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DE3342430C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3342430C2
DE3342430C2 DE3342430A DE3342430A DE3342430C2 DE 3342430 C2 DE3342430 C2 DE 3342430C2 DE 3342430 A DE3342430 A DE 3342430A DE 3342430 A DE3342430 A DE 3342430A DE 3342430 C2 DE3342430 C2 DE 3342430C2
Authority
DE
Germany
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access code
code
monitoring system
stations
access
Prior art date
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Expired
Application number
DE3342430A
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English (en)
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DE3342430A1 (de
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John Lindsay Edinburgh Gb Galloway
Timothy Richard Frederick Balerno Midlothian Gb Hankins
Ian Alexander Kirkliston Westlothian Gb Owers
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Carrier Fire and Security UK Ltd
Original Assignee
RACAL-GUARDALL (SCOTLAND) Ltd NEWBRIDGE MIDLOTHIAN GB
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Publication date
Application filed by RACAL-GUARDALL (SCOTLAND) Ltd NEWBRIDGE MIDLOTHIAN GB filed Critical RACAL-GUARDALL (SCOTLAND) Ltd NEWBRIDGE MIDLOTHIAN GB
Publication of DE3342430A1 publication Critical patent/DE3342430A1/de
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Publication of DE3342430C2 publication Critical patent/DE3342430C2/de
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    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B25/00Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems
    • G08B25/01Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium
    • G08B25/10Alarm systems in which the location of the alarm condition is signalled to a central station, e.g. fire or police telegraphic systems characterised by the transmission medium using wireless transmission systems
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
    • G08B26/00Alarm systems in which substations are interrogated in succession by a central station
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08BSIGNALLING OR CALLING SYSTEMS; ORDER TELEGRAPHS; ALARM SYSTEMS
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    • G08B25/007Details of data content structure of message packets; data protocols

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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zum Verhindern von Interferenzen zwischen Signalen benachbarter Überwa­ chungsanlagen nach den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 7.
Aus der US-PS 41 91 948 ist es bekannt, drahtlose Verbindungen zwischen den Sensoren von Überwachungsanlagen und einer Zentralstation vorzusehen, wobei die Signale durch einen der betreffenden Überwachungs­ anlage zugeordneten Zugangskode identifiziert werden. Von den Sensoren einer Überwachungsanlage ausgestrahlte Signale können jedoch durch den Empfang durch eine nicht zugehörige Zentralstation störende Interferen­ zen hervorrufen, da nicht sichergestellt ist, daß jede Zentrlstation nur auf Signale von ihren eigenen Sensoren anspricht. Dieses Problem ist im übrigen unabhängig von der Art des Übertragungsweges der Signale.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Vorrich­ tung nach den Oberbegriffen der Ansprüche 1 bzw. 7 zu schaffen, bei de­ nen sichergestellt wird, daß die Zentralstationen insbesondere dann, wenn neue Überwachungsanlagen hinzukommen, nur auf die Sensoren der je­ weils zugehörigen Überwachungsanlagen ansprechen.
Diese Aufgabe wird entsprechend den kennzeichnenden Teilen der Ansprüche 1 oder 4 bzw. 7 oder 10 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in den Abbildungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Fig. 1 zeigt ein Blockdiagramm mehrerer verschiedener Überwachungsanlagen.
Fig. 2 zeigt ein Blockdiagramm einer Station einer Über­ wachungsanlage.
Fig. 3 zeigt ein Blockdiagramm von Digitaldaten, welche die zu übertragenen Signale bilden.
Fig. 4 und 5 sind Blockdiagramme von unterschiedlichen Formen von Zentralstationen.
Fig. 1 zeigt zwei der Überwachungsanlagen an zwei Anlageorten S 2 bzw. S 2, beispielsweise benachbarte Appartements oder Wohnungen. Jede Überwachungsanlage umfaßt eine Mehrzahl von Sensoren S 1-1, S 1-2 . . . S 1-8 (für S 1) und S 2-1, S 2-2 . . . S 2-8 (für S 2) sowie eine zugeordnete Zen­ tralstation MS 1 (für S 1) bzw. MS 2 (für S 2).
