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DE3328096A1 - Verfahren zur herstellung von tapeten mit dreidimensionalem muster zur dekorativen flaechenbekleidung sowie nach dem verfahren hergestellte tapeten - Google Patents

Verfahren zur herstellung von tapeten mit dreidimensionalem muster zur dekorativen flaechenbekleidung sowie nach dem verfahren hergestellte tapeten

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Publication number
DE3328096A1
DE3328096A1 DE19833328096 DE3328096A DE3328096A1 DE 3328096 A1 DE3328096 A1 DE 3328096A1 DE 19833328096 DE19833328096 DE 19833328096 DE 3328096 A DE3328096 A DE 3328096A DE 3328096 A1 DE3328096 A1 DE 3328096A1
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DE
Germany
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plastic
coating
gravure
printing
propellant
Prior art date
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DE19833328096
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Herbert 5600 Wuppertal Engl
Lothar 4270 Dorsten Hendricks
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Mohr & Co GmbH
Original Assignee
Mohr & Co GmbH
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • D06N7/001Floor covering on textile basis comprising a fibrous substrate being coated with at least one layer of a polymer on the top surface characterised by their relief structure obtained by mechanical embossing
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    • B29CSHAPING OR JOINING OF PLASTICS; SHAPING OF MATERIAL IN A PLASTIC STATE, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; AFTER-TREATMENT OF THE SHAPED PRODUCTS, e.g. REPAIRING
    • B29C70/00Shaping composites, i.e. plastics material comprising reinforcements, fillers or preformed parts, e.g. inserts
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Description

"Verfahren zur Herstellung von Tapeten mit dreidimensionalem Muster zur dekorativen Flächenbekleidung sowie nach dem Verfahren hergestellte Tapeten"
Die vorliegende Erfindung betrifft ein mehrstufiges Verfahren zur Herstellung von Tapeten mit dreidimensionalem Muster zur dekorativen Flächenbekleidung, sowie die nach dem Verfahren hergestellten Tapeten. Gemäß der Erfindung wird die Trägerbahn in einer ersten Stufe auf ihrer einen Seite mit einem ein- oder mehrfarbigen Farbdruckauftrag versehen, in einer zweiten Stufe einer Prägung unterworfen. Nachfolgend erfolgt in einer dritten Stufe eine Beschichtung mit mindestens einer pastösen treibmittelhaltigen Kunststoffmasse teilflächig und rapporthaltig.
Es ist bereits bekannt, Tapeten dadurch herzustellen, daß auf eine Trägerbahn aus Papier eine pastöse, treibmittelhaltige Kunststoffmasse aufgebracht und diese nach der Trocknung bzw. Gelierung ausgeschäumt wird.
Es ist weiterhin in der DE-OS 27 55 078 beschrieben, einen Farbstoffauftrag, solange die Schaumstoffbeschichtung noch feucht ist, auf diese aufzubringen
und nachfolgend die Schaumstoffbeschichtung aufzuschäumen, um eine Tapete mit einer Reliefstruktur zu erzielen.
Ziel und Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es, eine Tapete mit dreidimensionaler Struktur zur dekorativen Flächenbekleidung zu schaffen, die mit Hilfe an sich bekannter Vorrichtungen hergestellt werden kann und eine verbesserte dreidimensionale Struktur besitzt sowie einen verbesserten ästhetischen Eindruck ermöglicht. Die Tapete sollte weiterhin mit Wasser abwischbar sein. Es sollte ermöglicht werden, innerhalb des Verfahrens unterschiedliche Musterungen und dreidimensionale Formgebungen zu erhalten.
Erfindungsgemäß wurde festgestellt, daß diesen Zielen und Aufgaben ein Verfahren zur Herstellung von Tapeten mit dreidimensionalem Muster zur dekorativen Flächenbekleidung gerecht wird, bei dem auf eine Trägerbahn aus Papier, Vlies, Kunststoff, Gewebe oder dergleichen eine pastöse Kunststoffmasse, die ein Treibmittel und ggf. übliche Zusätze und Hilfsstoffe enthält, aufgebracht, getrocknet bzw. geliert wird und anschließend ein Schäumen unter Wärmeeinwirkung sowie nachfolgender
Abkühlung erfolgt. Gemäß der Erfindung wird die Trägerbahn in einer ersten Stufe auf ihrer einen Seite mit einem ein- oder mehrfarbigen Farbdruckauftrag versehen und in einer zweiten Stufe einer Prägung unterworfen. Nachfolgend erfolgt in einer dritten Stufe eine Beschichtung mit mindestens einer pastösen treibmittelhaltigen Kunststoffmasse teilflächig so, daß sie mit den durch sie umschlossenen Farbdruckteilflächen rapporthaltig ist.
