DE3243143A1 - Verfahren zur umwandlung von kohle in ethylacetatloesliche produkte bei einem kohleverfluessigungsverfahren - Google Patents
Verfahren zur umwandlung von kohle in ethylacetatloesliche produkte bei einem kohleverfluessigungsverfahrenInfo
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Description
Verfahren zur Umwandlung von Kohle in ethylacetatlösliche
Produkte bei einem Kohleverflüssigungsverfahren
Die Erfindung betrifft die katalytische Umwandlung von
Kohle zur Gewinnung von wertvollen auf Kohle zurückgehenden Flüssigkeiten und insbesondere ein Verfahren zur Erhöhung
der Umwandlung von Kohle zu ethylacetatlöslichen Komponenten.
Es ist eine Vielzahl von Verfahren zur Umwandlung von Kohle in flüssige Produkte bekannt. Es ist ferner bekannt,
daß Asphaltene schädlich gegenüber heterogenen Katalysatoren sind, die bei der Durchführung von katalytischen Kohleverflüssigungsverfahren
eingesetzt werden (vgl. die US-PS 4 152 244, die ein Verfahren beschreibt, bei welchem Asphaltene
von einer aufgelösten Kohle vor der katalytischen Hydrocrackung entfernt werden). Ein anderes Verfahren wird
in der US-PS 4 081 360 beschrieben, bei dessen Durchführung Lösungsmitteleigenschaften dahingehend gesteuert werden,
um die Bildung von Asphaltenen während der Kohleverflüssigung zu unterdrücken.
Mineralische Mineralien in Kohle vermögen katalytisch bei der Durchführung von Kohleverflüssigungsverfahren zu wirken.
Ein Verfahren, bei dessen Durchführung eine Mineralrecyclierung durchgeführt wird, wird in der US-PS 4 211 631
beschrieben. Es wurden häufig Antilösungsmittel eingesetzt, um die Feststoffabtrennung bei der Durchführung von Kohleverflüssigungsverfahren
zu erleichtern (vgl. die US-PS'en
3 852 183 und 4 075 080). Andere Kohleverflüssigungsverfahren,
die sich des Einsatzes organischer Materialien zur Feststoffabtrennung bedienen, werden in den US-PS"en
4 029 567, 4 102 744 und 4 244 812 beschrieben. Keines der vorstehend beschriebenen Verfahren hat jedoch die
Vorteile der Recyclierung eines spezifischen Teils von ethylacetatunlöslichen Materialien erkannt.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erhöhung der Umwandlung von Kohle in ethylacetatlösliche Produkte
bei der Durchführung eines Kohleverflüssigungsverfahrens.
Das erfindungsgemäße Verfahren besteht aus folgenden Stufen:
(a) Erhitzen einer Aufschlämmung aus einem Lösungsmittel
und in Form von Einzelteilchen vorliegender Kohle in einer Auflösungszone zur Erzeugung einer ersten
Ablaufaufschlämmung aus ethylacetatlöslichen flüssigen
Komponenten und ethylacetatunlöslichen Bestandteilen,
(b) Kontaktieren wenigstens eines Teils der ersten Ablaufauf schlämmung mit Wasserstoff in einer Reaktionszone
in Gegenwart eines von außen zugeführten Hydrierungskatalysators unter Hydrierungsbedingungen zur Erzeugung
einer zweiten Ablaufaufschlämmung aus ethylacetatlöslichen
flüssigen Komponenten und ethylacetatunlöslichen Bestandteilen, wobei die ethylacetatunlöslichen Bestandteile
aus organischen Komponenten und anorganischen Komponenten bestehen,
(c) Trennen der ethylacetatunlöslichen Bestandteile in wenigstens einen Teil der zweiten Ablaufaufschlämmung
zur Gewinnung einer an Feststoffen reichen Fraktion, die ethylacetatunlösliche Bestandteile enthält, die
in anorganischen Komponenten angereichert sind, sowie einer an Feststoffen armen Fraktion, die ethylacetatunlösliche
Bestandteile enthält, die in organischen Komponenten angereichert sind, und
(d) Recyclieren wenigstens eines Teils der an Feststoffen
armen Fraktion zu der Auflösungszone, wobei der Recyclierungsstrom
ethylacetatunlösliche Bestandteile in einer Menge enthält, die (1) dazu ausreicht, die
Umwandlung der Kohle in ethylacetatlösliche Komponenten merklich zu erhöhen und (2) nicht dazu ausreicht,
eine Hydrierungsfoulingrate des Katalysators von mehr als 0,30C pro Stunde zu bewirken.
Vorzugsweise enthält der Recyclierungsstrom ungefähr 1 bis 4 Gew.-% ethylacetatunlösliche Bestandteile und 2 bis 10
Gew.-% n-heptanunlösliche Bestandteile. Die Trennungsstu-0
fe sieht vorzugsweise die Verwendung eines Verdünnungslösungsmittels vor, das sowohl paraffinische als auch aromatische
Komponenten enthält. Das Verfahren ist besonders wirksam zur Umwandlung von qualitativ minderwertigen Kohlen,
wie subbituminösen Kohlen.
Die Erfindung wird durch die beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigt ein schematisches Fließbild, welches
eine Methode zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens erläutert, bei dessen Durchführung ein durch
das Verfahren erzeugtes Lösungsmittel in der Trennungsstufe eingesetzt wird.
Erfindungsgemäß werden folgende Definitionen verwendet:
"Ethylacetatunlösliche Bestandteile" sind Materialien,
die im wesentlichen in Ethylacetat bei 250C unter Atmosphärendruck
unlöslich sind und nachfolgend auch als "EtAc-unlösliche Bestandteile" bezeichnet werden.
"n-heptanunlösliehe Bestandteile" sind Materialien, die
im wesentlichen in normalem Heptan bei 250C sowie einem
Druck von 1 Atmosphäre unlöslich sind. Sie werden nachfolgend auch als "C7-unlösliche Bestandteile" oder 11C7-unlösliche
Asphaltene" bezeichnet.
"EtAc-unlösliche Bestandteile, die in organischen Komponenten angereichert sind", sind EtAc-unlösliche Materialien,
die ein höheres Gewichtsverhältnis von organischen zu anorganischen Komponenten aufweisen als das Verhältnis
organisch/anorganisch der ursprünglichen nichtangereicherten EtAc-unlöslichen Mischung in dem Produkt.
Desgleichen betrifft "EtAc-unlösliche Bestandteile, die in
anorganischen Komponenten angereichert sind" EtAc-unlösliche Materialien mit einem höheren Verhältnis anorganisch/organisch
als es die nichtangereicherten EtAcunlösliche Mischung in dem Produkt aufweist. 25
Die Begriffe "normalerweise flüssig" oder "normalerweise
gasförmig" betreffen den Zustand der Materialien bei 1 Atmosphäre Druck und 250C.
"Aromatische Komponenten" sind Komponenten mit wenigstens einem aromatischen Ring.
"Naphthenische Komponenten" sind Komponenten, die nicht
aromatisch sind und wenigstens einen gesättigten Ring
aufweisen.
"Paraffinische Komponenten" sind gesättigte Verbindungen,
die keine Ringstrukturen aufweisen.
Es wurde festgestellt, daß die Betriebsdauer von Kohleverflüssigungskatalysatoren
in nachteiliger Weise durch hohe Gehalte an C7-unlöslichen Asphaltenen beeinträchtigt
wird. Es ist daher wünschenswert, soviel wie möglich C7~unlösliche Bestandteile in wertvollere Flüssigkeiten
im Rahmen des Katalysatorsystems umzuwandeln. Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, daß eine merkliche
Menge an C7-unlöslichen Bestandteilen, die EtAcunlösliche
Bestandteile einschließen, in einem katalytischen Kohleverflüssigungsverfahren recycliert werden
können, ohne daß dabei ein nichttolerierbares Katalysatorfouling auftritt, wobei eine erhöhte Ausbeute an
reinen flüssigen Produkten erzielt wird. Erfindungsgemäß wird die Flüssigkeitsausbeute des Verfahrens als Ausbeute
an ethylacetatlöslichen Materialien definiert.
Im allgemeinen sind Kohleverflüssigungskomponenten, die
in Ethylacetat unlöslich sind, auch in n-Heptan unlöslieh.
