DE3332284A1 - Diagnostisches roentgengeraet - Google Patents
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Description
ο Die Erfindung betrifft ein Diagnose-Röntgengerät bzw.
ein diagnostisches Röntgengerät zur Anwendung der digitalen Röntgenradiographie, bei dem insbesondere eine Beeinträchtigung
der Auflösung der mittels einer Röntgen-Fernsehkamera
aufgenommenen Röntgenbilder infolge eines Unterschieds in den Seitenverhältnissen (aspect ratios)
der verwendeten Fernsehkameras vermieden werden kann.
Figur 1 ist ein Blockschaltbild eines typischen bisherigen diagnostischen Röntgengeräts mit einer Röntgenröhre
1.
Dabei werden pulsierende Röntgenstrahlen mittels der Röntgenröhre 1, an der eine durch eine Ultrahochspannungs-Erzeugungsvorrichtung
2 (UHS) erzeugte Hochspannung anliegt, auf ein zu untersuchendes Objekt 3 geworfen. Ein
Bildverstärker 4 nimmt ein Bild der durch das Objekt 3 hindurchgedrungenen Röntgenstrahlung ab und wandelt sodann
dieses Röntgen(strahlungs)bild in ein entsprechendes
optisches Bild um. Das vom Bildverstärker 4 gelieferte optische Bild wird über ein optisches System und eine
Blende 5 auf die Aufnahmeröhre einer Fernsehkamera 6 geworfen und dann in einer Kamerasteuereinheit (CCU) 7
in ein Videosignal umgesetzt, das einem Videoprozessor eingegeben wird. Dieses Videosignal wird durch einen
Analog/Digital- bzw. A/D-Wandler 11 derart in ein digitales
Videosignal umgewandelt, daß das von der Steuereinheit
(CCU) 7 gelieferte Signal dem Wandler 11 über einen Eingangswähler (INS) 9 und erforderlichenfalls einen
logarithmischen Verstärker (LGA) 10 zugeführt wird.
Im Normalfall wird das Videosignal vom Eingangswähler 9
unter Umqehunq des loqarithmischen Verstärkers 10 dem
A/D-Wandler 11 über einen Schalter 40 unmittelbar zuqeführt.
Das in diqitale Form umgesetzte Videosignal wird in einer logischen Recheneinheit (ALU) 12 verarbeitet
und dann in einem ersten Halbbildspeicher 13 gespeichert. Diese Verarbeitungsoperation ist im folgenden als "erste
arithmetische oder Rechenoperation" bezeichnet, und diese umfaßt die im folgenden beschriebene Verarbeitungsoperation.
Im einzelnen werden die Maskenbildsignale für ζ-.B. jeweils mehrere Halbbilder (frames) summiert, worauf
ihr Mittelwert bestimmt wird, um in diesen Signalen enthaltenes statisches Rauschen zu beseitigen.
Es ist darauf hinzuweisen, daß der erste Halbbildspeicher 13 das digitale Videosignal speichert, das durch
Umsetzung des Röntgenbildsignals erhalten wurde, welches vor dem Einspritzen des Rontgenkontrastmittels in das
Untersuchungsobjekt 3 aufgenommen worden ist ("Maskenbildspeicher").
Ein zweiter Halbbildspeicher 14 besitzt denselben Aufbau wie der erste Halbbildspeicher 13 und dient zur
Speicherung des digitalen Videosignals, das durch Umsetzung des nach dem Einspritzen des Rontgenkontrastmittels
in das Untersuchungsobjekt 3 aufgenommenen Röntgenbildsignals erhalten wird ("Kontrastbildspeicher").
Dieser Speichervorgang entspricht völlig demjenigen beim ersten Halbbildspeicher 13. Zwei in den beiden HaIbbildspeichern
13 und 14 gespeicherte Sätze von Digitalsignalen werden in der logischen Recheneinheit 12 einer
Subtraktionsverarbeitung als "zweite Rechenoperation" unterworfen, wobei ein Subtraktions-Videosignal erhalten
wird, das über eine Videosignal-Verstärkerschaltung einem Digital/Analog- bzw. D/A-Wandler eingegeben und
in diesem so in ein analoges Videosignal umgesetzt wird,
daß das Subtraktions-Videosignal auf einem ersten Monitor 17 wiedergegeben oder mittels eines Videoplattenrecorders
(VDR) 18 aufgezeichnet wird.
Der andere D/A-Wandler 19 ist im Videoprozessor 8 vorgesehen,
um ein digitales Videosignal, das der Subtraktionsverarbeitung noch nicht unterworfen worden ist, in
ein analoges Videosignal umzusetzen (Maskenbildsignal).
