DE3325341C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut, insbesondere eine Mineralfaserbahn - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut, insbesondere eine MineralfaserbahnInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zum Aufbringen einer Kaschierbahn auf ein kontinuierlich
gefördertes flächiges Gut, insbesondere eine Mineralfaser
bahn, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 5.
Viele Mineralfaserprodukte, wie insbesondere Mineralfaser
filze, werden aus vielfältigen Gründen zumindest an einer
Seite mit einer Kaschierung versehen. Zweck einer solchen
Kaschierung kann es sein, die Oberfläche der Mineralfaser
bahn schützend abzudecken, eine Feuchtigkeitssperre gegen
eine Durchfeuchtung der Mineralfaserbahn zu bilden, eine
Dampfsperre zu bilden, das Aussehen der Sichtseite zu ver
bessern und ähnliches mehr. In den meisten Fällen wird
darüber hinaus auf die mechanische Verstärkung durch eine
solche Kaschierungsbahn Wert gelegt; etwa bei zwischen
Dachsparren einzubringenden kaschierten Rollfilzbahnen
dient die zumeist aus einer Aluminiumfolie bestehende
Kaschierung beispielsweise zur hängenden Befestigung des
Filzes zwischen den Dachsparren.
Zum Aufbringen einer solchen Kaschierbahn ist es bei
spielsweise aus der DE-OS 30 36 816 bekannt, die Ka
schierbahn beispielsweise in Form einer Aluminiumfolie
in Rollenform zur Verfügung zu stellen und von einer
Abwickelstation abzuwickeln, über eine Beleimungsstation
für den einseitigen Klebstoffauftrag und sodann zu einem
mit Unterdruck arbeitenden Förderband zu führen, welches
die Kaschierbahn nach oben mitnimmt und an die Unterseite
einer über der Abwickelstation laufenden Mineralfaser
bahn anlegt. Die Förderung der Kaschierbahn setzt dabei
eine ausreichende Luftundurchlässigkeit voraus, um eine
Förderung mittels Unterdruck zu ermöglichen, bei der die
Fördermittel lediglich an der trockenen, nicht mit Kleb
stoff versehenen Seite der Kaschierbahn angreifen und daher
nicht verschmutzen können.
Für gewisse Anwendungsfälle ist es jedoch vom Produkt
her nicht erforderlich, eine geschlossenflächige Ka
schierung vorzusehen, etwa dann, wenn auf Feuchtigkeits- oder
Dampfdichtheit sowie vollflächige Abdeckung der
Oberfläche der Mineralfaserbahn insgesamt kein Wert gelegt zu
werden braucht. Im Bereich der Dämmung von Geräten und
Anlagen ist es sogar wünschenswert, Produkte mit einer
diffusionsoffenen Kaschierung zu verwenden, in die
darüber hinaus mechanische Befestigungsmittel eingreifen
können, um das Produkt zu fixieren. Hierfür bieten sich
als Kaschierung insbesondere offene Gewebe oder Gelege mit
geringer Fadendichte an.
Derartige offene Gewebe oder Gelege besitzen jedoch prak
tisch keinen meßbaren Luftdurchtrittswiderstand und
können daher nicht durch Unterdruck von einer Seite her
an einem Förderband gehalten werden. Ferner ist eine ein
seitige Beleimung derartiger offener Kaschierungsbahnen
wegen eines Durchtritts des Leimes nicht ohne weiteres
möglich, so daß ein Verkleben der Fördermittel im Anschluß
an die Beleimung ohne kostspielige Reinigungseinrichtungen
nicht zu vermeiden ist.
Etwa aus der DE-OS 28 49 246 ist es bereits bekannt,
zur Verstärkung einer Kaschierung z. B. ein Gewebe aus
Glasfäden auf eine Mineralfaserbahn aufzubringen und
außenseitig mit einer geschlossenen Aluminiumfolie ab
zudecken. Hierzu ist an der Unterseite der Mineralfaser
bahn ein Abzugsband angeordnet, in das, der Unterfläche
der Mineralfaserbahn benachbart, das Gewebe und zusammen
mit dem Gewebe an dessen Außenseite die Aluminiumbahn
einläuft. Das Abzugsband fördert beide Bahnen zusammen
mit der darüber laufenden Mineralfaserbahn und entwickelt
dabei die Abzugskräfte zur Abwicklung von den jeweiligen
Bahnrollen. Das Gewebe läuft auf seinem Weg zwischen der
Vorratsrolle und dem Abzugsband durch ein Klebstoffbad
und wird dort mit anorganischem Kleber, insbesondere
Wasserglaskleber, getränkt.
Auf diese Weise wird ein Produkt erhalten, das mit einem
Gewebe oder Gelege aus Glasfäden kaschiert ist, jedoch
an der Außenseite des Geleges oder Gewebes eine zusätz
liche Kaschierung in Form einer geschlossenflächigen
Aluminiumbahn aufweist. Letztere wird jedoch im Falle
des Vorgehens der DE-OS 28 49 246 nicht nur zur Erzeugung
des gewünschten Produktes, sondern auch deshalb benötigt,
um das Abzugsband vor einer Berührung mit dem Klebstoff
des Gewebes zu schützen, so daß auf diese Weise eine
Kaschierung ausschließlich mit Gelege nicht erfolgen kann.
Eine andere Möglichkeit, ein Gelege zur Kaschierung einer
Mineralfaserbahn zu verwenden, ist aus der DE-PS 30 13 223
bekannt. Hier wird eine vorgefertigte Verbundfolie ver
wendet, die aus zwei dünnen Aluminiumfolien mit zwischen
diesen angeordnetem Glasfadengelege besteht. Eine derartige
Verbundfolie kann wie eine nackte Aluminiumfolie ohne
besondere Schwierigkeiten aufgebracht werden.
Ausgehend von dem Stand der Technik nach der DE-OS 28 49 246
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, mit dem
ein Aufbringen eines Geleges oder Gewebes geringer Faden
dichte unter Vermeidung einer Verschmutzung von Führungs- und
Fördermitteln durch Klebstoff gelingt, ohne daß zusam
men mit dem Gelege oder Gewebe eine geschlossenflächige
weitere Kaschierungsbahn als Berührungsschutz mit aufge
bracht werden muß.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die kennzeichnen
den Merkmale des Anspruchs 1.
