-
Hämodialysevorrichtung
-
Die Erfindung betrifft eine Hämodialysevorrichtung mit einem Dialysator,#
der einen Kreislauf für Dialysierflüssigkeit und einen extrakorporalen Kreislauf
für Blut aufweist, bei der einer der Kreisläufe ein Bilanziersystem für die exakt#'
Zu- und Abführung einer der Flüssigkeiten und eine Ultrafiltrationseinrichtung zur
Entfernung von Wasser aus Blut au-fweist, die Kreisläufe jeweils wenigstens eine
Pumpe zum Umpumpen der Flüssigkeit aufweisen und der Kreislauf für die Dialysierflüssigkeit
mit einer Einrichtung zur Bereitstellung von Dialysierflüssigkeit und einer Pumpe
verbunden ist.
-
Eine Vorrichtung der eingangs erwähnten Art ist beispielsweise aus
den DE-OSen 24 44 258, 26 34 238, 28 38 414 oder 30 06 718 bekannt. Die in diesen
DE-OSen beschriebenen Vorrichtungen gehören zur Klasse der sogen. Single-Pass-Geräte,
bei denen die Dialysierflüssigkeit nur einmal durch den Dialysator geführt und anschließend
verworfen wird.
-
Dies hat gegenüber der aus der DE-PS 22 59 787 beschriebenen Tankniere
den Vorteil, daß die Effektivität der Dialyse von der Zusammensetzung der Dialysierflüssigkeit
un-
beeinträchtigt bleibt, da diese konstant ist.
-
Um die Ultrafiltrationsrate genau bestimmen zu können, sind diese
Vorrichtungen mit einem geschlossenen Dialysierflüssigkeitskreislauf versehen, der
durch den Dialysator führt und aus dem mit Hilfe einer Ultrafiltrationspumpe die
gewünschten Ultrafiltratmengen entnommen werden.
-
Diese entnommenen Mengen strömen aus dem Blut über die Dialysemembran
nach, da der Kreislauf geschlossen ist und die in diesem Kreislauf enthaltenen Fluide
inkompressibel sind.
-
Die Arbeitsweise dieses geschlossenen Kreislaufs ist natürlich dann
beendet, wenn die in diesem Kreislauf enthaltene Dialysierflüssigkeit einmal durch
den Dialysator gelaufen ist. Zu diesem Zweck ist der Kreislauf mit einem Bilanziersystem
verbunden, das wenigstens eine Bilanzkammer, vorzugsweise zwei Bilanzkammern, aufweist.
Eine derartige Bilanzkammer ist durch eine Membran regelmäßig in zwei Kammerteile
geteilt, wobei die eine Kammerhälfte die frische Dialysierflüssigkeit und die andere
Kammerhälfte die verbrauchte Dialysierflüssigkeit aufnimmt.
-
Durch Anordnungentsprechender Ventile am Ein- und Ausgang der jeweiligen
Kammerhälften sowie durch Pumpen in den Zu- und Ableitungen dieser Membrankammerhälften
wird der Kreislauf der Dialysierflüssigkeit derart gesteuert, daß die in der einen
Hälfte enthaltene Flüssigkeitsmenge volumenmäßig durch die in der anderen Hälfte
enthaltene Flüssigkeitsmenge verdrängt wird.
-
Diese bekannten Vorrichtungen sind sehr aufwendig ausgelegt, da die
zu ultrafiltrierende Dialysierflüssigkeitsmenge einem Verbrauch an Dialysierflüssigkeit
in Höhe von etwa 120 - 240 Ltr. gegenübersteht, d.h. daß die U1-trafiltrationsmenge
nur 1 % der Dialysierflüssigkeits-
menge beträgt. insofern muß die
gesamte Vorrichtung sehr genau beim Bilanzieren und Ultrafiltrieren arbeiten, um
die Gesundheit des Patienten nicht zu beeinträchtigen.
-
Dies macht hochpräzis gearbeitete Teile beim Einbau in diese Vorrichtungen
nötig, was natürlich erheblich auf die Kosten durchschlägt. Weiterhin sind derartige
Präzisionsteile stärker dem Verschleiß ausgesetzt als weniger präzis gearbeitete
Teile, so daß hierdurch eine erhöhte Wartung notwendig wird. Hierzu ist festzustellen,
daß die Wartungskosten von Jahr zu Jahr steigen und somit die Unterhaltungskosten
derartiger Vorrichtungen mit der Zeit erheblich anwachsen.
-
Weiterhin ist hinzuzufügen, daß die in dem Kreislauf enthaltene verbrauchte
Dialysierflüssigkeit von Luftblasen befreit werden muß, die zwangsläufig bei der
Ultrafiltration entstehen und die Bilanzierung stören. Hierzu ist in dem Kreislauf
beispielsweise gem. DE-OS 28 38 414 ein Luftabscheider vorgesehen, mit dem diese
die Bilanzierung störenden Luftblasen entfernt werden. Weiterhin ist die Temperierung
der Dialysierflüssigkeit genau einzuhalten, um hierdurch auftretende Volumenunterschiede
zu vermeiden.
-
Diese bekannten Systeme erschweren somit die Ultrafiltration und bilanzieren
auf der Seite der Dialysierflüssigkeit, ohne daß auf die Bedingungen des Blutkreislaufs
direkt abgestellt würde. Dieser weist lediglich einen arteriellen und venösen Teil
mit entsprechenden Druckmeldern sowie einer Blutpumpe und einer Luftfalle auf.
