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DE3325341C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut, insbesondere eine Mineralfaserbahn - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut, insbesondere eine Mineralfaserbahn

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DE3325341C2
DE3325341C2 DE19833325341 DE3325341A DE3325341C2 DE 3325341 C2 DE3325341 C2 DE 3325341C2 DE 19833325341 DE19833325341 DE 19833325341 DE 3325341 A DE3325341 A DE 3325341A DE 3325341 C2 DE3325341 C2 DE 3325341C2
Authority
DE
Germany
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web
station
laminating
liner
laminating web
Prior art date
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Application number
DE19833325341
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DE3325341A1 (de
Inventor
Thomas Dipl Ing Gaisbauer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Saint Gobain Isover G+H AG
Original Assignee
Gruenzweig und Hartmann AG
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Publication date
Application filed by Gruenzweig und Hartmann AG filed Critical Gruenzweig und Hartmann AG
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Publication of DE3325341A1 publication Critical patent/DE3325341A1/de
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut, insbesondere eine Mineralfaser­ bahn, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. nach dem Oberbegriff des Anspruchs 5.
Viele Mineralfaserprodukte, wie insbesondere Mineralfaser­ filze, werden aus vielfältigen Gründen zumindest an einer Seite mit einer Kaschierung versehen. Zweck einer solchen Kaschierung kann es sein, die Oberfläche der Mineralfaser­ bahn schützend abzudecken, eine Feuchtigkeitssperre gegen eine Durchfeuchtung der Mineralfaserbahn zu bilden, eine Dampfsperre zu bilden, das Aussehen der Sichtseite zu ver­ bessern und ähnliches mehr. In den meisten Fällen wird darüber hinaus auf die mechanische Verstärkung durch eine solche Kaschierungsbahn Wert gelegt; etwa bei zwischen Dachsparren einzubringenden kaschierten Rollfilzbahnen dient die zumeist aus einer Aluminiumfolie bestehende Kaschierung beispielsweise zur hängenden Befestigung des Filzes zwischen den Dachsparren.
Zum Aufbringen einer solchen Kaschierbahn ist es bei­ spielsweise aus der DE-OS 30 36 816 bekannt, die Ka­ schierbahn beispielsweise in Form einer Aluminiumfolie in Rollenform zur Verfügung zu stellen und von einer Abwickelstation abzuwickeln, über eine Beleimungsstation für den einseitigen Klebstoffauftrag und sodann zu einem mit Unterdruck arbeitenden Förderband zu führen, welches die Kaschierbahn nach oben mitnimmt und an die Unterseite einer über der Abwickelstation laufenden Mineralfaser­ bahn anlegt. Die Förderung der Kaschierbahn setzt dabei eine ausreichende Luftundurchlässigkeit voraus, um eine Förderung mittels Unterdruck zu ermöglichen, bei der die Fördermittel lediglich an der trockenen, nicht mit Kleb­ stoff versehenen Seite der Kaschierbahn angreifen und daher nicht verschmutzen können.
Für gewisse Anwendungsfälle ist es jedoch vom Produkt her nicht erforderlich, eine geschlossenflächige Ka­ schierung vorzusehen, etwa dann, wenn auf Feuchtigkeits- oder Dampfdichtheit sowie vollflächige Abdeckung der Oberfläche der Mineralfaserbahn insgesamt kein Wert gelegt zu werden braucht. Im Bereich der Dämmung von Geräten und Anlagen ist es sogar wünschenswert, Produkte mit einer diffusionsoffenen Kaschierung zu verwenden, in die darüber hinaus mechanische Befestigungsmittel eingreifen können, um das Produkt zu fixieren. Hierfür bieten sich als Kaschierung insbesondere offene Gewebe oder Gelege mit geringer Fadendichte an.
Derartige offene Gewebe oder Gelege besitzen jedoch prak­ tisch keinen meßbaren Luftdurchtrittswiderstand und können daher nicht durch Unterdruck von einer Seite her an einem Förderband gehalten werden. Ferner ist eine ein­ seitige Beleimung derartiger offener Kaschierungsbahnen wegen eines Durchtritts des Leimes nicht ohne weiteres möglich, so daß ein Verkleben der Fördermittel im Anschluß an die Beleimung ohne kostspielige Reinigungseinrichtungen nicht zu vermeiden ist.
Etwa aus der DE-OS 28 49 246 ist es bereits bekannt, zur Verstärkung einer Kaschierung z. B. ein Gewebe aus Glasfäden auf eine Mineralfaserbahn aufzubringen und außenseitig mit einer geschlossenen Aluminiumfolie ab­ zudecken. Hierzu ist an der Unterseite der Mineralfaser­ bahn ein Abzugsband angeordnet, in das, der Unterfläche der Mineralfaserbahn benachbart, das Gewebe und zusammen mit dem Gewebe an dessen Außenseite die Aluminiumbahn einläuft. Das Abzugsband fördert beide Bahnen zusammen mit der darüber laufenden Mineralfaserbahn und entwickelt dabei die Abzugskräfte zur Abwicklung von den jeweiligen Bahnrollen. Das Gewebe läuft auf seinem Weg zwischen der Vorratsrolle und dem Abzugsband durch ein Klebstoffbad und wird dort mit anorganischem Kleber, insbesondere Wasserglaskleber, getränkt.
Auf diese Weise wird ein Produkt erhalten, das mit einem Gewebe oder Gelege aus Glasfäden kaschiert ist, jedoch an der Außenseite des Geleges oder Gewebes eine zusätz­ liche Kaschierung in Form einer geschlossenflächigen Aluminiumbahn aufweist. Letztere wird jedoch im Falle des Vorgehens der DE-OS 28 49 246 nicht nur zur Erzeugung des gewünschten Produktes, sondern auch deshalb benötigt, um das Abzugsband vor einer Berührung mit dem Klebstoff des Gewebes zu schützen, so daß auf diese Weise eine Kaschierung ausschließlich mit Gelege nicht erfolgen kann.
