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DE3218189A1 - Vorrichtung zum entnehmen und ablegen von flaechenhaften teilen, insbesondere textilteilen - Google Patents

Vorrichtung zum entnehmen und ablegen von flaechenhaften teilen, insbesondere textilteilen

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DE3218189A1
DE3218189A1 DE19823218189 DE3218189A DE3218189A1 DE 3218189 A1 DE3218189 A1 DE 3218189A1 DE 19823218189 DE19823218189 DE 19823218189 DE 3218189 A DE3218189 A DE 3218189A DE 3218189 A1 DE3218189 A1 DE 3218189A1
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DE
Germany
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magazine
plate
lifting plate
transverse transport
parts
Prior art date
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Withdrawn
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DE19823218189
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English (en)
Inventor
Franz Josef 5600 Wuppertal Roos
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ROTEX MASCHINEN GmbH
Original Assignee
ROTEX MASCHINEN GmbH
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Publication date
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    • A41HAPPLIANCES OR METHODS FOR MAKING CLOTHES, e.g. FOR DRESS-MAKING OR FOR TAILORING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Sheets, Magazines, And Separation Thereof (AREA)
  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)

Description

  • Vorrichtung zum Entnehmen und Ablegen von flächenhaften
  • Teilen, insbesondere Textilteilen Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Entnehmen und Ablegen von flächenhaften Teilen, insbesondere Textilteilen.
  • Aus der DE-OS 2 046 843 ist eine Beschickungs- und Entnahmevorrichtung für flächenhafte Textilteile bekannt, bei der über der Auflegestation einer Fixiermaschine ein System von Führungsschienen aufgehängt ist, auf denen Schlitten verschiebbar sind. An den Schlitten hängen Greifer, die einerseits über die Auflagestation und andererseits über neben der Station angeordnete Tische, auf denen die gestapelte Ware liegt, fahren können. Die beiden Greifer sind über eine Verbindung in der Horizontalbewegung miteinander gekoppelt. Jeder Greifer ist mit Hilfe von Antriebselementen vertikal verschiebbar und weist an seiner Unterseite Haftflächen auf, die von einem Abstreifrahmen umgeben sind, der mit Hilfe von Antriebselementen relativ zu den Haftflächen gehoben und gesenkt werden kann. Die beiden Greifer sind derart miteinander verbunden, daß, wenn der eine Greifer über einem Stapel von Zuschnitten steht, der andere,damit gekoppelte Greifer genau über der Beschickungsstation gelagert ist. Durch die Verschiebung der Greifer können nun wechselweise nacheinander mit jedem Greifer auf der Beschickungsstation unterschiedliche Zuschnitte, z.B. einerseits ein Oberstoff eines Bekleidungsstücks und andererseits ein zugehöriger Einlagestoffzuschnitt übereinander abgelegt werden.
  • Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist, daß zwei Greifer erforderlich sind und diese Greifer jeweils genau zueinander justiert sein müssen. Weiterhin benötigt die Vorrichtung relativ viel Raum, weil sie beidseitig der Beschickungsstation bzw. -bahn montiert ist. Zudem kann jeweils nur beispielsweise ein Bekleidungszuschnitt mit einem Einlagestoffzuschnitt belegt werden. Darüber hinaus muß zum Wechseln der Zuschnitte die Vorrichtung angehalten werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehenden Nachteile zu vermeiden und eine Vorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, beliebig viele Zuschnitte exakt reproduzierbar aufeinander abzulegen, wobei der Zuschnittwechsel oder das Nachfüllen ohne Unterbrechung des Arbeitsablaufs erfolgen kann. Weiterhin soll eine kompakte Bauweise der Vorrichtung gewährleistet sein.
  • Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß ei Magazin mit mehreren senkrecht übereinander angeordnet ten Ablageböden zum Stapeln der flächenhaften Teil insbesondere der Zuschnitte, vorhanden ist sowie ei < mit diesem verbundene Quertransporteinrichtung mit einer Hubplatte, wobei Magazin und Quertransportein < relativ zueinander senkrecht zur Quertransportebene verfahrbar sind und die Hubplatte zwischen einer St « lung oberhalb eines Ablagebodens und einer Stellung vor dem Magazin in der Quertransporteinrichtung ver - -fahrbar geführt ist und senkrecht zu ihrer Verfahr- 4 ebene absenkbar und anhebbar gelagert ist und an ihr Unterseite Mittel zum Anheben und Ablegen der flächehaften Teile aufweist. Die Erfindung basiert darauf, 9X daß in dem Magazin entsprechend der Anzahl der Ablageböden beliebig viele Zuschnittsarten enthalten sein können, und daß die Subplatte je nach Bedarf jeweils nacheinander einen anderen Zuschnitt entnehmen kann, so daß eine beliebige Ablagekombination der Zuschnitte übereinander erreicht werden kann. Da alle Zu schnitte mit derselben Hubplatte in der gleichen Position entnommen und abgelegt werden, ist eine hohe Genauigkeit der Positionierung und eine absolute ReprQE duzierbarkeit gewährleistet, und zwar ohne aufwendige Justiermaßnahmen. Da das Magazin und die Quertransports einrichtung eine bauliche Einheit bilden, ergibt sich zudem eine sehr kompakte und platzsparende erfindungsgemäße Vorrichtung.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind -in den Unteransprüchen 2 bis 10 enthalten.
  • Anhand des in den beiliegenden Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiels wird die Erfindung nun näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung, Fig. 2 eine Prinzipansicht eines Schnitts entlang der Schnittlinie 11-11 in Fig. 1, Fig. 3 eine Prinzipansicht einer erfindungsgemäßen Hubplatte, Fig. 4 einen Teilausschnitt der Hubplatte gemäß Fig. 3, Fig. 5 bis 7 Darstellungen verschiedener Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Ablagebodens mit den zugehörigen Zuschnitten.
  • Wie in Fig. 1 dargestellt ist, besteht die erfindungsgemäße Vorrichtung aus einem Magazin 1, in dem aus Ablageböden 2 gebildete Fächer vorhanden sind. In diesen Fächern werden auf den Ablageböden 2, wie im folgenden noch näher beschrieben, unterschiedliche flächenhafte Teile, insbesondere textile Zuschnitte 10, gestapelt.
  • Bei diesen textilen Zuschnitten 10 kann es sich einerseits um einen Zuschnitt eines Bekleidungsteils handeln und andererseits um die diesem Bekleidungsteil zugehörigen Einlagezuschnitte. Das Magazin 1 ist in vertikaler Richtung, siehe Doppelpfeil X-X, nach oben und nach unten verfahrbar, so daß die Ablageböden 2 in unterschiedliche Höhen angehoben oder abgesenkt werden können, siehe Fig. 2. Zu diesem Zweck ist das Magazin 1 mit einem Rahmen 3 über Führungen 4 in einer Vertikaltransporteinrichtung 5 verschiebbar geführt. Die Ablageböden 2 sind aus den Fächern des Magazins 1 einzeln entnehmbar. Oben auf einem mit dem Magazin 1 gemeinsamen Grundgestell 6 ist eine Quertransporteinrichtung 7 angeordnet, die eine absenkbare und anhebbare Hubplatte 8 trägt.
  • Die Hubplatte 8 ist mittels der Quertransporteinrichtung horizontal senkrecht zur Verfahrrichtung des Magazins 1 zwischen zwei Stellungen, siehe Fig. 2, verfahrbar.
  • Hierbei handelt es sich einerseits um eine Stellung, in der sich die Hubplatte 8 oberhalb eines Ablagebodens 2 des Magazins 1 befindet, und andererseits um eine Stellung, in der sich die Hubplatte 8 oberhalb einer beispielsweise als Trasportband 9 ausgebildeten Ablage-und Transportstation befindet, wobei das Transportband 9 vor dem Magazin 1 verläuft.
  • Mittels der Hubplatte 8 können die auf den Ablageböden 2 des Magazins 1 befindlichen Zuschnitte von den Stapeln einzeln abgehoben und dann nach dem Verfahren der Hubplatte 8 mittels der Quertransporteinrichtung 7 in die Stellung über dem Transportband 9 gebracht und dann auf diesem abgelegt werden. Dabei können die einzelnen Fächer des Magazins 1 jeweils wahlweise mit der Hubplatte 8 erreicht werden, indem durch Verfahren des Magazins 1 jeweils eines der Fächer auf die Höhe der Quertransportebene der Hubplatte 8 verfahren wird. Erfindungsgemäß ist es ebenso möglich, z.B. Textilzuschnitte oder dergleichen mittels der Hubplatte 8 in ihrer einen Endstellung von dem Transportband 9 abzuheben und nach dem Verfahren der Hubplatte in die andere Endstellung auf dem jeweiligen unterhalb der Hubplatte 8 befindlichen Ablageboden 2 abzulegen.