-
Im Gegensatz zu der aufwendigen Bilanziereinheit ist hier lediglich
ein Schlauchsystem für den Blutkreislauf in Form eines Wegwerfteils notwendig, dessen
Kosten im Gegensatz zur Dialysierflüssigkeitsapparatur fallen, da die Stückzahlen
immer höher steigen.
-
Gegenüber der Hämodialyse ist die Bestimmung der Ultrafiltrationsmenge
bei der Hämofiltration relativ einfach, da diese Menge nicht von einer großen Dialysierflüssigkeitsmenge
überlagert wird. Bei diesem Verfahren wird eine relativ große Menge (etwa 30 Ltr.)
Flüssigkeit dem Patienten entzogen und durch eine bestimmte Menge Substitutionsflüssigkeit
wieder ersetzt, wobei die Differenz der Mengen die Ultrafiltratmenge angibt. Bei
diesem Verfahren muß natürlich ebenfalls die Zugabe der Substitu--tionsflüssigkeit
zum Blut genau bilanziert werden, was nach dem Zweiwaagen-Verfahren (DE-OS 25 52
304), Einwaagen-Verfahren (DE-OS 26 29 717) oder dem Durchfluß-Verfahren (DE-OS
26 07 022) erfolgen kann. Entsprechend diesen Bilanziersystemen wird die Substitutionslösungszugabe
bzw. die zu entnehmende Ultrafiltratmenge so gesteuert, daß der Patient am Ende
der Behandlung den gewünschten Wasserverlust aufweist.
-
Die letztgenannten Bialnzierungssysteme sind jedoch nicht mit den
Bilanzierungssystemen der Hämodialysevorrichtungen zu vergleichen, da hier eine
völlig andere Bilanzierungsart vorliegt und Bilanzierungsfehler keinesfalls derart
weitreichende Folgen haben, wie bei den Hämodialysevorrichtungen.
-
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs
erwähnten Art zur Verfügung zu stellen, die kostengünstiger herzustellen und zu
betreiben ist, und bei der hochpräzis hergestellte Teile und ein Luftabscheider
entfallen, ohne daß gegenüber der auf der Dialysierflüssigkeitsseite bilanzierenden
Systemen die Genauigkeit der Arbeitsweise abnimmt.
-
Die Lösung der Aufgabe erfolgt gemäß den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruchs 1.
-
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist zunächst den Vorteil auf, daß
die Bilanzierung und die Ultrafiltration unmittelbar auf der Blutseite durchgeführt
wird. Bisher erfolgte nämlich - wie eingangs erläutert - die Entziehung von Ultrafiltrat
sowie die Bilanzierung ohne direkten Bezug auf die Verhältnisse im Blut, so daß
eine direkte Kontrolle der Ultrafiltration anhand der im Blut vorliegenden Verhältnisse
nicht möglich war.
-
Erfindungsgemiß werden nunmehr die Bilanzierung und auch die Ultrafiltration
unmittelbar im Blut vorgenommen, wobei eine direkte Kontrolle der im Blut vorliegenden
Verhältnisse ermijglicht wird. Demzufolge können im Blutkreislauf auftretende Unregelmäßigkeiten,
beispielsweise eine Störung aer Bilanzierung oder Ultrafiltration, sofort erkannt
und entprechende Maßnahmen getroffen werden.
-
Gegenüber den bekannten bilanzierenden Vorrichtungen, die mit hohem
Herstellungsaufwand hergestellt worden sind und erhebliche Wartungskosten verbrauchen,
da hochpräzis herzustellende Teile e#ingesetzt und entsprechend gewartet werden
müssen, handelt es sich bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung um eine erheblich
einfacher aufgebaute Apparatur, da die wesentlichen bilanzierenden, das Blut enthaltenden
Teile nach jeder Behandlung verworfen werden, somit also #vorteilhafterweise Einmal-Teile
(disposables) sind. Demgemäß entfällt also eine komplizierte, immer wieder zu erfolgende
Sterilisierung der Apparatur, da werkseitig sterilisierte Teile auf Kunststoffbasis
eingesetzt werden können, die den technischen Anforderungen vollauf genügen. Die
bei der Kunststoffverarbeitung vorliegende Genauigkeit reicht nämlich für den erfindunsgemäßen
Zweck aus, so daß Bilanzkammern u.dgl. als Spritzgußteile u.dgl.
-
hergestellt und mit üblichen Kunststoffmembranen als Trennelement
vorsehen werden können.
-
Dieses in Form eines geschlossenen Schlauchsystems vorliegende Bilanzierungssystem,
das wenigstens eine Bilanzkammer aufweist, wird mit entsprechenden Pumpen und Absperrorganen
auf der Frontplatte der Dialysevorrichtung verbunden und ist nach Ablauf des üblichen
Startprogramms einsatzbereit.
-
Im übrigen entfallen bei dem Einsatz eines derartigen Einmal systems
auf der Blutseite mit Bilanziersystem die kritischen Sterilitätsprobleme innerhalb
des Dialysierlösungskreislaufs, also insbesondere in den Bilanzkammern.
-
Da auf der Blutseite zur Erzeugung von Ultrafiltrat mit Überdruck
gearbeitet werden muß, entfällt auch das Problem der Entgasung des Bluts, so daß
die im Stand der Technik eingesetzten Entgasungssysteme entfallen können, die für
eine exakte Bilanzierung zwingend notwendig waren. Auch dies bringt eine Einsparung
der Produktionskosten, da wenigstens eine Entgasungspumpe sowie eine spezielle Entgasungskammer
entfallen können. Darüber hinaus hat diese Arbeitsweise sogar den Vorteil, daß evtl.
freigesetzte Gase bei Überdruck im Blut gelöst werden, so daß sicher Gasblasen vermieden
werden, die die Bilanzierung stören könnten.
