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DE3315840A1 - Anlage zum druckluftstrahlen - Google Patents

Anlage zum druckluftstrahlen

Info

Publication number
DE3315840A1
DE3315840A1 DE19833315840 DE3315840A DE3315840A1 DE 3315840 A1 DE3315840 A1 DE 3315840A1 DE 19833315840 DE19833315840 DE 19833315840 DE 3315840 A DE3315840 A DE 3315840A DE 3315840 A1 DE3315840 A1 DE 3315840A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
blasting
line
blasting medium
compressed air
connection device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19833315840
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Christian 5090 Leverkusen Glaeser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
PEINIGER ERNST GmbH
Original Assignee
PEINIGER ERNST GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by PEINIGER ERNST GmbH filed Critical PEINIGER ERNST GmbH
Priority to DE19833315840 priority Critical patent/DE3315840A1/de
Publication of DE3315840A1 publication Critical patent/DE3315840A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24CABRASIVE OR RELATED BLASTING WITH PARTICULATE MATERIAL
    • B24C7/00Equipment for feeding abrasive material; Controlling the flowability, constitution, or other physical characteristics of abrasive blasts
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24CABRASIVE OR RELATED BLASTING WITH PARTICULATE MATERIAL
    • B24C3/00Abrasive blasting machines or devices; Plants
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24CABRASIVE OR RELATED BLASTING WITH PARTICULATE MATERIAL
    • B24C3/00Abrasive blasting machines or devices; Plants
    • B24C3/02Abrasive blasting machines or devices; Plants characterised by the arrangement of the component assemblies with respect to each other
    • B24C3/06Abrasive blasting machines or devices; Plants characterised by the arrangement of the component assemblies with respect to each other movable; portable

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Air Transport Of Granular Materials (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Druckluftstrahien mit einem Drucklufterzeuger, einem Strahlmittelvorratsbehälter mit einer Anschlußeinrichtung, einem Strahlgerät, einer von dem Drucklufterzeuger zu der Anschlußeinrichtung des Strahlmittelvorratsbehälters führenden Druckluftleitung und einer von der Anschlußeinrichtung des Strahlmittelvorratsbehälters abgehenden Strahlmittelleitung.
Das Druckluftstrahlen, früher auch als Sandstrahlen und gelegentlich auch als Freistrahlen bezeichnet, sowie diesbezügliche Anlagen sind seit langem bekannt. Seit einiger Zeit ist auch ein sogenanntes Feuchtstrahlen und eine diesbezügliche Anlage bekannt (vgl. die DE-OS 27 24 318). Von dieser bekannten Anlage geht die Erfindung aus.
Die bekannte Anlage zum Druckluftstrahlen, von der die Erfindung ausgeht, weist neben den oben angegebenen Anlagenteilen weiter einen Zusatzstoffbehälter mit einer Anschlußeinrichtung, eine von dem Drucklufterzeuger zu der Anschlußeinrichtung des Zusatzstoffbehälters führende Zusatzluftleitung und eine von der Anschlußleitung des Zusatzstoffbehälters abgehende Zusatzstoffleitung auf. Die Strahlmittelleitung und die Zusatzstoffleitung sind hier beide mit dem Strahlgerät unmittelbar verbunden. Um das Einbringen des Strahlmittels aus dem Strahlmittelvorratsbehälter in die Strahlmittel leitung zu erleichtern, ist eine Vordruckleitung vorgesehen·, die in den druckdicht ausgeführten Strahlmittelvorratsbehälter mündet und dessen Inneres mit dem Drucklufterzeuger verbindet. Eine entsprechende Konstruktion findet sich auch bei dem Zusatzstoffbehälter. Der Strahlmittelvorratsbehälter und der Zusatzstoffbehälter sind dabei vorzugsweise als Zweikammerbehälter ausgeführt.
Die bekannte Anlage zum Druckluftstrahlen, von der die Erfindung ausgeht, läßt sich außer mit Druckluft als Transportmittel auch mit anderen Transportmedien, beispielsweise mit Transportwasser od. dgl. betreiben. Für das bei der bekannten Anlage zum Druckluftstrahlen verwendete Strahlmittel gilt, daß hier vorzugsweise ein körniges Strahlmittel, insbesondere Sand,
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Verwendung findet. Schließlich gilt bei der bekannten Anlage zum Druckluftstrahlen, daß anstelle der Zusatzluft auch andere Zusatztransportmedien verwendet werden können und daß eine große Auswahlmöglichkeit für den Zusatzstoff besteht, wobei insbesondere Wasser als Zusatzstoff in Frage kommt. All diese möglichen Alternativen gelten auch für die in vorliegender Anmeldung beschriebene Anlage zum Druckluftstrahlen im Rahmen der hier beschriebenen Erfindung.