  • Die Vertikaltransporteinrichtung 5 und die Quertransporteinrichtung 7 können zum Beispiel durch Kettenantriebe oder Spindelantriebe angetrieben werden. In Fig. 2 sind die unterschiedlichen Höhenlagen der Ablageböden 2 nach Verfahren des Magazins 1 teilweise gestrichelt eingezeichnet. Die Transportrichtung der Hubplatte 8 ist durch den Doppelpfeil Y angegeben. Die Absenk- und Anhebbewegung der Hubplatte oberhalb der Ablageböden 2 bzw. der Transportbahn 9 sind jeweils durch den Doppelpfeil Z eingezeichnet.
  • In den Fig. 3 und 4 ist der prinzipielle Aufbau einer erfindungsgemäßen Hubplatte 8 dargestellt. Diese besteht aus einer Tragplatte 11, an der nach unten abstehende einzelne Stempel 12 über die gesamte Plattenfläche gleichmäßig verteilt- befestigt sind. Die Stempel 12 bestehen aus einem Bolzen 13 mit einem endseitigen Gewindeabschnitte 14, der durch eine Bohrung 15 in der Tragplatte 11 verläuft. Auf dem aus der Bohrung 15 herausragenden oberen Ende des Gewindeabschnittes 14 ist eine Sicherungsmutter 16 aufgeschraubt. Am gegenüberliegenden Bolzenende ist ein vorzugsweise scheibenförmiger Stempelfuß 17 befestigt. Zwischen dem Stempelfuß 17 und der Tragplatte 11 sind um den Bolzen 13 herum einzelne Federn 18 übereinander geschichtet, wodurch eine federnde Befestigung des jeweiligen Stempels 12 an der Tragplatte 11 erreicht wird. Die Anzahl und die Dicke der Federn 18 und deren Federsteifigkeit bestimmt den möglichen Federweg des Stempels 12. An der Unterseite des Stempelfußes 17 ist eine Haftfläche 19 ausgebildet.
  • Diese Haftfläche 19 kann insbesondere als an sich bekannter Klettverschluß ausgebildet sein. Auch kann die Haftschicht aus einem Dauerkleber, einem Saugnapf oder einer elektrostatisch aufgeladenen Schicht oder einem Dauermagneten bestehen, und zwar in Anpassung an das jeweilige Material, das mit der Hubplatte 8 angehoben und abgesenkt werden soll. Weiterhin ist an der Tragplatte 11 eine Abstreifplatte 21 über eine Zylinder-Kolbenanordnung anhebbar und absenkbar befestigt. Der Arbeitshub der Abstreifplatte 21 ist in Fig. 2 durch den Doppelpfeil W oberhalb der Transportbahn 9 eingezeichnet. Die Zylinder-Kolbenanordnung besteht z. B.
  • aus jeweils zwei an den beiden Schmalseiten der Trag-und Abstreifplatte befestigten Zylinder-Kolbeneinheiten 22, die pneumatisch oder hydraulisch betätigbar sind.
  • Die Abstreifplatte 21 besitzt Öffnungen 23, durch die jeweils die Stempel füße 17 der Stempel 12 verlaufen.
  • In der oberen Stellung, d. h. der Ruhestellung der Abstreifplatte 21 ragt der Stempel fuß 17 jeweils aus der Öffnung 23 nach unten heraus, wie dies in Fig. 5 dargestellt ist. Der Hub W der Zylinder-Kolbenanordnung und damit der Arbeitsweg der Abstreifplatte ist derart bemessen, daß in Abstreifstellung die Abstreifplatte 21 mit ihrer Unterseite 23 gegenüber der Unterseite der Haftfläche 19 vorsteht, so daß der Stempelfuß 17 mit der Haftfläche 19 in der Öffnung 22 versenkt ist. Die Größe der Hubplatte 8 und die Anzahl der Stempel 12 ist der Größe und dem Material der mit der Hubplatte 8 zu bewegenden Teile angepaßt. Bei sehr flexiblem Material, wie beispielsweise Textilmaterial, wird eine große Anzahl von Stempeln vorgesehen.
  • In den Fig. 5, 6 und 7 sind unterschiedliche Ausführungen der Ablageböden 2 des Magazins 1 dargestellt.
