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Zuführ- und Häckseleinrichtung
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Die Erfindung betrifft eine Zuführ- und Häckseleinrichtung für Feldhäcksler
mit Walzenzuführung und Schneid-oder Schne idwurftroinme 1, insbesondere für selbstfahrende
Peldhäcksler dieser Art, bei denen die Fahrerkabine über der Zuführ- und Häckseleinrichtung
angeordnet ist.
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Für Häcksler, bei denen das Zerkleinern des Erntegutes im Zusammenwirken
der auf einer zylindrischen Bewegungsbahn umlaufenden Häckselmesser und der dazu
ortsfest angeordneten Gegenschneide erfolgt, ist die richtige Bemessung des im Moment
des Schneidvorganges zwischen Gegenschneide und Messer vorhandenen Schneidspaltes
von ausschlaggebender Bedeutung für die Quantität und Qualität des Häckselgutes.
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Problematisch ist die richtige Bemessung des Schneidspal tes dadurch,
daß durch häufiges Nachschleifen der Häckselmesser der Schneidspalt binnen relativ
kurzer Zeit außerhalb des optimalen Bereiches liegt und andererseits die Zuführ-und
Häckseleinrichtungen gerade für häufig und schnell durchzuführende Einstellarbeiten
an der Gegenschneide
schlechte Zugangsmöglichkeiten bieten. Gleiche
Bedingungen treffen auch auf Arbeiten an der Messertrommel, wie Nachstellen oder
Wechseln der Häckselmesser, zu.
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Weitere Einschränkungen der Zugangsmöglichkeiten zu diesen Bereichen
und damit Erschwernisse der e9fektiven Durchführung genannter Arbeiten zieht die
Anordnung der Fahrerkabine über der Zuführ- und Häckseleinrichtung bei selbstfahrenden
Feldhäckslern nach sich.
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Es ist durch die IIE-AS 2.412.461 bekannt, das Gehäuse einer Zuführ-
und Häckseleinrichtung zwischen den Zuführwalzen und der Häckseleinrichtung quer
zur Börderrichtung geteilt auszubilden und die beiden Gehäuseteile über eine Schnellspanneinrichtung
miteinander zu verbinden. Das Gehäuse der Zuführeinrichtung weist neben den zur
Zentrierung und Verbindung mit dem hinteren Gehäuseteil notwendigen Elementen mindestens
einen längenverstellbaren Stützfuß auf, der vom Gehäuse um eine Achse schwenkbar
aufgenommen wird. Ist die mit dem Anbaugerät verbundene Zuführeinrichtung von der
Häckseleinrichtung getrennt, erfolgt nach Einstellung des Stütsfußes zur AufLagefläcbe
durch die Verstelleinrichtung für das Anbaugerät ein Verschwenken der abgestellten
Einheit um die Achse am vorderen Gehäuse in die Ablagestellung0 Die Zugänglichkeit
zur Gegenschneide und zu den Häckselmessern der Messertrommel wird herkömmlichen
Anordnungen gegenüber verbessert, eine geeignete Möglichkeit zum schnellen Wechsel
der Messertrommel bei oben beschriebener Fahrerkabinenanordnung aber nicht geschaffen.
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Die DD-WP 117.167 und 126.687 zeigen eine Lösung, bei der das Häckselaggregat
als ungeteilte Einheit um eine der vorn im Häcksler angeordneten Achse parallel
liegenden Drehachse abkippbar ist und mittels Drehachse sowie einer oder mehrerer
lösbarer Verbindungen am Rahmengestellt des Häckslers angebracht ist. Dabei war
nach dem WP 117.167 zunächst vorgesehen, zum Abkippen des Häckselaggregats dieses
in direkter Weise mit der Hubvorrichtung des Häckslers zu koppeln. Die Beseitigung
damit
verbundener Nachteile führte zur Lösung nach dem 52 126.687,
wonach über eine in einer Aufnahme am Ranmengestell geführte Gewindespindel das
am Häckselaggregat erforderliche Kippmoment erzeugt wird, indem die Gewindespindel
mittels einer Spindelmutter auf einen aus einer am Häckselaggregat angelenkten Koppel
und einem am RæSmengestell angelenkten Schwenkhebel gebildeten Knickhebel wirkt.