Zuvor ist erläutert worden, daß bei der bekannten Anlage zum Druckluftstrahlen, von der die Erfindung ausgeht, die Strahlmittelleitung unmittelbar an Γ* das Strahlgerät angeschlossen ist. Mit der Strahlmittel leitung wird also die vollständige Entfernung vom Strahlmittelvorratsbehälter zum Strahlgerät überbrückt. Das ist bei einem "normalen" Einsatz der in Rede stehenden Anlage zum Druckluftstrahlen kein besonders großes Problem, da die betriebsmäßig auftretenden Entfernungen zwischen dem Strahlgerät und dem Strahlmittelvorratsbehälter relativ klein gehalten werden können. Probleme treten bei der bekannten Anlage zum Druckluftstrahlen hier allerdings dann auf, wenn zwischen dem Strahlmittelvorratsbehälter und dem Strahlgerät sehr große Entfernungen bestehen, die zu überbrücken sind. Diese Fragestellung ergibt sich insbesondere bei der Bearbeitung von Großobjekten mit Ausdehnungen von mehreren hundert Metern.
Die Probleme, die mit sehr langen Strahlmittelleitungen bei einer Anlage der in Rede stehenden Art verbunden sind, sind leicht zu verstehen. Um am Strahlgerät nämlich noch eine ausreichende Austrittsgeschwindigkeit des Strahlmittels zu gewährleisten, muß das Strahlmittel durch die Strahlmittelleitung mit sehr hoher Geschwindigkeit gefördert werden. Das ist mit überproportional starkem Verschleiß der Strahlmittelleitung verbunden. Außerdem ist eine überproportional große Leistung des Drucklufterzeugers notwendig, um das Strahlmittel durch die Strahlmittelleitung zu transportieren. Insgesamt wachsen also die anwendungstechnischen, verschleißtechnischen und damit wirtschaftlichen Probleme mit der Länge der Strahlmittelleitung bei einer Anlage der in Rede stehenden Art überproportional an.
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Man könnte nun die Überlegung anstellen, daß man einfach den Strahlmittelvorratsbehälter einer Anlage der in Rede stehenden Art stets möglichst nahe an den Ort bringt, an dem gerade mit dem Strahlgerät bzw. mit mehreren Strahlgeräten gearbeitet wird. Eine solche Vorgehensweise wäre transporttechnisch zunächst außerordentlich aufwendig, wenngleich grundsätzlich technisch möglich. Diese Vorgehensweise wäre aber vor allen Dingen sehr zeitaufwendig und schließlich müßte auch an dem zu bearbeitenden Großobjekt der entsprechende Platz vorhanden sein, um den Strahlmittelvorratsbehälter immer zweckmäßig aufstellen zu können. All das ist bei einer Vielzahl von Großobjekten nicht möglich, insbesondere bei der Wartung von großen Schiffen in Werften. Dabei ist zu berücksichtigen, daß bei großen Schiffen Liegezeit stets einen außerordentlich großen Geldverlust bedeutet. Schiffe gehen also nur dann in die Werft, wenn dies unbedingt notwendig ist und dann auch nur so kurz wie irgend möglich. Nur während solcher Werftliegezeiten können Wartungsarbeiten wie das in Rede stehende Druckluftstrahlen vorgenommen werden. Hier fehlt also zunächst die Zeit, um die zuvor erläuterte Verfahrensweise anzuwenden. Im übrigen fehlt hier aber auch der notwendige Raum, denn bei Arbeiten im Inneren von solchen Schiffen müssen unumgänglich sehr große Entfernungen zwischen dem Strahlmittelvorratsbehälter und dem Strahlgerät überbrückt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, daß moderne Großtanker Längen bis zu 500 m und Breiten bis zu 100 m aufweisen.
Aus den zuvor erläuterten Gründen wird bislang in ständiger Praxis bei Großobjekten, insbesondere bei der Wartung von großen Schiffen in Werften, trotz aller Nachteile mit sehr langen Strahlmittelleitungen und stationär angeordneten Strahlmittelvorratsbehältern gearbeitet.
Eine weitere große Schwierigkeit bei Anlagen der in Rede stehenden Art besteht bei der Anwendung im Inneren von Großobjekten, insbesondere von Schiffen, darin, das beim Druckluftstrahlen verbrauchte Strahlmittel wieder aus den jeweiligen Räumen heraus zu schaffen. Diese "Entsorgung" nach .dem eigentlichen Druckluftstrahlen erfolgt bislang mit staubsaugerartigen Anlagenteilen und ist vom Zeitaufwand und vom Kostenaufwand her praktisch
*0eslttüyseiV& von Rohr " 3 3 1 5 8 k 0
genau so umfangreich wie das Druckluftstrahlen, also der eigentliche Wartungsvorgang selbst. Hier wird zwar schon mit sehr großem technischen Aufwand und ungeheuer großen Saugleistungen gearbeitet, gleichwohl ist die Lösung des Problems der Entsorgung bei Anlagen zum Druckluftstrahlen noch keineswegs als gelöst anzusehen.
