DE3332155A1 - Bauteilkasten - Google Patents
BauteilkastenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Bauteilkästen insbesondere für elektrische Schaltschränke, die beispielsweise mit einem Sockel
nach der Art von Klemmenreihen oder Verbindungsblöcken auf
einem beliebigen Trägerprofil eingeklinkt werden und mindestens
ein elektrisches oder elektronisches Bauteil, beispielsweise eine Gleichrichterbrücke, ein Relais oder dergleichen,
enthalten können, so daß sie neben der einfachen Verbindungsfunktion auch noch eine andere Funktion erfüllen können; das
oder die Bauteile, die sie enthalten, sind zu diesem Zweck
meistens mit einer gedruckten Schaltungsplatte in Verbindung.
Insbesondere betrifft die Erfindung Bauteilkästen, die zur Abgrenzung einer Kammer, die mindestens ein elektrisches
oder elektronisches Bauteil aufnehmen kann, eine im wesentlichen ringförmige Wand mit beliebigem Umriß besitzt, die
einen Rahmen bildet und im nachstehenden Mantel genannt wird, wobei zum Abschluß der Kammer auf den einander entgegengesetzten
Stirnseiten des Mantels in Querrichtung zwei Stirnwände angebracht sind.
Ein derartiger Bauteilkasten wird insbesondere in der französischen
Patentschrift 2 140 694 beschrieben.
Der Bauteilkasten muß zum Anschluß des oder der Bauteile, die er enthält, mit mindestens einer Anschlußklemme, in der Praxis
mit mehreren Anschlußklemmen versehen sein.
In der französischen Patentschrift 2 140 69 4 sind diese Anschlußklemmen
in den Mantel eingegliedert.Dies erfordert jedoch einen relativ komplizierten Aufbau des Mantels.
In der französischen Patentschrift 2 368 204 wurde dagegen vorgeschlagen, die Anschlußklemmen als Teile auszubilden, die
von dem Mantel unabhängig sind.
Gemäß dieser Patentschrift sind die Anschlußklemmen jedoch
vollständig innerhalb des Mantels in der von ihm abgegrenzten
Kammer angeordnet. Infolgedessen muß der Mantel für die Durchführung
von elektrischen Leitern in Höhe der Anschlußklemmen Öffnungen besitzen. Durch diese Öffnungen wird jedoch der
volle Querschnitt des Mantels verringert, der das Hauptelement des Kastens darstellt. Außerdem wird die Herstellung des
Mantels durch diese Öffnungen beträchtlich erschwert.
Ein derartiger Mantel, der zwar einen beliebigen Umriß haben kann, aber im wesentlichen zylindrisch ist, wird gewöhnlich
einstückig aus einem geeigneten Kunststoff gegossen. Dabei muß die entsprechende Form für die Herstellung der Öffnungen
in Querrichtung Schieber, d.h. beweglich montierte Kerne besitzen, die bei der Entnahme des Gußteils aus der Form ausgerückt
werden können.
Ziel der Erfindung ist es, eine Anordnung zu schaffen, bei der diese Nachteile vermieden und andere Vorteile erzielt
werden.
Gegenstand der Erfindung ist ein Bauteilkasten, der einerseits zur Abgrenzung einer Kammer zur Aufnahme mindestens eines elektrischen
oder elektronischen Bauteils eine im wesentlichen ringförmige Wand mit beliebigem Umriß, im nachstehenden Mantel
genannt, und andererseits zum Anschluß des Bauteils an einen elektrischen Leiter mindestens eine Anschlußklemme besitzt,
die ein von dem Mantel getrenntes Teil bildet, wobei dieser Bauteilkasten dadurch gekennzeichnet ist, daß die Anschlußklemme
vollständig außerhalb des Mantels und außerhalb der von ihr abgegrenzten Kammer angeordnet ist.
Für die Aufnahme der Anschlußklemme weist der Umriß des Mantels einen nach innen zurückspringenden Absatz auf, der durch
die Anschlußklemme ausgefüllt wird, so daß der Umriß im wesentlichen wieder hergestellt wird. Auf diese Weise wird erreicht,
daß der Mantel für die Durchführung des elektrischen Leiters, der in die Anschlußklemme einzuführen ist, nicht durch Öffnungen
unterbrochen zu werden braucht.