Die Beschichtung mit der treibmittelhaltigen Kunststoffmasse kann auch zweckmäßig in Form einer Mehrfachbeschichtung erfolgen, wobei nach jeder Einzelbeschichtung ein Trocknen bzw. Gelieren der treibmittelhaltigen und ggf. gefärbten Kunststoffmasse erfolgt, bevor ein neuer Auftrag durchgeführt wird. Die Beschichtung oder die Beschichtungen werden nach dem Trocknen oder Gelieren in an sich bekannter Weise unter Wärmeeinwirkung zum Schäumen gebracht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform werden nach dem erfindungsgemäßen Verfahren die ein- oder mehrfarbig im Farbdruckverfahren aufgebrachten Farbdruckflächen, Farbdruckteilflächen, Figuren, Muster und/oder Schrift-
züge von der aufgebrachten Kunststoffmasse in Form von Figuren, Mustern und/oder Schriftzügen in Negativform umgeben. Nach dieser Ausführungsform ist der frei sichtbare in der Tiefef also unmittelbar auf dem Träger oder beschichtetem Träger, aufgebrachte Farbdruckauftrag von der nach dem Ausschäumen gebildeten Kunststoffschaumschicht so umschlossen, daß sich in Negativform die
jeweiligen Figuren, Muster und/oder Schriftzuge in
den Farben des gewählten Farbdruckauftrages und in der Struktur der angewandten Prägung ergeben.
Durch diese Verfahrensweise gelingt es, Darstellungen in Negativform von Figuren, Mustern und/oder Schriftzügen mit den in der ersten Stufe aufgebrachten Farbdrucken sichtbar zu machen, ohne daß es erforderlich
ist, die nachträglich aufgebrachte treibmittelhaltige Kunststoffmasse nach deren Auftragung und Gelierung
und Ausschäumung an den gewünschten Stellen zu Prägen oder die Kunststoffmasse an den gewünschten Stellen
mit einer das Aufschäumen abschwächenden oder verhindernden Substanz (Inhibitor) zu versetzen.
Der ein- oder mehrfarbige Farbaufdruck erfolgt im Sieb-, Tief- und/oder Hochdruckverfahren/ vorzugsweise im Tiefdruckverfahren.
Gemäß der Erfindung werden die treibmittelhaltigen Kunststoffmassen im Siebdruckverfahren aufgebracht. Die Kunststoffmasse enthält die an sich bekannten unter Verwendung von Treibmitteln schäumbaren Kunststoffe, wie Vinylchloridhomo- und/oder -copolymerisate, PoIyvinylidenchlorid. Polyvinylacetat, Polyacrylate und Polymethacrylate, Mischungen von Vinylharzen mit polymerisierbaren Acrylaten oder Methacrylaten usw..
Bevorzugt werden im Fall der Verwendung von Vinylchloridhomo- und/oder -copolymerisaten und anderen Vinylharzen Plastisole verwendet, die neben den feinteiligen Kunstharzen Weichmacher und/oder Verdünnungsmittel sowie andere Zusatzstoffe enthalten. Es können jedoch auch Organosole oder pastöse Kunstharzdispersionen der schäumbaren Kunststoffe oder Polymeren (einschließlich schäumbarer Polykondensate und schäumbarer Polyadditionsprodukte) verwendet werden.
Als verpastbare für die pastöse Kunststoffmasse geeignete
Polyvinylchloridsorten werden solche mit einem K-Wert von ca. 55 bis 80, vorzugsweise 62 bis 75 im Falle eines Homopolymerisates und mit einem K-Wert von ca. 60 bis 72, vorzugsweise von 65 bis 70 im Falle eines Copolymerisates verwendet.
Als Weichmacher werden die handelsüblichen für die jeweiligen Kunststoffmassen geeigneten Weichmacher wie Phthalate und dgl. eingesetzt.
Als Treibmittel werden die für die jeweiligen Kunststoffe an sich bekannten handelsüblichen Treibmittel verwendet, mit Azodicarbonamid, Azoisobuttersäuredinitril, Benzolsulfohydrazid, Diphenylsulfon-3,3·-disulfohydrazid, Natriumhydrogencarbonat in Mischungen mit organischen Treibmitteln.
