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Vorrichtung zum Entnehmen und Ablegen von flächenhaften
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Teilen, insbesondere Textilteilen Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Vorrichtung zum Entnehmen und Ablegen von flächenhaften Teilen, insbesondere
Textilteilen.
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Aus der DE-OS 2 046 843 ist eine Beschickungs- und Entnahmevorrichtung
für flächenhafte Textilteile bekannt, bei der über der Auflegestation einer Fixiermaschine
ein System von Führungsschienen aufgehängt ist, auf denen Schlitten verschiebbar
sind. An den Schlitten hängen Greifer, die einerseits über die Auflagestation und
andererseits über neben der Station angeordnete Tische, auf denen die gestapelte
Ware liegt, fahren können. Die beiden Greifer sind über eine Verbindung in der Horizontalbewegung
miteinander gekoppelt. Jeder
Greifer ist mit Hilfe von Antriebselementen
vertikal verschiebbar und weist an seiner Unterseite Haftflächen auf, die von einem
Abstreifrahmen umgeben sind, der mit Hilfe von Antriebselementen relativ zu den
Haftflächen gehoben und gesenkt werden kann. Die beiden Greifer sind derart miteinander
verbunden, daß, wenn der eine Greifer über einem Stapel von Zuschnitten steht, der
andere,damit gekoppelte Greifer genau über der Beschickungsstation gelagert ist.
Durch die Verschiebung der Greifer können nun wechselweise nacheinander mit jedem
Greifer auf der Beschickungsstation unterschiedliche Zuschnitte, z.B. einerseits
ein Oberstoff eines Bekleidungsstücks und andererseits ein zugehöriger Einlagestoffzuschnitt
übereinander abgelegt werden.
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Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist, daß zwei Greifer erforderlich
sind und diese Greifer jeweils genau zueinander justiert sein müssen. Weiterhin
benötigt die Vorrichtung relativ viel Raum, weil sie beidseitig der Beschickungsstation
bzw. -bahn montiert ist. Zudem kann jeweils nur beispielsweise ein Bekleidungszuschnitt
mit einem Einlagestoffzuschnitt belegt werden. Darüber hinaus muß zum Wechseln der
Zuschnitte die Vorrichtung angehalten werden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehenden Nachteile
zu vermeiden und eine Vorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, beliebig viele
Zuschnitte exakt reproduzierbar aufeinander abzulegen, wobei der Zuschnittwechsel
oder das Nachfüllen ohne Unterbrechung des Arbeitsablaufs erfolgen kann. Weiterhin
soll eine kompakte Bauweise der Vorrichtung gewährleistet sein.
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Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß ei Magazin mit mehreren
senkrecht übereinander angeordnet ten Ablageböden zum Stapeln der flächenhaften
Teil insbesondere der Zuschnitte, vorhanden ist sowie ei < mit diesem verbundene
Quertransporteinrichtung mit einer Hubplatte, wobei Magazin und Quertransportein
< relativ zueinander senkrecht zur Quertransportebene verfahrbar sind und die
Hubplatte zwischen einer St « lung oberhalb eines Ablagebodens und einer Stellung
vor dem Magazin in der Quertransporteinrichtung ver - -fahrbar geführt ist und senkrecht
zu ihrer Verfahr- 4 ebene absenkbar und anhebbar gelagert ist und an ihr Unterseite
Mittel zum Anheben und Ablegen der flächehaften Teile aufweist. Die Erfindung basiert
darauf, 9X daß in dem Magazin entsprechend der Anzahl der Ablageböden beliebig viele
Zuschnittsarten enthalten sein können, und daß die Subplatte je nach Bedarf jeweils
nacheinander einen anderen Zuschnitt entnehmen kann, so daß eine beliebige Ablagekombination
der Zuschnitte übereinander erreicht werden kann. Da alle Zu schnitte mit derselben
Hubplatte in der gleichen Position entnommen und abgelegt werden, ist eine hohe
Genauigkeit der Positionierung und eine absolute ReprQE duzierbarkeit gewährleistet,
und zwar ohne aufwendige Justiermaßnahmen. Da das Magazin und die Quertransports
einrichtung eine bauliche Einheit bilden, ergibt sich zudem eine sehr kompakte und
platzsparende erfindungsgemäße Vorrichtung.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind -in den Unteransprüchen
2 bis 10 enthalten.
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Anhand des in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels
wird die Erfindung nun näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Ansicht
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 2 eine Prinzipansicht eines Schnitts entlang
der Schnittlinie 11-11 in Fig. 1, Fig. 3 eine Prinzipansicht einer erfindungsgemäßen
Hubplatte, Fig. 4 einen Teilausschnitt der Hubplatte gemäß Fig. 3, Fig. 5 bis 7
Darstellungen verschiedener Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Ablagebodens
mit den zugehörigen Zuschnitten.
