DE3235392C2 - - Google Patents
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E04—BUILDING
- E04F—FINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
- E04F10/00—Sunshades, e.g. Florentine blinds or jalousies; Outside screens; Awnings or baldachins
- E04F10/08—Sunshades, e.g. Florentine blinds or jalousies; Outside screens; Awnings or baldachins of a plurality of similar rigid parts, e.g. slabs, lamellae
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Description
Die Erfindung betrifft ein Tragteil mit einem langgestreckten Schirmteil
der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 genannten Art.
Typischerweise läßt sich bei Verwendung mehrerer Tragteile und Schirmteile eine
solche Konstruktion aufbauen, die eine Anzahl
paralleler Schirmteile oder Lamellen aufweist, die in einer entspre
chenden Zahl von Reihen fester Tragteile gehalten sind, die
normalerweise kurze, C-profilförmige Blöcke sind, die von einer
extrudierten Aluminiumstange abgeschnitten sind. Die Schirmteile
selbst, einschließlich ihrer Grundflansche, sind ebenfalls ex
trudiert, und sie sind so gehalten, daß sie sich einander über
lappen, wenn man aus einem bestimmten Winkel oder Raum auf sie
blickt, beispielsweise für Sonnenschutzzwecke.
Ein Tragteil mit einem Schirmteil der eingangs genannten Art
ist durch die GB 13 48 741 bekannt. Zur vereinfachten
und genaueren Beschreibung wird bereits hier auf die Fig. 1 bis 3 der
Zeichnung Bezug genommen. Anhand dieser Figuren wird solches
Tragteil mit einem Schirmteil im Prinzip
näher erläutert.
Das Schirmteil 2 besteht aus einem streifenförmigen
Grundflansch 4, der in einem Tragteil 6 gefangen ist, und aus
einem Schirmplattenteil 8, das sich von dem Grundflansch 4 aus
in einem schrägen Winkel dazu erstreckt. Das Tragteil 6 ist im vorliegenden Beispiel ein
Verbindungsteil und nimmt die jeweiligen Enden zweier benach
barter Schirmteile 2 auf, von denen nur eines gezeigt ist. Norma
lerweise sind die Schirmteile 2 lang genug, daß sie nicht nur an
ihren Enden, sondern auch an Stellen dazwischen gehaltens sein
müssen, und für solche Halterungen werden normalerweise Trag
teile 6 geringer Länge verwendet.
Das Schirmteil 2 könnte sehr gut in den Tragteilen 6
durch einfache Einführung des Grundflansches 4 in Längsrichtung
in das C-profilförmige Tragteil 6 befestigt werden, jedoch würde
eine solche Befestigung wegen der gewöhnlich beträchtlichen
Länge der Schirmteile 2 unbequem sein. Der Grundflansch 4 der
Schirmteile 2 ist daher so ausgebildet, daß er seine Befestigung
durch Eindrehen in die Tragteile 6 ermöglicht,
ohne daß eine Bewegung der Schirmteile 2 in Längsrichtung erfor
derlich ist, und in Fig. 2 ist gezeigt, wie diese Drehbefesti
gung in bekannter Weise erfolgt, d. h. indem ein (der obere)
Rand des Grundflansches 4 in einem schrägen Winkel nach oben
in eine Nut 10 in dem Tragteil 6 eingeführt wird, wonach
der gegenüberliegende Rand des Grundflansches 4 in seine Position
gegenüber einer gegenüberliegenden Nut 12 geschwenkt
wird. Der Grundflansch 4 ist gegen ein direktes Herausziehen
gesichert, wenn er danach in Richtung auf die zuerst genannte
Nut 12 bewegt wird.
In der Praxis ist es jedoch unvermeidbar, daß der Grund
flansch 4 in dem Tragteil 6 verhältnismäßig lose gehalten ist, und
es ist wünschenswert, eine Halterung zu schaffen, die fest genug
ist, um das Schirmteil 3 gegenüber Klappern im Wind oder gegen
über unbeabsichtigtes Lösen aus dem Eingriff mit dem Tragteil 6 zu
sichern. Es ist daher bekannt, die Halterung durch passende
Füllteile zu stabilisieren, die den verbleibenden Raum zwischen
den Rändern des Flansches 4 und den damit in Eingriff stehenden
Nuten 10, 12 des Tragteiles 6 ausfüllen. Solche Füllteile sind in den
Fig. 1 und 3 dargestellt; sie bestehen aus profilierten Füll
stücken 14, die von außen axial in die genannten Räume geschoben
werden. Die Füllstücke 14 bestehen normalerweise aus abge
schnittenen Stücken eines extrudierten Kunststoffprofils, und wie
das insbesondere aus Fig. 3 zu ersehen ist, ist es hierdurch
erreichbar, daß der Grundflansch 4 nach dem Eindrehen in die
Tragteile 6 nicht drehbar an den Tragteilen 6 gehalten ist.
