DE3342746C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
In vielen Fällen ist es wünschenswert, daß tragende Konstruktionen
über eine große Nachgiebigkeit bei Beibehaltung ihrer Tragfähigkeit
verfügen. So werden im Tunnel-, Erd- und Bergbau tragende
Konstruktionen angestrebt, die die Verformungen des Gebirges
und von Erdkörpern mitmachen können, ohne zu Bruch zu gehen.
Gebirgsanker werden z. B. so ausgebildet, daß sich das Gebirge
auf nachgiebige Konstruktionen abstützt. Die erwünschte
Nachgiebigkeit kann z. B. durch ein Verbindungselement auf der
Ankerstange erreicht werden, das sich entlang dieser unter
der Belastung des Gebirges verschiebt, oder z. B. dadurch, daß
zwischen dem Gebirge und einem Festpunkt am Anker ein Stauchkörper
angeordnet ist. Derartige Anker können schlaff oder vorgespannt
sein.
Im Tunnel- und Bergbau wurden weiters Tübbingkonstruktionen aus
Stahl oder Stahlbeton vorgeschlagen, die zur Eröffnung der
Verformungsfähigkeit des Ausbaues über Stauchzonen zwischen
den Tübbingen verfügen. Beim Hereinwandern des Gebirges in
den Hohlraum werden die Stauchzonen zwischen den Tübbingen
zusammengedrückt. Ebenso können andere Ausbaumittel, wie Bögen,
Stützen u. dgl. mit Stauchkonstruktionen ausgerüstet sein, um die
stützende Wirkung auch bei Gebirgsdeformationen beizubehalten.
Die genannten nachgiebigen Konstruktionen werden im Berg- und
Tunnelbau auch als Sicherung gegen Abplatzung von Felsteilen
und gegen Gebirgsschläge eingesetzt. Die kinetische Energie
der Abplatzungen bzw. der Gebirgsschläge soll dabei durch die
Verformungsenergie, die von den nachgiebigen Konstruktionen
aufgenommen wird, unschädlich gemacht werden.
Den gleichen Zweck - der Umwandlung von kinetischer Energie in
Verformungsenergie - verfolgen nachgiebige Konstruktionen im
Verkehrswesen, z. B. in Form von nachgiebigen Halterungen von
Personen in Fahrzeugen, von Stauchzonen am Fahrzeug oder in
Form von Auffangkonstruktionen für Fahrzeuge, z. B. Leitschienen,
Auffangnetze und Prellböcke mit gezielter Nachgiebigkeit.
Ähnliche nachgiebige Konstruktionen werden zum Schutz gegen
Lawinen, Steinschlag und andere herabfallende oder fliegende
Körper eingesetzt.
Um die gewünschte Nachgiebigkeit zu erreichen, wurden bei Ankern
Ankerköpfe bekannt, die sich unter der Belastung des Gebirges
entlang einer Ankerstange verschieben können.
Dies kann durch einen als Ziehdüse ausgebildeten Ankerkopf
erreicht werden. Bei einer Verschiebung zwischen Ankerstab
und Ankerkopf wird der Ankerstab durch den als Ziehdüse
ausgebildeten Ankerkopf gezogen; der Ankerstab verjüngt sich
dabei. Mehrere konstruktive Ausbildungen sind dabei möglich.
So z. B. Anker mit einem Ankerstab aus einem dünneren Stabteil,
auf den der als Ziehdüse ausgebildete Ankerkopf aufgeschoben
ist, und aus einem dickeren Stabteil, der bei Verschiebung des
Ankerkopfes entlang der Ankerstange verjüngt wird. Der dickere
Stabteil kann auch als Gewindestange so ausgebildet sein, daß
sich das Gewinde beim Durchziehen der Stange durch die Ziehdüse
einebnet. Durch die DE-OS 15 83 803 ist ein Ankerkopf bekannt
geworden, bei dem die Ziehdüse aus zwei Halbschalen besteht, die
in einer Halterung gefaßt sind. Die Halbschalen umfassen im
Bereich einer Ringnut den Ankerstab, der bis auf diese Ringnut
einen gleichbleibenden Durchmesser aufweist. Bei einer Verschiebung
des Ankers im Ankerkopf wird der Stab ebenfalls wie bei den oben
angeführten Konstruktionen verjüngt.
