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Selbstfahrendes Lade- und Reinigungsgerät,
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insbesondere für Zuckerrüben
Die Erfindung betrifft
ein Lade- und Reinigungsgerüt, welches insbesondere, jedoch nicht ausschließlich
für die Verladung von Zuckerrüben verwendet werden kann.
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Gegenwärtig werden Zuckerrüben nach dem Roden in größeren Haufen abgelegt.
Von den Haufen werden die Zuckerrüben dann mittels zweckentsprechender Geräte auf
Lastkraftwagen verladen und von diesen in Eisenbahnwaggons verladen oder direkt
zur Zuckerfabrik gebracht.
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Die gegenwärtige Praxis der Verladung der Zuckerrüben auf die Lastkraftwagen
besteht darin, daß die Zuckerrüben vom Erdboden mittels der Schaufel eines Radladers
aufgenommen und auf ein Reinigungsgerät gebracht werden, welches üblicherweise aus
hintereinander angeordneten Siebbändern besteht, mittels denen die Zuckerrüben gereinigt
und auf die Lastkraftwagen abgegeben werden. Die Siebbänder können von verschiedener
Ausführung sein, und ihre Funktion besteht darin, die Zuckerrüben gleichzeitig zu
reinigen und zu fördern, wobei die von den Zuckerrüben entfernte Erde durch die
Öffnungen der Siebbänder hindurchfällt.
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Die bekannte Arbeitsweise ist insbesondere dann nachteilig, wenn,
wie es im Herbst oftmals vorkommt, der Erdboden naß und klebrig ist, weil dann beim
Aufnehmen der Rüben vom Erdboden mittels der Schaufel des Radladers unvermeidbar
vergleichsweise viel Erde mit aufgenommen wird, die auch während des nachfolgenden
Reinigungs- und Fördervorganges nicht vollständig beseitigt werden kann. Dies ist
für die Zuckerfabrik nachteilig und teuer, weil vor dem Verarbeiten der Zuckerrüben
ein zusätzlicher Reinigungsvorgang durchgeführt werden muß.
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Ein weiterer Nachteil der bekannten Arbeitsweise besteht darin, daß
zwei vollständig getrennte Geräte bzw. Maschinen ver-
wendet werden
müssen, wodurch einerseits der Maschinenaufwand größer wird und außerdem der Vorgang
bis zum Verladen der Zuckerrüben auf die Lastkraftwagen zeitlich aufwendiger wird.
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Es ist auch bekannt, die Rüben mit einem besonderen Greifer auf das
Reinigungsgerät zu bringen. Auch in diesem Fall muß aber ein getrenntes Arbeitsgerät
verwendet werden, welches, wenn es leistungsfähig sein soll, vergleichsweise groß
und teuer ist.
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Es besteht daher ein Bedarf für ein Gerät, mit welchem das Verladen
von Zuckerrüben schneller, einfacher und derart ausgeführt werden kann, daß eine
möglichst gute Reinigungswirkung erzielt ist.
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Erreicht wird dies durch die Erfindung, wie sie im Patentanspruch
1 unter Schutz gestellt ist.
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Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in weiteren Ansprüchen
unter Schutz gestellt.
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Durch die Erfindung ist ein Lade- und Reinigungsgerät für Zuckerrüben
geschaffen in Form eines einzigen selbstfahrenden Gerätes, welches einerseits die
Zuckerrüben vom Erdboden aufnimmt und andererseits die Zuckerrüben bis zum Abgeben
auf einen Lastkraftwagen od.dgl. gut reinigt.
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Ein Gerät gemäß der Erfindung ist vergleichsweise beweglich und ein
besonderer Vorteil besteht darin, daß durch geeignete Schwenk- und Drehmöglichkeiten
eines Teiles der Siebbänder eine gute Einstellung hinsichtlich der Stelle ermöglicht
ist, an welcher die Zuckerrüben von dem letzten Siebband auf den Lastkraftwagen
abgegeben werden. Dadurch ist es nicht erforderlich, daß der Lastkraftwagen in eine
bestimmte Relativstellung
zu dem Lade- und Reinigungsgerät fahren
muß, um von diesem die Zuckerrüben aufnehmen zu können.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeiclmung beispielsweise
erläutert.
