DE3332246C2 - - Google Patents
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- A61—MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
- A61F—FILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
- A61F13/00—Bandages or dressings; Absorbent pads
- A61F13/15—Absorbent pads, e.g. sanitary towels, swabs or tampons for external or internal application to the body; Supporting or fastening means therefor; Tampon applicators
- A61F13/20—Tampons, e.g. catamenial tampons; Accessories therefor
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-
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- A61F13/2048—Ball-shaped tampons
-
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Description
Die Erfindung betrifft einen Tupfer für medizinische
Zwecke, welcher aus einer äußeren Mullgewebelage und
mindestens einer inneren Lage aus saugfähigem Material
besteht, wobei die beiden Lagen zu einem Beutel mit
nach innen eingestülptem, durch einen Gummiring
eingefaßten Rand eingeschlagen sind.
Tupfer mit einer äußeren Mullgewebelage gelangen zur
Anwendung bei operativen Eingriffen an Mensch und Tier.
Da sie zum Freimachen und Säubern von Wunden und
Operationsstellen von Blut und Sekreten dienen, müssen
sie saugfähig sein, dürfen sich nicht auflösen und
dürfen keine Fäden oder Flusen in der Wunde hinterlassen.
Andererseits sollen sie locker und weich anschmiegsam sein,
damit Wunden sehr schonend behandelt werden können.
Durch die DE-PS 28 23 332 ist ein gattungsgemäßer Tupfer
bekannt, bei dem zwei Gewebelagen zu einem Beutel mit
nach innen eingestülptem, durch einen Gummiring
eingefaßten Rand eingeschlagen sind, wobei aber beide
Lagen aus Mullgewebe bestehen. Durch die Einstülpung
der Ränder können bei solchen Tupfern lose Fäden oder
Flusen an den Gewebeschnittkanten in den Innenraum
gelegt werden, wobei durch die Doppellagigkeit ein
Heraustreten dieser Fremdkörper in die Wunde sicher
verhindert wird. Die Fertigung aus zwei Mullgewebelagen
und das Einstülpen der Ränder durch einen Gummiring
haben schließlich den großen Vorteil, daß eine
maschinelle Herstellung möglich ist. Allerdings weisen
Tupfer aus Mull nur eine begrenzte Saugfähigkeit auf.
Durch die US-PS 30 89 495 sind schließlich Tupfer
bekannt, die aus einer äußeren Mullgewebehülle bestehen
und bei denen zur Erhöhung der Saugfähigkeit ein
Wattebausch oder ähnliches eingelegt ist. Dort ist ein
Austreten und Ablösen von Flusen oder Fasern nicht
sicher verhindert. Denn eine maschinelle Herstellung
solcher Tupfer ist nur schwer realisierbar, da das
Problem der Portionierung des Füllmaterials
zufriedenstellend gelöst werden muß. Insbesondere
treten dort in großem Umfang Flugfasern oder -flusen
auf, die eine maschinelle Fertigung einwandfreier
Tupfer sehr erschweren.
Weiterhin ist im Haushaltsbereich der Einsatz von
Vliesstoff oder Vliespapier für einfache
Reinigungszwecke bekannt. Hier wird zwar eine hohe
Saugfähigkeit erreicht; doch ist die Reiß- und
Abriebfestigkeit des Materials insbesondere im feuchten
Zustand so gering, daß sich schnell einzelne Stücke
ablösen können und somit eine Verwendung im medizinischen
Bereich undenkbar ist.
Ferner ist es bei Menstruationstampons bekannt
(DE-PS 20 50 202, DE-PS 5 58 770, CH-PS 3 55 255,
CH-PS 1 68 566 und FR-PS 7 20 887), Vliesstoffe hoher
Saugfähigkeit aus Baumwolle oder Zellstoff als inneren
Kern zu verwenden und den Kern mit einer Hülle aus
Kunststoffäden, Gaze oder porösem Gewebe zu umschließen.