Bei Ankern sind weiters auf der Ankerstange verschiebliche
Ankerköpfe bekanntgeworden, bei denen Ankerstange und Ankerkopf
ineinandergreifende Körper sind, die einen sich verjüngenden
Zwischenraum bilden. In diesem befindet sich ein stückiges
Füllgut, das in Richtung der Verjüngung des Zwischenraumes
druckbelastet ist. Wird nun die Ankerstange gegenüber dem
Ankerkopf in Richtung der Verjüngung des Zwischenraumes
verschoben, so preßt sich das stückige Füllgut, z. B. Kugeln,
in das Material der Ankerstange oder des Ankerkopfes und der
Ankerstange ein. Eine Verschiebung ist dadurch nur unter
Krafteinwirkung möglich. Die beschriebene Konstruktion aus
Ankerkopf und Stab stellt ein Kraftübertragungselement dar,
in dem Kräfte vorzugsweise in der Längsrichtung des Stabes
übertragen werden, wobei bei Verschiebungen zwischen Ankerkopf
und Stab Verformungen geleistet wird.
Weiters ist durch die DE-OS 31 28 419 ein Kraftübertragungselement
bestehend aus einer sich im Innenraum verjüngenden Hülse mit einem
stückigen Füllgut in Form von Kugeln und bzw. oder einem Granulat
und eines durch die Hülse hindurchgeführten gerippten Stabes
bekanntgeworden, bei welchem das stückige Füllgut zumindest
zwei unterschiedliche Größen aufweist und die größeren Stücke
des Füllgutes im wesentlichen bei dem sich verjüngenden Ende
des Innenraumes angeordnet sind und wobei zumindest einzelne
Stücke des Füllgutes größer als die Höhe der Rippen des Stabes
sind. Bei einer zu großen Eindringtiefe der Kugeln schieben
diese bei fortschreitender Verschiebung in der Verbindung
zunehmend mehr Material vor sich her; die Bugwelle vor den
Kugeln wird ständig größer, so daß es zu einem ständigen
Kraftanstieg kommt, bis Brucherscheinungen in der Verbindung
auftreten.
Aufgabe der Erfindung ist, die Scherkörper so zu gestalten, daß sie zur
Erzielung einer gleichmäßigen Kraftübertragung im stabförmigen Körper
Nuten ohne nennenswerte Bugwellen und Querrisse erzeugen.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs angegebenen Art
durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles des Patentanspruches
1 gelöst.
Diese Lösung sieht in Weiterentwicklung des Standes der Technik
nach der DE-OS 31 28 419 vor, an eine Rundung z. B.
Kugelsegmentfläche eine Schrägfläche z. B. Zylinderfläche
anzuschließen.
Einen weiteren Gegenstand der Erfindung bildet eine Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens, bei welcher erfindungsgemäß
der stabförmige Körper an zumindest einer Stelle ein Widerlager
für einen Scherkörper aufweist, daß eine vom stabförmigen Körper
durchsetzte Halterung mit einer Auflage für den Scherkörper
versehen ist, daß die Scherkörper als Walzen oder Bolzen
ausgebildet sind und mit mindestens einer angerundeten Stirnfläche
versehen sind. Durch diese Maßnahmen wird eine möglichst konstante
Verschiebungskraft in der nachgiebigen Verbindung erreicht.