Nach einer weiteren Ausführungsform können den treibmittelhaltigen Kunststoffmassen Haftvermittler, z.B. solche auf der Basis eines Polyaminoamids, polymeren Ketimins, eines Methacrylats, eines Isocyanates und dgl. verwendet werden. Die Kunststoffmassen sind weiterhin mit einem oder mehreren Hilfs- und Zusatzstoffen versehen.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform werden im Siebdruckverfahren mittels hintereinander angeordneter Rundsiebschablonen unterschiedlicher Durchlässigkeit die Kunststoffmassen aufgetragen, wobei der Auftrag im Rapport zum ein- oder mehrfarbigen Aufdruck, vorzugsweise Tiefdruck, erfolgt.
Nach einer anderen bevorzugten Ausführungsform werden auf die Trägerbahn mehrere einfarbige Farbdruckaufträge im Tiefdruckverfahren aufgebracht, wobei jeder Farbstoffauftrag nach dem Druck getrocknet wird. Erst danach erfolgt die Prägung und der Auftrag mindestens einer treibmittelhaltigen Kunststoffmasse.
Nach einer weiteren besonders zweckmäßigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird die aus Papier, Vlies, Kunststoff oder Gewebe bestehende Trägerbahn bereits vor dem ein- oder mehrfarbigen Farbauftrag im Tiefdruck voll- oder teilflächig mit einer nachträglieh auszuschäumenden Beschichtung versehen, nach mindestens einem Farbdruckauftrag im Tiefdruckverfahren einer Prägung und nachfolgend mit einer oder mehreren zu dem Tiefdruck rapporthaltigen Beschichtung(en) mit mindestens einer treibmittelhaltigen Kunststoffmasse unterworfen.
•Nach einer Verfahrensvarianten erfolgt nach dem Aufbringen der treibmittelhaltigen Kunststoffmassen im Siebdruck (als dritte Verfahrensstufe) ein weiteres Auftragen von Mustern oder Musterbestandteilen im Tiefdruckverfahren als Farbaufdruck oder mittels mindestens einer treibmittelhaltigen Kunststoffmasse zwei- oder dreidimensional.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens werden durch hintereinander angeordnete Rundsiebschablonen die treibmittelhaltigen Kunststoffmassen in über, unter oder seitlich versetzt angeordnete Teilflächen aufgetragen. Durch diese Ausführungsform gelingt es einerseits Kunststoffschaumbeschichtungsflachen zu erhalten, die ein- oder mehrfarbig in mindestens einem Parbdruckverfahren aufgebrachte Tiefdruckflächen in Negativform umschließen, wobei Figuren, Muster und/oder ·■ Schriftzüge von der Kunststoffschaumbeschichtungsflache umschlossen werden. Andererseits gelingt es durch mindestens eine oder mehrere hintereinander angeordnete Rund-Siebschablonen mindestens eine weitere treibmittelhaltige Kunststoffmasse aufzubringen, von denen vorzugsweise eine oder mehrere die treibmittelhaltigen Kunststoffmassen in Form von Figuren, Mustern (21, 2'', usw.) und/oder Schriftzüge in Positivform auftragen.
Die Reihenfolge, ob zunächst die Positiv- und nachfolgend die Negativform im Siebdruckverfahren erstellt wird, ist beliebig. Bevorzugt erfolgt jedoch nach dem ein- oder mehrfarbig gestalteten Farbdruckauftrag bzw. Farbdruckauftragen und der Prägung die Aufbringung der treibmittelhaltigen Kunststoffmasse, die durch Umschließung von Figuren, Mustern und/oder Schriftzügen mit dem Farbdruck die Negativform dieser Darstellungen ergeben. Nachdem die dafür erforderliche treibmittelhaltige Kunststoffmasse aufgebracht und getrocknet bzw. geliert ist, erfolgt vorzugsweise die Auftragung von treibmittelhaltigen Kunststoffmassen in Form von Figuren, Mustern und/oder Schriftzügen in Positivform, die Trocknung oder Gelierung derselben und ggf. nach mehreren Behandlungen oder Bearbeitungen die Ausschäumung sämtlicher aufgetragener treibmittelhaltiger Kunststoffmassen.
Die Erfindung betrifft weiterhin eine Tapete mit dreidimensionalem Muster zur dekorativen Flächenbekleidung, die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt ist. Die erfindungsgemäße Tapete besteht aus der Trägerbahn (3) als erste Schicht, die auf ihrer einen Seite mit einer dünnen Tiefdruckfarbschicht und einer darüber angeordneten, Teile der Tiefdruckfarbschicht bedeckenden Be-
Schichtung aus einem Kunststoffschaum (2) versehen ist, wobei die Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (2) mit den durch sie umschlossenen Tiefdruckteilflächen rapporthaltig sind.