Die Schirmteile 2 eines Systems der diskutierten Art er
fordern normalerweise eine Befestigung in einer beträchtlichen
Zahl von Tragteilen 6, und für die Befestigungsarbeit ist es daher
außerordentlich bedeutsam, daß die Füllstücke 14 in einer an
nehmbar einfachen Weise befestigbar sind, d. h. ohne daß eine
große Einsetzkraft erforderlich ist. Aus diesem Grunde sind die
Füllstücke 14 normalerweise so bemessen, daß sie mit leichtem
Gleitsitz in die Räume passen, wodurch sie leicht in ihre Einsatzposition
gebracht werden können und doch eine praktisch nicht drehbare
Befestigung des Grundflansches 4 in den Tragteilen 6 bewirken.
Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß die Einfachheit der
Einsetzbarkeit der Füllstücke 14 nichtsdestoweniger mit einem ganz
beträchtlichen Nachteil verbunden ist, der darin besteht, daß
sich die Füllstücke 14 mit der Zeit unter dem Einfluß von thermisch
bedingten Längsbewegungen der Schirmteile 2 aus ihrer
Einsatzposition herausarbeiten können. Es wurden daher große Anstren
gungen gemacht, um eine Verankerung der Füllstücke 14 in den
Tragteilen 6 zu schaffen, und zwar unter Verwendung von
quereingeschraubten Halteschrauben oder durch örtliche Deformationen
der Tragteile 6. Die sich ergebende Befestigungsarbeit
wurde jedoch dadurch in einem solchen Maße erschwert, daß sie
nicht mehr in der gewünschten Weise einfach war.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Tragteil mit
einem Schirmteil der eingangs genannten Art zu schaffen, bei denen das bzw. die
Füllstücke auf einfache Weise in die Einsatzposition eingeschoben werden
können und dort sicher gehalten sind.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch
die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebene Lehre
gelöst.
Für die
erforderliche Stabilisierung der Befestigung ist es nicht erforder
lich, daß der genannte verbleibende Raum vollständig durch
das Füllstück ausgefüllt ist. Es genügt, wenn er nur entlang einem wesent
lichen Teil seiner Länge ausgefüllt ist, und es ist hierdurch
möglich, ein Füllstück zu verwenden, das an einem Ende einen als
Finger ausgebildeten Abschnitt mit verringertem
Querschnitt aufweist, so daß dieser
Finger, der den vorderen Teil beim Einschieben bildet,
in nachgiebiger Weise elastisch biegbar ist, so daß die
seitlichen Vorsprünge durch den freien Raum bewegt werden
können, wonach sie hinter die hintere Kante des Tragteils schnappen,
wenn die Einschubbewegung beendet ist.
In der montierten Lage (Einsatzposition) hintergreift das Füllstück
das Tragteil durch radiale Vorsprünge, die wirksam
alle axialen relativen Bewegungen dieser Elemente zueinander
verhindern, d. h. daß die thermisch bedingten Bewegungen des
Schirmteils nicht in der Lage sind, ein Lösen des Füllstückes
aus dem Tragteil zu bewirken. Diese feste Haltewirkung beruht
nicht auf irgendeinem festen Reibungsgriff, was die Anwendung
hoher Montagekräfte für die Füllstücke bedeuten würde, vielmehr
auf einer einfachen mechanischen Schnappverriegelungswirkung,
die aufgrund einer kleinen Einsetzkraft erreichbar ist.
Vorzugsweise weist das Füllstück zwei
parallele, im Abstand zueinander angeordnete Finger auf,
die entlang zwei gegenüberliegenden parallelen Flächenteilen
des Grundflansches biegbar sind.
Anhand der Fig. 4 bis 7 wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung näher erläutert.
Fig. 4 ist ein Querschnitt durch eine Ausführungs
form der Erfindung und ist vergleichbar dem
Schnitt gemäß Fig. 3,
Fig. 5 zeigt perspektivisch ein oberes und ein unteres
Füllstück gemäß der Erfindung,
Fig. 6 ist ein Teillängsschnitt eines Tragteiles
und verdeutlicht die Halterung des Füllstückes
gemäß Fig. 5, und
Fig. 7 ist ein entsprechender teilweiser Längsschnitt
und zeigt die Füllstücke in ihrer endgültigen
Haltelage.
