DE3211886C2 - Vorrichtung zum Einführen unterschiedlicher Spülflüssigkeiten in eine Trommel - Google Patents
Vorrichtung zum Einführen unterschiedlicher Spülflüssigkeiten in eine TrommelInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung zum Einführen unterschiedlicher Spülflüssigkeiten, insbesondere in eine Galvanisiertrommel enthält getrennt voneinander verlaufende Flüssigkeitskanäle, die an einer Gehäusestirnseite austreten. Ein Flüssigkeitskanal ist durch ein Rohr (10) aus insbesondere flexiblem Werkstoff gebildet und dient zur Führung einer ersten Spülflüssigkeit. Das Rohr (10) liegt innerhalb eines Gehäusekanals (4) für eine zweite Spülflüssigkeit ein.
Description
so Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung mit den im Oberbegriff des Anspruches 1 aufgeführten Merkmalen.
In der Galvanisiertechnik sind Oberflächenbehandlungssysteme
entwickelt worden, die mit einem im wesentlichen vollkommen geschlossenen Flüssigkeitskreislauf
arbeiten, ohne daß Abfälle nach außen abgeleitet werden müssen. Diese geschlossenen Systeme basieren
auf der Idee, das Spülwasser mit den ausgespülten Chemikalien nach Aufbereitung dem Behandlungsprozeß
erneut zuzuführen. Allerdings ist es auch bei solchen geschlossenen Systemen notwendig, die natürliche Verdunstung
des warmen Prozeßbades durch Zuführung von Frischwasser auszugleichen.
Zur Reduzierung des Frisch^asserverbrauches und zur Vereinfachung der Galvanisiereinrichtungen ist die Technik zur sogenannten Mehrphasen- und Duschspülung übergegangen. Diese ist dadurch gekennzeichnet, daß das Galvanisiergut mit großen Mengen zirkulieren-
Zur Reduzierung des Frisch^asserverbrauches und zur Vereinfachung der Galvanisiereinrichtungen ist die Technik zur sogenannten Mehrphasen- und Duschspülung übergegangen. Diese ist dadurch gekennzeichnet, daß das Galvanisiergut mit großen Mengen zirkulieren-
den, einem zentralen Spülwasservorrat entnommenen Spülwassers bespritzt wird. Dabei wird die Spülflüssigkeit
in jeder Spülphase wieder in den entsprechenden Vorratsbehälter zurückgeführt Weiterhin ist die Möglichkeit
einer sogenannten Top-Spülung vorgesehen, nämlich das Abduschen des Galvanisiergutes mit entionisiertem
oder aber frischem Wasser. Diese Top-Spülung kann eine:· Spülzyklus einleiten oder abschließen
und bedeutet im Endergebnis auch die Zuführung von Frischwasser zum Spülwasservorrat. Eine abschließende
Spülphase mit reinem kaltem oder warmem Wasser erleichtert das Trocknen des Galvanisiergutes und
schützt das Prozeßbad vor unerwünschten schädlichen Verunreinigungen.
Eine wirtschaftliche Variante der konventionellen Gegenstromspülung, die gewöhnlich vier separater
Spülstationen und gleichvieler Spülgutbewegungen bedarf, ist die Mehrphasen-Spritzspülung, die den gleichen
Spülzyklus in nur einer Spülstation ausführt, ohne daß das Gaivanisiergut transportiert werden muß. Die Spüistation
ist dann automatisiert und für die juveils gewünschten Spülaufgaben programmierbar.
Diesen modernen Spülverfahren ist die Forderung gemeinsam, daß einerseits zum Besprühen des Galvanisiergutes
ausreichende Mengen von im System zirkulierender Spulflüssigkeit vorhanden ist und andererseits
eine Möglichkeit zum Abduschen des Galvanisiergutes mit relativ geringen Frischwassermengen besteht Eventuell
kann noch eine dritte Spülflüssigkeit dem Spülgut zugeführt werden. Eine Vorrichtung, die die beiden erstgenannten
Voraussetzungen schafft ist Gegenstand von DE-OS 27 53 270 = US 41 29 138, die auch den weiteren,
bereits aus DE-PS 12 81 218 bekannten Gedanken beinhalten, diese Vorrichtung in den Lagerzapfen der
Galvanisiertrommel zu inkorporieren.