Durch das Fehlen von öffnungen in dem Mantel wird seine Herstellung
vereinfacht, da an der Gußform kein Schieber vorzusehen ist. Allerdings ist ein derartiger Schieber üblicherweise
an der Gußform vorzusehen, die für die Herstellung des Isoliergehäuses der Anschlußklemme erforderlich ist. Diese
Form muß jedoch bereits schon einen anderen Schieber besitzen, und zwar für die Bildung des Durchgangs für die Klemmschraube,
die der aktive Metallteil der Anschlußklemme gewöhnlicherweise besitzt, so daß der Aufbau dieser Form nicht komplizierter
wird.
Dadurch daß die Anschlußklemme sich erfindungsgemäß außerhalb des Mantels befindet, wird außerdem bei der Montage ihre Anbringung
erleichtert und es bereitet weniger Schwierigkeit, sie bezüglich des Mantels in eine korrekte Lage zu bringen.
Auf diese Weise kann auch die Einführung des elektrischen Leiters in die Anschlußklemme direkt und ohne Durchführung
durch den Mantel vorgenommen werden.
Die Einführung des Leiters wird dadurch einfacher und sicherer
und unterscheidet sich nicht von der Einführung eines elektrischen Leiters in eine beliebige gebräuchliche Anschlußklemme.
Die für die Einführung des elektrischen Leiters erforderliche Leiterlänge ist geringer als wenn die Anschlußklemme im Inneren
des Mantels angeordnet wäre.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Anschlußklemme
mit dem Mantel über ein Gleitsystem in Eingriff, das in axialer Richtung mindestens einen aus einer Nut und einer Rippe
bestehenden Satz besitzt, wobei die Rippe und die Nut auf einander ergänzende Weise an dem Mantel bzw. an der Anschlußklemme
vorgesehen sind. Erfindungsgemäß ist dieses Gleitsystem paßgenau.
Auf diese Weise wird der Mantel durch die Anschlußklemme verstärkt
und man erhält eine höhere Festigkeit und längere Lebensdauer des Bauteilkastens.
— O —
Das Gleitsystem zwischen Mantel und Anschlußklemme besteht vorzugsweise aus zwei aus einer Nut und einer Rippe bestehenden
SätzQiund erfindungsgemäß besitzt die Nut jedes Satzes
ein sich verengendes Querschnittsprofil, wobei die Mündung der Nut eine kleinere Abmessung als der restliche Teil der
Nut besitzt.
Dadurch ist jeder dieser Nut- und Rippensätze zwischen dem
Mantel und der Anschlußklemme in der Lage, allein und unabhängig von dem anderen den Halt der Anschlußklemme gegenüber
dem Mantel zu gewährleisten, so daß ein Satz gegebenenfalls vorhandene Mängel des anderen Satzes ausgleichen kann.
Das aus Isoliermaterial bestehende Gehäuse, das die Anschlußklemme
gewöhnlicherweise besitzt, ist vorzugsweise gemäß einer
Weiterentwicklung der Erfindung ein Modulteil, das mit Einklinkeinrichtungen ausgerüstet ist, so daß es mit einem ähnlichen
Teil gestapelt werden kann. Es besitzt außerdem nur eine einzige Kammer für ein einziges aktives Teil aus Metall und bildet
erfindungsgemäß eine " Einzeianschlußklemme.
Auf diese Weise kann nach Wunsch ein Bauteilkasten hergestellt werden, der eine veränderliche Anzahl von Anschlußklemmen besitzt.
