DE3201047C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Bremskraftregelung für
ein mit einem Antiblockiersystem ausgerüstetes Fahrzeug nach
dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 (DE-OS 23 02 921).
Der Zweck eines Antiblockiersystems in Fahrzeugen ist es,
Richtungsstabilität, Lenkfähigkeit und kurze Anhaltewege,
selbst bei voller Betätigung der Betriebsbremsanlage, sicher
zustellen.
Ein Antiblockiersystem (ABS) besteht aus einem oder mehreren
Sensoren zur Erfassung des Bewegungszustandes eines oder mehrerer
Räder, aus einer Auswerte- und Regelelektronik und einem oder
mehreren Stellgliedern, wobei unter einem Regelkanal der die
Signale wenigstens eines Sensors auswertende Anteil der Aus
werteelektronik sowie das von den genannten Komponenten mittels
der zugeordneten Regelelektronik gesteuerte Stellglied mit
den entsprechenden Einlaß- und Auslaßventilen für die Modulation
des Bremsdruckes in der Bremsleitung des oder der von dem Stell
glied zu regelnden Rades bzw. Räder verstanden wird.
In der Praxis sind verschiedene Regelungen verwirklicht worden.
Als "technisch vollwertiges" System könnte man bei einem Vier
radfahrzeug ein Antiblockiersystem ansehen, bei welchem jedes
einzelne Rad durch einen eigenen Regelkanal geregelt wird
(Individualregelung = IR).
Der Vorteil eines IR-Systems liegt darin, daß die physikalisch
zur Verfügung stehenden Reibbeiwerte zwischen Reifen und Fahr
bahn - unter Wahrung der Seitenführungs-Priorität - optimal für
höchste Verzögerungen, d. h. für kürzeste Bremswege genutzt
werden können. Allerdings hat das IR-System dann Nachteile,
wenn die Griffigkeitsverhältnisse der Räder der linken und
rechten Fahrzeugseite unterschiedlich groß sind. In diesem
Fall wird vom Antiblockiersystem die jeweils maximal mögliche
Bremskraft eingesteuert, was unter den gegebenen Verhältnissen
zu einem starken Giermoment am Fahrzeug führt. Dieses Giermoment
muß durch Seitenführungskräfte an den Rädern aufgefangen werden,
was zu starken notwendigen Lenkkorrekturen führt. Diese Lenk
korrekturen sind auch bei Fahrzeugen mit Lenkrollradius Null
oder negativem Lenkrollenradius notwendig, wenn auch mit ent
sprechend geringerem Kraftaufwand verbunden.
Im Rahmen der Blockierschutz-Entwicklung wurde relativ früh er
kannt, daß ein solches Voll-Regelungssystem, bezogen auf das
riesige Spektrum der möglichen Bremssituationen, nicht das
Optimum des Möglichen darstellt. In manche Situationen wäre
beispielsweise ein Regelungssystem besser, bei welchem zu
gunsten verbesserter Spurhaltung ein nicht volles Ausnutzen
der Bremskräfte an dem "am besten bremsenkönnenden Rad" erfol
gen würde. Dies geschieht in extremer Weise bei der sogenannten
"Select-Low-Regelung (SLR)", bei welcher die Bremsdrücke an
den Bremszylindern der Räder einer Achse immer gleich groß einge
regelt werden, wobei die absolute Größe jedoch von dem Rad be
stimmt wird, welches den geringeren Kraftschluß zur Verfügung hat.
Dieses SLR-System sichert zwar die Lenkfähigkeit des Fahrzeuges
auch auf Fahrbahnen mit stark unterschiedlichen Griffigkeits
werten links/rechts (µ-Split), benötigt dabei aber die
längsten Anhaltewege.