Eine andere Möglichkeit, ein Gelege zur Kaschierung einer Mineralfaserbahn zu verwenden, ist aus der DE-PS 30 13 223 bekannt. Hier wird eine vorgefertigte Verbundfolie ver­ wendet, die aus zwei dünnen Aluminiumfolien mit zwischen diesen angeordnetem Glasfadengelege besteht. Eine derartige Verbundfolie kann wie eine nackte Aluminiumfolie ohne besondere Schwierigkeiten aufgebracht werden.
Ausgehend von dem Stand der Technik nach der DE-OS 28 49 246 liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, mit dem ein Aufbringen eines Geleges oder Gewebes geringer Faden­ dichte unter Vermeidung einer Verschmutzung von Führungs- und Fördermitteln durch Klebstoff gelingt, ohne daß zusam­ men mit dem Gelege oder Gewebe eine geschlossenflächige weitere Kaschierungsbahn als Berührungsschutz mit aufge­ bracht werden muß.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnen­ den Merkmale des Anspruchs 1.
Dadurch, daß die Kaschierbahn oberhalb des Gutes abge­ wickelt, beleimt und sodann durch Schwerkraftwirkung dem Gut zugeführt wird, kann eine Zwangsförderung der beleimten Kaschierbahn z. B. mittels Abzugswalzen, Abzugs­ bändern oder dergleichen entfallen. Wenn dabei in Förder­ richtung parallele Bereiche oder Streifen unbeleimt bleiben, so kann dort, soweit dies erforderlich ist, dennoch eine Führung an rotierenden oder auch stillstehen­ den Führungselementen erfolgen. Ferner ergibt sich durch die Schwerkrafteinwirkung ein faltenfreier sauberer Abzug.
Dadurch, daß das Gut nicht vorbeleimt wird, sondern lediglich das Gelege oder Gewebe einen Leimauftrag er­ hält, ergibt sich eine insgesamt geringe Menge an verwen­ detem Kleber, der dort konzentriert ist, wo er benötigt wird, nämlich im Anlagebereich zwischen den Fäden und der Oberfläche des Gutes. Wenn an der Beleimungsstation die Schichtdicke des aufgebrachten Klebstoffes mit dem Durchmesser der Fäden des Gewebes oder Geleges derart korreliert wird, daß keine vollständige Ummantelung der Fäden erfolgt, sondern lediglich ein Kleberauftrag auf deren der Beleimungswalze zugewandten Seite, so ist darüber hinaus der Kleber vom jeweils darüber liegenden Faden auch noch weitgehend von der Umgebung abgedeckt.
Bei der Verwendung sowohl eines anorganischen als auch eines organischen Klebers hat es sich hierbei überraschend gezeigt, daß die außerordentlich geringe aufgebrachte Klebermenge zusammen gegebenenfalls mit einer körperlichen Abdeckung des Klebers durch den darüber liegenden Faden ein Brennbarkeitsverhalten ergibt, das gegenüber einem unkaschierten Produkt nicht merklich schlechter ist. Gerade im Falle einer Verwendung von Mineralfaserprodukten anstelle etwa von anderen Dämmaterialien, wie Schaumstoffen, spielt jedoch das Brandverhalten eine besondere Rolle, da Mineralfaserprodukte in der Regel teurer sind als andere Dämmstoffe, dafür jedoch hervorragendes Brandver­ halten besitzen. Dieses Brandverhalten wird daher durch die erfindungsgemäße Kaschierung keinesfalls merklich verschlechtert.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Wird gemäß Anspruch 2 die Kaschierbahn 2 in der Vorberei­ tungsphase vor der Beleimstation angehoben, kann eine Ein­ stellung der Lage der Kaschierbahn gegenüber dem Gut vor­ genommen werden, ohne daß die Kaschierbahn bereits mit Klebstoff bestrichen wird. Andererseits kann während dieses Einstellens die Beleimstation bereits in Betrieb genommen werden, so daß nach der endgültigen Einstellung der Kaschier­ bahn diese nur noch an die bereits im Betrieb befindliche Beleimstation herangeführt werden muß, wonach der Kaschier­ vorgang beginnen kann.
Wird das flächige Gut gemäß der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 4 an seiner zu kaschierenden Seite leicht ein­ gedrückt, ohne daß dabei die Oberfläche verletzt wird, er­ gibt sich der Vorteil, daß die Kaschierbahn satt auf dem flächigen Gut aufliegt und so eine sichere Verbindung zwi­ schen Gut und Kaschierbahn hergestellt werden kann, obwohl nur sehr geringe Mengen an Klebstoff auf der Kaschierbahn aufgebracht werden.
Eine besondere Schwierigkeit bei der Verwendung von Gelegen oder Geweben als Kaschierbahn liegt in der Förderung der Kaschierbahn von der Abrollstation zum Gut. Gegenüber ge­ schlossenen Kaschierbahnen, die schon nach verhältnismäßig kurzer Verklebungsstrecke auf dem Gut genügend haften, um die erforderlichen Zugkräfte zur Kaschierbahnabrollung auf die Kaschierbahn aufbringen zu können, haften Kaschier­ bahnen in Form von weitmaschigen Gelegen oder Geweben aufgrund der geringen Verklebungsfläche zuwenig auf dem zu kaschierenden Gut. Dadurch könnte es bei Zugkraftüber­ tragung vom Gut auf die Kaschierbahn zu Differenzbewegungen zwischen Kaschierbahn und Gut kommen, und zwar speziell im Bereich der Trocknungszone des Klebers, was eine Verkle­ bung zwischen Kaschierbahn und Gut verhindern würde. Außerdem würde sich die unter Zug stehende Kaschierbahn im Bereich hinter der Beleimstation nach oben wölben anstatt flächig und eben über die gesamte Breite auf das Gut zu gelangen. Dies wiederum würde eine Verklebung in dem hochgewölbten Mittelbereich der Kaschierbahn verhindern.
Eine weitere grundsätzliche Möglichkeit zur Abwicklung der Kaschierbahn wäre der Antrieb der Vorratsrolle selbst. Da sich jedoch die erforderliche Geschwindigkeit zur Ab­ rollung durch den sich kontinuierlich ändernden Durch­ messer der Vorratsrolle ebenso kontinuierlich ändern müßte, wäre ein hoher Regelaufwand zur Einstellung der sich ändernden Geschwindigkeit erforderlich, der noch durch die hierfür erforderliche hohe Genauigkeit erhöht würde.