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Fig. 1 ist eine Seitenansicht eines Lade- und Reinigungsgerätes gemäß
der Erfindung.
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Fig. 2 ist eine Draufsicht des Gerätes gemäß Fig. 1.
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Fig. 3 ist eine der Fig. 1 analoge Teilansicht, in welcher weitere
Gestaltungsmerkmale wiedergegeben sind.
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Das Lade- und Reinigungsgerät gemäß Fig. 1 weist ein Selbstfahr-Radgestell
auf. Der Antrieb erfolgt von einem Verbrennungsmotor 1 über eine Hydraulikpumpe
2, von welcher aus verschiedene nachstehend beschriebene Hydraulikmotoren gespeist
werden.
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Für den Fahrantrieb ist ein von der Pumpe 2 gespeistes Getriebe 4
vorgesehen, von welchem aus über je eine Kardanwelle 5 die Hinterachse und die Vorderachse
des Radgestelles angetrieben werden. Der Antrieb ist, wie es für-Hydraulikmotoren
bekannt ist, stufenlos änderbar. Die zweckentsprechenden Steuer- und Regeleinrichtungen
befinden sich im Fahrerhaus 6. Da solche Einrichtungen bekannt sind, werden sie
nicht im einzelnen beschrieben.
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Das Gerät ist am Vorderende, d.h. an dem gemäß Fig. 1 linken Ende,
mit einer üblichen Dreipunktaufhängung versehen, die zwei Unterlenker 7 und einen
Oberlenker 8 aufweist. Die Unterlenker 7 sind in bekannter Weise heb- und senkbar,
wozu eine zweckentsprechende Hubzylindereinrichtung 9 vorgesehen ist. Die Hubzylindereinrichtung
9 kann beispielsweise einen einzigen Hubzylinder zum Heben und Senken beider Unterlenker
7, aber auch für jeden Unterlenker 7 einen eigenen Hubzylinder aufweisen.
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Solche Ausführungensind bekannt, so daß eine Beschreibung weiterer
Einzelheiten nicht erforderlich ist.
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Der Oberlenker 8 dient in bekannter Weise als Führungslenker.
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Der Oberlenker 8 kann in bekannter Weise ein Gewindelenker sein, so
daß eine Verlängerung oder Verkürzung durch zweckentsprechende Drehung ermöglicht
ist. Der Oberlenker kann aber auch von hydraulischer Ausführung sein, in welchem
Fall er hydraulisch verlängert oder verkürzt werden kann. Bei einer solchen Ausführung
ist ein Teil des Oberlenkers als Kolbenstange ausgebildet, während der andere Teil
des Oberlenkers der entsprechende Zylinder ist.
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Eine Dreipunktaufhängung gemäß vorstehender Beschreibung wird üblicherweise
auch als Kraftheberanlagebezeichnet. An der Kraftheberanlage des Gerätes gemäß Fig.
1 ist ein Tragrahmen lo montiert, der im wesentlichen Rechteckgestalt hat und beispielsweise
aus Vierkantrohr oder äquivalenten Profilteilen gebildet ist. Der Tragrahmen lo
weist Lagerarme 11 auf, mittels denen eine schwenkbare Anbringung an den Unterlenkern
7 über die Bolzen 12 der Unterlenker 7 ermöglicht ist. Der Tragrahmen lo weist weiterhin
an seiner oberen waagerechten Profil strebe lOa einen Lagerbock 13 auf, an welchem
mittels eines Bolzens 14 eine schwenkbare Anbringung an dem freien Ende des Oberlenkers
8 erfolgt.
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Der Tragrahmen lo trägt zwei Siebbänder 15, deren jedes mit Bezug
auf die Längsachse des Gerätes quer und im wesentlichen waagerecht angeordnet ist.