Erfindungsgemäß wurde festgestellt, daß ein Teil der EtAc-unlöslichen Bestandteile recycliert werden
kann. Ferner kann ein Teil der C^-unlöslichen Bestandteile, die EtAc-lösliche Bestandteile sind, recycliert
werden. Die Recyclierung dieser Komponenten kann eine merkliche Zunahme der Umwandlung von Kohle in EtAcunlösliche
Bestandteile ohne nichttolerierbares Katalysatorfouling bewirken. Durch Recyclieren eines Teils der
EtAc-unlöslichen Bestandteile zu dem Verflüssigungsverfahren
anstelle einer Entfernung dieser Bestandteile vor der katalytischen Stufe hat der Katalysator
die Gelegenheit, schrittweise eine Umwandlung in wertvollere flüssige Produkte zu bewirken.
Der Teil der EtÄc-unlÖslichen Bestandteile, der recycliert
wird, ist das Produkt einer Trennstufe, bei welcher die EtAc-unlöslichen Bestandteile, die aus dem katalytischen
Reaktor austreten, in wenigstens zwei Portionen aufgetrennt werden, und zwar eine an organischen Komponenten
angereicherte Fraktion sowie eine Fraktion, die an anorganischen Komponenten angereichert ist, d. h. an organischen
Komponenten verarmt ist. Nur der organisch angereicherte Anteil der EtAc-unlöslichen Bestandteile
wird recycliert. In typischer Weise enthält die recyclierte Flüssigkeit auch ungefähr 2 bis 10 Gew.-% C--unlösliche
Bestandteile, beispielsweise 4 bis 8 % C^-
unlösliche Bestandteile.
Das erfindungsgemäße primäre Kohleverflüssigungsverfahren
wird in wenigstens zwei getrennten und voneinander verschiedenen Reaktionsstufen durchgeführt. Die Kohle
wird im wesentlichen in einer ersten Hochtemperaturstufe durch Erhitzen einer Aufschlämmung aufgelöst, die
ein Lösungsmittel (beispielsweise ein Aufschlämmungsvehikel)
und eine in Form von Einzelteilchen vorliegende Kohle enthält, wobei die Auflösung in einer Auflösungszone
in Gegem^art von Wasserstoff durchgeführt 0 wird, um die Kohle im wesentlichen aufzulösen, beispielsweise
um wenigstens eine 50 %ige Auflösung der Kohle, bezogen auf feuchtigkeits- und aschefreie Basis,
zu bewirken. Die Ablaufaufschlämmung aus der Auflösungsstufe besteht aus einem normalerweise flüssigen Anteil
aus ethylacetatlöslichen Flüssigkeiten, wie leichten Gasen (EL·, C.-, H_0, NH-,, H„S usw.) sowie nichtaufgelösten
Feststoffen. Die nichtaufgelösten Feststoffe bestehen aus EtAc-unlöslichen Bestandteilen und umfassen
nichtaufgelöste Kohle- und Ascheteilchen. Der normalerweise
flüssige Anteil besteht aus Lösungsmittel und aufgelöster Kohle und enthält nichtdestillierbare Komponenten.
Der Begriff "Lösungsmittel" umfaßt auch Lösungsmittelmaterialien, die in der Auflösungsstufe
umgewandelt worden sind. Wenigstens ein Teil, vorzugsweise die gesamte Menge, des normalerweise flüssigen
Anteils, der nichtaufgelöste Feststoffe (gegebenenfalls
zusammen mit den gasförmigen Komponenten) enthält, wird einer zweiten Reaktionszone zugeführt, in welcher er
mit Wasserstoff in Gegenwart eines von außen zugeführten Hydrierungskatalysators unter Hydrierungsbedingungen
hydriert wird. Diese Hydrierungsbedingungen sehen vorzugsweise eine Temperatur vor, die unterhalb der
Temperatur liegt, auf welche die Aufschlämmung in der ersten Stufe erhitzt wird. Gegebenenfalls kann der normalerweise
flüssige Ablauf aus der ersten Stufe in einer
Zwischenstufe vor dem Einführen in die zweite Hydrierungszone gemäß vorliegender Erfindung behandelt werden.
Die Zwischenstufe kann eine Behandlung in einem katalytischen oder nichtkatalytischen Reaktor, einem Schutzbettreaktor
(guard bed reactor) etc. vorsehen. Derartige Zwischenstufen werden beispielsweise in den US-PS'en
4 264 430 und 4 283 268 beschrieben.
Erfindungsgemäß wird wenigstens ein Teil des normalerweise
flüssigen Produktes der ersten Reaktionszone mit
oder ohne Zwischenbehandlung, das in ganz besonders bevorzugter Weise nichtaufgelöste Peststoffe enthält,
mit Wasserstoff und einem Katalysator in der zweiten
Zone, die insbesondere bei tieferer Temperatur betrieben wird, kontaktiert. Wenigstens ein Teil der nichtaufgelösten Feststoffe oder alle diese Feststoffe können
zwischen den Stufen entfernt werden, eine derartige Zwischenstufenfeststoffentfernung ist jedoch nicht
empfehlenswert infolge der hohen Viskosität des flüssigen
Anteils sowie aufgrund der Tatsache, daß eine verminderte Ausbeute zu befürchten ist. Vorzugsweise
enthält die zweite Hydrierungszone ein Bett aus Hydrierungskatalysatorteilchen, die vorzugsweise in Form von
katalytischen Hydrierungskomponenten, abgeschieden auf einem anorganischen feuerfesten porösen Träger,
vorliegen. Der Hydrierungskatalysator kann als Festbett, als gepacktes Bett, das sich kontinuierlich oder
periodisch bewegt, oder als Fließbett vorliegen. Vorzugsweise wird die Beschickung in die zweite Reaktions-0
zone nach oben durch das Katalysatorbett geleitet.
Das Grundausgangsmaterial zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht aus Kohle, beispielsweise
bituminöser Kohle, subbituminöser Kohle, Braunkohle,
Lignit, Pech etc. Die Kohle sollte vorzugsweise fein vermählen werden, damit eine ausreichende Oberfläche
für die Auflösung zur Verfügung steht. Vorzugsweise sollten die Teilchengrößen der Kohle geringer als 6 mm
(1/4 inch) sein und vorzugsweise kleiner als 100 mesh (Tyler-Siebreihe) und feiner sein, wobei jedoch größere
Größen eingesetzt werden können. Die Kohle kann in Form eines trockenen Feststoffes oder als Aufschlämmung ein-
gesetzt werden. Gegebenenfalls, kann die Kohle in Gegenwart
eines Aufschlämmungsöls vermählen werden. Das erfindungsgemäße
Verfahren ist besonders vorteilhaft zur Verflüssigung von Kohlen mit minderer Qualität, wie
subbituminöser Kohle, Lignit, Braunkohle etc.
Die Lösungsmittel, d. h. die Aufschlämmungsvehikel, die
zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geeignet sind, werden wenigstens teilweise aus dem Verfahrensablauf
der Hydrierungszone der zweiten Stufe durch Abtrennen des an anorganischen Bestandteilen reichen Anteils
der EtAc-unlöslichen Bestandteile von dem normalerweise
flüssigen Anteil des Ablaufs der zweiten Stufe erhalten. Dabei wird ein kohlenstoffhaltiger flüssiger
Recyclierungsstrom erhalten, der EtAc-unlösliche Bestandteile,
die in organischen Komponenten angereichert sind, enthält.
Ein Teil des Aufschlämmungsvehikels kann auch andere Materialien
enthalten, beispielsweise rohes Erdöl oder auf Erdöl zurückgehende Materialien, wie Erdölrückstände,
Teer, asphaltenische Erdölfraktionen, Topprückstände, Teere aus Lösungsmittelkomponenten, die vorzugsweise
nur Komponenten enthalten, welche oberhalb ungefähr 2000C sieden·. Werden rohes Erdöl oder auf Erdöl zurückgehende
Flüssigkeiten, die lösliche Metallverunreinigungen, wie Nickel, Vanadin und Eisen, enthalten, als
Lösungsmittelkomponenten verwendet, dann werden lösliche Metalle auf Teilchen der nichtumgesetzten Kohle oder
Kohleasche abgeschieden. Ferner wird eine Verkokung des Aufschlämmungsvehikels durch das Vorliegen von Kohlefeststoffen
verringert.