Der Einbau eines aktiven Metallteils in die Anschlußklemmen
geht außerdem immer auf bekannte Weise von derselben Seite her vor sich, ohne daß nacheinander auf der einen Seite und
auf der anderen Seite der Anschlußklemme Eingriffe erforderlich sind. Dadurch wird die Montagevorrichtung beträchtlich
vereinfacht.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, das auf
der beiliegenden Zeichnung dargestellt ist. In dieser Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Bauteilkastens,
Fig. 2 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung,
Fig. 3 eine vergrößerte Seitenansicht des Mantels des Bauteilkastens,
Fig. 4 eine vergrößerte Darstellung der Einzelheit IV von Fig.3,
Fig. 5 einen vergrößerten Querschnitt nach der Linie V-V von Fig. 3 durch den Mantel,
Fig. 6 einen Querschnitt nach der Linie VI-VI von Fig. 3, Fig. 7 einen Querschnitt nach der Linie VII-VII von Fig. 6,
Fig. 8 eine Seitenansicht des Gehäuses jeder Anschlußklemme des erfindungsgemäßen Bauteilkastens im Maßstab von
Fig. 4,
Fig„ 9 eine Seitenansicht des Gehäuses in Richtung des Pfeils
IX von. Fig. 8,
Fig.10 einen Querschnitt nach der Linie X-X von Fig. 8,
Fig.11 eine Seitenansicht in Richtung des Pfeils XI von Fig.9,
Fig.12 einen Querschnitt nach der Linie XII-XII von Fig. 11,
Fig.13 eine perspektivische Darstellung, die die erfindungsgemäße
Stapelung von mehreren Anschlußklemmen des Bauteilkastens veranschaulicht, und
Fig.14 eine Fig. 1 entsprechende perspektivische Darstellung
einer Abwandlung.
Die Figuren zeigen als Beispiel die Anwendung der Erfindung auf einen Bauteilkasten 10, der mit einem elastisch verformbaren
Sockel 11 in ein beliebiges Trägerprofil 12 eingeklinkt
werden soll, das in Fig. 1 und 14 schematisch mit unterbrochenen Linien dargestellt ist.
In den Figuren wird davon ausgegangen, daß das Profil 12 eine Schiene mit ungleichen Schenkeln ist, wobei jedoch auch andere
Profiltypen möglich sind.
Der elastisch verformbare Sockel 11 gehört nicht zur Erfindung
und wird deshalb nicht ausführlicher beschrieben. In den Fig.1, 2 und 14 ist er deshalb nur schematisch in unterbrochenen
Linien dargestellt.
Der erfindungsgemäße Bauteilkasten 10 besitzt auf an sich bekannte
Weise einerseits zur Abgrenzung einer Kammer 13 zur Aufnahme mindestens eines elektrischen oder elektronischen
Bauteils eine im wesentlichen ringförmige Wand 15 mit beliebigem Umriß, Mantel genannt, und andererseits für den
Anschluß des Bauteils an einen elektrischen Leiter mindestens eine Anschlußklemme 16, die ein von dem Mantel 15 unabhängiges
Teil bildet.
Das oder die betreffenden elektrischen Bauteile gehören nicht zur Erfindung, und sind deshalb in den Figuren nicht dargestellt
und werden nicht beschrieben. Dasselbe gilt für die elektrischen Leiter.
Bei der in den Fig. 1 bis 13 gezeigten Ausführungsform sind
zwei Gruppen von Anschlußklemmen vorgesehen, die jeweils aus einem Stapel von drei Anschlußklemmen 16 bestehen. Jede
Gruppe ist auf die im nachstehenden noch erläuterte Weise an einer gedruckten Schaltungsplatte 18 befestigt, die in
Querrichtung in die Kammer 13 des Mantels 15 eingesetzt werden
kann.
Die Anschlußklemmen 16 sind jeweils vollständig außerhalb des Mantels 15 und außerhalb der von ihm abgegrenzten Kammer
13 angeordnet.
Der Mantel 15 ist im wesentlichen zylindrisch und sein Umriß,
der im wesentlichen rechteckig ist, bildet in zwei entgegengesetzten Ecken nach innen zurückspringende Absätze 19
(Fig.3), die die entsprechenden Anschlußklemmen 16 aufnehmen
können und von diesen ausgefüllt werden.
Durch diese beiden Absätze 19 erhält der Umriß des Mantels 15 die Form von zwei übereinander angeordneten Rechtecken.
Auf der Seite, die den Boden des Mantels bildet und die den Absätzen 19 entgegengesetzt ist, besitzt der Mantel einen
elastisch verformbaren Sockel 11, der nach außen vorspringt
μnd einstückig mit dem Mantel ausgeführt ist.
Die gedruckte Schaltungsplatte 18 hat im wesentlichen denselben
Umriß wie der Mantel 15.