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Im, in Fahrtrichtung aus dem Rahmen des Häckslers herausgeschwenkten
Zustand des Häckselaggregats ist eine gute Zugänglichkeit zu den Häckselmessern
und der Messertrommel gegeben. Die Zugänglichkeit zur Gegenschneide dagegen kann
auch im herausgeschwenkten Zustand des Häckselaggregats noch nicht befriedigen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Zuführ- und Häckseleinrichtung
zu entwickeln, welche durch ihre Anwendung Arbeitszeit einspart, die Verfügbarkeit
der Feldhäcksler erhöht sowie durch Erleichterung der Arbeit die Arbeitsbedingungen
verbessert.
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Die Sinrichtung soll mit einfachen Mitteln eine gute Zugänglichkeit
sowohl zur Gegenschneide als auch zu den Häckselmessern und der Messertronunel insbesondere
bei selbstfahrenden Feldhäckslern mit über der Zuführ- und Häckse le inricht ung
angeordneter Fakrerkabine erreichen.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß bei der Zuführ-
und Häckseleinrichtung mit einer horizontalen, quer zur Förderrichtung angeordneten
Drehachse für die Zuführ- und Häckseleinrichtung, mit einem Gehäuse für die Häckseleinrichtung
mit üblichen lösbaren Verbindungen zum Häcksler und mit einem zweiten, an das erste
ankoppelbaren Gehäuse für die Zuführeinrichtung, das Gehäuse der Zuführeinrichtung
über einen Schwenkhebel mit der Drehachse am Häcksler verbunden ist, der Schwenkhebel
zum Gehäuse der Zuführeinrichtung
lösbare Befestigungspunkte aufweist,
von denen mindestens einer als Drehpunkt ausgebildet ist, am Gehäuse der Zuführeinrichtung
in der Nähe der Berührungsfläche mit dem Gehäuse der Häckseleinrichtung ein Kraftangriffspunkt
angeordnet ist und der Häcksler am Ende eines Schwenkbereiches der Zuführ- und Häckseleinrichtung
von ca. 90 ° ein Widerlager für den Schwenkhebel aufweist. Weiterhin soll das Gehäuse
der Häckseleinrichtung Laufschienen zur Aufnahme der Lagerböcke der Messertrommelwelle
aufweisen, die sich in ausgeschwenkter Lage der Zuführ- und Häckseleinrichtung bei
ca. 90 ° in annähernd waagerechter Lage befinden.
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Vorzugsweise für Einstellarbeiten an der Gegenschneide zur Optimierung
des Schneidspaltes wird das Gehäuse der ZuSiihreinrichtung vom Gehäuse der Häckseleinrichtung
getrennt und über den am Gehäuse der Zuführeinrichtung angeordneten Kraft angriffspunkt
ein Kippmoment eingeleitet.
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Das über die Befestigungspunkte mit dem Schwenkhebel verbundene Gehäuse
mit der Zuführeinrichtung wird dadurch um die Drehachse des Schwenkhebels im Häcksler
in Fahrtrichtung verschwenkt, bis bei einem Schwenkwinkel von ca. 90 ° der Schwenkhebel
von dem Widerlager im Häcksler auf genommen wird. In diesem Zustand sind die Gegenschneide,
Häckselmesser und Teile der Zuführeinrichtung über ihre gesamte Breite zur Durchführung
erforderlicher Arbeiten freigelegt, ohne daß, bis auf das übliche Trennen des Anbaugerätes
vom Häcksler, Baugruppen bzw. Teile des Häckslers oder seiner Zuführ- und Häckseleinrichtung
vom Häcksler getrennt oder demontiert werden müssen. Das Gehäuse mit Zuführeinrichtung
ist nach Durchführung der Arbeiten durch Einleitung eines entsprechenden Moments
wieder in Arbeitsstellung zu schwenken und mit dem Gehäuse der Häckseleinrichtung
zu verbinden.
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Zum Wechsel der Messertrommel werden die Verbindungen zwischen dem
Gehäuse der Häckseleinrichtung und dem häcksler gelöst, das Gehäuse der ZuSuhreinrichtung
bleibt
mit dem Gehäuse der Häckseleinrichtung verbunden, und anschließend
wird die Zuführ- und Häckseleinrichtung insgesamt ebenfalls in oben beschriebener
Weise in Fahrtrichtung verschwenkt, bis der Schwenkhebel vom widerlager aufgenommen
wird. Dadurch kommen die Laufschienen am Gehäuse der Häckseleinrichtung in eine
annähernd waagerechte Lage, in der die Messertrommel nach Lösen der Lagerböcke der
Messertrommelwelle und erforderlicher Gehäuseteile auf den Lauf schienen in Fahrtrichtung
aus dem Gehäuse der Häckseleinrichtung herausgezogen und von einem Hebezeug aufgenommen
werden kanna In entsprechender Weise erfolgt der Einbau der Messertrommel bis hin
zum Befestigen des Gehäuses der Häckseleinrichtung im Häcksler.