Dadurch, daß die Kaschierbahn oberhalb des Gutes abge
wickelt, beleimt und sodann durch Schwerkraftwirkung
dem Gut zugeführt wird, kann eine Zwangsförderung der
beleimten Kaschierbahn z. B. mittels Abzugswalzen, Abzugs
bändern oder dergleichen entfallen. Wenn dabei in Förder
richtung parallele Bereiche oder Streifen unbeleimt
bleiben, so kann dort, soweit dies erforderlich ist,
dennoch eine Führung an rotierenden oder auch stillstehen
den Führungselementen erfolgen. Ferner ergibt sich durch
die Schwerkrafteinwirkung ein faltenfreier sauberer Abzug.
Dadurch, daß das Gut nicht vorbeleimt wird, sondern
lediglich das Gelege oder Gewebe einen Leimauftrag er
hält, ergibt sich eine insgesamt geringe Menge an verwen
detem Kleber, der dort konzentriert ist, wo er benötigt
wird, nämlich im Anlagebereich zwischen den Fäden und
der Oberfläche des Gutes. Wenn an der Beleimungsstation
die Schichtdicke des aufgebrachten Klebstoffes mit dem
Durchmesser der Fäden des Gewebes oder Geleges derart
korreliert wird, daß keine vollständige Ummantelung der
Fäden erfolgt, sondern lediglich ein Kleberauftrag auf
deren der Beleimungswalze zugewandten Seite, so ist
darüber hinaus der Kleber vom jeweils darüber liegenden
Faden auch noch weitgehend von der Umgebung abgedeckt.
Bei der Verwendung sowohl eines anorganischen als auch
eines organischen Klebers hat es sich hierbei überraschend
gezeigt, daß die außerordentlich geringe aufgebrachte
Klebermenge zusammen gegebenenfalls mit einer körperlichen
Abdeckung des Klebers durch den darüber liegenden Faden
ein Brennbarkeitsverhalten ergibt, das gegenüber einem
unkaschierten Produkt nicht merklich schlechter ist.
Gerade im Falle einer Verwendung von Mineralfaserprodukten
anstelle etwa von anderen Dämmaterialien, wie Schaumstoffen,
spielt jedoch das Brandverhalten eine besondere Rolle,
da Mineralfaserprodukte in der Regel teurer sind als
andere Dämmstoffe, dafür jedoch hervorragendes Brandver
halten besitzen. Dieses Brandverhalten wird daher durch
die erfindungsgemäße Kaschierung keinesfalls merklich
verschlechtert.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der
Erfindung zum Inhalt.
Wird gemäß Anspruch 2 die Kaschierbahn 2 in der Vorberei
tungsphase vor der Beleimstation angehoben, kann eine Ein
stellung der Lage der Kaschierbahn gegenüber dem Gut vor
genommen werden, ohne daß die Kaschierbahn bereits mit
Klebstoff bestrichen wird. Andererseits kann während dieses
Einstellens die Beleimstation bereits in Betrieb genommen
werden, so daß nach der endgültigen Einstellung der Kaschier
bahn diese nur noch an die bereits im Betrieb befindliche
Beleimstation herangeführt werden muß, wonach der Kaschier
vorgang beginnen kann.
Wird das flächige Gut gemäß der vorteilhaften Weiterbildung
nach Anspruch 4 an seiner zu kaschierenden Seite leicht ein
gedrückt, ohne daß dabei die Oberfläche verletzt wird, er
gibt sich der Vorteil, daß die Kaschierbahn satt auf dem
flächigen Gut aufliegt und so eine sichere Verbindung zwi
schen Gut und Kaschierbahn hergestellt werden kann, obwohl
nur sehr geringe Mengen an Klebstoff auf der Kaschierbahn
aufgebracht werden.
Eine besondere Schwierigkeit bei der Verwendung von Gelegen
oder Geweben als Kaschierbahn liegt in der Förderung der
Kaschierbahn von der Abrollstation zum Gut. Gegenüber ge
schlossenen Kaschierbahnen, die schon nach verhältnismäßig
kurzer Verklebungsstrecke auf dem Gut genügend haften,
um die erforderlichen Zugkräfte zur Kaschierbahnabrollung
auf die Kaschierbahn aufbringen zu können, haften Kaschier
bahnen in Form von weitmaschigen Gelegen oder Geweben
aufgrund der geringen Verklebungsfläche zuwenig auf dem
zu kaschierenden Gut. Dadurch könnte es bei Zugkraftüber
tragung vom Gut auf die Kaschierbahn zu Differenzbewegungen
zwischen Kaschierbahn und Gut kommen, und zwar speziell im
Bereich der Trocknungszone des Klebers, was eine Verkle
bung zwischen Kaschierbahn und Gut verhindern würde.
Außerdem würde sich die unter Zug stehende Kaschierbahn
im Bereich hinter der Beleimstation nach oben wölben anstatt
flächig und eben über die gesamte Breite auf das Gut zu gelangen.
Dies wiederum würde eine Verklebung in dem hochgewölbten
Mittelbereich der Kaschierbahn verhindern.
Eine weitere grundsätzliche Möglichkeit zur Abwicklung der
Kaschierbahn wäre der Antrieb der Vorratsrolle selbst. Da
sich jedoch die erforderliche Geschwindigkeit zur Ab
rollung durch den sich kontinuierlich ändernden Durch
messer der Vorratsrolle ebenso kontinuierlich ändern müßte,
wäre ein hoher Regelaufwand zur Einstellung der sich
ändernden Geschwindigkeit erforderlich, der noch durch die
hierfür erforderliche hohe Genauigkeit erhöht würde.
Der Antrieb der Kaschierbahn über Reibwalzen, die auf die
Vorratsrolle wirken, ist einerseits aufgrund des möglichen
Schlupfes bei der losen Wicklung der Gelege- bzw. Gewebe
bahnen ungenau und würde andererseits einen schnellen
Kaschierbahnrollenwechsel behindern.
Zur Lösung dieser Probleme ist die Zugstation der gemäß
Anspruch 5 ausgebildeten erfindungsgemäßen Vorrichtung
zwischen der Abrollstation und der Beleimstation angeordnet.
Da die Kaschierbahn in diesem Bereich noch klebstofffrei
vorliegt, kann die Zugstation beispielsweise als Rollen
paar ausgebildet sein, das vollflächig auf der Kaschier
bahn aufliegt und ein verziehungsfreies Zuführen der
Kaschierbahn zur Beleimstation und zum flächigen Gut er
möglicht.