Der Antrieb der Kaschierbahn über Reibwalzen, die auf die Vorratsrolle wirken, ist einerseits aufgrund des möglichen Schlupfes bei der losen Wicklung der Gelege- bzw. Gewebe­ bahnen ungenau und würde andererseits einen schnellen Kaschierbahnrollenwechsel behindern.
Zur Lösung dieser Probleme ist die Zugstation der gemäß Anspruch 5 ausgebildeten erfindungsgemäßen Vorrichtung zwischen der Abrollstation und der Beleimstation angeordnet. Da die Kaschierbahn in diesem Bereich noch klebstofffrei vorliegt, kann die Zugstation beispielsweise als Rollen­ paar ausgebildet sein, das vollflächig auf der Kaschier­ bahn aufliegt und ein verziehungsfreies Zuführen der Kaschierbahn zur Beleimstation und zum flächigen Gut er­ möglicht.
Ist die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Anspruch 6 weitergebildet, werden auf der Kaschierbahn klebstoff­ freie und mit Klebstoff versehene Bereiche erzeugt. Dies ermöglicht gemäß Anspruch 7 auch das Vorsehen einer hinter der Beleimstation angeordneten Zugstation, die zur Auf­ bringung der Förderkraft an den klebstofffreien Bereichen der Kaschierbahn angreift. Hierbei ist es selbstverständ­ lich auch möglich, eine weitere Zugstation vor der Beleim­ station anzuordnen.
Gemäß der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 8 kann die Zugstation, die wenigstens eine Förderwalze aufweist, an der Zusammenführungsstelle der Kaschierbahn mit dem Gut oberhalb der Kaschierbahn angeordnet sein, wodurch es möglich ist, im Bereich der Zusammenführungsstelle zu­ sätzlichen Druck auf die Kaschierbahn auszuüben, was die Verklebung zwischen dieser und dem Gut unterstützt. Vor­ teilhafterweise kann eine derartige Zugstation eine Druck­ rolle und eine Gegenrolle aufweisen, wobei dann der Be­ rührungspunkt zwischen Druckrolle und Gegenrolle oberhalb der Zusammenführungsstelle liegt, so daß die Kaschierbahn im Bereich der Zusammenführungsstelle zugkraftfrei vor­ liegt und der durch die Druckrolle auf die Kaschierbahn ausgeübte Druck lediglich zur Förderung der Verklebung zwischen Kaschierbahn und Gut ausgenützt wird.
Wird zur Zuführung der Kaschierbahn zum Gut der Schwerkraft­ einfluß ausgenutzt, ergibt sich der Vorteil, daß zur Zu­ führung der beleimten Kaschierbahn zum Gut auf weitere Antriebselemente wie beispielsweise weitere Antriebsrollen verzichtet werden kann. Dies bringt zum einen vor allem vorrichtungstechnische Vorteile mit sich, da dann der konstruktionstechnische Aufwand durch das Vorsehen zu­ sätzlicher Antriebsrollen vermindert wird. Zum anderen wird bei der Ausnutzung der Schwerkraft auf besonders einfache Weise ein sauberes und verziehungsfreies Zuführen der Kaschierbahn zum Gut ermöglicht. Dies muß beim Vorsehen zusätzlicher Zugstationen beispielsweise in Form weiterer Antriebsrollen durch entsprechenden Regelaufwand sicher­ gestellt werden, damit der Gleichlauf paralleler Antriebs­ rollen gewährleistet ist.
Sind die Führungselemente gemäß Anspruch 9 langgestreckt ausgebildet und zur Förderebene derart geneigt angeordnet, daß sie mit dem flächigen Gut vor der Zusammenführungsstel­ le einen spitzen Winkel einschließen, ergibt sich der Vorteil, daß die Kaschierbahn bei voller Ausnutzung der Schwerkraft zum Zuführen der Kaschierbahn zum Gut entlang ihrer klebstofffreien Bereiche mittels der langgestreckten Führungselemente geführt werden kann, so daß im Bedarfs­ falle bei einer entsprechend langen Ausführung der Führungs­ elemente eine Führung der Kaschierbahn von der Beleim­ station bis in die unmittelbare Nachbarschaft des Gutes möglich ist.
Gemäß der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 10 und 11 sind die Führungselemente als unterhalb und oberhalb der Kaschierbahn angeordnete Stangen ausgebildet, die jeweils mittels Verbindungselementen miteinander verbunden sind, wobei die Verbindungselemente an den der Kaschier­ bahn abgewandten Seiten der Stangen befestigt sind. Gemäß Anspruch 9 kann diese Anordnung als räumliches Gitter mit zwei parallelen Gitterebenen ausgebildet sein. Hierbei bilden die Längsstäbe die Führungselemente. Die derart aus­ gebildete Führungseinrichtung kann dann gemäß der besonders bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 14 schwenkbar um eine Achse gelagert sein, die zwischen der Zugstation und der Beleimstation der erfindungsgemäßen Vorrichtung an­ geordnet ist. In diesem Falle kann eine Feineinstellung des Auslaufpunktes der Kaschierbahn aus der Beleimstation bezüglich der Führungseinrichtung vorgenommen werden. Hierzu wird in Abhängigkeit von der Materialbeschaffenheit der Kaschierbahn die Führungseinrichtung um die Schwenk­ achse zwischen der Zugstation und der Beleimstation bei­ spielsweise mittels einer vorzugsweise pneumatischen oder hydraulischen Schwenkeinrichtung geschwenkt, wobei der Abstand der aus der Beleimstation auslaufenden Kaschierbahn zu den beiden Gitterebenen verändert wird. Handelt es sich bei der Kaschierbahn beispielsweise um eine Bahn mit relativ hoher Flächenstabilität, die ein problemloses Lösen der Kaschierbahn von der Leim­ auftragswalze ermöglicht, kann die Führungseinrich­ tung derart eingestellt werden, daß der von der Beleim­ station zur Förderebene laufende und aufgrund seiner Schwerkraft durchhängende Bereich möglichst nicht mit den Führungselementen der Führungseinrichtung in Berührung kommt. Handelt es sich hingegen um eine Kaschierbahn mit relativ niedriger Flächenstabilität, wie beispielsweise bei dünnen Geweben oder Gelegen, die zu einem Anhaften an der Leimauftragswalze neigen, kann die Führungseinrichtung derart eingestellt werden, daß die Führungselemente der unteren Gitterebene relativ hoch angeordnet sind, also wenig in die zwischen den Klebstoffauftragssegmenten angeordneten Walzen­ abschnitte eintauchen. Hierdurch können die leim­ freien Bereiche der Kaschierbahn hinter der Leim­ auftragswalze früh auf den Führungselementen aufliegen, so daß ein sicheres Lösen der beleimten Bereiche von der Leimauftragswalze sichergestellt ist und somit ein übermäßiges Ausbeulen oder Verknittern der Kaschier­ bahn verhindert werden kann.
