DE3201135C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine
Befestigungsvorrichtung für Gegenstände wie
Konstruktionsteile, Wände, Abschirmungen, Schilder
an mast-, rohr- oder stangenförmigen Trägern,
beispielsweise zum Anbringen von Hinweisschildern an
Rohrleitungen, die aus einem den Träger umfassenden
Spannband, einem durch das Spannband am Träger
gehaltenen Sockelstück, das eine zum Anbringen des
jeweiligen Gegenstandes ausgebildete Stirnwand, sich
am Sockel abstützende Seitenwände und einen die
Spannvorrichtung für das Spannband aufnehmenden
Hohlraum besteht, wobei die Spannvorrichtung einen
mittels einer Spannschraube im Hohlraum des
Sockelstückes in rechtwinkliger Richtung vom Träger
weg nach der Stirnwand des Sockelstückes zu
ziehenden Spannschieber als Bandhalter aufweist,
über dessen dem Träger abgewandten Rücken die mit
Löchern versehenen Enden des Spannbandes überlappend
zu legen sind, derart, daß die sich in eine mittige
Aufnahmebohrung des Spannschiebers erstreckende
Spannschraube durch je ein Loch in jedem Ende des
Spannbandes greift.
Bei einer aus DE-GM 72 34 944 bekannten
Befestigungsvorrichtung ist der Bandhalter in Art
eines U-förmigen Zugelementes ausgebildet, an dessen
Steg die Spannschraube angreift und dessen Schenkel
hakenförmig ausgebildet sind, um in die mit den
Enden des Spannbandes gebildeten Schlaufen zu
greifen. Abgesehen davon, daß mit dem als U-förmiges
Zugelement ausgebildeten Bandhalter nur relativ
geringe Kräfte zum Spannen auf das Spannband
übertragen werden können, ist die Montageweise
dieser bekannten Befestigungsvorrichtung kompliziert
und erfordert, daß der Bandhalter im Inneren des
Sockelstückes um die Achse der Spannschraube
schwenkbar ist. Der Aufbau dieser bekannten
Vorrichtung ist aufwendig und erfordert, daß der
Bandhalter und das Sockelstück aus Metall bestehen.
Bei einer weiteren auf dem Markt befindlichen
Befestigungsvorrichtung ist ein als rechteckige, von
der Stirnwand des Sockelstückes zugängliche Platte
ausgebildeter Bandhalter vorgesehen, wobei diese
Platte an zwei gegenüberliegenden Kanten Aufnahmen
zum Einsetzen der mit entsprechenden
Randausnehmungen ausgebildeten Enden des Spannbandes
aufweist. Auch diese bekannte
Befestigungsvorrichtung ist aufwendig in ihrem
Aufbau und erfordert eine komplizierte Montageweise.
Außerdem macht sie ein Spannband erforderlich, das
zumindest in seinen Endabschnitten ungewöhnlich,
nämlich mit Randausnehmungen ausgebildet ist.
Schließlich ist aus US-PS 26 73 383 eine
Befestigungsvorrichtung zum Anbringen und Abdichten
von nachgiebigen Muffen auf Rohrenden bekannt. Bei
dieser Befestigungsvorrichtung ist das Spannband mit
seinen Endbereichen überlappt und an den Bandenden
zu einem ringförmigen Element zusammengeschweißt
oder in anderer Weise befestigt. Dieses ringförmig
geschlossene Spannband ist bereits vor der Montage
mit seiner Spannvorrichtung vereinigt, nämlich durch
ein Sockelstück hindurchgeführt und über eine im
Inneren des Sockelstückes geführte Spannmutter
gelegt, wobei die überlappten Enden des Spannbandes
zum Durchlassen der Spannschrauben gelocht sind.
Aufgrund der ringförmig geschlossenen Ausbildung des
Spannbandes läßt sich diese bekannte
Befestigungsvorrichtung jedoch nur über Rohrenden
und Muffenenden schieben, nicht aber an gewünschter
Stelle eines mast-, rohr- oder stangenförmigen
Trägers ansetzen.
Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, eine
Befestigungsvorrichtung der eingangs beschriebenen
Art dahingehend wesentlich zu verbessern, daß sie
billig in ihrer Herstellung und besonders einfach in
ihrer Montage ist. Dabei soll ein hinsichtlich
Festigkeit wesentlich verbesserter Sitz der
Befestigungsvorrichtung am jeweiligen Halter
ermöglicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß das Spannband zumindest an seinen Enden mit
Lochreihen versehen ist und am Auflagerücken des
Spannschiebers zu beiden Seiten der mittigen
Aufnahmebohrung für die Spannschraube je mindestens
ein zapfenartig vorstehendes Einknöpfelement für die
gelochten Bandenden in derartiger Abstimmung zum
Lochabstand der Bandenden angeordnet ist, daß die
beiden Bandenden über die Aufnahmebohrung der
Spannschraube hinweg zu deren beiden Seiten
einknöpfbar sind und dabei mittels ihrer Lochungen
den Zugang zur Aufnahmebohrung freilassen.