Bekannte Vorrichtungen der vorstehend genannten Art v/eisen mindestens eine Spritzdüse für Spülflüssigkeit
sowie mindestens weiterhin eine Duschdüse für Frischwasser auf. Bei der Verwendung doppelwirkender
Düsen, mit denen sowohl gespült als auch abgeduscht werden kann, wird die Anzahl der Düsen halbiert,
wodurch die Investitions- und Betriebskosten der Vorrichtung verbilligt werden. Bei der üblichen Gegenstromspülaiiordnung
zirkuliert immer dieselbe Spülflüssigkeit, die dadurch nach und nach mit Verunreinigungen
angereichert wird. Diese lagern sich in den Flüssigkeitskanälen der Vorrichtung ab, so daß sich immer wieder
die Notwendigkeit einer Reinigung ergibt Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art so auszubilden, daß ihre Flüssigkeitskanäle trotz weitgehender Gestaltungsfreiheit
ihrer Austrittsöffnungen und damit Variierbarkeit der Form des Flüssigkeitsaustrittes schnell und einfach
gereinigt werden können. Diese Aufgabe wird durch die Kennzeichnungsmerkmale des Anspruches 1 gelöst
Der z. B. durch einen Kunststoffschlauch gebildete Spülflüssigkeitskanal kann am einfachsten kostensparend
ausgetauscht werden. Auch eine Reinigung bereitet keine Schwierigkeiten. Durch seine Entnahme aus
dem Gehäusekanal für die zweite Spulflüssigkeit gewinnt dieser Gehäusekanal einen seine Reinigung erleichternden
lichten Querschnitt von beachtlicher Größe.
Durch das Kenrzeichnungsmerkmal des Anspruches 2 erfährt das Rohr in seinem Austrittsbereich eine
zentral geführte Lagerung innerhalb des Gehäusekanals. Dies ist bei Bildung des Rohres durch einen flexiblen
Schlauch von besonderer Bedeutung. Die Längsrippen begünstigen dabei die Entstehung einer Sprühwirkung
beim Austreten der Spülflüssigkeit aus dem Gehäusekanal.
Selbstverständlich wäre es auch umgekehrt möglich, die Längsrippen auf dem Außenumfang des Rohres vorzusehen
und dafür dem Gehäusekanal einen kreisförmigen Querschnitt zu geben.
Durch das Kennzeichnungsmerkmal des Anspruches 3 wird die verunreinigte und somit die Gefahr von
Ablageningen in den Spülflüssigkeitskanälen verursachende, meist in größeren Mengen durchfließende Spülflüssigkeit
durch das Rohr bzw. den aus plastischem Werkstoff hergestellten Schlauch geleitet, der statt einer
mühseligen Reinigung einfach und kostensparend austauschbar ist Durch die meist in geringeren Mengen
erfolgende Frischwasserführung innerhalb des Gehäusekanals wird dort eine Verunreinigung von dessen
Wandungen von vornherein weitgehend vermieden.
Durch das Kennzeichnungsmerkr:al des Anspru-
Durch das Kennzeichnungsmerkr:al des Anspru-
2ö ehe» 4 ist in einfacher Weise eine Fcrman; des Spülflüssigkeitsaustritts
aus dem Rohr möglich. Durch die Kennzeichnungsmerkmale des Anspruches 5 kann die
durch den Gehäusekanal zugeführte Spulflüssigkeit in
besonders einfacher Weise in feiner, sprühgestrahlter Verteilung dem Galvanisiergut zugeführt werden. Die
Kennzeichnungsmerkmale des Anspruches 6 stellen hierzu eine alternative Lösung dar, durch die dem Austritt
des Gehäusekanals eine für die gewünschte Sprühwirkung zweckmäßige Form gegeben werden kann, ohne
daß dies zu konstruktiven Schwierigkeiten führt
Die Kennzeichnungsmerkmale des Anspruches 10 beinhalten eine zweckmäßige Lösung für die Ausbildung
eines Düsengehäuses, welches in der Lage ist, in besonders fein verteilter Form größere Mengen von
Spülflüssigkeiten bzw. Duschwasser zuzuführen. Besonders
eignet sich diese Form eines Düsengehäuses dann, wenn es in aus den eingangs genannten Druckschriften
bekannter Weise in den Lagerzapfen der Galvanisiertrommel inkorporiert werden soll.