Ausgehend von dem zuvor ausführlich erläuterten Stand der Technik liegt der Erfindung nun die Aufgabe zugrunde, die bekannte, eingangs erläuterte Anlage zum Druckluftstrahlen so auszugestalten und weiterzubilden, daß sie besser als bisher für die Wartung von großen Schiffen und anderen Großobjekten geeignet ist, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte Verschleiß, notwendige Leistung des Drucklufterzeugers und Entsorgung.
Die erfindungsgemäße Anlage, bei der die zuvor aufgezeigte Aufgabe gelöst ist, ist dadurch gekennzeichnet, daß ein erheblich kleiner als der Strahlmittel vorratsbehälter ausgeführter, transportabler Strahlmittelzwischenbehälter mit einer Anschlußeinrichtung, eine weitere Druckluftleitung und eine Strahlgerätleitung vorgesehen sind, daß der Strahlmittelzwischenbehälter zwischen dem Strahlmittelvorratsbehälter und dem Strahlgerät angeordnet ist, daß die Strahlmittelleitung in den Strahlmittelzwischenbehälter mündet und daß die zweite Druckluftleitung zu der Anschlußeinrichtung des Strahlmittelzwischenbehälters und die Strahlgerätleitung von der Anschlußeinrichtung des Strahlmittelzwischenbehälters zum Strahlgerät führt. An die Anschlußeinrichtung des Strahlmittelzwischenbehälters können natürlich auch parallel mehrere Strahlgeräte über Strahlgerätleitungen angeschlossen sein. Bei der Wartung von Schiffen sind üblicherweise sechs Strahlgeräte über Strahlgerätleitungen angeschlossen, da zu üblichen Arbeitstrupps sechs Arbeiter gehören.
Mit der erfindungsgemäßen Anlage wird der Weg vom Strahlmittelvorratsbehälter zu dem Strahlgerät in zwei Abschnitte unterteilt, die ganz unterschiedliche Funktionen haben. Der Abschnitt vom Strahlmittelvorratsbehälter zu
dem Strahlmittelzwischenbehälter erfordert einen möglichst gleichmäßigen und verschleißarmen Transport des Strahlmittels. Auf die Geschwindigkeit des Strahlmittels kommt es hier nicht an, da keine bestimmte Mindest-Ausstoßgeschwindigkeit erforderlich ist. Die sehr hohen Anforderungen an die Geschwindigkeit des Strahlmittels werden nur noch im zweiten Abschnitt zwischen der Anschlußeinrichtung des Strahlmittelzwischenbehälters und dem Strahlgerät gestellt. Die hier vorhandene Strahlgerätleitung kann aber sehr kurz gehalten werden, da der Strahlmittelzwischenbehälter sehr klein gehalten werden kann und so ohne weiteres schnell auf und in einem Schiff oder an oder in anderen Großobjekten bewegbar ist.
Die Erfindung macht von der grundlegenden Erkenntnis Gebrauch, daß die Reibungsverluste und der Verschleiß in der Strahlmittelleitung überproportional mit der Geschwindigkeit des Strahlmittels ansteigen. Also wird das Strahlmittel erfindungsgemäß über den größten Teil des Weges vom Strahlmitte !vorratsbehälter zum Strahlgerät mit möglichst geringem Verschleiß und geringen Reibungsverlusten transportiert und dann möglichst nahe am Arbeitsort gewissermaßen "nachbeschleunigt". Mit der erfindungsgemäßen Anlage läßt sich damit nicht nur erheblich schneller als mit bekannten Anlagen zum Druckluftstrahlen arbeiten, sondern auch die erforderliche Leistung des Drucklufterzeugers ist weit und überproportional geringer als bei den bekannten Anlagen. Schließlich muß die besonders verschleißgefährdete Strahlmittelleitung erheblich seltener ausgewechselt werden als bei der bekannten Anlage, von der die Erfindung ausgeht.
Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Lehre der Erfindung auszugestalten und weiterzubilden, was im folgenden nur beispielhaft erläutert werden soll.
Die für die Funktion der erfindungsgemäßen Anlage wesentliche zweite Druckluftleitung, die an die Anschlußeinrichtung des Strahlmittelzwischenbehälters angeschlossen ist, kann eingangsseitig zunächst an den Drucklufterzeuger angeschlossen sein. Das bedeutet natürlich nicht, daß die durch die zweite
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Druckluftleitung strömende Luft druckmäßig und geschwindigkeitsmäßig der Luft in der ersten Druckluftleitung entspricht. Ohne weiteres können nämlich von einem Drucklufterzeuger unterschiedliche Drücke usw. bereitgestellt werden.
