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DE3317102A1 - Lichtelement - Google Patents

Lichtelement

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Publication number
DE3317102A1
DE3317102A1 DE19833317102 DE3317102A DE3317102A1 DE 3317102 A1 DE3317102 A1 DE 3317102A1 DE 19833317102 DE19833317102 DE 19833317102 DE 3317102 A DE3317102 A DE 3317102A DE 3317102 A1 DE3317102 A1 DE 3317102A1
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DE
Germany
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plate
double
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DE19833317102
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English (en)
Inventor
Ulrich 4970 Bad Oeynhausen Kreft
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Original Assignee
Individual
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/03Sky-lights; Domes; Ventilating sky-lights
    • E04D13/032Supports or connecting means for sky-lights of vaulted shape

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Roof Covering Using Slabs Or Stiff Sheets (AREA)

Description

  • Lichtelement
  • Beschreibung Die Erfindung betrifft ein Lichtelement der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
  • Mit dem Begriff "Lichtelement" sind Bauelemente gemeint, die beispielsweise auf Dächern montiert werden können und aus einem transparenten Material bestehen, so daß der praktisch ungehinderte Lichteinfall in das Innere des Gebäudes möglich ist.
  • Im vorliegenden Fall interessieren insbesondere zwei Ausführungsformen solcher Lichtelemente, nämlich Lichtklappen, also schwenkbar gelagerte Lichtelemente, sowie Lichtbänder, die aus einzelnen Moduln zu einem Endlos-Lichtband zusammengesetzt werden können.
  • Es sind Lichtbänder entwickelt worden, die aus einem umlaufenden, oft rechteckigen Profilrahmen und gewölbten Stegdoppelplatten aus einem transparenten Kunststoff bestehen, deren Längsseiten an dem Profilrahmen befestigt sind. Diese Befestigung erfolgt im allgemeinen durch Schrauben, so daß aufwendige und entsprechende kostspielige Montagearbeiten erforderlich sind.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Lichtelement der angegebenen Gattung zu schaffen, bei dem dieser Nachteil nicht auftritt.
  • Insbesondere soll ein Lichtelement vorgeschlagen werden, bei dem die Befestigung der gewölbten Platte an dem Profilrahmen nicht durch eine Verschraubung erfolgen muß.
  • Dies wird erfindungsgemäß durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale erreicht.
  • Zweckmäßige Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen zusammengestellt.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile beruhen insbesondere darauf, daß Platten aus speziellen Kunststoffen, insbesondere aus Polycarbonat, auch ohne Erwärmung relativ stark verformt werden können, so daß es möglich ist, solche Platten unter entsprechender Verformung in geneigte Ausnehmungen des Profilrahmens einzuführen und dabei zu verspannen, so daß sich einerseits die gewünschte, gewölbte Form der Platten und zum anderen eine ausreichende Befestigung und Abdichtung zu dem Profilrahmen hin ergibt. Auch bei einer relativ starken Verformung behalten Platten aus Polycarbonat noch ihre gute Witterungsbeständigkeit.
  • Gute Ergebnisse werden mit Hohlkammerplatten erhalten, wie sie unter der Bezeichnung "Makrolon" von der Bayer AG oder der Firma Röhm erhältlich sind. Obwohl solche Hohlkammerplatten auch als mehrwandige Flachkörper ausgebildet werden können, soll im folgenden nur noch von "Stegdoppelplatten" gesprochen werden.
  • Da relativ starke Biegekräfte auftreten, muß der Profilrahmen entsprechend stabil ausgelegt sein. Gute Ergebnisse werden mit Aluminium-Profilrahmen erhalten.
  • Bei der Ausbildung als Lichtklappe wird ein geschlossener, rechteckiger Profilrahmen verwendet, in den beispielsweise zwei gewölbte Stegdoppelplatten aus Polycarbonat nebeneinander eingespannt sind.
  • Bei der Herstellung von Endlos-Lichtbändern beginnt man mit einem U-förmigen Profilrahmen, in den beispielsweise ebenfalls zwei gewölbte Stegdoppelplatten aus Polycarbonat nebeneinander eingespannt sind. Auf den Profilrahmen werden dann weitere Profilstücke aufgesteckt, zwischen denen weitere gewölbte Stegdoppelscheiben eingespannt werden.
  • Den Abschluß bildet wieder ein U-förmiger Profilrahmen.