Vorteilhaft ist das Widerlager im stabförmigen Körper durch
Einpressungen oder in Form einer Nut gebildet. Ein Widerlager
in Form von Einpressungen ist besonders für gerippte Stäbe von
Vorteil, da eine Zentrierung eines gerippten Stabes für die
Herstellung einer Nut schwierig ist. Außerdem wird bei
zugbelasteten Stäben infolge der lokalen Materialverfestigung
durch die Einpressungen, der Stab trotz Querschnittsverminderung
nicht oder nur geringfügig geschwächt. Eine Nut ist vorteilhaft,
wenn eine Vielzahl von Scherkörpern am Stabumfang angeordnet ist.
Durch die Nut ist auch der Stab in Verbindung mit den Scherkörpern
fixiert, was besonders für Transportzwecke von Vorteil ist.
Je nach Verwendungszweck ist es vorteilhaft, den stabförmigen
Körper glatt oder mit Rippen oder mit Gewinde zu versehen bzw.
rohrförmig auszubilden.
Damit die Anker weniger weit in den Hohlraum hineinragt, ist
es von Vorteil, wenn bei Ankern ein eingerollter bzw. abgebogener
Stabüberstand vorgesehen ist.
Um das plastische Verformungsvermögen des Stabes sowie dessen
volle Tragfähigkeit zu nützen, ist es zweckmäßig, wenn bei Ankern
ein Endanschlag in Form einer Aufstauchung oder ein durch eine
Quetschung verbreitertes Ende oder zusätzlich ein Quetschring
vorgesehen ist.
Je nach Verwendung ist es zweckmäßig, die Halterung topfförmig,
ringförmig oder rohrförmig auszubilden. Um die Scherkörper in
Position zu halten, und ihnen eine Einbettung zu gewährleisten,
ist es zweckmäßig die Halterung mit Kanälen bzw. Nuten als
Auflage für die Scherkörper zu versehen.
Um die Scherkörper gegen Herausschieben zu sichern, können die
Scherkörper mit Außengewinden und die Halterung mit entsprechendem
Innengewinde versehen werden. Eine andere Sicherung gegen
Hinausschieben des Scherkörpers bietet eine Maßnahme, nach
welcher die Scherkörper mit Druckschrauben in der Lage gehalten
sind.
Um eine möglichst konstante Verschiebungskraft in der nachgiebigen
Verbindung zu erreichen, ist es bei Verwendung von Walzen oder
Bolzen als Scherkörper vorteilhaft, die Achsen der Walzen oder
Bolzen schräg zur Achse des stabförmigen Körpers anzuordnen. Aus
dem gleichen Grund ist es wichtig den in den stabförmigen Körper
hineinreichenden Teil des walzen- oder bolzenförmigen Scherkörpers
zumindest teilweise abzurunden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung erläutert.
Hierbei zeigen
Fig. 1 und 2 eine Ausführungsart mit einem druckbelasteten
rohrförmigen Stab, Walzen als Scherkörper und einer
ringförmigen Halterung vor Verschiebungsbeginn
bzw. nach erfolgter Verschiebung. Die
Fig. 3 zeigt eine Ausführungsart mit einem gerippten Ankerstab
mit eingerolltem Ende und einem Ankerkopf mit
bolzenförmigen Scherkörpern. Die
Fig. 4 zeigt den Ankerkopf gemäß dem Schnitt IV-IV der
Fig. 3. Die
Fig. 5 zeigt eine Ausführungsart, bei der die Halterung
rohrförmig ist, und
Fig. 6 eine Ausführungsart als Senkstütze, bei der der
stangenförmige Körper mit einem Gewinde versehen
ist. Die in den Fig. 4, 5 und 6 gezeigten
Ausführungsarten sind in einem Zustand dargestellt,
in welchem der Stab in der Halterung noch unverschoben
ist.