  • Erfindungsgemäß sollen im Magazin 1 Textilzuschnitte gelagert werden und mittels der Hubplatte 8 der Quertransporteinrichtung 7 in einer bestimmten Reihenfolge entnommen und auf der Transportbahn 9 genau zueinander ausgerichtet aufeinander abgelegt werden. Dabei geht die Erfindung davon aus, daß es hierzu erforderlich ist, daß die Zuschnitte bereits auf dem jeweiligen Ablageboden 2 eine genau definierte Lage einnehmen, die der endgültigen Lage am fertigen Teil entspricht. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Ausrichtung der einzelnen Zuschnitte zueinander von Wichtigkeit. Hierzu kann es vorteilhaft sein, wenn, wie in Fig. 5 dargestellt ist, die Ablageböden 2 auf ihrer Oberfläche einem Raster 25 aus sich senkrecht kreuzenden waagerechten und senkrechten Linien aufweist, wobei die Oberfläche in einer Anzahl gleich großer, quadratischer Rasterfelder unterteilt wird. Auf dem Raster 25 können nun die Koordinaten ausgewählter Begrenzungspunkte des jeweiligen Zuschnitts eingezeichnet werden, so daß eine sichere, jederzeit reproduzierbare Positionierung der Zuschnitte auf dem jeweiligen Ablageboden 2 möglich ist. Hierbei werden zweckmäßigerweise auf jedem Ablageboden, wie dies in Fig. 5 eingezeichnet ist, alle zusammenqehörigen Zuschnitte eingezeichnet, so daß einerseits die Ablageböden untereinander austauschbar sind und andererseits bereits auf dem Ablageboden die Positionierung Rer einzelnen Zuschnitte zueinander erkannt werden kann.
  • Im dargestellten Bespiel handelt es sich um drei Zuschnitte, z.B. dem unteren Zuschnitt 10a, der beispielsweise der Zuschnitt eines Bekleidungsstückes sein kann,und den beiden oberen Zuschnitten 10b und 10c, wobei es sich um Zuschnitte zugehöriger Versteifungseinlagen handeln kann. Die drei Zuschnitte 10a, 10b, 10c befinden sich dabei auf getrennten Ablageböden und werden auf der Transportbahn 9'übereinander abgelegt.
  • In Fig. 6 ist eine andere Ausgestaltung eines Ablagebodens 2 dargestellt. Hierbei sind auf diesem die Konturen der jeweiligen Zuschnitte, hier beispielsweise der Zuschnitte lOa, lOb, 10c, eingraviert, und zwar in ihrer gegenseitigen Zuordnung. Auch hierdurch ist eine sichere, schnelle und stets reproduzierbare Ablage der einzelnen Zuschnitte auf den zugehörigen Ablageböden möglich.
  • In Fig. 7 ist eine weitere Variante dargestellt, wobei der Ablageboden 2 aus zwei Platten besteht, und zwar einer unteren Ablageplatte 26, auf der jeweils ein Urmuster eines Zuschnitts aufgelegt wird, und einer auf dieses auflegbaren, transparenten Abdeckplatte 27. Hierdurch wird das Urmuster in seiner Lage fixiert, und durch die transparente Ausführung der Abdeckplatte 27 können die Zuschnitte exakt auf dem Urmuster positioniert und gestapelt werden.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Ablageböden 2 hat denVorteil, daß diese außerhalb des Magazins bereits mit den zugehörigen Zuschnitten bestückt werden können, und nachdem Fächer des Magazins leer sind, können während des Arbeitsablaufs die einzelnen leeren Ablageböden gegen volle ersetzt werden. Hierdurch ergibt sich eine Zeit- und Arbeitsersparnis, und es ist ein kontinuierlicher Betrieb möglich.