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Die teilflächig auf der Tiefdruckfläche (1) angeordneten Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (2) umschließen nach der Erfindung die ein- oder mehrfarbigen freien Tiefdruckflächen in Negativform.
Nach der bevorzugten Ausführungsform weist der Träger (3) und die Tiefdruckfläche (1) eine Prägung auf, wobei die teilflächige Kunststoffschaumbeschichtungsflache (2) auf der Oberfläche die gleiche oder annähernd gleiche Prägungsoberflache besitzt.
Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform umgeben die teilflächig auf der Tiefdruckfläche (1) angeordnete Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (2) in Negativform Muster, die somit die ein- oder mehrfarbigen, freien Ti.efdruckf lachen umschließen, wobei die Kunststoff schaumbeschichtungsf lache.(2) in Verbindung mit einer oder mehreren Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (21, 2'·, 2111) steht, die über, unter oder seitlich versetzt
angeordnet sind. Die Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (2·, 2'', 2'11) geben Figuren, Muster und/oder Schriftzüge vorzugsweise in Positivform wieder, die im Kontrast zu den Kunststoffbeschichtungen (2), die in Negativform die Figuren, Muster und/oder Schriftzüge umschließen, stehen.
Die teilflächige Kunststoffschaumbeschichtung (2) besitzt nach einer bevorzugten Ausführungsform auf ihrer Oberfläche die gleiche oder annähernd gleiche Prägungsoberfläche wie die des Trägers und/oder der Tiefdruckfläche.
Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Tapete sind als Querschnitte in den Figuren 1-4 schematisch dargestellt, wobei die in den Figuren 2 bis 4 gezeigten Prägungen (wellen- bzw. rillenähnliche Prägung) vertretend auch für die Figur 1 gelten soll, bei der diese Prägungen nicht dargestellt ist.
Die Figuren 1 und 2 zeigen im Querschnitt Ausfuhrungsformen der erfindungsgemäßen Tapeten. Die Trägerbahn (3) ist auf ihrer einen Seite mit einer dünnen Tiefdruckfarbschicht (1) versehen, die auch aus mehreren Tiefdruckfarbschichten oder Tiefdruckfarbschichtteilflachen bestehen kann. Die Prägung der Trägerbahn und der Tiefdruckfarbschicht ist aus Figur 2 ersichtlich. Die darüber angeordneten Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (2) sind mit den durch sie umschlossenen Tiefdruckteilflächen rapporthaltig und umschließen Muster, Figuren und/oder Schriftzüge der ein- oder mehrfarbigen freien Tiefdruckflächen in Negativform.
In Figur 3 sind teilflächig auf der Trägerbahn (3) angebrachte Tiefdruckfarbschichtteilflachen (1) ersichtlich. Teile der Tiefdruckfarbschichtteilflachen und Teile der Trägerbahn werden nach dieser Ausführungsform von den Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (2) teilweise bedeckt.
Die teilflächige Kunststoffschaumbeschichtung (2) besitzt nach einer bevorzugten Ausführungsform auf ihrer Oberfläche die gleiche oder annähernd gleiche Prägungsoberfläche wie die des Trägers und/oder der Tiefdruckfläche.
In Figur 4 ist eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Tapete schematisch dargestellt. Die teilflächig auf der Tiefdruckfarbfläche (1) angeordnete Kunststoffschaumbeschichtungsflache (2) und Teile der Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (21) umschließen Muster, Figuren und/oder Schriftzüge der ein- oder mehrfarbigen freien Tiefdruckflächen in Negativform. Wie bei den anderen schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen sind Trägerbahn (3) und Tiefdruckfarbfläche (1) geprägt. Eine gleiche Oberfläche oder annähernd gleiche Prägungsoberfläche hat die Oberfläche der Kunststoffschaumbeschichtungsfläche (2). Die Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (2·) stellen vorzugsweise in Positivform Muster, Figuren und/oder Schriftzüge dar und sind oberhalb der Ebene der Kunststoffschaumbeschichtungsflache (2) angeordnet bwz .ragen aus dieser Ebene heraus.