Um gleichförmige Rillen größerer Tiefe und damit eine hohe
gleichmäßige Kraftübertragung in der Verbindung zu erreichen, ist
in Fig. 1 eine Konstruktion dargestellt, bei der Bugwellen
vermieden werden, wie sie z. B. bei der Verwendung von Kugeln als
Scherkörper auftreten. Bei Fig. 1 werden Walzen 10 als Scherkörper
verwendet, deren Achse schräg zur Achse des Stabes geneigt und
deren Ende abgerundet ist. Derartig angeordnete Walzen bilden bei
einer Verschiebung des Stabes 1 gegenüber der Halterung 3 in Stab 1
Rillen, indem sie Stabmaterial vor allem seitlich verdrängen und
allenfalls nur unbedeutende geringfügige Bugwellen ausbilden, wie
aus Fig. 2 erkennbar ist. Um in den Rillen 7 Querrisse zu
vermeiden, die eine ungleichmäßige Kraftübertragung in der
Verbindung bewirken, ist es wichtig, die walzenförmigen Scherkörper
an jenem Ende, das in das Material des Stabes 1 hineinreicht,
abzurunden.
Die Fig. 1 und 2 zeigen zwei Zustände einer nachgiebigen
Verbindung mit einem dickwandigen, druckbelasteten Rohr
(Pfeil P) als stabförmigen Körper 1. Derartige nachgiebige
Verbindungen können beispielsweise als Stauchelemente zwischen
einzelnen Teilen einer druckbelasteten Konstruktion angeordnet
sein, um deren Nachgiebigkeit zu erhöhen oder beispielsweise
bei Vorspannankern eines kriechgefährdeten Hanges Verwendung
finden. Das Stauchelement ist dabei zwischen dem abzustützenden
Hang und dem Vorspannkopf des Ankers angeordnet und von der
vorgespannten Ankerstange durchsetzt.
Fig. 1 zeigt einen Zustand der nachgiebigen Verbindung, bei dem
noch keine Verschiebung des stabförmigen Körpers 1 in der
Halterung 3 stattgefunden hat, und Fig. 2 einen Zustand,
nachdem sich der stabförmige Teil 1 entsprechend der
Belastungsrichtung P bereits in der Halterung 3 verschoben
hat und dabei die Walzen 10 Rillen 7 mit seitlichen Wülsten 8
im Stab 1 geformt haben. Die Bohrung 4 ist so groß gewählt, daß
sich die Wülste 8 frei ausbilden können. Die Halterung 3 hat die
Form eines Ringes. Sie ist mit z. B. vier zylindrischen,
gleichsinnig zur Achse der Halterung geneigten Kanälen 11 versehen,
deren jeder eine Walze 10 - den Scherkörper - aufnimmt. Die
Walzen bestehen vorzugsweise aus durchgehärtetem Stahl, wie sie auch
für Wälzlager Verwendung finden. Durch die Tiefe der Kanäle 11 ist
festgelegt, wie weit die Walzen 10 in den Querschnitt des Stabes 1
hineinreichen. Die Durchmesser der Kanäle 11 und der Walzen 10 sind
so gewählt, daß die Walzen 2 fest in den Kanälen sitzen und dadurch
nicht aus der Halterung 3 herausfallen können. Wenn besondere
Sicherheit für die richtige Lage der Scherkörper gewünscht wird,
können Druckschrauben 12 vorgesehen werden, welche unmittelbar auf
die Walzen 10 einwirken. Die Kanäle 11 sind hierzu am äußeren Ende mit
Gewinde 13 versehen (vgl. Fig. 1 und 2, rechter Teil).
Es ist sogar auch möglich, die Walzen selbst mit Außengewinde zu
versehen und in die mit Gewinde versehenen Kanäle einzuschrauben.
Damit wird nicht nur eine völlige Sicherheit gegen Herausfallen der
Walzen erreicht, sondern es kann von vornherein die
Eindringtiefe der Walzen in den Körper 1 (bzw. in dessen
Vertiefungen) geregelt werden.
