DE3345653C2 - - Google Patents
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- G01B7/002—Constructional details of contacts for gauges actuating one or more contacts
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- G01B7/004—Measuring arrangements characterised by the use of electric or magnetic techniques for measuring coordinates of points
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Tastkopf der im Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 angegebenen Gattung. Derartige
Tastköpfe finden beispielsweise Anwendung als Berührungssensor
bei Werkzeugmaschinen und sie sollen beim Anlaufen eines
Anschlags augenblicklich ein definiertes elektrisches Signal
liefern.
Ein gattungsgemäßer Tastkopf ist aus der GB 20 94 478 A bekannt.
Hierbei sind zur Führung des Taststiftflansches während der
Kippbewegung drei Zentrierfedern im Gehäuseboden angeordnet, die
seitlich auf eine konische Übergangslagerfläche des Taststiftflansches
wirken und diese gegen seitliche Bewegungen abstützen.
Die Schalteinrichtung weist einen induktiven Wegsensor mit einem
Tauchkern auf, der innerhalb einer Spule verschiebbar ist, die
entsprechend der Verschiebung ein differentielles Ausgangssignal
liefert. Axial stützt sich in der Mitte des Ringflansches des
Taststiftes eine federbelastete Kugel ab, die auf den Tauchkern
bei jeder Kippbewegung im Sinne einer Auslenkung des Tauchkerns
einwirkt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen einfach aufgebauten
und betriebssicher arbeitenden Tastkopf zu schaffen, der
unabhängig von der Anlaufrichtung einen definierten Schaltvorgang
auslöst, nachdem er um einen vorbestimmten Betrag ausgelenkt
bzw. gekippt wurde.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe durch die im Kennzeichnungsteil
des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale.
Dadurch, daß der Umfang des Ringflansches mit einer bogenförmigen
Krümmung versehen ist, die an der zylindrischen Innenwand
des Gehäuses ablaufen kann, wird auf einfachste Weise eine
Zentrierung in der Mittelstellung und eine Führung bei der
Kippbewegung gewährleistet. Die Zentrierung des Taststiftes
genau in der Achse ist von besonderer Wichtigkeit, weil der
Punkt, an dem die Auslenkung beginnt, immer genau und reproduzierbar
festgelegt sein muß. Diese Mittelstellung wird genau
durch den Sitz des äußeren Umfangs des Flansches in der
zylindrischen Innenwand des Gehäuses gewährleistet, wobei in
Verbindung mit der Ringschneide eine leichtgängige Kippbewegung
gewährleistet wird. Beim Zurückfallen des Taststiftes bzw. des
Flansches wird die Mittelstellung in Verbindung mit der
Zentrierfeder jeweils exakt wieder hergestellt.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Durch die axiale Einstellmöglichkeit des Festkontaktes wird
in Verbindung mit der elastischen Federabstützung eine sichere
Kontaktgabe gewährleistet und der Ansprechwinkel läßt sich
einstellen. Durch die Membranabdichtung gemäß Anspruch 7 ist
bei voller Funktionsfähigkeit des Taststiftes in seiner Bewegung
nach allen Richtungen eine einwandfreie Abdichtung des Gehäuses
möglich, so daß der Tastkopf auch in einer schmutzigen oder
feuchten Umgebung dauerhaft arbeiten kann, ohne die Schaltfunktion
zu beeinträchtigen.
Nachstehend werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung
anhand der Zeichnung beschrieben. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine Teilschnittansicht einer ersten Ausführungsform
eines Berührungssensors;
Fig. 2 in größerem Maßstab eine Schnittansicht des Hauptaufbaus
des Sensors nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Teilschnittansicht des elektrischen
Kontaktaufbaus und der Träger bei einem zweiten
Ausführungsbeispiel.
Fig. 1 zeigt eine bevorzugte Ausführungsform eines Berührungssensors.
Der Berührungssensor besteht im wesentlichen
aus einem zylindrischen Gehäuse 20, einer beweglichen
sonde 10, einem ersten elektrischen Kontakt 16,
einem Gelenkorgan 23, einem Überbrückungsglied 24, einer
Feder 30 und einem Detektor 40 für elektrische Signale.
Die bewegliche Sonde 10 besteht aus einem hohlen Verbindungsglied
15, einem an einem Ende am Verbindungsglied 15
fixierten Taststift 11, einem Ringflansch 13, der am anderen
Ende des Verbindungsgliedes 15 angeordnet ist,
einem Träger 17, der ein kleines Loch 18 im Mittelabschnitt
aufweist und horizontal am Flansch 13 festgelegt
ist. Der erste elektrische Kontakt 16 ist in das Loch 18
des Trägers 17 so eingesetzt, daß er aus diesem vorsteht.
Eine äußere Seitenwand des Flansches verläuft gekrümmt.
