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Baugruppenträger in Gestellbauweise
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Baugruppenträger in Gestellbauweise
mit an der Rückseite angeordneten Steckverbindungsteilen, in die dazu komplementäre
Steckverbindungsteile einschiebbarer Gerätebaueinheiten einsteckbar sind, einer
an der Rückseite im Abstand von den Steckverbindungsteilen angebrachten Abdeckung,
die zur Schaffung eines Zugangs zu den Steckverbindungsteilen in eine aufgeklappte
Stellung gebracht werden kann und Anschlußverbinder trägt, die an der Außenseite
der Abdeckung für den Anschluß äußerer Anschluß leiter und an der Innenseite der
Abdeckung für die Verbindung mit Anschlußelementen der Steckverbindungsteile ausgebildet
sind, und mit Verbindungsleitern zwischen den Anschlußverbindern und den Steckverbindungsteilen,
die im Zwischenraum zwischen den Steckverbindungsteilen und der Abdeckung angeordnet
und
so ausgebildet sind, daß sie das Aufklappen der Abdeckung erlauben.
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Bei einem aus der DE-PS 26 09 062 bekannten Baugruppenträger dieser
Art ist die Abdeckung eine Anschlußplatte, die zwei Reihen von Anschlußverbindern
trägt, nämlich eine Reihe von Anschlußverbindern für die zum explosionssicheren
Anschluß vorgesehenen eigensicheren Stromkreise und im vorgeschriebenen Sicherheitsabstand
davon eine zweite Reihe von Anschlußverbindern für die nicht eigensicheren Stromkreise.
Die erbindungsleiter zwischen den Anschlußverbindern und den Steckverbindungsteilen
sind in zwei Leitungsbündel aufgeteilt, nämlich ein erstes Leitungsbündel, das alle
Verbindungsleiter der eigensicheren Stromkreise enthält, nach einer Seite bis zu
einer Seitenwand gelegt und von dort zu einer Längskante der Innenseite der Anschlußplatte
geführt und an den Anschluß stellen der zugeordneten Reihe von Anschlußverbindern
wieder aufgelöst ist, und ein zweites Leitungsbündel, das entgegengesetzt zu der
Richtung des ersten Leitungsbündels zu der anderen Seitenwand des Baugruppenträgers
geführt und von dort zu der im Bereich der anderen Längskante der Innenseite der
Anschlußplatte gelegenen Reihe von Anschlußverbindern geführt ist.
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Durch diese Ausgestaltung des Baugruppenträgers kann die innere Verdrahtung
des Baugruppenträgers unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für den Einsatz
in explosionsgefährdeten Bereichen werksseitig ausgeführt werden, während am Einsatzort
die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch die Aufteilung der Anschlußverbinder
in zwei Reihen gewährleistet ist. Diese Vorteile werden jedoch durch einen erhöhten
Aufwand und beträchtliche Leitungslängen bei der inneren Verdrahtung erkauft. Die
Freizügigkeit in der Verteilung der Anschlüsse ist wegen der Zusammenfassung aller
eigensicheren
und aller nicht eigensicheren Verbindungsleiter in
getrennten Leiterbündeln und wegen der Anordnung der zugeordneten Anschlußverbinder
in getrennten Reihen beschränkt. Ferner ist die Verdrahtung zwischen den Steckverbindungsteilen
und den Anschlußverbindern infolge der Zusammenfassung der Verbindungsleiter in
auf Umwegen geführten Leiterbündeln beschwerlich.
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Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines Baugruppenträgers der
eingangs angegebenen Art, bei welchem die innere Verdrahtung werksseitig unter Beachtung
der Sicherheitsvorschriften mit geringem Aufwand und auf einfache Weise unter Erzielung
sehr geringer Leitungslängen vorgenommen werden kann und am Einbauort problemlos
ein den Sicherheitsvorschriften genügender fehlerfreier Anschluß der bauseitig verlegten
Anschlußleitungen erzielbar ist.
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Nach der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß die Abdeckung
ein trogförmiger Deckel ist, der aus zwei entlang seiner Rückwand getrennten Deckelhälften
besteht, die an den Rändern der oberen bzw. der unteren Seitenwand des Deckels in
entgegengesetzten Richtungen etwa auf der Höhe der Steckverbindungsteile aufklappbar
mit der oberen bzw. der unteren Hinterkante des Baugruppenträgers verbunden sind,
daß wenigstens eine Deckelhälfte Anschlußverbinder an der Rückwand trägt, und daß
die Verbindungsleiter zwischen den Anschlußverbindungen einer Deckelhälfte und den
Steckverbindungsteilen direkt über die Seitenwand dieser Deckelhälfte geführt sind.