  • Auf diese Weise können Lichtbänder beliebiger Länge montiert werden.
  • Der stirnseite Abschluß einer solchen Lichtklappe oder eines solchen Lichtbandes erfolgt durch eine senkrechte Platte aus einem transparenten Kunststoff, zweckmäßigerweise ebenfalls durch eine Stegoppelplatte aus Polycarbonat.
  • Hierbei werden zweckmäßigerweise Profilstücke mit gleichem Querschnitt verwendet, wobei diese Profilstücke einerseits die geneigte Ausnehmung für die Aufnahme der gewölbten Stegdoppelplatten und andererseits eine U-förmige, senkrechte Nut für die Aufnahme des unteren Endes der senkrechten Platte aufweisen.
  • Der Ubergang zwischen der senkrechten Platte und der benachbarten, gewölbten Stegdoppelplatte erfolgt durch ein entsprechend geformtes, also gewölbtes Verbindungsprofil mit Aufnahmen für die freien Ränder dieser Platten.
  • Auch der Ubergang zwischen zwei benachbarten, gewölbten Stegdoppelplatten sollte durch ein Verbindungsprofil ab- gedichtet werden. Diese Verbindungsprofile können aus einem elastomeren Material, insbesondere Gummi oder Weich-PVC,bestehen und sind zweckmäßigerweise zweiteilig-: ausgebildet. Dabei wird zunächst ein Teil kraftschlüssig.
  • auf den Rand einer Stegdoppelplatte aufgeschoben; der andere Teil wird dann form- und/oder kraftschlüssig mit dem ersten Teil verbunden und dabei gleichzeitig auch die Verbindung zu der anderen Stegdoppelplatte hergestellt.
  • Die Verwendung solcher Lichtklappen als Rauchabzugsklappen ïst vorteilhaft, da solche Stegdoppelplatten aus Polycarbonat vor kurzem die Freigabe als schwer entflammbares Material entsprechend DIN 4102 erhalten haben.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden, schematischen Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines schwenkbaren Lichtelementes, das als Rauchabzugsklappe eingesetzt werden kann, Fig. 2 eine perspektivische Ansicht mehrerer Lichtelemente, die zu einem Endlos-Lichtband zusammengesetzt sind, Fig. 3 einen Querschnitt durch den längsseitigen Profilrahmen mit der eingesetzten Stegdoppelplatte, Fig. 4 einen Querschnitt durch die Kopfseite des Profilrahmens mit der eingesetzten, senkrechten Stegdoppelplatte, Fig. 5 eine schematische Darstellung des ersten Schrittes beim Einsetzen der Stegdoppelplatte in den Profilrahmen, Fig. 6 die Verformung der eingesetzten Stegdoppelplatte, Fig. 7 die Einspannung des anderen Endes der Stegdoppelplatte in den Profilrahmen, Fig. 8 die eingespannte Stegdoppelplatte, Fig. 9 einen Schnitt durch eine hochgeschwenkte Rauchabzugsklappe, Fig. 10 einen Schnitt durch eine geschlossene Rauchabzugsklappe, Fig. 11 einen Schnitt durch das stirnseitige Verbindungsprofil, und Fig. 12 einen Schnitt durch das Verbindungsprofil zwischen zwei aneinanderstoßenden, gewölbten Stegdoppelplatten.
  • Fig.. 1 zeigt ein geschlossenes, als Lichtklappe ausgebildetes Lichtelement, das allgemein durch das Bezugszeichen 10 angedeutet ist und beispielsweise als Rauchabzugsklappe eingesetzt werden kann. Dieses Lichtelement 10 weist einen rechteckigen, umlaufenden Profilrahmen 12 auf, der aus vier miteinander verbundenen Aluminiumprofil-Teilen besteht. Zwischen den beiden Längsseiten des Profilrahmens 12 sind zwei nebeneinander angeordnete, gewölbte Stegdoppelplatten 14 auf noch zu erläuternde Weise eingespannt. Die beiden Stegdoppelplatten 14 sind durch ein Verbindungsprofil 16 miteinander verbunden. (Siehe Figur 12.) An den beiden Stirnflächen des Profilrahmens 12, beispielsweise an dem Profilstück 13, ist jeweils eine senkrecht an- geordnete Platte 20 aus einem transparenten Kunststoff angebracht, die etwa die Form eines Kreisabschnittes hat und die öffnung zwischen dem stirnseitigen Stück 13 des Profilrahmens 12 und der gewölbten Stegdoppelplatte 14 ausfüllt. Als Platte 20 kann ebenfalls eine Stegdoppelplatte eingesetzt werden.