Durch die konstruktiven Ausbildungen nach den Kennzeichnungsmerkmalen der Ansprüche 11 und/
oder 12 braucht zu Reinigungszwecken lediglich der Flansch vom Düsengehäuse abgenommen zu werden.
Dabei werden gleichzeitig die Rohre bzw. flexiblen Schläuche aus den Gehäusekanälen mit herausgezogen.
Sie können danach einfach ausgetauscht oder gereinigt werden. Durch das Kennzeichnungsmerkmal des Anspruches
13 wird das Einführen der Rohre insbesondere bei Ausbildung als elastische Schläuche in die Gehäusekanäle
erleichtert. Durch das Kennzeichnungsmerkmal des Anspruches 14 können die Austrittsöffnungen der
Gehä'*sekanäle mit unterschiedlichem Abstand von der
Gehäusemittelachse z. B. auf zwei zu dieser konzentrischen Kreisen liegrc. Dadurch wird die Spcühwirkung
auf das Galvanisiergut noch intensiviert.
Durch das Kennzeichnungsmerkmal des Anspruches 15 ist eine besonders einfache Fixierung des Flansches
am Düsengehäuse möglich. Die Ausbildung des Gewindebolzens ermöglicht außerdem die Zuführung
eo noch einer dritten Spülflüssigkeit, da der durch seine
Bohrung gebildete Flüssigkeitskanal von den anderen Flüssigkeitskanälen getrennt ist Durch das Kennzeichnungsmerkmal
des Anspruches 16 besteht eine weitere Zugänglichkeit des inneren Ringkanals, der als Zuführkanal
für die Rohre mit verunreinigter Spülflüssigkeit beaufschlagt wird und damit einem erhöhten Verunreinigungsangriff
unterliegt
Der Gegenstand der Erfindung wird anhand von in
5 6
den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen näher Sackbohrung. Ihr auf das Mundstück 12 bezogenes, inerläutert Es zeigt neres Ende ist Ober SprUhkanäle 15 mit dem sprühseiti-
mit einem Zuführungskanal für Spülflüssigkeit und ei- Sprühkanäle 15 verlaufen beginnend am inneren Ende
nem solchen für Duschwasser, s der Bohrung 13 strahlenförmig nach außen. Die unter
eine hinsichtlich der Ausbildung des Mundstückes modi· Überwurfmutter 17 konzentrisch zur Gehäusemittel-
fizierte Ausführungsform eines Düsengehäuses, io achse 6 aufschraubbar. Die Überwurfmutter 17 dient
richtung des Pfeiles IV in F i g. 3, den Austritt des Gehäusekanals 4. Ihr den Umfang des
des Flansches mit einer Vielzahl von Gehäusekanälen in 15 nungen 19 versehen derart, daß die Zwischenräume zwi-
chend der Schnittlinie VI-VI in F i g. 5, erhebungen bilden. Die aus den Sprühöffnungen 19 aus-
gemäß F i g. 5 und 6 auszustattende Düsengehäuse, wo- 20 nen zum Versprühen des Duschwassers, welches von
bei der Flansch an dessen linke Seite anzusetzen ist, dem Gehäusekanal 4 durch die Radialerhebungen 11
flanschseitige Stirnseite des Düsengehäuses gemüß und von dort durch die Sprühöffnungen 19 hindurch in
des Düsengehäuses gemäß F i g. 7 in Pfeilrichtung IX, von dem gemäß F i g. 1 lediglich hinsichtlich der Ausbil-
gehäuse gemäß Fig. 7—9 und dem Flansch gemüß Ende der Bohrung 23 durch einen Breitschlitz 24 mit der
die Verwendung bestimmter Spülflüssigkeiten be- strahl 25 eine abweichende Konfiguration verliehen. Et-
schränkt Wenn nachstehend jedoch einerseits von der wa parallel zur Bohrung 23 weist das Mundstück 22 ein
im Gesamtsystem zirkulierenden und somit zwangsläu- weiteres Sackloch 26 auf, welches je nach Drehstellung
fig mit Verunreinigungen versehenen Spülflüssigkeit des Mundstückes 22 mit dem Gehäusekanal 4 unmittel-
und andererseits von der in erster Linie aus Frischwas- 35 bar oder mit dem Sammelraum 21 der Überwurfmutter