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Wie in Fig. 1 dargestellt ist, besteht die erfindungsgemäße Vorrichtung
aus einem Magazin 1, in dem aus Ablageböden 2 gebildete Fächer vorhanden sind. In
diesen Fächern werden auf den Ablageböden 2, wie im folgenden noch näher beschrieben,
unterschiedliche flächenhafte Teile, insbesondere textile Zuschnitte 10, gestapelt.
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Bei diesen textilen Zuschnitten 10 kann es sich einerseits um einen
Zuschnitt eines Bekleidungsteils handeln und andererseits um die diesem Bekleidungsteil
zugehörigen Einlagezuschnitte. Das Magazin 1 ist in vertikaler Richtung, siehe Doppelpfeil
X-X, nach oben und nach unten verfahrbar, so daß die Ablageböden 2 in unterschiedliche
Höhen angehoben oder abgesenkt werden können, siehe Fig. 2. Zu diesem Zweck ist
das Magazin 1 mit
einem Rahmen 3 über Führungen 4 in einer Vertikaltransporteinrichtung
5 verschiebbar geführt. Die Ablageböden 2 sind aus den Fächern des Magazins 1 einzeln
entnehmbar. Oben auf einem mit dem Magazin 1 gemeinsamen Grundgestell 6 ist eine
Quertransporteinrichtung 7 angeordnet, die eine absenkbare und anhebbare Hubplatte
8 trägt.
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Die Hubplatte 8 ist mittels der Quertransporteinrichtung horizontal
senkrecht zur Verfahrrichtung des Magazins 1 zwischen zwei Stellungen, siehe Fig.
2, verfahrbar.
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Hierbei handelt es sich einerseits um eine Stellung, in der sich die
Hubplatte 8 oberhalb eines Ablagebodens 2 des Magazins 1 befindet, und andererseits
um eine Stellung, in der sich die Hubplatte 8 oberhalb einer beispielsweise als
Trasportband 9 ausgebildeten Ablage-und Transportstation befindet, wobei das Transportband
9 vor dem Magazin 1 verläuft.
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Mittels der Hubplatte 8 können die auf den Ablageböden 2 des Magazins
1 befindlichen Zuschnitte von den Stapeln einzeln abgehoben und dann nach dem Verfahren
der Hubplatte 8 mittels der Quertransporteinrichtung 7 in die Stellung über dem
Transportband 9 gebracht und dann auf diesem abgelegt werden. Dabei können die einzelnen
Fächer des Magazins 1 jeweils wahlweise mit der Hubplatte 8 erreicht werden, indem
durch Verfahren des Magazins 1 jeweils eines der Fächer auf die Höhe der Quertransportebene
der Hubplatte 8 verfahren wird. Erfindungsgemäß ist es ebenso möglich, z.B. Textilzuschnitte
oder dergleichen mittels der Hubplatte 8 in ihrer einen Endstellung von dem Transportband
9 abzuheben und nach dem Verfahren der Hubplatte in die andere Endstellung auf dem
jeweiligen unterhalb der Hubplatte 8 befindlichen Ablageboden 2 abzulegen.
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Die Vertikaltransporteinrichtung 5 und die Quertransporteinrichtung
7 können zum Beispiel durch Kettenantriebe oder Spindelantriebe angetrieben werden.
In Fig. 2 sind die unterschiedlichen Höhenlagen der Ablageböden 2 nach Verfahren
des Magazins 1 teilweise gestrichelt eingezeichnet. Die Transportrichtung der Hubplatte
8 ist durch den Doppelpfeil Y angegeben. Die Absenk- und Anhebbewegung der Hubplatte
oberhalb der Ablageböden 2 bzw. der Transportbahn 9 sind jeweils durch den Doppelpfeil
Z eingezeichnet.
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In den Fig. 3 und 4 ist der prinzipielle Aufbau einer erfindungsgemäßen
Hubplatte 8 dargestellt. Diese besteht aus einer Tragplatte 11, an der nach unten
abstehende einzelne Stempel 12 über die gesamte Plattenfläche gleichmäßig verteilt-
befestigt sind. Die Stempel 12 bestehen aus einem Bolzen 13 mit einem endseitigen
Gewindeabschnitte 14, der durch eine Bohrung 15 in der Tragplatte 11 verläuft. Auf
dem aus der Bohrung 15 herausragenden oberen Ende des Gewindeabschnittes 14 ist
eine Sicherungsmutter 16 aufgeschraubt. Am gegenüberliegenden Bolzenende ist ein
vorzugsweise scheibenförmiger Stempelfuß 17 befestigt. Zwischen dem Stempelfuß 17
und der Tragplatte 11 sind um den Bolzen 13 herum einzelne Federn 18 übereinander
geschichtet, wodurch eine federnde Befestigung des jeweiligen Stempels 12 an der
Tragplatte 11 erreicht wird. Die Anzahl und die Dicke der Federn 18 und deren Federsteifigkeit
bestimmt den möglichen Federweg des Stempels 12. An der Unterseite des Stempelfußes
17 ist eine Haftfläche 19 ausgebildet.
