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Beschreibung Die Erfindung betrifft eine Kippvorrichtung gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1.
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Bei einer bekannten Kippvorrichtung dieser Art ist das hochschwenkbare
Kippteil an einem im Boden versenkten Fundament angelenkt und in der horizontalen
Ausgangslage mit dem Boden fluchtend. Unter dem Kippteil befindet sich ein zum Hochschwenken
desselben dienendes Hubteil. Eine solche Kippvorrichtung hat den wesentlichen Nachteil,
daß sie sehr kompliziert sowie teuer und ortsgebunden ist.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Kippvorrichtung der im Oberbegriff genannten Art so aus zubilden, daß sie bei einfachem
sowie preiswertem Aufbau und unter Aufrechterhaltung einer geringen Auffahrhöhe
ortsveränderlich ist.
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Zur Lösung der gestellten Aufgabe zeichnet sich eine Kippvorrichtung
der im Oberbegriff genannten Art erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen von Anspruch
1 aufgeführten Merkmale aus. Demnach ist das Kippteil an einem ortsveränderlichen
Grundrahmen angelenkt und mit beiderseitigen, aufwärtsragenden Wangen versehen,
an denen seitliche Hubzylinderanordnungen angreifen. Auf diese Weise ist es möglich,
trotz der Ortsveränderlichkeit der Kippvorrichtung diese mit einer geringen Aufrahrhöhe
zu versehen, was zu einer zweckmäßigen Handhabung und zu einer guten Lagestabilität
führt. Wenn es erwünscht ist, kann das Kippteil in der Ausgangslage im wesentlichen
bis auf das Bodenniveau abgesenkt werden, da die Hubzylinderanordnungen seitlich
neben dem Kippteil angeordnet sind und an einem höher gelegenen Wangenbereich desselben
angreifen.
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In weiterer Ausgestaltung ist es bevorzugt, die Bubzylinderanordnungen
gemäß den Merkmalen von Anspruch 2 anzubringen und gegebenenfalls die relativen
sowie absoluten Größen der Neigungswinkel
im Sinne der Merkmale
der Ansprüche 3 bis 5 zu wählen. Durch diese Maßnahmen ist es möglich, bei optimaler
Belastungserteilung und relativ geringem Hub der Hubzylinderanordnungen eine maximale
Verschwenkung des Kippteils zu erzielen. Da die vertikale Lage der Hubzylinderanordnungen
erst im verlauf des Xippvorgangs, also bei teilweise ausgefahrenen Hubzylinderanordnungen,
durchschritten wird, kann QuBerdem eine vergleichsweise niedrige Höhe der seitlichen
Wangen gewählt werden. Während d6s gesamten Kippvorgangs verbleiben die Angriffswinkel
der Hubzylinderanordnungen in einem Bereich, in dem sich die notwendigen Kippmomente
um die Schwenkverbindung mit vergleichsweise kleinen Antriebskräften erzielen lassen.
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Ferner kann es gemäß Anspruch 6 zweckmäßig sein, die Kolbenstangen
der Hubzylinderanordnungen am Grundrahmen anzulenken. Dann können gemäß Anspruch
7 einstufige, also relativ lange, Hubzylinderanordnungen verwendet werden, deren
Zylinder über die Wangen aufwärts überstehen. Stattdessen kann es bevorzugt sein,
teleskopisch mehrstufige, also kürzere, Zylinderanordnungen zu verwer. den. In diesem
Fall ist es zweckmäßig, die Zylinder gemäß Anspruch 9 am Grundrahmen anzulenken,
da hierdurch die Zylinder-Fluidversorgung vereinfacht wird. Während einstufige Hubzylinderanordnungen
den Vorteil haben, daß sie besonders preisgünstig sind, besteht der Vorteil der
teleskopisch mehrstufigen Zylinder anordnungen in ihrer in der Ausgangslage kürzeren
Bauform, so daß keine aufwärts überstehenden Teile oder besonders hohe Wangen des
Kippteils erforderlich sind.
