DE3301219A1 - Elektrokochplatte - Google Patents
ElektrokochplatteInfo
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- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F24—HEATING; RANGES; VENTILATING
- F24C—DOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
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- F24C15/10—Tops, e.g. hot plates; Rings
- F24C15/102—Tops, e.g. hot plates; Rings electrically heated
- F24C15/104—Arrangements of connectors, grounding, supply wires
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Description
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Die Erfindung betrifft ein verwandelbares Möbelstück, das in einen Tisch oder ein Doppelbett, entsprechend
den Bedürfnissen von Fall zu Fall, verwandelt werden kann und darüber hinaus erlaubt, an andere Möbelstücke
ähnlicher Art angeschlossen zu werden, um eine bestimmte harmonische Einheit zu erhalten.
Genauer gesagt, erlaubt das Möbelstück nach der Erfindung, in einem bestimmten Augenblick einen Tisch zu
erhalten, welcher gleichzeitig bequem von 8 Personen benutzt werden kann,oder in ein Etagenbett verwandelt
zu werden, wobei es eine Größe und Formen entsprechend den auf dem Markt befindlichen Möbelstücken aufweisen
kann.
Aus dem Vorhergehenden folgt, daß das interessierende Möbelstück geeignet ist, in kleinen Zimmern verwendet
zu werden, allgemein in all jenen Fällen, in denen ein Raumproblem besteht, wobei es geeignet für Kinderzimmer
erscheint, die die Mehrfachfunktion eines Schlafzimmers,
Studierzimmers und Spielzimmers erfüllen, und wobei es erlaubt, durch andere Möbelstücke ergänzt zu werden,
wie Kleiderschränke, Kästen, Bücherschränke, einschließ-
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hat sich bewährt, weil es außerhalb des heißen Bereiches der kochplatte liegt und einfach den Anschluß der elektrischen Zuleitungen gestattet. Da das Anschlußstück jedoch seitlich über die Kochplatte hinausragt, ist diese
Art von Kochplatten nur schlecht geeignet, zur automatischen Bestückung von Kochmulden verwendet zu werden.
Um Kochplatten bzgl. der Lager- und Transportmöglichkeiten zu verbessern, wurde schon vorgeschlagen (DE-OS
29 33 349), die aus der Kochplatte herausführenden wärmebeständig isolierten Anschlußleitungen flexibel auszugestalten und zu einem gemeinsamen, frei beweglich angeordneten Anschlußstück mit Anschlußklemmen zu führen. Dabei mußten die Anschlußleitungen ausreichend lang sein,
um das Anschlußstück außerhalb des Bereichs der Elektrokochplatte anzuordnen. Diese Ausführungsform hat sich
für die Lagerung und· den Transport außerordentlich bewährt.
Ebenfalls bekannt ist eine Kochplatte (DE-AS 12 70 201), bei der Anschlußschienen für die elektrischen Heizwiderstände durch eine Durchführungshülse hindurchgeführt
werden und in flachen Steckfahnen enden. An diesen Steckfahnen können die Stromzuführungsleitungen mit an ihrem
Ende vorgesehenen Flachsteckern angesteckt werden. Dies ist jedoch eine relativ aufwendige Ausführung, die sich
für die automatische Bestückung von Kochmulden mit Kochplatten wenig eignet.
Ebenfalls bekannt ist eine Kochplatte (DE-OS 26 20 004),
bei der die Anschlußleitungen stummelartig durch ein Isolierstück hindurchragen, wobei an den kurzen Enden die
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Anschlußschienen eines Temperaturbegrenzers angeschweißt
sind. Der Temperaturbegrenzer ist Teil der Kochplatte und wird bei der Herstellung mit dieser verbunden. Er
ragt in seitlicher Richtung über die Kochplatte hinaus und wird an seiner Außenseite über elektrische Anschlußklemmen mit den Zuführungsleitungen verbunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Elektrokochplatte zu schaffen, die sich zur automatischen Bestückung von Herdmulden besonders eignet.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemä'ß vorgesehen,
daß bei einer Elektrokochplatte das Isolierstück im Randbereich der Kochplatte angeordnet ist und die herausragenden Enden der Anschlußleitungen der Kochplatte mit aus
einem Positionierteil herausragenden Leitungen verbindbar sind. Durch diese Erfindung wird es möglich, daß das Positionierteil ein Teil der Herdmulde ist und daß es von dem
die Kochmulde zusammensetzenden Automat gegenüber der Kochplatte positioniert wird, so daß dann unmittelbar eine Verschweißung stattfinden kann, dadurch daß Positionierteil
und die kurzen,aus dem Isolierstück herausragenden Enden eine genaue Positionierung und Festlegung erfolgt. Die
kurzen Enden der Anschlußdrähte sind normalerweise immer
direkt über den Durchbruchöffnungen des Isolierteils angeordnet, so daß die Positionierung sowohl der Anschlußleitungen als auch der Zuführungsleitungen immer exakt
ist.