Sind die Führungseinrichtung, die Zugstation und die Beleimstation der erfindungsgemäßen Vorrichtung alle auf einer höhenverstellbaren Bühne angeordnet, ergibt sich der Vorteil, daß bei Änderungen der Höhenlage der Bühne in Abhängigkeit von der Materialstärke des flächigen Gutes keinerlei Veränderungen der Stellung der Führungseinrichtung, der Zugstation und der Beleimstation zueinander in Kauf genommen werden müssen, was entsprechende Korrekturen hinsichtlich der Durch­ laufrichtung der Kaschierbahn durch die genannten Einrichtungen bei Änderungen der Höhe der Bühne entbehrlich macht.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematisch vereinfachte Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Fig. 1 entsprechende vergrößerte Darstellung einer Draufsicht auf einen Teil einer Führungseinrichtung im Bereich einer Leimauftragswalze der erfindungs­ gemäßen Vorrichtung, und
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung eines Schnittes durch den Teil der Führungs­ einrichtung im Bereich der Leimauftragswalze gemäß der Linie III-III in Fig. 2.
Fig. 1 zeigt eine schematisch vereinfachte Darstellung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. Die Vorrichtung 1 weist eine Förderebene 2 auf, auf der ein Produkt 3 in Form eines flächigen Gutes kontinuierlich mittels an sich bekannter Fördereinrichtungen 4 und 5 in Richtung des Pfeiles 6 gefördert wird. Bei der darge­ stellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vor­ richtung 1 sind die Fördereinrichtungen 4 und 5 als Förderbänder ausgebildet, von denen jeweils nur Walzen 7 und 8 und die zugehörigen Förderbänder 9 und 10 schematisch vereinfacht dargestellt sind.
Weiterhin weist die Vorrichtung 1 eine begehbare Bühne 11 auf, auf der eine Abrollstation 12 angeordnet ist. Auf der Abrollstation wird die aufgerollte Kaschier­ bahn 13 gelagert, wobei die Abrollstation 12 eine nicht näher dargestellte Bremseinrichtung aufweist, die die Kaschierbahn 13 beim Abrollvorgang leicht bremst, um eine gewisse Bahnspannung aufrechterhalten zu können.
Neben der Bühne 11 ist eine weitere Bühne 14 angeord­ net, die einen höhenverstellbaren Bühnentisch 15 auf­ weist. Im Beispielsfalle kann die Höhenverstellung des Bühnentisches 15 mittels einer Scherengitterein­ richtung 16 vorgenommen werden, jedoch sind auch jeg­ liche andere für eine Höhenverstellung des Bühnen­ tisches 15 geeignete Einrichtungen denkbar. Auf dem Bühnentisch 15 ist eine Zugstation 17, eine Beleim­ station 18, eine Führungseinrichtung 19 und eine An­ triebsvorrichtung 20 angeordnet. Die Antriebsvorrich­ tung 20 weist einen Motor 21 beispielsweise in Form eines Elektromotors und eine Regeleinrichtung 22 auf. Die Zugstation 17 weist zwei Walzen 23 und 24 auf, wobei die gemäß der gewählten Darstellung untere Walze 24 mit einem in Fig. 1 strichpunktiert dargestellten Antriebsrad 25 versehen ist. Ist das Antriebsrad 25 beispielsweise als Kettenrad ausgebildet, ist die Zugstation über eine Kette 26 mit der Regeleinrichtung 22 der Antriebsvorrichtung 20 antriebsverbunden und kann somit regelbar angetrieben werden.
Die Beleimstation 18 weist im Beispielsfalle ebenfalls zwei Walzen auf, wobei die gemäß der gewählten Dar­ stellung untere Walze als Schöpfwalze 27 und die obere Walze als Leimauftragswalze 28 ausgebildet ist. Die Schöpfwalze 27 taucht in den in einem Behälter 29 gespeicherten Klebstoff 30 ein. Die Leimauftragswalze 28, die an der Schöpfwalze 27 anliegt, weist ein An­ triebsrad 31 auf, das im Falle der Ausbildung als Kettenrad über eine Kette 32 mit der Regeleinrichtung 22 der Antriebsvorrichtung 20 antriebsverbunden ist. Selbstverständlich ist es jedoch auch möglich, als Antriebsräder 25 und 31 auch anders ausgebildete An­ triebselemente wie beispielsweise Keilriemenscheiben oder ähnliches vorzusehen.