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Durch eine kraftübertragende und -verteilende Anbindung der Wangen
an dew Kippteil im Sinne der Merkmale der Ansprüche 10 und 11 ergibt sich eine besonders
günstige, stabile Bauform mit einer optimalen Belastungsverteilung.
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Zweckmäßigerweise kann die Höhe der Wangen gemäß den Merkmalen der
Ansprüche 12 und 13 von der Schwenkverbindung ausgehend, bei spielsweise linear,
abnehmen. Dieses ermöglicht bei günstiger Belastungsverteilung eine Materialeinsparung
für die Wangen im
rückwärtigen Bereich der Vorrichtung.
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Um günstige Belastungsverteilungen bei annehmbaren Antriebskräften
zu erzielen, sollten die Hubzylinderanordnungen von der Schwennverbindung einen
Abstand im Sinne der Merkmale von Anspruch 14 haben, wobei es je nach den Ansendungs-
sowie Bauverhältnissen zweckmäßig sein kann, den Abstand im Sinne der Merkmale der
Ansprüche 15 oder 16 zu wählen. Ein zu großer Abstand würde zu sehr großen Schwenkwinkeln
der Hubzylinderanordnungen fuhren und vergleichsweise große Hubwege derselben voraussetzen.
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Ein zu kleiner Abstand wäre mit erheblichen Antriebskräften verbunden.
In beiden Fällen einer übermäßig außermittigen Anlenkung wurden daruber hinaus Festigkeitsprobleme
fur das Kippteil bestehen. Ein Abstand im Bereich von 25 bis 40 Prozent der Gesamtlänge
hat sich unter Berücksichtigung aller Einzelprobleme als besonders günstig erwiesen.
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Vorzugsweise sind die Wangen gemäß Anspruch 17 miteinander verbunden.
Abgesehen davon, daß die Wangen hierdurch stabiler werden, ergibt sich die Möglichkeit,
die Wangenverbindung gleichzeitig als Halterung bzw. Anschlag für die Fahrzeugfracht,
wie einen Container, zu verwenden. Außerdem kann im Verbindungsbereich gemäß Anspruch
18 eine Zusatzvorrichtung vorgesehen werden, beispielsweise eine Schüttgut-Austragsvorrichtung.
Vorzugsweise hat diese gemäß den Ansprüchen .19 und 20 zwei Zylinderanordnungen1
von denen zumindest eine vertikal und horizontal verstellbar ist. Diese Zusatzvorrichtung
kann beispielsweise als Containerecken-Anschlag sowie zum Längsabstützen einer Container
Auskleidung und zum Längsandrücken von Schüttgut-Auslauftrichtern benutzt werden.
Grundsätzlich lassen sich auch andere Zusatzvorrichtungen im Verbindungsbereich
der beiden Wangen anbringen.
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In weiterer Ausgestaltung ist es gemäß den Merkmalen der Ansprüche
21 und 22 bevorzugt, trotz der niedrigen Bauhöhe des Kippteils eine lösbare, wie
einhängbare Auf fahrrampe vorzusehen.
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Zweckmäßigerweise befinden sich im Auffahrbereich Radführunqsschienen,
um die Räder des Straßenfahrzeugs sicher auf die Fahr
bahn des Kippteils
zu leiten. Während die Auffahrrampe den Auffahrvorgang erleichtert, ist es grundsätzlich
möglich, wegen der niedrigen Bauhöhe des Kippteils hierauf zu verzichten, wodurch
sich die Bauform weiter vereinfacht.
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Ferner sind gemaß den Ansprüchen 23 und 24 vorzugsweise seitliche
Bodenabstützungen vorhanden, die auch mit Transportmitteln, wie Rollen oder Luftkissenorganen,
ausgebildet sein können. Während die Bodenabstützungen selbst für eine lage stabile
Bodenauflage des Grundrahmens sorgen, wird die ortsveränderliche Kippvorrichtung
durch die Transportmittel mobil. Dadurch ergibt s-h ein äußerst vielseitig anwendbares
und leicht zu handhabendes Gerät.