Jeder Sensor ist so ausgebildet, daß er einen bestimmten Vor­ gang überwacht, beispielsweise das Vorhandensein eines Eindringlings oder Feuer oder Rauch oder das Entweichen von Gas oder Wasser und hier­ für können irgendwelche geeigneten Mittel verwendet werden, über die ein entsprechendes elektrisches Signal erzeugt werden kann. Wie in Diagramm­ form in Fig. 2 angedeutet ist, kann deshalb beispielsweise ein solcher Sensor (z. B. Sensor S 1-1) ein Kontaktkissen 5 in Form einer dünnen Matte umfassen, die unter einen Fußbodenbelag nahe einer Tür oder einem Fen­ ster plaziert ist, so daß das Gewicht eines Eindringlings ein Paar von Kontakten schließt und damit einen Schaltkreis zwischen einem Paar von Leitungen 6 und 7 unter Erzeugung eines elektrischen Signals an einer Eingangseinheit 8 überbrückt. Das resultierende Signal wird durch eine Kodier- und Zeitlageeinheit 12 kodiert und zu einem Funksender 14 zwecks Übertragung weitergeleitet, wobei die Übertragung über Funk zu der zuge­ ordneten Zentralstation MS 1 erfolgt, wofür eine Senderantenne 16 vorge­ sehen ist. Die gesamte Anordnung würde so ausgelegt werden, daß sie so klein und wenig störend wie möglich ist. Eine Batterie 17 liefert die Leistung, wobei jedoch die entsprechenden Stromversorgungsanschlüsse nicht gezeichnet sind.
Vorteilhafterweise wird das Signal in Digitalform übertragen. Fig. 3 zeigt eine Form, die das übertragene Signal haben kann. Das Si­ gnal umfaßt einen ersten Block B 1, der als Zugangskode bezeichnet werden soll und die Form von acht Bits hat. Der Zugangskode identifiziert die entsprechende Anlage, das heißt identifiziert den Sensor als zu S 1 bzw. S 2 (in diesem Beispiel) gehörig. Der nächste Teil des Signals ist ein Block B 2 in Form eines Zonenkodes aus vier Bits, welcher die Zone inner­ halb der Anlage S 1 bzw. S 2 identifiziert, in welcher der betreffende Sensor positioniert ist, beispielsweise ein bestimmtes Zimmer in einer Wohnung. B 3 des Signals umfaßt ebenfalls vier Bits und ist der Sensorkode, welcher den betreffenden Sensor selbst identifiziert.
Schließlich stellt der Block 4, wiederum aus vier Bits beste­ hend, die eigentlichen Daten dar, d. h. die Information bezüglich des Zu­ stands des Kontaktkissens 5 in dem obigen Beispiel.
Der Zugangskode (Block B 1) stellt demgemäß sicher, daß jede Zentralstation nur auf ihre "eigenen" Sensoren anspricht, d. h. Sensoren an ihrem Anlageort. Die Kodier- und Zeitlageeinheit 12 in jedem Sensor ist demgemäß vorprogrammiert, um den zu übertragenden Daten die entspre­ chenden Zugangs-, Zonen- und Sensorkodes voranzustellen.
Jede Zentralstation ist außerdem so vorprogrammiert, daß sie nur auf Daten reagiert, welchen der Zugangskode, entsprechend dem Anla­ geort, in welchem sie sich befindet, vorausgeht, und auf diese Weise wird sie daran gehindert, in unkorrekter Weise auf Daten anzusprechen, die von Sensoren in benachbarten Anlageorten herrühren, weil denen na­ türlich ein abweichender Zugangskode vorausgeht.
Fig. 4 zeigt die Zentralstation in Blockform. Sie umfaßt eine Empfangsantenne 20 und einen Empfangsschaltkreis 22 zum Empfang und zur Verarbeitung der abgestrahlten Digitalsignale von den Sensoren in dem zugeordneten Anlageort. Diese Einheit würde auch ansprechen auf Signale, die von Sensoren in benachbarten Anlageorten übertragen werden. Die emp­ fangenen Signale gelangen dann zu einer Demodulationseinheit 24, welche die Funksignale in Digitalform demoduliert und Funksignale unkorrekten Formats zurückweist (z. B. Signale, die durch Modulation einer abweichen­ den Form übertragen werden und von anderen benachbarten Funkquellen her­ rühren). Die demodulierten Signale gelangen dann zu einer Erkennungsein­ heit 26, welche den Zugangskode der empfangenen Signale im Hinblick auf den für den betreffenden Anlageort vorprogrammierten Zugangskode über­ prüft. Wenn die Erkennung positiv ist, werden die Signale zu einer Daten­ extraktionseinheit 28 übertragen, welche den Datenteil des übertragenen Signals extrahiert und eine entsprechende Ausgangsnachricht auf eine Leitung 30 gibt, wobei diese Nachricht normalerweise die Identität des Sensors und seinen Zustand umfaßt.