Das analoge Videosignal vom zweiten D/A-Wandler 19 wird einem zweiten Monitor 20 zur Wiedergabe des Maskenbilds
des Objekts 3 eingespeist. Dieses analoge Videosignal wird auch für die Aufzeichnung einer Mehrformatkamera
(MFK) 21 zugeführt.
Der Videoplattenrecorder 18 besitzt eine Speicherkapazität von z.B. 600 Fernsehhalbbildern. Das Videoausgangssignal
von diesem Recorder (Aufzeichnungsgerät) 18 wird in einem beliebigen Takt (timing) zum Eingangswähler
0 des Videoprozessors 8 ausgegeben und kann über letzteren auf dem ersten Monitor 17 wiedergegeben
werden.
Die Anordnung umfaßt ferner eine Schnittstellenschaltung (ITF) 22 für das diagnostische Röntgengerät und eine
System-Schalttafel 23 des Videoprozessors 8.
Bei diesem bisherigen diagnostischen Röntgengerät werden allgemein zwei Arten von Röntgen-Fernsehkameras verwendet,
nämlich eine für das Radiographie/Durchleuchtungs-Tischsystem (R/F table system) und die andere für das Vasographiesystem.
Allgemein gesagt, beträgt das Seitenverhältnis (aspect ratio) der ersteren Kamera 1:1 und dasjenige
der letzteren Kamera 3:4. Ein diagnostisches
Röntgengerät unter Verwendung einer Fernsehkamera mit dem Seitenverhältnis 1:1 ist selbstverständlich so ausgelegt,
daß der Videoprozessor das von der genannten Fernsehkamera gelieferte Videosignal verarbeiten kann. Auf
ähnliche Weise ist der Videoprozessor 8 für die Fernsehkamera mit dem Seitenverhältnis 3:4 konstruktiv an
dieses Seitenverhältnis angepaßt.
Da das diagnostische Röntgengerät unvermeidlich sehr kostenaufwendig ist, sollte ein einziges Gerät vorzugsweise
Fernsehkameras sowohl für das Radiographie/Durchleuchtungs-Tischsystem
als auch für das Vasographiesystem verwenden können. Mit anderen Worten: es wird erwartet,
daß die beiden Fernsehkameras mit verschiedenen Seitenverhältnissen elektrisch an ein Diagnosegerät angeschlossen
werden können.
Wenn die Fernsehkamera für das Vasographiesystem (Seitenverhältnis
3:4) unmittelbar mit einem diagnostischen Röntgengerät, das an eine Fernsehkamera für das Radiographie/Durchleuchtungs-Tischsystem
angepaßt ist, verbunden wird, ergeben sich jedoch die folgenden Probleme: Da die Abtastlänge der Aufnahmeröhre während einer
Horizontalabtastperiode praktisch um 4/3 länger wird als das ursprüngliche Seitenverhältnis, wird die horizontale
Auflösung im Vergleich zu einer Fernsehkamera mit dem Seitenverhältnis 1:1 um das 3/4-fache verschlechtert.
Aufgabe der Erfindung ist damit die Ausschaltung der bei den bisherigen Röntgengeräten bestehenden Probleme durch
Schaffung eines diagnostischen Röntgengeräts, bei dem eine Verschlechterung oder Beeinträchtigung der horizontalen
Auflösung und eine Kontraständerung, die durch einen Unterschied in den Seitenverhältnissen hervorge-
rufen werden, durch Hinzufügung einer einfachen Schaltung
vermieden werden können,
Diese Aufgabe wird bei einem diagnostischen Röntgengerät der angegebenen Art erfindungsgemäß gelöst durch
Röntgenstrahlungseinheiten zum Aussenden von Röntgenstrahlung gegen ein Untersuchungsobjekt, durch eine
Röntgen-Fernsehkamera zur Lieferung eines analogen Videosignals, das bei Empfang der Röntgenbilder des
Untersuchungsobjekts mit einem vorbestimmten Seitenverhältnis verarbeitet wird, durch einen Videoprozessor mit
einem Analog/Digital- bzw, A/D-Wandler zur Umwandlung des von der Röntgen-Fernsehkamera gelieferten analogen
Videosignals in ein entsprechendes digitales Videosignal, einer mindestens einen Speicherkreis und eine Lese/-Einschreib-Steuerschaltung
aufweisenden, mit dem A/D-Wandler verbundenen Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung,
welche das vorbestimmte Seitenverhältnis des digitalen Videosignals durch Steuerung der Analog/Digital-Umwandlungsgröße
des A/D-Wandlers und Ansteuerung der Lese/Einschreib-Steuerschaltung für einen Zugriff zum
Speicherkreis ändert, und einem mit der Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung verbundenen Digital/Analog- bzw.