-
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Ausführungsformen sind anhand der
nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichn#ung erläutert: Es zeigen
Fig. 1 schematisch eine Dialysevorrichtung mit einer Bilanzkammer auf der Blutseite,
Fig. 2 eine Dialysevorrichtung, die weitgehend der in Fig. 1 gezeigten Dialysevorrixziltung
ähnelt, jedoch mit zwei Bilanzkammern,
Fig. 3 schematisch eine
Dialysevorrichtung mit zwei Bilanzkarrmern, die fluidisch gekoppelt sind und Fig.
4-eine Dialysevorrichtung gemäß #Fig. 3, jedoch mit vier Bilanzkammern.
-
In Fig. 1 ist mit 10 eine Dialysevorrichtung gezeigt, die im wesentlichen
aus dem Dialysator 12, dem Dialysierflüssigkeitskreislauf 14 und dem extrakorporalen
Blutkreislauf 16 besteht.
-
Der Dialysator 12 ist auf der Dialysierkreislaufseite an seinem Eingang
über eine Leitung 18 mit einer Einrichtung zur Bereitstellung der Dialysierflüssigkeit
verbunden, die aus dem Stand der Technik bekannt ist und auf deren Erläuterung verzichtet
wird. Bezüglich der Einrichtung 20 wird auf die DE-OSen 28 38 414, 30 06 718 oder
die US-PS 42 93 409 verwiesen,# d.h. die Dialysierflüssigkeit wird durch Mischen
eines Konzentrats mit Frischwasser hergestellt, erwärmt und danach -entgast. Anstelle
dieser kontinuierlich hergestellten Dialysierflüssigkeit kann jedoch auch vorgefertigte
Dialysierflüssigkeit verwendet werden.
-
Am Ausgang des Dialysierflüssigkeitskreislaufs 14 ist der Dialysator
12 über eine Leitung 22 mit einer Pumpe 24 verbunden, an die sich eine Abflußleitung
26 anschließt.
-
-Die Pumpe 24 pumpt im wesentlichen ohne Erzeugung eines Unterdrucks
die Dialysierflüssigkeit aus der Einrichtung 20 durch den Dialysator 12, in dem
die Wechselwirkung zwischen der Dialysierflüssigkeit und den Membranoberflächen
stattfindet.
-
Der Blutkreislauf 16 weist zunächst einen arteriellen Anschluß 28
an den Patienten auf, über den das -zu reinigende Blut entnommen wird. Dieser arterille
Anschluß 28 ist über eine Leitung 30 mit der Bilanzkammer 32 verbunden.
-
Um das aus dem arteriellen Anschluß 28 entnommene Blut in diese Bilanzkammer
32 zu fördern, ist in die Leitung 30 eine Pumpe 34, vorzugsweise eine Schlauchpumpe,
eingeschaltet.
-
Die Bilanzkammer 32 besteht im wesentlichen aus einem Kammerkörper
36 und ist durch eine bewegliche Membran 38 in die Kammerhälften 40 und 42 geteilt.
Diese Kammerhälften 40 und 42 weisen ein in etwa gleiches Volumen auf und sind in
ihrer Gestalt so beschaffen, daß sich die bewegliche elastische Membran 38 völlig
an ihre Wandungen anlegen kann.
-
Jede Kammerhälfte 40 und 42 ist durch den Kammerkörper 36 hindurch
über eine Öffnung 44 und 46 mit der Leitung 45 bzw.
-
58 verbunden und schafft somit eine Strömungsverbindung hiermit.
-
Die Leitung 45 ist stromab der Pumpe 34 mit einer Abzweigung 48 versehen,
von der eine Leitung 50 abgeht, die mit dem Eingang des Dialysators verbunden ist.
In diese Leitung 50 ist eine weitere Pumpe 52 eingeschaltet, die wiederum vorteilhafterweise
als Schlauchpumpe - wie dargestellt - ausgebildet ist.
-
Der Ausgang des Dialysators 12 ist über eine Leitung 54 mit einer
Dreiwegeabzweigung 56 verbunden, die der Abzweigung 48 gleicht. Diese Abzweigung
56 ist wiederum über eine Leitung 58 über die Öffnung 46 mit der Bilanzkammer 32,
also mit der zweiten Kammerhälfte 42 in Strömungsverbindung.
-
An die Abzweigung 56 schließt sich weiterhin eine Leitung 60 an, die
über eine Luftfalle 62 und eine venöse Klemme 63 mit dem venösen Anschluß 64 am
Patienten verbunden ist.
-
Weiterhin sind- in die Leitung 30 zwischen der Pumpe 34 und der Abzweigung
48 ein Absperrorgan 66 zwischen der Verzweigung 48 und dem Eingang des Dialysators
12 ein Absperrorgan in die Leitung 50 eingeschaltet, zwischen dem Ausgang des Dialysators
und der Abzweigung 56 ein Absperrorgan 70 in die Leitung 54 eingeschaltet und zwischen
der Abzweigung 56 und der Luftfalle 62 ein Absperrorgan 72 in die Leitung 60 eingeschaltet.