Die Führungseinrichtung 19 ist im Beispielsfalle als Führungsgitter 19′ ausgebildet, das zwei Gitterebenen 33 und 34 aufweist. In Fig. 2 ist ein Teil des Füh­ rungsgitters 19′ im Bereich der Leimauftragswalze 28 dargestellt. Hierbei ist aufgrund der gewählten Dar­ stellung lediglich die oberhalb der Kaschierbahn 13 angeordnete Gitterebene 33 zu sehen, die im Beispiels­ falle jedoch in der gleichen Art und Weise wie die unterhalb der Kaschierbahn 13 angeordnete Gitterebene 34 ausgebildet ist. Somit weisen die Gitterebenen 33 und 34 langgestreckte Längsstäbe 35 auf, die die Führungselemente der Führungseinrichtung 19 bilden. Weiterhin weisen die Gitterebenen 33 und 34 Querstäbe 36 auf, die im Beispielsfalle im rechten Winkel zu den Längsstäben 35 angeordnet sind und diese miteinander verbinden. Hierzu sind die Querstäbe 36 beispielsweise mittels einer Schweißverbindung auf den Seiten der Längsstäbe 35 befestigt, die der Kaschierbahn 13 ab­ wandt sind. Die Führungseinrichtung 19 kann bezüglich ihrer Anordnung zur Leimauftragswalze 28 in drei Berei­ che unterteilt werden. Dies sind ein Bahneinlauf­ bereich 37, der zwischen der Zugstation 17 und der Beleimstation 18 angeordnet ist, ein Bahnauslaufbe­ reich 38, der zwischen der Beleimstation und der För­ derebene des Produktes 3 angeordnet ist und ein Ver­ bindungsbereich 39, der den Bahneinlaufbereich 37 und den Bahnauslaufbereich 38 verbindet und der die Kaschierbahn 13 im Bereich ihrer Anlage an der Leim­ auftragswalze 28 umgibt. Bei der dargestellten Aus­ führungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 sind der Bahneinlaufbereich 37 und der Bahnauslaufbereich 38 der Führungseinrichtung 19 geradlinig ausgebildet, während der Verbindungsbereich 39 dem Verlauf der Kaschierbahn 13 über die Leimauftragswalze 28 ent­ sprechend gekrümmt ausgebildet ist.
Im Beispielsfalle ist die Führungseinrichtung 19 um eine eine Schwenkachse bildende Schwenklagereinrichtung 40 am Bahneinlaufbereich 37 schwenkbar auf dem Bühnen­ tisch 15 gelagert. Im Bahnauslaufbereich greift eine schematisch stark vereinfacht dargestellte Schwenk­ einrichtung 41 an der Führungseinrichtung 19 an, wobei die Schwenkeinrichtung 41 auf der anderen Seite am Bühnentisch 15 abgestützt ist, und beispielsweise als Hydraulik- oder Pneumatikzylinder ausgebildet sein kann.
Der Bahnauslaufbereich 38 ist im Bereich der Zusammenführungs­ stelle 34′ des Gutes 3 mit der Kaschierbahn 13 im Bei­ spielsfalle gekrümmt ausgebildet, wodurch erreicht wird, daß die Oberfläche des Produktes 3 beim Kaschier­ vorgang leicht eingedrückt werden kann, ohne daß dabei das Produkt 3 verletzt wird. Durch das Eindrücken kann die Auflage der Kaschierbahn 13 auf der Produktober­ fläche erheblich verbessert werden.
Die Vorrichtung 1 weist weiterhin gemäß Fig. 1 eine Trocknungseinrichtung 42 auf, die eine Heißluft­ station 43 aufweist, die in unmittelbarer Nachbar­ schaft zum Berührungspunkt zwischen Kaschierbahn 13 und Produkt 3 angeordnet ist. Somit kann die erste Trocknung des Klebstoffes 30 direkt beim Berührungs­ punkt zwischen Produkt 3 und Kaschierbahn 13 vorgenom­ men werden. Die in Fig. 1 schematisch vereinfacht dar­ gestellte Heißluftstation 43 ist vorzugsweise als Um­ luftheizung ausgebildet, damit durch eine Absaugung ein staubfreier Arbeitsplatz sichergestellt werden kann. Sollte es erforderlich sein, kann zusätzlich zur Heißluftstation 43 ein in Fig. 1 schematisch ver­ einfacht dargestellter Infrarottrockner 44 vorgesehen sein, der eine weitere Trocknung des Klebstoffes 30 nach der Heißluftstation 43 vornehmen kann.
Nach dem Durchlauf durch die Trocknungseinrichtung 42 ist eine in Fig. 1 nicht näher dargestellte Trennvor­ richtung beispielsweise in Form einer Schlagschere, Trennmessern oder Wasserstrahlschneideinrichtungen vorgesehen.
Fig. 2 zeigt eine vergrößerte und schematisch verein­ fachte Darstellung der Leimauftragswalze 28 und des Verbindungsbereiches 39 der Führungseinrichtung 19. Die Leimauftragswalze 28 weist Klebstoffauftragsseg­ mente 45 auf, deren Durchmesser D dem maximalen Durch­ messer der Leimauftragswalze 28 entspricht. Weiterhin weist die Leimauftragswalze 28 Walzenabschnitte 46 auf, deren Durchmesser d gegenüber dem Durchmesser D der Klebstoffauftragssegmente 45 verringert ist. Die Breite B der Klebstoffauftragssegmente 45 kann dem Anwendungsfall entsprechend ausgelegt werden. Die Leim­ auftragwalze 28 weist weiterhin zu beiden Seiten der äußersten Klebstoffauftragssegmente 45 Lagerbereiche 47 und 48 auf, mittels der die Leimauftragswalze 28 in Lagern 49, von denen in Fig. 2 nur eines dargestellt ist, gelagert wird. Auf dem Lagerbereich 48 ist wei­ terhin das Antriebsrad 31 verdrehfest gelagert, mittels dessen die Leimauftragswalze 28 mit der An­ triebsvorrichtung 20 antriebsverbunden ist.
Wie Fig. 2 verdeutlicht, sind die Längsstäbe 35 der im Beispielsfalle als Gitter ausgebildeten Führungs­ einrichtung 19 in einem Abstand zueinander angeordnet, der im wesentlichen dem Abstand der Mitten der Walzen­ abschnitte 46 entspricht, mit denen sie fluchten.