In der Praxis hat es sich nun als besonders zweckmäßig erwiesen, die zweite Druckluftleitung nicht an den Drucklufterzeuger anzuschließen, sondern einen zweiten, transportablen Drucklufterzeuger vorzusehen und die zweite Druckluftleitung an diesen zweiten Drucklufterzeuger anzuschließen. Die Position des zweiten Drucklufterzeugers wird dann gewissermaßen gleichzeitig mit der Position des Strahlmittelzwischenbehälters verändert.
Insbesondere bei großen Schiffen sind die Raumverhältnisse relativ beengt, wobei bestimmte lichte Höhe und lichte Breiten aber als Mindestwerte eingehalten werden. Darauf müssen der Strahlmittelzwischenbehälter und ggf. auch der zweite Drucklufterzeuger natürlich abgestimmt werden. Hier empfiehlt sich nun eine Höhe des Strahlmittelzwischenbehälters von maximal 3 m und eine maximale Breite von höchstens 0,7 m. Bei einem im Querschnitt kreisförmigen Strahlmittelzwischenbehälter sollte also der Durchmesser 0,7 m nicht überschreiten.
Bei der Erläuterung der Lehre der Erfindung ist schon darauf hingewiesen worden, daß die Unterteilung des Weges vom Strahlmittel vorratsbehälter zum Strahlgerät in zwei Abschnitte unterschiedliche Förderbedingungen in den beiden Abschnitten ermöglicht. Hier geht nun eine besondere Lehre der Erfindung dahin, die erfindungsgemäße Anlage so zu betreiben, daß die Förderung des Strahlmittels in der Strahlmittelleitung mit einer geringen Geschwindigkeit, vorzugsweise einer Geschwindigkeit von 0,5 bis 5 m/s, insbesondere von ca. 1 m/s, und einem großen Beladungsfaktor, vorzugsweise einem Beladungsfaktor von 3 bis 8, insbesondere von ca. 5 bis 6, und in der Strahlgerätleitung mit einer hohen Geschwindigkeit, vorzugsweise einer Geschwindigkeit von 10 bis 60 m/s, insbesondere von ca. 30 bis 40 m/s, und einem kleinen Beladungsfaktor, vorzugsweise einem Beladungsfaktor von
1,4 bis 2,5, insbesondere von 1,8 bis 2,0, erfolgt. Der Beladungsfaktor ist definiert als das Massenverhältnis von Strahlmittel zu Tragluft bzw. Transportluft. Es liegt auf der Hand, daß ein sehr hoher Beladungsfaktor bezüglich Verstopfungen der Strahlmittelleitung problematisch ist.
Um das zuvor angerissene Problem der Verstopfung der Strahlmittelleitung bzw. einer nicht ausreichenden Förderung von Strahlmittel bei hoher Beladung zu lösen, empfiehlt sich eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anlage, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Strahlmittelleitung mit einer parallel verlaufenden, unmittelbar an die Strahlmittelleitung angeschlossenen und in im wesentlichen gleichmäßigen Abständen, vorzugsweise Abständen von etwa 1 bis 3 m, über öffnungen mit der Strahlmittelleitung verbundenen Hilfsluftleitung versehen ist und daß die Hilfsluftleitung vorzugsweise an den Drucklufterzeuger angeschlossen ist. Die Hilfsluftleitung ist zweckmäßigerweise genau unter der Strahlmittelleitung, so daß die durch die Öffnungen aus der Hilfsluftleitung in die Strahlmittelleitung einströmende Hilfsluft evtl. am Boden der Strahlmittelleitung abgelagertes Strahlmittel aufwirbelt, so daß dieses Strahlmittel wieder von der Tragluft mitgerissen werden kann. Natürlich muß der Druck in der Hilfsluftleitung ausreichend groß sein, um Hilfsluft überhaupt in die Strahlmittelleitung einblasen zu können.
Die Frage der Druckverhältnisse insbesondere beim Mischen verschiedener Luftströme usw. ist schon behandelt worden, wozu auf die DE-OS 31 27 035 verwiesen werden darf. Diese Druckschrift enthält auch verschiedene Aussagen zum Beladungsfaktor usw.. Der Offenbarungsgehalt dieser Druckschrift wird hiermit auch zum Offenbarungsgehalt der vorliegenden Anmeldung gemacht. Für die Lehre der Erfindung hat sich eine Ausgestaltung der in Rede stehenden Anlage als zweckmäßig erwiesen, die dadurch gekennzeichnet ist, daß der Druck am Ende der Strahlmittelleitung und im Strahlmittelzwischenbehälter mit vorzugsweise 12 bar größer ist als der Druck in der zweiten Druckluftleitung mit vorzugsweise 10 bar. Auf diese Weise wird gewährleistet, daß das Strahlmittel problemlos vom Strahlmittelzwischenbehälter über die Anschlußeinrichtung in die Strahlgerätleitung eingetragen werden kann.