Um die Verbindung mit den Anschlußklemmen 16 zu ermöglichen,
erstreckt sich die gedruckte Schaltungsplatte 18 jedoch über die Absätze 19 des Mantels hinaus.
Die gedruckte Schaltungsplatte 18 wird axial in die von dem
Mantel 15 abgegrenzte Kammer 13 eingesetzt. Zu diesem Zweck ist die Kante 20' der Absätze 19 bezüglich der Kante des
restlichen Teils des Mantels axial zurückversetzt.
Das axiale Eindringen der gedruckten Schaltungsplatte 18 in die Kammer 13 wird durch Anschlagen der gedruckten Schaltungsplatte 18 einerseits an der entsprechenden Kante 20' der Absätze
19 und andererseits an dem Ende von axialen Rippen 22 begrenzt, die zu diesem Zweck an der Innenseite des Mantels
15 in Nähe der den Boden bildenden Seite hervorstehen (in Fig. 6 schematisch mit unterbrochenen Linien dargestellt).
An der Innenwand des Mantels 15 sind erfindungsgemäß außerdem
Einrasteinrichtungen für die gedruckte Schaltungsplatte vorgesehen»
Diese bestehen aus zwei Haken 23, die an der Innenwand auf der mit den Rippen 22 versehenen Seite des Mantels 15 hervorstehen
und deren jeder eine schräge Fläche 24 aufweist, die die Einführung ermöglicht und auf die auf der Seite der
Rippen 22 eine in Querrichtung verlaufende Sperrschulter folgt.
Der Mantel 15 wird auf bekannte Weise an seinen beiden axialen Enden in Querrichtung durch zwei abnehmbare Stirnwände 27,
27' geschlossen, wobei sich die erste auf der der gedruckten Schaltungsplatte 18 entgegengesetzten Seite und die zweite
auf der Seite dieser Platte befindet.
Diese Stirnwände 2 7,27' haben denselben Umriß wie der Mantel 15,
wobei dessen Absätze 19 nicht berücksichtigt werden, so daß sie nicht nur den Mantel 15, sondern auch die in den Absätzen
vorgesehenen Anschlußklemmen 16 abdeckt. '
Die Stirnwand 27', die sich auf der Seite der gedruckten Schaltungsplatte
18 befindet, besitzt erfindungsgemäß zwei hervorstehende
Wangen 28', die die. entsprechenden Teile der gedruckten Schaltungsplatte 18, die die Absätze 19 des Mantels 15
überragen, abdeckt.
Zwischen den Stirnwänden 27,27" und dem Mantel 15 sind einfache
Einklinkeinrichtungen für ihre abnehmbare Befestigung an dem Mantel vorgesehen.
Diese Einklinkeinrichtungen bestehen aus Zapfen 30, die an den Stirnwänden 27,27' axial hervorstehen, und aus ergänzenden
Aussparungen 31, die axial in dem Mantel 15 ausgespart sind.
Bei der dargestellten Ausführungsform sind zwei Gruppen von
Zapfen 30 und Aussparungen 31 mit verschiedenem Querschnitt
vorgesehen, und zwar je nach den an den betreffenden Stellen des Mantels 15 verfügbaren Wandstärken. Diese Maßnahme liegt
im Bereich des Fachmanns und wird nicht ausführlicher beschrieben.
In der Praxis werden die Aussparungen 31 des Mantels 15 an
den Ecken des Mantels vorgesehen und die Aussparungen mit größerem Querschnitt bilden paarweise die Enden von hohlen
Rippen 32, die an der Innenseite des Mantels 15 hervorstehen.
Diese hohlen Rippen 32, die an die den Boden bildende Seite des Mantels \5 anschließen, bilden bei der dargestellten Ausführungsform
zusammen mit den entsprechenden Rippen 22 Nuten 33, die gegebenenfalls die Einführung einer beliebigen Trägerplatte
für ein elektrisches oder elektronisches Bauteil in die Kammer 13 gestatten, und zwar nicht in Querrichtung, sondern
axial, d.h. parallel zu den Erzeugenden des Mantels 15.
Auf an sich bekannte Weise besitzt jede Anschlußklemme 16 ein Gehäuse 35 aus Isoliermaterial und einen aktiven Teil
36 aus Metall, der in einer in dem Gehäuse 35 vorgesehenen Kammer 37 angeordnet ist. In den Figuren, insbesondere in
den Fig. 8 bis 12, ist nur dieses Gehäuse mit seinen Einzelheiten dargestellt.