Fig. 3 zeigt noch einmal in vergrößerter Darstellung den Bereich der Beleimstation 18 mit der in den Kleb­ stoff 30 eintauchenden Schöpfwalze 27 und der mit dieser in Berührung stehenden Leimauftragswalze 28, über die die Kaschierbahn 13 geführt ist. Weiterhin wird aus Fig. 3 deutlich, daß die Gitterebenen 33 und 34 der Führungseinrichtung 19 die Kaschierbahn 13 an deren Ober- und Unterseite umgeben, so daß bei dieser Aus­ führungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 sowohl die oberhalb als auch die unterhalb der Kaschierbahn 13 angeordneten Längsstäbe 35 Führungselemente der Führungseinrichtung 19 bilden. Weiterhin erstreckt sich im Beispielsfalle die obere Gitterebene 33 vom Bahneinlaufbereich 37 bis in die unmittelbare Nachbar­ schaft des Gutes 3, was jedoch nicht zwingend erfor­ derlich ist. Vielmehr ist es auch möglich, daß ledig­ lich in gewissen Bereichen, wie vorzugsweise im Be­ reich der unmittelbaren Nachbarschaft zum Produkt 3 oberhalb der Kaschierbahn 13 angeordnete Führungsele­ mente vorgesehen sind. Wie aus Fig. 1 weiterhin er­ sichtlich ist, sind die im Beispielsfall als langge­ streckte Stangen ausgebildeten ,Führungselemente im spitzen Winkel von vzw. größer gleich 60° zur Förderebene des Gutes 3 angeordnet, was die Ausnutzung der Schwer­ kraft zur Zuführung der Materialbahn 13 zum Gut 3 ermöglicht.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungs­ form der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird zunächst in üblicher Weise das Produkt 3 auf den Fördereinrich­ tungen 4 und 5 der Förderebene aufgebracht, so daß es zur Förderung während des Kaschiervorganges bereit­ gestellt ist. Nach Anordnung der Kaschierbahnrolle in der Abrollstation 12 wird die Kaschierbahn 13 zwischen den Walzen 23 und 24 der Zugstation 17 hin­ durchgeführt. Handelt es sich bei der Kaschierbahn 13 um ein besonders offenes Flächengebilde, wie beispiels­ weise um ein Gelege mit 12 mm Maschenweite, können die Walzen 23 und 24 eine Paarung aus einer Gummi- und Stahl­ walze bilden, die derartig offene Flächengebilde be­ sonders gut fassen können. Nach dem Hindurchführen der Kaschierbahn 13 durch die Zugstation wird die Kaschier­ bahn 13 in die Führungseinrichtung 19 eingeführt, wobei sie in die bei der dargestellten Ausführungsform als Führungsgitter 19′ ausgebildeten Führungseinrichtung 19 zwischen die Gitter 33 und 34 eingeführt wird. Die Kaschierbahn 13 wird durch die Führungseinrichtung 19 hindurchgeführt und am dem Produkt 3 benachbarten Ende aus der Führungseinrichtung 19 herausgezogen. Danach wird mittels der Schwenkvorrichtung 41 die Führungseinrichtung 19 um die Schwenklagereinrichtung 40 soweit geschwenkt, bis sichergestellt ist, daß die Kaschierbahn 13 nicht mehr mit der Leimauftragswalze 28 in Berührung kommt. Daraus ergibt sich der Vorteil, daß bereits in diesem Stadium die Beleimstation 18 in Betrieb genommen werden kann, ohne daß die Kaschier­ bahn 13 mit Klebstoff 30 in Berührung kommt. Dies ist deshalb vorteilhaft, da die vor der Kaschierung erfor­ derliche Ausrichtung der Kaschierbahn 13 bezüglich des Produktes 3 mit einer klebstofffreien Kaschierbahn 13 wesentlich einfacher und genauer vorgenommen werden kann. Ist die Ausrichtung der Kaschierbahn 13 vollzogen, kann sie mit der Leimauftragswalze 28 in Anlage ge­ bracht werden, wozu die an der Führungseinrichtung 19 angreifende Schwenkeinrichtung 41 derart betätigt wird, daß die Führungseinrichtung 19 mit der Kaschier­ bahn 13 auf die Leimauftragswalze zubewegt wird. Weiterhin kann durch die schwenkbare Lagerung der Führungseinrichtung 19 auf dem Bühnentisch 15 eine Feineinstellung des Auslaufpunktes der Kaschierbahn 13 bezüglich der Führungseinrichtung 19 vorgenommen wer­ den. Somit können Anpassungen an Kaschierbahnen 13 mit unterschiedlichen Materialeigenschaften vorgenom­ men werden. Diese Einstellarbeiten können erst im praktischen Anwendungsfall durchgeführt werden, wobei beispielsweise bei Kaschierbahnen 13 mit hoher Flächen­ stabilität eine Einstellung der Führungseinrichtung 19 vorgenommen wird, die eine möglichst berührungsfreie Zuführung der Kaschierbahn 13 von der Beleimstation 18 zum Produkt 3 ermöglicht. Bei Flächengebilden mit ge­ ringer Formstabilität hingegen, die zum Festkleben auf der Leimauftragswalze 28 neigen, kann die Führungs­ einrichtung 19 derart eingestellt werden, daß die Kaschierbahn 13 unmittelbar nach dem Überführen über die Leimauftragsfläche der Leimauftragswalze 28 durch die im Beispielsfalle als Längsstangen 35 ausgebildeten Führungselemente der Führungseinrichtung 19 abgestützt werden, so daß ein Ankleben an der Leimauftragswalze 18 sicher verhindert wird.