  • Die Funktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist nun wie folgt. Zunächst werden auf den Ablageböden 2 in den Fächern des Magazins 1 jeweils die verschiedenen Zuschnitte gestapelt. Hierbei handelt es sich, wie bereits erläutert, einerseits um den Zuschnitt eines Teils eines Bekleidungsstücks, das mit Versteifungseinlagen versehen werden soll, und um die unterschiedlichen erforderlichen Versteifungseinlagenzuschnitte, die auf dem Bekleidungsstückzuschnitt aufgebracht werden sollen, so daß abschließend der Bekleidungszuschnitt und die Einlagen in einer Fixierpresse miteinander fixiert werden können. Nun wird zunächst durch Verfahren des Magazins dasjenige Fach auf die Höhe der Transportebene der Quertransporteinrichtung gebracht, in dem der Zuschnitt des Bekleidungsteils liegt. Danach wird die Hubplatte über diesen Zuschnittstapel gefahren, und es wird die Hubplatte abgesenkt, so daß die Haftflächen der Stempel mit leichtem Druck auf den Stapel einwirken. Nun wird die Hubplatte angehoben, wobei der Zuschnitt an den Haftflächen hängen bleibt. Die Hubplatte wird nun über die Transportbahn 9 verfahren, wobei eine Positionsveränderung des Zuschnitts nicht erfolgt. Die Hubplatte wird bis kurz über die Bandoberfläche abgesenkt, und nun wird mittels der Abstreifplatte der an den Stempeln anhaftende Zuschnitt abgestreift, was in Fig. 2 durch den Arbeitshub W angedeutet ist. Danach wird die Hubplatte angehoben, und nachdem das Magazin in die entsprechende Stellung verfahren worden ist, wird nun aus einem anderen Fach der erste Einlagezuschnitt entnommen, und wie vorstehend beschrieben, entsprechend auf dem Bekleidungszuschnitt abgelegt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis alle erforderlichen Zuschnitte übereinander auf dem Transportband abgelegt sind. Danach werden sie mit dem Transportband z.B. in eine Fixierpresse transportiert und dort miteinander verbunden.
  • Nach dem Austritt aus einer derartigen Fixierpresse kann beispielsweise eine erfindungsgemäße Vorrichtung dazu verwendet werden, um die fixierten Teile von dem Transportband abzuheben und in dem Magazin abzustapeln.
  • L e e r s e i t e

Claims (10)

  1. Ansprüche: 1. Vorrichtung zum Entnehmen und Ablegen von flächenhaften Teilen, insbesondere Textilteilen, g e -k e n n z e i c h n e t d u r-c h ein Magazin (1) mit mehreren senkrecht übereinander anqeordneten Ablageböden (2) zu Stapeln der flächenhaften Teile (lOa, lOb, lOc) sowie einer mit diesen verbundenen Quertransporteinrichtung(7) mit einer Hubplatte (8), wobei Magazin (1) und Quertransporteinrichtung (7) relativ zueinander senkrecht zur Quertransportebene verfahrbar sind und die Hubplatte zwischen einer Stellung oberhalb eines Ablagebodens (2) und einer Stellung vor dem Magazin (1) in der QuertransDorteinrichtung (7) verfahrbar geführt ist und senkrecht zu ihrer Quertransportebene absenkbar und anhebbar ist und an ihrer Unterseite Mittel zum Anheben und Ablegen der flächenhaften Teile aufweist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, d a d u r c h 9 e -k e n n z e i c h n e t, daß das Magazin (1) in einer zur Quertransportebene vertikalen Richtung verfahrbar ist.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Hubplatte (8) aus einer Tragplatte (11) besteht, an der eine Vielzahl von Stempeln (12) in gleichmäßigen Abständen zueinander federnd befestigt und an der Unterseite der Stemselfüße Haftmittel (19) angeordnet sind.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 3, d a d u r c h g e -k e n n z e i c h n e t, daß die Haftmittel (19) als Klettverschluß ausgebildet sind.
  5. 5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß unter der Tragplatte (11) parallel zu dieser in einer Ebene oberhalb der Unterseite der Stempelfüße (17) eine Abstreifplatte (21) absenkbar und anhebbar befestigt ist und die Stempel (12) durch Öffnungen (23) der Abstreifplatte (21) verlaufen.
  6. 6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Ablageböden (2) lösbar im Magazin (1) angeordnet sind.
  7. 7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Ablageböden (2) auf ihrer Oberfläche Raster (25) aus vorzugsweise quadratischen Rasterfeldern aufweisen.
  8. 8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Ablageböden (2) auf ihrer Oberfläche eine den flächenhaften Teilen (10a, 10b, 10c) entsprechende Umrißkontur aufweisen.
  9. 9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Ablageböden (2) aus einer Auflageplatte (26) und einer auf diese auflegbaren, transparenten Abdeckplatte (27) bestehen.
  10. 10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß die Größe der Hubplatte (8) der Größe der Ablageböden (2) angepaßt ist.
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