D/A-Wandler zur Umwandlung des von der Umwandlungsschaltung
gelieferten digitalen Videosignals in ein entsprechendes Analogsignal, und durch Fernsehmonitoren, die
zur Wiedergabe des vom D/A-Wandler gelieferten analogen Videosignals mit dem Videoprozessor verbunden sind, wobei
das Seitenverhältnis des analogen Videosignals für die Wiedergabe des Röntgenbilds auf den Fernsehmonitoren
angepaßt ist.
Die Erfindung bietet damit den Vorteil, daß eine Verschlechterung der Auflösung und des Kontraste infolge
verschiedener Seitenverhältnisse der Fernsehkameras und der Monitoren vermieden worden können, ohne daß die Gesamtschaltung
in komplexer Weise umkonstruiert zu werden braucht.
Im folgenden sind bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung im Vergleich zum Stand der Technik anhand der
Zeichnung näher erläutert. Es zeigens 10
Fig. 1 ein Blockschaltbild eines bisherigen diagnostischen Röntgengeräts/
Fig. 2 ein Blockschaltbild eines diagnostischen Röntgengeräts gemäß einer bevorzugten Ausführungs-
form der Erfindung,
Fig. 3 ein detailliertes Blockschaltbild einer beim Röntgengerät nach Fig. 2 verwendeten Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung,
Fig. 4 ein Zeit(Steuer)diagramm zur Verdeutlichung der
Arbeitsweise der Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung nach Fig. 3,
25
25
Fig. 5 ein Zeit(Steuer)diagramm zur Verdeutlichung der
Arbeitsweise einer Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung gemäß einer anderen Ausführungsform
der Erfindung und
Fig. 6 ein Blockschaltbild einer anderen Ausführungsform der Erfindung.
Fig. 1 ist eingangs bereits erläutert worden. 35
Eine bevorzugte Ausführungsform eines diagnostischen RÖntgengerätes gemäß der Erfindung ist in den Fig. 2
bis 4 dargestellt. Fig.2 ist dabei ein Blockschaltbild
der Gesamtschaltung bzw. -anordnung des Röntgengeräts
100. Wie aus Fig. 2 hervorgeht, unterscheidet sich das Röntgengerät 100 von demjenigen nach Fig. 1 dadurch,
daß im Videoprpzessor 8 zusätzlich eine Seitenverhgltnis-Umwandlungsschaltung
24 vorgesehen ist. Der restliche SchaJLtungsaufbau entspricht demjenigen gemäß
Fig. 1. Aus diesem Grund ist im folgenden lediglich die Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung 24 im einzelnen
erläutert.
Gemäß Fig. 2 i$t die Seitenverhältnis-Utawandlungsschaltung
24 zwischen den A/D-Wandler 11 und die logische Recheneinheit (ALU) 12 geschaltet. Die Seitenverhältnis-Umwandlung
sschaltung 24 ajrbeitet wie folgt: Wenn das Seitenverhältnis der beim: diagnostischen Röntgengerät
100 verwendete^ Fernsehkamera 6 3:4 beträgt, wird die
Analog/Digital- bzw. A/D-Wandlerperiode durch Ansteuerung des A/D-Wandlers 11 mit einem Hochfrequenz-Taktimpuls
CK verkürzt, während eine Periode zur Lieferung des vom A/D-Wandler 11 erhaltenen digitalen
Videosignals zur logischen Recheneinheit 12 verlängert wird; wenn die Fernsehkamera mit dem Seitenverhältnis
1:1 an das Röntgengerät 1OO angeschlossen ist, wird die A/D-Wandlerperiode des A/D-Wandlers 11 durch Verwendung
eines Taktimpu,lses CK niedriger Frequenz verlängert,
während die Pejriode zur Lieferung des Videosignals zur
logischen Recheneinheit 1,2 dieselbe ist wie in der verlängerten Wandlerperiode, wie im einzelnen noch zu erläutern
sein wird.
Fig. 3 veranschaulicht in Blockschaltbildform den Innenaufbau der Seitenverhältnis-Wandlerschaltung 24.