Die Erfindung schlägt weiterhin vor, daß das Positionierteil an dem Kochplattenkörper befestigbar, insbesondere auf die
Unterkante des Kochplattenkörperrandes aufsteckbar ist.
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In Weiterbildung ist vorgesehen, daß das Positionierteil eine der Zahl der Anschlußleitungen entsprechende
Zahl von beabstandeten Durchgängen aufweist. Damit kann auch beim Positionierteil nicht-isolierter Draht verwendet werden. Die Durchgänge können sowohl Löcher als
auch insbesondere Klemmschlitze sein, in die sich die Zuleitungsdrähte besonders leicht einlegen lassen.
Die gegenseitige Anordnung des Positionierteils zu der
Kochplatte kann derart vorgenommen werden, daß die Zuleitungsdrähte des Positionierteils unter gewisser Vorspannung an den Enden der Anschlußdrähte anliegen. Dies
kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß die Zu-.
leitungsdrähte eine gewisse Vorspannung erhalten. Ebenfalls ist es mit Vorteil möglich, daß der Abstand der
Durchgänge des Positionierteils dem Abstand der aus dem
Isolierteil herausragenden Anschlußleitungen entspricht.
In Weiterbildung kann vorgesehen sein, daß der Kochplattenkörper eine Markierung, Rastung o.dgl. zum Ausrichten
des Pösitionierteils aufweist. Bei dieser Rastung kann es
sich um einen einfachen Nocken oder einen Schlitz handeln, so daß der Automat das Positionierteil automatisch in die
richtige Stellung bringt.
Die Erfindung schlägt weiterhin vor, daß die Verbindungsleitungen im Positionierteil festgelegt sein können.
In Weiterbildung kann vorgesehen sein, daß bei sich in Raststellung befindendem Positionierteil die Verbindungsleitungsenden mit den zugehörigen Anschlußleitungen in
Kontakt stehen.
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ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsformen sowie anhand der Zeichnung. Hierbei zeigen:
Fig. 1 schematisch einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäß ausgebildete Kochplatte;
Fig. 2 eine Teilansicht der Kochplatte in Fig. 1 von unten;
Fig. 3 eine der Fig. 2 ähnliche Ansicht einer abgeänderten Ausführungsform;
Fig. 4 einen Teilschnitt entsprechend Fig. 1 bei einer weiteren Ausführungsform;
Fig. 5 eine Ansicht eines AnschluBstückes ;
Fig. 6 bis 9 weitere Ausführungsformen.
Die in Fig. 1 dargestellte Kochplatte besteht im wesentlichen aus einem Kochplattenkörper 11, an dessen Unterseite im einzelnen nicht dargestellte Heizwiderstände in
einer Einbettmasse 12 untergebracht sind. Der Mittelteil 13 der Kochplatte bleibt unbeheizt. Der Kochplattenkörper
11 ist ringsum von einem zylinderringartigen Rand 14 umgeben. Nach unten hin ist die Kochplatte durch ein Abdeckblech 15 abgeschlossen, das mit seinem Umfang an der Einbettmasse 12 anliegt und in seinem Mittelpunkt an dem Mittelbolzen 16 des Kochplattenkörpers 11 befestigt, vorzugsweise angeschraubt ist. Ein Anschluß 17 einer elektrischen
Kochplattenbeheizung ist mit einer Anschlußleitung 18 verschweißt, die sich aus dem Inneren zwischen dem Abdeckblech
15 und der Einbettmasse 12 nach außen durch ein Isolierstück
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19 erstreckt. Das Isolierstück 19 wird in einer öffnung
des Abdeckblechs 15 gehaltert, so daß die nichtisolierte
Anschlußleitung 18 elektrisch gegenüber den Blechteilen isoliert ist. Die Anschlußleitung steht nur ein kurzes
Stück über das äußere Ende des Isolierstücks 19 vor.