Die Leitung 30 kann an eine entsprechende Einrichtung für eine entsprechende Reaktion etwa um einen Geräuschalarm oder eine andere Form von Alarm auszulösen und/oder die Übertragung des Signals zu einem ent­ fernten Ort, angeschlossen sein.
Damit das System in der beschriebenen Weise arbeiten kann, ist es erforderlich, daß der Zugangskode, der für jeden Anlageort verwendet wird, von dem Zugangskode, der von allen benachbarten Anlageorten inner­ halb der Funkreichweite verwendet wird, abweicht. Dies ist relativ ein­ fach sicherzustellen, wenn alle Anlagen gleichzeitig installiert werden, beispielsweise während der Errichtung des Gebäudes, in dem sie unterzu­ bringen sind. In der Praxis ist dies jedoch sicherlich nicht immer der Fall.
Damit eine neue Überwachungsanlage in der Lage ist, automatisch ihren Zugangskode so auszuwählen, daß er von den Zugangskodes aller be­ reits existierenden Überwachungsanlagen innerhalb des Funkbereichs ab­ weicht, enthält jede Zentralstation einen Sendeschaltkreis zusätzlich zu den bereits beschriebenen Empfangsschaltkreisen.
Wie in Fig. 4 dargestellt ist, umfaßt jede Zentralstation eine Steuereinheit 40, die über eine Leitung 42 manuell aktivierbar ist, da­ mit ein Kodierer 44 ein kodiertes Digitalsignal auf einer Leitung 46 er­ zeugt. Dieses Digitalsignal ist in Form eines Kodes, der ein ähnli­ ches Format besitzt wie der Zugangskode von Block 1 in Fig. 3, jedoch ein vorgegebenes Format besitzt, das von allen Zentralstationen erkenn­ bar ist. Die Digitalsignale auf Leitung 46 repräsentieren diesen "Sy­ stemkode", der den Modulationsschaltkreis in einem Sender 48 steuert, wobei die resultierenden Signale von einer Senderantenne 50 abgestrahlt werden.
Wenn eine neue Anlage vorgesehen wird, beispielsweise zur In­ stallation am Anlageort S 3 (Fig. 1), setzt die Installationsfirma zu­ nächst den Zugangskode der neu einzubauenden Zentralstation (im Beispiel MS 3) auf einen willkürlich festgelegten Wert und dieser wird in die Er­ kennungseinheit 26 (Fig. 4) durch manuelle Einstellungen (nicht darge­ stellt) eingegeben. Der Installateur aktiviert dann die Steuerleitung 42 (s. Fig. 4) und die Zentralstation überträgt demgemäß den Systemkode zu den anderen Anlagen (S 1 und S 2 in diesem Falle) innerhalb der Funkreich­ weite.
Der Systemkode wird von den Zentralstationen MS 1 und MS 2 emp­ fangen und nach Demodulation zu der entsprechenden Erkennungseinheit 26 übertragen, die so programmiert ist, daß sie auf ihn reagiert (zusätz­ lich dazu, daß sie programmiert ist, auf ihren zugeordneten Zugangskode anzusprechen, wie bereits erwähnt). Im Ansprechen auf die Erkennung des Systemkodes gibt die Erkennungseinheit 26 (Fig. 4) in jeder Zentralsta­ tion MS 1 und MS 2 ihren eigenen Zugangskode über eine Leitung 60 auf ei­ nen Kodierer 62, der ihn zu dem Sender 48 über ein Gatter 64 überträgt.
Wenn das Gatter 64 mittels eines Zeitgebers 66 entsperrt wird, wird der kodierte Zugangskode vom Sender 48 und der Antenne 50 zurück zu der neu­ en Zentralstation MS 3 übertragen.