δ Ζ 4ό I
Nachfolgend wird die Auflösungszone (erste Stufe) näher erläutert:
In Form von Einzelteilchen vorliegende Kohle kann mit
Lösungsmittel, vorzugsweise in einem Lösungsmittel/Kohle-Gewichtsverhältnis von ungefähr 1:2 bis 4:1 und insbesondere
von ungefähr 1:1 bis 2:1, vermischt werden. Bezugnehmend auf die Figur kann das Vermischen in einem
Aufschlämmungsgefäß 10 durchgeführt werden, wobei die
Aufschlämmung durch die Leitung 15 der Auflösungseinheit 2 0 zugeleitet wird. In dieser Auflösungszone 20 wird die
Aufschlämmung auf eine Temperatur erhitzt, die vorzugsweise zwischen ungefähr 400 und 4800C und insbesondere
zwischen 4 25 und 4500C und in ganz besonders bevorzugter
Weise zwischen 435 und 45 00C liegt, wobei das Erhitzen
während einer Zeitspanne erfolgt, die da-zu ausreicht,
im wesentlichen die ganze Kohle aufzulösen. Wenigstens ungefähr 50 Gew.-% und insbesondere mehr als 70 Gew.-%
und in noch bevorzugterer Weise mehr als 90 Gew.-% der Kohle, bezogen auf feuchtigkeits- und aschefreie Basis,
werden in der Auflösungsvorrichtung 20 unter Bildung einer
Mischung aus Lösungsmittel, aufgelöster Kohle und unlöslichen Kohlefeststoffen aufgelöst. Wasserstoff wird ebenfalls
in die Auflösungszone durch die Leitung 17 eingeleitet
und kann aus frischem Wasserstoff und/oder recycliertem Gas bestehen. Kohlenmonoxid kann in jeder
Reaktionszone gegebenenfalls vorliegen, vorzugsweise ist jedoch die Gasbeschickung beider Reaktionszonen
frei von zugesetztem Kohlenmonoxid. Die Reaktionsbedingungen in der Auflösungsvorrichtung können erheblich
schwanken, um eine wenigstens 5 0 %ige Auflösung der Kohlefeststoffe
zu erreichen. Normalerweise sollte die
Aufschlämmung auf wenigstens ungefähr 4000C erhitzt wer-
den, um wenigstens eine 50 %ige Auflösung der Kohle in
einer vernünftigen Zeitspanne zu erzielen. Ferner sollte die Kohle nicht auf Temperaturen von wesentlich mehr als
4800C erhitzt werden, da dies eine thermische Crackung bedingt, durch welche merklich die Ausbeute an normalerweise
flüssigen Produkten reduziert wird. Andere Reaktionsbedingungen in der Auflösungszone sind eine Verweilzeit
von 0,1 bis 3 Stunden, vorzugsweise 0,1 bis 1,0 Stunden, ein Druck zwischen 70 und 700 Atmosphären, vorzugsweise
100 bis 350 Atmosphären und insbesondere 100 bis 170 Atmosphären sowie eine Wasserstoffgasrate von
170 bis 3500 m3/m3 Aufschlämmung und vorzugsweise 500
bis 1740 m3/m3 Aufschlämmung. Vorzugsweise wird der Wasserstoffdruck
in der Auflösungszone oberhalb 35 Atmosphären gehalten. Die Beschickung kann nach oben oder nach
unten in der Auflösungszone fließen, vorzugsweise nach
oben. Vorzugsweise ist die Auflösungszone in einem solchen Ausmaße länglich ausgedehnt, daß Bedingungen einer
behinderten Strömung erreicht werden.
' . .
Die Auflösungszone kann ohne Katalysator
oder Kontaktteilchen aus einer äußeren Quelle betrieben werden, wobei jedoch das mineralische Material, das in
der Kohle enthalten ist, eine gewisse katalytische Wirkung ausüben kann. Es wurde jedoch festgestellt, daß das
Vorliegen eines dispergierten Auflösungskatalysators eine erhöhte Produktion von leichteren flüssigen Produkten bewirken
kann, wobei in einigen Fällen der Gesamtkohleumsatz bei dem Verfahren gesteigert werden kann. Es ist
jedoch vorzuziehen, daß die Auflösungsvorrichtung der ersten Stufe nominelle nichtkatalytische Kontaktteilchen,
wie Aluminiumoxid, Siliziumdioxid etc. enthält.
J Z 4 J
"Nominell nichtkatalytische Teilchen" sind Teilchen,
die keine von außen zugeführten Übergangsmetalle, wie Hydrierungskomponenten, enthalten.
Wird ein Auflösungskatalysator verwendet, dann kann jedes bekannte Material eingesetzt werden, das eine
aktive katalytische Komponente in elementarer oder Verbindungsform enthält. Beispiele sind feinteilige
Teilchen, Salze oder andere Verbindungen von Zinn, Blei oder den Übergangselementen, insbesondere Elementen
der Gruppen IV-B; V-B, VI-B oder VIII des Periodensystems gemäß "Handbook of Chemistry and Physics", 45. Auflage,
Chemical Rubber Company, 1964. Für die erfindungsgemäßen Zwecke wird der Auflösungskatalysatör als ein
katalytisches Material definiert, das dem Verfahren zugesetzt wird, und zwar unabhängig von der Form der
katalytischen Elemente in Lösung oder Suspension.
Der dispergierte Auflösungskatalysator kann in der flüssigen
Phase dispergiert oder anderweitig suspendiert sein, beispielsweise in Form von feinen Teilchen, emulgierten
Tröpfchen etc., und wird von der ersten Stufe in dem flüssigen Ablauf mitgeschleppt. Der dispergierte Katalysator
kann der Kohle vor dem Kontakt mit dem Lösungsmittel
zugesetzt werden, er kann dem Lösungsmittel vor dem Kontakt mit der Kohle zugemischt oder der Kohle/Lösungsmittel-Auf schlämmung zugesetzt werden. Eine besonders
zufriedenstellende Methode der Zugabe des dispergierten Katalysators erfolgt in Form einer Öl/Wasser-Lösungsemulsion
einer wasserlöslichen Verbindung der Katalysatorhydrierungskomponente. Die Verwendung derartiger Emulsionskatalysatoren für die Kohleverflüssigung
wird in der US-PS 4 136 013 beschrieben. Das wasserlös-
liehe Salz des katalytischer! Metalls kann im wesentlichen
jedes wasserlösliche Salz von Metallkatalysatoren sein, beispielsweise von Metallen der Eisengruppe/
von Zinn oder Zink. Das Nitrat oder Acetat ist die
bequemste Form einiger Metalle. Im Falle von Molybdän, Wolfram oder Vanadin kann ein Komplexsalz, wie ein Alkalimetall- oder Ammoniummolybdat, -wolframat oder -vanadat vorzuziehen sein. Mischungen aus zwei oder mehreren
Metallsalzen können ebenfalls verwendet werden. Beson-
von Zinn oder Zink. Das Nitrat oder Acetat ist die
bequemste Form einiger Metalle. Im Falle von Molybdän, Wolfram oder Vanadin kann ein Komplexsalz, wie ein Alkalimetall- oder Ammoniummolybdat, -wolframat oder -vanadat vorzuziehen sein. Mischungen aus zwei oder mehreren
Metallsalzen können ebenfalls verwendet werden. Beson-
dere Salze sind Ammoniumheptamolybdattetrahydrat
/"(NH4) 6Mo? O24" 4H2O7 , Nickeldinitrathexahydrat
/Ni (NO-,) „ · 6H„0_7 sowie Natriumwolf ramatdihydrat
/NaWO.·2H?Q7. Jede herkömmliche Methode zur Emulgierung der Salzlösung des Kohlenwasserstoffmediums kann angewendet werden. Eine besondere Methode zur Herstellung der wäßrigen Ölemulsion wird in der vorstehend erwähnten US-PS 4 136 013 beschrieben.
/"(NH4) 6Mo? O24" 4H2O7 , Nickeldinitrathexahydrat
/Ni (NO-,) „ · 6H„0_7 sowie Natriumwolf ramatdihydrat
/NaWO.·2H?Q7. Jede herkömmliche Methode zur Emulgierung der Salzlösung des Kohlenwasserstoffmediums kann angewendet werden. Eine besondere Methode zur Herstellung der wäßrigen Ölemulsion wird in der vorstehend erwähnten US-PS 4 136 013 beschrieben.