' fr-
Eine Eingangs-Verriegelungsschaltung:25 vermag das vom
A/D-Wandler 11 gelieferte digitale Videosignal unter der
Steuerung des Taktimpulseß CK , der von einem nicht dargestellten Taktimpulsgenerator geliefert wird, zu
verriegeln bzw. zu halten» Ein erster und ein zweiter Puffer- bzw. Zwischenspeicher 26 bzw» 27 dienen jeweils
zur Speicherung des digitalen Videosignals, das in der Eingangs-Verriegelungsschaltung 25 vferriegelt bzw. gehalten
und von ihr geliefert wird. Bei 28 und 29 ;sind Torschaltungen angedeutet, welche die im folgenden beschriebenen
Funktionen besitzen. Beij Eingang eines Freigabesignals· EN, welches eine Einschreib- und auch eine
Lesezeit zu steuern bzw. zu bestimmet vermag, sowie des Taktimpulses CK und eines;1/2-HD-Signals, das eine Einschreib-
und eine Leseperiode zu bestimmen vermag, liefern diese Torschaltungen die digitalen Videosignale
von den Zwischenspeichern 26 bzw. 27 zu ersten und zweiten
Lese/Einschreib-Adressenzählern 3O bzw. 31. Es ist
darauf hinzuweisen, daß das 1/2-HD-Signal ein sogenanntes
"1/2-Horizontalansteuersignal" ist, dessen Phase mit
dem Horizontalabtastsignal der Fernsehkamera 6 synchronisiert und dessen Impulsbreite von letzterem Signal verschieden
ist.
Die Aufgabe des ersten Lese/Einschreiib-Adressenzählers
30 besteht darin, dem ersten Zwischenspeicher 26 ein Signal zur Bezeichnung der Lese- und Einschreibadressen
zu liefern; der zweite Lese/Einschreib-Adressenzähler
31 dient andererseits zur Lieferung eines Signals für die Bezeichnung von Lese- und Einschreibadressen zum
zweiten Zwischenspeicher 27. Ein Flip-Flop 32 liefert ein 1/2-HD-Signal durch Frequenzteilung des Horizontalansteuer-
bzw. HD-Signala. Von der einen Ausgangsklemme
Q des Flip-Flops 32 aus wird dieses 1/2-HD-Signal an die
Torschaltung 29,den ersten Adressenzähler 30 und den
ersten Zwischenspeicher 26 angelegt. Von der anderen Ausgangsklemme Q wird dieses Signal der Torschaltung
28/ dem zweiten Adressenzäjhler 31 und dem zweiten
Zwischenspeicher 27 eingespeist. Die Ziffern 33 und 34 bezeichnen eine erste bzw. eine zweite Ausgangs-Verriegelungsschaltung,
weichte die von erstem und zweitem Zwischenspeicher 26 bzw. 2,7 gelieferten Videosignale
zu verriegeln bzw. zu halten vermögen. Die Ausgangssignale
der beiden Ausgangs-Verriegelungsschaltungen 33 und 34 bilden ein der logischen Recheneinheit (ALU)
12 zuzulieferndes Ausganggsignal der Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung
24. Wenn in letzterer das Seitenverhältnis mit 3:4 festgelegt ist, werden die Perioden
des genannten Freigabesignals EN und des Taktimpulses CK abwechselnd auf 3:4 bzw. 1:1 festgelegt.
Fig. 4 ist ein Zeitsteuerdiagramm zur Erläuterung der Arbeitsweise des ursprünglich für ein Seitenverhältnis
von 1:1 ausgelegten diagnostischen Röntgengeräts 100 für den Fall, daß eine Fernsehkamera mit dem Seitenverhältnis
3:4 an das Gerät angeschlossen ist.
Zunächst wird das von der Kamerasteuereinheit (CCU) 7
gemäß Fig. 1 gelieferte analoge Videosignal durch den A/D-Wandler 11, der durch den Taktimpuls CK für das
Seitenverhältnis 3:4 (3:4-Taktimpuls CK) angesteuert wird, in das vorgegebene digitale Videosignal umgesetzt.