An der in Fig. 1 linken Seite ist im Bereich des Isolierstücks 19 ein Positionierteil 20 angeordnet, durch das
die Verbindungsleitungen 21 zu einer Stromquelle bzw. zu einem Regelgerät hindurchführen. Die Verbindungsleitungen ragen so weit aus dem innenseitigen Ende 22 des
Positionierteils 20 heraus, daß sie die überstehenden
Enden der Anschlußleitungen 18 zumindest berühren. In
Fig. 1 ist jeweils nur eine Anschlußleitung 18 und eine
Verbindungsleitung 21 dargestellt, obwohl selbstverständlich bei Kochplatten mehrere derartige Leitungen vorhanden sind. An der Kreuzungsstelle der Anschlußleitung 18
und der Verbindungsleitung 21 wird eine Verschweißung durchgeführt, so daß die beiden Leitungen elektrisch und
mechanisch fest miteinander verbunden sind.
Das Positionierteil 20 weist auf seiner Oberseite eine Einkerbung 23 auf, in die der Rand 14 des Kochplattenkörpers 11 eingreift. Die Abmessungen der Kerbe 23 können
so gewählt werden, daß das Positionierteil 20 dadurch befestigt wird.
Es ist ebenfalls möglich, daß der Rand 14 des Kochplattenkörpers 11 eine Auskerbung aufweist, die in eine entsprechende Nut des Positionierteiles 20 eingreift, so daß eine
feste Lage des Positionierteiles 20 gegeben ist.
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Fig. 2 zeigt eine Teilansicht der in Fig.1 dargestellten
Kochplatte von unten. Es ist zu sehen, daß das Isolierteil 19 eine langgestreckte Form mit drei nebeneinander
angeordneten Löchern 24 aufweist. Durch jedes Loch 24 erstreckt sich eine Anschlußleitung 18, die im vorliegenden Fall geradlinig und in Verlängerung des Loches
24 verläuft.
Aus dem Positionierteil 20 erstrecken sich in Richtung auf die Kochplatte hin drei Enden der Verbindungsleitungen, wobei hier ebenfalls zu sehen ist, daß die Verbindungsleitungen mit ihren kochseitigen Enden sich etwas
über die Anschlußleitungen 18 hinaus erstrecken. Am Berührungspunkt zwischen den Verbindungsleitungen 21 und
den Anschlußleitungen 18 findet dann eine Verschweißung oder eine sonstige Befestigung statt. Bei der in Fig. 2
dargestellten Ausführungsform besitzt das Positionierteil 20 drei in Richtung der Verbindungsleitungen 21 verlaufende Löcher, durch die die Drähte hindurchgesteckt
werden.
Fig. 3 zeigt eine gegenüber der Fig. 2 leicht abgeänderte Ausführungsform. In diesem Fall sind die Enden 25 der Anschlußleitungen 18 oberhalb des Isolierstückes 19 etwas
zur Seite gebogen, während die entsprechenden Enden 26 der Verbindungsleitungen 21 ebenfalls etwas verbogen sind.
Dabei liegen die Enden 26 der Verbindungsleitungen an den Enden 25 der Anschlußleitungen 18 von außen an, was unter
einer gewissen Vorspannung geschieht. Das Ende 26 der mittleren Verbindungsleitung 21 liegt ebenfalls mit einem gewissen Druck an dem Ende 25 der mittleren Anschlußleitung
an. Bei einer derartigen Ausbildung, bei der die jeweiligen
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Enden der Leitungen unter Vorspannung aneinander anliegen, ist eine besonders einfache und sichere Befestigung
der Enden aneinander, vorzugsweise durch Schweissen, ermöglicht.
Fig. 4 zeigt einen der Fig. 1 ähnlichen Teilschnitt durch eine Kochplatte mit einem Kochplattenkörper 11, der von einem
Rand 14 umgeben ist. In diesem Fall ist die Kochplatte besonders flach ausgebildet, so daß es möglich ist, die Anschlußleitung 18 aus dem Isolierstück 19 herauszuführen,
ohne daß ihr unteres Ende über den Rand 14 des Kochplattenkörpers 11 vorstößt. In diesem Fall verläuft die Durchführung für die Verbindungsleitung 21 gebogen, damit der Kreuzungspunkt zwischen beiden Leitungen ebenfalls noch oberhalb der Unterseite des Randes 14 liegen kann.