Zuvor ist das Problem des reibungslosen Eintrages von Strahlmittel in die Strahlgerätleitung unter dem Aspekt von Druckverhältnissen angesprochen worden. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich nun eine Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Anlage, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die Anschlußeinrichtung des Strahlmittelzwischenbehälters und vorzugsweise auch die Anschlußeinrichtung des Strahlmittelvorratsbehälters ein druckfestes Strahlmitteleintragselement, vorzugsweise eine Zellenradschleuse, eine Schleusenschnecke, eine Druckschleuse od. dgl. aufweisen. Derartige Strahlmitteleintragselemente sind für sich natürlich bekannt (vgl. Lueger "Lexikon der Technik" Band 15 "Lexikon der Fabrikorganisation und Fördertechnik" DVA, Stuttgart 1971, Seite 488, Stichwort "Zellenradschleuse").
Eingangs ist das Zusatzluft-/Zusatzstoffsystem bei der bekannten'Anlage zum Druckluftstrahlen, von der die Erfindung ausgeht, erläutert worden. Selbstverständlich kann ein solches Zusatzluft-/ Zusatzstoffsystem auch bei der erfindungsgemäßen Anlage vorgesehen sein, was im einzelnen der Erläuterung nicht bedarf. Es soll lediglich hervorgehoben werden, daß eine Zusatzluftleitung eines solchen Zusatzluft-/ Zusatzstoffsystems bei Vorhandensein eines zweiten Drucklufterzeugers an diesen angeschlossen sein kann.
Was schließlich den Problemkreis "Entsorgung" betrifft, so geht eine weitere Lehre der Erfindung, der besondere und eigenständige Bedeutung zukommt, dahin, die erfindungsgemäße Anlage so auszugestalten, daß der Strahlmittelzwischenbehälter mit umgekehrter Wirkungsrichtung als Entsorgungsvorrichtung einsetzbar ist, daß nämlich die Strahlmittelleitung von der Anschlußeinrichtung des Strahlmittelvorratsbehälters und vom Strahlmittelzwischenbehälter abnehmbar und anstelle der Strahlgerätleitung an die Anschlußeinrichtung des Strahlmittelzwischenbehälters anschließbar ist. Dabei sollte die Strahlmittelleitung bei der Entsorgung an einen Entsorgungsbehälter zur Aufnahme des verschmutzten Strahlmittels angeschlossen sein. Anstelle eines staubsaugerartigen Absaugens des verbrauchten Strahlmittels, wie es im Stand der Technik zum Entsorgen praktiziert wird, erfolgt hier der Transport des verunreinigten Strahlmittels bei der Entsorgung in
gleicher Weise wie der Transport des Strahlmittels zu dem Strahlmittelzwischenbehälter beim eigentlichen Druckluftstrahlen. Das ist nicht nur leistungsmäßig erheblich günstiger, sondern auch technisch wesentlich weniger aufwendig und schließlich sehr viel schneller als das im Stand der Technik praktizierte Verfahren.
Für die Entsorgung gilt natürlich transporttechnisch das gleiche wie für das Druckluftstrahlen, so daß es sich empfiehlt, die Förderung durch die Strahlmittelleitung bei der Entsorgung gleichfalls mit einer geringen Geschwindigkeit und einem hohen Beladungsfaktor durchzuführen.
Es ist zuvor noch nicht erläutert worden, wie das verbrauchte und verunreinigte Strahlmittel zur Entsorgung in den Strahlmittelzwischenbehälter gelangen soll. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, wobei sich insbesondere die Verwendung einer oder mehrerer Entsorgungsförderleitungen, vorzugsweise flexibler Förderschneckenleitungen, als zweckmäßig erwiesen hat.
Im folgenden wird die Erfindung nun anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigt
Fig. 1 in schematicher Ansicht ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Anlage zum Druckluftstrahlen,
Fig. 2 eine Anschlußeinrichtung zur Verwendung bei einer Anlage gemäß Fig. 1,
Fig. 3 im Querschnitt die bei der Anlage gemäß Fig. 1 vorgesehene Strahlmittelleitung mit paralleler Hilfsluftleitung und
Fig. 4 in schematischer Darstellung die Anlage gemäß Fig. 1 mit umgekehrter Wirkungsrichtung, eingesetzt als Entsorgungsvorrichtung.