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Bei Reparatur oder Ersatz der kompletten Zuiiihr- und Häckseleinrichtung
wird, bis der Schwenkhebel am Widerlager anliegt, zunächst in beschriebener Weise
wie bei einem Messertrommelwechsel verfahren. Zur Ablage der Zuführ- und Häckseleinrichtung,
vorzugsweise auf ein entsprechendes Gestell, wird dann der Schwenkhebel bis auf
den Drehpunkt vom Gehäuse der Zuführeinrichtung getrennt, so daß ein weiteres Verschwenken
der Zuführ-und Häckseleinrichtung um den Drehplrnkt an Schwenkhebel und Gehäuse
der Zuführeinrichtung zur Ablage erfolgen kann. Nachdem der Schwenkhebel und die
Einrichtung zum Kippen ebenfalls gelöst sind, kann vom Häcksler in gleich einfacher
Weise eine Ersatz- oder die reparierte Zufiihrp- und Häckseleinrichtung aufgenommen
werden.
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Die Erfindung soll nachfolgend an einem Ausfiikrungsbeispiel näher
erläutert werden.
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In den dazugehörenden Zeichnungen zeigen Figur 1: ZuSuhr- und Häckseleinrichtung
in Arbeitsstellung, Figur 2: Zuführ- und Häckseleinrichtung mit geschwenkter Zuführeinrichtungi,
Figur 3: Zuführ- und Häckseleinrichtung geschwenkt zum Me ssertromme lwechsel,
Figur
4: Zu.filhr- und Häcsseleinrichtung gescl)wenkt zum Ablegen.
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In einem selbstfahrenden Feldhäcksler 1 ist die Zuführ-und HäckseleinL»ichtung
7 zwischen den Driebradern 3 und über ihr die Fahrerkabine 2 angeordnet. Eine solche
Anordnung bietet unter dem Gesichtspunkt durchzuführe nder Wartungs- und Instandhaltungsaroeiten
schlechte Zugangsmöglichkeiten zur Gegenschneide 23, den Häckselmessern und der
Messertrommel 19.
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Die Zuführ- und Häckseleinrichtung 7 ist deshalb geteilt als Zuführeinrichtung
10 und Häckseleinrichtung 17 mit miteinander lösbar verbundenen Gehäusen 11 und
18 ausgeführt und weist eine im Häcksler 1 quer zur Förderrichtung angeordnete Drehachse
5 auf. Nach Figur 1 si.nd die Gehäuse 11 und 18 in Arbeitsstellung mittels für diesen
Zweck üblichen Verbindungen 8 miteinander gekoppelt und die Häckseleinrichtung 17
mittels bekannter lösbarer Verbindungselemente 24 mit dem Rahmen 4 des Häckslers
1 verbunden. An der Zuführeinrichtung 10 ist der Schwenkhebel 14 in einem Drehpunkt
12 und einem weiteren, lösbaren Befestigungspunkt 13 angeordnet und verbindet das
Gehäuse 11 der Zuführungseinrichtung 10 mit der am Häcksler 1 befindlichen Drehachse
5. Am Kraftangriffspunkt 15 des Gehäuses 11, der in der Nähe der Berukrungsfläche
9 beider Gehäuse 11, 18 angeordnet ist, ist zur Erzeugung des Kippmoments der Arbeitszylinder
16 angelenkt, der sich am Rahmen 4 abstützt. Am Rahmen 4 befindet sich das Widerlager
6, das zur Begrenzung der Schwenkbewegung den Schwenkhebel 14 in seiner Endstellung
abstützt.
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Sollen z. B. Arbeiten an der Gegenschneide 23 durchgeführt werden,
wird das Gehäuse 11 der Zuführeinrichtung 10 durch Lösen der Verbindungen 8 vom
Gehäuse 18 der Häckseleinrichtung 17 getrennt und der Arbeitszylinder 16 mit Druck
beaufschlagt. Das Gehäuse 11 mit der Zuführeinrichtung 10 wird dadurch um die Drehachse
5 in Fahrtrichtung verschwenkt und zwischen der Zuführeinrichtung 10 und der Häckseleinrichtung
17 der zur Durchführung
der 4rbeiten erforderliche Freiraum gemäß
Figur 2 geschaffen. Die Schwenkbewegung kann durch Aufnahme des Schwenkhebels 14
vom Widerlager 6 auf etwa 90 ° beschränkt werden und die Zuführeinrichtung 10 verbleibt
in dieser Stellung im Häcksler 1. Nach Beendigung der Arbeiten wird das Gehäuse
11 mit Zufìlhreinrichtung 10 durch den Arbeitszylinder 16 wieder in Arbeitsstellung
gemäß Figur 1 gebracht und über die Verbindungen 8 mit dem Gehäuse 18 der Häckseleinrichtung
17 gekoppelt.