Das zumindest an seinen Enden mit Lochreihen
versehene Spannband läßt eine günstige Anpassung
seiner Länge an den Umfang des Trägers zu und
aufgrund dieser Längenanpassung auch optimale
Spannverhältnisse und optimale Kraftübertragung von
der Spannschraube auf das Spannband. Dadurch läßt
sich eine für einen sicheren, guten Sitz der
Befestigungseinrichtung am Träger geeignete Spannung
im Spannband erzeugen, ohne das Sockelstück und den
Bandhalter übermäßig massiv und verseift ausbilden
zu müssen. Die Montageweise ist besonders einfach,
weil das Spannband mit seinem einen Ende am Rücken
des den Bandhalter bildenden Schieber eingeknöpft,
dann um den Träger gelegt und unter erstem
Festziehen mit mehr oder weniger Anfangsspannung am
zweiten Ende am Rücken des Schiebers eingeknöpft
werden kann. In diesem besonders einfach herzustellenden
zustellenden Vormontagezustand können das Spannband und
der Schieber noch ohne weiteres genau in die gewünschte
Lage gebracht werden, bevor das Sockelstück angesetzt
wird. Das Ansetzen des Sockelstückes und das Einführen
der Spannschraube sowie das anschließende Spannen lassen
sich leicht und sicher durchführen, weil das Spannband und
der Schieber für diese Montageschritte ausreichend sicher
am Träger gehalten sind, also nicht mehr von Hand festgehalten
werden müssen. Das zu benutzende Spannband kann
ein handelsübliches Bandmaterial sein. Die in den Bandenden
vorzusehenden Lochungen lassen sich mit einer Lochzange
leicht anbringen. Noch einfacher ist es jedoch im
Rahmen der Erfindung ein herkömmliches Lochband als Spannband
zu benutzen, dessen Lochabstand auf die Anordnung der
Einknöpfelemente und der Aufnahmebohrung am Rücken des
Schiebers abgestimmt ist. Diese Möglichkeit macht die
erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung besonders preiswürdig
und besonders leicht montierbar.
Von besonderem Vorteil im Rahmen der Erfindung ist es, wenn
die Einknöpfelemente am Rücken des Schiebers begrenzt
nachgiebig sind. Hierdurch läßt sich einerseits das Einknöpfen
der Bandenden leichter ausführen. Vor allem hat
aber die begrenzt nachgiebige Ausbildung der Einknöpfelemente
den Vorteil, daß die Bandenden beim Anziehen der
Spannschraube etwas nach beiden Seiten über den Rücken
des Schieber gezogen werden, bis die Kanten der über der
Aufnahmebohrung liegenden und die Spannschraube durchlassenden
Löcher gegen die Spannschraube und in deren Gewinde
gezogen werden. Es entsteht dadurch ein Kraftschluß
zwischen der Spannschraube und dem Spannband, wodurch eine
gewisse Entlastung des Schiebers und eine Verkeilung und
damit Sperrung am Gewinde der Spannschraube eintritt.
Es ist zwar aus DE-OS 27 34 789 bekannt, innerhalb des
Hohlraumes eines Sockelstückes die Spannschraube direkt,
d. h. ohne Benutzung eines Bandhalters in die gelochten
Enden eines Spannbandes einzuschrauben. Dies hat aber
zur Folge, daß nur sehr geringe Spannung auf dem Spannband
erzeugt werden kann, weil sich das Spannband bei höherer
Spannung seitlich an die Spannschraube legt und dadurch
seinen sicheren Eingriff in das Gewinde der Spannschraube
verliert. Dagegen bewirken erfindungsgemäß der Rücken des
Schiebers und die an ihm vorgesehenen Einknöpfelemente,
daß auch bei hoher Spannung im Spannband dessen Enden
im wesentlichen rechtwinklig zur Achse der Spannschraube
verbleiben.
Eine vorteilhafte Ausbildungsmöglichkeit für die begrenzt
nachgiebigen Einknöpfelemente besteht darin, daß jedes
der Einknöpfelemente als ein Paar von in Erstreckungsrichtung
des Spannbandes hintereinander angeordneten,
begrenzt nachgiebigen Einknöpfzapfen gebildet ist, von
denen jeweils der von der Aufnahmebohrung abgewandte Einknöpfzapfen
an seinem freien Ende eine in Erstreckungsrichtung
des Spannbandes vorstehende Rastnase trägt. Diese
Paare von begrenzt nachgiebigen Einknöpfzapfen, von denen
jeweils einer mit Rastnase ausgestattet ist, gewährleisten
beim Einknöpfen der Bandenden einen sicheren, festen Halt.
Beim zunehmenden Spannen des Spannbandes werden diese
Einknöpfzapfen jedes Paares gegeneinander verbogen, bis
sie sich fest gegeneinander legen, wodurch ihre Nachgiebigkeit
begrenzt wird. Auf diese Weise erhalten jedoch die
Enden des Spannbandes eine gegenseitige Bewegungsmöglichkeit,
die das oben erläuterte Einziehen der Lochkanten
in das Gewinde der Spannschraube erleichtert.
Um bei dieser begrenzten Nachgiebigkeit der Einknöpfelemente
trotzdem hohe Festigkeit und Stabilität des Schiebers
zu gewährleisten, ist es zweckmäßig, wenn der Schieber
als Hohlkörper mit einer Umfangswand ausgebildet und die
Einknöpfelemente an die quer zur Erstreckungsrichtung des
Spannbandes verlaufenden Umfangswandteile angebracht, vorzugsweise
angeformt sind. Beispielsweise können hierbei
die der Aufnahmebohrung zugewandten Einknöpfzapfen an der
Innenseite und die der Aufnahmebohrung abgewandten Einknöpfzapfen
an der Außenseite des jeweiligen Umfangswandteiles
angesetzt, vorzugsweise angeformt sein.