Das Gehäuse 20 besitzt an einem Ende eine Öffnung und ein
Paßstück 21 für eine Hauptachse einer Werkzeugmaschine
oder dergleichen am anderen Ende. Das Gehäuse 20 bildet
einen zylindrischen Abschnitt 22, um den Flansch 13 der
beweglichen Sonde 10 aufzunehmen. Das Gelenkorgan 23 ist
ringförmig ausgebildet und weist im Querschnitt des Rings
betrachtet einen sägezahnartigen Vorsprung auf, dessen
Spitze auf einem etwas kleineren Durchmesser liegt als
der Durchmesser des Flansches 13. Das ringförmige Gelenkorgan
23 ist innerhalb einer inneren Oberfläche des
zylindrischen Abschnitts 22 des Gehäuses 20 durch geeignete
Mittel festgelegt.
Der Flansch 13 der beweglichen Sonde 10 ist freitragend
auf der Ringschneide des ringförmigen Gelenkorgans 23 gelagert
und der Taststift 11 steht durch die Öffnung des
Gehäuses 20 hindurch.
Das Überbrückungsglied 24 ist an der unteren Oberfläche
des Gelenkorgans 23 derart festgelegt, daß das Überbrückungsglied
24 horizontal durch die Öffnungen 19, 19
in der Seitenwand des hohlen Mittelabschnitts 14 des Verbindungsgliedes
15 der beweglichen Sonde 10 hindurchsteht.
Der zweite elektrische Kontakt in Gestalt einer
Metallschraube ist einstellbar in ein Gewindeloch eingeschraubt,
das in der Mitte des Überbrückungsgliedes 24
vorgesehen ist. Der zweite elektrische Kontakt 25 wird in
seiner Höhe so eingestellt, daß seine Spitze 25 etwas
höher liegt als die Gelenkschneide des ringförmigen Gelenkorgans
23, so daß in unbelasteter Stellung die beiden
elektrischen Kontakte 16 und 25 gewöhnlich in Kontaktberührung
miteinander stehen.
In der Zeichnung zeigt das Bezugszeichen 26 einen Federteller,
der in einer Bohrung des Gehäuses geführt ist.
Der Federteller 26 steuert den Meßdruck, mit dem der
Taststift 11 belastet ist, und die Einstellung erfolgt
mittels einer Schraube 27, die in einer Gewindebohrung
des Gehäuses 20 eingeschraubt ist. Ein Dichtungskörper 28
in Gestalt einer Membran ist innerhalb der Öffnung des
Gehäuses 20 ausgespannt.
Der erste elektrische Kontakt 16 und der zweite elektrische
Kontakt 25 sind jeweils elektrisch mit einer Spannungsquelle
verbunden. Die Bezugszeichen 41 und 42 bezeichnen
die jeweiligen Zuleitungen. Die Stromzuführungsleitung
41 ist mit dem ersten elektrischen Kontakt 16
verbunden und steht mit der Spannungsquelle in Verbindung
und die andere Anschlußleitung 42 ist an eine innere
Oberfläche des Gehäuses 20 angeschlossen und hierüber mit
der Spannungsquelle verbunden, um den zweiten elektrischen
Kontakt 25 an Spannung zu legen.
Die beiden anderen Enden der Zuführungsdrähte 41 und 42
sind jeweils mit dem Detektor 40 für die elektrischen
Signale verbunden.
Als Detektor kommt ein kapazitiver Detektor, ein induktiver
Detektor, ein photoelektrischer Detektor oder ein anderer
Detektor in Frage, über den die Signale abgenommen
werden können.
Was die Form des ringförmigen Gelenkorgans 23 anbelangt,
so kann hierfür ein im Querschnitt bogenförmig gestalteter
Ring anstelle des schneidenförmigen Ringes Anwendung
finden oder es können Lagerkugeln in einer Ringnut eines
Ringbasiskörpers als Gelenkorgan angeordnet werden.
Die Arbeitsweise des Berührungssensors gemäß der Erfindung
wird in Verbindung mit Fig. 2 erläutert. Wenn ein
Gegenstand in horizontaler Richtung den Taststift 11 berührt,
dann wird die Kraft in Richtung des Pfeiles auf
den Taststift übertragen und die bewegliche Sonde bewegt
sich und neigt sich und ein Abschnitt der Unterseite des
Flansches 13 der beweglichen Sonde 10 drückt auf einen
Abschnitt der Schneide des ringförmigen Gelenkorgans und
gleichzeitig bewegt sich die Sonde und neigt sich, wie
durch den nach oben gerichteten schwarzen Pfeil angedeutet,
um die Feder 30 zusammenzudrücken. Darauf hebt sich
der erste elektrische Kontakt 16 von dem zweiten elektrischen
Kontakt 25 ab und die elektrische Stromleitung über
die Kontakte 16 und 25 wird unterbrochen. Die elektrische
Leitung und/oder Unterbrechung der elektrischen Kontakte
wird durch den Detektor 40 festgelegt. Eine (in der
Zeichnung nicht dargestellte) Steuervorrichtung der Werkzeugmaschine
wird über den Detektor 40 gespeist.
