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"Vorrichtung zum Abnehmen von Spinnspulen aus Spulmaschinen"
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abnehmen von Spinnspulen
aus Spulmaschinen. Derartige Vorrichungern, üblicherweise "Doffer" genannt, dienen
im wesent-;weichen dazu, volle Spulen vom Spulkopf der Spulmaschine insbesondere
in Spinnereien abzunehmen und auf Spulenwagen aufzuschieben. Um die Spulen von der
Spulmaschine auf den Doffer und vom Doffer auf den Spulenwagen verbringen zu können,
wiesen sowohl die Spulmaschinen, als auch die Doffer, kombiniert mit den die Spulen
tragenden Dornen, Abschieber auf. Der Abschieber in der Spulmaschine besorgte den
Transport der Spule von Aufnahmedori: derselben auf den Dofferdorn. Der dort vorgesehene
Abschieber verbrachte die Spule vom Dofferdorn nach einer Schwenkung um 1800 auf
den Aufnahmedorn des Spulenwagens.
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Das bedeutet, daß also jede Spulmaschine an jedem ihrer Dorne einen
solchen Abschieber aufweisen mußte.
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Es wäre nun technisch vernünftiger, wenn dem Zwischenglied zwischen
Spulmaschine und Spulenwagen, nämlich dem Doffer, Vorrichtungen zugeordnet werden
könnten, die sowohl den Übergang der Spulen von der Spulmaschine auf den Doffer,
als auch, wie bekannt, vom Doffer auf den Spulenwagen bewerkstelligen könnten. Dann
müßten nämlich lediglich der bzw. die Dofferdorne mit einer entsprechenden Vorrichtung
ausgestattet werden, während die bisher notwendigen Abschieber in den Spulmaschinen
entfallen könnten. Dies würde eine ganz wesentliche Einsparung an konstruktivem
Aufwand bedeuten.
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Die Lösung dieser Aufgabe wird dadurch schwierig, als die empfindlichen
Oberflächen der Spulenhülsen keineswegs durch derartige Ubergabevorgänge beschädigt
werden dürfen. Schon die geringsten Haarrisse, von anderen Beschädigungen ganz zu
schweigen, führen beim Spulen zu Schwierigkeiten, da sich die Fäden in diesen Oberflächenbeschädigungen
der Spulenhülsen verfangen können. Die Anordnung entsprechender Abziehmittel im
Inneren des Dofferdorns, die also an der Innenseite der Spulenhülsen angreifen könnten,
verbietet sich durch die dort schon vorgesehenen Vorrichtungsteile des Abschiebers.
Es müßte also eine Lösung gefunden werden, die ein Abziehen der Spulen unter Angriff
auf die äußere Mantelfläche der Spulenhülsen erlaubt, ohne daß sie auch nur im geringsten
beschädigt werden könnten.
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Diese Aufgabe löst die Erfindung durch eine Vorrichtung zum Abnehmen
von Spinnspulen aus Spulmaschinen, bei welcher dem Dofferdorn an dessen freiem Ende
zwei gegenläufig in einer Radialebene zur Achse des Dofferdorns schwenkbare kreisbogenförmige
Greifklauen zugeordnet sind, die um außerhalb der Peripherie des Dofferdornes angeordnete
Schwenkzapfen drehbar sind, die ihrerseits
im bzw. am an sich vorhandenen
Abschieber gelagert sind.
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Die Innenseiten der Greifklauen können vorteilhafterweise mit einem
weichen Belag versehen sein. Damit ist jede denkbare Verletzung der empfindlichen
Oberflächen der Spulenhülsen, die in aller Regel aus Pappe bestehen, ausgeschlossen.
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Weitere Merkmale der Erfindung und der durch dieselbe erzielten Vorteile
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer in den beigefügten Zeichnungen
rein schematisch und beispielsweise wiedergegebenen Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes.
In Fig. 1 ist eine Spulmaschine, ein Doffer und ein Spulenwagen in deren gegenseitiger
Anordnung dargestellt, Fig. 2 zeigt den Doffer in der Seitenansicht, Fig. 3 zeigt
den Bereich des freien Endes eines Dofferdornes im Teilschnitt, etwa im Maßstab
1:1, Fig. 4 ist eine Draufsicht auf die Stirnseite des Dofferdornes.
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Einer Reihe von Spulmaschinen 1 ist, auf Laufschienen 2 entlang der
Reihe der Spulmaschinen 1 verfahrbar, eine Vorrichtung 3 zum Abnehmen von Spinnspulen
aus diesen Spulmaschinen 1 zugeordnet, ein sogenannter Doffer, der die von der Spulmaschine
1 übernommenen Spulen 21 auf einen Spulenwagen 4 mit einer Vielzahl von Aufnahmedornen
5 verbringt.
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In der Spulmaschine 1 sind beispielsweise zwei Spulköpfe 6 dargestellt.