Eine andere Möglichkeit, um bei stabiler Ausbildung des
Schiebers eine begrenzte Nachgiebigkeit der Einknöpfelemente
zu erreichen besteht darin, daß die die Einknöpfelemente
tragenden Umfangswandteile beispielsweise mittels Schlitzen
gegenüber der übrigen Umfangswand des
Schiebers federnd elastisch ausgebildet werden.
Die Festigkeit bzw. Stabilität des Schiebers läßt sich
dadurch wesentlich erhöhen, daß die Umfangswand des
Schiebers beidseitig der die Einknöpfelemente tragenden
Umfangswandteile mittels parallel zur Erstreckungsrichtung
des Spannbandes liegender Zwischenwände versteift ist.
Eine weitere wesentliche Verbesserung und Erleichterung
bei der Montage der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung
wird erreicht, wenn der Schieber mit parallel
zur Erstreckungsrichtung des Spannbandes liegenden, seitlichen
Führungsflächen zu gleitender Führung an der
Innenfläche mindestens einer der Seitenwände des Sockelstückes
ausgebildet ist. Hierdurch wird ein Verdrehen des
Schiebers im Hohlraum des Sockelstückes ausgeschlossen
und das glatte einwandfreie Spannen des Spannbandes im
Hohlraum des Sockelstückes gewährleistet. Eine weitere
Verbesserung dieser Führung läßt sich erreichen, indem
man die Seitenwände des Sockelstückes an ihrer Innenfläche
mit Gleitführungsaufnahmen für den Schieber ausbildet.
Diese Gleitführungsaufnahmen stellen sicher, daß
der Schieber beim Spannen in Richtung der Sockelachse bewegt
wird und die Spannschraube mit der Sockelachse ausgerichtet
bleibt.
Die sich am Träger abstützenden Kanten an jeder Seitenwand
des Sockelstückes können in bekannter Weise eine Winkelausnehmung
bilden. Erfindungsgemäß wird man dazu auch den Schieber
an der dem Träger zugewandten Seite mit einer Winkelausnehmung,
vorzugsweise der gleichen Winkelausnehmung ausbilden.
Mit dieser Winkelausnehmung läßt sich der Spannschieber besonders
günstig auch an solchen rohrförmigen oder stangenförmigen
Trägern ansetzen, die nur kleine Querschnittsabmessungen,
also geringe Dicke aufweisen. Es kommt auch eine andere als eine kreisförmige
Querschnittsform in Betracht, beispielsweise ein quadratischer,
rechteckiger, vieleckiger, ovaler oder sonstiger
Querschnitt.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind das Sockelstück
und der Spannschieber aus Kunststoff geformt und deren Durchgangsbohrungen
als Aufnahmebohrungen für die Spannschraube
und sonstige Befestigungsbolzen mit glatter, gezahnter, axial
gerippter oder sonstiger mit axial abziehbaren Formwerkzeugteilen
formbarer Innenfläche ausgebildet, wobei bevorzugt
eine Spannschraube mit selbstschneidendem Schraubengewinde
vorgesehen ist. In dieser Ausführungsform sind das Sockelstück
und der Spannschieber besonders einfach herstellbar. Insbesondere
sind keine Gewindeteile in der Spritzform für das Sockelstück
und den Spannschieber erforderlich. Die Spannschraube mit
selbstschneidendem Gewinde kann eine handelsübliche Schraube
sein und bietet den besonderen Vorteil, daß sie lediglich mit
ihrer Spitze in die Aufnahmebohrung einzuführen ist und dann
sofort greift.
Eine weitere Verbesserung der erfindungsgemäßen Befestigungseinrichtung
wird durch eine an die Innenseite der Stirnwand
des Sockelstückes anzuformende Bolzenführung erreicht, die
geeignet ist, die eingesteckte Spannschraube zurückzuhalten.
Die Spannschraube kann dann schon vor dem Vormontieren des
Spannbandes und des Spannschiebers an dem jeweiligen Träger
in das Sockelstück eingesetzt werden und steht dann sofort
zur Verfügung, wenn nach dem Aufstecken des Sockelstückes auf
den Spannschieber die Spannschraube zum Spannen der Vorrichtung
zu betätigen ist. Es ist sogar möglich, bei gleichzeitiger
Benutzung der Spannschraube zum Spannen der Vorrichtung
und zum Festhalten eines Gegenstandes, beispielsweise eines
Hinweisschildes, daß man als ersten Schritt für die Montage
den Gegenstand an die Stirnseite des Sockelstückes ansetzt
und die Spannschraube durch den Gegenstand in die Bolzenführung
des Sockelstückes einführt. Hierdurch werden das Sockelstück,
der Gegenstand und die Spannschraube während der Vormontage
des Spannbandes und des Spannschiebers hinreichend sicher
zusammengehalten.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Bolzenführung
als Kranz federnder, verdrängbarer Zungen ausgebildet ist.