Ist die erfindungsgemäße Vorrichtung gemäß Anspruch 6
weitergebildet, werden auf der Kaschierbahn klebstoff
freie und mit Klebstoff versehene Bereiche erzeugt. Dies
ermöglicht gemäß Anspruch 7 auch das Vorsehen einer hinter
der Beleimstation angeordneten Zugstation, die zur Auf
bringung der Förderkraft an den klebstofffreien Bereichen
der Kaschierbahn angreift. Hierbei ist es selbstverständ
lich auch möglich, eine weitere Zugstation vor der Beleim
station anzuordnen.
Gemäß der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 8 kann
die Zugstation, die wenigstens eine Förderwalze aufweist,
an der Zusammenführungsstelle der Kaschierbahn mit dem
Gut oberhalb der Kaschierbahn angeordnet sein, wodurch es
möglich ist, im Bereich der Zusammenführungsstelle zu
sätzlichen Druck auf die Kaschierbahn auszuüben, was die
Verklebung zwischen dieser und dem Gut unterstützt. Vor
teilhafterweise kann eine derartige Zugstation eine Druck
rolle und eine Gegenrolle aufweisen, wobei dann der Be
rührungspunkt zwischen Druckrolle und Gegenrolle oberhalb
der Zusammenführungsstelle liegt, so daß die Kaschierbahn
im Bereich der Zusammenführungsstelle zugkraftfrei vor
liegt und der durch die Druckrolle auf die Kaschierbahn
ausgeübte Druck lediglich zur Förderung der Verklebung
zwischen Kaschierbahn und Gut ausgenützt wird.
Wird zur Zuführung der Kaschierbahn zum Gut der Schwerkraft
einfluß ausgenutzt, ergibt sich der Vorteil, daß zur Zu
führung der beleimten Kaschierbahn zum Gut auf weitere
Antriebselemente wie beispielsweise weitere Antriebsrollen
verzichtet werden kann. Dies bringt zum einen vor allem
vorrichtungstechnische Vorteile mit sich, da dann der
konstruktionstechnische Aufwand durch das Vorsehen zu
sätzlicher Antriebsrollen vermindert wird. Zum anderen wird
bei der Ausnutzung der Schwerkraft auf besonders einfache
Weise ein sauberes und verziehungsfreies Zuführen der
Kaschierbahn zum Gut ermöglicht. Dies muß beim Vorsehen
zusätzlicher Zugstationen beispielsweise in Form weiterer
Antriebsrollen durch entsprechenden Regelaufwand sicher
gestellt werden, damit der Gleichlauf paralleler Antriebs
rollen gewährleistet ist.
Sind die Führungselemente gemäß Anspruch 9 langgestreckt
ausgebildet und zur Förderebene derart geneigt angeordnet,
daß sie mit dem flächigen Gut vor der Zusammenführungsstel
le einen spitzen Winkel einschließen, ergibt sich der
Vorteil, daß die Kaschierbahn bei voller Ausnutzung der
Schwerkraft zum Zuführen der Kaschierbahn zum Gut entlang
ihrer klebstofffreien Bereiche mittels der langgestreckten
Führungselemente geführt werden kann, so daß im Bedarfs
falle bei einer entsprechend langen Ausführung der Führungs
elemente eine Führung der Kaschierbahn von der Beleim
station bis in die unmittelbare Nachbarschaft des Gutes
möglich ist.
Gemäß der vorteilhaften Weiterbildung nach Anspruch 10 und
11 sind die Führungselemente als unterhalb und oberhalb
der Kaschierbahn angeordnete Stangen ausgebildet, die
jeweils mittels Verbindungselementen miteinander verbunden
sind, wobei die Verbindungselemente an den der Kaschier
bahn abgewandten Seiten der Stangen befestigt sind. Gemäß
Anspruch 9 kann diese Anordnung als räumliches Gitter mit
zwei parallelen Gitterebenen ausgebildet sein. Hierbei
bilden die Längsstäbe die Führungselemente. Die derart aus
gebildete Führungseinrichtung kann dann gemäß der besonders
bevorzugten Ausführungsform nach Anspruch 14 schwenkbar
um eine Achse gelagert sein, die zwischen der Zugstation
und der Beleimstation der erfindungsgemäßen Vorrichtung an
geordnet ist. In diesem Falle kann eine Feineinstellung
des Auslaufpunktes der Kaschierbahn aus der Beleimstation
bezüglich der Führungseinrichtung vorgenommen werden.
Hierzu wird in Abhängigkeit von der Materialbeschaffenheit
der Kaschierbahn die Führungseinrichtung um die Schwenk
achse zwischen der Zugstation und der Beleimstation bei
spielsweise mittels einer vorzugsweise pneumatischen
oder hydraulischen Schwenkeinrichtung geschwenkt, wobei
der Abstand der aus der Beleimstation auslaufenden
Kaschierbahn zu den beiden Gitterebenen verändert wird.
Handelt es sich bei der Kaschierbahn beispielsweise
um eine Bahn mit relativ hoher Flächenstabilität, die
ein problemloses Lösen der Kaschierbahn von der Leim
auftragswalze ermöglicht, kann die Führungseinrich
tung derart eingestellt werden, daß der von der Beleim
station zur Förderebene laufende und aufgrund seiner
Schwerkraft durchhängende Bereich möglichst nicht mit
den Führungselementen der Führungseinrichtung in
Berührung kommt. Handelt es sich hingegen um eine
Kaschierbahn mit relativ niedriger Flächenstabilität,
wie beispielsweise bei dünnen Geweben oder Gelegen,
die zu einem Anhaften an der Leimauftragswalze neigen,
kann die Führungseinrichtung derart eingestellt werden,
daß die Führungselemente der unteren Gitterebene
relativ hoch angeordnet sind, also wenig in die zwischen
den Klebstoffauftragssegmenten angeordneten Walzen
abschnitte eintauchen. Hierdurch können die leim
freien Bereiche der Kaschierbahn hinter der Leim
auftragswalze früh auf den Führungselementen aufliegen,
so daß ein sicheres Lösen der beleimten Bereiche von
der Leimauftragswalze sichergestellt ist und somit
ein übermäßiges Ausbeulen oder Verknittern der Kaschier
bahn verhindert werden kann.