Jedes Siebband 15 wird von einem Hydraulikmotor 16 angetrieben. Jeder Motor 16 kann
vom Fahrerhaus aus gesteuert werden.
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Wie aus Fig. 2 ersichtlich, erstrecken sich die Siebbänder 15 nicht
bis zur Längsmittelachse des Gerätes, sondern nur bis zu je einer Seite eines weiteren
Siebbandes 17, welches sich im wesentlichen in der Llngsmitte des Gerätes erstreckt.
Die mit
Bezug auf das Gerät inneren Enden der Siebbänder 19 befinden
sich in geringem Abstand oberhalb der Ebene, in welcher sich das mit Bezug auf das
Gerät vordere Ende des Siebbandes 17 befindet, so daß von den Siebbändern 15 geförderte
Zuckerrüben auf das Längssiebband 17 fallen können. Das Siebs und L wird von einem
Hydraulikmotor 18 (Fig. 1) angetrieben. Das Siebband 17 erstreckt sich, wie aus
Fig. 1 ersichtlich, von der Stelle zwischen den beiden Quersiebbändern 15 nach hinten
und schräg nach oben. Die Zuckerrüben werden von dem hinteren freien Ende des Siebbandes
17 auf ein weiteres Siebband abgegeben, welches später erläutert wird.
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Mit Bezug auf die Bewegungsrichtung des Gerätes vor den Quersiebbändern
15 befindet sich eine Kettenfördereinrichtung 19, die aus einer Mehrzahl von in
vergleichsweise kleinen Abständen nebeneinander angeordneten Ketten besteht, die
sich parallel zur Längsrichtung des Gerätes und von vorn nach hinten geringfügig
schräg nach oben erstrecken, wie dies aus Fig. 1 ersichtlich ist. Am hinteren Ende
der Kettenfördereinrichtung 19 läuft jede -Kette um ein Kettenrad, welches auf einer
Antriebswelle 20 drehfest angeordnet ist. Die Antriebswelle 20 wird von einem vom
Fahrer steuerbaren Hydraulikmotor 21 angetrieben (Fig. 2). Am vorderen Ende läuft
jede Kette um ein Kettenrad, welches auf einer Achse 22 drehbar angeordnet ist.
Eine nichtdargestellte Spanneinrichtung ist vorgesehen, mittels welcher zweckmäßig
die Achse 22 so verschoben werden kann, daß ein Spannen oder Lösen der Ketten möglich
ist.
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Vor der Kettenfördereinrichtung 19 befindet sich eine Anordnung aus
einer Mehrzahl von Aufnehmerschuhen 23. Jeder Schuh 23 hat allgemein die Gestalt
eines zweckmäßig aus Blech gebildeten Kastens. Die Kastengestalt verjüngt sich,
wie aus Fig. 1 ersichtlich, in Richtung gegen das vordere bzw. linke Ende und endet
in
einer abgerundeten Spitze. Jeder Schuh 23 hat demgemäß in Seitenansicht etwa keilförmige
Gestalt. Am hinteren und demgemäß am gemäß Fig. 1 rechten Ende ist an jedem Schuh
23 eine Verbindungsstange 24 angebracht, deren freies Ende mit einem Auge versehen
ist, durch welches eine schwenkbare Anbringung an der vorderen Achse 22 der Kettenfördereinrichtung
ermöglicht ist, wobei jedes Stangenauge (nicht dargestellt) zwischen zwei benachbarten
Kettenrädern auf der Achse 22 angeordnet ist.
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Durch diese Ausbildung kann jeder Schuh 23 Schwenkbewegungen in einer
senkrechten Ebene ausführen, was zweckmäßig ist, damit jeder Schuh 23 sich an Bodenunebenheiten
anpassen kann.
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Eine Verschwenkung der Schuhe 23 nach unten ist durch einen Anschlag
25 begrenzt, der in Form einer Nase an einem Schleifschuh 26 vorgesehen ist, der
sich über die Breite des ragrahmens 10 erstreckt und an seinen Enden an den beiden
seitlichen Streben lOb des Tragrahmens 10, die sich in Längsrichtung des Gerätes
erstrecken, befestigt ist, wie dies aus Fig. 1 ersichtlich ist.