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Bei dem Baugruppenträger nach der Erfindung liegt der Verdrahtungsraum
nach dem Aufklappen der Deckelhälften
vollkommen frei, so daß die
Verdrahtungsarbeiten bequem vorgenommen werden können. Die Verbindungsleiter sind
nicht in Leitungsbündeln zusammengefaßt, sondern werden entlang den Seitenwänden
der Deckelhälften auf dem kürzesten Weg einzeln verlegt, und sie behalten diese
Lage nach dem Zurückklappen der Deckelhälften bei. Eine Führung der eigensicheren
und der nicht eigensicheren Verbindungsleiter in getrennten Leiterbündeln entlang
entgegengesetzten Gehäusekanten ist nicht erforderlich, da es zur Einhaltung des
vorgeschriebenen Sicherheitsabstands, der für die innere Verdrahtung nur 6 mm beträgt,
genügt, die Verbindungsleiter der verschiedenen Kategorien in diesem Abstand an
der Seitenwand zu befestigen, beispielsweise mit Hilfe von Kabelbindern. Die Anschlußverbinder
der eigensicheren und der nicht eigensicheren Stromkreise sind an jeder Deckelhälfte
in einer Reihe angeordnet und gegebenenfalls durch Trennwände voneinander getrennt,
die den vorgeschriebenen Fadenweg sicherstellen. Dadurch besteht keine Einschränkung
hinsichtlich der Verteilung der Anschlüsse.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels. In der Zeichnung
zeigt: Fig. 1 eine Seitenansicht des hinteren Teils eines Baugruppenträgers nach
der Erfindung mit teilweise abgebrochen dargestellter Seitenwand, Fig. 2 eine gleichartige
Ansicht, wobei die eine Deckelhälfte aufgeklappt ist, und Fig. 3 eine Rückansicht
eines Teils des Baugruppenträgers, wobei beide Deckelhälften aufgeklappt sind.
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Unter einem Baugruppenträger versteht man einen in den Maßen genormten
Profilrahmen zum Einbau in einen Schaltschrank oder in ein separates Gehäuse. Der
Profilrahmen ist durch eine variable genormte Aufteilung für die Aufnahme mehrerer
in ihrer Breite ebenfalls genormter, verschiedener Gerätebaueinheiten der elektrischen
Signalübertragungstechnik geeignet. Die Gerätebaueinheiten sind ohne eigenes Gehäuse
ausgebildet und bestehen im wesentlichen aus einer Frontplatte mit Anzeigegeräten
und Bedienungselementen, einer Leiterplatte und einem Anschlußelement in Form eines
Steckverbindungsteils.
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Fig. 1 zeigt in Seitenansicht den hinteren Teil eines solchen Baugruppenträgers
1 mitdem Profilrahmen 2, der an beiden Seiten durch eine Seitenwand abgeschlossen
sein kann, wobei die in Fig. 1 sichtbare Seitenwand 3 abgebrochen dargestellt ist.
Der Profilrahmen 2 ist am hinteren Ende offen und mit nach innen einspringenden
Halteleisten 4 versehen, an denen Steckverbindungsteile 5 befestigt sind. An den
Innenseiten des Profilrahmens 2 sind Führungsschienen 6 angebracht, in welche die
Leiterplatten 7 der Gerätebaueinheiten von vorn einschiebbar sind. Diese Leiterplatten
tragen an ihrem hinteren Ende ein Steckverbindungsteil 8, das zu dem Steckverbindungsteil
5 komplementär ist. Die Steckverbindungsteile 5 können beispielsweise die üblichen
genormten Federleisten sein, wobei die Steckverbindungsteile 8 dann die dazu komplementären
genormten Stiftleisten sind. Wenn die Leiterplatten 7 von vorn mittels der Führungsschienen
6 in den Baugruppenträger 1 eingeführt werden, kommt das Steckverbindungsteil 8
mit dem Steckverbindungsteil 5 zum Eingriff, wodurch die Stromkreise zu den auf
der Leiterplatte 7 angeordneten Schaltungen geschlossen sind. Beim Erreichen der
Endstellung wird jede Leiterplatte durch eine nicht dargestellte Arretierungsvorrichtung
festgehalten.
Wenn der Baugruppenträger auf diese Weise mit Gerätebaueinheiten bestückt ist, bildet
er eine Zeile von nebeneinandergereihten Geräten, die über die Steckverbindungsteile
5 miteinander sowie mit äußeren Anschlußleitungen verbunden sind. Mehrere Baugruppenträger
können wiederum zu einem Gestell- oder zu einem Schaltschrank zusammengefaßt sein.