Andere Möglichkeiten, die Walzen 10 in den Kanälen 11 zu
fixieren, bestehen beispielsweise darin, die Kanäle 11 vor oder
auch nach dem Einbringen der Walzen 10 in die Kanäle 11 lokal so
zu verformen, daß zum Ausschieben der Walzen 11 eine
Kraftaufwendung erforderlich ist. Die Walzen können auch mit
einer Ringnut zur Aufnahme eines Ringes versehen werden, der sich
beim Einschieben der Walze 10 in den Kanal 11 verquetscht. Die
Halterung 3 kann auch mit einer Abdeckung versehen werden, die
die Kanäle 11 zumindest teilweise verschließt und die Walzen 15
in der gewünschten Lage hält. Die Scherkörper nach Fig. 3 weisen
die Form eines Bolzens 15 aus einem Zylinder und einer Halbkugel
gleichen Durchmessers auf. Eine derartige Form des Scherkörpers
eignet sich beispielsweise auch besonders für gerippte Stäbe.
Fig. 3 stellt einen Anker - beispielsweise zur Sicherung von
Hohlräumen im Berg- und Tunnelbau - dar, dessen stabförmiger
Körper 1 aus einer Stahlstange besteht, die zur besseren Haftung
im Gebirge Rippen 16 aufweist, und deren luftseitiger Überstand
17 eingerollt wurde, damit der Anker weniger weit in den Hohlraum
hineinragt. Wandern die den Hohlraum umgebenden Schichten des
Gebirges in den Hohlraum hinein, so muß der Anker, dessen
bergseitiges Ende in stabilen Gebirgsschichten fest verankert
ist, seine Länge vergrößern, um nicht zu Bruch zu gehen. Dies wird
durch Entrollen des luftseitigen - zunächst eingerollten -
Überstandes ermöglicht. Eine derartige Konstruktion eignet sich
besonders bei größeren Gebirgsdeformationen.
Um den Entrollvorgang des luftseitigen Überstandes 17 des Stabes 1
in vorgegebener Weise vor sich gehen zu lassen, kann z. B. eine
Walze 18 angeordnet werden, auf die sich der eingerollte
Überstand 17 beim Entrollvorgang abstützt. Die Walze 18 selbst
stützt sich über Streben, die in Fig. 1 nicht dargestellt sind,
auf die Halterung 3 ab.
Ein eingerollter Überstand 17 wird sinnvoller Weise nur dann
angeordnet werden, wenn große Gebirgsdeformationen und damit
große Verschiebungen des Stabes 1 in der Halterung 3 zu erwarten
sind und ein großer Überstand des Stabes 1 stören würde. In anderen
Fällen wird der überstehende Stabteil nur abgebogen werden, oder er
bleibt gerade. Dort, wo etwa eine Verletzungsgefahr durch den
Stabüberstand besteht, kann dieser mit einem weichen Material
wie z. B. Schaumstoff umhüllt werden.
Die Zugkräfte, unter denen sich der Stab in der Halterung 3
verschiebt, können durch die konstruktive Ausbildung der
Verbindung, so z. B. durch die Eindringtiefe der Bolzen 15 in den
Stab 1 bzw. die Anzahl der Bolzen 15, festgelegt werden. Um
Brüche des Stabes 1 bei Verschiebungen in der Halterung 3 zu
vermeiden, wird das Stabmaterial des Stabes 1 sinnvollerweise
nur etwa bis zu dewssen Streckgrenze ausgenützt werden, so daß
noch ein plastisches Verformungsvermögen des Stabes bis zu
dessen Bruch verbleibt. Um dieses plastische Verformungsvermögen
des Stabes sowie dessen volle Tragfähigkeit zu nutzen, ist ein
Endanschlag 19 und 20 am Stab 1 vorgesehen, über den sich der
Stab 1 nach Verschiebungen in der Halterung 3 entsprechend dem
Stabüberstand auf die Bolzen 15 bzw. die Halterung 3 abstützt.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Endanschlag wurde das Stabende
19 senkrecht zur Stabachse gequetscht, so daß sich das Stabende
verbreiterte, und zur Erhöhung der Kraftübertragung ein
Quetschring 20 vorgesehen. Eine andere Möglichkeit, einen
Endanschlag herzustellen, besteht beispielsweise darin, das
Stabende kalt oder warm aufzustauchen.