  • Die Verbindung zwischen der kreisabschnittförmigen Platte 20 und der gewölbten Stegdoppelplatte 14 erfolgt über ein weiteres gewölbtes Verbindungsprofil 18 (siehe auch Fig.11).
  • Fig. 2 zeigt eine Ausführungsform des Lichtelementes, das als Modul 30 ausgebildet ist ; diese Moduln 30 können zu einem Endlos-Lichtband zusammengesetzt werden.
  • Dieser Modul 30 weist einen U-förmigen, rechteckigen Profilrahmen 32 auf, in den auf die gleiche Weise wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1 zwei gewölbte Stegdoppelplatten 14 aus Polycarbonat eingesetzt sind. Auch die senkrechte Platte 20 und die beiden Verbindungsprofile 16 und 18 sind bei dem Modul 30 vorgesehen.
  • An diesen Modul 30 kann ein weiterer, ähnlicher Modul angeschlossen werden, indem mit dem U-förmigen Profilrahmen 32 weitere Profile 33 verbunden werden, zwischen die weitere, gewölbte Stegdoppelplatten 14 eingespannt sind. Die Verbindung zwischen den benachbarten Stegdoppelplatten 14 erfolgt wieder über Verbindungsprofile 16.
  • Auf diese Weise können die einzelnen Module 30 zu größeren Einheiten zusammengesetzt werden, wobei der Abschluß schließlich durch einen weiteren, U-förmigen Profilrahmen 32 (nicht dargestellt) erfolgt.
  • Die beiden Lichtelemente, also die Lichtklappe 10 und der Modul 30, sind jeweils nach dem gleichen Grundprinzip aufgebaut, beruhen also auf dem Einspannen der gewölbten Stegdoppelplatte 14 in den Profilrahmen 12 bzw. 32.
  • Figur 3 zeigt einen Schnitt durch die Längsseite des Profilrahmens 12 mit der eingespannten, gewölbten Stegdoppelplatte 14. Dieser Profilrahmen 12 kann über parallele Anschluß stege 41 und 43 an seiner Unterseite beispielsweise mit einem Aufsatzkranz (nicht dargestellt) verbunden werden und weist einen langgestreckten, kastenförmigen Hauptteil 40 auf, der an seiner Oberseite mit einer geneigten Aussparung 42 für die Aufnahme der Längskanten der Stegdoppelplatte 14 und mit einer weiteren, senkrechten, im Querschnitt U-förmigen Aussparung 44 versehen ist, die zur Ableitung des Kondenswassers dient.
  • Auch die Aussparung 42 hat im Querschnitt etwa U-Form und verläuft etwa unter einem Winkel von 300 zur Horizontalen, wie es im allgemeinen auch für die Endbereiche der Stegdoppelplatte 14 zutrifft, so daß die Stegdoppelplatte 14 nach der Einführung in die Ausnehmung 42 des Profilrahmens 12 bereits die gewünschte Steigung zur Horizontalen hat.
  • Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch das stirnseitige Profilstück 13 (siehe Fig. 1 und 2), das ebenfalls durch parallel zueinander senkrecht nach unten verlaufende, stegförmige Ansätze 51 und 53 mit einem Aufsa.tzkranz verbunden werden kann. Auch dieses Profilstück 13 weist einen langgestreckten, kastenförmigen Hauptteil 50 mit einer U-förmigen, senkrecht nach oben gerichteten Ausnehmung 48 sowie eine ebenfalls U-förmige, geneigte Ausnehmung 46 auf, d.h., der stirnseitige Teil 13 des Profilrahmens 12 hat die gleiche Querschnittsform wie die Längsseiten. In diesem Fall wird jedoch das untere Ende der Platte 20 in die Ausnehmung 48 eingesteckt, wie man in Fig. 4 erkennt, während die Ausnehmung 46 für die Ableitung evtlk eingedrunge nen Regenwassers dient.
  • Die Figuren 5 bis 8 zeigen die verschiedenen Verfahrensschritte beim Einspannen der Stegdoppelplatten 14 in den Profilrahmen 12. Fig. 5 stellt den ersten Schritt dar, bei dem die eine Längsseite der Stegdoppelplatte 14 in die Ausnehmung 42 des Profilrahmens 12 eingeführt wird, also entsprechend der Neigung der Ausnehmung 42 etwa in einem Winkel von 300 zur Horizontalen verläuft.