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Ein anderer, oft zu wiederholender Vorgang ist der Aus-und Einbau
der Messertrommel 19. Dazu werden die Verbinclungselemente 24, die das Gehäuse 18
der Hckseleinrichtung 17 mit dem Rahmen 4 verbinden, gelöst, die Gehäuse 11 und
18 bleiben über die Verbindungen 8 gekoppelt, und der Arbeitszylinder 16 mit Druck
beaufschlagt. Die Zuführ- und Häckseleinrichtung 7 wird dadurch als Ganzes um die
Drehachse 5 in Fahrtrichtung verschwenkt und in ihrer Endstellung über den Schwenkhebel
14 vom Widerlager 6, wie in Figur 3 dargestellt, gehalten. Die Laufschienen 22 kommen
dadurch in eine annähernd waagerechte Lage, in der nach Lösen der Lagerböcke 21
der Messertrommelwelle 20 und erforderlicher Gehäuseteile die Messertrommel 19 auf
den Laufschienen 22 aus dem Gehäuse 18 der Häckseleinrichtung 17 in Fahrtrichtung
herausgezogen, d. hQ den Bereich unter der Fahrerkabine 2 verlassen und von einem
Hebezeug aufgenommen werden kann. Auf gleichem Weg wird eine neue bzw. die überholte
oder reparierte Messertrommel 19 über die Laufschienen 22 in das Gehäuse 18 eingesetzt,
an den Laufschienen 22 befestigt und durch Zurückschwenken der Zuführ- und Häckseleinrichtung
7 mittels Arbeitszylinder 16 sowie Montage der Verbindungselemente 24 die Arbeitsstellung
gemäß Figur 1 wieder hergestellt.
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Im Falle eines Aus- und Einbaus der kompletten Zuführ-und Häckseleinrichtung
7 wird diese zunächst in die Lage
gemäß Figur 3 verschwenkt und
in dieser Stellung der Befestigungspunkt 13 des Schwenkhebels 14 am Gehäuse 11 der
Zuführeinrichtung 10 gelöst. Dadurch wird ein über die in Figur 3 dargestellter
Lage hinausgehendes Schwenken der Zuführ- und Häckseleinrichtung 7 um den als Drehpunkt
ausgelegten Befestigungspunkt 12 des Schwenkhebels 14 am Gehäuse 11 zur Ablage der
Zuführ- und Häckseleinrichtung 7 in einem Gestell 25 gemäß Figur 4 ermöglicht. In
diesem Zustand werden die Verbindungen zum Schwenkhebel 14 und Arbeitszylinder 16
getrennt und der Ausbau der Zuführ- und Häckseleinrichtung 7 beendet.
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In entsprechender Weise wird die auf dem Gestell 25 befindliche reparierte
oder eine neue Zuführ- und Häckseleinrichtung 7 vom Häcksler 1 aufgenommen.
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Mit den vorgeschlagenen Mitteln wird somit für die bei der Wartung
und Instandhaltung der Zuführ- und Häckseleinrichtung in der Praxis wichtigen Arbeiten
eine einfache Möglichkeit zur schnellen Durchführung dieser Arbeiten unter leichteren
Bedingungen geschaffen.
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Aufstellung der verwendeten Bezugszeichen 1 Häcksler 2 Fahrerkabine
3 Triebräder 4 Rahmen 5 Drehachse 6 Widerlager 7 Zuführ- und Häckseleinrichtung
8 Verbindung 9 Berührungsfläche 10 Zuführeinrichtung 11 Gehäuse 12 Befestigungspunkt
(Drehpunkt) 13 Befestigungspunkt (lösbar) 14 Schwenkhebel 15 Kraft angriffspunkt
16 Arbeitszylinder 17 Häckseleinrichtung 18 Gehäuse 19 Messertrommel 20 Messertrommelwelle
21 Lagerböcke 22 LauSschienen 23 Gegenschneide 24 Verbindungselemente 25 Gestell
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