Da die Leimauftragswalze 28, wie zuvor beschrieben, in Klebstoffauftragssegmente 45 und Walzenabschnitte 46 unterteilt ist, wobei nur die Klebstoffauftragsseg­ mente 45 mit der Schöpfwalze 27 in Verbindung stehen und somit nur die Klebstoffauftragssegmente 45 Kleb­ stoff aufnehmen, werden auf der Kaschierbahn 13 mit Klebstoff bedeckte Streifen und dazwischenliegende klebstofffreie Bereiche erzeugt. Somit kann die mit Klebstoff versehene Kaschierbahn 13 nach der Beleim­ station 18 mittels der Führungselemente der Führungs­ einrichtung 19 geführt werden, ohne daß eine Ver­ schmutzung dieser Führungselemente mit Klebstoff zu befürchten sein müßte, obwohl die Kaschierbahn 13 aus einem Material besteht, bei dem Klebstoff von der Be­ schichtungsseite auf die dieser gegenüberliegenden Seite dringen kann. Da bei der in der dargestellten Ausführungsform als Führungsgitter 19′ ausgebildeten Führungseinrichtung 19 die die Längsstäbe 35 verbinden­ den Querstäbe 36 jeweils auf den Seiten der Längsstäbe 35 befestigt sind, die der Kaschierbahn 13 abgewandt sind, ist auch eine Verschmutzung der Querstäbe 36 mit Klebstoff nicht zu befürchten, da die Querstäbe 36 nicht mit den mit Klebstoff versehenen Bereichen der Kaschier­ bahn 13 in Berührung kommen können.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform können die unteren Querstäbe 36 erforderlichenfalls von Be­ festigungspunkt zu Befestigungspunkt bogenförmig nach außen, also von der Kaschierbahn 13 weg, gewölbt sein, um im Falle eines leichten Durchhanges des Flächengebildes die berührungslose Förderung gegenüber den Querstäben 36 in jedem Falle zu gewährleisten.
Zur Förderung der mit Klebstoff abschnittsweise versehenen Kaschierbahn 13 von der Beleimstation 18 zum Produkt 3 wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 vorzugsweise der Schwerkrafteinfluß ausgenutzt, wozu die Führungs­ elemente der Führungseinrichtung 19 im spitzen Winkel zur Förderebene 2 des Gutes 3 angeordnet sind. Dadurch wird der Vorteil erzielt, daß die Kaschierbahn 13 ohne die Gefahr eines Verziehens zum Produkt 3 gefördert werden kann. Nach der Zusammenführung der Kaschierbahn 13 mit dem Produkt 3 an der Zusammenführungsstelle 34′ wird der Klebstoff mittels der Trocknungseinrichtung 42 ge­ trocknet, wonach eine feste Verbindung zwischen dem Produkt 3 und der Kaschierbahn 13 hergestellt ist. An­ schließend kann die Kaschierbahn 13 in der gewünschten Weise mittels geeigneter Schneidvorrichtungen zerteilt werden.
Durch die Höhenverstellbarkeit des Bühnentisches 15 ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 auf einfache Weise eine Anpassung an unterschiedliche Produktdicken möglich, so daß immer optimale Zusammenführungswinkel zwischen Kaschierbahn 13 und Produkt 3 eingestellt werden können.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ist vor allem darin zu sehen, daß mit der in Klebstoffauftragssegmente 45 unterteilten Klebstoffauftragswalze 28 eine Aufbringung von Klebstoff auf die Kaschierbahn 13 in derart geringen Mengen möglich ist, daß zusammen mit der körperlichen Abdeckung des Klebers durch den darüberliegenden Faden ein Brennbarkeitsverhalten erzielt wird, das gegenüber einem unkaschierten Produkt nicht merklich schlechter ist. Dies hat zur Folge, daß auch bei Verwendung eines organi­ schen Klebers die Nichtbrennbarkeitskriterien gemäß DIN 4041, Baustoffklasse A2, erreichbar sind.
Um während des Kaschierens Unterschiede in den Förder­ geschwindigkeiten des Gutes 3 und der Kaschierbahn 13 ausgleichen zu können, ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 eine nicht näher dargestellte und in üblicher Weise ausgebildete Regelvorrichtung vorgesehen.
Bei der dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ist lediglich eine Zugstation 17 nach der Abrollstation 12 jedoch vor der Beleimstation 18 vorge­ sehen. Die Anordnung der Zugstation 17 an dieser Stelle bringt den besonderen Vorteil mit sich, daß die Walzen 23 und 24 vollflächig auf der Kaschierbahn 13 aufliegen können, da diese noch nicht mit Klebstoff bestrichen ist und somit keine Verschmutzung der Walzen 23 und 24 mit Klebstoff befürchtet werden müßte. Durch die vollflächige Anlage der Walzen 23 und 24 an der Kaschierbahn 13 wird ein besonders gleichmäßiges Abrollen und Zuführen der Kaschierbahn 13 zur Beleimstation 18 erreicht.
Nach der Beleimstation 18 wird der Schwerkrafteinfluß zur Zuführung der beleimten Kaschierbahn 13 zum Gut 3 ausgenutzt. Erforderlichenfalls ist es jedoch auch möglich, in dem Bereich zwischen Beleimstation 18 und Zusammen­ führungsstelle 34′ weitere Zugstationen vorzusehen, deren Walzen die zur Förderung erforderliche Zugkraft auf die klebstofffreien Bereiche der Kaschierbahn 13 aufbringen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann ein weiteres Walzenpaar im Bereich der Zusammenführungsstelle 34′ derart angeordnet werden, daß oberhalb der Kaschier­ bahn 13 eine Druckwalze vorgesehen ist, gegenüber der an der Unterseite der Kaschierbahn 13 eine Gegenwalze angeordnet ist. Hierbei können Druckwalze und Gegenwalze entweder entsprechend der Leimauftragswalze 28 ausgebildet sein oder es kann eine Mehrzahl von Druck- und Gegenwalzen vorgesehen sein, die in einem Abstand nebeneinander ange­ ordnet sind, der dem Abstand der Mitten der klebstoff­ freien Bereiche der Kaschierbahn 13 entspricht. Auch bei dieser Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 wäre somit eine zusätzliche Zugstation in dem Bereich zwischen Beleimstation 18 und Zusammenführungsstelle 34′ möglich, ohne daß eine Verschmutzung der Walzen der Zug­ station mit Klebstoff zu befürchten wäre. Der Berührungs­ punkt zwischen den Druckwalzen und den Gegenwalzen, der dem Anlagepunkt der Druckwalze und der Gegenwalze an der Kaschierbahn 13 entspricht, wäre hierbei oberhalb der Ebene des Gutes 3 zu wählen, so daß die Kaschierbahn 13 an der Zusammenführungsstelle 34′ zugkraftfrei vorliegt. Dies gewährleistet ein verziehungsfreies und wölbungs­ freies Aufbringen der Kaschierbahn 13 auf das Gut 3. Weiterhin können bei entsprechender Ausbildung der oberhalb der Kaschierbahn 13 angeordneten Druckwalze zusätzliche Druckkräfte auf die Kaschierbahn 13 im Bereich der Zusammenführungsstelle 34′ ausgeübt werden, was die innige Verklebung zwischen der Kaschierbahn 13 und dem Gut 3 unterstützt.