Fig. 5 zeigt eine andere Ausbildung eines Positionierteiles 27. In diesem Fall besitzt das Positionierteil 27 insgesamt drei Schlitze 28, die sich leicht nach unten verjüngend ausgebildet sind. Dadurch lassen sich die Verbindungsleitungen 21 relativ einfach in die Schlitze einlegen und durch entsprechende Druckbeaufschlagung in diesen
festklemmen.
Bei der in Fig. 6 dargestellten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält das Positionierteil 29 vier
Schlitze 30, die auf der dem Isolierteil 19 zugewandten Seite des Positionierteils 29 durch einen Quersteg 31
überbrückt sind. Innerhalb der Schlitze 30 sind die Enden der isolierten Verbindungsleitungen 32 mit Hilfe einer
Aderendhülse 33 mit Anschlußdrähten 34 verbunden, die auf der dem Isolierteil 19 zugewandten Seite des Posi-
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tionierteils 29 aus diesem herausragen und mit den Anschlußleitungen 18 der Elektrokochplatte verschweißt
sind.
Die Aderendhülsen 33 sind in üblicher Weise mit den Verbindungsleitungen 32 verbunden, während ihr rechtes
Ende mit den Anschlußdrähten 30 verschweißt ist. Zu diesem Zweck können die Enden der Anschlußdrähte flachgequetscht sein. Die Aderendhülsen bestehen vorzugsweise aus vernickeltem Stahl, so daß sie sich leicht
mit dem temperaturbeständigen Anschlußdraht 34 verschweißen lassen. Ebenfalls wird die Verschweißung
zwischen den Anschlußdraht 34 und der Anschlußleitung .
18 erleichtert. Die in Fig. 6 dargestellte Ausführungsform hat den besonderen Vorteil, daß die aus Kupfer bestehenden isolierten Verbindungsleitungen 32 außerhalb
des direkt beheizten Bereiches liegen, so daß weder die Drähte noch die Isolierung allzu hohen Temperaturen ausgesetzt ist.
Durch die Anordnung der Aderendhülsen 33 innerhalb der Schlitze 30 wird zudem noch erreicht, daß sowohl die
Verbindungsleitungen 32 als auch die Anschlußdrähte 34 fest verankert sind, was für das automatische Bestücken
von Herdmulden besonders wichtig ist. Zu diesem Zweck sind vorzugsweise Verengungen 35 vorgesehen, die eine
Bewegung nach links verhindern, während eine Weiterbewegung nach rechts durch die Form der Schlitze 30 und
die Aderendhülsen 33 verhindert wird, die breiter sind als der weiterführende Schlitz.
Fig. 7 zeigt einen Schnitt etwa nach Linie VII-VII durch die Anordnung nach Fig. 6. Es ist zu sehen, daß
das Isolierstück 19 abgesenkt im Blechteller 15 angeordnet ist, und das aus dem Isolierstück herausragende
Ende der Anschlußleitung 18 nach rechts abgebogen ist. Es ist zu sehen, daß das untere Ende der Anschlußleitung
18 sich nicht über die durch den Strich 36 dargestellte Ebene der unteren Begrenzung des Kochplattenkörpers 11
erstreckt, so daß die fabrikseitig hergestellte Kochplatte direkt auf einer anderen Kochplatte gestapelt
werden kann, ohne daß es zu Beschädigungen der Oberseite der nächst unteren Kochplatte kommen kann. Darüber hinaus hat die Abbiegung der Anschlußleitung 18
den weiteren Vorteil, daß die Verbindung mit dem Anschlußdraht 34 einen Winkel einschließt, der etwa im Bereich
eines rechten Winkels liegt. Durch diese Art der Oberkreuzung läßt sich eine Kreuz-Widerstandsschweißung
mit herkömmlichen Schweißzangen durchführen.
Wie aus Fig. 7 weiter zu sehen ist, besitzt das Positionierteil 29 einen quer verlaufenden Schlitz 37, dessen Rand zwei Nasen 38, 39 aufweist. Die äußere Nase
greift hinter den Außenrand des Abdeckbleches 15, während die innere Nase 39 in eine entsprechende öffnung
im Abdeckblech 15 eingreift. Dadurch wird eine Positionierung des Positionierte ils 29 erreicht.