-
Diese Absperrorgane 66 - 72 können als übliche Ventile, beispielsweise
als Quetschventile oder Rückschlagventile ausgebildet sein. Vorteilhafterweise sind
sie als Quetschventile ausgebildet, die auf den Außenumfang der vorteilhafterweise
als elastische Schläuche ausgebildeten Leitungen 30, 45, 50,54,58, 60 einwirken.
-
Das Kammergehäuse 36 ist vorteilhafterweise aus einem unelastischen,
durchsichtigen Kunststoff gefertigt, beispielsweise aus Hart-PVC, Acrylglas oder
Polycarbonat und ist vorteilhafterweise in zwei Hälften geteilt, zwischen die die
Membran 38 eingesetzt werden kann.
-
Die Membran 38 ist entweder aus einem gummielastischen Material, so
daß es durch Zug gedehnt werden kann oder aber weist eine entsprechende Wellung
auf, wodurch sich die Membran ohne Dehnung an die Innenwand der Kammer anlegen kann.
Diese Membran ist vorteilhafterweise aus dem gleichen Material wie das Kammergehäuse,
beispielsweise aus PVC und kann in dieses Kammergehäuse eingeschweißt werden.
-
Weiterhin ist zwischen dem arteriellen Anschluß 28 und der Pumpe 34
eine weitere Leitung 74 mit der Leitung 30 verbunden. Das andere Ende der Leitung
74 ist stromab der Pumpe 52 mit der Leitung 50 verbunden. In diese Leitung 74 ist
eine Pumpe 76 eingeschaltet, die vorteilhafterweise als Schlauchpumpe ausgebildet
ist, sofern die Leitung 74,
wie die übrigen Leitungen 30, 45, 50,
54, 58, 60, als Schlauch aus einem Kunststoffmaterial, wie PVC oder dgl. ausgebildet
ist.
-
Die in Fig. 1 gezeigte Dialysev#orrichtung 10 arbeitet auf folgende
Weise: Zum Füllen der linken Kammerhälfte 40 mit Blut sind zunächst die Absperrorgane
68 und 70 geschlossen, während die Absperrorgane 66 und 72 geöffnet sind. Zugleich
arbeitet die Pumpe 34, während die Pumpe 52 steht. Über diese Pumpe 34 wird dem
arteriellen Anschluß Blut entnommen, das solange in die linke Kammerhälfte gepumpt
wird, bis sich die Membran 38 völlig an die Wand del rechten Kammerhälfte 42 angelegt
hat.
-
Das Ende des Füllvorgangs kann entweder mit einem Durchflußmesser
oder aber mit einer entsprechenden Motorschaltung der Pumpe 34 gemessen werden,
da die Pumpe durch den sich erhöhenden Druck am Ende des Füllvorryangs eine erhöhte
Leistungsaufnahme aufweist, die durc:h eine entsprechende Schaltung festgestellt
werden kann. Diese elektronisch regulierte Endlagenabschaltung wird bevorzugt. Sie
setzt dabei den Motor 34 außer Betrieb, schließt die Absperrorgane 66 und 72, öffnet
die Absperrorgane 68 und 70 und setzt zugleich die Pumpe 52 in Betrieb. Diese Pumpe
52 pumpt nunmehr das in der linken Kammerhälfte 40 befindliche Blut über die Leitung
50 in und durch den Dialysator 12, durch die Leitung 54 und die Leitung 58 in die
rechte Kammerhälfte 42. Bei diesem Vor-gang wird also das in der linken Kammerhälfte
40 befindliche Blutvolumen durch das in die rechte Kammerhälfte 42 einströmende
Blutvolumen volumetrisch verdrängt. Da hier gleiche Blutvolumina gefördert werden,
handelt es sich um einen im wesentlichen druckausgeglichenen Vorgang, d.h. die im
Dialysator 12 befindlichen Dialysemembranen werden bei dieser Betriebsweise nicht
druckaufbeschlagt. Dementsprechend findet also keine Ultrafiltration bei dieser
Betriebsweise statt.
-
Zur Entleerung der rechten Kammerhälfte 42 wird das Abschaltsignal
der Pumpe 52 herangezogen, das zugleich die Absperrorgane 68 und 70 schließt und
die Absperrorgane 66, 52 und die Pumpe 34 in den Betriebszustand überführt. Danach
beginnt der Füllzyklus aufs neue. Bei diesem Füllzyklus wird das in der rechten
Bilanzkammerhälfte 42 enthaltene Blut durch das in die linke Bilanzkammerhälfte
40 einströmende Blut verdrängt und gelangt über die Leitungen 58 und 60 sowie die
Luftfalle 62 zum venösen Anschluß 64 des Patienten.
-
Bei der vorstehend erwähnten Betriebsweise findet im wesentlichen
keine Ultrafiltration statt, da - wie vorstehend erläutert - volumetrisch identische
Mengen verdrängt werden.
-
Zur Erzeugung dieser Ultrafiltration wird daher zusätzliches Blut
über die Leitung 74 mit Hilfe der Pumpe 76 aus dem "offenen System" in das geschlossene
System" eingespeist. Dieses "geschlossene System" wird durch die Bilanzkammer 32
und die mit der Bilanzkammer 32 und dem Dialysator 12 verbundenen Leitungen 45,
50, 54 und 58 sowie die Abzweigungen 48 und 56 gebildet, die die Leitungen 45 und
50 bzw. 54 und 58 verbinden.