Erfindungsgemäß ist dieses Gehäuse 35 aus Isoliermaterial
ein Modulbauteil in Form einer Platte mit zueinander parallelen Hauptflächen, das mit Einklinkeinrichtungen bestückt
ist, die seine Stapelung mit einem ähnlichen Modulbauteil gestatten.
Diese Einklinkeinrichtungen bestehen aus Zapfen 38, von denen beispielsweise drei vorgesehen sind und die an einer Seite
des Modulbauteils axial hervorstehen, sowie aus ergänzenden Aussparungen 39, die an der entgegengesetzten Seite des Modulbauteils
ausgespart sind.
Die praktische Ausführung der Zapfen 38 und Aussparungen 39 liegt im Bereich des Fachmanns und wird nicht weiter beschrieben
.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind drei Paare von Zapfen 38 und Aussparungen 39 vorgesehen.
Erfindungsgemäß besitzt das Gehäuse 35 jeder Anschlußklemme nur eine einzige Kammer 37 für ein einziges aktives Metallteil
36, so daß die Anschlußklemme 16 eine Einzelanschlußklemme ist.
Das Gehäuse 37 ist etwa wangenförmig, so daß der Boden 40 des
Gehäuses 37, auf dessen Außenseite die Zapfen 38 hervorstehen, bei einem Stapel von mehreren Anschlußklemmen 16 eine Abdeckwand
für die Kammer 37 des Gehäuses 35 der benachbarten Anschlußklemme 16 bildet.
Durch einen im wesentlichen in der Mitte angeordneten Schlitz 42 steht die Kammer 37 mit einer Nut 43 in Verbindung, die auf
der Seite der Zapfen 38 und damit auf der Seite des Bodens über mehrere Fenster 45A, 45B, 45C nach außen geöffnet ist.
Diese Fenster, von denen bei der dargestellten Ausführungsform drei vorgesehen sind, sind in entsprechenden Abständen
übereinander angeordnet.
Die Kammer 37 mündet einerseits an einer Schmalkante des Gehäuses 3 5 über eine Öffnung 47 und andererseits an einer zu
dieser Schmalkante rechtwinkligen Schmalkante des Gehäuses über eine Bohrung 48 nach außen.
Die Öffnung 47, die zur Einführung eines elektrischen Leiters dient, weitet sich nach außen aus.
Erfindungsgemäß (Fig. 9) bilden zwei entgegengesetzte Flanken
49 des Umrisses der Öffnung 47 miteinander einen Dieder, und zwar mindestens auf einem Teil ihrer Länge. Der elektrische
- Ί5 -
Leiter ist mit diesem Dieder in Eingriff. Auf diese Weise wird jede seitliche Bewegung des elektrischen Leiters, die
möglicherweise auftreten kann, sofort durch das Gehäuse 35 der Anschlußklemme selbst blockiert, bevor sie auf den aktiven
Metallteil 36 übertragen wird, wodurch die an dem aktiven Metallteil 36 vorgesehenen Verbindungen, insbesondere
Lötverbindungen, geschützt werden.
Ein derartiger aktiver Teil 36 aus Metall ist nur in Fig.11,
und zwar nur schematisch in unterbrochenen Linien, dargestellt.
Er besteht auf an sich bekannte Weise aus einer rohrförmigen Klemmschelle 52, die in der Kammer 37 angeordnet ist und entsprechend der- öffnung 47 langgezogen ist, aus einer Klemmschraube
53, die sich in der Bohrung 48 befindet und in eine Gewindebohrung der Klemmschelle 5.2 eingeschraubt ist, und aus
einer Lamelle 54, die die Klemmschelle durchquert und außerhalb des Gehäuses 35 einen Anschlußstift 55A, 55B oder 55C
bildet.
Bei der dargestellten Ausführungsform besitzt die Bohrung 48
einen sich in Querrichtung erstreckenden, nach innen vorspringenden Vorsprung 56, der die Klemmschraube 53 zurückhält.