Claims (14)

1. Verfahren zum Aufbringen einer Kaschierbahn unter Ver­ wendung einer Bahn aus Gelege oder Gewebe geringer Faden­ dichte auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut, insbesondere eine Mineralfaserbahn, bei welchem die Kaschierbahn zu einer Beleimstation gefördert wird, in der Klebstoff auf die Kaschierbahn aufgebracht wird, und von der aus die beleimte Kaschierbahn dem flächigen Gut zugeführt und mit diesem vereinigt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Kaschierbahn in parallelen Strei­ fen, die sich in Förderrichtung erstrecken, unter Bil­ dung dazwischenliegender klebstofffreier Bereiche beleimt wird, und daß die Zuführung der beleimten Kaschierbahn zum Gut von oben auf das Gut unter Führung der Kaschierbahn an den klebstofffreien Bereichen und unter Ausnutzung der Schwerkraft durchgeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kaschierbahn zur Voreinstellung ihrer Lage zum Gut von der Beleimstation abgehoben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützung der Kaschierbahn beim Auslauf aus der Beleim­ station in Abhängigkeit von der Materialbeschaffenheit der Kaschierbahn derart fein eingestellt wird, daß eine Mitnahme der Kaschierbahn durch Anhaften am Beleimungsorgan vermieden wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das flächige Gut an der zu ka­ schierenden Seite in einem der Beschaffenheit des Gutes und/oder der Kaschierbahn angepaßtem Maße einge­ drückt wird.
5. Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn unter Verwendung einer Bahn aus Gelege oder Gewebe geringer Fadendichte auf ein kontinuierlich gefördertes flä­ chiges Gut, insbesondere eine Mineralfaserbahn, mit einer Abrollstation für die Kaschierbahn, mit einer Zugstation zur Förderung der Kaschierbahn von der Ab­ rollstation und mit einer Beleimstation, die wenig­ stens eine Auftragswalze zur Benetzung der Kaschier­ bahn mit Klebstoff aufweist, zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstation (17), in Förderrichtung der Kaschierbahn (13) gesehen, vor der Beleimstation (18) angeordnet ist.
6. Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn unter Verwendung einer Bahn aus Gelege oder Gewebe geringer Fadendichte auf ein kontinuierlich gefördertes flä­ chiges Gut, insbesondere eine Mineralfaserbahn, mit einer Abrollstation für die Kaschierbahn, mit einer Zugstation zur Förderung der Kaschierbahn von der Abrollstation, mit einer Beleimstation, die wenigstens eine Auftragswalze zur Benetzung der Kaschierbahn mit Klebstoff aufweist, und mit einer Führungseinrichtung, die zwischen der Beleimstation und der Förderebene des flächigen Gutes zur Zuführung der Kaschierbahn zum Gut angeordnet ist, zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragswalze (28) in Richtung ihrer Längserstreckung in Klebstoffauf­ tragssegmente (45) unterteilt ist, die einen Durch­ messer (D) aufweisen, der dem maximalen Durchmesser der Auftragswalze (28) entspricht und deren Breite (B) durch zwischen den Klebstoffauftragssegmenten (45) angeordneten Walzenabschnitte (46) mit gegenüber dem maximalen Durchmesser verminderten Durchmesser (d) bestimmt ist und daß die Führungseinrichtung (19) Führungselemente (35) aufweist, die in Axialrichtung der Auftragswalze (28) gesehen in einem Abstand neben­ einander angeordnet sind, der im wesentlichen dem Abstand der Mitten der Walzenabschnitte (46) mit ver­ mindertem Durchmesser (d) entspricht und daß die Führungselemente (35) mit den Walzenabschnitten (46) fluchten.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Zugstation vorgesehen ist, die, in Förderrichtung der Kaschierbahn (13) gesehen, hinter der Beleimstation (18) angeordnet ist und die zur Aufbringung der Förderkraft an den klebstoff­ freien Bereichen der Kaschierbahn (13) angreift.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugstation wenigstens eine Förderwalze auf­ weist, die an der Zusammenführungsstelle (34′) der Kaschierbahn (13) mit dem Gut (3) oberhalb der Kaschier­ bahn (13) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente (35) lang­ gestreckt ausgebildet sind und zur Förderebene (2) derart geneigt angeordnet sind, daß sie mit dem flächi­ gen Gut (3) vor der Zusammenführungsstelle (34′) einen spitzen Winkel einschließen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente (35) als unterhalb der Kaschierbahn (13) angeordnete Stangen ausgebildet sind, die an ihrer der Führungsfläche gegenüberliegenden Fläche mittels Verbindungselemen­ ten (36) miteinander verbunden sind, wobei die Ver­ bindungselemente (36) vorzugsweise in einer von der Kaschierbahn (13) wegweisenden Richtung gebogen aus­ gebildet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Kaschier­ bahn (13) zumindest in der Nachbarschaft der Förder­ ebene (2) weitere als Stangen ausgebildete Führungs­ elemente (35) angeordnet sind, die den unterhalb der Kaschierbahn (13) angeordneten Stangen (35) gegen­ überliegen und die an ihrer der Kaschierbahn (13) abgewandten Oberseite mittels Verbindungselementen (36) miteinander verbunden sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Führungseinrichtung (19) als räum­ liches Gitter (19′) mit zwei parallelen Gitterebenen (33, 34) ausgebildet ist, die jeweils Längsstäbe (35) und Querstäbe (36) aufweisen, wobei die Längsstäbe (35) die Führungselemente bilden.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung (19), die Zugstation (17) und die Beleimstation (18) auf einer höhenverstellbaren Bühne (14) angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung (19) schwenkbar auf der Bühne (14) gelagert ist, wobei die Schwenkachse (40) zwischen Zugstation (17) und Beleimstation (18) angeordnet ist.
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