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Blatt zum Halten flächiger dünner Gegenstände
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wie Briefmarken Die Erfindung betrifft ein Blatt zum Halten flächiger
dünner Gegenstände wie Briefmarken, das aus einem verhältnismäßig steifen Bogen
mit darauf angeordneten, streifenförmigen Taschen für die flächigen Gegenstände
besteht.
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Dieses Blatt ist beispielsweise für Sammleralben bestimmt, und zwar
sowohl für lose-Blatt-Alben als auch für gebundene Alben.
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Es ist bekannt, Briefmarken in Taschen einzustecken, welche sich auf
den einzelnen Seiten von Sammelalben befinden. Diese Taschen können aus auf die
entsprechenden Seiten oder Blätter des Albums aufgeklebten Streifen aus durchsichtigem
Material bestehen, welche etwa die untere Hälfte der Briefmarken aufnehmen und lediglich
an ihrem oberen Rand nicht mit dem entsprechenden Blatt verklebt sind. Auch ist
es bekannt, ganze Taschen mit einer durchsichtigen Vorderseite auf Blättern für
Sammelalben anzubringen. Im erstgenannten Falle bieten die Taschen nur einen unvollständigen
Schutz für die Briefmarken, während im letztgenannten Falle die Herstellung der
Taschen sehr aufwendig und dementsprechend kostspielig ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Blatt zum Halten flächiger
dünner Gegenstände wie Briefmarken zu schaffen, das preiswert herzustellen ist und
in einfacher Weise die einzelnen dünnen Gegenstände vollständig aufnimmt und umhüllt.
Die Erfindung hat gleicherweise zum Ziel, ein Blatt zum Halten anderer dünner Gegenstände
wie Briefmarken, beispielsweise Geldscheine, oder auch ein Blatt zum Halten von
Diapositiven, Filmen und dergleichen zu schaffen.
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Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
verhältnismäßig steife Bogen des Blattes aus einer wenigstens teilweise durchsichtigen
Kunststoff-Folie besteht, die auf einer Seite aneinanderstoßende oder sich überlappende
Streifen einer dünneren flexiblen Folie trägt, welche teilweise fest mit dem Bogen
verbunden sind. Das erfindungsgemäße Blatt für Sammleralben und dergleichen besteht
also aus einer verhältnismäßig steifen und grundsätzlich durchsichtigen Kunststoff-Folie,
die auf einer Seite aus aneinanderstoßenden oder sogar einander überlappenden dünneren
flexiblen Streifen bestehende Hüllen trägt, so daß Rriefmarken, Geldscheine, Diapositive
und dgl.
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in Reihen übereinander am Bogen angebracht werden können.
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Vorzugsweise sind die die Hüllen für die Briefmarken oder dergleichen
bildenden Streifen aus einer durchgehenden dünnen flexiblen Folie hergestellt, welche
mit streifenförmigen parallelen Abschnitten an dem Bogen befestigt, beispielsweise
angeklebt ist, während sie zwischen diesen angeklebten Abschnitten aufgeschnitten
ist, so daß sich auf der betreffenden Seite des Blattes oder Bogens Hüllen
für
Briefmarken und dergleichen befinden, welche aus zwei aneinanderstoßenden flexiblen
Streifen bestehen, wobei die Hüllen an diesen aneinanderstoßenden Kanten zu öffnen
sind. Die flexible dünne Folie kann zusätzlich mit ihren Seitenkanten mit dem Bogen
verbunden sein, damit die eingelegten Briefmarken nicht nach der Seite herausrutschen
können. Ferner können neben jedem Briefmarkenfenster vorstehende Nasen aus Klebstoff
vorgesehen sein, auf denen die Folie festklebt. Dadurch verhindert man ein seitliches
Verrutschen der eingelegten Gegenstände.
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Zweckmäßig ist die die Taschen bildende dünne flexible Folie auf der
Rückseite des Bogens angebracht, so daß man die eingelegten Briefmarken beim Betrachten
derselben nicht berühren kann und die Betrachterseite nicht durch Klebstellen, Schweißnähte,
Schnittkanten u.ä.
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optisch beeinträchtigt wird.