Claims (12)

Patentansprüche:
1. Verfahren zur Herstellung von Tapeten mit dreidimensionalem Muster zur dekorativen Flächenbekleidung, bestehend aus einer geschäumten, das Muster aufweisenden Kunststoffschicht auf einer Trägerbahn aus Papier, Vlies, Kunststoff, Gewebe oder dergleichen, durch Beschichten der Trägerbahn mit einer pastösen Kunststoffmasse, die ein Treibmittel und gegebenenfalls übliche Zusätze und Hilfsstoffe enthält, Trocknen bzw. Gelieren der Beschichtung und anschließendes Schäumen unter Wärmeeinwirkung sowie nachfolgender Abkühlung, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerbahn in einer ersten Stufe auf ihrer einen Seite mit einem ein- oder mehrfarbigen Farbdruckauftrag versehen, in einer zweiten Stufe einer Prägung unterworfen wird und nachfolgend in einer dritten Stufe eine Beschichtung mit mindestens einer pastösen treibmittelhaltigen Kunststoffmasse teilflächig so erfolgt, daß sie mit den durch sie umschlossenen Farbdruckteilflächen rapporthaltig ist, wonach die Beschichtung unter Wärmeeinwirkung in an sich bekannter Weise zum Schäumen gebracht wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die ein- oder mehrfarbig im Farbdruckverfahren aufgebrachten Figuren, Muster und/oder Schriftzüge von der aufgebrachten Kunststoffmasse in Negativform umgeben werden.
3. Verfahren nach Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der ein- oder mehrfarbige Farbaufdruck im Sieb-, Tief- und/oder Hochdruckverfahren, vorzugsweise im Tiefdruckverfahren, erfolgt.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die treibmittelhaltigen Kunststoffmassen im Siebdruckverfahren aufgebracht werden und mit einem oder mehreren Pigmenten, Farbstoffen und/oder Füllstoffen versehen sind.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß im Siebdruckverfahren mittels hintereinander angeordneter Rundsiebschablonen unterschiedlicher Durchlässigkeit die Kunststoffmassen aufgetragen werden, wobei der Auftrag
im Rapport zum ein- oder mehrfarbigen Tiefdruck erfolgt.
6, Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die aus Papier/ Vlies, Kunststoff oder Gewebe bestehende Trägerbahn bereits vor dem ein- oder mehrfarbigen Farbauftrag im Tiefdruck voll- oder teilflächig mit einer nachträglich auszuschäumenden Beschichtung versehen wird, nach dem Tiefdruckverfahren einer Prägung und nachfolgend mit einer oder mehreren zu dem Tiefdruck rapporthaltigen Beschichtung(en) mit mindestens einer treibmittelhaltigen Kunststoffmasse unterworfen wer-r den.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß nach dem Aufbringen der treibmittelhaltigen Kunststoffmassen im Siebdruck (als dritte Verfahrensstufe) ein weiteres Auftragen von Mustern oder Musterbestandteilen im Tiefdruckverahren als Farbaufdruck oder mittels mindestens einer treibmittelhaltigen Kunststoffmasse zwei- oder dreidimensional erfolgt.
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-A-
8. Verfahren nach Ansprüchen 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß durch hintereinander angeordnete Rundsiebschablonen die treibmittelhaltigen Kunststoffmassen in über, unter oder seitlich versetzt angeordnete Teilflächen aufgetragen werden.
9. Tapete mit dreidimensionalem Muster zur dekorativen Flächenbekleidung, bestehend aus einer geschäumten, vorzugsweise einem Muster aufweisenden Kunststoffschicht auf einer Trägerbahn aus Papier, Gewebe, Vlies und/oder Kunststoff, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerbahn (3) als erste Schicht auf ihrer einen Seite mit einer dünnen Tiefdruckfarbschicht und einer darüber angeordneten, Teile der Tiefdruckfarbschicht bedeckenden Beschichtung aus einem Kunststoffschaum (2), versehen ist, wobei die Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (2) mit den durch sie umschlossenen Tiefdruckteilflächen rapporthaltig sind.
10. Tapete nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die teilflächig auf der Tiefdruckfläche (1) angeordneten Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (2) ein- oder mehrfarbige freie Tiefdruckflächen in Negativform umschließen.
11. Tapete nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (3) und die Tiefdruckfläche (1) eine Prägung aufweist und die teilflächige Kunststoffschaumbeschichtungsflache (2) auf der Oberfläche die gleiche oder annähernd gleiche Prägungsoberfläche besitzt.
12. Tapete nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 - 11, dadurch gekennzeichnet, daß die teilflächig auf der Tiefdruckfläche (1) angeordnete Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (2) in Negativform Muster umgeben die somit die ein- oder mehrfarbig freien Tiefdruckflächen umschließen, wobei die Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (2) in Verbindung mit einer oder mehreren Kunststoffschaumbeschichtungsflachen (21, 211, 21·1) steht, die über, unter oder seitlich versetzt angeordnet sind.
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