-
Da es sich bei dem "geschlossenen System" um ein volumenkonstantes
System handelt, das bereits völlig mit Blut gefüllt ist, wird jedes weitere Flüssigkeitsvolumen,
das über die Leitung 74 hinzugefördert wird, zwangsläufig über die Membranen des
Dialysators 12 verdrängt, d.h. - ultrafiltriert. Dementsprechend stellt die Pumpe
76, die üblicherweise synchron zur Pumpe 52 läuft bzw. steht, eine Ultrafiltratpumpe
dar.
-
Vorteilhafterweise arbeitet die Pumpe 76 volumetrisch, so daß die
Menge Ultrafiltrat über die Pumpengeschwindigkeit und die Zahl er Pumpentakte genau
bestimmt werden kann.
-
Dabei läßt sich natürlich die Betriebsweise der Pumpe 76 verändern.
Sie kann beispielsweise mit gleichbleibender Pumpgeschwindigkeit betrieben werden,
also volumenkonstant, wobei sich die Druckverhältnisse im geschlossenen System u.U-.
verändern können, da die Membranen des Dialysators 12 bei der Blutbehandlung Veränderungen
unterworfen werden.
-
Andererseits kann jedoch auch die Pumpe 76 druckkonstant gesteuert
werden, wobei sich die Pumpengeschwindigkeit, d.h. das Fördervolumen, entsprechend
ändern kann. Dieses kann jedoch exakt über die Zeit ermittelt werden.
-
Die in Fig. 1 gezeigte Dialysevorrichtung arbeitet diskontinuierlich,
da im ersten Takt die Bilanzkammer 32 gefüllt wird, wobei eine äquivalente Menge
Blut zum venösen Anschluß 64 hin verdrängt wird, während im zweiten dar auf folgenden
Takt das Blut in einem geschlossenen Kreislauf von der linken Kammerhälfte 40 durch
den Dialysator 12 zur rechten Kammerhälfte 42 geführt wird.
-
Die in Fig. 2 gezeigte Dialysevorrichtung 80 stellt eine Fortentwicklung
der Dialysevorrichtung 10 gem. Fig. 1 dar, da sie kontinuierlich arbeitet.
-
In der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform entsprechen die Bilanzkammern
82 und 84 im wesentlichen der Bilanz--kammer 32 gem. Fig. 1, so daß auf deren Beschreibung
Bezug genommen wird. Allerdings weisen die Bilanzkammern 82 und 84 jeweils zwei
Öffnungen 86 und 88 bzw. 90 und 92 für die linke Kammerhälfte 94 bzw. 96 auf, während
die rechte Kammerhälfte 98, 100 entsprechende Öffnungen 102, 104 bzw. 106, 108 besitzt.
Demzufolge können bei dieser Ausführungsform die Abzweigungen 48 und 56 je Bilanzkammer
32, 82 oder 85 entfallen.
-
Der arterielle Anschluß 110 ist mit einer Leitung 112, in der eine
Pumpe 114 vorgesehen ist, die der Pumpe 34 gem. Fig. 1 entspricht, mit einer Abzweigung
116 verbunden. Von dieser Abzweigung 116 gehen zwei Leitungen 118
und
120 ab, die jeweils mit der Öffnung 86 bzw. 106 der linken Kammerhälfte 94 der Bilanzkammer
82 bzw. der rechten Kammerhälfte 100 der Bilanzkammer 84 verbunden sind.
-
Von den Ausgangsöffnungen 88 und 108 dieser Kammerhälften 94 und 100
gehen die Leitungen 122, 124 ab, die sich in der Abzweigung 126 vereinigen. Diese
Abzweigung 126 ist dann über die Leitung 128 mit dem Eingang des Dialysators 130
verbunden.
-
Der Ausgang des Dialysators 130 ist über die Leitung 132 mit der Abzweigung
134 verbunden, von der zwei Leitungen 136 und 138 abzweigen, die mit dem Eingang
92 der linken Kammerhälfte 96 der Bilanzkammer 84 bzw. mit der Eingangsöffnung 104
der rechten Kammerhälfte 98 der Bilanzkammer 82 verbunden sind.
-
Die Ausgangsöffnungen 90 und 102 dieser Bilanzkammerhälften sind über
die Leitungen 140 und 142 mit der Abzweigung 144 verbunden, von der eine Leitung
146 abgeht, die. mit dem venösen Anschluß 148 verbunden ist.
-
Die Dialysevorrichtung 80 weist zwei Gruppen von Absperrorganen auf,
die wechselseitig betätigt werden, d.h.
-
während die erste Gruppe geschlossen ist, ist die zweite Gruppe offen
und umgekehrt.
-
Zur ersten Gruppe von Absperrorganen gehören die Absperrorgane 150,
152, 154 und 156, die in die Leitungen 118, 142, 124 bzw. 136 eingeschaltet sind.
-
Zu der zweiten Gruppe gehören die Absperrorgane 158, 160, 162 und
164, die in die Leitungen 120, 140, 122 bzw. 138 eingeschaltet sind.
-
Weiterhin ist in die Leitung 132 eine Pumpe 166 eingeschaltet, die
das Blut aus den jeweiligen Bilanzkammer-
hälften 94 bzw. 100 durch
den Dialysator zurück in die Bilanzkammerhälften 98 bzw. 96 pumpt.
-
Weiterhin ist stromauf der Pumpe 114 in die Leitung 112 eine Leitung
168 eingeschaltet, deren anderes Ende mit der Leitung 128 verbunden ist. In dieser
leitung 168 ist wiederum eine Pumpe 170 vorgesehen, die in Art und Wirkung der Pumpe
76 gem. Fig. 1 entspricht, also eine Ultrafiltratpumpe ist.