Der Zweck des Gatters 64 besteht darin, zu verhindern, daß alle bereits installierten Zentralstationen innerhalb der Funkreichweite ih­ ren Zugangskode gleichzeitig zu der neuen Zentralstation übermitteln. Dies wird mittels des Zeitgebers 66 bewirkt, der das Gatter 64 nach ei­ ner Zeitverzögerung entsperrt, die bei jeder Zentralstation von dem Zah­ lenwert des entsprechenden Zusatzkodes abhängig gemacht worden ist. In dem betrachteten Beispiel mit einem Zusatzkode von acht Bits gibt es 256 unterschiedliche Zugangskodes und die von den entsprechenden Zeitgebern 66 erzwungenen Zeitverzögerungen hängen von der Position in der Reihen­ folge 1 bis 256 der entsprechenden Zugangskodes ab.
In der neuen Zentralstation MS 3 in diesem Beispiel werden dem­ gemäß alle Zugangskodes der bereits installierten Zentralstationen se­ riell über Antenne 20 (Fig. 4) empfangen. Nach Demodulation durch den Demodulator 24 gelangen sie über ein Gatter 68 zu einem Eingang eines Komparators 70. Der andere Eingang des Komparators 70 wird mit dem ur­ sprünglich eingestellten Wert des Zugangskodes für die neue Zentralsta­ tion über eine Leitung 72 gespeist. Gatter 68 und Erkennungseinheit 22 werden zu diesem Zweck während des Vorgangs durch Signale auf Leitungen 74 und 76 von der Steuereinheit 40 gesteuert.
Wenn der Komparator 70 Gleichheit zwischen einem einlaufenden Zugangskode und dem ursprünglich eingestellten Wert des Zugangskodes in der Erkennungseinheit 26 feststellt, wird ein Signal auf einer Leitung 78 erzeugt, welches den Zugangskode auf den nächsten Wert in der Serie 1 bis 256 inkrementiert. Der beschriebene Vorgang wird fortgesetzt. Wenn der Komparator 70 feststellt, daß der inkrementierte Zugangskode dersel­ be ist wie der nächste einlaufende Zugangskode, inkrementiert ein resul­ tierendes Signal auf Leitung 78 den Zugangskode in der Erkennungseinheit 26 wiederum. Dies wird fortgesetzt, bis der Zugangskode auf einen Wert gesetzt worden ist, der abweicht von jenen aller Zentralstationen inner­ halb des Funkbereichs.
Dieser Kode wird dem Installateur in irgendeiner geeigneten Weise signalisiert, der dann von Hand die Kodiereinheit 12 aller Senso­ ren auf denselben Zugangskode einstellt, die er einzubauen hat.
Da die bereits eingebauten Zentralstationen ihre Zugangskodes in numerischer Reihenfolge der Zugangskodes zu der neu zu installieren­ den Zentralstation übertragen, ergibt sich, daß, sobald die von der neu­ en Zentralstation empfangene Seriennummer des nächsten Zugangskodes die Seriennummer des Zugangskodes übersteigt, der sich gerade in der Erken­ nungeinheit 26 befindet, das Verfahren beendet werden kann, da die Se­ riennummer der Zugangskodes aller Zentralstationen, die noch ihre Zu­ gangskodes zu der neuen Zentralstation zu übertragen haben, höher sein werden.
Anstatt beispielsweise zunächst die neu einzubauende Zentral­ station auf einen willkürlich oder zufällig gewählten Zugangskode zu setzen, kann auf eine solche Auswahl verzichtet werden und dafür jeder empfangene Zugangskode (von den bereits installierten Zentralstationen) in einen Speicher eingespeichert werden (der dann den Komparator 70 nach Fig. 4 ersetzt). Wenn alle solchen Zugangskodes empfangen worden sind, wählt die neue Zentralstation ihren eigenen Zugangskode so, daß er von allen gespeicherten Zugangskodes abweicht.
