
insbesondere spanlos abgeschält oder abgerissen,
werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß vor dem Ausfüllen des
Hohlraumes in die von Verankerungsmitteln freie
Ausnehmung (11) eine an deren Innenwand angepaßte
Gleitfolie oder Gleitleiste (17) aus Metall oder
Kunststoff eingelegt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Gleitleiste
(17) verwendet wird, die an ihrer dem Kunststoff (15)
zugekehrten Innenseite Verankerungsleisten (18) mit
schwalbenschwanzförmigem Querschnitt aufweist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß als Kunststoff (15)
ein duromeres Polyurethan mit hoher Dichte verwendet
wird.
6. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden im
Abstand voneinander angeordneten und durch die beiden
Wandabschnitte (4) miteinander verbundenen Bauteile
(2, 3) aus einem einteiligen Strangpreßprofil mit dreiteiligem
Hohlraum bestehen, von dem der eine Teil (7) durch die
Innenwand der mehrere Hinterschneidungen aufweisenden
Ausnehmung (12) des einen Bauteils (3), der andere Teil
(5) durch die glatt und gewölbt ausgebildete Innenwand
der Ausnehmung (11) des anderen Bauteiles (2) und der
dazwischenliegende, dritte Teil (6) durch die beiden
Wandabschnitte (4) nach außen hin begrenzt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden
Wandabschnitte (4) im Bereich ihrer an die Bauteile
(2, 3) angrenzenden Ränder mit Wandschwächungen (10)
versehen sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen
(11, 12) der beiden Bauteile (2 bzw. 3) an ihren
einander zugekehrten Seiten durch neben den
Wandabschnitten (4) liegende, gegen das Profilinnere
hin vorstehende, stegartige Ansätze (8 bzw. 9) begrenzt
sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die gewölbt
ausgebildete Innenwand der von Verankerungsmitteln
freien Ausnehmung (11) gekrümmt in die zugeordneten,
stegartigen Ansätze (8) übergeht.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die
Hinterschneidungen der Ausnehmung (12) des einen
Bauteiles (3) durch Verankerungsleisten (14) mit
schwalbenschwanzförmigem Querschnitt gebildet sind.
11. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Bauteile (2, 3) im Abstand voneinander
getrennt angeordnet und in einer geschlossenen Form
eingespannt sind und zusammen mit dieser einen
dreiteiligen Hohlraum bilden, von dem der eine Teil (7)
durch die Innenwand der mehrere Hinterschneidungen
aufweisenden Ausnehmung (12) des einen Bauteils (3),
der andere Teil (5) durch die glatt und gewölbt
ausgebildete Innenwand der Ausnehmung (11) des anderen
Bauteiles (2) und der dazwischenliegende, dritte Teil
(6) durch die Form nach außen hin begrenzt ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19833334332 DE3334332A1 (de) | 1983-09-22 | 1983-09-22 | Verfahren und hohlkoerper zur herstellung einer gleitfuehrung zwischen zwei relativ zueinander beweglichen bauteilen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19833334332 DE3334332A1 (de) | 1983-09-22 | 1983-09-22 | Verfahren und hohlkoerper zur herstellung einer gleitfuehrung zwischen zwei relativ zueinander beweglichen bauteilen |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3334332A1 DE3334332A1 (de) | 1985-04-04 |
DE3334332C2 true DE3334332C2 (de) | 1989-11-09 |
Family
ID=6209791
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19833334332 Granted DE3334332A1 (de) | 1983-09-22 | 1983-09-22 | Verfahren und hohlkoerper zur herstellung einer gleitfuehrung zwischen zwei relativ zueinander beweglichen bauteilen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3334332A1 (de) |
Cited By (1)
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DE10335276A1 (de) * | 2003-08-01 | 2005-03-03 | Seitz Gmbh & Co. Kg | Verfahren zum Herstellen eines Rahmens insbesondere für ein Fenster oder eine Tür an einem Wohnwagen oder einem Reisemobil |
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1983
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