Dieser 3:4-Taktimpuls CK besitzt eine um das 4/3-fache
höhere Frequenz als der 1:1-Taktimpuls CK, so daß das
analoge Videosignal mit einer um das 4/3-fache höheren Umwandlungsgeschwindigkeit als bei Verwendung der Fernsehkamera
mit aera Seitenverhältnis 3:4 einer A/D-Umwandlung
unterworf£n wird. Sodann wird das umgewandelte
digitale Videosignal von der durch den 3:4-Taktimpuls
CK gesteuerten Eingangs-Verriegelungsschaltung 25 verriegelt bzw. gehalten und anschließend durch die Verriegelungsschaltung
25 zu erstem und zweitem Zwischenspeicher 26 bzw. 27 geliefert. Die Einschreib/Lese-Steueroperationen
für diese Zwischenspeicher 26 und 27 werden durch das Flip-Flop 32 ausgeführt, dem das 1/2-HD-Signal
eingegeben wird. Die genauen Zeitsteuerungen bzw. Takte (timings) des 1/2-HD-Signals sind in Fig. 4
veranschaulicht. Wenn das 1/2-HD-Signal den hohen Pegel
besitzt, wird der Adressenzähler 30 wirksam, um das von der Eingangs-Verriegelungsschaltung 25 gelieferte digitale
Videosignal unter der Steuerung des 3:4-Taktimpulses CK in den ersten Zwischenspeicher 26 einzuschreiben.
Wenn dieses Signal den niedrigen Pegel besitzt, bewirkt der genannte -Zähler 30 das Auslesen des digitalen Videosignals
aus dem ersten Zwischenspeicher 26 und seine Lieferung zur ersten Ausgangs-Verriegelungsschaltung 33.
Wenn andererseits das 1/2-HD-Signal den niedrigen Pegel besitzt, bewirkt der zweite Adressenzähler 31 das Einschreiben
des digitalen Videosignals in den zweiten Zwischenspeicher 27 unter der Steuerung des 3:4-Taktimpulses
CK. Wenn dieses Videosignal den hohen Pegel besitzt, bewirkt der zweite Adressenzähler 31 das Auslesen
des gespeicherten Videosignals aus dem Zwischenspeicher 27 und seine Lieferung zur zweiten Ausgangs-Verriegelungsschaltung 34 unter der Steuerung des 1:1-Taktimpulses
CK.
Die Einschreibzeit wird durch das Freigabesignal EN (für Seitenverhältnis 3:4) gesteuert, während die Lesezeit
durch das Freigabesignal EN (für Seitenverhältnis 1:1) gesteuert wird. Mit anderen Worten: wenn die Einschreib-
operation mit hoher Geschwindigkeit durch den 3^-Taktimpuls
CK bewirkt wird, ist die Einschreiboperation
während eines niedrigen Pegels des 3:4-Freigabesignals EN abgeschlossen, dessen Impulsbreite um das 3/4-fache kürzer ist als ,die des 1:1-Freigabesignals EN. Wenn
dagegen die Le$eoperation durch den 1:1-Taktimpuls CK mit niedriger Geschwindigkeit bewirkt wird, ist diese Leseoperation während eines hohen Pegels des 1:1-FreigäbesignaIs EN abgeschlossen, dessen Impulsbreite größer i$t als diejenige des 3:4-<Freigabesignals EN.
während eines niedrigen Pegels des 3:4-Freigabesignals EN abgeschlossen, dessen Impulsbreite um das 3/4-fache kürzer ist als ,die des 1:1-Freigabesignals EN. Wenn
dagegen die Le$eoperation durch den 1:1-Taktimpuls CK mit niedriger Geschwindigkeit bewirkt wird, ist diese Leseoperation während eines hohen Pegels des 1:1-FreigäbesignaIs EN abgeschlossen, dessen Impulsbreite größer i$t als diejenige des 3:4-<Freigabesignals EN.
Im folgenden seien die in Fig. 4 dargestellten Vorgänge zusammengefaßt. Während das mit hoher Geschwindigkeit
erfolgende Einschreiben im ersten Zwischenspeicher 26 eirfolgt, wird das Auslesen des bereits in den zweiten
Zwischenspeicher 27 eingeschriebenen digitalen Videosignals mit niedriger Geschwindigkeit durchgeführt. Danach
wird, während das mit hoher Geschwindigkeit in den eisten Zwischenspeicher 26 eingeschriebene digitale
Videosignal mi^ niedriger Geschwindigkeit ausgelesen
Videosignal mi^ niedriger Geschwindigkeit ausgelesen
wird, die mit hoher Geschwindigkeit erfolgende Einschreiboperation
bezüglich des zweiten Zwischenspeichers 27 durchgeführt.
