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Lockenwickel
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Die Erfindung betrifft einen tockenwickel, der die Merkmale des Oberbegriffs
des Anspruches 1 aufweist.
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Bei den bekannten Lockenwickeln dieser Art ist das Halteelement ein
Bügel oder ein Strang, welcher die auf den Wickelkern aufgewickelten Haare gegen
den Wickelkern drückt. Dadurch werden die Haare dort, wo sie mit dem Halteelement
in Berührung kommen, relativ stark gekrümmt. Dies führt nicht nur zu einer unnatürlichen
Lockenform, sondern kann auch das Brechen der Haare verursachen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Lockenwickel
zu schaffen, der frei von diesen Nachteilen ist, es also ermöglicht, auch im Einwirkungsbereich
des Hslteelementes eine naturliche Lockenform zu erzielen und die Gefahr eines Brechens
der Haare ausschließt. Diese Aufgabe löst ein Locken-
wickel mit
den Merkmalen des Anspruches 1.
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Mit dem erfindungsgemäßen Halteelement braucht kein gegen den Wickelkern
gerichteter Druck auf das auf den Wickelkern aufgewickelte Haar ausgeübt zu werden,
Dennoch bleibt der Lockenwickel nach aem Aufwickeln des Haares auf dea Wickelkern
in der gewünschten Lage, Dies ist dadurch bedingt, daß das Stäbchen, welches das
Halteelement des erfindungsgemäßen Lockenwickels bildet, durch den auf den Wickelkern
aufgebrachten Haarwickel hindurchgesteckt und dann an den beiden Flanschen des Lockenwickels
festgelegt werden kann. Das Einstecken und Festlegen des Stäbchens ist somit weder
schwieriger noch aufwendiger als das Festlegen des Halteelementes der bekannten
Lockenwickel. Daher ist der erfindungsgemäße Lockenwickel genauso einfach zu handhaben
wie ein bekannter Lockenwickel.
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Um das Erfassen des Stäbchens und insbesondere das Festhalten während
des Durchsteckens durch den Haarwickel zu erleichtern, ist das Stäbchen vorteilhafterweise
gemäß Anspruch 2 mit einem Kopf versehen. Dieser Kopf kann auch entsprechend Anspruch
3 gegenüber dem Stäbchen abgewinkelt sein. Er liegt dann im eingesteckten Zustand
in einer Ebene parallel zum Flansch des Lockenwickels, was verschiedene Vor-teile
mit sich bringt.
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Die Aufnahmen in den Flanschen für das Stäbchen können gemäß Anspruch
4 als Bohrungen ausgebildet sein. Einfacher wird in der Regel das Einbringen des
durch den Haarwickel hindurchgesteckten Endes des Stäbchens dann sein, wenn die
Aufnahmen gemaß Anspruch 5 je als radial zur Außenmantelfläche des Flansches hin
offener Schlitz ausgebildet sind. Man braucht dann nämlich nicht das Stäbchen auf
eine der Bohrungen auszurichten, sondern nur längs der Außenmantelfläche des Flansches
bis zu einem Schlitz zu bewegen und dann in diesen einzuführen. Um das Einführen
des Stäbchens in den Schlitz zu erleichtern, kann dieser nach außen hin verbreitert
sein. In besonders einfacher Weise läßt sich das Stäbchen in den Schlitzen festlegen,
wenn die Schlitze gemäß Anspruch 6 ausgebildet. Das Stäbchen braucht dann nach dem
Einführen in die Schlitze nur
um 90" um seine Längsachse verdreht
zu werden.
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Selbstverständlich gibt es nicht nur die beiden Möglichkeiten, in
beiden Flanschen Bohrungen oder in beiden Flanschen Schlitze vorzusehen. Es kann
auch der eine Flansch Bohrungen und der andere Flansch Schlitze aufweisen. Das Stäbchen
könnte dann zunächst durch eine der Bohrungen hindurchgesteckt und dann in den zugehörigen
Schlitz eingeführt werden.