Aufgrund der hier geschilderten Erkenntnisse haben sich im
Zuge der Antiblockiersystem-Entwicklung besonders für schwere
Nutzfahrzeuge Problemlösungen herauskristallisiert, bei denen
durch den Einsatz einer speziellen Regel-Logik eine (variable)
Giermomentabschwächung an einer oder beiden Achsen eines zwei
achsigen Straßenfahrzeuges bewirkt wird. Die mit dieser Ein
richtung versehene IR-Regelkreisanordnug liegt demgemäß in
den Wirkungen zwischen der IR- und der SLR-Regelkreisanord
nung und wird "Modifizierte Individual-Regelung (MIR)" genannt.
Bei PKW herkömmlicher Bauart haben sich in der Praxis Anti
blockiersysteme mit IR-Regelkreisanordnung an der Vorderachse
und SLR-Regelkreisanordnung an der Hinterachse bewährt. Nicht
alle Straßenfahrzeuge können jedoch mit diesem System unter
allen Betriebsbedingungen kontrolliert gebremst werden.
Der Einsatz eines Antiblockiersystems mit einer solchen speziellen
Regel-Logik ist bei der vergleichsweise geringen Stückzahl an
Fahrzeugen, für die es benötigt wird, wirtschaftlich kaum zu
vertreten.
Aus der bereits genannten DE-OS 23 09 921 ist eine Bremskraft
regelung bekannt, bei der zum Zwecke der Minimierung der Anzahl
der Regelkanäle drei Regelkanäle vorgesehen sind, wobei die Räder der Vorder
achse über zwei Bremskreise geregelt werden. Der erste Brems
kreis regelt die Bremskräfte an den Rädern der Vorderachse
nach der Individualregelung (IR) über zwei Bremskanäle,
während der zweite Bremskreis über den dritten Regelkanal
die Räder der Hinterachse und von diesen abhängig zusätzlich
die Räder der Vorderachse jeweils nach der Selected-Low-
Methode (SLR) regelt. Eine derartige Verknüpfung der Brems
kräfte der Räder der Vorder- und Hinterachse wirkt sich in
folge der meist gegenläufigen Bremsdynamik derselben nachteilig
aus, indem potentielle Bremskraft verschenkt wird.
Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, ein Antiblockiersystem
der genannten Art unter Zuhilfenahme von bereits in ausreichen
den Stückzahlen produzierten Antiblockiersystem- und Bremsen-
Elementen zu schaffen und damit, Entwicklung und Herstellung
einer eigenen Regel-Logik (Regelelektronik) einsparend, eine
wirksame Giermomentabschwächung und damit eine preiswerte
Bremskraftregelung mit MIR-Charakter zu erreichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 ge
kennzeichneten Merkmale gelöst.
Eine solche Anordnung ergibt ein MIR-Verhalten, welches je nach
Auslegung näher bei IR oder bei SLR liegt, einfach auf die Be
lange der jeweiligen Fahrzeugart abgestimmt werden kann und
auf die Beladung und das Bewegungsverhalten des Fahrzeuges
Rücksicht nimmt.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Die nachstehende Beschreibung und Zeichnung eines Aus
führungsbeispieles bezieht sich auf ein Fahr
zeug mit zwei Achsen und mit zwei Rädern je Achse, deren Vor
derachsbremsen zweikreisig, die Hinterachsbremsen einkreisig
geregelt werden.
Als Bremskreis ist dabei der mechanisch-hydraulische bzw. -pneu
matische Teil der Bremsanlage vom Bremspedal über ein Stell
glied bis zum Bremszylinder eines Rades zu verstehen.
Die Radbremsen sind des besseren Verständnisses wegen als
Scheibenbremsen mit den Bremsscheiben 1 und 1′ und den
Bremssätteln 2 und 2′ dargestellt. In dem Bremssattel 2 sind
pro
Fahrzeugseite die Radbremszylinder-Kolben 3 und 4 bzw.