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Diese Haftfläche 19 kann insbesondere als an sich bekannter Klettverschluß
ausgebildet sein. Auch kann die Haftschicht aus einem Dauerkleber, einem Saugnapf
oder
einer elektrostatisch aufgeladenen Schicht oder einem Dauermagneten
bestehen, und zwar in Anpassung an das jeweilige Material, das mit der Hubplatte
8 angehoben und abgesenkt werden soll. Weiterhin ist an der Tragplatte 11 eine Abstreifplatte
21 über eine Zylinder-Kolbenanordnung anhebbar und absenkbar befestigt. Der Arbeitshub
der Abstreifplatte 21 ist in Fig. 2 durch den Doppelpfeil W oberhalb der Transportbahn
9 eingezeichnet. Die Zylinder-Kolbenanordnung besteht z. B.
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aus jeweils zwei an den beiden Schmalseiten der Trag-und Abstreifplatte
befestigten Zylinder-Kolbeneinheiten 22, die pneumatisch oder hydraulisch betätigbar
sind.
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Die Abstreifplatte 21 besitzt Öffnungen 23, durch die jeweils die
Stempel füße 17 der Stempel 12 verlaufen.
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In der oberen Stellung, d. h. der Ruhestellung der Abstreifplatte
21 ragt der Stempel fuß 17 jeweils aus der Öffnung 23 nach unten heraus, wie dies
in Fig. 5 dargestellt ist. Der Hub W der Zylinder-Kolbenanordnung und damit der
Arbeitsweg der Abstreifplatte ist derart bemessen, daß in Abstreifstellung die Abstreifplatte
21 mit ihrer Unterseite 23 gegenüber der Unterseite der Haftfläche 19 vorsteht,
so daß der Stempelfuß 17 mit der Haftfläche 19 in der Öffnung 22 versenkt ist. Die
Größe der Hubplatte 8 und die Anzahl der Stempel 12 ist der Größe und dem Material
der mit der Hubplatte 8 zu bewegenden Teile angepaßt. Bei sehr flexiblem Material,
wie beispielsweise Textilmaterial, wird eine große Anzahl von Stempeln vorgesehen.
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In den Fig. 5, 6 und 7 sind unterschiedliche Ausführungen der Ablageböden
2 des Magazins 1 dargestellt.
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Erfindungsgemäß sollen im Magazin 1 Textilzuschnitte gelagert werden
und mittels der Hubplatte 8 der Quertransporteinrichtung 7 in einer bestimmten Reihenfolge
entnommen und auf der Transportbahn 9 genau zueinander ausgerichtet aufeinander
abgelegt werden. Dabei geht die Erfindung davon aus, daß es hierzu erforderlich
ist, daß die Zuschnitte bereits auf dem jeweiligen Ablageboden 2 eine genau definierte
Lage einnehmen, die der endgültigen Lage am fertigen Teil entspricht. Dies ist insbesondere
im Hinblick auf die Ausrichtung der einzelnen Zuschnitte zueinander von Wichtigkeit.
Hierzu kann es vorteilhaft sein, wenn, wie in Fig. 5 dargestellt ist, die Ablageböden
2 auf ihrer Oberfläche einem Raster 25 aus sich senkrecht kreuzenden waagerechten
und senkrechten Linien aufweist, wobei die Oberfläche in einer Anzahl gleich großer,
quadratischer Rasterfelder unterteilt wird. Auf dem Raster 25 können nun die Koordinaten
ausgewählter Begrenzungspunkte des jeweiligen Zuschnitts eingezeichnet werden, so
daß eine sichere, jederzeit reproduzierbare Positionierung der Zuschnitte auf dem
jeweiligen Ablageboden 2 möglich ist. Hierbei werden zweckmäßigerweise auf jedem
Ablageboden, wie dies in Fig. 5 eingezeichnet ist, alle zusammenqehörigen Zuschnitte
eingezeichnet, so daß einerseits die Ablageböden untereinander austauschbar sind
und andererseits bereits auf dem Ablageboden die Positionierung Rer einzelnen Zuschnitte
zueinander erkannt werden kann.