Wird es nämlich notwendig, den Spannschieber zum
Spannen des Spannbandes weit in den Hohlraum des
Sockelstückes einzuziehen, dann lassen sich diese
Zungen vom Spannschieber seitlich verdrängen, so
daß optimale Spannbereichslänge gewährleistet ist.
Zur Sicherstellung hoher Stabilität und Festigkeit
können das Sockelstück und der Schieber als nur an
einer Seite offene Hohlkörper ausgebildet sein.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung
sieht vor, daß das Sockelstück und der Schieber
über eine abreißbare Verbindungslasche eine erst bei
der Montage zu trennende Einheit bilden.
Der Schieber kann dabei eine
an den Träger zu legende geschlossene Stirnfläche aufweisen,
die in der Sockelstück-Schieber-Einheit in gleicher Richtung
wie die geschlossene Stirnfläche des Sockelstückes
liegt, wobei die Verbindungslasche flexibel mit einer
Sollbruchstelle an der Ansatzstelle am Sockelstück ausgebildet
sein kann. In dieser Ausführungsform der Erfindung
kann die Einheit von Sockelstück und Spannschieber in einer
nur in einer Ebene zu öffnenden Spritzform hergestellt
werden, wodurch die Werkzeugkosten niedrig gehalten werden.
Die Herstellung dieser Einheit von Sockelstück und Spannschieber
läßt sich billig halten, weil diese Einheit als
einstückiger Teil fertig aus der Spritzform kommt. Auch
die Montage dieser Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung
ist besonders einfach, weil bei der Vormontage, d. h.
dem Ansetzen des Spannschiebers an den Träger und dem
Anlegen des Spannbandes zunächst das Sockelstück als nicht
benötigter Vorrichtungsteil lose an dem Spannschieber
hängt. Nach erfolgter Vormontage von Spannband und Spannschieber
ist aber das Sockelstück sofort greifbar, wobei
nach erfolgtem Aufsetzen des Sockelstückes die Verbindungslasche
mühelos entfernbar ist, weil die Verbindungslasche
beim Einziehen des Spannschiebers in den Hohlraum
des Sockelstückes entweder mitgenommen oder abgeschert wird,
also in jedem Fall von der Außenseite der Verbindungsvorrichtung
verschwindet, und die Sollbruchstelle an der Ansatzstelle
am Sockelstück dann in jedem Fall abreißt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden
anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine an einem Rohr angebrachte erfindungsgemäße
Befestigungsvorrichtung in axialem
Schnitt durch das Sockelstück und den Spannschieber
mit Schnittebene quer zur Achse des
tragenden Rohres;
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung
in vormontiertem Zustand an einem tragenden
Rohr, wobei das Sockelstück und der Spannschieber
in einer parallel zur Rohrachse
liegenden Ebene axial geschnitten sind;
Fig. 3 den Spannschieber mit Spannband in vormontiertem
Zustand in Draufsicht;
Fig. 4 den Spannschieber und das Spannband in gespanntem
Zustand in Draufsicht;
Fig. 5 eine Sockelstück-Spannschieber-Einheit in
Unteransicht;
Fig. 6 die Sockelstück-Spannschieber-Einheit gemäß
Fig. 5 in Seitenansicht 6-6;
Fig. 7 die Sockelstück-Spannschieber-Einheit im
Schnitt 7-7 der Fig. 5;
Fig. 8 das Sockelstück im Schnitt 8-8 der Fig. 5;
Fig. 9 den Spannschieber im Schnitt 9-9 der Fig. 5;
Fig. 10 eine abgewandelte Ausführungsform des Spannschiebers
in Unteransicht und
Fig. 11 den Spannschieber gemäß Fig. 10 in Seitenansicht
nach 11-11 in Fig. 10.
Bei dem in der Zeichnung wiedergegebenen Ausführungsbeispiel
handelt es sich um eine Befestigungsvorrichtung 20
für Bezeichnungsschilder oder dergleichen an Rohrleitungen.
Diese Rohrleitung stellt somit den Träger 21 dar.
Wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich weist die Befestigungsvorrichtung
20 ein in diesem Beispiel als herkömmliches
Lochband ausgebildetes Spannband 22, einen das um den
rohrförmigen Träger 21 gelegte Spannband 22 an seinen
Bandenden 22a und 22b festhaltenden Spannschieber 23, ein
Sockelstück 24 und eine Spannschraube 25 auf. In Inneren
des Sockelstückes 24 ist ein Hohlraum 26 gebildet, der die
Spannvorrichtung, nämlich den Spannschieber 23 mit den
Bandenden 22a und 22b und die Spannschraube 25 aufnimmt.
An der dem rohrförmigen Träger 21 abgewandten Seite ist
das Sockelstück 24 mit einer Stirnwand 27 verschlossen, in
der Aufnahmebohrungen 28 für die Befestigungsschrauben eines
anzubringenden Gegenstandes, beispielsweise Bezeichnungsschildes
angebracht sind. Diese Aufnahmebohrungen sind
glatte Bohrungen, und es sind für die Befestigung des
Gegenstandes Schrauben mit selbstschneidendem Gewinde zu
benutzen, die das erforderliche Muttergewinde in die
Aufnahmebohrungen 28 einschneiden. Ferner ist mittig in
der Stirnwand 27 die Durchlaßbohrung für die Spannschraube
25 angebracht. An der Innenseite der Stirnwand 27 ist
eine aus vier Federzungen 29 gebildete Bolzenführung 30
angeformt.