-
Die in Fig. 2 gezeigte Dialysevorrichtung 80 gestattet -wie vorstehend
erläutert - gegenüber der in Fig. 1 gezeigten Dialysevorrichtung 10 eine kontinuierliche
Arbeitsweise, wobei die Gruppen der Absperrorgane 150 - 156 bzw. 158 - 164 entsprechend
umgeschaltet werden. Dabei sind die Pumpen 114 und 166 vorteilhafterweise derart
abgestimmt, daß die Umschaltung erst dann erfolgt, wenn beide Pumpen ihre Endlage
erreicht haben. Somit arbeiten beide Pumpen im wesentlichen kontinuierlich und sind
lediglich dann in der Aus-Stellung, sofern die andere Pumpe etwas langsamer arbeitet.
-
Demgegenüber läuft die Pumpe 170, die ausschließlich zu Ultrafiltrationszwecken
dient, praktisch kontinuierlich während der Hämodialysebehandlung, es sei denn,
daß die Behandlungsmethode selbst variiert wird, also bestimmte Behandlungsperioden
ohne Ultrafiltration durchgeführt werden.
-
Ansonsten entsprechen sämtliche Funktionen im wesentlichen denjenigen
der Dialysevorrichtung 10 gem. Fig. 1.
-
In Fig. 3 ist eine Dialysevorrichtung 180 gezeigt, die ebenfalls wie
die Dialysevorrichtung 10 gem. Fig. 1 diskontinuierlich arbeitet, jedoch zwei Bilanzkammern
182 und 184 aufweist. Im Unterschied zu der Bilanzkammer 32 gem. Fig. 1, bei der
zwei Bilanzkammerhälten 40 und 42 mit
Blut gefüllt#werden, wird
bei der in Fig. 3 gezeigten Dialysevorrichtung 180 jeweils nur eine Bilanzkammerhälfte
185--und 186 mit Blut beaufschlagt, während die jeweils andere, durch eine Membran
188 getrennte Bilanzkammerhälfte 190 und 192 #mit einem Fluid, beispielsweise Luft
oder einer Flüssigkeit; beaufschlagt wird. Vorteilhafterweise stehen die beiden
Bilanzkammerhälften 190 und 192 in Strömungsverbindung und sind, wie in Abb. 3 gezeigt,
über eine Leitung 194 miteinander verbunden. In diese Leitung 194 ist eine Pumpe
196 eingeschaltet, die ihre Pumprichtung nach Bedarf umkehren kann, also das Fluid
aus der Kammerhälfte L90 in-die Kammerhälfte 192 oder umgekehrt pumpt.
-
Die mit Blut beaufschlagten Bilanzkammerhälten 184 und 186 weisen
in ähnlicher Weise wie die in Fig. 1 gezeigte Ausführungsform eine Zuführungsleitung
198 und eine Abführungsleitung 200 auf, die mit dem Dialysator verbunden ist. Der
Ausgang des Dia#lysators ist über eine Leitung 202 mit dem Eingang der anderen Bilanzkammerhälfte
186 verbunden, deren Ausgang wiederum über eine Leitung 204 mit dem venösen Zugang
verbunden ist.
-
Die Leitungen 198, 200, 202 und 204 weisen jeweils Absperrorgane 206,
208, 210 und 212 auf, wobei die Absperrorgane 206 und 212 umgekehrt zu den Absperrorganen
208 und 210 betrieben werden, d.h. die beiden Gruppen öffnen und schließen sich
alternativ, und zwar in derselben Weise wie die Ausführungsform gem. Fig. 1, worau#f
Bezug genommen wird.
-
Entsprechend der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform ist auch in dieser
Ausführungsform eine Bypassleitung 214 vorgesehen, die stromauf des Absperrorgans
206 von der Leitung 198 abgeht und stromab des Absperrorgans 208 mit der Leitung
200 verbunden ist. In diese Leitung 214 ist eine Pumpe 216 eingeschaltet, die als
Ultrafiltratpumpe dient.
-
Vorteilhafterweise weisen die Kammerhälftcn 190 und 192 jeweils einen
Füllanschluß 218 und 220 auf, der über ein Absperrorgan 222 und 242 entsprechend
gesperrt oder geöffnet werden kann. Vorteilhafterweise wird man hierzu eine Schlauchklemme
einsetzen. Diese Füllanschlüsse 218 und 220 sind, sofern Flüssigkeit, insbesondere
eine isotonische, sterile Kochsalzlösung eingesetzt wird, mit einem Kochsalzlösungsbeutel
226 verbunden, aus dem die zum Füllen notwendige Lösungsmenge entnommen werden kann.
-
Die in Fig. 3 gezeigte Dialysevorrichtung 180 wird auf folgende Weise
betrieben: Zunächst wird in der linken Kammerhälfte 184 die Membran 188 zur Anlage
an die Kammerwand gebracht. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß das
Absperrorgan 222 geöffnet wird und Kochsalzlösung durch manuellen Druck auf den
Beutel 226 in die rechte Kammerhälfte 190 gedrückt wird.
-
Wenn diese Kammerhälfte 190 mit Kochsalzlösung gefüllt ist, wird das
Ventil 222 geschlossen und das Ventil 224 geöffnet.