Das Profil des in Fig. 4 gezeigten Tragteiles 6 entspricht
dem oben bereits beschriebenen Profil, wenn auch die
Führungen oder Nuten 10, 12 keine nach innen vorspringenden Rippen
teile wie in den Fig. 1 bis 3 aufweisen; dies ist jedoch nicht
notwendigerweise ein wichtiger oder erforderlicher Unterschied
zu dem bekannten System. Die Füllstücke, die hier mit 16
bezeichnet sind, sind genauer in Fig. 5 dargestellt. Sie bestehen
jeweils aus einem gepreßten Kunststoffteil und weisen ein Grund
plattenteil 18 auf, das über eine Teillänge parallele Schenkel
20 aufweist, die sich zur einen Seite hin erstrecken und
abgerundete Endkanten aufweisen, während das Grundplattenteil 18 an
seinem einen Ende einen Anschlagknopf (Vorsprung) 22 aufweist, der sich
zur entgegengesetzten Seite hin erstreckt. An seinem anderen
Ende ist das Füllstück 16 nach vorn zu einem Paar von im
Abstand zueinander angeordneten Fingern 24 verlängert, die teilweise
abgerundete äußere Enden aufweisen, an denen sich Knöpfe (Vorsprünge)
26 befinden, die in der gleichen Richtung wie der Knopf 22 an
dem gegenüberliegenden Ende des Grundplattenteiles 18 vorstehen.
Der Abstand zwischen den Fig. 24 jedes Füllstückes 16 ist
gleich oder etwas größer als die Dicke des Grundflansches 4
des Schirmteiles 2, und die Dicke der Finger 24 ist in der gleichen
Richtung in passender Weise gering, so daß die Finger 24 in den
Raum zwischen den Seiten des Grundflansches 4 und den Seiten
der Nuten 10 und 12 des Tragteiles 6 passen, während die Dicken
des Grundplattenteils 18 und der Schenkel 20 den Querschnittsraum
zwischen den Rändern des Grundflansches 4 und den Nuten 10,
12 ausfüllen, s. Fig. 4.
Die in Fig. 5 gezeigten Füllstücke 16 können somit in den
diskutierten Raum in der in Fig. 6 gezeigten Weise eingesetzt
werden, indem zunächst die Finger 24 eingeführt werden, wie das
oben in Fig. 6 gezeigt ist, bis die vordere Kante des Grund
plattenteils 18 zwischen dem Rand des Grundflansches 4 und
dem Boden der Nut 10 eingeklemmt ist. Aufgrund der vorspringenden
Knöpfe 26 an den Fingern 24 nimmt das Füllstück 16 bei
diesem ersten Einsetzen eine geneigte Lage ein, in der das
Grundplattenteil 18 nicht weiter in den diskutierten Raum
einführbar ist.
Da jedoch die Finger 24 elastisch biegbar sind, ist es
nichtsdestoweniger möglich, wie das unten in Fig. 6 gezeigt
ist, das Füllstück 16 weiter einzuführen, da das Grundplattenteil
18 hierdurch in eine parallele Lage zu den benachbarten
Flächen der Bodenwandung der zugehörigen Nuten 10 oder 12 und
den entsprechenden Rändern des Grundflansches 4 geführt
wird. Hierdurch werden die Knöpfe 26 an den Fingern 24 elastisch
gegen den Nutboden gehalten, bis das Füllstück 16 eine in
Fig. 7 gezeigte Endlage erreicht, in der die Knöpfe 26 durch
das elastische Herausfedern der Finger 24 nach außen gedrückt
werden. Das Füllstück 16 ist danach gegen axiale Bewegungen sowohl
nach vorn als auch nach hinten gesichert, da nach außen vorspringende
Anschlagknöpfe 22 und 26 unmittelbar außerhalb beider
Enden des Tragteiles 6 angeordnet sind. Eine Demontage kann
natürlich dadurch erfolgen, daß die äußeren Enden der Finger
24 heruntergedrückt und das Füllstück 16 zurückgeschoben wird.