ser bestehenden Duschflüssigkeit bzw. von Duschwas- 17 in räumlicher Verbindung steht Das innere Ende 27
ser gesprochen wird, so kennzeichnet dies lediglich eine des Sackloches 26 ist ebenfalls über einen Breitschlitz 28
bevorzugte Ausführungsform und erleichtert die diff e- mit der Sprühseite des Mundstückes 22 verbunden,
renzierte Beschreibung des Erfindungsgegenstandes. Die kugelförmige Ausbildung der Mundstücke 12,22
den Spülflüssigkeit und die Flüssigkeitszuführungsöff- gleichsweise große Durchmesser des Gehäusekanals 4
nung 3 mit der Duschwasserzuführung verbindbar. ermöglicht dem gegebenenfalls mit Gleitsitz innerhalb
Das Düsengehäuse 1 ist mit einem Gehäusekanal 4 45 der Bohrungen 13 einliegenden Plastikrohr 10 eine ausversehen. Dieser erstreckt sich in Richtung der Gehäu- reichende Beweglichkeit zur Ermöglichung einer Vielsemittelachse 6 bis zum Stirnende 5 des Gehäuses. Sein zahl von Ausrichtungen des Mundstückes 12 bzw. 22.
inneres Ende 7 reicht nicht bis zum rückwärtigen Ende 8 Das Düsengehäuse 30 gemäß F i g. 7—10 ist mit einer
des Düsengehä"ses 1. Das innere Ende 7 des Gehäuse- Mehrzahl von insbesondere ringförmig um seinr Mittelkanals 4 ist durch eine zur Gehäusemittelachse 6 kon- 50 achse 31 verteilt angeordneten Gehäusekanälen 32 verzentrische Bohrung 9 mit der Flüssigkeitszuführungsöff- sehen. Die Gehäusekanäle 32 sind im Bereich ihres der
nung 2 verbunden. Die Bohrung 9 weist einen wesent- Austrittsseite 33 des Düsengehäuse 30 zugewandten
Hch geringeren Durchmesser als der Gehäusekanal 4 Endes über ihren Umfang verteilt mit nach innen steauf. In der Bohrung 9 ist ein biegsames Plastikrohr 10 henden, gleichgroßen Radialerhebungen 34 versehen,
fixiert, z. B. eingesteckt Die Spülflüssigkeit wird durch 55 die eine Reduzierung des lichten Querschnittes des Gedas Plastikrohr 10 und das Duschwasser durch den Ge- häusekanals 32 bedeuten und zur anliegenden, zentriehäusekanal 4 dem Austrittsbereich (rechts in F i g. 1 und renden Halterung des Außenumf anges von der Flansch-3) des Düsengehäuses zugeführt seite 36 her eingeschobener Plastikrohre 35 dienen. An
Im Bereich des Stirnendes 5 ist der Gehäusekanal 4 ihrem flanschseitigen Ende sind die Gehäusekanäle 32
über seinen Umfang verteilt mit nach innen stehenden 60 mit einer Ansenkung 37 zur Erleichterung der Einfüh-Radialerhebungen 11 versehen, die einen Sitz für ein rung jeweils eines Plastikrohres 35 bzw. eines Plastikkugelförmig ausgebildetes Mundstück 12 bilden, dabei Schlauches versehen. In einer entsprechenden Ansenjedoch einen Fiflssigkeitsdurchtritt zwischen der Innen- kung 38 geht der Gehäusekanal 32 in den aastrittsseitiwand des Gehäusekanals 4 und dem Mundstück 12 ge- gen Bereich der Radialerhebungen 34 über,
statten. Das Mundstück 12 trägt auf seiner dem inneren 65 Die Zuführungsleitungen 39 für die Gehäusekanäle
Ende 7 des Gehau^kanals 4 zugewandten Seite eine 32 bzw. 40 für die Plastikrohre 35 sind an einen Flansch
Bohrung 13, in die das sprühseitige Ende 14 des 41 angeschlossen. Sie münden jeweils in einen Ringka-Plastikrohres 10 einsteckbar ist Die Bohrung 13 ist eine nal 42 bzw. 43 des Flansches 41 ein. Der mit den Gehäu-
sekanälen 32 in Verbindung stehende Ringkanal 42 ist als auf zur Düseng^häuseseite 36 offene, zur Mittelachse
31 konzentrischen Ringnut 44 ausgebildet und von den vom anderen Ringkanal 43 ausgehenden Rohren 35
durchsetzt. Die Plastikrohre 35 sind mit ihren Enden 45 in zur ^Mittelachse 31 parallelen Axialbohrungen 46 z. B.