Sind die Führungseinrichtung, die Zugstation und die
Beleimstation der erfindungsgemäßen Vorrichtung alle
auf einer höhenverstellbaren Bühne angeordnet, ergibt
sich der Vorteil, daß bei Änderungen der Höhenlage
der Bühne in Abhängigkeit von der Materialstärke des
flächigen Gutes keinerlei Veränderungen der Stellung
der Führungseinrichtung, der Zugstation und der
Beleimstation zueinander in Kauf genommen werden müssen,
was entsprechende Korrekturen hinsichtlich der Durch
laufrichtung der Kaschierbahn durch die genannten
Einrichtungen bei Änderungen der Höhe
der Bühne entbehrlich macht.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der
Erfindung ergeben sich aus nachfolgender Beschreibung
eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung.
Es zeigt
Fig. 1 eine schematisch vereinfachte Darstellung
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 eine Fig. 1 entsprechende vergrößerte
Darstellung einer Draufsicht auf einen
Teil einer Führungseinrichtung im Bereich
einer Leimauftragswalze der erfindungs
gemäßen Vorrichtung, und
Fig. 3 eine der Fig. 2 entsprechende Darstellung
eines Schnittes durch den Teil der Führungs
einrichtung im Bereich der Leimauftragswalze
gemäß der Linie III-III in Fig. 2.
Fig. 1 zeigt eine schematisch vereinfachte Darstellung
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. Die Vorrichtung
1 weist eine Förderebene 2 auf, auf der ein Produkt 3
in Form eines flächigen Gutes kontinuierlich mittels
an sich bekannter Fördereinrichtungen 4 und 5 in
Richtung des Pfeiles 6 gefördert wird. Bei der darge
stellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vor
richtung 1 sind die Fördereinrichtungen 4 und 5 als
Förderbänder ausgebildet, von denen jeweils nur
Walzen 7 und 8 und die zugehörigen Förderbänder 9
und 10 schematisch vereinfacht dargestellt sind.
Weiterhin weist die Vorrichtung 1 eine begehbare Bühne
11 auf, auf der eine Abrollstation 12 angeordnet ist.
Auf der Abrollstation wird die aufgerollte Kaschier
bahn 13 gelagert, wobei die Abrollstation 12 eine
nicht näher dargestellte Bremseinrichtung aufweist,
die die Kaschierbahn 13 beim Abrollvorgang leicht
bremst, um eine gewisse Bahnspannung aufrechterhalten
zu können.
Neben der Bühne 11 ist eine weitere Bühne 14 angeord
net, die einen höhenverstellbaren Bühnentisch 15 auf
weist. Im Beispielsfalle kann die Höhenverstellung
des Bühnentisches 15 mittels einer Scherengitterein
richtung 16 vorgenommen werden, jedoch sind auch jeg
liche andere für eine Höhenverstellung des Bühnen
tisches 15 geeignete Einrichtungen denkbar. Auf dem
Bühnentisch 15 ist eine Zugstation 17, eine Beleim
station 18, eine Führungseinrichtung 19 und eine An
triebsvorrichtung 20 angeordnet. Die Antriebsvorrich
tung 20 weist einen Motor 21 beispielsweise in Form
eines Elektromotors und eine Regeleinrichtung 22 auf.
Die Zugstation 17 weist zwei Walzen 23 und 24 auf,
wobei die gemäß der gewählten Darstellung untere Walze
24 mit einem in Fig. 1 strichpunktiert dargestellten
Antriebsrad 25 versehen ist. Ist das Antriebsrad 25
beispielsweise als Kettenrad ausgebildet, ist die
Zugstation über eine Kette 26 mit der Regeleinrichtung
22 der Antriebsvorrichtung 20 antriebsverbunden und
kann somit regelbar angetrieben werden.
Die Beleimstation 18 weist im Beispielsfalle ebenfalls
zwei Walzen auf, wobei die gemäß der gewählten Dar
stellung untere Walze als Schöpfwalze 27 und die obere
Walze als Leimauftragswalze 28 ausgebildet ist. Die
Schöpfwalze 27 taucht in den in einem Behälter 29
gespeicherten Klebstoff 30 ein. Die Leimauftragswalze
28, die an der Schöpfwalze 27 anliegt, weist ein An
triebsrad 31 auf, das im Falle der Ausbildung als
Kettenrad über eine Kette 32 mit der Regeleinrichtung
22 der Antriebsvorrichtung 20 antriebsverbunden ist.
Selbstverständlich ist es jedoch auch möglich, als
Antriebsräder 25 und 31 auch anders ausgebildete An
triebselemente wie beispielsweise Keilriemenscheiben
oder ähnliches vorzusehen.
Die Führungseinrichtung 19 ist im Beispielsfalle als
Führungsgitter 19′ ausgebildet, das zwei Gitterebenen
33 und 34 aufweist. In Fig. 2 ist ein Teil des Füh
rungsgitters 19′ im Bereich der Leimauftragswalze 28
dargestellt. Hierbei ist aufgrund der gewählten Dar
stellung lediglich die oberhalb der Kaschierbahn 13
angeordnete Gitterebene 33 zu sehen, die im Beispiels
falle jedoch in der gleichen Art und Weise wie die
unterhalb der Kaschierbahn 13 angeordnete Gitterebene
34 ausgebildet ist. Somit weisen die Gitterebenen 33
und 34 langgestreckte Längsstäbe 35 auf, die die
Führungselemente der Führungseinrichtung 19 bilden.
Weiterhin weisen die Gitterebenen 33 und 34 Querstäbe
36 auf, die im Beispielsfalle im rechten Winkel zu den
Längsstäben 35 angeordnet sind und diese miteinander
verbinden. Hierzu sind die Querstäbe 36 beispielsweise
mittels einer Schweißverbindung auf den Seiten der
Längsstäbe 35 befestigt, die der Kaschierbahn 13 ab
wandt sind. Die Führungseinrichtung 19 kann bezüglich
ihrer Anordnung zur Leimauftragswalze 28 in drei Berei
che unterteilt werden. Dies sind ein Bahneinlauf
bereich 37, der zwischen der Zugstation 17 und der
Beleimstation 18 angeordnet ist, ein Bahnauslaufbe
reich 38, der zwischen der Beleimstation und der För
derebene des Produktes 3 angeordnet ist und ein Ver
bindungsbereich 39, der den Bahneinlaufbereich 37 und
den Bahnauslaufbereich 38 verbindet und der die
Kaschierbahn 13 im Bereich ihrer Anlage an der Leim
auftragswalze 28 umgibt. Bei der dargestellten Aus
führungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 sind
der Bahneinlaufbereich 37 und der Bahnauslaufbereich
38 der Führungseinrichtung 19 geradlinig ausgebildet,
während der Verbindungsbereich 39 dem Verlauf der
Kaschierbahn 13 über die Leimauftragswalze 28 ent
sprechend gekrümmt ausgebildet ist.