-
Danach wird das Ventil 206 geöffnet und die Pumpe 196 betätigt, -die
das Fluid von der linken Bilanzkammer 182 zur rechten Bilanzkammer 184 drückt. Hierdurch
entsteht ein Unterdruck in der Leitung 198, was zur Förderung von Blut in die Bilanzkammer
184 führt. Danach wird Kochsalzlösung erneut dem Bilanzierungssystem zugeführt,
wobei die Bilanzkammer 192 vollständig von Luft befreit wird und mit Kochsalzlösung
gefüllt wird.
-
Danach wird die Pumpe 196 auf Linkslauf gestellt, d.h.
-
das Fluid wird wieder auf die linke Seite gepumpt. Dabei sind die
Ventile 208 und 210 geöffnet, während die Ventile 206 und 212 geschlossen sind.
Hierdurch wird wieder der geschlossene Kreislauf erzeugt. Zugleich wird die Ultra-
flltratpumpe
216 in der gleichen Weise in Betrieb gesetzt, wie dies bei der Erläuterung der Fig.
1 beschrieben worden# ist-.
-
Danach schließt sich wiederum das Befüllen der linken Bilanzkammerhälfte
184 an, während aus der rechten Bilanzkammerhälfte 186 das Blut zum venösen Anschluß
verdrängt wird.
-
Wird ein inkompressibles Pumpfluid, beispielsweise die vorher erwähnte
isotonische sterile Kochsalzlösung gewählt, so ist infolge der Inkompressibilitat
der Flüssigkeit das Pumpvolumen vorgegeben und bleibt somit konstant.
-
Dies bedeutet, da#ß an die Fertigungsgenauigkeit der Bilanzkammern
182 und 184 keine sonderlich hohen Bedingungen gestellt werden, also die üblichen
Spritzgußbedingungen für die Herstell-ung derartiger Kammern ausreichen.
-
Andererseits kann gemäß einer weiteren Ausführungsform jedoch auch
ein kompressibles Medium, beispielsweise Luft durch die Pumpe 196 zwischen den beiden
Bilanzkammern 182 und 184 bewegt werden. Dabei ist die Pumpe 196 so ausgelegt, daß
stets beide Membranen 188 der Kammern 182 und 184 sicher an die rechte bzw. linke
Kammerwand zu liegen kommen.
-
Infolge der Kompressibilität dieses Fluids kann gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform die Bypasieitung 214 und die Pumpe 216 entfallen, sofern das Kammervolumen
der Bilanzkammer 182 größer ist als das Kammervolumen der Bilanzkammer 184. Dabei
ist der Differenzbetrag#V der Volumenbetrag, der je Takt als Ultrafiltrat durch
die Membran des Dialysators 230 entfernt wird.
-
Gemäß der letzten Ausführungsform unter Einsatz eines kompressiblen
Fluids werden also im Vergleich zu der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform zwei
Pumpen überflüssig, wobei die verbleibende dritte Pumpe nicht direkt mit dem
Blut
in Berührung kommt, so daß die auf Schlauchpumpen zurückzuführende Hämolyse entfällt.
Bei einem Einsatz eines inkompressiblen Mediums entfällt immer noch eine Pumpe,
wobei die verbleibende, das Fluid bewegende Pumpe, eine Blutpumpe ersetzt. Im übrigen
wird hierdurch auch das Problem der Partikel beseitigt, die durch Abrieb in den
Pumpenschläuchen üblicherweise entstehen.
-
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann bei Einsatz eines kompressiblen
Mediums das Kammervolumen der kleineren Bilanzkammer 184 veränderbar sein. Hierzu
ist gemäß der in Fig. 3 ebenfalls gezeigten Ausführungsform in der Bilanzkammer
eine Öffnung 232 vorgesehen, deren Innenvolumen durch ein verschiebbares Element
234 verändert werden kann. Dabei ist das Innenvolumen der Öffnung 232 derart gestaltet,
daß durch Verschieben des Elements 234 beliebige Ultrafiltrationsmengen, von Null
beginnend bis zu einem maximal zulässigen Wert, eingestellt werden können.
-
In einer weiteren Ausführungsform läßt sich die vorstehend beschriebene
Ultrafiltration durch unterschiedlich große Bilanzkammern auch auf inkompressible
Medien übertragen, sofern der Überschuß iiV des inkompressiblen Mediums in einen
elastischen Speicher 236 gepumpt wird, der mit der Leitung 194 verbunden ist. Bei
dieser Betriebsart pumpt die Pumpe das inkompressible Fluid von der linken Bilanzkammer
182 in die rechte Bilanzkammer 184 und anschlieend den Überschuß des Mediums in
den Speicher 236. Der Speicher 236 nimmt dabei die jeweils überschüssigen Mengen
Fluid auf und gibt sie infolge seiner elastischen Eigenschaften wieder ab, wenn
die mit Blut gefüllte Bilanzkammer 182 über den Dialysator in die rechte Bilanzkammer
184 entleert wird.
-
Die in Fig. 1 und 3 gezeigten Dialysevorrichtungen 10 und 180 eignen
sich wegen ihrer diskontinuierlichen Betriebs-
weise für die sogen.
Single-Needle-Dialyse, bei der nur ein Blutanschluß über eine y-förmige Nadel zum
Einsatz kommt.
-
Zu diesem Zweck ist bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform, was
jedoch auch auf die Ausführungsform von Fig. 1 übertragen werden kann, stromab des
Absperrorgans 212 ein elastischer Speicher 238 eingeschaltet, an den sich ein Absperrorgan
240 anschließt Dieses Absperrorgan 240 ist synchronisiert mit den Absperrorganen
208 und 210, öffnet sich also, wenn das Blut im geschlossenen System gefördert wird.