An Tupfer für medizinische Zwecke werden aber völlig
andersartige Anforderungen als an Schutztampons für die
Frauenhygiene gestellt. Bei medizinischen Tupfern muß
zum einen absolute Gewähr gegeben sein, daß keine
Flusen beim Abtupfen von Wunden aus dem Tupfer
heraustreten, da diese zu Vereiterungen der Wunde
führen können. Zum anderen muß der Tupfer ein
elastisches und geschmeidiges "Arbeitsgerät" bleiben
und darf nicht bei einer Tränkung mit Wundsekreten
oder Blut zu einem glitschigen Pfropfen zusammenfallen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
gattungsgemäßen Tupfer erhöhter Saugfähigkeit zu
schaffen, der sich zugleich durch Flusenfreiheit,
Geschmeidigkeit, ausreichende Naßfestigkeit und
günstige Herstellkosten auszeichnen soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen,
daß die innere Lage aus einem zugeschnittenen, weichen
Vliesstoff hoher Saugfähigkeit besteht, daß die Dicke
der inneren Lage zwischen 0,05 bis 0,5 mm beträgt, daß
die äußere Mullgewebelage und die innere Vliesstofflage
gleiche Zuschnittlänge besitzen und daß der
Vliesstoff-Zuschnitt mit allen Rändern durch den
Gummiring hindurchgestülpt ist.
Der erfindungsgemäße Tupfer weist aufgrund seiner
Zweilagigkeit und der eingestülpten Ränder seiner
Zuschnitte alle Vorteile des eingangs beschriebenen
Tupfers auf, besitzt aber gleichzeitig durch die
Verwendung von dünnlagigem, beim Einstülpen gebauschtem
Vliesstoff als Innenlage eine deutlich erhöhte
Saugfähigkeit und Geschmeidigkeit. Die sehr geringe
Zug- und Abriebfestigkeit von feuchtem Vliesstoff kann
sich bei dem erfindungsgemäßen Tupfer nicht negativ
auswirken, weil der innenliegende Vliesstoff überall von
Mullgewebe abgedeckt wird. Auf diese Weise werden sämtliche
Zug- und Abriebbelastungen, die bei der Benutzung auftreten,
ausschließlich von dem äußeren Mullgewebe aufgenommen,
während der innere Vliesstoff nur Druckbelastungen
ausgesetzt ist. Sollte es dennoch ausnahmsweise zu
einer leichten Beschädigung, z. B. Rißbildung, am
Vliesstoff kommen, haften abgelöste Teile sofort an
dem benachbarten feuchten Vliesstoff an, so daß sie
nicht das äußere Mullgewebe durchdringen und z. B. eine
Wunde verunreinigen können. Selbst bei längerem, festem
Reiben mit dem feuchten Tupfer, wie es in der Praxis bei
der Wundbehandlung niemals vorkommt, konnte kein
Heraustreten von Vliesstoff aus dem Tupfer beobachtet
werden. Auch nach der Aufnahme von Flüssigkeit verliert
der erfindungsgemäße Tupfer nicht seine Anschmiegsamkeit
und seine Elastizität, da sich in seinem Innenraum neben
dem Vliesstoff der eingestülpte Rand des Mullgewebes
als innerer, weicher Kern befindet. Wegen der gleichen
Zuschnittlänge können Mullgewebe und Vliesstoff jeweils
von Rollen abgezogen, gemeinsam maschinell zugeschnitten
und dann zum Einstülpen aufeinändergelegt werden.
Der Erfindung zufolge kann die innere Lage des Tupfers
aus fettfreiem, textilem oder ungeleimtem, papierenem
Faservlies bestehen. Der wesentliche Vorteil einer
Faservlies-gegenüber einer Mullgewebelage besteht in
ihrer deutlich höheren Saugfähigkeit, die im übrigen
auch von Watte nicht erreicht wird. Die Saugwirkung
eines Materials hängt zum einen von seiner Benetzbarkeit
und zum anderen von seiner Fähigkeit ab, Flüssigkeiten
infolge von Kapillarkräften einzuziehen. Fettfreier,
textiler oder ungeleimter, papierener Faservlies
besitzt diese günstigen Saugeigenschaften in besonderem
Maße, so daß z. B. in einer Wunde Blut oder Sekrete mit
großer Geschwindigkeit abgesaugt werden können. Da
Mullgewebe darüber hinaus nur sehr locker gewebt ist,
um eine hohe Lappigkeit zu erzielen, ist auch das
Wasseraufnahmevermögen einer Vlieslage im Vergleich
spürbar größer, d. h. der Tupfer kann länger benutzt
werden.