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Der als Trägermaterial dienende Bogen aus verhältnismäßig steifer
Kunststoff-Folie weist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung durchsichtige und
undurchsichtige Abschnitte auf. Beispielsweise ist er mit einer bestimmte Abschnitte
abdeckenden undurchsichtigen Beschichtung versehen, die im Siebdruck auf die Vorder-
oder die Rückseite aufgebracht werden kann. Dadurch ist es möglich, in den erfindungsgemäß
ausgestatteten Blatt Fenster vorzusehen, durch welche die von hinten eingelegten
Briefmarken sichtbar sind. Neben oder unter den Fenstern können Beschriftungen angebracht
sein, die darauf hinweisen, welche Briefmarke oder dergleichen in das betreffende
Fenster eingelegt werden soll.
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Durch die Erfindung wird ein neuartiges, für Sammleralben geeignetes
Blatt geschaffen, das zum Halten von Briefmarken, Geldscheinen oder beispielsweise
auch Diapositiven und Filmen geeignet ist und das sich preiswert herstellen läßt.
Die die Taschen bildende flexible dünne Folie kann auch mit unterschiedlich breiten
Streifen an die Rückseite des Bogens angeklebt werden, so daß man Briefmarken, Geldscheine
und dergleichen unterschiedlicher Formate an einem Blatt anbringen kann. Die dünne
flexible Folie wird zweckmäßig während oder erst nach dem Ankleben an den Bogen
aufgeschnitten.
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Ln der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des für Briefmarkenalben
geeigneten erfindungsgemäßen Blattes dargestellt, und zwar zeigt Fig. 1 eine Ansicht
der Vorderseite dieses Blattes und Fig. 2 eine Teilseitenansicht in stark schematisierter
Darstellung.
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Das in Fig. 1 und 2 dargestellte Blatt 1 besteht aus einem Bogen 2
aus verhältnismäßig steifer durchsichtiger Kunststoff-Folie und einer auf die Rückseite
dieses Bogens 2 aufgeklebten weiteren durchsichtigen Kunststoff-Folie 3, die dünner
und weicher als der Bogen 2 ist, obwohl in Fig. 2 beide Folien etwa gleich dick
dargestellt sind.
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Der Bogen 2 ist auf seiner Vorderseite mit einem maskenartigen durchsichtigen
Aufdruck oder Hinterdruck 4 versehen, der lediglich einige Fenster 5 frei läßt,
in deren Bereich die den Bogen 2 bildende Kunststoff-Folie ihre Durchsichtigkeit
behalten hat. Durch diese Fenster 5 sind von der Rückseite eingelegte Briefmarken
6 sichtbar.
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Die auf der Rückseite des Bogens 2 angebrachte dünne flexible Folie
3 ist nur teilweise mit dem Bogen 2 fest verbunden, so daß sich zwischen mehreren
Streifen 7, in denen die Folie 3 mit dem Bogen 2 verklebt ist, Taschen 8 befinden,
in deren Bereich die Folie 3 nicht mit dem Bogen 2 verklebt ist. In Fig. 2 sind
diese Taschen 8 übertrieben dargestellt. Tatsächlich liegt auch im Bereich der Taschen
8 die Folie 3 an der Rückseite des Bogens 2 an, ist mit diesem dort aber nicht verklebt.
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Damit die Briefmarken 6 oder sonstigen Gegenstände in die Taschen
8 eingelegt werden können, ist die Folie 3 im Bereich dieser Taschen 8 durch einen
Schnitt 9 geteilt, der sich über die gesamte Breite des Bogens 2 bzw. der Folie
3 erstreckt, wie Fig. 1 zeigt. Durch Hochklappen beispielsweise des oberen Teiles
jeder Tasche 8 kann man Briefmarken 6 in die Taschen so einlegen, daß diese in den
Fenstern 5 sichtbar sind.
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Besonders aus Fig. 1 ist erkennbar, daß die Streifen 7, in deren Bereich
die Folie 3 an die Rückseite des Bogens 2 angeklebt ist, unterschiedliche Breite
aufweisen, was ganz von dem Format der einzulegenden Briefmarken abhängt.
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Aus Fig. 1 ist ferner zu erkennen, daß seitlich jedes Fensters 5 in
die Taschen 8 aus Klebstoff bestehendes hier dreieckförmig ausgebildete Nasen 10
angeordnet sind, auf denen die Folie 3 ebenfalls festgeklebt ist. Dadurch wird verhindert,
daß die in die Taschen 8 eingelegten Briefmarken 6 nicht aus dem Bereich der Fenster
5 seit lich verrutschen können.
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