In aller Regel weisen diese eine Mehrzahl von Spulköpfen sowohl in waagerechter,
als auch in senkrechter Erstreckung auf. Alle diese Spulköpfe bzw. deren Dorne waren
bisher mit einer Abschiebevorrichtung ausgestattet, mit deren Hilfe die vollen Spulen
21 von der Spulmaschine 1 auf den Dofferdorn 7 des Doffers verschoben werden konnten.
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Der Doffer 3 besteht im wesentlichen aus einem Fahrgestellrahmen
8, einem Hubmast 9 mit Kettenzugeinrichtung, einem Hubwagen 10 mit einem Drehkopf
11, der als Schlittenführung für einen auf dieser in waagerechter Richtung verschiebbaren
Schlitten 12 ausgebildet ist.
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der Schlitten 12 trägt an seinem Ende einen nach unten ragenden Ansatz
12', in dem der Dofferdorn 7 einseitig gelagert ist.
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An dieser Vorrichtung kann also deren wichtigstes Bestandteil, nämlich
der Dofferdorn 7, in senkrechter Richtung bewegt, um eine senkrechte Drehachse geschwenkt
und in seiner Achsrichtung linear verschoben werden. Damit kann er, selbstverständlch
mit einer entsprechenden Steuerung ausgestattet, vor jeden einzelnen Spulkopf 6
der Spulmaschinen 1 gefahren, in Achsrichtung zu diesen ausgerichtet und diesen
angenähert werden.
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Hat der Dofferdorn 7 eine volle Spule 21 aus einer Spulmaschine 1
übernommen, wird er um 1800 geschwenkt, mit einem entsprechenden leeren Aufnahmedorn
5 des Spulenwagens 4 ausgerichtet und die volle Spule 21 vom Dofferdorn 7 auf einen
entsprechenden Aufnahmedorn 5 des Spulenwagens 4 abgeschoben. Hierzu dient ein Abschieber
16.
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Um nun die bisher notwendige Vielzahl von Abschiebern
in
den Spulmaschinen ersparen zu können, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, den Dofferdorn
7 nicht nur mit einem Abschieber 16, sondern auch mit einer Abziehvorrichtungfür
die jeweils vollen Spulen 21 von den Spulmaschinen 1 auszurüsten.
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Diese Abziehvorrichtung besteht im wesentlichen aus zwei Greifklauen
13 kreisbogenförmiger Ausbildung, die um zwei Schwenkzapfen 14 gedreht werden können,
die außerhalb der Peripherie des Dofferdorns 7 und vor dessen Stirnseite angeordnet
sind. Die Schwenkzapfen 14 sind in einem Lagerklotz 15 drehbar gelagert, der an
der freien Längskante des sowieso vorhandenen Abschiebers 16 angebracht ist. Die
beiden anderen Enden dieser Schwenkzapfen 14 stehen mit Zahnrädern 17' miteinander
und mit Hebeln 17 in Verbindung, die z.B. durch einen pneumatischen Zylinder 18
betätigt werden können. Es ist hier also eine Einrichtung mit symmetrischen Gliedern
mit ebenfalls symmetrischem Bewegungsablauf vorhanden.
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Der Abschieber 16 wird in bekannter und üblicher Weise durch eine
Spindel 19 betätigt, die im hohlen, mit einem Längsschlitz versehenen Dofferdorn
7 angeordnet ist.
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Die Spulenhülsen 20, die üblicherweise als Papphülsen ausgebildet
sind, weisen gegenüber den Stirnflächen der Garnspule 21 einen überstand 22 auf,
der in aller Regel um 15 mm beträgt. An diesem überstand greifen nun, und zwar außen
an der Mantelfläche der Hülse 20, die Greifklauen 13 an. Diese sind, wie dargestellt,
vorzugsweise an ihrer Innenseite mit einem weichen Belag 23 ausgestattet, um auch
grundsätzlich jede Verletzungsgefahr der empfindlichen Papphülsenoberflächen auszuschließen.
Wird der Abschieber 16 zurückgefahren, zieht er also die Spule 21 von dem Spulkopf
6 der Spulmaschine 1 ab und verbringt sie
auf den Dofferdorn 7.
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Zusätzlich kann eine Kontaktleiste 24 im Stirnseitenbereich des Dofferdorns
7 vorgesehen sein, die unter der Rückstellkraft von Federn 25 steht und bei Anlage
an der Stirnseite 26 einer Hülse 20 (bei Stillstand der Dofferspindel 19) über einen
Kontakt 27 den Antrieb des Schlittens 12 steuert. Des weiteren ist ein Endschalter
28 in an sich bekannter Weise für die Abschieberendlage vorgesehen, wenn dieser
als Abschieber und nicht als Abzieher fungiert.
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Mit der neuen Vorrichtung kann nicht nur, wie eingangs geschildert,
erhebliche Mehrausrüstung an den Spulmaschinen eingespart werden, es ist auch möglich,
bereits im Einsatz befindliche Doffer mit dieser Vorrichtung zu ergänzen, so daß
es nicht einer grundsätzlich neuen Ausrüstung bedarf.
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