Die in Fig. 1 dargestellte Anlage ist zum Druckluftstrahlen bestimmt und in Verbindung mit einem Großobjekt, nämlich einem Schiff dargestellt. Angedeutet sind eine Arbeitsebene 1 einer Großwerft od. dgl. sowie ein Schiffsrumpf 2 eines zu wartenden Schiffes. Diese sehr schematische Darstellung reicht für die Erläuterung des Funktionsprinzips der erfindungsgemäßen Anlage zum Druckluftstrahlen ohne weiteres aus.
Die in Fig. 1 dargestellte Anlage zum Druckluftstrahlen besteht in ihrem grundsätzlichen Aufbau aus einem Drucklufterzeuger 3, einem Strahlmittelvorratsbehälter 4 mit einer Anschlußeinrichtung 5, einem Strahlgerät 6, einer von dem Drucklufterzeuger 3 zu der Anschlußeinrichtung 5 des Strahlmittelvorratsbehälters 4 führenden Druckluftleitung 7 und einer von der Anschlußeinrichtung 5 des Strahlmittelvorratsbehälter 4 abgehenden Strahlmittelleitung 8.
Um das Einbringen des Strahlmittels aus dem Strahlmittel vorratsbehälter 4 über die Anschlußeinrichtung 5 in die Strahlmittelleitung 8 zu erleichtern und gleichmäßiger zu gestalten, ist eine Vordruckleitung 9 vorgesehen, die vom Drucklufterzeuger 3 abgeht und in den Strahlmittel vorratsbehälter 4 mündet. Der Strahlmittel vorratsbehälter 4 ist im übrigen als Zweikammer-Behälter bekannter Art ausgeführt. Der im Inneren des Strahlmittelvorratsbehälter 4 wirkende Vordruck ist so einstellbar, daß er den Druck in der Druckluftleitung 7 geringfügig übersteigt. Die dazu notwendigen Einstellorgane sind nicht dargestellt.
Wie in Fig. 1 angedeutet ist, befindet sich das Strahlgerät 6 in einer sehr großen Entfernung vom Strahlmittel vorratsbehälter 4, beispielsweise in einer Entfernung von mehreren hundert Metern. Um diesen Weg zweckmäßig zu überbrücken, sind ein erheblich kleiner als der Strahlmittel vorratsbehälter 4 ausgeführter, transportabler Strahlmittelzwischenbehälter 10 mit einer Anschlußeinrichtung 11, eine weitere Druckluftleitung 12, eine Strahlgerätleitung 13 und ein weiterer, transportabler Drucklufterzeuger vorgesehen. Der Strahlmittelzwischenbehälter 10 ist zwischen dem Strahl-
mittel vorratsbehälter 4 und dem Strahlgerät 6 angeordnet. Die Strahlmittelleitung 8 mündet in den Strahlmittelzwischenbehälter 10, die zweite Druckluftleitung 12 führt von dem zweiten Drucklufterzeuger 14 zu der Anschlußeinrichtung 11 des Strahlmittelzwischenbehälters 10 und die Strahlgerätleitung 13 führt von der Anschlußeinrichtung 11 des Strahlmittelzwischenbehälters 10 zum Strahlgerät 6. Auf diese Weise ist der Weg vom Strahlmittelvorratsbehälter 4 zum Strahlgerät 6 in einen ersten Abschnitt, den Transportabschnitt, zwischen dem Strahlmittelvorratsbehälter 4 und dem Strahlmittelzwischenbehälter 10 und einen zweiten Abschnitt, den Strahlabschnitt, zwischen dem Strahlmittelzwischenbehälter 10 und dem Strahlgerät 6 unterteilt. Beide Abschnitte können für ihre Aufgabe optimiert werden.
Der Strahlmittelzwischenbehälter 10 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine Höhe von 3 m und einen Durchmesser von 0,7 m auf. Dadurch läßt sich der Strahlmittelzwischenbehälter 10 überall auf und in dem Schiffsrumpf 2 anordnen und bewegen. Auch der zweite Drucklufterzeuger 14 weist entsprechend passende Abmessungen auf.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt die Förderung des Strahlmittels in der Strahlmittelleitung 8 mit einer geringen Geschwindigkeit von etwa 1 m/s und mit einem großen Beladungsfaktor von ca. 5 bis 6. Demgegenüber erfolgt die Förderung des Strahlmittels in der Strahlgerätleitung 13 mit einer hohen Geschwindigkeit von 30 bis 40 m/s und einem kleinen Beladungsfaktor von ca. 1,8 bis 2,0.