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Die Kippvorrichtung kann gemäß Anspruch 25 im wesentlichen aus einfacher.
Profilstdcken hergestellt werden, so daß sie schnell und preiswert herstellbar ist
Außerdem ist es bevorzugt, daß das Kippteil um bis zu 60 Grad gegenüber der Horizontalen
hochschwenkbar ist, was durch die benutzten Maßnahmen möglich ist und ein problemloses
vollständiges Entleeren von Containern, Silos und dergleichen ermöglicht.
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Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf zeichnerisch dargestellte
Ausfuhrungsbeispiele.näher erläutert. Es zeigen: Figur 1 - eine Kippvorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung in einer schematischen Seitenansicht, Figur 2 -
die Kippvorrichtung aus Figur 1 rn einer Draufsicht, Figur 3 - in einer Detailansicht
eine Ausführungsvariante für 4niir 0 r;ns Figur 4 - die Kippvorrichtung aus Figur
1 in einer linksseitigen Stirnansicht mit einer Zusatzvorrichtung Gemäß den Figuren
1 und 2 besteht eine Kippvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung im wesentlichen
aus einem fundamentlosen Grundrahmen 10, an dem ein Kippteil 12 über eine Schwenkverbindung
14
angelenkt ist. In der in Figur 1 mit A bezeichneten Ausgangslage des Kippteils 12
kann dieses im wesentlichen bis auf das Bodenniveau oder etwas darüber abgesenkt
sein. In der gestrichelt dargestellten maximalen Schwenklage B ist das Kippteil
12 um beispielsweise etwa 60 Grad gegenüber der Horizontalen geneigt.
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Das Kippteil 12 weist für ein Straßenfahrzeug zwei Fahrbahnen 16 auf,
die beispielsweise aus einzelnen Platten bestehen, welche mit dem Kippteil fest
verbunden sind. An beiden LEngsseiten sind an dem Kippteil 12 aufwärts über stehende
stabile Wangen 18 befestift, die zum Angreifen je eines Hubteiles 20 und zum Übertragen
sowie Verteilen der Bubkräfte über die Länge des Kippteils 12 dienen. Jedes Hubteil
20 ist in Form einer Zylinderanordnung 22 gemäß Figur 1 und 24 gemäß der Alternative
aus Figur 3 ausgebildet und einerseits mit dem Grundrahmen 10 über eine Anlenkung
34 sowie an:'ererseits mit dem Kippteil 12 über eine Anlenkung 36 schwenkbar verbunden.
Die Zylinderanordnung 22 aus Figur 1 ist einstufig, wobei ei; mittlerer Bereich
des Zylinders am Kippteil 12 und die Kolbenstange am Grundrahmen 10 angelenkt sind.
Demgegegenüber ist die Zylinderanordnung 24 mehrstufig teleskopisch, also kürzer,
ausgebildet und vorzugsweise so angeordnat, daß der Zylinder am Grundrahmen 10 angelenkt
ist, wodurch sich ein sehr einfacher Fluid-Strömungsanschluß ergibt. Eine in Figur
2 angedeutete hydraulische Steuereinrichtung 26 ermöglicht in Verbindung mit nicht
separat dargestellten elektrischen Steuermitteln ein synchrones Aus- und Einfahren
der seitlichen Zylinderanordnungen 22 oder 24.
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Aus den Figuren 2 und 4 ist ersichtlich, daß zusätzlich seitlich überstehende,
gegebenenfalls abnehmbare, Bodenabstützungen 28 mit dem Grundrahmen 10 verbunden
sein können, um eine lagestabile Bodenaufsttitzung zu ermöglichen. Außerdem können
zusatzliche oder mit den Bodenabstützungen 28 gekoppelte Transportinittel vorgesehen
sein, wie ansetzbare oder absenkbare Rollen oder auch Luftkissenorgane so daß die
ortsveränderliche Kippvorrichtung schnell zu einer mobilen Einheit umrüstbar ist.