Der Spannschieber 23 ist in seiner Mitte mit einer Aufnahmebohrung
31 für die Spannschraube 25 ausgebildet. Diese
Aufnahmebohrung 31 ist eine glatte Durchgangsbohrung, und
die Spannschraube 25 hat ein selbstschneidendes Gewinde,
das sich sein Muttergewinde in der Aufnahmebohrung 31
beim Eindrehen selbst erzeugt.
In Erstreckungsrichtung des Spannbandes 22 trägt der
Spannschieber 23 zu beiden Seiten der Aufnahmebohrung 31
im Abstand 32 der Löcher 33 des Spannbandes je ein Einknöpfelement
34. Im Beispiel der Fig. 1 bis 9 sind
diese Einknöpfelemente 34 jeweils durch zwei Einknöpfzapfen
35 und 36 gebildet.
Wie besonders aus Fig. 9 ersichtlich, hat der Spannschieber
23 eine gegen den rohrförmigen Träger 21 zu setzende
Bodenwand 37, die eine Winkelausnehmung 38 bildet, und
zwar gleicher Form wie die an den Anlagekanten 39 des
Sockelstückes 24 gebildeten Winkelausnehmung 40. Auf der
Bodenwand 37 des Spannschiebers 23 ist eine Umfangswand
41 geformt, die an ihren seitlichen Teilen Gleitführungsflächen
42 aufweist und an ihren quer zur Erstreckungsrichtung
des Spannbandes liegenden Teilen die Einknöpfelemente
trägt. Hierbei ist der jeweils der Aufnahmebohrung
31 zugewandte Einknöpfzapfen 35 an der Innenfläche
der Umfangswand 41 angeformt, während der der Aufnahmebohrung
31 abgewandte Einknöpfzapfen 36 an die Außenseite
der Umfangswand 41 angeformt ist, so daß zwischen den
Einknöpfzapfen 35 und 36 ein der Dicke der Umfangswand 41
entsprechender Freiraum besteht, in welchen die Einknöpfzapfen
35 und 36 elastisch verformt werden können. Die
der Aufnahmebohrung 31 zugewandten Einknöpfzapfen 35 sind
an ihrer Oberkante abgerundet, um das Einknöpfen zu erleichtern,
während die von der Aufnahmebohrung 31 abgewandten
Einknöpfzapfen 36 am freien Ende je eine nach
außen vorstehende Rastnase 43 tragen. Zur besseren Versteifung
des Spannschiebers 23 ist dieser mit zur Erstreckungsrichtung
des Spannbandes parallelen Zwischenwänden
44 ausgebildet, und zwar unmittelbar zu beiden
Seiten der Einknöpfelemente 34 und der Aufnahmebohrung 31.
Die seitlichen Umfangswandteile, die Zwischenwände 44 und
der die Aufnahmebohrung 31 enthaltende Wandring des Spannschiebers
23 sind entsprechend der Winkelausnehmung 38
nach der Mitte hin erhöht, um beim Ansetzen der Spannschraube
25 bessere Eingriffsmöglichkeit und den Enden
22a und 22b des Spannbandes 22 einen nach beiden Seiten
geneigten Auflagerücken 45 zu bieten.
Wie aus den Fig. 5 bis 7 ersichtlich, sind das Sockelstück
24 und der Spannschieber 23 über eine Verbindungslasche
46 zu einer Einheit vereinigt. Die Ansatzstelle
der Verbindungslasche 46 an das Sockelstück 24 ist als
Sollbruchstelle 47 ausgebildet. Diese Einheit von Sockelstück
24 und Spannschieber 23 kann in einer einfachen,
nur in einer Ebene zu öffnenden Form aus Kunststoff, insbesondere
thermoplastischem Kunststoff, spritzgeformt werden.
Es kommen hierzu beispielsweise Kunststoffe auf
Acrylharz-Basis, Urethanharz-Basis und dergleichen in
Betracht. Um die Einheit von Sockelstück 24 und Spannschieber
23 in einfacher Weise herstellen zu können, sind
in ihr das Sockelstück 24 und der Spannschieber 23 als
nach einer Seite offene Hohlkörper ausgebildet, wobei am
Spannschieber eine an den Träger 21 anzusetzende geschlossene
Fläche oder Bodenwand 37 ausgebildet ist, die
in der Sockelstück-Spannschieber-Einheit in der gleichen
Richtung wie die Stirnwand 27 des Sockelstückes 24 angeordnet
ist.
Die Fig. 10 und 11 zeigen insofern eine Abwandlung des
Spannschiebers 23, als die Einknöpfelemente 34 in diesem
Beispiel als einfache Einknöpfzapfen 48 unmittelbar an
die Umfangswand 41 des Spannschiebers 23 angeformt sind.
Am freien Ende tragen diese Einknöpfzapfen 48 von der
Aufnahmebohrung 31 für die Spannschraube 25 abgewandte
Rastnasen 49. Im Verbindungsbereich zwischen der Umfangswand
41 und dem jeweiligen Einknöpfzapfen 48 sind Schlitze 50 in
der Umfangswand 41 ausgebildet, um die elastische Beweglichkeit
der Einknöpfzapfen 48 zu erhöhen. Im übrigen ist gleicher
Aufbau wie im Beispiel der Fig. 1 bis 9 vorgesehen.