Auf der einen Seite der Klemmschelle 52 ist die Lamelle 54 um 180 gebogen, wobei die auf diese Weise gebildete Krümmung
für den Halt der Lamelle in eine Ausnehmung 58 des Gehäuses 35 eingesetzt ist, die in die Kammer 37 des Gehäuses ausmündet.
Auf der anderen Seite der Klemmschelle 52 ist die Lamelle zum selben Zweck unter einer hakenförmigen, elastisch verformbaren
Zunge 59 eingeklinkt, die an dem Gehäuse 35 an der Umrandung der Kammer vorgesehen ist (Fig.10 bis 12).
Bei den Anschlußklemmen 16 einer Gruppe sind die Anschlußstifte 55A, 55B, 55C, die die entsprechenden Lamellen 54
nach zwei zueinander rechtwinkligen Abwinklungen, alle in derselben Richtung auf die gedruckte Schaltungsplatte 18
-Ί6 -
zu gerichtet. Sie besitzen somit verschiedene Längen. Die erste Lamelle durchquert nur das Gehäuse 35 der der gedruckten
Schaltungsplatte 18 am nächsten liegenden Anschlußklemme 16 durch dessen Fenster 45A. Die zweite Lamelle durchquert
nacheinander die Gehäuse 3 5 der beiden Anschlußklemmen 16, die der gedruckten Schaltungsplatte 18 am nächsten liegen,
durch deren Fenster 45B. Die dritte Lamelle durchquert nacheinander
die Gehäuse der drei Anschlußklemmen 16 gemäß der in den Fig. 1 bis 13 dargestellten Ausführungsform durch
deren Fenster 45C.
Diese Anschlußstifte 55A, 55B, 55C durchqueren auch die gedruckte
Schaltungsplatte 18, um an der von ihr getragenen gedruckten Schaltung beispielsweise durch Verlötung angeschlossen
zu werden.
Auf an sich bekannte Weise ist jede Anschlußklemme 16 mit dem Mantel 15 über ein Gleitsystem in Eingriff, das axial,
d.h. parallel zu den Erzeugenden des. Mantels 15 mindestens einen Nut- und Rippensatz besitzt, der aus einer Nut 61 und
einer Rippe 62 besteht, wobei die Nut 61 auf der Anschlußklemme 16 oder auf dem Mantel 15 und die Rippe 62 in ergänzender
Weise jeweils auf dem anderen dieser beiden Bauteile vorgesehen ist.
Erfindungsgemäß ist ein solches Gleitsystem, das den Anschlußklemmen
16 einer'Gruppe gemeinsam ist und das. sich
in dem entsprechenden Absatz 19 des Umrisses des Mantels 15 befindet, paßgenau, d.h. es ist so ausgebildet, daß es
einen präzisen Einschub der Anschlußklemmen 16 auf den Mantel
15 gestattet.
Durch die aufgesteckten Anschlußklemmen 16 wird die Festigkeit
des Bauteilkastens erhöht, und zwar umso mehr, als diese Anschlußklemmen sich an den Eckbereichen seines Umrisses befinden.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Sätze von Nuten 61 und Rippen 62 zwischen den Anschlußklemmen
und dem Mantel 15 in der Diagonale der Absätze 19 des Umrisses
des Mantels vorgesehen. Hierbei befinden sich die Nuten 61 an dem Mantel 15, während sich die Rippen 62 an
den Anschlußklemmen 16 befinden.
Bei jedem dieser Sätze besitzt die Nut 61 vorzugsweise ein sich verengendes Querschnittsprofil, so daß die Mündung der
nach innen gerichteten Nut 61 eine Abmessung d- erhält, die
kleiner als die Abmessung d2 des restlichen Teils der Nut
ist (Fig. 4) .
Auf diese Weise kann jeder der aus einer Nut 61 und einer
Rippe 62 bestehenden Sätze allein und unabhängig von dem anderen den Halt der Anschlußklemmen 16 an dem Mantel 15
gewährleisten. Jede Belastung von außen, der die Anschlußklemmen 16 unterliegen können, wird somit von dem einen oder
von dem anderen Satz aufgenommen und jeder Satz kann eventuell den Ausfall des anderen Satzes ausgleichen.