Werden Auflösungskatalysatoren als feinverteilte Feststoffe
zugesetzt, dann können sie in Form von in Einzelteilchen vorliegenden Metallen, ihren Oxiden, Sulfiden
etc. zugesetzt werden, beispielsweise in Form von
FeS , Abfallfeinteilchen, die bei Metallraffina-
FeS , Abfallfeinteilchen, die bei Metallraffina-
•X.
tionsverfahren anfallen, beispielsweise Teilchen aus
Eisen, Molybdän und Nickel, als zerstoßene verbrauchte Katalysatoren, beispielsweise verbrauchte katalytische Crackfeinteilchen zum Katalysieren von Fluids, Hydroprocessingfeinteilchen, wiedergewonnene Kohleasche oder feste Kohleverflüssigungsrücks.tände. Der feinteilige
Auflösungskatalysator, der der ersten Stufe zugesetzt wird, ist im allgemeinen ein nicht auf einem Träger abgeschiedener Katalysator, d. h., er muß nicht auf anorganischen Trägern, wie Siliziumdioxid, Aluminiumoxid,
Eisen, Molybdän und Nickel, als zerstoßene verbrauchte Katalysatoren, beispielsweise verbrauchte katalytische Crackfeinteilchen zum Katalysieren von Fluids, Hydroprocessingfeinteilchen, wiedergewonnene Kohleasche oder feste Kohleverflüssigungsrücks.tände. Der feinteilige
Auflösungskatalysator, der der ersten Stufe zugesetzt wird, ist im allgemeinen ein nicht auf einem Träger abgeschiedener Katalysator, d. h., er muß nicht auf anorganischen Trägern, wie Siliziumdioxid, Aluminiumoxid,
Magnesiumoxid etc., abgeschieden sein. Billige Abfallkatalysatorfeinteilchen,
die katalytische Metalle enthalten, können gegebenenfalls zugesetzt werden.
Der dispergierte Auflösungskatalysator kann auch eine
öllösliche Verbindung sein, die ein katalytisches Metall enthält, beispielsweise Phosphormolybdänsäure,
Naphthenate von Molybdän, Chrom und Vanadin etc. Geeignete
öllösliche Verbindungen können in Auflösungskatalysatoren in situ umgewandelt werden. Derartige Katalysatoren
sowie ihre Verwendung werden in der US-PS 4 077 867 beschrieben.
Nachfolgend wird die Hydrierungszone (zweite Stufe) näher erläutert:
Der Ablauf aus der Auflösungszone enthält normalerweise gasförmige, normalerweise flüssige sowie nichtaufgelöste
Feststoffkomponenten, einschließlich nichtaufgelöster
0 Kohle, Kohleasche und, in einigen Fällen, Teilchen von dispergierten Katalysatoren. Der ganze Ablauf aus der
Zone der ersten Stufe kann direkt in die Hydrierungszone 30 der zweiten Stufe eingeführt werden. Gegebenenfalls
können leichte Gase, beispielsweise C.-, Wasser, NH3,
HS etc., aus dem Produkt der ersten Stufe entfernt
werden, bevor vorzugsweise der gesamte normalerweise flüssige Ablauf und die Feststofffraktion der zweiten
Stufe zugeleitet wird. Die Beschickung für die zweite Stufe sollte wenigstens eine größere Menge (mehr als
50 Gew.-%) des normalerweise flüssigen Produktes der ersten Stufe sowie nichtaufgelöste Kohlefeststoffe und
dispergierte Hydrierungskatalysatoren, falls vorhanden, enthalten. Die flüssige Beschickung zu der zweiten Stufe
32J43H3
sollte wenigstens den schwersten flüssigen Anteil des
flüssigen Produkts der ersten Stufe enthalten, beispielsweise 2000C+ oder 350°C+-Fraktion, die nichtdestillierbare
Komponenten enthalten. In der Hydrierungszone der zweiten Stufe wird die Flüssigkeit/Feststoff-Beschickung
mit Wasserstoff kontaktiert. Der Wasserstoff kann in dem Ablauf aus der ersten Stufe vorliegen
oder als ergänzender Wasserstoff oder Recyclierungswasserstoff
zugesetzt werden. Die Reaktionszone in der zweiten Stufe enthält den zweiten Hydrierungskatalysator, der sich normalerweise von den Auflösungskatalysatoren unterscheidet, die in der ersten Stufe verwendet
werden können. Der Hydrierungskatalysator der zweiten Stufe ist vorzugsweise einer der im Handel erhältlichen,
auf einem Träger abgeschiedenen Hydrierungskatalysatoren, beispielsweise ein herkömmlicher Hydrotreating-
oder Hydrocrackingkatalysator. Geeignete Katalysatoren für die zweite Stufe bestehen vorzugsweise
aus einer Hydrierungskomponente und einer Crackkompo-0 nente. Vorzugsweise ist die Hydrierungskomponente auf
einer feuerfesten Crackunterlage, insbesondere einer
schwachsauren Crackunterlage, wie Aluminiumoxid, abgeschieden. Andere geeignete Crackunterlagen sind beispielsweise
2 oder mehrere feuerfeste Oxide, wie Siliziumdioxid/ Aluminiumoxid, Siliziumdioxid/Magnesiumoxid, Siliziumdioxid/Zirkonoxid,
Aluminiumoxid/Boroxid, Siliziumdioxid/ Titanoxid, Tone sowie säurebehandelte Tone, wie Attapulgit,
Sepiolit, Halloysit, Chrysotil, Polygorskit, Kaolinit, Imogolit etc. Geeignete Hydrierungskomponenten
werden vorzugsweise aus Metallen der Gruppen VI-B und VIII sowie ihren Oxiden, Sulfiden oder Mischungen davon
ausgewählt. Besonders geeignete Kombinationen sind Kobalt/
■3243U3
Molybdän, Nickel/Molybdän oder Nickel/Wolfram auf Aluminiumoxidträgern.
Ein bevorzugter Katalysator besteht aus einer Aluminiumoxidmatrix, die ungefähr 8 % Nickel,
20 % Molybdän, 6 % Titan und 2 bis 8 % Phosphor enthält.
Er kann unter Anwendung einer üblichen Cogelierungsmethode hergestellt werden, wie sie in der US-PS
3 401 125 beschrieben wird, wobei Phosphorsäure als Phosphorquelle eingesetzt wird.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
es wichtig, daß die Temperaturen in der Hydrierungszone der zweiten Stufe nicht zu hoch sind, da gefunden wurde,
daß die Katalysatoren der zweiten Stufe schnell bei höheren Temperaturen foulen. Dies ist besonders
wichtig, wenn Festbetten oder gepackte Betten verwendet werden, die keinen häufigen Katalysatorersatz erlauben.
Die Temperaturen in der zweiten Hydrierungszone sollten normalerweise unterhalb ungefähr 425°C,
vorzugsweise zwischen oberhalb 31O0C und insbesondere zwischen 34 0 bis 40 00C gehalten werden, gegen Ende eines
Ansatzes können jedoch auch in einigen Fällen höhere
Temperaturen verwendet werden. Im allgemeinen liegt die
Temperatur in der zweiten Hydrierungszone um wenigstens
ungefähr 15°C unterhalb der Temperatur in der ersten Hydrierungszone und vorzugsweise 55 bis 85°C tiefer. Andere
typische Hydrierungsbedingungen in der zweiten Hydrierungszone sind ein Druck von 70 bis 700 Atmosphären,
vorzugsweise 70 bis 200 Atmosphären und insbesondere 100 bis 170 Atmosphären, Wasserstoffraten von 350 bis
3500 m3/m3 Aufschlämmung, vorzugsweise 500 bis 1740 m3/m3
Aufschlämmung, und eine stündliche Aufschlämmungsraumströmungsgeschwindigkeit
von 0,1 bis 2, vorzugsweise
-1 "
0,1 bis 0,5 Stunden . Der Druck in der katalytischem
Hydrierungszone kann im wesentlichen der gleiche sein wie der Druck in der Auflösungszone.
Die katalytische Hydrierungszone wird vorzugsweise als gepacktes oder Festbett mit nach oben gerichtetem Strom
betrieben, man kann jedoch auch ein Fließbett verwenden. Das gepackte Bett kann sich kontinuierlich oder intermittierend,
vorzugsweise im Gleichstrom zu der Aufschlämmungsbeschickung,
bewegen, um einen periodischen portionsweise erfolgenden Katalysatorersatz zu ermöglichen. Es
kann zweckmäßig sein, leichte Gase, die in der ersten Stufe erzeugt werden, zu entfernen und die Beschickung
in der zweiten Stufe mit Wasserstoff anzureichern. Auf diese Weise neigt ein höherer Wasserstoffpartialdruck
zu einer Erhöhung der Katalysatorlebensdauer.
Wird ein Festbett oder ein gepacktes Bett in der zweiten Hydrierungsstufe verwendet, dann ist es vorzuziehen,
daß die Bedingungen der zweiten Stufe nicht zu scharf sind, um eine unerwünschte Asphaltenausfällung zu vermeiden,
die zu einem unerwünschten Verstopfen und zu Druckabfällen führt.