Zum Anbringen der Befestigungsvorrichtung ist zunächst das
Spannband 22 mit seinem einen Ende 22a über den Rücken 45
des Spannschiebers 23 zu legen und mit dem drittletzten und
letzten Loch 33 in die beiden Einknöpfelemente 34 einzuknöpfen,
so daß das zweitletzte Loch über der Aufnahmebohrung
31 liegt. Sodann ist das Spannband 22 um den Träger 21 zu
legen und unter leichtem Festziehen über das erste Ende 22a
auf den Rücken des Spannschiebers 23 zu legen derart, daß
wiederum die Aufnahmebohrung 31 durch ein Loch des Spannbandes
freigelassen wird. Das Spannband kann als Halbzeug vorliegen
und dementsprechend nach dem Anlegen am zweiten Ende 22b
abgeschnitten werden. Bei dieser Vormontage hängt das Sockelstück
24 mit der Verbindungslasche 46 an dem nunmehr mit
dem Spannband 22 zunächst noch locker am Träger 21 gehaltenen
Spannschieber 23. Die Spannschraube 25 kann man vor oder
nach der Vormontage des Spannbandes 22 und des Spannschiebers
23 ggf. zusammen mit dem anzubringenden Gegenstand durch
Einführen in die Bolzenführung 30 mit dem Sockelstück 24
für die weiteren Montagearbeiten hinreichend sicher vereinigen.
Als nächster Montageschritt ist das noch locker sitzende
Spannband mit dem Spannschieber 23 in die genaue gewünschte
Lage einzurichten. Sodann wird das Sockelstück 24 über den
Spannschieber 23 und die auf ihm festgelegten Enden 22a
und 22b des Spannbandes gesetzt, wobei die Verbindungslasche
46 an der Sollbruchstelle 47 abgerissen werden kann.
Es ist dann lediglich noch die Spannschraube 25 festzuziehen,
um die Befestigungsvorrichtung in den in Fig. 1
gezeigten Zustand zu bringen, in welchem das Spannband 22
die gewünschte Spannung hat.
Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, wird durch die Einknöpfelemente
34 bewirkt, daß bei praktisch ungespanntem oder
nur wenig gespanntem Spannband die Aufnahmebohrung 31 auf
dem Rücken des Spannschiebers 23 freiliegt und die Spannschraube
25 mit ihrer Spitze ungehindert eingeführt werden
kann. Bei zunehmendem Spannen verschieben sich die Enden
22a und 22b des Spannbandes 22 gegeneinander, so daß auch
die Löcher 33 nicht mehr übereinander liegen. Dieses
gegenseitige Verschieben der Spannbandenden 22a und 22b
geschieht entgegen der federnden Nachgiebigkeit der Einknüpfelemente
34 so lange, bis sich die Kanten der im
Bereich der Spannschraube 25 liegenden Löcher 33a und 33b
(Fig. 4) gegen die Spannschraube 25 legen und in deren
Gewinde einziehen. Hierdurch ergibt sich eine Begrenzung
für die elastische Verformung der Einknüpfelemente 34
und eine Verkeilung und damit Sicherung der Spannschraube
25. Außerdem ergibt sich auch ein direkter Kraftschluß
von der Spannschraube 25 auf das Spannband 22 und damit
eine Entlastung des aus Kunststoff geformten Spannschiebers.
Um eine verkantungsfreie verbesserte Führung des Spannschiebers
23 im Hohlraum 26 des Sockelstückes 24 zu gewährleisten,
können die beiden Seitenwänden 51 des Sockelstückes
24 an ihrer Innenseite mit einer Führungsaufnahme
52 für den Spannschieber 23 ausgebildet sein. Wie die
Fig. 5, 7 und 8 zeigen, wird hierdurch an jeder Seitenwand
51 des Sockelstückes 24 eine geradlinige vertiefte
Führungsbahn geschaffen, die jeweils mit einer der seitlichen
Führungsflächen 42 des Spannschiebers zusammenwirkt.
Auf diese Weise wird auch jegliches Auswandern des Spannschiebers
in Erstreckungsrichtung des Spannbandes verhindert
und gewährleistet, daß die Spannschraube 25
stets in der Längsachse des Sockelstückes 24 angeordnet
ist. Diese verbesserte Führung des Spannschiebers 23 im
Hohlraum 26 des Sockelstückes 24 ermöglicht auch einen
verlängerten Bewegungsweg des Spannschiebers und damit
einen verlängerten Spannweg. In Fig. 1 ist zwar dieser
Bewegungsweg bzw. Spannweg nur zur Hälfte ausgenutzt.
Wenn es die jeweiligen Anwendungsverhältnisse bedingen
oder erfordern, kann der Spannschieber 23 noch wesentlich
tiefer in den Hohlraum 26 des Sockelstückes 24 eingezogen
werden. Kommt der Spannschieber 23 dann in den Bereich
der Bolzenführung 30, so ist der Spannschieber 23 ohne
weiteres in der Lage, die federnden Zungen 29 seitlich
wegzubiegen oder axial zu verdrängen.