In Fig. 1 ist angedeutet und in Fig. 3 ist detailliert gezeigt, daß die Strahlmittelleitung 8 mit einer parallel verlaufenden, unmittelbar an die Strahlmittelleitung 8 angeschlossenen und in im wesentlichen gleichen Abständen von etwa 1 bis 3 m über öffnungen 15 mit der Strahlmittelleitung verbundenen Hilfsluftleitung 16 versehen ist. Die Hilfsluftleitung 16 ist an den Drucklufterzeuger 3 angeschlossen. Fig. 3 zeigt, wie von der durch die Hilfsluftleitung 16 strömenden Hilfsluft auf dem Boden der Strahlmittelleitung 8 abgelagertes Strahlmittel aufgewirbelt wird.
'eestfiüyseYl *& von Rohr " * 3 3 1 5 8 A 0
In Verbindung mit dem Strahlmittel vorratsbehälter 4 ist zuvor schon der Zweck der Vordruckleitung 9 erläutert worden. Eine ähnliche Funktion muß natürlich auch an dem Strahlmittelzwischenbehälter 10 vorgesehen sein. Hier wird aber ein Vordruck schon durch den Druck in der Strahlmittelleitung 8 realisiert. Dazu muß aber der Druck am Ende der Strahlmittelleitung 8 und im Strahlmittelzwischenbehälter 10 größer sein als der Druck in der zweiten Druckluftleitung 12. Drücke von 12 bar bzw. 10 bar sind hier realisiert.
Fig. 2 zeigt beispielhaft die Anschlußeinrichtung 11 des Strahlmittelzwischenbehälters 10 im Schnitt. Eine entsprechende Anschlußeinrichtung kann natürlich auch bei dem Strahlmittel vorratsbehälter 4 vorgesehen sein. Die in Fig. 2 dargestellte Anschlußeinrichtung 11 zeichnet sich dadurch aus, daß sie ein druckfestes Strahlmitteleintragselement, nämlich eine Zellenradschleuse 17 aufweist.
Aus Fig. 1 ist schließlich noch erkennbar, daß ein ZusatzlufWZusatzstoffsystem mit einer Zusatzluftleitung 18 vorgesehen ist, die an den zweiten Drucklufterzeuger 14 angeschlossen ist. Die Zusatzluftleitung 18 mündet in bekannter Weise seitlich in das Strahlgerät 6.
Zu Fig. 1 ist ergänzend noch zu bemerken, daß anstelle des einen Strahlgerätes 6 und der einen Strahlgerätleitung 13 auch mehrere Strahlgeräte vorgesehen und über jeweils eine Strahlgerätleitung an die Anschlußeinrichtung 11 angeschlossen sein können.
Fig. 4 zeigt schließlich, daß der Strahlmittelzwischenbehälter 10 mit umgekehrter Wirkungsrichtung auch als Entsorgungsvorrichtung einsetzbar ist. Wie Fig. 4 deutlich erkennen läßt, ist die Strahlmittelleitung 8 hier von der Anschlußeinrichtung 5 des Strahlmittelvorratsbehälters 4 und von dem Strahlmittelzwischenbehälter 10 abgenommen und anstelle der Strahlgerätleitung 13 an die Anschlußeinrichtung 11 des Strahlmittelzwischenbehälters angeschlossen worden. Die Strahlmittelleitung 8 ist überdies hier mit dem
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anderen Ende an einen Entsorgungsbehälter 19 angeschlossen. Die Förderung durch die Strahlmittelleitung 8 bei der Entsorgung erfolgt auch mit einer geringen Geschwindigkeit und einem hohen Beladungsfaktor.
In Fig. 4 ist deutlich erkennbar, daß an den Strahlmittelzwischenbehälter 10 anstelle der Strahlmittelleitung 8 eine Entsorgungsförderleitung 20 in Form einer flexiblen Förderschneckenleitung angeschlossen ist. Das verunreinigte Strahlmittel wird über diese Entsorgungsforderleitung 20 in den Strahlmittelzwischenbehälter 10 eingetragen.