Im Beispielsfalle ist die Führungseinrichtung 19 um
eine eine Schwenkachse bildende Schwenklagereinrichtung
40 am Bahneinlaufbereich 37 schwenkbar auf dem Bühnen
tisch 15 gelagert. Im Bahnauslaufbereich greift eine
schematisch stark vereinfacht dargestellte Schwenk
einrichtung 41 an der Führungseinrichtung 19 an, wobei
die Schwenkeinrichtung 41 auf der anderen Seite am
Bühnentisch 15 abgestützt ist, und beispielsweise als
Hydraulik- oder Pneumatikzylinder ausgebildet sein
kann.
Der Bahnauslaufbereich 38 ist im Bereich der Zusammenführungs
stelle 34′ des Gutes 3 mit der Kaschierbahn 13 im Bei
spielsfalle gekrümmt ausgebildet, wodurch erreicht
wird, daß die Oberfläche des Produktes 3 beim Kaschier
vorgang leicht eingedrückt werden kann, ohne daß dabei
das Produkt 3 verletzt wird. Durch das Eindrücken kann
die Auflage der Kaschierbahn 13 auf der Produktober
fläche erheblich verbessert werden.
Die Vorrichtung 1 weist weiterhin gemäß Fig. 1 eine
Trocknungseinrichtung 42 auf, die eine Heißluft
station 43 aufweist, die in unmittelbarer Nachbar
schaft zum Berührungspunkt zwischen Kaschierbahn 13
und Produkt 3 angeordnet ist. Somit kann die erste
Trocknung des Klebstoffes 30 direkt beim Berührungs
punkt zwischen Produkt 3 und Kaschierbahn 13 vorgenom
men werden. Die in Fig. 1 schematisch vereinfacht dar
gestellte Heißluftstation 43 ist vorzugsweise als Um
luftheizung ausgebildet, damit durch eine Absaugung
ein staubfreier Arbeitsplatz sichergestellt werden
kann. Sollte es erforderlich sein, kann zusätzlich
zur Heißluftstation 43 ein in Fig. 1 schematisch ver
einfacht dargestellter Infrarottrockner 44 vorgesehen
sein, der eine weitere Trocknung des Klebstoffes 30
nach der Heißluftstation 43 vornehmen kann.
Nach dem Durchlauf durch die Trocknungseinrichtung 42
ist eine in Fig. 1 nicht näher dargestellte Trennvor
richtung beispielsweise in Form einer Schlagschere,
Trennmessern oder Wasserstrahlschneideinrichtungen
vorgesehen.
Fig. 2 zeigt eine vergrößerte und schematisch verein
fachte Darstellung der Leimauftragswalze 28 und des
Verbindungsbereiches 39 der Führungseinrichtung 19.
Die Leimauftragswalze 28 weist Klebstoffauftragsseg
mente 45 auf, deren Durchmesser D dem maximalen Durch
messer der Leimauftragswalze 28 entspricht. Weiterhin
weist die Leimauftragswalze 28 Walzenabschnitte 46
auf, deren Durchmesser d gegenüber dem Durchmesser D
der Klebstoffauftragssegmente 45 verringert ist. Die
Breite B der Klebstoffauftragssegmente 45 kann dem
Anwendungsfall entsprechend ausgelegt werden. Die Leim
auftragwalze 28 weist weiterhin zu beiden Seiten der
äußersten Klebstoffauftragssegmente 45 Lagerbereiche
47 und 48 auf, mittels der die Leimauftragswalze 28
in Lagern 49, von denen in Fig. 2 nur eines dargestellt
ist, gelagert wird. Auf dem Lagerbereich 48 ist wei
terhin das Antriebsrad 31 verdrehfest gelagert,
mittels dessen die Leimauftragswalze 28 mit der An
triebsvorrichtung 20 antriebsverbunden ist.
Wie Fig. 2 verdeutlicht, sind die Längsstäbe 35 der
im Beispielsfalle als Gitter ausgebildeten Führungs
einrichtung 19 in einem Abstand zueinander angeordnet,
der im wesentlichen dem Abstand der Mitten der Walzen
abschnitte 46 entspricht, mit denen sie fluchten.
Fig. 3 zeigt noch einmal in vergrößerter Darstellung
den Bereich der Beleimstation 18 mit der in den Kleb
stoff 30 eintauchenden Schöpfwalze 27 und der mit dieser
in Berührung stehenden Leimauftragswalze 28, über die
die Kaschierbahn 13 geführt ist. Weiterhin wird aus
Fig. 3 deutlich, daß die Gitterebenen 33 und 34 der
Führungseinrichtung 19 die Kaschierbahn 13 an deren
Ober- und Unterseite umgeben, so daß bei dieser Aus
führungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 sowohl
die oberhalb als auch die unterhalb der Kaschierbahn
13 angeordneten Längsstäbe 35 Führungselemente der
Führungseinrichtung 19 bilden. Weiterhin erstreckt
sich im Beispielsfalle die obere Gitterebene 33 vom
Bahneinlaufbereich 37 bis in die unmittelbare Nachbar
schaft des Gutes 3, was jedoch nicht zwingend erfor
derlich ist. Vielmehr ist es auch möglich, daß ledig
lich in gewissen Bereichen, wie vorzugsweise im Be
reich der unmittelbaren Nachbarschaft zum Produkt 3
oberhalb der Kaschierbahn 13 angeordnete Führungsele
mente vorgesehen sind. Wie aus Fig. 1 weiterhin er
sichtlich ist, sind die im Beispielsfall als langge
streckte Stangen ausgebildeten ,Führungselemente im
spitzen Winkel von vzw. größer gleich 60° zur Förderebene
des Gutes 3 angeordnet, was die Ausnutzung der Schwer
kraft zur Zuführung der Materialbahn 13 zum Gut 3
ermöglicht.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
mit der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausführungs
form der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird zunächst
in üblicher Weise das Produkt 3 auf den Fördereinrich
tungen 4 und 5 der Förderebene aufgebracht, so daß
es zur Förderung während des Kaschiervorganges bereit
gestellt ist. Nach Anordnung der Kaschierbahnrolle
in der Abrollstation 12 wird die Kaschierbahn 13
zwischen den Walzen 23 und 24 der Zugstation 17 hin
durchgeführt. Handelt es sich bei der Kaschierbahn 13
um ein besonders offenes Flächengebilde, wie beispiels
weise um ein Gelege mit 12 mm Maschenweite, können die
Walzen 23 und 24 eine Paarung aus einer Gummi- und Stahl
walze bilden, die derartig offene Flächengebilde be
sonders gut fassen können. Nach dem Hindurchführen der
Kaschierbahn 13 durch die Zugstation wird die Kaschier
bahn 13 in die Führungseinrichtung 19 eingeführt, wobei
sie in die bei der dargestellten Ausführungsform als
Führungsgitter 19′ ausgebildeten Führungseinrichtung
19 zwischen die Gitter 33 und 34 eingeführt wird.