durch haitschlüssiges Einstecken fixiert. Die Axialbohrungen
46 münden vom Boden der Ringnut 44 aus in den Ringkanal 43 ein.
Die Gehäusekanäle 32 verlaufen ausgehend vom Ringkanal 43 unterschiedlich spitzwinklig zur Mittelachse
31 derart, daß ihre Austrittsenden jeweils auf zwei zur Mittelachse 31 konzentrischen Kreisen gleichmäßig
verteilt liegen (F i g. 9).
Der Flansch 41 ist durch einen zur Gehäusemittelachse 31 konzentrischen, z. B. als Schraube ausgebildeten
Gewindebolzen 48 mit dem Düsengehäuse 30 verbunden. Der Gewindebolzen 48 ist von einer zur Mittelachse
31 konzentrischen Bohrung 49 durchsetzt. Die Gewindebohrung 50 im Düsengehäuse 30 zur Aufnahme
des Gewindebolzens 48 setzt sich als Durchtrittskanal 51 bis zum Austrittsende 47 des Düsengehäuses 30 fort
und kann zur von der Kopfseite des Gewindebolzens 48 her erfolgenden Weiterleitung einer dritten Flüssigkeit
zur Galvanisiertrommel herangezogen werden.
Von dem vom eingeschraubten Gewindebolzen 48 durchsetzten Teil des Flansches 50 zu dessen innerem
Ringkanal 43 sind mehrere radial den Flanschkörper durch· stzende Durchtrittsbohrungen 52 zur Erleichterung
des Entfernens von innerhalb des Ringkanals 43 sich ansammelnden Verunreinigungen vorgesehen.
Die Ringnut 44 ist bei angesetztem Flansch 41 durch Ringdichtungen 53, 54 gegenüber dem Düsengehäuse
30 abgedichtet
Zur Entfernung von Verunreinigungen braucht lediglieh
der Gewindebolzen 48 gelöst und der Flansch 41 vom Düsengehäuse 30 abgezogen zu werden. Dabei
werden gleichzeitig die Plastikrohre 35 gemeinsam mit aus den Gehäusekanälen 32 herausgezogen. Sie können
dann einfach ausgetauscht werden. Desgleichen ist in einfacher Weise eine Reinigung der Ringnut 43 und der
zugehörigen Zuleitung möglich. Das gleiche trifft für die Gehäusekanäle 32 im Düsengehäuse 1 zu.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
50
60
Claims (16)
1. Vorrichtung zum Einführen unterschiedlicher Spülflüssigkeiten in eine Trommel, insbesondere in
eine drehbar gelagerte Galvanisiertrommel, mit in einem Düsengehäuse (1), insbesondere im Lagerzapfen
der Trommel, im wesentlichen axial und getrennt voneinander verlaufenden Flüssigkeitskanälen, die
an einer Gehäuseseite austreten und mit getrennten Zuführungsleitungen (2, 3) verbunden sind, dadurch
gekennzeichnet, daß ein durch ein Rohr (10) aus insbesondere flexiblem Werkstoff gebildeter
Kanal für eine erste Spülflüssigkeit innerhalb eines Gehäusekanals (4) für eine zweite Spülflüssigkeit
einliegt und daß mindestens das austrittsseitige Ende (14) des Rohres (10) vom den Gehäusekanal
(4) bildenden Düsengehäuse (1) lösbar gehalten ist
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusekanal (4,32) über seinen
Umfang verteilt in seinem Austrittsbereich mit nach innen stehenden Radialerhebungen (11, 34), insbesondere
mit Längsrippen, zur Halterung des austrittsseitigen Rohrendes (14) v-ersehen ist
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohr (10,35) zum Einführen
von zirkulierender Spülflüssigkeit und der Gehäusekanal (4,32) zum Einführen von Frischwasser
dienen.