Die Halterung 3, in Fig. 3 im Schnitt und in Fig. 4 in der
Draufsicht dargestellt, ist, wie in Fig. 1 und 2, mit Kanälen
11 versehen, die jedoch entsprechend der Form der Bolzen an
ihrem Ende ausgerundet sind. Der Stab 1 verfügt über eingepreßte
Vertiefungen 2, in die die Bolzen 15 hineinragen. Die
Vertiefungen 2 können auch eingefräst, eingeschliffen oder
eingedreht sein und auch eine andere Form als in Fig. 3
aufweisen, z. B. als Nut ausgebildet sein. Die Halterung 3 stützt
sich über die Ankerplatte 21 auf das Gebirge 22 ab.
Im folgenden wird auf die wesentlichen Unterschiede und Vorteile
der gegenständlichen nachgiebigen Verbindung gegenüber den bei
Ankern bekannten Ziehdüsenkonstruktionen eingegangen. Beim
Durchziehen eines Ankerstabes durch eine Ziehdüse wird der
Durchmesser des Stabes verringert. Die Querschnittsverjüngung
erfolgt über die gesamte Umfangslinie des Ankerstabes; es
entsteht ein glatter Stab geringeren Durchmessers. Bei der
gegenständlichen Erfindung hingegen dringen die Scherkörper
nur an einzelnen Stellen des Stabumfanges in das Stabmaterial
ein und es bilden sich bei einer Verschiebung des Stabes in
der Verbindung Rillen im Stab aus. Die Scherkörper verdrängen
das Stahlmaterial im Unterschied zur Ziehdüse vor allem seitlich.
Die gegenständliche Erfindung hat dadurch für nachgiebige
Verbindungen gegenüber einer Ziehdüse wesentliche Vorteile.
Die gegenständliche Erfindung eignet sich in gleicher Weise
für zugbelastete nachgiebige Verbindungen und wie auch für
druckbelastete nachgiebige Verbindungen, während sich eine
Ziehdüsenverbindung im wesentlichen nur für Zuglasten eignet.
Bei einer Ziehdüsenverbindung muß die gesamte Innenfläche
der Düse verschleißfest sein, während dies bei der
gegenständlichen Verbindung nur die einzelnen Scherkörper sein
müssen, die überdies über eine nur einfache geometrische Form
zu verfügen brauchen.
Durch die gegenständliche Verbindung kann die Gesamtkonstruktion
eines nachgiebigen Ankers vereinfacht bzw. eine Schwächung des
Ankerstabes weitgehend aufgehoben werden. Während ein mit einer
Ziehdüsenverbindung aus einem ungeteilten Ziehring ausgestatteter
Anker über einen Ankerstab aus einem dünneren Stabteil, auf den
die Ziehdüse aufgeschoben ist, und über einen dickeren Stabteil,
der in der Ziehdüse verjüngt wird, verfügen muß, kann bei der
gegenständlichen Verbindung der Ankerstab einen gleichbleibenden
Durchmesser aufweisen, der nur an einer Stelle mit z. B.
eingepreßten Vertiefungen zur Aufnahme der Scherkörper versehen
ist. Bei einer Ziehdüsenverbindung mit einem geteilten Ziehring
muß der Stab an einer Stelle zur Aufnahme der beiden Ziehring-
Halbschalen mit einer um den Stab umlaufenden Ringnut versehen
werden, während bei der gegenständlichen Verbindung nur einzelne
Einpressungen im Stab vorgenommen werden müssen.