3′ und 4′ untergebracht. Die Druckbeaufschlagung der Rad
bremszylinderkolben 4 bzw. 4′ erfolgt in der Weise, daß
der Fahrer auf das Bremspedal 5 tritt, wobei die Fußkraft
durch einen eventuell vorhandenen Bremskraftverstärker 6
verstärkt wird und auf den Hauptbrems-Tandemzylinder 7 drückt;
der dort entstehende Hydraulikdruck wird dabei über den An
schluß 8 in die Leitung 9 bis zu der Verzweigungsstelle 10
und von dort über die Leitungen 11 bzw. 11′ zu den Stell
gliedern der Regelkanäle 12 bzw. 12′ weitergeleitet. Die
Elemente der Regelkanäle sind in je einem zweigeteilten
Kasten dargestellt, wobei im einen die Auswerteelektronik
sowie die Regelelektronik und im anderen das Stellglied
sich befinden sollen. Der von den Stellgliedern entsprechend
geregelte Bremsdruck gelangt über die Leitungen 13 bzw. 13′
in die zugehörigen Radbremszylinder 4 bzw. 4′, um dort die
nicht dargestellte Bremsbeläge gegen die Bremsscheiben 1
bzw. 1′ zu drücken. Der zuvor beschriebene Bremskreis (je
Rad der Vorderachse) wird im weiteren als Kreis A bezeichnet.
Der zweite, an der Vorderradbremse zur Wirkung gelangende
Bremskreis B besteht aus der Leitung 14, welche am Anschluß
15 des Tandem-Hauptbremszylinders 7 angeschlossen ist und über
die Verzweigungsstelle 16, über die Leitung 17 zu einem
dritten, für die Vorderachse-Regelung nach dem erfindungs
gemäßen Prinzip benötigten Regelkanal 18 führt. Da die Brems
drücke in den Vorderradbremszylindern 3 bzw. 3′ nach dem
SLR-Prinzip geregelt werden, führt nach dem Stellglied des
Regelkanals 18 eine gemeinsame Leitung 19 zu der Verzweigungs
stelle 20 und von dort über die Leitungen 21 bzw. 21′ zu den
vorher erwähnten Radbremszylindern 3 bzw. 3′, um dort eben
falls nicht dargestellte Reibungselemente gegen die Brems
scheiben 1 bzw. 1′ zu drücken.
Von der Verzweigungsstelle 16 führt des weiteren eine
Leitung 22 - ggf. über ein zusätzlich vorhandenes Ventil einer
Automatisch-Lastabhängigen-Bremskraftsteuereinrichtung (ALB)
23 und eine Leitung 24 zu dem Regelkanal 25, welcher in dem
hier dargestellten Falle die Bremsdrücke für die Radbremsen
26 bzw. 26′ der Hinterachse nach dem SLR-Prinzip regelt. Da
bei gelangt der von dem Bremsgerät 5, 6 und 7 erzeugte Brems
druck über den Anschluß 15 und die Leitungen 14, 22, 24 und
126 zu der Verzweigungsstelle 27 und von dort weiter über die
Leitungen 28 bzw. 28′ zu den Radbremszylindern 29 bzw. 29′ der
Hinterradbremsen. Der hier beschriebene Bremskreis wird im
folgenden Bremskreis C genannt.
Ein weiteres Merkmal der hier beschriebenen Bremskraftre
gelung ist die Tatsache, daß die Radbremszylinder 3 und 3′
gleiche Durchmesser aufweisen, jedoch unterschiedlichen Durch
messer zu den Radbremszylindern 4 und 4′ aufweisen können,
wobei letztere wiederum gleiche Durchmesser untereinander
aufweisen.
An der hier beschriebenen Anlage ist die Verwendung von drei
Sensoren vorgesehen, nämlich der Sensoren 30 bzw. 30′ für
die Räder der Vorderachse und des Sensors 31 für die Hinter
achse, welcher beispielsweise seine Informationen an der
Gelenkwelle 32 abgreift.
Für die Darstellung dieses Antiblockiersystems werden demnach
4 Regelkanäle benötigt, die jedoch die Signale von nur 3
Sensoren verarbeiten.