Ein zweites Kriterium für den Einsatz von Faservlies
ist seine hohe Lappigkeit, d. h. seine geringe
Biegesteifigkeit, die auch in trockenem Zustand
eine lockere und weich anschmiegsame Konsistenz des
Tupfers garantiert. Es dürfen sich insbesondere keine
harten Falten, etwa an den Umstülpkanten, ausbilden,
die zu Inhomogenitäten des Tupfers führen könnten.
Auch in diesem Punkt zeigen Versuche, daß durch
Faservlies die hohen Anforderungen an einen medizinischen
Tupfer voll erfüllt werden.
Ein weiterer Vorteil besteht schließlich darin, daß
die Kosten für eine Lage aus Faservlies niedriger als
bei einer Mullgewebelage sind.
Der Erfindung zufolge kann weiterhin die innere Lage
auch gleichartigen Baumwollfasern wie die Fäden von
Mullgewebe bestehen. Durch die Verarbeitung zu einem
Vlies liegt der Herstellungsaufwand für eine solche Lage
unter dem für ein Gewebe, wobei aber gleichzeitig die
Materialdichte und damit die Saugfähigkeit und die
Wasseraufnahmekapazität steigen. Die Konsistenz einer
Vlieslage aus Baumwollfasern ist so fest, daß sich zum
einen keine Faserstücke lösen können und zum anderen
das Durchtreten von Faden- und Faserenden nach außen
sicher verhindert werden kann, so daß der Vorteil der
Doppellagigkeit gewahrt bleibt.
Der Erfindung zufolge kann vorgesehen werden, daß die
innere Lage aus mehreren Vlieslagen besteht. Da die
Biegesteifigkeit einer einzelnen Lage bekanntlich höher
ist als die mehrerer getrennter Lagen von zusammen
gleicher Dicke, kann durch diese Maßnahme eine
höhere Anschmiegsamkeit bei gleichbleibenden
Saugeigenschaften erreicht werden. Vorzugsweise
liegt die Dicke der Vliesstofflage zwischen
0,1 bis 0,2 mm. Bei Vlieslagen dieser Dicke wird
ein Optimum zwischen Saugkapazität und Lappigkeit
erreicht, d. h. die Anschmiegsamkeit der bekannten Tupfer
aus Mullgewebe bleibt in vollem Umfang erhalten,
während gleichzeitig durch die Vlieslage die
Saugfähigkeit deutlich erhöht wird.
Bei der Verwendung einer Innenlage aus Vliesstoff
oder Zellstoff kann die äußere Lage aus einem
Mullgewebe von lediglich 15 bis 18 Fäden je
Quadratzentimeter bestehen. Bei den bekannten
Tupfern aus Mullgewebe sind im allgemeinen 20 Fäden
pro Quadratzentimeter, und zwar 12 Kett- und
8 Schußfäden, notwendig, um noch zufriedenstellende
Saugeigenschaften zu erhalten. Bei dem erfindungsgemäßen
Tupfer sind dagegen die Saugeigenschaften der inneren
Vlieslage so ausgezeichnet, daß bei der äußeren
Mullgewebelage die Fadendichte reduziert werden kann.
Bei einer Dichte von z. B. 17 Fäden pro
Quadratzentimeter, d. h. 10 Kett- und 7 Schußfäden,
ist gleichzeitig immer noch sicher gewährleistet, daß
auch in feuchtem Zustand keine Vliesstoffteilchen
nach außen dringen können.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer Zeichnung
näher beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Tupfer nach der Erfindung in
perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 in verkleinertem Maßstab zwei aufeinander
liegende Zuschnitte aus dem äußeren Mull
gewebe und dem inneren Vliesstoff in
perspektivischer Darstellung,
Fig. 3 einen Schnitt durch einen fertigen Tupfer
nach der Erfindung.