Die Höhe der Kraftübertragung ist bei der gegenständlichen
Erfindung bei einem vorgegebenen Ankerstab durch die Form und
die Anzahl der Scherkörper und deren Eindringtiefe in das
Stabmaterial, bei einer Ziehdüsenkonstruktion hingegen durch
das Maß der Stabverjüngung festlegbar. Bei gleichen
Anforderungen an die Tragfähigkeit der Verbindung können bei
der gegenständlichen Erfindung die Herstellungstoleranzen der
Verbindungsteile größer sein. Auch sind Abstufungen in der
Tragfähigkeit z. B. durch die Wahl der entsprechenden Stückzahlen
an Scherkörpern in der Verbindung leicht erreichbar.
Fig. 5 zeigt im Längsschnitt ein verlängerbares Zugelement am
Beispiel eines im Bohrloch verschwenkten Ankers. Der stabförmige
Körper 1 - der Zuganker - liegt in einem Bohrloch 23, das zum
Bohrlochmund hin einen vergrößerten Durchmesser aufweist. Die
Halterung 3 ist als dickwandiges Rohr ausgebildet. In der
Rohrwand sind mehrere zur Längsachse des Rohres geneigte Kanäle
11 vorgesehen, welche die Bolzen 15 als Scherkörper aufnehmen.
Diese Bolzen 15 reichen in die eingepreßten Vertiefungen 2
des Stabes 1 hinein, der am Stabende, das zum Bohrlochmund
hin gerichtet ist, einen Endanschlag 24 in Form einer
Aufstauchung aufweist. Das in Fig. 5 obere Ende des Rohres
ist mit Innengewinde 25 versehen und nimmt einen Verbindungsbolzen
26 mit Vierkant-Ende 27 auf. Dieser wird bei der Montage so weit
eingeschraubt, bis er auf das aufgestauchte Ende 24 des Zugankers
drückt, so daß die Bolzen 15 sicher in ihrer Lage gehalten
werden, und gegen Herausfallen aus den Kanälen 11 gesichert sind; über
eine Mutter 28 wird die Verbindung zwischen dem Verbindungsbolzen
26, einer Ankerplatte 21 und dem Gebirge 22 hergestellt.
Das in Fig. 5 dargestellte verlängerbare Zugelement ist in
geringer Modifikation auch für nachgiebige Abspannungen geeignet.
Fig. 6 zeigt im Längsschnitt eine Senkstütze mit
Anspannvorrichtung. Der Stab 1 ist mit einem Gewinde 29, einer
umlaufenden Nut 30, in die die bolzenförmigen Scherkörper 15
hineinreichen, und einer Führung 31 versehen. Die Halterung
3 ist rohrförmig und verfügt über Kanäle 11 zur Aufnahme der
Bolzen 15. Durch Verdrehen der Vorrichtung 32, die über ihr
Innengewinde 33 auf den Stab 1 aufgeschraubt ist, bzw. durch
Verdrehen des Stabes 1 kann die Senkstütze gegen die Widerlager
34 verspannt werden. In Fig. 6 ist die Senkstütze in einem
Zustand dargestellt, bei dem der Stab 1 noch nicht in die
Halterung 3 hineingepreßt ist. Der strichliert dargestellte
Teil des verschobenen Stabes 1 gibt an, wie weit der Stab 1
in die Halterung unter Druck hineingepreßt werden kann. Die
Bolzen 15 formen dabei im Stab 1 die Rillen 7.
Die in Fig. 6 dargestellte Senkstütze kann in bekannter Weise
z. B. im Bergbau zum Abstützen der Hangenden eingesetzt werden.