Beim Bremsen auf Fahrbahnen mit homogenen Kraftschlußbeiwerten
an der linken bzw. rechten Radspur verhält sich die hier be
schriebene Anlage praktisch genauso wie Bremsanlagen mit
IR- bzw. MIR- oder aber unter gewissen Einschränkungen
auch wie eine SLR-Bremsanlage. Beim Bremsen auf Fahr
bahnen mit stark unterschiedlichen Kraftschlußbeiwerten
an den Rädern der linken bzw. rechten Fahrzeugseite ge
schieht hingegen folgendes: Unter der Annahme, daß der
Fahrer seine Fußkraft auf das Pedal 5 stetig erhöht und
der Bremsdruck in den Bremskreisen A, B und C ebenfalls
stetig zunimmt, wird abhängig vom geringeren Kraftschluß
zunächst an einer Fahrzeugseite der kritische Reibbeiwert
zwischen Reifen und Fahrbahn überschritten werden und
somit die Regelung beginnen. Unter der Annahme, daß der
Fahrer weiter den Bremsdruck steigert, wird von nun an der
Bremsdruck im Bremskreis B durch entsprechende Regelspiele
im Regelkanal 18 im Mittel konstant bleiben. Unter der
Annahme, daß das zuerst zum Blockieren neigende Rad jenes
ist, welches mit der Bremsscheibe 1 verbunden ist, wird
auch der Bremsdruck in dem Radzylinder 4 durch entsprechen
de Regelspiele im Regelkanal 12 konstant gehalten. Der an
steigende Bremsdruck kann, wie zuvor beschrieben, ab jetzt
nur noch an dem Bremszylinder 4′ (im Bremskreis A) zur
Wirkung kommen, so daß ab dem Zeitpunkt, wo an der einen
Fahrzeugseite der Vorderachse das Rad in den geregelten
Bremsbetrieb übergeht, an der anderen Fahrzeugseite nur
noch der Kolben des Bremszylinders 4′ für den Aufbau zu
sätzlicher Bremskraft bei entsprechend stärkerer Bremspe
dalbetätigung zur Verfügung steht, da - unter den beschrie
benen Bedingungen - im Bremszylinder 3′ keine Steigerung
des Bremsdruckes möglich ist.
Durch diese Maßnahme ist gewährleistet, daß gegenüber einer
Bremsanlage mit Regelung nach dem IR-Prinzip im Extremfall
nicht mehr die maximal pro Rad installierte Bremskraft
als Bremskraftdifferenz an den Rädern dieser Achse auf
treten kann, sondern nur noch der Anteil, den die Brems
kolbenfläche des entsprechenden Kolbens (beispielsweise 4′)
an der Summe der Bremskolbenflächen der beiden Kolben 3′
und 4′ ausmacht.
Die erfindungsgemäße Bremsanlage verhält sich bis zur Kraft
schlußunterschieden links/rechts, die gerade noch vom Fahrer
beherrscht werden können, wie eine IR-Bremsanlage für kür
zeste Bremswege. Vergrößern sich jedoch die Kraftschluß
unterschiede derart, daß eine IR-Bremsanlage zu nicht mehr
beherrschbaren Bremsmanövern führen würde, wird die Brems
kraftdifferenz zwischen den Rädern der Vorderachse so be
grenzt, daß selbst bei extrem ungünstigen Kraftschlußunter
schieden links/rechts keine unkontrollierbaren Bremsmanöver
auftreten.
Selbstverständlich ist auch denkbar, daß an der Hinterachse
dieses Fahrzeuges ebenfalls zweikreisig ansteuerbare Rad
bremsen vorgesehen sind, wobei dann an dieser Achse eben
falls drei Regelkanäle erforderlich werden.