In einer anderen Modifikation ist die neu zu installierende Zentralstation so ausgebildet, daß sie nicht einen Systemkode überträgt, sondern einen Anfangswert eines Zugangskodes (der willkürlich oder zu­ fällig wie oben beschrieben festgesetzt worden ist). Dem Zugangskode wird ein Systemkode folgen, welcher die Zonen- und Sensorzahlblöcke (Block B 2 und B 3, Fig. 3) ersetzt. Jede bereits installierte Zentralsta­ tion wird deshalb nur den übertragenen Zugangskode erfassen, wenn ihr eigener Zugangskode derselbe ist. Wenn eine solche, bereits installierte Zentralstation ihren eigenen Zugangskode erkennt, wird sie dann den Rest der übertragenen Information dekodieren und auf diese Weise feststellen, nämlich aus dem dekodierten Systemkode, daß die Übertragung eine Fest­ übertragung war. Sie wird demgemäß Informationen zurück zur neuen Zen­ tralstation zur Anzeige dafür übertragen, daß der ursprünglich gewählte Wert für den Zugangskode bereits in Benutzung war. Die neue Zentralsta­ tion wird dann ihren zunächst festgelegten Zugangskode ändern und den Prozeß wiederholen, und zwar solange, bis keine bereits installierte Zentralstation auf die Übertragung dieses Kodes anspricht. Dieses Ver­ fahren hat den Vorteil, daß es potentiell schneller als das oben be­ schriebene Verfahren ist, da nicht alle bereits installierten Zentral­ stationen eine Rückübertragung zur neuen Station vorzunehmen haben. Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform einer Zentralstation, die dazu verwendet werden kann, das gerade beschriebene Verfahren auszuführen.
Zunächst wird die Erkennungseinheit 26 der neuen Zentralstation auf einen willkürlich gewählten Zugangskode gesetzt. Wenn die Steuerein­ heit 40 über Leitung 42 aktiviert wird, gelangt dieser Zugangskode über ein Gatter 80, gesteuert über Leitung 82 von der Steuereinheit 40, zum Kodierer 44 und wird zu allen bereits installierten Zentralstationen übertragen.
Jede Zentralstation empfängt die Sendung in der beschriebenen Weise. Wenn eine von ihnen denselben Zugangskode wie der von der neuen Zentralstation ausgesandte Zugangskode aufweist, wird dies durch die Er­ kennungseinheit 26 erkannt. Letztere erkennt jedoch auch, daß die unmit­ telbar folgenden Daten den Systemkode darstellen (anstelle von Daten be­ züglich der Identität eines Sensors und eines Zustands). Die Zentral­ station spricht auf den Systemkode durch Ansteuern einer Leitung 88 an, welche einen Kodierer 90 aktiviert, damit der Sender 48 ein entsprechen­ des Signal zurück zur neuen Zentralstation übetragen kann.
Bei der neuen Zentralstation spricht die Erkennungseinheit 26 auf dieses Signal durch Ändern ihres Zugangskodes und Signalisierung an die Steuereinheit 40 über Leitung 92 an, um diesen beschriebenen Vorgang zu wiederholen. Dies wird fortgesetzt, bis die neue Zentralstation einen Wert für ihren Zugangskode gewählt hat, der kein Ansprechen von irgend­ einer bereits installierten Zentralstation mehr hervorruft.
Verschiedene Abwandlungen des beschriebenen Systems gemäß Fig. 5 können vorgenommen werden. Beispielsweise kann der Systemkode zuerst übertragen werden, unmittelbar gefolgt von dem willkürlich gewählten Zu­ gangskode. Alle Zentralstationen werden auf den Systemkode reagieren und in einen Betriebsmodus übergehen, in welchem sie den unmittelbar folgen­ den Zugangskode zwecks Feststellung untersuchen, ob er mit dem eigenen übereinstimmt, und ein entsprechendes Antwortsignal wird zu der neuen Zentralstation rückübertragen.
Oben wurde erläutert, daß die Funktionen von der neuen Zentral­ station ausgeführt werden, um bereits installierte Zentralstationen ab­ zufragen und auf diese Weise einen bisher unbenutzten Zugangskode für die neue Zentralstation auszuwählen; dies kann jedoch auch von einem Spezialsender ausgeführt werden, der von dem Installateur benutzt wird.
Zwar wurde bei dem beschriebenen System Funkübertragung verwen­ det, doch können die Merkmale des Systems auch benutzt werden bei einem abweichenden Übertragungsmodus, sofern bei diesem ein ähnliches Problem der möglichen, gegenseitigen Interferenz zwischen benachbarten Installa­ tionen besteht: Beispielsweise bei Verwendung von Infrarotstrahlung, Ul­ traschallschwingungen oder anderen entsprechenden Mitteln, einschließ­ lich auch bei verdrahteten Systemen, insbesondere mit Wechselstromträ­ gerleitungssystem, das heißt dann, wenn die Übertragung über das Wechselspannungsversorgungsnetz erfolgt.