Der Produktablauf 35^ aus der Hydrierungszone 30 wird
in einem ersten Hochdruckseparator 4 0 in eine gasförmige Fraktion 41 und in eine Flüssigkeit/Feststoff-Fraktion
45 aufgetrennt. Die gasförmige Fraktion 41 wird dem zweiten Hochdruckseparator 43 zugeleitet, wo sie in
einen Wasserstrom, einen CL-CU-Strom, einen H-O/NHo/H-S-Strom
und einen C.-C,-Naphthastrom aufgetrennt wird.
O L· 4O \ Uf
Ein Waschlösungsmittel kann durch die Leitung 42 ebenfalls
zugesetzt werden. Vorzugsweise wird der Wasserstoff von den anderen gasförmigen Komponenten abgetrennt
und der Hydrierung der zweiten Stufe oder der Auflösung der ersten Stufe gegebenenfalls zugeführt. Eine Flüssigkeit/Feststoff-Fraktion
45 wird der Blitzverdampfzone
50 zugeleitet, wo ein Gasstrom, der H2O und Naphtha enthält,
gewonnen und eine Flüssigkeit/Feststoff-Fraktion 55 zu einer weiteren Trennstufe zugeführt wird. Die
Blitzverdampfzone 50 kann eine atmosphärische Blitzverdampfzone
sein, die bei 90 bis 4000C, beispielsweise 1500C, betrieben wird. Gegebenenfalls können entsprechend
höher siedende Bodenprodukte durch Betrieb der Zone 5 0 unter Vakuum erhalten werden. Die Flussigkeit/Feststoff-Fraktion
55 aus der Blitzverdampfungszone 5 0 enthält im wesentlichen alle Komponenten, die oberhalb der Betriebstemperatur
der Blitzverdampfzone 50 sieden, einschließlich
im wesentlichen alle EtAc-unlöslichen Bestandteile. Die Flüssigkeit/Feststoff-Fraktion 55 wird
0 dann einer Feststofftrennzone zugeleitet.
EtAc-unlösliche Bestandteile, die in dem Flüssigkeit/
Feststoff-Strom aus dem Reaktor der zweiten Stufe vorliegen,
enthalten sowohl organische als auch anorganische Komponenten. Die anorganischen Komponenten sind in typischer
Weise die Aschefraktion der Kohle. Die organischen Komponenten bestehen aus kondensierten Polyaromaten und
anderen feuerfesten organischen Feststoffen, die auch anorganische Komponenten enthalten. Die Funktion der Feststofftrennzone
besteht darin, teilweise die EtAc-unlöslichen Bestandteile aufzutrennen. Dies erfolgt durch
Trennen der Flüssigkeit/Feststoff-Fraktion oder eines Teils derselben in wenigstens zwei Fraktionen, und zwar
an Feststoffen reiche Fraktion, die EtAc-unlösliche
Bestandteile enthält, die in anorganischen Komponenten angereichert sind, und eine an Feststoffen arme Fraktion,
die EtAc-unlösliche Bestandteile enthält, die in organischen Komponenten angereichert ist. Die an
Feststoffen arme Fraktion wird erneut der Auflösungszone für eine weitere Umwandlung in EtAc-lösliche
Komponenten zugeführt. Die organisch angereicherten EtAc-unlöslichen Bestandteile können auch anderweitig
in das Verfahren recycliert werden, die Recyclierung zu der Auflösungsstufe bietet jedoch die größte Bereitschaft
gegenüber Hydrierungsbedingungen, so daß die größte Umwandlung zu EtAc-lösliehen Materialien erfolgt.
Die Trennstufe der EtAc-unlöslichen Materialien kann eine Behandlung mit einem selektiven Lösungsmittel vorsehen,
das wirksam zum Trennen der EtAc-unlöslichen Bestandteile, wie sie nachfolgend näher erläutert werden
ist. Wahlweise oder gleichzeitig kann die Trennstufe auch eine gesteuerte Kühlstufe vorsehen, bei weleher
die Trennung durch selektive Ausfällung von an anorganischen Bestandteilen reichen EtAc-löslichen Bestandteilen
durchgeführt wird. Auch andere Methoden zur wirksamen Trennung können erfindungsgemäß angewendet
werden. Die Trennstufe sieht auch eine Feststofftrennstufe vor, beispielsweise die Verwendung eines Filters,
einer Absetzvorrichtung, eines Hydroklons oder einer Zentrifuge, wodurch die an anorganischen Bestandteilen
reichen EtAc-unlöslichen Bestandteile in der an Feststoffen reichen Phase konzentriert werden.
Die Zeichnung zeigt ein besonders bevorzugtes Trennsystem mit einer selektiven Lösungsmittel- oder Verdünnungsmittelzugabe
und einem anschließenden Absetzen zur Er-
BAD ORIGINAL
zeugung eines an Feststoffen armen Aufschlämmungsöls,
das mit organischen EtAc-unlöslichen Bestandteilen angereichert
ist. Dem Flüssigkeit/Feststoff-Strom 55 wird ein selektives Lösungsmittel durch die Leitung
zugesetzt. Das Lösungsmittel wird durch das Verfahren in der nachfolgend beschriebenen Weise recycliert und
Auffrischverdünnungsmittel erforderlichenfalls durch
die Leitung 58 zugesetzt. Die verdünnte Flüssigkeit/ Feststoff-Fraktion wird unter Druck gesetzt und erhitzt,
um die in der Absetzvorrichtung 60 erforderlichen Bedingungen zu schaffen. Die Absetzvorrichtung kann
beispielsweise bei Atmosphärendruck sowie bei einer Temperatur von ungefähr 35 bis zu ungefähr 1200C oder
bei erhöhtem Druck sowie bei Temperaturen, die wesentlieh
höher liegen und bis zu ungefähr 3000C betragen können, betrieben werden. Bevorzugte Betriebsbedingungen
für die Absetzvorrichtung sind ein Druck von 1 bis 70 Atmosphären, insbesondere 35 Atmosphären, und eine
Temperatur von 150 bis 3 000C, vorzugsweise 2000C. Das
Verdünnungsmittel kann in jeder Menge zugesetzt werden,
vorzugsweise in einem Volumenverhältnis von 10:1 bis
1:10, beispielsweise 1:1, bezogen auf die Feststoff/ Flüssigkeit-Fraktion 55. Das Verdünnungsmittel ist im
wesentlichen mit der flüssigen Phase mischbar. Der Inhalt der Absetzvorrichtung 60 trennt sich in eine an Feststoffen
arme obere Phase und eine an Feststoffen reiche untere
Phase. Die organischen EtAc-unlöslichen Bestandteile verteilen sich vorzugsweise in die obere Phase
und die anorganischen EtAc-unlöslichen Bestandteile vorzugsweise in die untere Phase. Die untere Phase wird
durch die Leitung 65 einem Stripper 70 für eine Wieder-
gewinnung des Verdünnungsmittels zugeführt. Der Stripper 70 wird vorzugsweise bei im wesentlichen der gleichen
Temperatur und unter dem gleichen Druck wie die Blitzverdampfungsvorrichtung 50 betrieben, wobei das
Verdünnungsmittel für eine Recyclierung durch die Leitung 57 gewonnen wird. Der unten abgezogene Strom aus
dem Stripper 7 0 ist das reine schwere flüssige Produkt einschließlich Feststoffen, das zu einer Feststoffabtrennung
, beispielsweise einer Hydroklonbehandlung, einem Absitzen, einer Filtration etc. zugeführt wird,
um ein verflüssigtes Kohleprodukt zu erhalten, das im wesentlichen frei von Feststoffen ist. Wahlweise kann
das Verdünnungsmittel nach der letzten Feststofftrennung gewonnen werden. Die überlauf aus der Absetzvor-
richtung 60 wird durch die Leitung 68 einem Stripper
80 zugeführt, bei dem es sich um einen unter Atmosphärendruck arbeitenden Stripper handelt und der bei der
gleichen oder bei einer höheren Temperatur als die Blitzverdampfungsvorrichtung
50 betrieben werden kann, vorzugsweise bei 150 bis 3000C und insbesondere bei 200°C.
Die obere Fraktion wird durch die Leitung 82 der Leitung 5 7 für eine Verwendung als Verdünnungsmittel zugeführt.
Die Bodenfraktion, aus dem Stripper 80 enthält
destillierbare und nichtdestillierbare Komponenten und stellt ein Lösungsmittelrecyclierungsaufschlämmungsöl
dar, das EtAc-unlösliche Bestandteile enthält, die an organischen Komponenten angereichert sind. Diese
Bodenfraktion.wird dem Aufschlämmungsgefäß durch die
Leitung 85 recycliert. Das recyclierte Aufschlämmungsöl
enthält 0,5 bis 5 und vorzugsweise ungefähr 1 bis 4 Gew.-% gesamt-EtAc-unlösliche Bestandteile und enthält
im allgemeinen auch mehr als 0,5, im allgemeinen ungefähr 2 bis 10 Gew.-% gesamt-C^-unlösliche Bestandteile.