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Im dargestellten Bespiel handelt es sich um drei Zuschnitte, z.B.
dem unteren Zuschnitt 10a, der beispielsweise der Zuschnitt eines Bekleidungsstückes
sein kann,und den beiden oberen Zuschnitten 10b und 10c, wobei es sich um Zuschnitte
zugehöriger Versteifungseinlagen
handeln kann. Die drei Zuschnitte
10a, 10b, 10c befinden sich dabei auf getrennten Ablageböden und werden auf der
Transportbahn 9'übereinander abgelegt.
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In Fig. 6 ist eine andere Ausgestaltung eines Ablagebodens 2 dargestellt.
Hierbei sind auf diesem die Konturen der jeweiligen Zuschnitte, hier beispielsweise
der Zuschnitte lOa, lOb, 10c, eingraviert, und zwar in ihrer gegenseitigen Zuordnung.
Auch hierdurch ist eine sichere, schnelle und stets reproduzierbare Ablage der einzelnen
Zuschnitte auf den zugehörigen Ablageböden möglich.
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In Fig. 7 ist eine weitere Variante dargestellt, wobei der Ablageboden
2 aus zwei Platten besteht, und zwar einer unteren Ablageplatte 26, auf der jeweils
ein Urmuster eines Zuschnitts aufgelegt wird, und einer auf dieses auflegbaren,
transparenten Abdeckplatte 27. Hierdurch wird das Urmuster in seiner Lage fixiert,
und durch die transparente Ausführung der Abdeckplatte 27 können die Zuschnitte
exakt auf dem Urmuster positioniert und gestapelt werden.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Ablageböden 2 hat denVorteil,
daß diese außerhalb des Magazins bereits mit den zugehörigen Zuschnitten bestückt
werden können, und nachdem Fächer des Magazins leer sind, können während des Arbeitsablaufs
die einzelnen leeren Ablageböden gegen volle ersetzt werden. Hierdurch ergibt sich
eine Zeit- und Arbeitsersparnis, und es ist ein kontinuierlicher Betrieb möglich.
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Die Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist nun wie folgt.
Zunächst werden auf den Ablageböden 2 in den Fächern des Magazins 1 jeweils die
verschiedenen Zuschnitte gestapelt. Hierbei handelt es sich, wie bereits erläutert,
einerseits um den Zuschnitt eines Teils eines Bekleidungsstücks, das mit Versteifungseinlagen
versehen werden soll, und um die unterschiedlichen erforderlichen Versteifungseinlagenzuschnitte,
die auf dem Bekleidungsstückzuschnitt aufgebracht werden sollen, so daß abschließend
der Bekleidungszuschnitt und die Einlagen in einer Fixierpresse miteinander fixiert
werden können. Nun wird zunächst durch Verfahren des Magazins dasjenige Fach auf
die Höhe der Transportebene der Quertransporteinrichtung gebracht, in dem der Zuschnitt
des Bekleidungsteils liegt. Danach wird die Hubplatte über diesen Zuschnittstapel
gefahren, und es wird die Hubplatte abgesenkt, so daß die Haftflächen der Stempel
mit leichtem Druck auf den Stapel einwirken. Nun wird die Hubplatte angehoben, wobei
der Zuschnitt an den Haftflächen hängen bleibt. Die Hubplatte wird nun über die
Transportbahn 9 verfahren, wobei eine Positionsveränderung des Zuschnitts nicht
erfolgt. Die Hubplatte wird bis kurz über die Bandoberfläche abgesenkt, und nun
wird mittels der Abstreifplatte der an den Stempeln anhaftende Zuschnitt abgestreift,
was in Fig. 2 durch den Arbeitshub W angedeutet ist. Danach wird die Hubplatte angehoben,
und nachdem das Magazin in die entsprechende Stellung verfahren worden ist, wird
nun aus einem anderen Fach der erste Einlagezuschnitt entnommen, und wie vorstehend
beschrieben, entsprechend auf dem Bekleidungszuschnitt abgelegt. Dieser Vorgang
wird solange wiederholt, bis alle erforderlichen Zuschnitte übereinander auf dem
Transportband abgelegt sind. Danach
werden sie mit dem Transportband
z.B. in eine Fixierpresse transportiert und dort miteinander verbunden.
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Nach dem Austritt aus einer derartigen Fixierpresse kann beispielsweise
eine erfindungsgemäße Vorrichtung dazu verwendet werden, um die fixierten Teile
von dem Transportband abzuheben und in dem Magazin abzustapeln.
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L e e r s e i t e