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Die Schuhe 23 können mit einer Rütteleinrichtung versehen sein, durch
welche Hin- und Herbewegungen der Schuhe 23 in Längsrichtung der Schuhe und damit
des Gerätes hervorgerufen werden. Obwohl eine detaillierte Ausführung einer solchen
Rütteleinrichtung nicht dargestellt ist, ist zu verstehen, daß eine einfache Ausführungsmöglichkeit
darin besteht, die Augen an den freien Enden der Verbindungsstangen 24, mit denen
die Schuhe 23 an der vorderen Achse 22 der Kettenfördereinrichtung 19 angebracht
sind, als Langlochaugen auszubilden, wobei dann die Achse 22 in jedem Bereich der
Anordnung eines Langlochauges einen Exzenternocken trägt. Dadurch wird bei Drehung
der Achse 22 die Verbindungsstange 24 und damit der Schuh 23 im Verlauf einer Umdrehung
der Achse 22 einmal vorwärts und einmal rückwärts bewegt.
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Es ist zu bemerken, daß anstelle der Kettenfördereinrichtung auch
eine Schneckenfördereinrichtung verwendet werden kann, obwohl eine Kettenfördereinrichtung
19 bevorzugt wird.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, wie sie ir der
Zeichnung dargestellt ist, erstrecken sich die Quersitbänder 15 und die Kettenfördereinrichtung
19 in Querrichtung über eine Strecke, die, wie aus Fig. 2 ersichtlich, der S)ubreite
des Gerätes entspricht.
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Die bevorzugte Ausführungsform weist aber auf jeder Seite einen zusätzlichen
Abschnitt auf, der ebenfalls ein Quersiebband 15a, eine Kettenfördereinrichtung
l9a und Schuhe 23a aufweist, deren Ausbildung jeweils der Ausbildung des Quersiebbandes
15, der Kettenfördereinrichtung 19.und der Schuhe 23 entspricht. Dieser zusätzliche
Abschnitt ist mit dem mittleren Abschnitt 15, 19, 23 schwenkbar verbunden derart,
daß er in eine Transportstellung, in welcher er sich im wesentlichen senkrecht erstreckt,
und in eine Arbeitsstellung gebracht werden kann, in welcher er sich parallel zu
dem Abschnitt 15, 19, 23 erstreckt.
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Die Ausbildung der beiden seitlichen Abschnitte 15a, l9a, 23a entspricht
der Ausbildung des mittleren Abschnittes 15, 19, 23.
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Demgemäß werden die Ketten der äußeren Abschnitte von einem Hydraulikmotor
21a angetrieben und die der Längsstrebe lOb entsprechende Strebe, an welcher das
Ende des Schleifschuhes befestigt ist, ist mit lOb' bezeichnet.
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Eine. in Fig. 3 mit gestrichelten Linien wiedergegebene bevorzugte
Anordnung der Ketten der Kettenfördereinrichtung 19 ist derart, daß das Vorderende
der Ketten, die hier um die Achse 22' laufen, etwas höher als die Oberseite des
Schuhes 23 an seinem hinteren Ende 23' liegt. Hierdurch wird erreicht, daß,
wenn
die Rüben von der Oberseite des Schuhes 23 über sein hinteres oberes Ende 23', welches
in geringem Abstand von der Achse 22' der Kettenfördereinrichtung 19 liegt, von
den Ketten geringfügig angehoben werden, wodurch unter anderem auch die Wirkung
erzielt wird, daß an den Rüben anhaftende Erde von die sen gelöst wird. Zu bemerken
ist noch, daß das hintere obere Ende 23' jedes Schuhes 23 als Anschlag für eine
Begrenzung der Schwenkbewegung eines Schuhes nach oben darstellt, wobei die Begrenzung
gegeben ist durch Berührung zwischen dem Schuhende 23' und benachbarten Teilen des
Tragrahmens lo.