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Um auf den Wickelkern ohne Schwierigkeiten ein Papier oder dergleichen
wickeln zu können, ehe man die Haare aufwickelt, weist der Wickelkern gemäß Anspruch
7 vorzugsweise auf seiner Mantelfläche kleine Zähne auf, die bei einer bevorzugten
Ausführungsform eine Form gemäß Anspruch 8 haben. Derartige Zähne erleichtern das
stramme Aufwickeln eines Papiers oder dergleichen auf den Wickelkern.
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Im folgenden ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels im einzelnen erläutert.
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Es zeigen; Fig. 1 eine perspektivisch dargestellte Ansicht des Ausführungsbeispiels,
Fig. 2 einen Längsschnitt des Ausführungsbeispiels, Fig. 3 eine Stirnansicht des
Ausführungsbeispiels in Richtung des Pfeiles III, Fig. 4 eine Stirnansicht des Ausführungsbeispiels
in Richtung des Pfeiles IV, Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie V-V der Fig. 2,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie VI-VI der Fig.2, Fig. 7 eine perspektivisch
sowie abgebrochen und vergrößert dargestellte Ansicht des Stäbchens.
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Der erfindungsgemäße Lockenwickel weist einen zyli4rischen Wickelkern
1 auf, dessen Durchmesser und Länge den Erfordernissen entsprechend gewählt ist.
Diese Abmessungen können also von den in der Zeichnung dargestelten Abmessungen
abweichen.
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An beiden Enden trägt der Wickelkern 1 je einen Flansch 2 bzw.
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3, Diese scheibenförmigen Flansche, die in einer von der Längsachse
des Wickelkerns 1 lotrecht durchdrungenen Ebene liegen, haben einen Außendurchmesser,
der im Ausführungsbeispiel etwa doppelt so groß ist wie der Durchmesser des Wickelkerns
1.
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Der Außendurchmesser der Flansche 2 und 3 wird jedoch ebenfalls entsprechend
den Erfordernissen gewählt und ist deshalb nicht auf die genannte Größe beschränkt.
Im Ausführungsbeispiel bestehen der Wickelkern 1 sowie die beiden Flansche 2 und
3 aus Kunststoff und sind deshalb einstückig ausgebildet.
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Es sind aber auch andere Materialien geeignet und Ausführungen möglich,
bei welchen die Flansche 2 und 3 separate Elemente sind, welche mit dem Wickelkern
1 nur verbunden sind.
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Der Wickelkern 1 trägt auf seiner Mantelfläche kleine, einstückig
mit ihm ausgebildete Zähne 4, die alle ein Sägezahnprofil haben, wie die Fig. 5
und 6 zeigen. Diese Zähne 4 sind in Reihen angeordnet, welche sich in Umfangsrichtung
des Wickelkerns 1 erstrecken. Dabei folgen im Wechsel je eine Reihe, deren Zähne
in der einen Richtung geneigt sind, mit einer Reihe, deren Zähne in der anderen
Richtung geneigt sind, wie dies die Fig.
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5 und 6 ebenfalls erkennen lassen. Hierdurch läßt sich auf den Wickelkern
besonders gut ein Papier oder dergleichen sowohl in der einen als auch der anderen
Wickelrichtung aufwickeln, ehe dann das Haar auf den Wickelkern 1 aufgewickelt wird.
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Der am einen Ende des Wickelkerns 1 vorgesehene Flansch 2 ist mit
parallel zur Längsachse des Wickelkerns 1 verlaufenden Durchgangsbohrungen 5 versehen,
die alle die gleiche Größe haben und auf einem zur Längsachse des Wickelkerns 1
konzentrischen Kreis liegen, dessen Durchmesser größer ist als der Durchmesser des
Wickelkerns 1. Diese Durchgangsbohrungen 5 erlauben es, durch den Flansch 2 an wählbarer
Stelle ein Stäbchen 6 hindurchzustecken, wie dies inbesondere Fig. 2 zeigt. Der
andere Flansch 3*ist im Ausführungsbeispiels mit radial verlaufenden, zur Außenmantelfläche
hin offenen Schlitzen 7 Versehen, die die gleiche Anordnung unR Winkellage wie die
Durchgangsbohrungen 5 haben. Es ist also auf jede der
Durchgangsbohrungen
5 einer der Schlitze 7 ausgerichtet. Die Schlitze haben, wie insbesondere Fig. 3
zeigt, an ihrem inneren Ende eine kreisförmige Erweiterung 7'. Außerdem verbreitern
sie sich im Bereich ihres äußeren Endabschnittes zur äußeren Mantelfläche des Flansches
hin, um das Einführen des Stäbchens 6 in radialer Richtung zu erleichtern. Die kreisförmigen
Erweiterungen 7' am inneren Ende der Schlitze 7 liegen auf einem zur Längsachse
des Wickelkerns 1 konzentrischen Kreis, der den gleichen Durchmesser hat wie der
Kreis, auf dem die Durchgangsbohrungen 5 liegen.