In den Fig. 6 und 7 ist das Tragteil 6 als kurzes Teil
zum Tragen eines Bereichs eines durchgehenden Schirmteiles 2 ge
zeigt, jedoch kann das Tragteil 6 eine vergrößerte Länge haben,
um ein Verbindungsteil gemäß Fig. 1 zu bilden, wobei die Füll
stücke 16 entsprechend länger sein sollten. Die genannten Finger
24 brauchen jedoch keine vergrößerte Länge aufzuweisen (s. den
unteren Teil von Fig. 6), da ihr elastisches Ausbiegen und ihr
nachfolgendes Zurückfedern unabhängig von der Länge des rest
lichen Teils des Füllstückes 16 ist. Entsprechend ist es für die
Füllwirkung selbst nicht wesentlich, daß das Füllstück 16 entlang
einer wesentlichen Länge davon, d. h. entlang den Fingern 24,
nicht vollständig den relevanten Raum ausfüllt; wenn nur eine
andere Teillänge des Füllstückes 16 den in Fig. 4 gezeigten
Querschnitt aufweist, kann das Schirmteil 2 nichtsdestoweniger in
der gewünschten Weise in oder durch das Tragteil gehalten sein,
und die Füllstücke können sogar mit Fingern 24 an beiden gegen
überliegenden Enden versehen sein, wodurch die Füllstücke mit
beiden Enden als vorderes Ende einsetzbar sind.
Gewünschtenfalls kann jedes Füllstück mit nur einem
einzigen Finger 24 versehen sein, und die Knöpfe 22 und/oder 26
können auch zur Seite vorspringen, wobei natürlich die Finger
24 in den Raum zwischen dem Rand des Grundflansches
4 und dem Boden der zugehörigen Nut 10 oder 12 einbiegbar sind.
Die Füllstücke 16 können als Spritzgußteile hergestellt sein.
Es kann ein einziges Füllstück
16 für jedes Tragteil 6 verwendet werden, wobei die Auslegung so ist,
daß ein Rand des Grundflansches 4 bereits nach dem Einsetzen
und seinem Eindrehen in das Tragteil 6 ausreichend stabilisiert
ist, ohne daß ein nachfolgendes Einsetzen eines Füllstückes 16
erforderlich ist.
Darüber hinaus ist es möglich,
Füllstücke 16 von einer Länge zu verwenden, die geringer ist als die
der Tragteile 6, wenn die letzteren mit passenden Löchern oder
inneren Ausnehmungen zur Aufnahme der Knöpfe 22 und/oder 26
versehen sind.
Claims (2)
1. Tragteil mit einem von diesem gehaltenen, langgestreckten
Schirmteil, das an seiner einen Längsseite einen Grundflansch
mit zwei längs des Schirmteils verlaufenden Rändern
aufweist, wobei jeder Rand des Grundflansches entlang eines
Teils seiner Länge jeweils in eine von zwei im Tragteil
längs diesem verlaufenden Nuten eingreift und wobei das
Einsetzen des Grundflansches in das Tragteil durch Bewegen
des Schirmteils quer zu seiner Längsrichtung und Verdrehen
um eine Achse in Längsrichtung erfolgt, dadurch gekennzeichnet,
daß zur Stabilisierung des Grundflansches (4)
relativ zu dem Tragteil (6) zwischen einem Rand des Grundflansches
(4) und der dazugehörigen Nut (10 bzw. 12) ein
Füllstück (16) oder den beiden Rändern des Grundflansches
(4) und den dazugehörigen Nuten (10, 12) jeweils ein Füllstück
(16) angeordnet ist, daß jedes Füllstück (16) so
profiliert ist, daß es in Längsrichtung des Schirmteils (2)
zwischen die Nut (10, 12) und den Rand des Grundflansches
(4) einschiebbar ist, und daß jedes Füllstück (16) wenigstens
an einem Ende einen in Längsrichtung weisenden Abschnitt
mit verringertem Querschnitt aufweist, der einen
elastisch biegsamen Finger (24) bildet, wobei der Finger
(24) an seinem äußeren Ende mit einem seitlichen Vorsprung
(26) versehen ist, der beim Einschieben des Füllstücks (16)
in Richtung auf eine Nutwand weist und den Finger (24) von
dieser Wand wegbiegt, und wobei am Ende des Einschubvorganges
der Vorsprung (26) hinter das Ende oder eine Kante einer
Ausnehmung des Tragteils (6) greift und ein anderer seitlicher
Vorsprung (22) an dem Füllstück (16) am gegenüberliegenden
Ende oder an einer Kante einer Ausnehmung des Tragteils
(6) anstößt.
2. Tragteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abschnitt mit verringertem Querschnitt nur an einem
Ende des Füllstücks (16) vorgesehen ist, wobei dieser
Abschnitt außer dem einen elastisch biegsamen Finger (24)
mit dem seitlichen Vorsprung (26) noch einen weiteren
derartigen Finger (24) aufweist, und daß die beiden
Finger (24)
parallel im Abstand zueinander
angeordnet und entlang gegenüberliegender
paralleler Flächenteile des Grundflansches (4) biegbar
sind.
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