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Ein Deckel 10 bedeckt die Rückseite des Baugruppenträgers 1 und die
daran befestigten Steckverbindungsteile 5. Der Deckel 10 hat im wesentlichen die
Form eines Troges mit einer Rückwand 11, einer oberen Seitenwand 12 und einer unteren
Seitenwand 13. Er kann quer zu seiner Längsrichtung, die senkrecht zur Zeichenebene
von Fig. 1 verläuft, in mehrere Segmente unterteilt sein. Da diese Deckelsegmente
die gleiche Form haben, gilt die folgende Beschreibung des Deckels auch für alle
Deckelsegmente, wenn eine solche Unterteilung vorgenommen ist.
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Die Rückwand 11 des Deckels trägt an der Außenseite nahe der oberen
Seitenwand 12 Anschlußverbinder 14 und nahe der unteren Seitenwand 13 Anschlußverbinder
15. Die Anschlußverbinder 14 und 15 dienen zum Anschluß von äußeren Anschlußleitungen
und können in üblicher Weise als Schraub-, Klemm-, Steck- oder Lötverbindungen ausgebildet
sein. Die Anschlußverbinder 14 und 15 sind in entsprechende Aussparungen in der
Rückwand 11 eingesetzt und tragen an dem in das Innere des Deckels ragenden Teil
Anschlußelemente 16 bzw. 17, die durch Verbindungsleiter 18 bzw. 19 mit Anschlußelementen
20 der Steckverbindungsteile 5 verbunden werden können. Die Anschlußelemente 16,
17 und 20 sind bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel als "wire-wrap"-Pfosten
dargestellt, doch können sie natürlich auch in anderer Weise ausgebildet sein, beispielsweise
als Schraub-, Löt- oder Crimp-Verbindungen.
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Zwischen den oberen und unteren Randbereichen, an denen die Anschlußverbinder
14 und 15 angebracht sind, ist die Rückwand 11 des Deckels mit einer nach innen
einspringenden Mulde 37 ausgebildet.
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Der Deckel 10 ist entlang der Mitte der Rückwand 11 in zwei Hälften
21 und 22 unterteilt, die sich etwas überlappen und durch Schrauben 23 miteinander
verbunden sind.
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Die obere Deckelhälfte 21 umfaßt die obere Hälfte der Rückwand 11
mit den daran angebrachten Anschlußverbindern 14 sowie die Seitenwand 12. Sie ist
mittels Schrauben 24, die durch Öffnungen in dem nach außen abgebogenen Randflansch
25 der Seitenwand 12 geführt sind, entlang der oberen Hinterkante am Profilrahmen
2 befestigt.
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Die untere Deckelhälfte 22 umfaßt die untere Hälfte der Rückwand 11
mit den daran angebrachten Anschlußverbindern 15 und die untere Seitenwand 13. Sie
ist mittels Schrauben 26, die durch Öffnungen in dem nach außen abgebogenen Randflansch
27 der unteren Seitenwand 13 geführt sind, entlang der unteren Hinterkante am Profilrahmen
2 befestigt.
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Die beschriebene Ausbildung des Baugruppenträgers ermöglicht eine
besonders einfache Installation der Anschlußleiter 18 und 19 zwischen den Anschlußverbindern
14, 15 und dem Steckverbindungsteil 5. Zu diesem Zweck werden zunächst die beiden
Deckelhälften 21 und 22 durch Entfernen der Schrauben 23 voneinander getrennt. Dann
wird die untere Deckelhälfte 22 durch Entfernen der Schrauben 26 vom Profilrahmen
2 gelöst, um 1800 gedreht und anschließend in dieser Stellung wieder mittels der
Schrauben 26 am Profilrahmen befestigt, wie in Fig. 2 dargestellt ist. Das gleiche
geschieht dann auch mit der
oberen Deckelhälfte 21, die spiegelbildlich
zur unteren Deckelhälfte 22 aufgeklappt und wieder am Profilrahmen befestigt wird.
Nachdem die beiden Deckelhälften 21, 22 auf diese Weise aufgeklappt worden sind,
ergibt sich die in Fig. 3 dargestellte Rückansicht. Bei dieser Lage der Teile sind
die Anschlußelemente 16, 17 der Anschlußverbinder 14, 15 und die Anschlußelemente
20 der Steckverbindungsteile 5 für das Anschließen der Verbindungsleiter 18, 19
bequem zugänglich. Die Verbindungsleiter 18, 19 werden nun einfach auf möglichst
kurzem Weg direkt über die Seitenwände 12 bzw. 13 der Deckelhälften 21 bzw. 22 geführt.