4. Vorrichtung nach einem > ,der mehreren der vorhergehenden
Anspruch«, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung des austrv »seitigen Endes (14)
des Rohres (10) durch ein auf dieses aufgesetztes, am Düsengehäuse (1) gehaltenes Mundstück (12,22) gebildet
ist
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück (12) innerhalb einer in
Richtung des Gehäusekanals (4) auf das Gehäuse (1) aufschraubbaren Überwurfmutter (17) gehaltert ist
und daß die Oberwurfmutter (17) als Fortsetzung des Gehäusekanals (4) mit an ihrem Innenumfang
verteilt angeordneten Radialerhebungen (29) versehen ist
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück (22) innerhalb einer in
Richtung des Gehäusekanals (4) auf das Gehäuse (1) aufschraubbaren Überwurfmutter (17) angeordnet
und mit einem eine Fortsetzung des Gehäusekanals (4) bildenden Durchtrittskanal (Sackloch 26;
Breitschlitz 28) versehen ist
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Fortsetzung des Gehäusekanals (4)
innerhalb des Mundstückes (12) durch eine Mehrzahl in Austrittsrichtung insbesondere auseinandertretender
Sprühöffnungen (19) gebildet ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Austritt mindestens eines Durchtrittskanals des Mundstückes (22) als Breitschlitz (24, 28) ausgebildet
ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Mundstück (12,22) als Kugel ausgebildet ist
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Düsengehäuse (30) mit einer Mehrzahl von insbesondere ringförmig um eine Mittelachse
(31) verteilt angeordneten Gehäusekanälen (32) und darin einliegenden Rohren (35) versehen ist und daß
die Zuführungsleitungen (39, 40) in jeweils einen Ringkanal (42, 43) eines an das Düsengehäuse (30)
ansetzbaren Flansches (41) ausmünden, wobei der eine Ringkanal (42) mit den Gehäusekanälen (32)
und der andere Ringkanal (43) mit den Rohren (35) in räumlicher Verbindung steht
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der mit den Gehäusekanälen (32) in Verbindung stehende Ringkanal (42) als auf der
Flanschseite (36) des Düsengehäuses (30) angeordnete Ringnut (44) ausgebildet und von den vom anderen
Ringkanal (43) ausgehenden Rohren (35) durchsetzt ist
12. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rohre (35) mit ihren Enden (45) in Axialbohrungen (46) des Flansches (41) fixiert
sind.
13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gehäusekanäle (32) und/oder ihre Radialerhebungen (34) an ihren flanschseitigen Enden
mit Ansenkungen (37,38) versehen sind.
14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Gehäusekanäle (32) ausgehend vom
Flansch (41) in unterschiedlichen Richtungen spitzwinklig zur Mittelachse (31) des Düsengehäuses (30)
verlaufen.
15. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 10—14, dadurch gekennzeichnet, daß der
Flansch (41) durch einen vorzugsweise zur Gehäusemittelachse (31) konzentrischen Gewindebolzen (48)
mit dem Düsengehäuse (30) verbunden ist, daß der Gewindebolzen (48) von einer Bohrung (49) durchsetzt
ist und daß sich die Gewindebohrung (50) als Durchtrittskanal (51) für eine uritte Flüssigkeit bis
zum Austrittsende (47) des Düsengehäuses (30) fortsetzt
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, gekennzeichnet
durch mindestens eine radiale Durchtrittsbohrung (52) von dem vom eingeschraubten Gewindebolzen
(48) durchsetzten Teil des Flansches (50) zu dessen innerem Ringkanal (43).
Applications Claiming Priority (1)
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DE3211886C2 true DE3211886C2 (de) | 1985-10-24 |
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Family Applications (1)
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- 1981-04-08 SE SE8102238A patent/SE443303B/sv not_active IP Right Cessation
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1982
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Non-Patent Citations (1)
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NICHTS-ERMITTELT |
Also Published As
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---|---|
SE8102238L (sv) | 1982-10-09 |
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