BAD ORIGINAL
Gegebenenfalls kann ein Teil der Bodenfraktionen von dem Stripper 80 wenigstens einen Teil des reinen flüssigen
Produktes ausmachen.
Die maximal zulässigen Mengen an EtAc-unlöslichen Bestandteilen
und C7~unlöslichen Bestandteilen in dem Aufschlämmungsöl stehen in einer Beziehung zu den Eigenschaften des Katalysators in dem Reaktor 30. Katalysatoren,
die besonders C^-unlösliche Bestandteile zu tolerieren
vermögen, sind in der Lage, größere Mengen an EtAc-unlöslichen Bestandteilen und C^-unlöslichen Bestandteilen
in dem Aufschlämmungsöl zu tolerieren. Im allgemeinen sollte die Gesamtmenge an Cy-unlöslichen Bestandteilen
und EtAc-unlöslichen Bestandteilen in dem Aufschlämmungsöl nicht höher sein als die Menge, die
eine Katalysatorfoulingrate für die Hydrierung von nicht mehr als 0,30C pro Stunde bewirkt, d. h., daß die
katalytische Reaktortemperatur um nicht mehr als 0,30C pro Stunde erhöht werden muß, um ein konstantes Wasserstoff/Kohlenstoff-Atomverhältnis
in dem Gesamtprodukt aufrechtzuerhalten. Wesentlich niedrigere Katalysatorfoulingraten
können erfindungsgemäß erzielt werden, beispielsweise von weniger als 0,050C pro Stunde und sogar
niedrige Werte in der Größenordnung von 0,005°C pro Stunde. Es ist zweckmäßig, daß die Katalysatorfoulingrate
unterhalb 0,050C pro Stunde gehalten wird.
Das selektive Verdünnungsmittel kann aus dem Verfahren
gewonnen werden. Der Siedebereich des Verdünnungsmittels hängt von den Bedingungen in der Blitzverdampfungszone
5 0 und dem Stripper 80 ab, wobei unvollständige Trennungen infolge der kurzen Verweilzeit etc. berücksichtigt
sind. Das selektive Verdünnungsmittel, und zwar ein Lö-
sungsmittel, sollte sowohl aromatische als auch paraffinische Komponenten enthalten. Beispielsweise sollte es
wenigstens ungefähr 2 % und vorzugsweise 5 bis 50 Gew.-%
Aromaten und wenigstens 10, vorzugsweise ungefähr 30 bis 40 Gew.-%, Paraffine enthalten. Naphthenische Komponenten
können gegebenenfalls vorliegen, und zwar zusammen mit gegebenenfalls mäßigen Mengen an Olefinen etc.
Der maximal zulässige Gehalt an Aromaten in dem selektiven Verdünnungsmittel hängt von dem Katalysator in der
zweiten Stufe ab. Je aromatischer das Verdünnungsmittel ist, desto höher ist die Konzentration an C--unlöslichen
Bestandteilen, die dem Verfahren recycliert werden. Das besonders bevorzugte selektive Verdünnungsmittel enthält
30 bis 40 % Paraffine, 40 bis 50 % Naphthene und 5 bis 15 % Aromaten, bezogen auf das Gewicht. Im allgemeinen
enthält das selektive Lösungsmittel wenigstens ungefähr 75 Gew.-% Komponenten, die unterhalb 200°C sieden. Ein
typischer Siedebereich wird repräsentiert durch ungefähr 50 % an Bestandteilen, die unterhalb 1000C sieden, 30
% an Bestandteilen, die zwischen 100 und 125°C sieden, 15 % an Bestandteilen, die zwischen 125 und 2000C sieden
und 5 % an Bestandteilen, die oberhalb 2000C sieden. Eine derartige Lösungsmittelzusammensetzung kann im allgemeinen
durch Betreiben des Systems nach der in der Figur gezeigten Weise erreicht werden, wobei die Blitzverdampfungsvorrichturig
50 bei 15O0C und 1 Atmosphäre, der Stripper 70 bei 1500C und 1 Atmosphäre und der Stripper
80 bei 2000C und 1 Atmosphäre gefahren werden. Frisches
Lösungsmittel wird erforderlichenfalls durch die Leitung 58 zugesetzt, um Trennungsunzulänglichkeiten auszugleichen.
Ein geeignetes frisches Lösungsmittel besteht aus "250 Thinner", das von der Chevron USA Inc.,
Richmond, California, erhältlich ist.
oik 6 \
Werden derartige auf das Verfahren zurückgehende Lösungsmittel, die aromatische Komponenten enthalten, als Verdünnungsmittel
verwendet, dann besitzen die Feststoffe, die aus der Absetzstufe über Kopf abgezogen werden, in
typischer Weise eine zu ungefähr 10 % aus anorganischen und zu 90 % aus organischen Bestandteilen bestehende
Zusammensetzung. Nachdem die organischen EtAc-unlöslichen
Bestandteile vorzugsweise in die flüssige Phase extrahiert werden, sind die nichtaufgelösten Peststoffe,
die aus der Absetzstufe austreten, in typischer Weise zu ungefähr 60 % anorganisch und zu 40 % organisch.
Wenigstens ein Teil der an organischen Bestandteilen reichen EtAc-unlöslichen Bestandteile können unter den
angewendeten Bedingungen in der Absetzvorrichtung Flüssigkeiten
sein.
Die Tabelle I zeigt die Ergebnisse von vergleichbaren
Zwei-Stufen-Kohleverflüssigungsversuchen unter Einsatz einer subbituminösen Decker-Kohle. In jedem Reaktor wird
der gleiche Katalysator verwendet,und das gleiche Auflösungsprodukt wird dem Reaktor zugeführt. Zur Durchführung
der Versuche 1, 2 und 3 werden verschiedene Verdünnungsmittel zur Ausfällung von C -unlöslichen Bestandteilen
verwendet. Zur Durchführung des Versuchs 1 besteht das Verdünnungsmittel aus 250 Thinner, bei dem es
sich um eine Mischung aus ungefähr 50 % Paraffin und 50 % Naphthenen in dem C^-C1n-Bereich handelt. Zur Durchführung
des Versuchs 2 ist das Verdünnungsmittel ein auf das Verfahren zurückgehendes Verdünnungsmittel mit-"
einem Siedebereich, der derart ist, daß ungefähr SO % bei weniger als 1000C sieden, 30 % bei 100 bis T25°C sieden,
15 % bei 125 bis 2000C sieden und 5 % oberhalb 2000C
sieden, wobei dieses Material auf das Verfahren gemäß der Figur zurückgeht. Zur Durchführung des Versuchs 3 besteht
das Verdünnungsmittel aus Toluol. Der Verdünnungsmittel/ Katalysator ist in jedem Falle ein Nickel/Molybdän/Titan/
Phosphor-Katalysator auf einem Aluminiumoxidträger mit der vorstehend angegebenen Zusammensetzung. Die Absetz-5
vorrichtung wird zur Durchführung der Versuche 1, 2 und
3 unter im wesentlichen den gleichen Bedingungen innerhalb seiner Steuerungsgrenzen betrieben.
0 Versuch Nr.
Auflösungsvorrichtung Temperatur, 0C
Raumgeschwindigkeit (h ) Druck (atm)
H2-Rate (m3/m3)
Raumgeschwindigkeit (h ) Druck (atm)
H2-Rate (m3/m3)
Katalytischer Reaktor Temperatur, 0C
-t
Raumgeschwindigkeit, (h ) Druck (atm)
0 Verdünnungsmittel
EtAc-unlösliche Bestandteile
in dem Recyclierungslösungsmittel (Gew.-%) 0 1 8
in dem Recyclierungslösungsmittel (Gew.-%) 0 1 8
Gesamt-CL-unlösliche Bestandteile
in dem Recyclierungs-
lösungsmittel (Gew.-%) 1,3 4,5 13,5
Katalysatorfoulingrate (°C/h) 0,0056 0,0083 0,078
Kohleumwandlung (MAF) zu
30 EtAc-löslichen Bestandteilen 69,6 % 85,8 % 90,9 %
Bei der Durchführung des Versuchs 1, bei welchem das Verdünnungsmittel
im wesentlichen keine aromatischen Komponen-
1 | 2 | 3 |
440 | 440 | 440 |
2 | 1 | 1 |
160 | 160 | 160 |
1740 | 1740 | 1740 |
355 | 360 | 360 |
0,33 | 0,33 | 0,33 |
160 | 160 | 160 |
250 Thinner | auf Verfahren zurückgehend |
Toluol |
oik 6 \Ι*ό
ten enthält, enthält das recyclisierte Material im wesentlichen keine EtAc-unlöslichen Bestandteile und nur
ungefähr 1,3 % gesamt-C_-unlÖsliche Bestandteile. Die Katalysatorfoulingrate ist im Falle des Versuchs 1 sehr
niedrig (0,0056 °C/h), die Kohleumwandlung beträgt nur ungefähr 70 %.