Bei den dargestellten Ausführungsformen ist eine der Flanken
der Nut 61, und zwar die weiter innen gelegene Flanke, rechtwinklig und nur die andere Flanke, die weiter außen liegt,
ist schräg. Dadurch wird die Anfälligkeit des Gleitsystems verringert.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist die schräge Flanke
der nach innen gerichteten Nuten 61 an einer Leiste 63 vorgesehen, die ein hakenförmiges Profil besitzt und mit einer Nut
65 in Eingriff ist, die zu diesem Zweck in ergänzender Weise an den Anschlußklemmen 16 vorgesehen ist.
Dieser doppelte Eingriff zwischen dem Mantel 15 und den Anschlußklemmen
gewährleistet einen Schutz des Gleitsystems und erhöht seine Festigkeit noch zusätzlich.
Erfindungsgemäß ist jede der Anschlußklemmen 16 durch das
oben beschriebene Gleitsystem mit dem Mantel 15 frei in
Eingriff. Der axiale Halt der Anschlußklemmen 16 wird somit
durch die sie tragende gedruckte Schaltungsplatte 18 mit Hilfe der an ihr vorgesehenen Einklinkeinrichtungen
gewährleistet. Dadurch wird die Montage beträchtlich vereinfacht.
Für die Montage werden die Anschlußklemmen 16 zunächst in
entsprechend gestapelten Gruppen gestapelt, wobei sie miteinander verklinkt werden. Da diese Anschlußklemmen 16
Modulbauteile und Einzelklemmen sind, wird das vorhergehende Einsetzen ihres aktiven Metallteils 36 in das Gehäuse
35 aus Isoliermaterial immer in derselben Richtung vorgenommen, was gegebenenfalls eine Automatisierung der
entsprechenden Montagevorrichtung erleichtert.
Nachdem die Anschlußklemmen 16 in entsprechender Zahl gestapelt
wurden, werden sie an der gedruckten Schaltungsplatte 18 angebracht, wobei ihre Anschlußstifte 55A, 55B,
55C gegebenenfalls verlötet werden.
Diese Gruppe wird auf den Mantel 15 aufgesteckt, bis die
gedruckte Schaltungsplatte 18 in diese einrastet. Anschließend
wird der Mantel 15 durch die Stirnwände 27,27' abgeschlossen.
Da die Stirnwände abnehmbar sind, damit erforderlichenfalls eine Kontrolle und/oder ein Austausch der von der gedruckten
Schaltungsplatte 18 getragenen Bauteile möglich ist, besitzt die Kante des Mantels 15 stellenweise Ausnehmungen 67, die
die Einführung eines Werkzeugs, beispielsweise einer Schraubenzieherklinge/ gestatten, das ihre Abnahme erleichtert
(Fig.1 ,3 und 5) .
Da die Anschlußklemmen Einzelanschlüsse und Modulbauteile sind, können sie in beliebiger Anzahl vorgesehen sein.
Beispielsweise können anstelle von drei Anschlußklemmen pro Gruppe zwei Anschlußklemmen 16 vorgesehen sein, wie in Fig.
14 gezeigt ist. Um in diesem Fall den von einer Anschlußklemme pro Gruppe freigelassenen Raum auszufüllen, werden
zu beiden Seiten des Mantels 15 zwei Stirnwände 27' mit
Wangen 28' vorgesehen.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfaßt
alle Arten von Abwandlungen.
Außerdem können Zwischenwände vorgesehen sein, die die
paarweise Verbindung von axial miteinander fluchtenden Mänteln gestatten.
-2ο-
Leerseite
Claims (11)
- Patentansprücheίΐ.JBauteilkasten, der einerseits zur Abgrenzung einer Kammer zur Aufnahme mindestens eines elektrischen oder elektronischen Bauteils eine im wesentlichen ringförmige Wand (15) mit beliebigem Umriß, im nachstehenden Mantel genannt, und andererseits zum Anschluß des Bauteils an einen elektrischen Leiter mindestens eine Anschlußklemme (16) besitzt, die ein von dem Mantel getrenntes Teil bildet, dadurch gekennzeichnet , daß die Anschlußklemme vollständig außerhalb des Mantels (15) und außerhalb der von ihr abgegrenzten Kammer (19) angeordnet ist.