In den oben beschriebenen Beispielen sind die Aufnahmebohrungen
28 und 31 mit glatter Innenfläche ausgebildet,
um diese Bohrungen mit einfachen Spritzformteilen formen
zu können und das Entformen der Einheit von Sockelstück
24 und Spannschieber 23 durch einfaches axiales Abziehen
der Spritzformteile vornehmen zu können. Dies wäre auch
ohne weiteres möglich, wenn die Aufnahmebohrungen 28
und 31 mit axialen Rippen oder Zähnen ausgebildet sind.
Es ist auch denkbar, innerhalb der Aufnahmebohrungen 28
und 31 eine Umfangsrippe vorzusehen, die entweder ringsum
geschlossen oder offen mit axial versetzten Enden ausgebildet
ist. Auch eine solche Umfangsrippe läßt sich mit
axial auseinanderziehbaren Formwerkzeugteilen formen.
Wenn für besondere Anforderungen Innengewinde in den
Aufnahmebohrungen 28 und 31 notwendig sind, können diese im Rahmen
der Erfindung - naturgemäß mit entsprechender Verteuerung
des Herstellungsganges - vorgesehen werden. Ein solches
Innengewinde kann eingeformt oder durch vorheriges Einsetzen
entsprechender Gewindebuchsen in die Spritzform erstellt
werden.
Bezugszeichenliste:
20 Befestigungsvorrichtung
21 Träger
22 Spannband
22a Bandende
22b Bandende
23 Spannschieber
24 Sockelstück
25 Spannschraube
26 Hohlraum
27 Stirnwand
28 Aufnahmebohrung
29 Federzungen
30 Bolzenführung
31 Aufnahmebohrung
32 Abstand
33 Loch
33a Loch
33b Loch
34 Einknöpfelement
35 Einknöpfzapfen
36 Einknöpfzapfen
37 Bodenwand
38 Winkelausnehmung
39 Anlagekanten
40 Winkelausnehmung
41 Umfangswand
42 Gleitführungsflächen
43 Rastnase
44 Zwischenwände
45 Auflagerücken
46 Verbindungslasche
47 Sollbruchstelle
48 Einknöpfzapfen
49 Rastnasen
50 Schlitze
51 Seitenwand
52 Führungsaufnahme
21 Träger
22 Spannband
22a Bandende
22b Bandende
23 Spannschieber
24 Sockelstück
25 Spannschraube
26 Hohlraum
27 Stirnwand
28 Aufnahmebohrung
29 Federzungen
30 Bolzenführung
31 Aufnahmebohrung
32 Abstand
33 Loch
33a Loch
33b Loch
34 Einknöpfelement
35 Einknöpfzapfen
36 Einknöpfzapfen
37 Bodenwand
38 Winkelausnehmung
39 Anlagekanten
40 Winkelausnehmung
41 Umfangswand
42 Gleitführungsflächen
43 Rastnase
44 Zwischenwände
45 Auflagerücken
46 Verbindungslasche
47 Sollbruchstelle
48 Einknöpfzapfen
49 Rastnasen
50 Schlitze
51 Seitenwand
52 Führungsaufnahme
Claims (16)
1. Befestigungsvorrichtung für Gegenstände, wie
Konstruktionsteile, Wände, Abschirmungen, Schilder
an mast-, rohr- oder stangenförmigen Trägern,
beispielsweise zum Anbringen von Hinweisschildern an
Rohrleitungen bestehend aus einem den Träger
umfassenden Spannband, einem durch das Spannband am
Träger gehaltenen Sockelstück, das eine zum
Anbringen des jeweiligen Gegenstandes ausgebildete
Stirnwand, sich am Träger abstützenden Seitenwände
und einen, die Spannvorrichtung für das Spannband
aufnehmenden Hohlraum aufweist, wobei die
Spannvorrichtung einen mittels einer Spannschraube
im Hohlraum des Sockelstückes in rechtwinkliger
Richtung vom Träger weg nach der Stirnwand des
Sockelstückes zu ziehenden Spannschieber als
Bandhalter ausweist, über dessen dem Träger
abgewandten Rücken die mit Löchern versehenen Enden
des Spannbandes überlappend zu legen sind, derart,
daß die sich in eine mittige Aufnahmebohrung des
Spannschiebers erstreckende Spannschraube durch je
ein Loch in jedem Ende des Spannbandes greift,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Spannband (22) zumindest an seinen Enden (22a,
22b) mit je einer Lochreihe ausgebildet ist und am
Auflagerücken (42) des Spannschiebers (23) zu beiden
Seiten der mittigen Aufnahmebohrung (31) für die
Spannschraube (25) je mindestens ein zapfenartig
vorstehendes Einknöpfelement (34) für die gelochten
Bandenden(22a, 22b) in derartiger Abstimmung zum
Lochabstand der Bandenden angeordnet ist, daß die
beiden Bandenden (22a, 22b) über die Aufnahmebohrung
(31) für die Spannschraube (25) hinweg zu deren
beiden Seiten einknöpfbar und dabei mittels ihrer
Lochungen (Löcher 33a, 33b) den Zugang zur
Aufnahmebohrung (31) frei lassen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß jedes der Einknöpfelemente (34) als ein Paar von
in Erstreckungsrichtung des Spannbandes (22) hintereinander
angeordneten, begrenzt nachgiebigen Einknöpfzapfen
(35, 36) ausgebildet ist, von denen jeweils der
von der Aufnahmebohrung (31) abgewandte Einknöpfzapfen
(36) an seinem freien Ende eine in Erstreckungsrichtung
des Spannbandes (22) vorstehende Rastnase (43) trägt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Spannschieber (23) als Hohlkörper mit einer
Umfangswand (41) ausgebildet ist und die Einknöpfelemente
(34) an die quer zur Erstreckungsrichtung des
Spannbandes (22) verlaufenden Umfangswandteile angebracht,
vorzugsweise angeformt sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die der Aufnahmebohrung (31) zugewandten Einknöpfzapfen
(35) an der Innenseite und die der Aufnahmebohrung