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Außerdem wird dadurch erreicht, daß die Ketten mit geringerer Schräge
angeordnet sind, wodurch das Fördern der Zuckerrüben erleichtert ist. Es ist noch
zu bemerken, daß die seitlichen Quersiebbänder 15a entweder mit den Quersiebbändern
15 des mittleren Abschnittes einstückig ausgebildet oder aber als getrennte Quersiebbänder
vorgesehen sein können, in welchem Fall für jedes äußere Quersiebband 15a ein eigener
Hydraulikmotor vorgesehen ist (nicht dargestellt).
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Im Bereich der Schwenkstelle zwischen dem .mittleren Abschnitt 15,
19, 23 und den beiden seitlichen Abschnitten 15a, 19a, 23a sind schräge Abweisbleche
(Fig. 2) 27 vorgesehen, durch welche erreicht wird, daß aufgenommene Zuckerrüben
entweder auf einen äußeren Abschnitt 15a, 19a, 23a oder auf den mittleren Abschnitt
15, 19. 23 fallen. Die schrägen Abweisbleche 27 sind vorteilhaft, weil im Bereich
der genannten Schwenkstelle starre Tragrahmenteile vorgesehen sein müssen, so daß
im Bereich der Schwenkstelle kein freier Raum vorhanden ist, durch welchen von den
Rüben abfallende Erde nach unten fallen kann. Um ein Ansammeln von Erde zu vermeiden,
sind die Abweisbleche 27 vorgesehen, welche, wie erwähnt, die aufgenommenen Rüben
auf die Kettenfördereinrichtung 19 bringen.
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Dadurch daß die genannte Schwenkstelle zwischen de!fl mittleren Abschnitt
15, 19, 23 und den beiden seitlichen Ab')CittCfl 15a, 19a, 23a dort liegt, wo die
Räder des Gerätes laufen, wird der zusätzliche Vorteil erreicht, daß von den Rüben
Bei nu erde in den Bereich fällt, in welchem die Räder des Gerüstes laufen.
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Es ist ersichtlich, daß der Tragrahmen lo und damit die aus Schuhen
23, Kettenfördereinrichtungen 19 und Quersiebbändern 15 bestehende Ausführung gehoben
und gesenkt werden können. Außerdem kann durch Verlängerung und Verkürzung des Oberlenkers
8 die Neigung des Tragrahmens lo und demit der von ihm getragenen Vorrichtungsteile
geändert werden, so daß eine Anpassung an verschiedene Erdbodenverhältnisse ermöglicht
ist.
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Wie bereits erwähnt, werden die von dem Längssiebband 17 geförderten
Zuckerrüben am hinteren Ende des Längssiebbandes 17 auf ein darunter liegendes weiteres
Längssiebband 28 abgegeben.
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Es ist hier zu verstehen, daß alle Siebbänder mit seitlichen senkrechten
Wänden versehen sind, um zu verhindern, daß die Zuckerrüben seitlich von den Siebbändern
herabfallen. Das Längssiebband 28 weist zusätzlich an seinem gemäß Fig. 1 linken
Ende eine senkrechte Wand auf, um dort ein Herabfallen von Zuckerrüben zu verhindern.
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Das Längssiebband 28 stellt in der dargestellten Stellung des Gerätes,
wie sie aus Fig. 2 ersichtlich ist, praktisch eine Verlängerung des Längssiebbandes
17 dar, und an dem gemäß Fig. 1 rechten Ende des Längssiebbandes 28 werden die Zuckerrüben
auf ein weiteres Quersiebband 29 abgegeben, von welchem die Zuckerrüben auf einen
Lastkraftwagen abgegeben werden. Das Quersiebband 29 kann, wie an sich bekannt,
in seiner Schräglage verändert werden zur Anpassung an unter-
schiedliche
Höhen von Lastkraftwagen, Anhängern u.dgl.. Für diesen Zweck ist ein Hydraulikzylinder
30 vorgesehen, der beim Ausschieben seiner Kolbenstange eine Verringerung der Schräglage
und beim Einziehen der Kolbenstange eine Vergrößerung der Schräglage bewirkt.