Die vorstehenden Erläuterungen betreffen die Arbeits- * weise der ein Seitenverhältnis von 3:4 besitzenden Fernsehkamera
6 für das Vasographiesystem. Bei Verwendung einer ein Seitenverhältnis von 1:1 besitzenden Fernsehkamera
für das Radiographie/Durchleuchtungs-Tischsystem stehen der A/D-Wandler
11, die Eingan^s-Verriegelungsschaltung 25 sowie die
Adressenzähler 30 und 31 unter der Steuerung des 1:1-Taktimpulses CK, wobei nur das 1:1-Freigabesignal EN
benutzt wird, weil das Röntgengerät 100, wie erwähnt, ursprünglich konstruktiv dem Seitenverhältnis von 1:1
Adressenzähler 30 und 31 unter der Steuerung des 1:1-Taktimpulses CK, wobei nur das 1:1-Freigabesignal EN
benutzt wird, weil das Röntgengerät 100, wie erwähnt, ursprünglich konstruktiv dem Seitenverhältnis von 1:1
angepaßt ist. In diesem Pall muß das Zeitsteuerdiagramin
gemäß Fig. 4 auf die im folgenden beschriebene Weise umgeordnet werden. Die Zeiten bzw. Zeitspannen für die
durch die einzelnen Adressenzähler 30 und 31 auszuführenden Einschreibvorgänge müssen entsprechend dem 1:1-Freigabesignal
EN lang sein, und die Einschreibperioden müssen ebenfalls entsprechend lang sein.
Bei der bevorzugten Ausführungsform gemäß Fig. 2 und 3 werden die Videosignale von zwei Ferüisehbildfeldern
der Röntgen-Fernsehkamera 6 bei jedem einzelnen Fernsehbildfeld
getrennt in den Zwischenspeichern 26 und 27 abgespeichert, und während an einem Zwischenspeicher
die Einschreiboperation erfolgt, steht der andere Zwischenspeicher für die Leseoperation zur Verfügung.
Auf diese Weise können die mit hoher Geschwindigkeit erfolgende Einschreiboperation und die mit niedriger Geschwindigkeit
erfolgende Leseoperation realisiert werden.
Beim erfindungsgemäßen Röntgengerät werden daher Röntgenbildauflösung
und -kontrast nicht in Abhängigkeit von den Seitenverhältnissen der jeweils verwendeten Fernsehkameras
verschlechtert oder beeinträchtigt, weil die Umwandlungsgröße des A/D-Wandlers 11 in Abhängigkeit
vom Seitenverhältnis 1:1 oder 3:4 variabel ist. Eine Verschlechterung von Auflösung und Kontrast kann daher
in vorteilhafter Weise einfach durch Verwendung der Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung vermieden werden.
Außerdem ist es nicht nötig, den Videoprozessor als Hochgeschwindigkeitsversion oder komplexe Konstruktion
umzugestalten.
Im folgenden ist anhand der Fig. 5 und 6 eine andere
Ausführungsform der Erfindung erläutert. 35
AS
- ys -
Wie vorstehend erwähnt, ist der auf die Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung
24 im Videoprozessor 8 folgende Schaltungsteil ursprünglich an eine ein Seitenverhältnis
von 1:1 besitzende Fernsehkamera 6 für das Radiographie/Durchleuchtungs-Tischsystern
angepaßt. Die Erfindung ist jedoch keineswegs auf das genannte Seitenverhältnis beschränkt. Beispielsweise kann der Videoprozessor
8 erfindungsgemäß auch so ausgelegt sein, daß er an die ein Seitenverhältnis von 3:4 besitzende Fernsehkamera
für das Vasographiesystem angepaßt ist.
Fig. 5 veranschaulicht eini Zeit Steuerdiagramm für ein
diagnostisches Röntgengerät/ an das eine ein Seitenverhältnis von 3:4 besitzende Fernsehkamera 6 anpaßbar ist.
Wie aus dem Zeitsteuerdiagranim gemäß Fig. 5 ohne weiteres hervorgeht, wird bei dieser Ausführungsform die Schaltung
auf die umgekehrte Weise wie bei der zuerst beschriebenen Ausführungsform betrieben. Dies bedeutet, daß die
Einschreiboperation mit niedriger Geschwindigkeit und die Leseoperation mit hoher Geschwindigkeit durchgeführt
werden. Bei dieser Ausführungsform werden bei der
Leseoperation ein 1:1-Taktimpuls CK und bei der Einschreiboperation
ein 3:4-Taktimpuls CK verwendet. Andererseits
besteht ein Freigabesignal zur Steuerung oder Bestimmung der Einschreibzeit aus dem 1 $ 1-Freigabesignal EN, während
' ein entsprechendes Freigabesignal für die Lesezeit aus dem 4:3- bzw. 3:4-Freigabesignal EN besteht.
Wenn weiterhin bei dieser Ausführungsform eine Fernsehkamera mit dem Seitenverhältnis 3:4 benutzt wird, kann
ersichtlicherweise der ursprüngliche 3:4-Taktimpuls CK
benutzt werden, wobei nur eine Wahl zur Einführung des 3s4-Freigabesignals EN getroffen zu werden braucht.