Claims (12)

1. Verfahren zum Verhindern von Interferenzen zwischen Signa­ len benachbarter Überwachungsanlagen (S 1, S 2, S 3), jeweils umfassend eine zugordnete Gruppe von entfernten Stationen (z. B. S 1-1 bis S 1-8), die Informationen zu einer zugeordneten Zentralstation (z. B. MS-1) auf einem allen Stationen gemeinsamen Übertragungsweg übertragen, wobei die Signale durch einen der betreffenden Überwachungsanlage zugeordneten Zugangskode identifiziert sind, dadurch gekennzeichnet, daß von dem Ort einer neueingerichteten Überwachungsanlage (S 3) bei deren Neuinstallie­ rung durch deren Zentralstationen (MS-3) ein Systemkode ausgesandt wird, der von den Zentralstationen (MS-1, MS-2) aller benachbarten Überwachungsanla­ gen (S 1, S 2) innerhalb der Reichweite der neueingerichteten Überwa­ chungsanlage (S 3) erkennbar ist, daß mittels des Systemkodes die Zen­ tralstationen (MS-1, MS-2) aller jener benachbarter Überwachunsanlagen (S 1, S 2) dazu veranlaßt werden, ihre Zugangskodes zurück zu dem Ort der neueingerichteten Überwachungsanlage zu senden, und daß die rückgesand­ ten Zugangskodes ausgewertet werden und ein abweichender Zugangskode für die neueingerichtete Überwachungsanlage (S 3) ausgewählt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein willkürlicher Anfangswert für den Zugangskode der neueingerichteten Überwachungsanlage (S 3) gewählt wird, dieser willkürlich ausgewählte Anfangswert mit den Werten der rückübertragenen Zugangskodes verglichen wird, und der willkürlich gewählte Anfangswert solange verändert wird, bis er von allen rückübertragenen Zugangskodes abweicht.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß al­ le rückübertragenen Zugangskodes gespeichert, die Zugangskodes nach ih­ rer Speicherung überprüft und der abweichende Zugangskode ausgewählt wird.
4. Verfahren zum Verhindern von Interferenzen zwischen Signa­ len benachbarter Überwachungsanlagen (S 1, S 2, S 3), jeweils umfassend eine zugeordnete Gruppe von entfernten Stationen (z. B. S 1-1 bis S 1-8), die Informationen zu einer zugeordneten Zentralstation (z. B. MS-1) auf einem allen Stationen gemeinsamen Übertragungsweg übertragen, wobei die Signale durch einen der betreffenden Überwachungsanlage zugeordneten Zugangskode identifiziert sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kode, der einen laufenden Wert, ausgewählt für den Zugangskode einer neuein­ gerichteten Überwachungsanlage (S 3) repräsentiert, von dem Ort dieser neuen Überwachungsanlage (S 3) bei deren Neuinstallierung zusammen mit einem Systemkode ausgesandt wird, durch den die Zentralstationen (MS-1, MS-2) aller benachbarter Überwachungsanlagen (S 1, S 2), deren Zugangsko­ de derselbe ist wie der genannte laufende Wert, veranlaßt werden, eine entsprechende Information zurück zu dem genannten Ort zu übertragen und daß im Ansprechen auf den Empfang der übermittelten Information der ge­ nannte laufende Wert des Zugangskodes für die neueingerichtete Überwa­ chungsanlage (S 3) auf einen abweichenden laufenden Wert geändert wird und die vorgenannten Schritte solange wiederholt werden, bis keine In­ formationen von anderen Zentralstationen mehr eintreffen.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß als gemeinsamer Übertragungsweg eine Übertragung durch Funk oder Infrarotstrahlung verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß als gemeinsamer Übertragungsweg eine Übertragung über Drahtverbindungen, insbesondere über Wechselstrom führende Leitungen wie ein Stromversorgungsnetz verwendet wird.