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Es wäre jedoch auch möglich, nicht nur den Flansch 2, sondern auch
den Flansch 3 mit Durchgangsbohrungen. zu versehen oder die Durchgangsbohrungen
5 des Flansches 2 durch Schlitze 7 zu ersetzen, also beide Flansche mit Schlitzen
zu versehen.
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Das Stäbchen 6, das aus einem Kunststoff besteht und eine ausreichende
Biegesteifigkeit hat, weist, wie Fig. 7 zeigt, einen linsenartigen Querschnitt auf.
An den größeren Durchmesser ist der Durchmesser der Durchgangsbohrungen 5 sowie
der Durchmesser der Erweiterungen 7' angepaßt. An den senkrecht dazu verlaufenden,
kleineren Durchmesser ist die geringste Weite der Schlitze 7 angepaßt. Das Stäbchen
6 braucht deshalb nach dem Einführen in einen der Schlitze 7 bis zur Erweiterung
7' nur um 90" gedreht zu werden. Es kann dann nicht mehr aus dem Schlitz 7 in radialer
Richtung herausgedrückt werden, weil es in dieser Lage eine in Umfangsrichtung größere
Abmessung hat als die in Umfangsrichtung gemessene geringste Weite des Schlitzes
7.
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Um das Stäbchen 6 leicht handhaben zu können, weist es an seinem einen
Ende eine Spitze und an seinem anderen Ende einen Kopf 6' auf, der im Ausführungsbeispiel
die Form einer Scheibe hat. Dieser Kopf 6l ist SO abgewinkelt, daß er, wenn das
Stäbchen 6 durch die beiden Flansche 2 und 3 hindurchgesteckt ist, in einer Ebene
parallel zu den Flanschen liegt, Der Kopf 6' kann aber auch eine andere Lage bezüglich
des Stäbchens 6 einnehmen, beispielsweise in einer Ebene liegen, in der auch das
Stäbchen 6 liegt.
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Nachdem die Haare 8 auf den Wickelkern 1 aufgewickelt worden sind,
wird das Stäbchen 6 durch eine der Durchgangsbohrungen 5 im Flansch 2 und dann durch
den aus den Haaren 8 gebildeten Wickel hindurchgesteckt, Das die Spitze aufweisende
Ende des Stäbchens 6 wird dann in den Schlitz 7 eingeführt, und zwar wenn man mit
der Spitze auf einen der Schlitze 7 trifft, von der dem Flansch 2 zugekehrten Seite
des Flansches 3 her.
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Andernfalls wird das Stäbchen 6 in Anlage an die Außenmantelfläche
des Flansches 3 gebracht und dann in Umfangsrichtung dieses Flansches so weit bewegt,
bis es in den nächsten Schlitz 7 einrastet. Nachdem es bis zu dessen Erweiterung
7' radial nach innen bewegt worden ist, dreht man das Stäbchen 6 um 900 und verriegelt
es dadurch in der Erweiterung 7'.
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Sind beide Flansche mit Schlitzen 7 ausgerüstet, dann kann man das
Stäbchen 6 zunächst auch nur durch den aus den Haaren 8 gebildeten Wickel hindurchstecken
und dann im Bereich beider Endabschnitte in je einen der Schlitze 7 einführen.
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Alle in der vorstehenden Beschreibung erwähnten sowie auch die nur
allein aus der Zeichnung entnehmbaren Merkmale sind als weitere Ausgestaltungen
Bestandteile der Erfindung, auch wenn sie nicht besonders hevorgehoben und insbesondere
nicht in den Ansprüchen erwähnt sind.
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Ansprüche