Die Kaschierbahn 13 wird durch die Führungseinrichtung
19 hindurchgeführt und am dem Produkt 3 benachbarten
Ende aus der Führungseinrichtung 19 herausgezogen.
Danach wird mittels der Schwenkvorrichtung 41 die
Führungseinrichtung 19 um die Schwenklagereinrichtung 40
soweit geschwenkt, bis sichergestellt ist, daß die
Kaschierbahn 13 nicht mehr mit der Leimauftragswalze
28 in Berührung kommt. Daraus ergibt sich der Vorteil,
daß bereits in diesem Stadium die Beleimstation 18
in Betrieb genommen werden kann, ohne daß die Kaschier
bahn 13 mit Klebstoff 30 in Berührung kommt. Dies ist
deshalb vorteilhaft, da die vor der Kaschierung erfor
derliche Ausrichtung der Kaschierbahn 13 bezüglich
des Produktes 3 mit einer klebstofffreien Kaschierbahn
13 wesentlich einfacher und genauer vorgenommen werden
kann. Ist die Ausrichtung der Kaschierbahn 13 vollzogen,
kann sie mit der Leimauftragswalze 28 in Anlage ge
bracht werden, wozu die an der Führungseinrichtung 19
angreifende Schwenkeinrichtung 41 derart betätigt
wird, daß die Führungseinrichtung 19 mit der Kaschier
bahn 13 auf die Leimauftragswalze zubewegt wird.
Weiterhin kann durch die schwenkbare Lagerung der
Führungseinrichtung 19 auf dem Bühnentisch 15 eine
Feineinstellung des Auslaufpunktes der Kaschierbahn 13
bezüglich der Führungseinrichtung 19 vorgenommen wer
den. Somit können Anpassungen an Kaschierbahnen 13
mit unterschiedlichen Materialeigenschaften vorgenom
men werden. Diese Einstellarbeiten können erst im
praktischen Anwendungsfall durchgeführt werden, wobei
beispielsweise bei Kaschierbahnen 13 mit hoher Flächen
stabilität eine Einstellung der Führungseinrichtung
19 vorgenommen wird, die eine möglichst berührungsfreie
Zuführung der Kaschierbahn 13 von der Beleimstation 18
zum Produkt 3 ermöglicht. Bei Flächengebilden mit ge
ringer Formstabilität hingegen, die zum Festkleben auf
der Leimauftragswalze 28 neigen, kann die Führungs
einrichtung 19 derart eingestellt werden, daß die
Kaschierbahn 13 unmittelbar nach dem Überführen über
die Leimauftragsfläche der Leimauftragswalze 28 durch
die im Beispielsfalle als Längsstangen 35 ausgebildeten
Führungselemente der Führungseinrichtung 19 abgestützt
werden, so daß ein Ankleben an der Leimauftragswalze
18 sicher verhindert wird.
Da die Leimauftragswalze 28, wie zuvor beschrieben, in
Klebstoffauftragssegmente 45 und Walzenabschnitte 46
unterteilt ist, wobei nur die Klebstoffauftragsseg
mente 45 mit der Schöpfwalze 27 in Verbindung stehen
und somit nur die Klebstoffauftragssegmente 45 Kleb
stoff aufnehmen, werden auf der Kaschierbahn 13 mit
Klebstoff bedeckte Streifen und dazwischenliegende
klebstofffreie Bereiche erzeugt. Somit kann die mit
Klebstoff versehene Kaschierbahn 13 nach der Beleim
station 18 mittels der Führungselemente der Führungs
einrichtung 19 geführt werden, ohne daß eine Ver
schmutzung dieser Führungselemente mit Klebstoff zu
befürchten sein müßte, obwohl die Kaschierbahn 13 aus
einem Material besteht, bei dem Klebstoff von der Be
schichtungsseite auf die dieser gegenüberliegenden
Seite dringen kann. Da bei der in der dargestellten
Ausführungsform als Führungsgitter 19′ ausgebildeten
Führungseinrichtung 19 die die Längsstäbe 35 verbinden
den Querstäbe 36 jeweils auf den Seiten der Längsstäbe
35 befestigt sind, die der Kaschierbahn 13 abgewandt
sind, ist auch eine Verschmutzung der Querstäbe 36 mit
Klebstoff nicht zu befürchten, da die Querstäbe 36 nicht
mit den mit Klebstoff versehenen Bereichen der Kaschier
bahn 13 in Berührung kommen können.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform können
die unteren Querstäbe 36 erforderlichenfalls von Be
festigungspunkt zu Befestigungspunkt bogenförmig nach
außen, also von der Kaschierbahn 13 weg, gewölbt sein,
um im Falle eines leichten Durchhanges des Flächengebildes
die berührungslose Förderung gegenüber den Querstäben 36
in jedem Falle zu gewährleisten.
Zur Förderung der mit Klebstoff abschnittsweise versehenen
Kaschierbahn 13 von der Beleimstation 18 zum Produkt 3
wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 vorzugsweise
der Schwerkrafteinfluß ausgenutzt, wozu die Führungs
elemente der Führungseinrichtung 19 im spitzen Winkel
zur Förderebene 2 des Gutes 3 angeordnet sind. Dadurch
wird der Vorteil erzielt, daß die Kaschierbahn 13 ohne
die Gefahr eines Verziehens zum Produkt 3 gefördert
werden kann. Nach der Zusammenführung der Kaschierbahn 13
mit dem Produkt 3 an der Zusammenführungsstelle 34′ wird
der Klebstoff mittels der Trocknungseinrichtung 42 ge
trocknet, wonach eine feste Verbindung zwischen dem
Produkt 3 und der Kaschierbahn 13 hergestellt ist. An
schließend kann die Kaschierbahn 13 in der gewünschten
Weise mittels geeigneter Schneidvorrichtungen zerteilt
werden.