Bei der Durchführung des Versuchs 2 besteht das Verdünnungsmittel aus einem auf das Verfahren zurückgehende
Verdünnungsmittel, das sowohl aromatische als auch paraffinische Komponenten enthält. Es wird unter den gleichen
Absetzbedingungen wie im Falle des Versuchs 1 eingesetzt. Die EtAc-unlösliehen Bestandteile des Recyclierungslösungsmittels
machen ungefähr 1 % aus, während der Gehalt an gesamt-C^-unlöslichen Bestandteilen ungefähr
4,5 % beträgt. Der Umsatz ist beträchtlich höher als im Falle des Versuchs 1 und liegt bei 85,8 % bei einer
Katalysatorfoulingrate von 0,0083°C/h.
Bei der Durchführung des Versuchs 3 beträgt die Umwandlung
annähernd 91 %, wobei allerdings 8 Gew.-% EtAcunlösliche Bestandteile in dem recyclierten Material
vorliegen. Die Katalysatorfoulingrate beträgt 0,078°C/h.
Dieser Wert wird im allgemeinen für Reaktoren als zu
hoch angesehen, da Festbettreaktoren keinen partiellen Katalysatorersatz zulassen. Derartig hohe Foulingraten
können jedoch beispielsweise im Falle von Katalysatoren mit sich bewegenden Betten oder Fließbetten tolerierbar sein.
Die Tabelle II zeigt einen Vergleich unter Einsatz einer bituminösen Illinois-Kohle Nr. 6. Der Katalysator ist der
gleiche, wie er zur Durchführung der Versuche 1 bis 3
verwendet worden ist. Die Feststoffabtrennung erfolgt in einer Absetzvorrichtung, die bei 200°C und unter einem
Druck von 35 Atmosphären betrieben wird.
Versuch Nr. Auflösungsvorrichtung
Temperatur, 0C laufgeschwindigkeit (h )
0 Druck (atm)
H2-Rate (m3/m3)
Katalytischer Reaktor
Temperatur, 0C
Raumgeschwindigkeit (h )
5 Druck (atm)
Verdünnungsmittel
EtAc-unlösliche Bestandteile in dem Recyclierungslösungsmittel (Gew.-%)
0 Gesamt-CL-unlösliche Bestandteile in dem Recyclierungslösungsmittel
(Gew.-%)
Katalysatorfoulingrate (°C/h) Kohleumwandlung (MAP) zu EtAc-lös~
liehen Bestandteilen
Tabelle II | 5 | 6 |
446 | 446 | |
2 | 2 | |
160 | 160 | |
1740 | 1740 | |
365 | 365 | |
0,33' | 0,33 | |
160 | 160 | |
auf Verfahren | 250 Thin | |
zurückgehend | ner | |
2,5
4,1
0,0083
0,0083
94,3 %
2,4 0,0056
92,6 %
Man sieht, daß die portionsweise erfolgende Zunahme der Gesamtkohleumwandlung, die auf die selektive Recyclierung
30 von EtAc-unlöslichen Materialien zurückgeht, wesentlich
ausgeprägter ist, wenn eine Kohle mit minderer Qualität, beispielsweise eine subbituminöse Kohle, verarbeitet wird.
Sogar eine relativ geringe Zunahme des Prozentsatzes der
BAD ORIGINAL
umwandlung bedingt jedoch einen Profit von Millionen von
Dollar bei einem jährlichen Betrieb. Erfindungsgemäß muß man nur dafür Sorge tragen, daß eine ausreichende Menge
an EtAc-unlöslichen Bestandteilen, die reich an organisehen
Bestandteilen sind, zu der Auflösungsvorrichtung recycliert wird, beispielsweise in einem Aufschlämmungsöl,
um erheblich die Umwandlung in EtAc-lösliche Produkte
zu erhöhen, d. h., um wenigstens 0,3 %-Punkte, vorzugsweise wenigstens 0,5 %-Punkte, und zwar gegenüber der
Umwandlung, die unter den gleichen Bedingungen ohne Trennungsstufe erzielt wird.
Leerseite
Claims (30)
1. Verfahren zur Erhöhung der Umwandlung von Kohle in ethylacetatlösliehe
Produkte bei der Durchführung eines Kohleverflüssigungsverfahrens,
dadurch gekennzeichnet, daß
(a) eine Aufschlämmung aus einem Lösungsmittel und in
Form von Einzelteilchen vorliegender Kohle in eine Auflösungszone zur Erzeugung einer ersten Ablaufaufschlämmung
aus ethylacetat löslichen flüssigen Komponenten und ethyl acetatunlöslichen Bestandteilen
erhitzt wird,
D-8000 München 86, Siebertstraße 4 · POB 860 720 . Kabel: Muebobat · Telefon (089) 4740 05
Telecopier Infotec 6400 B - (089) 4740 08 · Telex 5-24285
_ ο —
(b) wenigstens ein Teil der ersten Ablaufaufschlämmung
mit Wasserstoff in einer Reaktionszone in Gegenwart eines von außen zugeführten Hydrierungskatalysators
unter Hydrierungsbedingungen zur Erzeugung einer zweiten Ablaufaufschlämmung aus ethylacetatlös-
lichen flüssigen Komponenten und ethylacetatunlöslichen Bestandteilen kontaktiert wird, wobei die
ethylacetatunlöslichen Bestandteile aus organischen Komponenten und anorganischen Komponenten bestehen,
10
(c) die ethylacetatunlöslichen Bestandteile in wenigstens einem Teil der zweiten Ablaufaufschlämmung zur Schaffung
einer an Feststoffen reichen Fraktion, die ethylacetatunlösliche
Bestandteile enthält, die in anorganischen Komponenten angereichert sind, und einer an
Feststoffen armen Fraktion, welche ethylacetatunlösliche Bestandteile enthält, die in organischen Komponenten
angereichert sind, aufgetrennt werden, und
(d) wenigstens ein Teil der an Feststoffen armen Fraktion der Auflösungszone recycliert wird, wobei der Recyclierungsstrom,
der ethylacetatunlösliche Bestandteile in einer Menge enthält, die (1) dazu ausreicht, die
Umwandlung der Kohle zu ethylacetatlöslichen Komponenten merklich zu erhöhen, und (2) für eine Hydrierungsfoulingrate
des Katalysators von mehr als 0,30C pro Stunde unzureichend ist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß 0 die recyclierte an Feststoffen armen Fraktion ethylacetatunlösliche
Bestandteile in einer Menge enthält, die nicht dazu ausreicht, die Hydrierungsfoulingrate des Katalysators
auf mehr als 0,050C pro Stunde einzustellen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß'die recyclierte an Feststoffen arme Fraktion
ungefähr 0,5 bis 5 Gew.-% ethylacetatunlösliche Bestandteile enthält.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die recyclierte an Feststoffen arme Fraktion
ungefähr 1 bis 4 Gew.-% ethylacetatunlösliche Bestandteile enthält.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die recyclierte an Feststoffen arme Fraktion
ungefähr 2 bis 10 Gew.-% n-heptanunlösliche Bestandteile
enthält.
6. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die eingesetzte Kohle aus einer qualitativ niedrigstehenden Kohle besteht.