  • Beim nächsten, in Fig. 6 dargestellten Schritt wird die Stegdoppelplatte 14 nach unten zur gegenüberliegenden Längsseite des Profilrahmens 12 gebogen; die Stegdoppelplatte 14 hat eine solche Länge, daß sich nundas freie, nach unten gebogene Ende 14a über der entsprechenden Längsseite des Profilrahmens 14 und hier wiederum über dem oberen Steg der Ausnehmung 42 (siehe auch Fig. 3) befindet.
  • Beim dritten, in Fig. 7 dargestellten Schritt wird das Ende 14a der nach unten gebogenen Stegdoppelplatte 14 mittels eines schematisch angedeuteten Werkzeuges 60 in Richtung der beiden Pfeile verschoben, nämlich einmal in Richtung der Stegdoppelplatte 14 nach links und gleichzeitig nach unten, wodurch das Ende 14a in die Ausnehmung 42 des Profilrahmens 12 eingeführt wird.
  • Fig. 8 zeigt den Endzustand, nämlich die in die beiden Längsseiten des Profilrahmens 12 eingespannte Stegdoppelplatte 14. Aufgrund der entstehenden Spannkräfte liegt die Stegplatte mit so hohem Druck an den Innenflächen der Ausnehmung 42 und damit des Profilrahmens 12 an, daß sie sie cher gehalten und gleichzeitig auch eine ausreichende Abdichtung gewährleistet ist.
  • Fig. 9 zeigt einen Schnitt durch die nach oben geschwenkte, auf einem Aufsatzkranz 64 befestigte Lichtklappe entsprechend Figur 1. Diese Lichtklappe wird durch die Stege 41/43 bzw. 51/53 auf den oberen Rand des Aufsatzkranzes 64 aufgesetzt und kann mittels eines schematisch angedeuteten Gelenkes 62 manuell oder motorisch nach oben geschwenkt und in der dargestellten Lage gehalten werden.
  • Fig. 10 zeigt die nach unten abgesenkte und damit auf dem oberen Rand des Aufsatzkranzes 64 aufliegende Lichtklappe.
  • In Fig. 11 ist ein Schnitt durch das Verbindungsprofil 18 zwischen der senkrechten Platte 20 und der Stegdoppelplatte 14 dargestellt. Dieses Verbindungsprofil 18 weist eine U-förmige, nach unten gerichtete Nut 18a für die Aufnahme des oberen Randbereiches der Platte 20 sowie eine im rechten Winkel dazu verlaufende, ebenfalls U-förmige Nut 18b für die Aufnahme des Randbereiches der Stegdoppelplatte 14 auf. Die Einführöffnungen der beiden Nuten 18a und 18b sind mit Verengungen versehen, so daß sowohl die Platte 20 als auch die Stegdoppelplatte 14 bei der Einführung in die zugehörige Nut diese Verengungen etwas aufweiten müssen und dadurch kraftschlüssig in den beiden Nuten 18a und 18b gehalten werden.
  • Wie man in Fig. 1 und 2 erkennt, hat das Verbindungsprofil 18 eine der Wölbung der Stegdoppelplatten 14 entsprechende Form, so daß dieses Verbindungsprofil 18 denffbergangsbereich zwischen der senkrechten Platte 20 und der gewölbten Stegdoppelplatte 14 abdichtet.
  • Fig. 12 zeigt schließlich einen Querschnitt durch das Verbindungsprofil 16 zwischen zwei benachbarten, aneinanderstoßenden,gewölbten Stegdoppelplatten 14. Dieses Verbindungsprofil 16 ist zweistückig ausgebildet und weist einen unteren Teil 17 und einen oberen Teil 19 auf.
  • Der untere Teil 17 enthält eine Bodenfläche 17a, die mit zwei kurzen, nach oben ragenden Vorsprüngen 17b sowie einem kurzen Ansatz 17c versehen ist, an den sich eine nach unten konisch zulaufende Kammer 17d anschließt.
  • Die Kammer 17d ist nach oben hin offen, d.h., die beiden nach innen gewandten Stege 17e am oberen Ende der Kammer 17d bilden eine Einlaßöffnung 17f.