In modifizierter Form eignen sich die Senkstützen aber auch
als Stützfüße bzw. als nachgiebige Verbindungen beim Bogenausbau
bzw. zum Abspreizen von Bögen. Dabei kann die Anspannvorrichtung
als Montagehilfe dienen. Eine andere Anwendungsmöglichkeit
besteht beispielsweise beim Beton- oder Stahlringausbau von
Hohlräumen im Tunnel- und Bergbau. Die Senkstützen würden
dabei zwischen einzelnen Ringelementen als anspannbare
Stauchelemente angeordnet sein, um eine Nachgiebigkeit des
Ringausbaues zu bewirken. Eine weitere Anwendungsmöglichkeit
besteht beispielsweise darin, die Senkstützen bei
setzungsgefährdeten Bauwerken, etwa in Bergsenkungsgebieten,
z. B. zwischen den Bauwerkstützen und dem Bauwerksfundament
einzubauen, um auch bei größeren ungleichmäßigen Setzungen
eine Überlastung einzelner Teile der Tragkonstruktion des
Bauwerkes zu verhindern.
Es wurden im Vorangegangenen die Anwendungsmöglichkeiten des
gegenständlichen Verfahrens zur Erzielung von nachgiebigen
Verbindungen nur beispielhaft angeführt. Ebenso wurde die
Ausbildung des Stabes 1, der Halterung 3 und insbesondere der
Scherkörper nur beispielhaft behandelt. Die Beschreibung der
Scherkörper beschränkte sich auf einfache geometrische Formen,
wie Walzen und Bolzen. Anders geformte Scherkörper, die ihre
Aufgabe, bei einer Verschiebung des Stabes 1 in der Halterung 3
Rillen 7 in dem Stab 1 zu formen, erfüllen, sind ebenfalls
denkbar.
Claims (12)
1. Verfahren zur Erzielung einer nachgiebigen Verbindung zwischen
einem metallischen stabförmigen Körper und einer ihn umgebenden
Halterung mit in dieser geführten und in die lichte
Weite derselben hineinragenden Scherkörpern insbesondere für Ausbauzwecke im Bergbau und Tunnelbau, dadurch gekenn
zeichnet,
daß jeder Scherkörper (10, 15) mit einer abgerundeten und einer an
schließenden, unter einem spitzen Winkel zur Stabachse verlaufenden
Fläche das Material vor allem quer zur durch die Verschiebung des
stabförmigen Körpers (1) entstehenden Rille (7) verdrängt.
2. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der stabförmige Körper (1) an
zumindest einer Stelle ein Widerlager für einen Scherkörper
(10, 15) aufweist, daß eine den stabförmigen Körper umgebende
Halterung (3) mit einer Auflage für den Scherkörper
(10, 15) versehen ist, daß die Scherkörper als Walzen oder Bolzen
ausgebildet sind und mit mindestens einer abgerundeten Stirnfläche
versehen sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Widerlager im stabförmigen Körper (1) durch Einpressungen (2)
oder in Form einer Nut (30) gebildet ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
stabförmige Körper (1) eine glatte Oberfläche aufweist oder mit
Rippen (16) oder einem Gewinde (29) versehen oder rohrförmig ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei
Ankern ein eingerollter bzw. abgebogener Stabüberstand, ein
Endanschlag in Form einer Aufstauchung (24) oder ein durch eine
Quetschung verbreitertes Ende (19) vorgesehen ist.
6. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß bei
Ankern zusätzlich ein Quetschring (20) vorgesehen ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung (3) topfförmig, ringförmig oder rohrförmig ausgebildet
ist.
8. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung (3) mit Kanälen (11) bzw. Nuten als Auflage für die
Scherkörper versehen ist.
9. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung (3) Kanäle mit Innengewinde (13) aufweist.
10. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bolzen oder Walzen zumindest teilweise Außengewinde aufweisen.
11. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Scherkörper mit Druckschrauben (12) in der Lage gehalten sind.
12. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Achsen der Bolzen oder Walzen schräg zur Achse des Stabes (1)
geneigt sind.
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