Bei dem ersten Ausführungsbeispiel des Berührungssensors
ist der zweite elektrische Kontakt 25 einstellbar in dem
Überbrückungsglied 24 angeordnet. Im Ausführungsbeispiel
nach Fig. 3 wird das Überbrückungsglied 24 von einer flachen
Feder 29 getragen. Diese flache Feder 29 ist an der
Unterseite des Überbrückungsgliedes 24 angeordnet und der
zweite elektrische Kontakt 25 wird einstellbar von der
flachen Feder 29 getragen. Daher ist der zweite elektrische
Kontakt 25 in der Lage, sich axial begrenzt zu bewegen.
Durch die Kraft der flachen Feder 29 wird der zweite
elektrische Kontakt 25 auf den ersten elektrischen Kontakt
16 federnd angedrückt.
Bei diesem Aufbau gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel
berührt in unbelasteter Stellung die untere Oberfläche
des Flansches 13 der beweglichen Sonde 10 die ringförmige
Gelenkschneide 23 unter der Kraft der Feder 30. Daher
wird der Kontakt zwischen den beiden elektrischen Kontakstücken
16 und 25 sicher aufrechterhalten und der
erste elektrische Kontakt 16, d. h. die bewegliche Sonde,
ist daran gehindert, sich unter ihrer Vorspannung gegen
den zweiten elektrischen Kontakt 25 zu bewegen, und die
bewegliche Sonde wird in der gleichen Weise in jede Richtung
ausgelenkt.
Wie erwähnt, wird bei dem Berührungssensor
nur ein Kontaktpunkt vorgesehen, und daher sind
Genauigkeit und Betriebssicherheit des elektrischen Kontaktes
sehr groß. Da die Gelenkschneide ringförmig ist,
bleibt auch die Genauigkeit bei wiederholter Betätigung
der beweglichen Sonde stabil. Demgegenüber führt ein Fehler
in der Genauigkeit, verursacht durch wiederholte Betätigung
in jeder Meßrichtung, zu einer Verfälschung des
Meßergebnisses bei bekannten Berührungssensoren.
Der Tastkopf erweist sich als vorteilhaft, weil der Aufbau
des Berührungssensors sehr einfach ist und mit geringen
Kosten hergestellt werden kann.
Weitere wichtige Merkmale ergeben sich aus
der obigen Beschreibung. Die Größe der Elemente ist nicht
beschränkend und die Größe und die Gestalt kann geändert
werden, je nach den Erfordernissen des Betriebs, ohne den
Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Claims (7)
1. Tastkopf mit einem zylindrischen Gehäuse (20), mit
einem Taststift (11), der innerhalb des Gehäuses
mit einem Ringflansch (13) auf einer Ringschneide
(23) allseitig kippbar gelagert und durch eine Feder
(30) mittenzentrierbar ist, und mit einer in
Achsnähe des Taststiftes angeordneten elektrischen
Schalteinrichtung, die auf die Auslenkung des Taststiftes
anspricht, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ringflansch (13) mit
seinem bogenförmig gekrümmten Umfang (12) von der
zylindrischen Innenwand (22) des Gehäuses geführt
ist und daß zwischen Taststift (11) und Ringflansch
(13) ein topfartiges Übergangsstück (15) angeordnet
ist, das mit Durchbrüchen (19) versehen ist, die
von einer diametral im Gehäuse angeordneten Kontaktbrücke
(24) durchsetzt sind, die in der Taststiftachse
einen Festkontakt (25) trägt, der mit
einem beweglichen Kontakt (16) des Taststiftflansches
zusammenwirkt.
2. Tastkopf nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Festkontakt (25) als axial
einstellbare Schraube ausgebildet ist.
3. Tastkopf nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Festkontakt (25) federnd (29)
abgestützt ist.
4. Tastkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Festkontakt (25) von einer
Blattfeder (29) getragen wird, die unter dem Überbrückungsglied
(24) angeordnet ist.
5. Tastkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ringflansch (13) des Taststiftes
(11) axial durch eine Schraubenfeder (30) abgestützt ist, deren
Kraft größer ist als die Kraft der Feder (29).
6. Tastkopf nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (30) von einem Federteller
(26) abgestützt ist, der über eine Schraube (27) axial einstellbar
ist.
7. Tastkopf nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Taststift (11) von einer außen
im Gehäuse festgelegten Membran (28) getragen und gegenüber dem
Gehäuse abgedichtet wird.
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