  • An den oberen Rand der Kammer 17d, nämlich gemäß der Darstellung in Fig. 12 an den linken Steg 17e, schließt sich ein weiterer Steg 17g an, dessen Abstand von der oberen Kante des Steges 17b etwa der Dicke einer Stegdoppelplatte 14 entspricht. Der Steg 17g ist an seinem freien Ende mit einer Verdickung 17h versehen, so daß eine in den Spalt zwischen den beiden Stegen 17b und 17g eingeführte Stegdoppelplatte 14 die Verdickung 17h etwas nach außen biegen muß und dadurch die Stegdoppelplatte 14 kraftschlüssig fest in dem Spalt zwischen den beiden Stegen 17b und 17g gehalten ist.
  • Der obere Teil 19 weist eine Grundfläche 19a mit zwei nach unten gerichteten Stegen 19b an den Enden der Grundfläche 19a sowie einen nach unten gerichteten, pfeilförmigen Vorsprung 19c auf.
  • Bei der Montage dieses Verbindungsprofils 16 wird zunächst die bereits fertig montierte, gewölbte Stegdoppelplatte 14, gemäß der Darstellung in Fig. 12 die linke Stegdoppelplatte 14, in den Spalt zwischen den beiden Stegen 17b und 17g des unteren Profilteils 17 eingeführt und dort kraftschlüssig gehalten. Anschließend wird die benachbarte, gemäß der Darstellung in Fig. 12 rechte Stegdoppelplatte 14, die bereits in den Profilrahmen 12 eingespannt worden ist, in die aus Fig. 12 ersichtliche Lage geschoben, so daß sich die konische Kammer 17d zwischen den beiden freien Enden derStegdoppelplatten 14 befindet. Nun wird der obere Profilteil 19 angesetzt und sein pfeilförmiger Vorsprung 19c in die Kammer 17d eingeführt, indem dieser Vorsprung unter Verformung der Spitzen des Pfeils durch die Einführöffnung 17f gedrückt wird. Anschließend spreizen sich die Pfeilspitzen wieder, wie in Fig. 12 dargestellt ist, so daß der pfeilförmige Vorsprung 19c formschlüssig in der Kammer 17d gehalten ist. In dieser Lage liegen die beiden Stege 19b des oberen Profilteils 19a auf den Oberseiten der Stegdoppelplatten 14 auf, so daß aufgrund des dabei entstehenden Andrucks die beiden Stegdoppelplatten 14 sicher gehalten werden und sich auch eine ausreichende Abdichtung in diesem Bereich ergibt.
  • Die Verbindungsprofile 16 und 19 bestehen aus einem elastomeren Material, insbesondere Gummi oder Weich-PVC, oder aus einem flexiblen Material, insbesondere Hart-PVC oder Polycarbonat.
  • Solche Stegdoppelplatten oder allgemeinerHohlkammerplatten können aus Polycarbonat (PC), Acryinitril Butadien Styrol (ABS), Legierungen aus Acrylnitril Butadien Styrol und Polycarbonat, Celluloseacetobutyrat (CAB), Polymethylmetacrylat (PMMA), Polypropylen (PP) oder Copolymerisaten aus Polypropylen und Polyethylen hergestellt werden. Besonders gute Ergebnisse wurden mit Polycarbonat erreicht.
  • Werden statt der Hohlkammerplatten Platten aus einem massiven Material verwendet, so können diese Platten 14 aus Polymethylmetracrylat (PMMA), Celluloseacetobutyrat (CAB), Acrylnitril Butadien Styrol (ABS), Polycarbonat (PC), Polyvinylchlorid (PVC) oder Polyester (PE)-Laminat bestehen.
  • Zur weiteren Verbesserung der mechanischen Festigkeit solcher Lichtelemente können die Verbindungsprofile 16 (siehe die Fig. 1 und 2 in Verbindung mit Fig. 12) durch Aluminiumbänder mit dem Profilrahmen 12 verspannt werden.
  • Zu diesem Zweck werden Aluminiumbänder in die aus Fig. 12 ersichtliche Vertiefung in der Grundfläche 19a des oberen Profilteils 19 gelegt und, beispielsweise durch Nieten, an dem Profilrahmen 12 befestigt und dadurch verspannt.

Claims (18)

  1. Lichtelement Patentansprüche 1. Lichtelement a) mit einem umlaufenden, etwa rechteckigen Profilrahmen und b) mit mindestens einer gewölbten Platte aus einem transparenten Kunststoff, deren Längsseiten an dem Hohlrahmen befestigt sind, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t t daß c) die Längsseiten unter Kaltverformung der Platte (14) in einseitig offenen, entsprechend der Wölbung geneigten Ausnehmungen (42, 46) des Profil rahmens (12) eingespannt sind.