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Eine weitere Besonderheit der vorliegenden Erfindung besteht darin,
daß das Längssiebband 28 und das Quersiebband 29 unabhängig voneinander drehbar
angeordnet sind. Insbesondere ist das Quersiebband 29 an einem Lagerarm 31 getragen,
und zwar über einen Drehkranz 32. Der Drehkranz 32 ist hydraulisch betätigbar. Die
Einzelheiten der entsprechenden Ausfuhrung sind, da bekannte Bauteile verwendet
werden, nicht dargestellt.
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Der Lagerarm 31, welcher das Quersiebband 29 trägt, ist an seinem
gegenüberliegenden Ende an einem Drehkranz 33 angebracht, der vom Rahmen des Gerätes
getragen ist. Das Längssiebband 28 ist auf dem auf dem Drehkranz 33 angeordneten
Ende des Lagerarmes 31 drehbar bzw. schwenkbar angeordnet. Der Drehkranz 33 ist
hydraulisch betätigbar, und in gleicher Weise kann das Längssiebband 28 an dem Lagerarm
31 unabhängig von diesem hydraulisch verschwenkt bzw. gedreht werden.
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Mit der beschriebenen Ausführungsform ist es möglich, zur Anpassung
an verschiedene Betriebsbedingungen das Längssiebband 28 und das Quersiebband 29
gemeinsam oder einzeln zu verschwenken, unabhängig davon, daß auch die Schräglage
des Quersiebbandes 29 geändert werden kann. So können beispielsweise gemäß Fig.
2 durch Betätigung des Drehkranzes 33 das Längssiebband 28 und das Quersiebband
29 gemeinsam um den Mittelpunkt des Drehkranzes 33 verschwenkt werden, in welchem
Fall die Relativstellung zwischen den Siebbändern 28 und 29 unverändert bleibt.
Es ist aber auch möglich, nur das Längs-
siebband 28 im Winkel
zu verstellen, in welchem kall dann richtige Abgabe der Zuckerrüben an das Quersiebband
29 erhalten wird durch entsprechende Drehung des uersiebbandes 29 um seinen Drehkranz
32. Mit den beschriebenen Verstellmöglichkeiten läßt sich auch eine Transportstellung
der Siebbänder 28 und 29 erreichen, in welcher die Querabmessungen des Gesamtgerätes
vergleichsweise klein sind.
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Die Arbeitsweise des soweit beschriebenen Gerätes ist wie folgt: Mit
dem Gerät wird an einen auf dem Erdboden liegenden Haufen von Zuckerrüben herangefahren.
Durch Betätigung der entsprechenden Hydraulikmotoren werden die Kettenförderer 19
in Betrieb gesetzt und gleichzeitig wird die hin- und hergehende Rüttelbewegung
der Schuhe 23 und 23a eingeleitet. Außerdem werden alle Siebbänder 15, 17, 28 und
29 in Betrieb gesetzt.
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Die Winkelstellung der Siebbänder 28 und 29 wird danach gewählt, in
welcher Weise die die Zuckerrüben aufnehmenden Lastkraftwagen an das Gerät heranfahren
können.
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Der Tragrahmen lo wird dann durch entsprechende Betätigung der Unterlenker
7 und des Oberlenkers 8 durch Betätigung der Hubeinrichtung 9 und der entsprechenden
Hydraulikeinrichtung für den Oberlenker 8 so eingestellt, daß etwa die Lage erhalten
wird, die in Fig. 1 dargestellt ist. Hierbei ruht der Schleifschuh 26 auf dem Erdboden
und auch die Unterseite der Schuhe 23 liegt auf dem Erdboden auf. Nunmehr wird das
Gerät vorwärtsgefahren, so daß die Schuhe 23 sich auf der Oberfläche des Erdbodens
in den Zuck-errübenhaufen hineinbewegen. Sobald das Gerät mit den Schuhen 23 soweit
in den Zuckerrübenhaufen hineingefahren ist, daß Zuckerrüben auf die Kettenfördereinrichtung
19 fallen, beginnt das Fördern der Zuckerrüben auf der Kettenfördereinrichtung 19
in Richtung gegen die Quersieb-
bänder 15. Auf der Kettenfördereinrichtung
19 werden die Zuckerrüben umgewälzt und von den Rüben abfallende Erde fällt durch
die vorhandenen Zwischenräume zwischen den Ketten und innerhalb der Kettenglieder
nach unten. Eine ähnliche Wirkung wird auf den Querförderbändern oder Quersiebbändern
15 erhalten, de in an sich bekannter Weise aus zwei seitlichen Längsbändern bestehen,
an denen quer verlaufende Stangen oder Leisten befestigt sind. Solche Ausführungen
sind bekannt, so daß sie nicht im einzelnen beschrieben zu werden brauchen.