(31) abgewandten Einknöpfzapfen (36) an der Außenseite
des jeweiligen Umfangswandteiles angesetzt, vorzugsweise
angeformt, sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die die Einknöpfelemente (34) tragenden Umfangswandteile
beispielsweise mittels Schlitzen (50) gegenüber der übrigen
Umfangswand (41) des Spannschiebers (23) federnd
elastisch ausgebildet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Umfangswand (41) des Spannschiebers (23) beidseitig
der die Einknöpfelemente (34) tragenden Umfangswandteile
mittels parallel zur Erstreckungsrichtung des
Spannbandes (22) liegenden Zwischenwänden (44) versteift
ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Spannschieber (23) mit parallel
zur Erstreckungsrichtung des Spannbandes (22) liegenden
seitlichen Führungsflächen (42) zu gleitender Führung
an der Innenfläche mindestens einer der Seitenwände
(51) des Sockelstückes (24) ausgebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenwände (51) des Sockelstückes (24) an ihrer
Innenfläche mit Gleitführungsaufnahmen (52) für den
Spannschieber (23) ausgebildet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die sich am Träger (21) abstützenden
Kanten (39) an jeder Seitenwand (51) des Sockelstückes
(24) in bekannter Weise eine Winkelausnehmung (40)
bilden und auch der Spannschieber (23) an der dem Träger
(21) zugewandten Seite mit einer Winkelausnehmung, vorzugsweise
einer gleichen Winkelausnehmung (38) wie das
Sockelstück (24), ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Sockelstück (24) und der Spannschieber
(23) aus Kunststoff geformt und deren Durchgangsbohrungen
als Aufnahmebohrungen (28, 31) für die Spannschraube (25)
und sonstige Befestigungsbolzen mit glatter, gezahnter,
axial gerippter oder sonstiger mit axial abziehbaren Formwerkzeugteilen
formbarer Innenfläche ausgebildet sind,
wobei bevorzugt eine Spannschraube (25) mit selbstschneidendem
Schraubengewinde vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß an die Innenseite der Stirnwand (27)
des Sockelstücks (24) eine die eingesteckte Spannschraube
(25) zurückhaltende Bolzenführung (30) angeformt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bolzenführung (30) als Kranz federnder, verdrängbarer
Zungen (29) ausgebildet ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sockelstück (24) und der Spannschieber
(23) als nur an einer Seite offene Hohlkörper
ausgebildet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß das Sockelstück (24) und der Spannschieber
(23) über eine abreißbare Verbindungslasche
(46) eine erst bei der Montage zu trennende Einheit
bilden.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 und 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Spannschieber (23) eine an den
Träger (21) zu legende, geschlossene Bodenwand (37)
aufweist, die in der Sockelstück-Spannschieber-Einheit
in gleicher Richtung wie die geschlossene Stirnwand
(27) des Sockelstückes (24) liegt, und die Verbindungslasche
(46) flexibel und mit einer Sollbruchstelle (47)
an der Ansatzstelle am Sockelstück (24) ausgebildet ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Spannband (22) in Art eines bekannten Lochbandes
auf seine gesamte Länge in gleichen Abständen gelocht
ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19823201135 DE3201135A1 (de) | 1982-01-15 | 1982-01-15 | Befestigungsvorrichtung fuer gegenstaende wie konstruktionsteile, waende, abschirmungen, schilder o.dgl. an mast-, rohr- oder stangenfoermigen traegern, beispielsweise zum anbringen von hinweisschildern an rohrleitungen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19823201135 DE3201135A1 (de) | 1982-01-15 | 1982-01-15 | Befestigungsvorrichtung fuer gegenstaende wie konstruktionsteile, waende, abschirmungen, schilder o.dgl. an mast-, rohr- oder stangenfoermigen traegern, beispielsweise zum anbringen von hinweisschildern an rohrleitungen |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3201135A1 DE3201135A1 (de) | 1983-07-28 |
DE3201135C2 true DE3201135C2 (de) | 1991-01-24 |
Family
ID=6153172
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19823201135 Granted DE3201135A1 (de) | 1982-01-15 | 1982-01-15 | Befestigungsvorrichtung fuer gegenstaende wie konstruktionsteile, waende, abschirmungen, schilder o.dgl. an mast-, rohr- oder stangenfoermigen traegern, beispielsweise zum anbringen von hinweisschildern an rohrleitungen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3201135A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
US20230399867A1 (en) * | 2022-06-10 | 2023-12-14 | Dish Wireless L.L.C. | Adjustable Strap Collar |
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1982
- 1982-01-15 DE DE19823201135 patent/DE3201135A1/de active Granted
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DE3201135A1 (de) | 1983-07-28 |
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