  2. 2. Lichtelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten durch Hohlkammerplatten (14) gebildet werden.
  3. 3. Lichtelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Hohlkammerplatten aus Polycarbonat, Acrylnitril Butadien Styrol (ABS), Legierungen aus Acrylnitril Butadien Styrol und Polycarbonat, Celluloseacetobutyrat (CAB), Polymethylmetacrylat (PMMA), Polypropylen (PP) oder Copolymerisaten aus Polypropylen und Polyethylen bestehen.
  4. 4. Lichtelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Platten (14) aus einem massiven Material aus Polymethylmetacrylat(PMMA), Celluloseacetobutyrat (CAB), Acrylnitril Butadien Styrol (ABS), Polycarbonat (PC), Polyvinylchlorid (PVC) oder Polyester (PE)-Laminat bestehen.
  5. 5. Lichtelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Verwendung als Lichtklappe (10) der Profilrahmen (12) die Form eines geschlossenen Rechtecks hat.
  6. 6. Lichtelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Verwendung für ein Endlos-Lichtband mehrere Moduln (30) aus.Profilstücken (33), zwischen denen die gewölbten Platten (14) eingespannt sind, miteinander verbunden sind, wobei die stirnseitigen Moduln (30) einen U-förmigen Profilrahmen (32) aufweisen.
  7. 7. Lichtelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnflächen durch'eine senkrecht angeordnete Platte (20) aus transparentem Kunststoff, insbesondere eine Hohlkammerplatte, verschlossen sind.
  8. 8. Lichtelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß alle Teil des Profilrahmens (12, 32) die gleiche Querschnittsform haben, und daß der Profilrahmen (12, 32) eine U-förmige, nach oben gerichtete Aussparung (44, 48) für die Aufnahme des unteren Endes der senkrechten Platte (20) sowie-mindestens eine sich daran anschließende, U-förmige, geneigte Ausnehmung (42, 46) für die Aufnahme der Endbereiche einer gewölbten Platte (14) aufweist.
  9. 9. Lichtelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zwei U-förmige, geneigte Ausnehmungen (42, 46) parallel zueinander angeordnet sind.
  10. 10. Lichtelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Profilrahmen (12, 32) mit Anschlußstegen (41, 43; 51, 53) für die Verbindung mit einem Auf satzkranz versehen ist.
  11. 11. Lichtelement nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Ubergang zwischen der senkrechten Platte (20) und der anschließenden, gewölbten Platte (14) durch ein Verbindungsprofil (18) mit Ausnehmungen (18a, 18b) für die kraftschlüssige Aufnahme der Enden der Platte (20) bzw. der Platte (14) abgedichtet ist.
  12. 12 Lichtelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11 dadurch gekennzeichnet, daß der Ubergang zwischen zwei benachbarten, gewölbten Platten (14) durch ein zweiteiliges Verbin.ungsprOfil(16) abgedichtet ist.
  13. 13. Lichtelement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Teil (17) des Verbindungsprofils (16) auf den Randbereich einer gewölbten Platte (14) aufklemmbar ist, und daß der zweite Profilteil (9) form- und/oder kraftschlüssig mit dem ersten Profilteil (17) verbindbar ist und dabei gleichzeitig die benachbarte, gewölbte Platte (14) einklemmt.
  14. 14. Lichtelement nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die formschlüssige Verbindung zwischen den beiden Profilteilen (17, 19) eine konische Kammer (17d) aufweist, in die ein pfeilförmiger Vorsprung (19c) mit verformbaren Pfeilspitzen des anderen Profilteils (19) einführbar ist.
  15. 15. Lichtelement nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsprofile (16, 18) aus einem elastomeren Material, insbesondere Gummi oder Weich-PVC, oder aus einem flexiblen Material, insbesondere Hart-PVC oder Polycarbonat, bestehen.
  16. 16. Lichtelement nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilrahmen (12, 32, 33) aus Aluminium bestehen.
  17. 17. Lichtelement nach einem der Ansprüche 12 - 16, dadurch gekennzeichnet, daß die'Verbindungsprofile (16) durch ein Band aus flexiblem Material mit dem Profilrahmen (12) verspannt sind.
  18. 18. Lichtelement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Band aus Aluminium besteht.
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