Um den gewünschten Effekt der Giermomentabschwächung auch
für den Leer-Zustand zu erlangen, wird in der Leitung 9 des
Bremskreises A ein Drucksteuerglied 34 eingebaut, welches
den Bremsdruck abhängig vom Beladungszustand des Fahrzeuges
verändert. Dadurch ist z. B. beim leeren Fahrzeug im Brems
kreis A ein entsprechend geringerer Vordruck wirksam als
im Bremskreis B vorhanden, was zur Folge hat, daß die
maximal mögliche Bremskraftdifferenz an der Vorderachse
des leeren Fahrzeuges geringer ist. Demzufolge ist auch
in diesem Fall eine noch gut beherrschbare Abbremsung des
Fahrzeuges auf µ-Split möglich.
Der Bremsdruck im Drucksteuerglied 34 kann aber auch un
abhängig von der Differenz der Bremsdrücke in den Rad
bremszylindern 4 und 4′ gesteuert werden, was in der
Zeichnung jedoch nicht dargestellt ist. Dies hätte zur
Folge, daß eine bestimmte Bremsdruckdifferenz nicht
überschritten werden könnte.
Schließlich ist es auch möglich, eine Steuergröße für das
Drucksteuerglied 34 aus der Kombination von Beladungszu
stand, Bremsdruckdifferenz und anderen fahrphysikalischen
Größen, wie z. B. Lenkeinschlag, Giergeschwindigkeit, Gier
beschleunigung etc. zu bilden.
Die Erfindung läßt sich auch auf Dreiradfahrzeuge anwenden,
z. B. bei einem Rad mit Zweikreisbremse an der Vorderachse.
An die Stelle des Radverhaltens des anderen Rades der
selben Achse tritt dann z. B. das Radverhalten eines oder
beider Hinterräder.
Claims (6)
1. Bremskraftregelung für ein mit einem Antiblockiersystem
ausgerüstetes Fahrzeug, bei dem die Radbremsen der nicht
gelenkten Achse bzw. Achsen von einem gemeinsamen Regel
kanal über wenigstens einen Sensor nach der Select-Low-Methode
geregelt werden und bei dem jedem Rad der gelenkten Achse ein
Sensor und zwei getrennte Bremskreise mit getrennt ansteuer
baren Radbremszylindern zugeordnet sind, wobei der erste
Bremskreis jedes Rades von einem eigenen Regelkanal in Ab
hängigkeit vom Bewegungsverhalten des zu regelnden Rades
selbst geregelt wird und wobei der zweite Bremskreis beider
Räder von einem gemeinsamen Regelkanal nach der Select-Low-
Methode geregelt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß der gemeinsame Regelkanal (18) des zweiten Bremskreises
(B) in Abhängigkeit vom Bewegungsverhalten der Räder (1, 1′)
selbst geregelt wird und daß der maximale Bremsmitteldruck des
ersten Bremskreises (A) in Abhängigkeit vom Bremsdruck des
zweiten Bremskreises (B) und/oder vom Bewegungsverhalten
des Fahrzeuges geregelt wird.
2. Bremskraftregelung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Größe für das Bewegungsverhalten des Fahrzeuges der
Lenkeinschlagwinkel ist.
3. Bremskraftregelung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Größe für das Bewegungsverhalten des Fahrzeuges der
Beladungszustand des Fahrzeuges oder einer Achse ist.
4. Bremskraftregelung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Größe für das Bewegungsverhalten des Fahrzeuges die
Giergeschwindigkeit oder die Gierbeschleunigung ist.
5. Bremskraftregelung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der maximale Bremsmitteldruck des ersten oder zweiten
Bremskreises (A, B) abhängig von der Steuergröße einer auto
matisch lastabhängigen Bremskraftsteuereinrichtung (23) steuer
bar ist.
6. Bremskraftregelung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die maximalen Bremskräfte bzw. die Durchmesser der Brems
zylinder (4, 4′) des ersten Bremskreises (A) gleich groß und
gleich oder verschieden groß wie die maximalen Bremskräfte
bzw. die Durchmesser der Bremszylinder (3, 3′) des zweiten
Bremskreises (B) sind, die wieder gleich groß sind.
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