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Von den Quersiebbändern 15 gelangen die Zuckerrüben auf das erste
Längssiebband 17, auf welchem sie nach hinten und nach oben gefördert werden, bis
sie auf das zweite Längssiebband 28 fallen, welches im übrigen von einem Hydraulikmotor
28a angetrieben.wird, der am hinteren Ende des Siebbandes 28 angeordnet ist. Von
dem Längssiebband 28 fallen die Zuckerrüben dann auf das Quersiebband 29, von welchem
sie auf den Lastkraftwagen, Anhänger od.dgl. fallen.
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Durch den stufenlosen hydraulischen, d.h. hydrostatischen Antrieb
des Gerätes kann jede gewünschte Fahrgeschwindigkeit des Gerätes erzielt werden,
so daß für alle Betriebsbedingungen die optimale Geschwindigkeit gewählt werden
kann.
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Da auch die Kettenfördereinrichtung und die Siebbänder hydraulisch
angetrieben sind, ist auch hier,eine stufenlose Geschwindigkeitsregelung des Antriebes
dieser Einrichtungen 19, 15, 17, 28 und 29 möglich, so daß auch hier eine optimale
Anpassung an die jeweiligen Betriebsbedingungen möglich ist.
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Ein Gerät gemäß der Erfindung bietet den großen Vorteil, daß es mit
einer einzigen Einheit möglich ist, die Zuckerrüben aufzuladen, zu reinigen und
an eine weitere Transportvorrichtung, wie beispielsweise Lastkraftwagen, abzugeben.
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Dabei ist die Aufnahme der Zuckerrüben vom Erdboden schonender als
bei Verwendung eines liadladers mit Schaufel.
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Weiterhin ist der Ladevorgang vergleichsweise l)odenscllonenal, weil
ein Hin- und Herfahren beispielsweise eines iladlnders vermieden ist.
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Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, daß die Förderstrecke,
auf welcher gleichzeitig ein Reinigen der Rüben erfolgt, gegenüber bekannten Geräten
vergleichsweise lang ist, so daß eine gute Reinigung gewährleistet ist.
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Ein noch weiterer Vorteil besteht schließlich darin, daß zufolge der
Einstellmöglichkeit der Siebbänder 2o und 29 die Zuckerrüben in verschiedenen Entfernungen
von dem Gerät an Lastkraftwagen abgegeben werden können,. so daß die Lastkraftwagen
nicht unbedingt in eine ganz bestimmte Relativlage zu dem Gerät fahren müssen.
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Zu bemerken ist noch, daß die Antriebsmotore der Siebbänder allgemein
an deren hinterem Ende angeordnet sind, so daß die mit Rüben beladenen Siebbänder
zum Ausführen der Förderwirkung gezogen und nicht geschoben werden.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn die Rüben auf der Förderstrecke
nach unten fallen, wie dies zwischen den Siebbändern 17 und 28 der Fall ist. Durch
das Herabfallen wird das Trennen von Erde von den Rüben unterstützt.
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Schließlich ist festzustellen, daß das Gerät in seiner Gesamtausführung
vergleichsweise einfach und stabil ausgefUlrt werden kann, da komplizierte Bewegungsmechanismen
nicht vorhanden sind.