- 2. Bauteilkasten nach Anspruch 1, bei dem die Anschlußklemme mit dem im wesentlichen zylindrischen Mantel über ein Gleitsystem in Eingriff ist, das axial mindestens einen aus einer Nut (61) und einer Rippe (62) bestehenden Satz besitzt, die einander ergänzend an dem Mantel und an der Anschlußklemme vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Gleitsystem paßgenau ist.
- 3. Bauteilkasten nach Anspruch 1, bei dem das Gleitsystem zwischen Mantel und Anschlußklemme zwei aus je einer Nut und einer Rippe bestehende Sätze besitzt, dadurch gekennzeichnet , daß die Nut (61) jedes Satzes ein sich verengendes Querschnittsprofil besitzt, wobei der Durchmesser (d.) der Mündung der Nut kleiner als der Durchmesser (d2) des restlichen Teils der Nut ist, so daß jeder Satz allein, unabhängig vom anderen, den Halt der Anschlußklemme an dem Mantel gewährleisten kann.
- 4. Bauteilkasten nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , daß eine der Flanken der Nut rechtwinklig zu ihrem Boden verläuft, während die andere schräg ist.
- 5. Bauteilkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Anschlußklemme ein Gehäuse (35) aus Kunststoff und einen aktiven Teil (36) aus Metall besitzt, der in einer in dem Gehäuse aus Isoliermaterial vorgesehenen Kammer angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet , daß das aus Isoliermaterial bestehende Gehäuse der Anschlußklemme ein Modulbauteil ist, das mit Einklinkeinrichtungen (38) ausgerüstet ist, die die Stapelung der Anschlußklemme mit einem ähnlichen Bauteil gestatten .
- 6. Bauteilkasten nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß das aus Kunststoff bestehende Gehäuse der Anschlußklemme nur eine einzige Kammer für einen einzigen aktiven Teil aus Metall besitzt.
- 7. Bauteilkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Anschlußklemme ein Gehäuse aus Isoliermaterial und einen aktiven Teil aus Metall besitzt, der in einer Kammer angeordnet ist, die in dem Gehäuse aus Kunststoff vorgesehen ist und die zur Einführung eines elektrischen Leiters über eine öffnung nach außen ausmündet, dadurch gekennzeichnet , daß zwei einander entgegengesetzte Flanken (49) des Umrisses der Öffnung (47) mindestens auf einem Teil ihrer Länge miteinander einen Dieder bilden.
- 8. Bauteilkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Anschlußklemme ein Gehäuse aus Isoliermaterial und einen aktiven Teil·aus Metall besitzt, der in einer Kammer des Gehäuses aus Isoliermaterial angeordnet ist, und bei dem der aktive Teil eine Klemmschelle und eine Lamelle besitzt, die die Klemmschelle durchquert und außerhalb des Gehäuses einen Anschlußstift bildet, dadurch gekennzeichnet , daß das Gehäuse aus Isoliermaterial eine elastisch verformbare, hakenförmige Zunge (59) besitzt, unter welcher die Lamelle eingeklinkt ist.
- 9. Bauteilkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Anschlußklemme (1.6) an einer gedruckten Schalungsplatte (18) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet , daß an der Innenwand des Mantels (15) Einklinkeinrichtungen (23) für die gedruckte Schaltungsplatte vorgesehen sind und daß die Anschlußklemme (16) mit dem Mantel über ein Gleitsystem frei in Eingriff ist.
- 10. Bauteilkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem die Anschlußklemme an einer gedruckten Schaltungsplatte angebracht ist, dadurch gekennzeichnet , daß der Umriß des Mantels (15) zur Bildung einer Aussparung zur Aufnahme der Anschlußklemme (16) einen nach innen zurückspringenden Absatz bildet, daß sich die ge-druckte SchaltunyspLaU e über den Absatz hinaus erstreckt und daß der Mantel in Querrichtung durch eine abnehmbare Wand (271) geschlossen ist, die eine vorspringende Wange (28*) aufweist, die den entsprechenden Teil der gedruckten Schaltungsplatte abdeckt.
- 11. Bauteilkasten nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennz eichnet , daß der Mantel in axialer Richtung mindestens eine Nut (33) besitzt, die gegebenenfalls das Einsetzen einer gedruckten Schaltungsplatte parallel zu seinen Erzeugenden gestattet.
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