Claims (13)

  1. jG§ethiJy§erf & lon FW ·.: 3 3 1 5 8 A 0
    Patentansprüche:
    ./Anlage zum Druckluftstrahlen mit einem Drucklufterzeuger, einem Strahlmitte !vorratsbehälter mit einer Anschlußeinrichtung, einem Strahlgerät, einer von dem Drucklufterzeuger zu der Anschlußeinrichtung des Strahlmittelvorratsbehälters führenden Druckluftleitung und einer von der Anschlußeinrichtung des Strahlmittelvorratsbehälters abgehenden Strahlmittelleitung, dadurch gekennzeichnet, daß ein erheblich kleiner als der Strahlmittelvorratsbehälter (4) ausgeführter, transportabler Strahlmittelzwischenbehälter (10) mit einer Anschlußeinrichtung (11), eine weitere Druckluftleitung (12) und eine Strahlgerätleitung (13) vorgesehen sind, daß der Strahlmittelzwischenbehälter (10) zwischen dem Strahlmittelvorratsbehälter (4) und dem Strahlgerät (6) angeordnet ist, daß die Strahlmittelleitung (8) in den Strahlmittelzwischenbehälter (10) mündet und daß die zweite Druckluftleitung (12) zu der Anschlußeinrichtung (11) des Strahlmittelzwischenbehälters (10) und die Strahlgerätleitung (13) von der Anschlußeinrichtung (11) des Strahlmittelzwischenbehälters (10) zum Strahlgerät (6) führt.
  2. 2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Druckluftleitung an den Drucklufterzeuger angeschlossen ist.
  3. 3. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweiter, transportabler Drucklufterzeuger (14) vorgesehen ist und daß die zweite Druckluftleitung (12) an den zweiten Drucklufterzeuger (14) angeschlossen ist.
  4. 4. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlmittelzwischenbehälter (10) eine Höhe von maximal 3 m und eine maximale Breite von höchstens 0,7 m aufweist.
    . Öesthuysecf &*vöri ftntfr..: 3 3 1 5 8 A
  5. 5. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderung des Strahlmittels in der Strahlmittelleitung (8) mit einer geringen Geschwindigkeit, vorzugsweise einer Geschwindigkeit von 0,5 bis 5 m/s, insbesondere von ca. 1 m/s, und einem großen Beladungsfaktor, vorzugsweise einem Beladungsfaktor von 3 bis 8, insbesondere von ca. 5 bis 6, und in der Strahlgerätleitung (13) mit einer hohen Geschwindigkeit, vorzugsweise einer Geschwindigkeit von 10 bis 60 m/s, insbesondere von ca. 30 bis 40 m/s, und einem kleinen Beladungsfaktor, vorzugsweise einem Beladungsfaktor von 1,4 bis 2,5, insbesondere von 1,8 bis 2,0, erfolgt.
  6. 6. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlmittelleitung (8) mit einer parallel verlaufenden, unmittelbar an die Strahlmittelleitung (8) angeschlossenen und in im wesentlichen gleichmäßigen Abständen, vorzugsweise Abständen von etwa 1 bis 3 m, über Öffnungen (15) mit der Strahlmittelleitung (8) verbundenen Hilfsluftleitung (16) versehen ist und daß die Hilfsluftleitung (16) vorzugsweise an den Drucklufterzeuger (3) angeschlossen ist.
  7. 7. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Druck am Ende der Strahlmittelleitung (8) und im Strahlmittelzwischenbehälter (10) mit vorzugsweise 12 bar größer ist als der Druck in der zweiten Druckluftleitung (12) mit vorzugsweise 10 bar.
  8. 8. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußeinrichtung (11) des Strahlmittelzwischenbehälters (10) und vorzugsweise auch die Anschlußeinrichtung des Strahlmittelvorratsbehälters ein druckfestes Strahlmitteleintragselement, vorzugsweise eine Zellenradschleuse (17), eine Schleusenschnecke, eine Druckschleuse od. dgl. aufweisen.
  9. 9. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei ein Zusatzluft-/Zusatzstoffsystem mit mindestens einer Zusatzluftleitung vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzluftleitung (18) an den zweiten Drucklufterzeuger (14) angeschlossen ist.
  10. 10. Anlage nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlmittelzwischenbehälter (10) mit umgekehrter Wirkungsrichtung als Entsorgungsvorrichtung einsetzbar ist, daß nämlich die Strahlmittelleitung (8) von der Anschlußeinrichtung (5) des Strahlmittelvorratsbehälters (4) und vom Strahlmittelzwischenbehälter (10) abnehmbar und anstelle der Strahlgerätleitung (13) an die Anschlußeinrichtung (11) des Strahlmittelzwischenbehälters (10) anschließbar ist.
  11. 11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlmittelleitung (8) bei der Entsorgung an einen Entsorgungsbehälter (19) angeschlossen ist.
  12. 12. Anlage nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderung durch die Strahlmittelleitung (8) bei der Entsorgung mit einer geringen Geschwindigkeit und einem hohen Beladungsfaktor erfolgt.
  13. 13. Anlage nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß an den Strahlmittelzwischenbehälter (10) anstelle der Strahlmittelleitung (8) eine Entsorgungsförderleitung (20), vorzugsweise eine flexible Förderschneckenleitung, anschließbar ist.
DE19833315840 1983-04-30 1983-04-30 Anlage zum druckluftstrahlen Withdrawn DE3315840A1 (de)

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