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Eine vom Grundrahmen 10 abnehmbare, gegebenenfalls an diesem einhängbare
Auf fahrrampe 30 erleichtert das Auffahren eines Straßenfahrzeugs, wie eines mit
einem Container 32 beladenen Sattelaufliegers 44, auf die Fahrbahnen 16 des Kippteils
12. Wie es in Figur 1 ferner angedeutet ist, sind die Auf fahrrampe 30 und zumindest
der Anfangsbereich der Fahrbahnen 16 mit Radführungsschienen ausgestattet.
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Bei der vorliegenden Ausfuh-ungsform sind die Wangen 18 aus einzelnen
Streben zusammengesetzt. Die Wangen 18 verlaufen etwa uber die gesamte Lange des
Kippteils 12 und nehmen in ihrer Höhe vom Bereich der Schwenkverbindung 14 ausgehend
linear ab. Eine nicht näher bezeichnete, schräg angeordnete oberseitige Strebe ist
von Streben 38, 39, 40 auf dem Kippteil 12 abgestützt und im Auffahrbereich selbst
mit diesem verbunden. Oberhalb der Schwentverbindung 14 sind die Wangen 18 durch
eine gegenseitige Wargenverbindung 42 stabil miteinander gekoppelt, wobei die Wangenverbindung
42 eine Art Begrenzungsanschlag für die Wagenfracht, wie den Container 32, bildet.
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Wie es aus Figur 4 ersichtlich ist, kann die Wangenverbindung 42 gleochzeitig
zum Anbringen einer Zusatzvorrichtung, wie einer Schüttgut-Austragsvorrichtung,
benutzt werden. Bei der vorliegenden Ausführungsform weist diese eine obere, in
Längsrichtung der Kippvorrichtung wirksame Zylinderanordnung 46 mit zwei seitlichen
Abstützungspunkten auf, die beispielsweise zum Längsabstützen einer das Schüttgut
aufnehmenden Container-Auskleidung dienen. Ferner weist die Zusatzvorrichtung im
vorliegenden Fall eine untere Zylinderanordnung 48 mit zwei seitlichen Abstützungen
zum Längsandrücken zweier Schüttgut-Auslauftrichter 50 auf. Zumindest die untere
Zylinderanordnung 48 ist vor zug 9weise vertikal und horizontal verstellbar, um
eine positionsmäßige Anpassung der Auslauftrichter an die Auslauföffnungen vornehmen
zu können.
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Wie es aus Figur 1 ersichtlich ist, erfolgt beim Hochszkwenken des
Kippteils 12 ein Verschwenken der Hubzylinderanordnung 22 bzw. 24 von einer zum
Auffahtbereich nach hinten geschwenkten
Stellung zu einer zur Schwenkverbindung
14- nach vorne geneigten Stellung, was eine optimale Ausnutzung der günstig angreifenden
Hubkräfte ermöglicht. Hierdurch und infolge der Tatsache, daß der Abstand der Anlenkungen
34 von der Schwenkverbindung 14 etwa 25 bis 40 Prozent der Gesamtlänge der Kippvorrichtung
ausmacht, lassen sich die zum Verschwenken erforderlichen Kolbenhübe in praktischen
Grenzen halten.
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Die über die seitlichen Wangen 18 aufwärts überstehenden Zylinderanordnungen
22 sind immer dann einsetzbar, wenn genügend Raum zur Verfügung steht und es auf
eine preiswerte Ausbildung der Hubteile 20 ankommt. Ansonsten ist es möglich, die
etwas aufwendigeren mehrfach teleskopischen Hubzylinderanordnungen 24 aus Figur
3 zu verwenden, die keinen überstand haben. In beiden Fällen ermöglichen die seitlichen
Wangen in Verbindung mit den Hubteilen 20 ein problemloses Hochschwenken des sich
in der Ausgangslage A etwa auf Bodenniveau befindlichen Kippteils 12.