Auf diese Weise können alle Leitungsverbindungen sehr kurz gehalten werden.
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Die erforderliche Trennung von eigensicheren und nicht eigensicheren
Stromkreisen bei Geräten, die zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt
sind, ist bei der dargestellten Ausbildung auf sehr einfache Weise möglich. Nach
den Sicherheitsvorschriften muß bei einer bleibend verlegten inneren Verdrahtung
zwischen eigensicheren und nicht eigensicheren Stromkreisen ein Mindestabstand von
6 mm eingehalten werden. Diese Bedingung läßt sich bei der dargestellten Ausbildung
des Baugruppenträgers leicht dadurch erfüllen, daß die Anschlußleiter der einen
bzw. der anderen Kategorie in diesen vorgeschriebenen Abständen auf den Seitenwänden
12 bzw. 13 befestigt werden. Dies kann beispielsweise mit Hilfe von Kabelbindern
oder Kabelschellen 28 bzw. 29 erfolgen. Dabei werden zweckmäßigerweise nebeneinanderliegende
Verbindungsleiter der gleichen Kategorie zusammengefaßt.
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Dies wird dadurch erleichtert, daß vorzugsweise auch die Anschlußverbinder
14, 15, die eigensicheren bzw. nicht eigensicheren Stromkreisen zugeordnet sind,
in Gruppen zusammengefaßt werden. Der vorschriftsmäßige Mindestabstand kann verringert
werden, wenn die Verbindungsleiter, wie in Fig. 3 dargestellt, mit einem Stück Isolierschlauch
30 überzogen sind, und sie können die Verbindungsleiter
der anderen
Kategorie sogar berühren, wenn der Isolierschlauch 30 eine Wandstärke von mindestens
1 mm hat.
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Beispielsweise zeigt Fig. 3 an der oberen Deckelhälfte 21 Gruppen
von Anschlußverbindern 14a, die eigensicheren Stromkreisen zugeordnet sind, und
die daran angeschlossenen Verbindungsleiter 18a, die jeweils durch einen Isolierschlauch
30 zusammengehalten sind, sowie Gruppen von Anschlußverbindern 14b und die daran
angeschlossenen Verbindungsleiter 18b für nicht eigensichere Stromkreise.
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In entsprechender Weise sind an der unteren Deckelhälfe 22 Gruppen
von Anschlußverbindern 15a und die daran angeschlossenen Anschlußleiter 19a für
eigensichere Stromkreise sowie AnschluBverbinder 15b und die daran angeschlossenen
Verbindungsleiter 19b für nicht eigensichere Stromkreise dargestellt, wobei in diesem
Fall, was auch möglich ist, die nicht eigensicheren Verbindungsleiter 19b durch
Isolierschläuche 30 zusammengefaßt sind.
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Für den Anschluß der bauseitig verlegten äußeren Anschlußleitungen
an die Anschlußverbinder 14 und 15 schreiben die Sicherheitsvorschriften vor, daß
zwischen nebeneinanderliegenden eigensicheren und nicht eigensicheren Anschlußpunkten
ein genügend großer Fadenweg besteht, der ein Berühren von Leitungen oder ein überspringen
von Funken jederzeit ausschließt. Diese Bedingung wird bei dem dargestellten Baugruppenträger
durch Trennwände 31 bzw.
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32 erfüllt, die anderAußenseite der Rückwand 11 zwischen die den eigensicheren
Stromkreisen zugeordneten Gruppen von Anschlußverbindern und die den nicht eigensicheren
Stromkreisen zugeordneten Gruppen von Anschlußverbindern eingesteckt werden. Jede
Trennwand hat einen in das Innere des Deckels ragenden Vorsprung 33 bzw. 34 und
einen Schenkel 35 bzw. 36, der um die Deckelkante herum über den Anfangsteil der
benachbarten Seitenwand 12 bzw.
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13 ragt. Auf diese Weise ist der erforderliche Fadenweg
sichergestellt,
wenn ein Leitungsanschluß von oben oder unten (in Richtung der Pfeile A in Fig.
1) oder von hinten (in Richtung der Pfeile B) erfolgt. Soll dagegen ein Anschluß
von innen her (in Richtung der Pfeile C) erfolgen, müssen die Trennwände 31, 32
um 1800 gedreht eingesteckt werden, wie in Fig. 1 bei 31' gestrichelt dargestellt
ist. Die Mulde 37 nimmt dabei den Schenkel 35' auf.
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Dadurch ist, unabhängig von der Richtung des Anschlusses, immer die
erforderliche Trennung zwischen eigensicheren und nicht eigensicheren Stromkreisen
gewährleistet.
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