Durch die Höhenverstellbarkeit des Bühnentisches 15 ist
bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 auf einfache
Weise eine Anpassung an unterschiedliche Produktdicken
möglich, so daß immer optimale Zusammenführungswinkel
zwischen Kaschierbahn 13 und Produkt 3 eingestellt werden
können.
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
und der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 ist vor allem
darin zu sehen, daß mit der in Klebstoffauftragssegmente
45 unterteilten Klebstoffauftragswalze 28 eine Aufbringung
von Klebstoff auf die Kaschierbahn 13 in derart geringen
Mengen möglich ist, daß zusammen mit der körperlichen
Abdeckung des Klebers durch den darüberliegenden Faden
ein Brennbarkeitsverhalten erzielt wird, das gegenüber
einem unkaschierten Produkt nicht merklich schlechter ist.
Dies hat zur Folge, daß auch bei Verwendung eines organi
schen Klebers die Nichtbrennbarkeitskriterien gemäß
DIN 4041, Baustoffklasse A2, erreichbar sind.
Um während des Kaschierens Unterschiede in den Förder
geschwindigkeiten des Gutes 3 und der Kaschierbahn 13
ausgleichen zu können, ist bei der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 eine nicht näher dargestellte und in
üblicher Weise ausgebildete Regelvorrichtung vorgesehen.
Bei der dargestellten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung 1 ist lediglich eine Zugstation 17 nach der
Abrollstation 12 jedoch vor der Beleimstation 18 vorge
sehen. Die Anordnung der Zugstation 17 an dieser Stelle
bringt den besonderen Vorteil mit sich, daß die Walzen 23
und 24 vollflächig auf der Kaschierbahn 13 aufliegen
können, da diese noch nicht mit Klebstoff bestrichen ist
und somit keine Verschmutzung der Walzen 23 und 24 mit
Klebstoff befürchtet werden müßte. Durch die vollflächige
Anlage der Walzen 23 und 24 an der Kaschierbahn 13 wird
ein besonders gleichmäßiges Abrollen und Zuführen der
Kaschierbahn 13 zur Beleimstation 18 erreicht.
Nach der Beleimstation 18 wird der Schwerkrafteinfluß
zur Zuführung der beleimten Kaschierbahn 13 zum Gut 3
ausgenutzt. Erforderlichenfalls ist es jedoch auch möglich,
in dem Bereich zwischen Beleimstation 18 und Zusammen
führungsstelle 34′ weitere Zugstationen vorzusehen, deren
Walzen die zur Förderung erforderliche Zugkraft auf die
klebstofffreien Bereiche der Kaschierbahn 13 aufbringen.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform kann ein
weiteres Walzenpaar im Bereich der Zusammenführungsstelle
34′ derart angeordnet werden, daß oberhalb der Kaschier
bahn 13 eine Druckwalze vorgesehen ist, gegenüber der
an der Unterseite der Kaschierbahn 13 eine Gegenwalze
angeordnet ist. Hierbei können Druckwalze und Gegenwalze
entweder entsprechend der Leimauftragswalze 28 ausgebildet
sein oder es kann eine Mehrzahl von Druck- und Gegenwalzen
vorgesehen sein, die in einem Abstand nebeneinander ange
ordnet sind, der dem Abstand der Mitten der klebstoff
freien Bereiche der Kaschierbahn 13 entspricht. Auch bei
dieser Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1
wäre somit eine zusätzliche Zugstation in dem Bereich
zwischen Beleimstation 18 und Zusammenführungsstelle 34′
möglich, ohne daß eine Verschmutzung der Walzen der Zug
station mit Klebstoff zu befürchten wäre. Der Berührungs
punkt zwischen den Druckwalzen und den Gegenwalzen, der
dem Anlagepunkt der Druckwalze und der Gegenwalze an der
Kaschierbahn 13 entspricht, wäre hierbei oberhalb der
Ebene des Gutes 3 zu wählen, so daß die Kaschierbahn 13
an der Zusammenführungsstelle 34′ zugkraftfrei vorliegt.
Dies gewährleistet ein verziehungsfreies und wölbungs
freies Aufbringen der Kaschierbahn 13 auf das Gut 3.
Weiterhin können bei entsprechender Ausbildung der oberhalb
der Kaschierbahn 13 angeordneten Druckwalze zusätzliche
Druckkräfte auf die Kaschierbahn 13 im Bereich der
Zusammenführungsstelle 34′ ausgeübt werden, was die
innige Verklebung zwischen der Kaschierbahn 13 und dem
Gut 3 unterstützt.
Claims (14)
1. Verfahren zum Aufbringen einer Kaschierbahn unter Ver
wendung einer Bahn aus Gelege oder Gewebe geringer Faden
dichte auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut,
insbesondere eine Mineralfaserbahn, bei welchem die
Kaschierbahn zu einer Beleimstation gefördert wird, in
der Klebstoff auf die Kaschierbahn aufgebracht wird,
und von der aus die beleimte Kaschierbahn dem flächigen
Gut zugeführt und mit diesem vereinigt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kaschierbahn in parallelen Strei
fen, die sich in Förderrichtung erstrecken, unter Bil
dung dazwischenliegender klebstofffreier Bereiche beleimt
wird, und daß die Zuführung der beleimten Kaschierbahn zum
Gut von oben auf das Gut unter Führung der Kaschierbahn
an den klebstofffreien Bereichen und unter Ausnutzung der
Schwerkraft durchgeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kaschierbahn zur Voreinstellung ihrer Lage zum Gut
von der Beleimstation abgehoben wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Abstützung der Kaschierbahn beim Auslauf aus der Beleim
station in Abhängigkeit von der Materialbeschaffenheit
der Kaschierbahn derart fein eingestellt wird, daß eine Mitnahme
der Kaschierbahn durch Anhaften am Beleimungsorgan vermieden wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das flächige Gut an der zu ka
schierenden Seite in einem der Beschaffenheit des
Gutes und/oder der Kaschierbahn angepaßtem Maße einge
drückt wird.
5. Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn unter
Verwendung einer Bahn aus Gelege oder Gewebe geringer
Fadendichte auf ein kontinuierlich gefördertes flä
chiges Gut, insbesondere eine Mineralfaserbahn, mit
einer Abrollstation für die Kaschierbahn, mit einer
Zugstation zur Förderung der Kaschierbahn von der Ab
rollstation und mit einer Beleimstation, die wenig
stens eine Auftragswalze zur Benetzung der Kaschier
bahn mit Klebstoff aufweist, zur Durchführung des
Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zugstation (17), in Förderrichtung der
Kaschierbahn (13) gesehen, vor der Beleimstation (18)
angeordnet ist.
6. Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn unter
Verwendung einer Bahn aus Gelege oder Gewebe geringer
Fadendichte auf ein kontinuierlich gefördertes flä
chiges Gut, insbesondere eine Mineralfaserbahn, mit
einer Abrollstation für die Kaschierbahn, mit einer
Zugstation zur Förderung der Kaschierbahn von der
Abrollstation, mit einer Beleimstation, die wenigstens
eine Auftragswalze zur Benetzung der Kaschierbahn mit
Klebstoff aufweist, und mit einer Führungseinrichtung,
die zwischen der Beleimstation und der Förderebene
des flächigen Gutes zur Zuführung der Kaschierbahn zum
Gut angeordnet ist, zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragswalze (28)
in Richtung ihrer Längserstreckung in Klebstoffauf
tragssegmente (45) unterteilt ist, die einen Durch
messer (D) aufweisen, der dem maximalen Durchmesser
der Auftragswalze (28) entspricht und deren Breite (B)
durch zwischen den Klebstoffauftragssegmenten (45)
angeordneten Walzenabschnitte (46) mit gegenüber dem
maximalen Durchmesser verminderten Durchmesser (d)
bestimmt ist und daß die Führungseinrichtung (19)
Führungselemente (35) aufweist, die in Axialrichtung
der Auftragswalze (28) gesehen in einem Abstand neben
einander angeordnet sind, der im wesentlichen dem
Abstand der Mitten der Walzenabschnitte (46) mit ver
mindertem Durchmesser (d) entspricht und daß die
Führungselemente (35) mit den Walzenabschnitten (46)
fluchten.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine Zugstation vorgesehen ist, die,
in Förderrichtung der Kaschierbahn (13) gesehen,
hinter der Beleimstation (18) angeordnet ist und die
zur Aufbringung der Förderkraft an den klebstoff
freien Bereichen der Kaschierbahn (13) angreift.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zugstation wenigstens eine Förderwalze auf
weist, die an der Zusammenführungsstelle (34′) der
Kaschierbahn (13) mit dem Gut (3) oberhalb der Kaschier
bahn (13) angeordnet ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungselemente (35) lang
gestreckt ausgebildet sind und zur Förderebene (2)
derart geneigt angeordnet sind, daß sie mit dem flächi
gen Gut (3) vor der Zusammenführungsstelle (34′) einen
spitzen Winkel einschließen.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungselemente (35) als
unterhalb der Kaschierbahn (13) angeordnete Stangen
ausgebildet sind, die an ihrer der Führungsfläche
gegenüberliegenden Fläche mittels Verbindungselemen
ten (36) miteinander verbunden sind, wobei die Ver
bindungselemente (36) vorzugsweise in einer von der
Kaschierbahn (13) wegweisenden Richtung gebogen aus
gebildet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß oberhalb der Kaschier
bahn (13) zumindest in der Nachbarschaft der Förder
ebene (2) weitere als Stangen ausgebildete Führungs
elemente (35) angeordnet sind, die den unterhalb der
Kaschierbahn (13) angeordneten Stangen (35) gegen
überliegen und die an ihrer der Kaschierbahn (13)
abgewandten Oberseite mittels Verbindungselementen
(36) miteinander verbunden sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 und 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Führungseinrichtung (19) als räum
liches Gitter (19′) mit zwei parallelen Gitterebenen
(33, 34) ausgebildet ist, die jeweils Längsstäbe (35)
und Querstäbe (36) aufweisen, wobei die Längsstäbe
(35) die Führungselemente bilden.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung
(19), die Zugstation (17) und die Beleimstation (18)
auf einer höhenverstellbaren Bühne (14) angeordnet
sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung
(19) schwenkbar auf der Bühne (14) gelagert ist,
wobei die Schwenkachse (40) zwischen Zugstation (17)
und Beleimstation (18) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19833325341 DE3325341C2 (de) | 1983-07-13 | 1983-07-13 | Verfahren und Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut, insbesondere eine Mineralfaserbahn |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19833325341 DE3325341C2 (de) | 1983-07-13 | 1983-07-13 | Verfahren und Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut, insbesondere eine Mineralfaserbahn |
Publications (2)
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---|---|
DE3325341A1 DE3325341A1 (de) | 1985-01-24 |
DE3325341C2 true DE3325341C2 (de) | 1993-10-21 |
Family
ID=6203924
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DE19833325341 Expired - Fee Related DE3325341C2 (de) | 1983-07-13 | 1983-07-13 | Verfahren und Vorrichtung zum Aufbringen einer Kaschierbahn auf ein kontinuierlich gefördertes flächiges Gut, insbesondere eine Mineralfaserbahn |
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DE8416967U1 (de) * | 1984-06-02 | 1984-10-04 | Grünzweig + Hartmann und Glasfaser AG, 6700 Ludwigshafen | Daemmplatte fuer kellerdecken und dgl. sowie kellerdecke selbst |
Family Cites Families (4)
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DE2725398C2 (de) * | 1977-06-04 | 1981-12-03 | G + H Montage Gmbh, 6700 Ludwigshafen | Schallabsorbierender Körper mit einem Basisteil aus Mineralfasern |
NL7712593A (nl) * | 1977-11-15 | 1979-05-17 | Nederlandse Steenwolfabriek Nv | Werkwijze voor het vervaardigen van een met een metaalfolie bekleed mineraal vezelprodukt. |
DE3013223B1 (de) * | 1980-04-03 | 1981-01-15 | Gruenzweig Hartmann Glasfaser | Nichtbrennbares Mineralfaserprodukt mit einer Kaschierung |
DE3036816A1 (de) * | 1980-09-30 | 1982-05-19 | Grünzweig + Hartmann und Glasfaser AG, 6700 Ludwigshafen | Verfahren zum zusammenfuehren einer endlosbahn mit kontinuierlich gefoerdertem flaechigem gut, sowie vorrichtung zur durchfuehrung des verfahrens |
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1983
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DE3325341A1 (de) | 1985-01-24 |
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