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Die Kippvorrichtung kann im wesentlichen aus einfachen Profilstücken,
wie stabilen Doppel-T-Profilen, aufgebaut sein. In nicht näher dargestellter Weise
kann der Grundrahmen 10 aus zwei Längsträgern bestehen, die im Auffahrbereich und
im Bereich der Schwenkverbindung 14 miteinander verbunden sind. Ferner kann das
Kippteil 12 aus Längsträgern bestehen, die Querversteifungen und hierauf aufgebrachte
Fahrplatten für die Fahrbahnen 16 aufweisen.
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In nicht näher dargestellter Weise ist die Kippvorrichtung feiner
mit Sicherungsmitteln versehen, wie mit bekannten Befestigungsketten1 mittels derer
die Fahrzeugfracht an dem Kippteil 12 so verspannt wird, daß die Fahrzeugfedern
einer ständigen Vorspannung ausgesetzt werden und somit keiner entlastungsbedlngten
RUcl federung unterliegen. Außerdem können am Grundrahmen 10 seitlich befestigte
Schutzzäune oder ähnliche Schutzeinrichtungen vorgesehen sein, die zumindest während
des Schwenkvorgangs einen Zugang verhindern. In diesem Zusammenhang können auch
elektrisch oder in anderer Weise verriegelbare Turen vorhanden sein.
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Beim Einsatz der Kippvorrichtung wird beispielsweise ein Sattelauflieger
44 mit einem mit Schüttgut gefüllten Container 32 bis 7U einem stabilen Anschlag
auf das Kippteil 12 gefahren. Nach dem Abstützen des Sattelaufliegers, dem Abkuppeln
des Zugfahrzeugs und dem Verspannten des Containers und/oder des Aufliegers zum
Vermeiden eines Verrutschens im gekippten Zustand kann der synchrone Ausfahrbetrieb
der Hubteile 20 eingeleitet werden, sofern eine Endschalterkontrolle eine richtige
Positionierung der Kippteil-Auflage ergibt. Das Kippteil 12 kann dann beispielsweise
über ein Handventil feinfühlig bis zu der erwünschten Schwenklage angehoben werden.
Beim Absenken verhindert ein Bremsventil ein unbeabsichtigtes und zu schnelles Zurückbewegen
des Kippteils. Leltungsbruchventile und weitere Steuer- sowie Uberwachungseinrichtungen,
die ebenfalls nicht dargestellt sind, sorgen für einen sicheren Betriebsablauf der
Kippvorrichtung.
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Während des Kippvorganges ist die Einfahrtöffnung im Auffahrbereich
durch ein nicht dargestelltes, beispielweise klappbares, Gitter verschlossen, und
dieser Zustand wird ebenfalls durch Endschalter kontrolliert sowie mechanisch oder
durch einen Magneten verriegelt. Die neue Kippvorrichtung ist infolge ihrer Ortsveränderlichkeit
und bei entsprechender Ausbildung durch ihre Mobilität äußerst vielseitig einsetzbar.
Außerdem ist sie ausgesprochen handhabungsfreundlich, da sie trotz der fundamentlosen
Ausbildung eine sehr niedrige Auffahrhöhe hat, die praktisch zu vernachlässigen
ist. Die seitlichen Wangen und die seitlichen Hubteile, die gegebenenfalls auch
durch weitere Hubteile unterstützt werden können, gewährleisten einen sicheren Kippvorgang
bei optimaler Belastungsverteilung sowie maximaler Verschwenkbarkeit.
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Aus Figur 4 ist ersichtlich, daß an der hrangenverbindlng 42 ein Contalnerecken-Anschlagrahzen
52 der Zusatzvorrichtung horizontal sowie vertikal verstellbar und damit auf die
Containerlage einstellbar befestigt ist. Der Anschlagrahmen 52 ist zur selbsttätigen
Anpassung an die Container-Rückwand um die Wangenverbindung 42 schwenkbar und trägt
die weiteren Teile der Zusatzvorrichtung.