Ein solcher Speicher ist beispielsweise in der DE-OS 31 31 075 beschrieben, auf
deren Offenbarung Bezug genommen wird.
-
Im übrigen entsprechen die Ausführungen der Bilanzkammern 182 und.
184 im wesentlichen denjenigen der Fig. 1 und 2, auf deren Beschreibung Bezug genommen
wird.
-
In Fig. 4 ist eine weitere Dialysevorrichtung 250 gezeigt, deren Arbeitsprinzip
im wesentlichen der Dialysevorrichtung 180 gem. Fig. 3 entspricht. Infolge der doppelten
Anordnung der Bilanzkammern kann jedoch diese Vorrichtung 250, ähnlich wie die in
Fig. 2 gezeigte Dialysevorrichtung 80-, kontinuierlich arbeiten.
-
Diese Dialysevorrichtung 250 weist jeweils zwei Bilanzkammergruppen
auf, die aus den Bilanzkammern 252, 254, 256 und 260 bestehen. Dabei können jeweils
die eine Kammerhälfte 262, 264, 266 und 268 mit Blut und die andere Kammerhälfte
270, 272, 274 und 276 mit dem Pumpfluid gefüllt sein. Die Kammerhälften 270 und
272 bzw. 274 und 276 stehen jeweils über eine Leitung 278 bzw. 280 in Fluidverbindung.
Dieses Fluid wird mit der Pumpe 282 bzw.
-
284 umgepumpt, die in die Leitungen 278 bzw. 280 eingeschaltet sind.
Diese beiden Pumpen 282 und 284 arbeiten gegenläufig und werden beim Taktwechsel
jeweils in die andere Betriebsart umgeschaltet#.
-
Die Kammerhälften 262 bzw. 266 sind mit dem arteriellen Anschluß 286
über die Leitung 288 verbunden. Diese Leitung verzweigt sich bei 290 in die Leitungen
292 und 294.
-
Diese Leitungen 292 und 294 weisen jeweils Absperrorgane 296 und 298
auf. Der Ausgang dieser Kammerhälften 262 und 266 ist über die Leitungen 300 und
3()2 mit der Abzweigung 304 verbunden, die über die Leitung 306 mit dem Dialysator
308 verbunden ist.
-
In den Leitungen 300 und 302 sind Absperrorgane 310 und 312 vorgesehen.
-
Stromab ist der Dialysator 308 über die# leitung 314 mit der Abzweigung
316 verbunden.
-
Von der Abzweigung 316 gehen die Leitungen 318 und 320 ab, die mit
der Kammerhälfte 268 und 254 verbunden sind.
-
In diesen Leitungen 318 und 320 sind Absperrorgane 322 und 324 vorgesehen.
-
Der Ausgang dieser Kammerhälften 254 und 268 ist über die Leitungen
326 und 328 mit der Abzweigung 330 verbunden, die über die Leitung 332 mit dem venösen
Anschluß 334 verbunden ist. Aus Übersichtlichkeitsszwecken sind dabei die Luftfalle,
Alarmeinrichtungen, Infusionseinrichtungen, beispielsweise zur Zuführung von Heparin
u.dgl., weggelassen.
-
Die Leitungen 326 und 328 weisen wiederum Absperrorgane 336 bzw. 338
auf.
-
Sofern ein kompressibles Medium benutzt wird, ist die Leitung 288
mit einer Bypassleitung 340 verbunden, deren anderes Ende mit der Leitung 306 verbunden
ist. Diese Leitung 340 weist wiederum eine Ultrafiltratpumpe 342 auf.
-
Bezüglich des Betriebs dieser in Abbildung 4 gezeigten Vorrichtunq#wird
-auf die Beschreibung von Fig. 2 verwiesen. Es liegen also wieder zwei Absperrorgangruppen
vor, nämlich die Absperrorgane 296, 336, 312 und 322 sowie die Absperrorgane 310,
324, 298 und 338. Diese beiden Gruppen werden wechselseitig zusammen mit den Pumpen
282 und 284 umgeschaltet.
-
Sofern eine Ultrafiltratpumpe 342 eingesetzt werden muß, läuft diese
kontinuierlich mit der entsprechenden Einstellung.
-
Sofern jedoch die beiden Bilanzkammerpaare 252 und 254 bzw. 256 und
260 jeweils um den Betrag a v in ihrem jeweiligen Kammervolumen unterschiedlich
sind, kann diese Ultrafiltratpumpe entfallen. Dabei können beide Paare eine gleiche
oder unterschiedliche Volumendifferenz aufweisen.
-
Bezüglich der Betriebsweise und der Ausführungsform derartiger unterschiedlich
großer Bilanzkammern wird auf die Beschreibung von Fig, 3 verwiesen.
-
Vorteilhafterweise ist der gesamte Blutkreislauf, der aus den Schlauchleitungen
und wenigstens einer Bilanzkammer besteht, - wie bereits vorstehend erläutert -
als Wegwerfteil ausgebildet. Zu diesem Zweck werden sie in einer Kassette 340 untergebracht,
wie dies in Fig. 4 gestrichelt angedeutet ist. Diese Kassette 340 kann in eine dazu
passende Frontplatte eines Dialysegerätes eingesetzt werden, so daß hierdurch ein
kompliziertes Einlegen von Schläuchen, Bilanzkammern u.dgl. überflüssig wird.
-
- Leerseite -