Fig. 1 zeigt einen zu einem Bällchen eingeschlagenen
Tupfer 1, der aus einer äußeren Lage 2 aus Mullgewebe
und einer inneren Lage 3 aus Vliesstoff besteht. Die
Lagen 2 und 3 haben gemäß Fig. 2 eine gleiche Zuschnitts
länge c. Die äußere Lage 2 aus Mullgewebe hat eine Zuschnitt
breite b, die innere Lage 3 aus Vliesstoff eine Zuschnitt
breite a. Durch die Variation der Zuschnittbreite a kann
die Form des Tupfers 1 zwischen Ei- und Kugelform einge
stellt werden. Bei genügend großer Wahl von a, etwa von
2/3 b oder mehr, kann erreicht werden daß nicht nur die
Längsenden 4, sondern auch die Breitseiten 5 der inneren
Vliesstofflage 3 durch den Gummiring 6 gestülpt werden.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch einen Tupfer 1 mit
vollständig eingezogenen Breitseiten 5 der Innenlage 3.
Die durch den Gummiring 6 eingestülpten Ränder der
äußeren Lage 2 aus Mullgewebe bilden innerhalb des
Tupfers 1 einen Kern 7, der auch nach der Aufnahme von
Feuchtigkeit die Elastizität des Tupfers 1 erhält.
Claims (6)
1. Tupfer für medizinische Zwecke, welcher aus einer
äußeren Mullgewebelage und mindestens einer inneren
Lage aus saugfähigem Material besteht, wobei die
beiden Lagen zu einem Beutel mit nach innen
eingestülptem, durch einen Gummiring eingefaßten
Rand eingeschlagen sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die innere Lage (3) aus einem zugeschnittenen,
weichen Vliesstoff hoher Saugfähigkeit besteht, daß
die Dicke der inneren Lage (3) zwischen 0,05 bis
0,5 mm beträgt, daß die äußere Mullgewebelage (2) und
die innere Vliesstofflage (3) gleiche Zuschnittlänge
besitzen und daß der Vliesstoff-Zuschnitt (3) mit
allen Rändern (4, 5) durch den Gummiring (6)
hindurchgestülpt ist.
2. Tupfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die innere Lage (3) aus fettfreiem, textilem oder
ungeleimtem, papierenem Faservlies besteht.
3. Tupfer nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die innere Lage (3) aus gleichartigen
Baumwollfasern wie die Fäden von Mullgewebe besteht.
4. Tupfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die innere Lage (3) aus mehreren Vlieslagen besteht.
5. Tupfer nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke der
Vliesstofflage (3) zwischen 0,1 bis 0,2 mm liegt.
6. Tupfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die innere Lage aus Zellstoff besteht.
Priority Applications (2)
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DE19833332246 DE3332246A1 (de) | 1983-09-07 | 1983-09-07 | Tupfer fuer medizinische, hygienische oder kosmetische zwecke |
DE19853500842 DE3500842A1 (de) | 1983-09-07 | 1985-01-12 | Tupfer fuer medizinische, hygienische oder kosmetische zwecke |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19833332246 DE3332246A1 (de) | 1983-09-07 | 1983-09-07 | Tupfer fuer medizinische, hygienische oder kosmetische zwecke |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3332246A1 DE3332246A1 (de) | 1985-03-21 |
DE3332246C2 true DE3332246C2 (de) | 1992-07-30 |
Family
ID=6208443
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19833332246 Granted DE3332246A1 (de) | 1983-09-07 | 1983-09-07 | Tupfer fuer medizinische, hygienische oder kosmetische zwecke |
Country Status (1)
Country | Link |
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DE (1) | DE3332246A1 (de) |
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FR720887A (fr) * | 1930-08-26 | 1932-02-25 | Tampon pour menstruation | |
CH168566A (de) * | 1933-05-17 | 1934-04-15 | Staeger Hermann | Menstruations-Tampon. |
DE1165809B (de) * | 1957-03-26 | 1964-03-19 | Sivis A G | Verfahren zur Herstellung von Menstruationstamponen |
DE2050202C2 (de) * | 1970-10-13 | 1979-09-27 | Vereinigte Papierwerke Schickedanz & Co, 8500 Nuernberg | Verfahren zum Herstellen von kunststoffumhüllten Tampons |
DE2823332C2 (de) * | 1978-05-29 | 1980-05-29 | Ewald 5600 Wuppertal Rath | Tupfer für medizinische, hygienische, kosmetische u.a. Zwecke |
-
1983
- 1983-09-07 DE DE19833332246 patent/DE3332246A1/de active Granted
Also Published As
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