Obgleich die Erfindung vorstehend anhand zweier Ausführung sformen im einzelnen dargestellt und beschrieben
ist, sind dem Fachmann selbstverständlich verschiedene Änderungen und Abwandlungen oder Weglassungen möglich.
Beispielsweise werden bei den beiden beschriebenen Ausführung sformen die Lese/Einschreib-Operationen nicht
gleichzeitig durchgeführt. Aus diesem Grund werden die beiden Zwischenspeicher 26 und 27 benötigt. Falls jedoch
die beiden Operationen jeweils zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden können, braucht nur ein einziger
Zwischenspeicher vorgesehen zu sein.
Aus der vorstehenden Beschreibung dürfte hervorgehen, daß das erfindungsgemäße diagnostische Röntgengerät auch
an Fernsehkameras mit beliebigen anderen Seitenverhältnissen anpaßbar ist. Außerdem ist die Erfindung auch
auf den im folgenden beschriebenen Fall anwendbar. Wenn nämlich das Röntgengerät ursprünglich an das bestimmte
Seitenverhältnis der jeweiligen Fernsehkamera angepaßt ist, können Fernsehmonitore mit davon verschiedenen
Seitenverhältnissen zweckmäßig an das erfindungsgemäße diagnostische Röntgengerät angeschlossen werden. Ebenso
kann die Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung durch einen Mikrorechner gesteuert werden, so daß sie für beliebige
Seitenverhältnisse einsetzbar ist.
Gemäß Fig. 6 können zwei verschiedene Röntgenprojektionsvorrichtungen
an das erfindungsgemäße diagnostische Röntgengerät angeschlossen werden, so daß eine vergleichende
Betrachtung (contradiction observation) der von diesen beiden Projektionsvorrichtungen oder -systemen
gelieferten Röntgenbilder möglich ist. In diesem Fall müssen zwar die Einheiten, wie Röntgenröhren und
Kollimatoren 1A (1B), Ultrahochspannungs-Erzeugungsvorrichtungen
2A (2B), Untersuchungsobjekte 3A (3B), Bildverstärker 4A (4B), optische Systeme mit Blenden 5A (5B),
Fernsehkameras 6A (6B), Kamerasteuereinheiten 7A (7B) und Schnittstellenschaltungen 22A (22B) für das diagnostische
Röntgengerät jeweils doppelt vorgesehen werden, während ein einziger Videoprozessor 8 benutzt werden
kann, dem die beiden Ausgangssignale dieser beiden Systeme eingegeben werden , so daß jedes der erzeugten
Röntgenbilder auf den Monitoren 17A (17B) wiedergegeben bzw. durch die Videoplattenrecorder 18A (18B) aufgezeichnet
wird.
Im folgenden ist die Arbeitsweise der Anordnung gemäß Fig. 6 erläutert. Es sei angenommen, daß die erste Fernsehkamera
6A das Seitenverhältnis 3:4 und die zweite Fernsehkamera 6B das Seitenverhältnis 1:1 besitzt. Die
von diesen Fernsehkameras jeweils gelieferten Ausgangssignale werden über den Eingangswähler 90 selektiv dem
Videoprozessor 8 eingegeben. Wenn letzterem das mit dem Seitenverhältnis 3:4 verarbeitete Videosignal eingegeben
wird, wird der A/D-Wandler 11 mit einem Hochfrequenz-Taktimpuls
CK (für Seitenverhältnis 3:4) betrieben, und das umgewandelte Videosignal wird damit zur Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung
24 und sodann zur logischen Recheneinheit 12 übertragen. Das in der logischen Recheneinheit
12 verarbeitete digitale Videosignal wird sodann in das entsprechende Analogsignal umgewandelt. Anschließend
wird das Analogsignal unter der Steuerung des Niederfrequenz-Taktimpulses CK (für Seitenverhältnis
1:1) ausgelesen, um auf dem betreffenden Monitor wiedergegeben zu werden.
Λ2
-Ur-
Wenn andererseits das mit dem Seitenverhältnis von 1:1 verarbeitete Videosignal von der betreffenden Fernsehkamera
dem Videoprozessor 8 eingegeben wird, wird der A/D-Wandler 11 mit einem niederfrequenten 1:1-Taktimpuls
CK betrieben, so daß das umgewandelte Videosignal unter der Steuerung des 1:1-Taktimpulses CK
in der Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung 24 und der logischen Recheneinheit 12 weiter^verarbeitet wird,
um auf dem betreffenden Monitor wiedergegeben zu werden.