Wie sich sowohl aus Fig. 6 als auch aus Fig. 7 ergibt, sind die Verbindungsleitungen 32 bis zu ihrer Verbindungsstelle mit den Anschlußdrähten 34 isoliert, so daß
außerhalb des Positionierteils 29 eine Berührung der Verbindungsleitungen 32 miteinander keinen Schaden anrieh-
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ten kann, während andererseits die starren Anschlußdrähte 34 auf der anderen Seite des Positionierteils
29 sich nicht berühren können.
In Fig. 8 ist schematisch ein weiteres Positionierteil 40 dargestellt, das vier Durchführungen 41 für die Verbindungsleitungen 32 aufweist. Auf der rechten Seite
des Positionierteiles 40 sind die Anschlußdrähte wieder
mit den Anschlußleitungen des Isolierstückes 19 verbunden. Wie in Fig. 8 nur schematisch dargestellt ist,
enthält das Positionierteil 40 einen Temperaturbegrenzungsschalter 42/ der bei überschreiten einer bestimmten Temperatur einen Stromkreis öffnet. Diese Ausführungsform macht es möglich, daß im Herdmulden-Einbau
keine zusätzlichen Temperaturschalter eingebaut werden müssen.
Fig. 9 zeigt eine weitere Ausführungsform eines Positionierteiles 43. In diesem Fall besitzt das Positionierteil keine Schlitze, sondern in Längsrichtung verlaufende Bohrungen 44, die auf der von der Kochplatte
weggewandten Seite des Positionierteiles 43 einen vergrößerten Durchmesser haben, der sich etwa in der Mitte
des Positionierteiles 43 verringert. Die Verbindungsleitung 32 ist mit einer Aderendhülse 33 verbunden,
deren rechtes Ende mit dem plattgedrückten Ende des Anschlußdrahtes 34 verschweißt ist. Durch die spezielle
Formgebung der Bohrung 44 des Positionierteiles 43 wird eine Verschiebung von Verbindungsleitung 32 und Anschlußdraht 34 nach rechts verhindert. Um auch ein Herausziehen des Anschlußdrahtes 34 aus dem Positionierteil 43
zu verhindern, ist der Anschlußdraht 34 im Bereich
seines Austritts 45 aus dem Positionierteil 43 verquetscht. Auch aus Fig. 9 ist zu sehen, daß der Anschlußdraht 34 und das untere Ende der Anschlußleitung
18 sich überkreuzen, so daß eine Kreuz-Widerstandsschweißung mit herkömmlichen Schweißzangen vorgenommen werden kann. Ebenfalls zu sehen ist, daß die Anschlußleitung 18 nicht über den unteren Rand des Kochplattenkörpers 11 vorspringt. Das Positionierteil 43
besitzt an seiner Oberseite eine Nase 46, die in eine entsprechende Öffnung des Abdeckbleches 15 eingreift.
Ansonsten stützt sich das Positionierteil 43 am unteren Rand des Kochplattenkörpers 11 ab. Diese Ausführungsform hat den besonderen Vorteil, daß selbst bei
durchgeführter Schweißung das Positionierteil 43 noch
etwas gedreht werden kann, dennoch aber unverlierbar mit der Kochplatte verbunden ist.
Die von der Erfindung vorgeschlagene Kochplatte besitzt den weiteren Vorteil, daß bei einem ggf. auftretenden Ausfall der Kochplatte in einem montierten Herd,
d.h. im sog. Kundendienstfall, die Runddrahtverlängerung abgetrennt werden kann. Dann kann die neu eingesetzte Kochplatte mit herkömmlichen Mitteln befestigt
werden, d.h. die aus dem Positionierteil herausragenden Enden der Anschlußdrähte 34 können an den üblichen
Schraubanschlüssen angeschraubt werden. Dies wird dadurch zusätzlich erleichtert, daß der Abstand der Anschlußdrähte 34 dem Abstand der Schraubklemmen einer
üblichen Kochplatte entspricht.
Claims (13)
- AnsprücheElektrokochplatteElektrokochplatte mit einem Kochplattenkörper (11) und einem unteren Abdeckblech (15), durch das ein Isolierstück (19) für die Durchführung der elektrischen Kochplatten-Anschlußleitungen (18) hindurchragt, aus dem die Anschlußleitungen (18) stummelartig herausragen, dadurch gekennzeichnet, daß das Isolierstück (19) im Randbereich der Kochplatte angeordnet ist und die herausragenden Enden (25) der Anschlußleitungen (18) der Kochplatte mit aus einem Positionierteil (20) herausragenden Leitungen (21) Verbindbar sind.COFfA 19 993/4 - 2 -
- 2. Elektrokochplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Positionierteil (20, 27) an dem Kochplattenkörper (11) befestigbar, insbesondere auf die Unterkante des Kochplattenkörperrandes (14) aufsteckbar ist.