7. Einrichtung zum Verhindern von Interferenzen zwischen Si­ gnalen benachbarter Überwachungsanlagen (S 1, S 2, S 3), wobei für jede Überwachungsanlage (S 1, S 2, S 3) eine zugeordnete Gruppe von entfernten Stationen (z. B. S 1-2 bis S 1-8) vorgesehen ist, die Informationen zu ei­ ner zugeordneten Zentralstation (z. B. MS-1) auf einem allen Stationen gemeinsamen Übertragungsweg übertragen, und die Signale durch einen der betreffenden Überwachungsanlage zugeordneten Zugangskode identifiziert sind, zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zentralstation (MS-3) einer neu eingerichteten Über­ wachungsanlage (S 3) eine Einrichtung zum Aussenden eines Systemkodes während der Neuinstallation umfaßt, der von den Zentralstationen (MS-1, MS-2) aller benachbarten Überwachungsanlagen (S 1, S 2) innerhalb der Reichweite der neueingerichteten Überwachungsanlage (S 3) erkennbar ist, wobei in jeder Zentralstation (MS-1, MS-2) aller benachbarten Überwa­ chungsanlagen (S 1, S 2) eine Einrichtung zum Antworten auf den Systemko­ de durch Aussenden ihrer Zugangskode zu dem Ort der neueingerichteten Überwachungsanlage (S 3) vorgesehen ist und letztere eine Einrichtung zum Analysieren der zurückgesandten Zugangskodes und Auswählen eines davon abweichenden Zugangskodes für die neueingerichtete Überwachungs­ anlage (S 3) aufweist.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die neueingerichtete Überwachungsanlage (S 3) eine Einrichtung zum Aus­ wählen eines willkürlichen Anfangswertes für ihren Zugangskode auf­ weist, wobei eine Einrichtung zum Vergleichen des ausgewählten Anfangs­ wertes mit den Werten der rückübertragenen Zugangskodes und eine Ein­ richtung zum Ändern des ausgewählten Anfangswertes, bis der Zugangskode von allen rückübertragenen Zugangskodes abweicht, vorgesehen sind.
9. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein Speicher zum Speichern aller rückübertragenen Zugangskodes und eine Einrichtung zum Überwachen aller gespeicherten Zugangskodes und Aus­ wählen eines abweichenden Zugangskodes vorgesehen sind.
10. Einrichtung zum Verhindern von Interferenzen zwischen Signalen benachbarter Überwachungsanlagen (S 1, S 2, S 3), wobei für jede Überwachungsanlage (S 1, S 2, S 3) eine zugeordnete Gruppe von entfernten Stationen (z. B. S 1-1 bis S 1-8) vorgesehen ist, die Informationen zu ei­ ner zugeordneten Zentralstation (z. B. MS-1) auf einem allen Stationen gemeinsamen Übertragungsweg übertragen, und die Signale durch einen der betreffenden Überwachungsanlage zugeordneten Zugangskode identifiziert sind, zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Zentralstation (MS-3) einer neu eingerichteten Über­ wachungsanlage (S 3) eine Einrichtung zum Auswählen eines laufenden Wer­ tes für den Zugangskode der neueingerichteten Überwachungsanlage (S 3) und zum Übertragen des laufenden Wertes vom Ort der neueingerichteten Überwachungsanlage (S 3) zusammen mit dem Systemkode umfaßt, wobei in jeder Zentralstation (MS-1, MS-2) aller benachbarter Überwachungsein­ richtungen (S 1, S 2) eine auf den Systemkode ansprechende Einrichtung vorgesehen ist, durch die jede Zentralstation (MS-1, MS-2) erkennt, ob ihr Zugangskode der gleiche wie der von der neueingerichteten Überwa­ chungsanlage (S 3) übertragene laufende Wert ist und bei Gleichheit eine entsprechende Information zur neueingerichteten Überwachungsanlage (S 3) zurücksendet, wobei in der neueingerichteten Überwachungsanlage (S 3) eine Einrichtung zum Empfang der Information und zum Ändern des laufen­ den Wertes des ausgesandten Zugangskodes auf einen abweichenden laufen­ den Wert sowie zum Rückübertragen von letzterem mit dem Systemkode und ferner eine Einrichtung zum Festhalten des endgültigen Wertes für den Zugangskode der neueingerichteten Überwachungsanlage (S 3) in Form des existierenden laufenden Wertes, wenn von den benachbarten Überwachungs­ einrichtungen (S 1, S 2) keine Informationen mehr eintreffen, vorhanden sind.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Übertragungsweg eine Funk- oder In­ frarotstrahlungsverbindung ist.
12. Einrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der gemeinsame Übertragungsweg eine Drahtverbin­ dung, insbesondere ein Wechselstrom führendes Leitungssystem wie ein Stromversorgungsnetz ist.
DE19833342430 1982-12-02 1983-11-24 Verfahren zur vermeidung von interferenzen zwischen benachbarten ueberwachungsanlagen und anlage zur durchfuehrung des verfahrens Granted DE3342430A1 (de)

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