Wie erwähnt, ergeben sich bei Verwendung von Fernsehkameras mit mehreren unterschiedlichen Seitenverhältnissen
bei einem diagnostischen Röntgengerät weitere Aspekte. Insbesondere ist es dabei nicht nötig, daß
die Fernsehmonitore oder die Mehrformatkameras mit Seitenverhältnissen gewählt sind, die entsprechend den
beim Röntgengerät verwendeten Fernsehkameras bestimmt sind. Da weiterhin ein bestimmtes Seitenverhältnis, beispielsweise
ein solches von 1:1, als gemeinsames Seitenverhältnis eingeführt bzw. vorgesehen werden kann,
lassen sich eine Vereinfachung der Gesamtanordnung und eine Verringerung ihrer Herstellungskosten realisieren.
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Claims (1)
- Patentansprüche1. Diagnostisches Röntgengerät, ge kennzeichnet durch Röntgenstrahlungseinheitert (1, 2) zum Aussenden von Röntgenstrahlung gegen ein Untersuchungsobjekt (3), durch eine Röntgen-Fernsehkamera (4, 5, 6) zur Lieferung eines analogen Videosignals, das bei Empfang der Röntgenbilder des Untersuchungsobjekts (3) mit einem vorbestimmten Seitenverhältnis verarbeitet wird, durch einen Videoprozessor (8) mit einem Analog/Digitalbzw. A/D-Wandler (11) zur Umwandlung des von der Röntgen-Fernsehkamera (4, 5, 6) gelieferten analogen Videosignals in ein entsprechendes digitales Videosignal, einer mindestens einen Speicherkreis (13, 14) und eine Lese/ Einschreib-Steuerschaltung (23) aufweisenden, mit dem A/D-Wandler (11) verbundenen Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung (24), welche das vorbestimmte Seitenverhältnis des digitalen Videosignals durch Steuerung der Analog/Digital-Umwandlunqsgröße des A/D-Wandlers (11) und Ansteuerung der Lese/Einschreib-Steuerschaltung (23) für einen Zugriff zum Speicherkreis (13, 14) ändert, und einem mit der Seitenverhältnis-Umwandlunqsschaltung verbundenen Digital/Analoq- bzw. D/A-Wandler (16, 19) zur Umwandlung des von der Umwandlungsschaltunq (24) gelieferten digitalen Videosignals in ein entsprechendes Analogsignal , unddurch Fernsehmönitoren (17, 20), die zur Wiedergabe des vom D/A-Wandler (16, 19) gelieferten analogen Videosignals mit dem Videoprozessor (8) verbunden sind, wobei das Seitenverhältnis des analoqen Videosignals für die Wiedergabe des Röntgenbilds auf den Fernsehmonitoren angepaßt ist.2. Röntgengerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung (24) einen ersten Puffer- oder Zwischenspeicher (26) und einen zu diesem parallel geschalteten zweiten Pufferoder Zwischenspeicher (27) aufweist, die das digitale Videosignal vom A/D-Wandler (11) abwechselnd speichern und ausgeben, und zwar -durch Ansteuerung der Lese/Einschreib-Steuerschaltung (28, 29, 30, 31) in der Weise, daß das vorbestimmte Seitenverhältnis des digitalen Videosignals geändert wird.3. Röntgengerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenverhältnis-Umwandlungsschaltung (24)IQ weiterhin eine zwischen den A/D-Wandler (11) sowie ersten und zweiten Zwischenspeicher (26, 27) geschaltete Eingangs-Verriegelungsschaltung (25), eine erste und eine zweite, mit erstem bzw. zweitem Zwischenspeicher (26, 27) verbundene Ausgangs-Verriegelungsschaltung (33,34) zum Verriegeln bzw. Halten der Videosignale, deren Seitenverhältnisse geändert worden sind, sowie einen ersten und einen zweiten Lese/Einschreib-Adressenzähler (30, 31) als Lese/Einschreib-Steuerschaltung aufweist.
Applications Claiming Priority (1)
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JP57156069A JPS5944244A (ja) | 1982-09-07 | 1982-09-07 | X線診断装置 |
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Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Families Citing this family (4)
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- 1982-09-07 JP JP57156069A patent/JPS5944244A/ja active Granted
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Legal Events
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: HENKEL, G., DR.PHIL. FEILER, L., DR.RER.NAT. HAENZ |
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Owner name: KABUSHIKI KAISHA TOSHIBA, KAWASAKI, KANAGAWA, JP |
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