- 3. Elektrokochplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Positionierteil (20, 27) eine der Zahl der Anschlußleitungen (18) entsprechende Zahl von beabstandeten Durchgängen (28) aufweist.
- 4. Elektrokochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Durchgänge im Positionierteil (20, 27) dem Abstand der aus dem Isolierteil (19) herausragenden Anschlußleitungen (18) entspricht.
- 5. Elektrokochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kochplattenkörper (11) eine Rastung o.dgl. zum Ausrichten des Positionierteiles (20, 27) aufweist.
- 6. Elektrokochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsleitungen (21) im Positionierteil (20, 27) festgelegt sind.
- 7. Elektrokochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei sich in Raststellung befindenden Positionierteil (20, 27) die Verbindungslei tungsenden (26) mit den zugehörigen Anschlußleitungen (18, 25) in Kontakt stehen.A 19 993/4 - 3 -
- 8. Elektrokochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Positionierteil (29, 40, 43) die Verbindung zwischen flexiblen Anschlußleitungen (32) und zur Verbindung mit den aus dem Isolierstück (19) herausragenden Anschlußleitungen (18) dienenden Anschlußdrähten (34) angeordnet ist.
- 9. Elektrokochplatte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung mit einer an der Verbindungsleitung (32) angebrachten Aderendhülse (33) erfolgt, an der ein ggf. flachgepreßter Runddraht (34) angeschweißt ist.
- 10. Elektrokochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das kochplattenseitige Ende der Verbindungsleitungen (21) und/oder der Anschlußdrähte (34) beim Austritt aus dem Positionierteil verquetscht ist.
- 11. Elektrokochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchgänge (28, 44) des Positionierteiles (20, 27, 29, 40, 43) einen abgestuften Durchmesser aufweisen.
- 12. Elektrokochplatte nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die flexiblen Verbindungsleitungen (32) bis zur Verbindungsstelle mit den Anschlußdrähten (34) isoliert sind.
- 13. Elektrokochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Positionierteil (29, 40, 43) mit mindestens einer Nase (38, 39, 46) in eine öffnung im unteren Abdeckblech (15) eingreift.:.: : : .:--:-: 33012206. Möbelstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das andere Etagenbett, welches einerseits den hinteren Teil des Möbelstücks einnimmt und andererseits im Gebrauchszustand eine Ebene oberhalb des mit der Tür verbundenen Bettes einnehmen soll, in Verbindung mit seinem Kopfstück zwei seitliche Rollen aufweist, die in Vertikalführungen gleiten, welche an die Seiten des Möbelstücks angeschlossen sind, während sich an die Seitenränder je ein Arm gelenkig anschließt, der es mit seinem anderen Ende an den nächsthöheren Bereich des Möbelstücks anschließt, wobei das zweite Etagenbett zwei hintere Beine aufweist, die kippbar und mittels Querbalken zu einer Leiter verbunden sind und sich mit ihren freien Enden in die Aufnahmen in den Scharnieren für die Füße des darunterliegenden Bettes einfügen können, mit der Besonderheit, daß seitlich zwei faltbare Geländer aus jeweils zwei gelenkig miteinander verbundenen Absehnitten vorgesehen sind, wovon der eine Abschnitt am entsprechenden Arm und der andere an der Seite des Bettes angelenkt ist.7. Möbelstück nach den Ansprüchen 1 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Bett, welches infolge der Schwerkraft dazu neigt, in Schließstellung seine vertikale Stellung beizubehalten, außerdem von einer Hebel-Riegel-Vorrichtung betätigt ist, die an den oberen Boden angeschlossen ist und über eine zentrale Zugvorrichtung auf den hinteren Rand des Bettes wirkt, wobei vorgesehen ist, daß diese Zugvorrichtung auf zwei Seitenarme wirkt, die die Bewegung auf je einen Riegel übertragen, die am Türsturz des Bettes angebracht sind und sich in je ein Ende an den Seiten des Möbelkörpers einschieben können und das Bett entgegen jeder ungewollten Bewegung in Gebrauchsstellung halten.
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