7. Verfahren zur Erhöhung der Umwandlung von Kohle zu ethylacetatlöslichen
Produkte bei der Durchführung eines Kohle"-verflüssigungsverfahrens,
dadurch gekennzeichnet, daß
(a) eine Aufschlämmung aus einem Lösungsmittel und in
Form von Einzelteilchen vorliegender Kohle in einer Auflösungszone zur Erzeugung einer ersten Ablaufaufschlämmung
aus ethylacetatlöslichen Komponenten und ethylacetatunlöslichen Bestandteilen erhitzt
wird,
(b) wenigstens ein Teil der ersten Ablaufaufschlämmung
nach oben durch eine Reaktionszone, die ein gepacktes Bett aus Hydrierungskatalysator enthält, unter Hydrierungsbedingungen
zur Erzeugung einer zweiten Ablaufaufschlämmung
geschickt wird, die ethylacetatlösliche flüssige Komponenten und ethylacetatunlösliche Bestandteile
enthält, wobei die ethylacetatunloslichen Bestandteile aus organischen Komponenten und anorganischen
Komponenten bestehen,
10
10
(c) die ethylacetatunloslichen Bestandteile in wenigstens einem Teil des zweiten Ablaufs zur Schaffung einer an
Feststoffen reichen Fraktion, die ethylacetatunlösliche Bestandteile enthält, die in anorganischen Komponenten
angereichert sind, und einer an Feststoffen armen Fraktion, die ethylacetatunlösliehe Bestandteile
enthält, welche in organischen Komponenten angereichert sind, aufgetrennt werden und
(d) wenigstens ein Teil der an Feststoffen armen Fraktion
zu der Auflösungszone recycliert wird, wobei der Recyclierungsstrom
ethylacetatunlösliche Bestandteile in einer Menge enthält, die (T) dazu ausreicht, im
wesentlichen dem Umsatz der Kohle zu ethylacetatlösliehen
Komponenten zu erhöhen und (2) nicht dazu ausreicht, eine Hydrierungsfoulingrate des Katalysators
von mehr als 0,30C pro Stunde zu bewirken.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die recyclierte an Feststoffen arme Fraktion ethylacetatunlösliche
Bestandteile in einer Menge enthält, die nicht dazu ausreicht, eine Hydrierungsfoulingrate des Katalysators
von mehr als 0,050C pro Stunde zu bewirken.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die recyclierte an Feststoffen arme Fraktion ungefähr 0,5 bis 5 Gew.-% ethylacetatunlösliche
Bestandteile enthält.
■ ■ -
■ ■ -
10. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die recyclierte an Feststoffen arme
Fraktion ungefähr 1 bis 4 Gew.-% ethylacetatunlösliche
Bestandteile enthält.
11. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die recyclierte an Feststoffen arme Fraktion ungefähr 2 bis 10 Gew.-% n-heptanunlösliehe
Bestandteile enthält.
12. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die eingesetzte Kohle aus einer qualitativ minderwertigen Kohle besteht.
13. Verfahren zur Erhöhung des Umsatzes von Kohle zu
ethylacetatlöslichen Produkten bei der Durchführung eines Kohleverflüssigungsverfahrens, dadurch gekennzeichnet,
daß
(a) eine Aufschlämmung aus einem ersten Lösungsmittel
und in Form von EinzeLteilchen vorliegender Kohle in einer Auflösungszone zur Gewinnung einer ersten
Ablaufaufschlämmung aus ethylacetatlöslichen Komponenten
und ethylacetatunloslichen Bestandteilen erhitzt wird,
(b) wenigstens ein Teil der ersten Ablaufaufschlämmung
mit Wasserstoff in einer Reaktionszone in
Gegenwart eines von außen zugeführten Hydrierungskatalysators unter Hydrierungsbedingungen zur Gewinnung
einer zweiten Ablauf auf schläinmung aus ethylacetatlöslichen
flüssigen Komponenten und ethylacetatunlöslichen Bestandteilen, die aus organi
schen Komponenten und anorganischen Komponenten bestehen, kontaktiert wird,
(c) wenigstens ein Teil des zweiten Ablaufs mit einem zweiten Lösungsmittel, das wenigstens 2 Gew.-% aromatische
Komponenten enthält, zur bevorzugten Ausfällung von anorganischen ethylacetatunlöslichen
Komponenten kontaktiert wird und eine an Feststoffen arme Fraktion gewonnen wird, die ethylacetatunlösliche
Bestandteile enthält, die in organischen
Komponenten angereichert sind, und
(d) wenigstens ein Teil der an Feststoffen armen Fraktion der Auflösungszone erneut zugeführt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der recyclierte Teil der an Feststoffen armen Fraktion ethylacetatunlösliche Bestandteile in einer
Menge enthält, die (1) dazu ausreicht, die Umwandlung der Kohle zu ethylacetatlöslichen Komponenten merklich
zu erhöhen und (2) nicht dazu ausreicht, eine Hydrierungsfoulingrate
des Katalysators von mehr als 0,30C pro Stunde zu bewirken.
0 15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der recyclierte Teil der an Feststoffen armen Fraktion ethylacetatunlösliche Bestandteile in einer
Menge enthält, die nicht dazu ausreicht, eine Hydrierungsfoul ingrate des Katalysators von mehr als 0,050C
pro Stunde zu bewirken.
16. Verfahren nach Anspruch 13, 14 oder 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das eingesetzte zweite Lösungsmittel wenigstens 10 Gew.-% Paraffine und 5 bis
gekennzeichnet, daß das eingesetzte zweite Lösungsmittel wenigstens 10 Gew.-% Paraffine und 5 bis
5 0 Gew.-% Aromaten enthält.
5
5
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Lösungsmittel ungefähr 30 bis 40
Gew.-% Paraffine, ungefähr 40 bis 50 Gew.-% naphthenische Bestandteile und ungefähr 5 bis 15 Gew.-% Aromaten enthält, wobei wenigstens 75 Gew.-% des zweiten Lösungsmittels einen Siedepunkt unterhalb 20 00C aufweisen.
Gew.-% Paraffine, ungefähr 40 bis 50 Gew.-% naphthenische Bestandteile und ungefähr 5 bis 15 Gew.-% Aromaten enthält, wobei wenigstens 75 Gew.-% des zweiten Lösungsmittels einen Siedepunkt unterhalb 20 00C aufweisen.
18. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die ausgefällten anorganischen ethylacetatunlöslichen
Bestandteile durch Schwerkraftabsetzen bei erhöhter Temperatur und Druck entfernt werden.
19. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die ausgefällten anorganischen ethylacetatunlöslichen Bestandteile durch Schwerkraftabsetzen bei einer
Temperatur von 35 bis 3000C sowie unter einem Druck von 1 bis 70 Atmosphären entfernt werden.
20. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der eingesetzte Hydrierungskatalysator wenigstens
eine Hydrierungskomponente, ausgewählt aus der Gruppe VI-B und der Gruppe VIII, abgeschieden auf einem
Aluminiumträger, enthält.
Aluminiumträger, enthält.
21. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die eingesetzte Kohle aus einer qualitativ minderwertigen Kohle besteht.
22. Kohleverflüssigungsverfahren, dadurch gekennzeichnet,
daß
(a) eine Aufschlämmung aus einem ersten Lösungsmittel
und in Form von Einzelteilchen vorliegender Kohle
in einer Auflösungszone auf eine Temperatur von
400 bis 4800C unter einem Druck von 70 bis 700 Atmosphären bei einer Verweilzeit von 0,1 bis 3 h
und einer Wasserstoffrate von 170 bis 3500 m3/m3
der Aufschlämmung zur Auflösung der Kohle in einem
erheblichen Ausmaße und zur Schaffung einer ersten Ablaufaufschlämmung mit einem normalerweise flüssigen
Anteil aus Lösungsmittel und aufgelöster Kohle, die unlösliche Feststoffe und flüssige
Komponenten, die oberhalb 3500C sieden, enthält,
erhitzt wird,
(b) wenigstens ein Teil des normalerweise flüssigen Anteils, der unlösliche Feststoffe und flüssige
Komponenten, die oberhalb 3500C sieden, enthält,
nach oben durch eine Reaktionszone, die ein gepacktes Bett aus einem Hydrierungskatalysator enthält,
unter Hydrierungsbedingungen einschließlich einer Temperatur von 310 bis 4250C, eines Druckes von
70 bis 700 Atmosphären, einer Wasserstofffließ
rate von 350 bis 3500 m3/m3 Aufschlämmung und
einer stündlichen Aufschlämmungsraumströmungsgeschwindigkeit von 0,1 bis 2 Stunden zur Erzeugung
einer zweiten Ablaufaufschlämmung mit einem normalerweise
flüssigen Teil, die ethylacetatunlös-
liche Bestandteile enthält, wobei die ethylacetatunlöslichen
Bestandteile aus organischen Komponenten und anorganischen Komponenten bestehen,
3243-H3
geschickt wird,
(c) die leichten Gase in einer Naphthafraktion von
der zweiten Ablaufaufschlämmung zur Erzeugung eines Flüssigkeit/Feststoff-Ablaufs abgetrennt
werden und der Flüssigkeits/Feststoff-Ablauf mit
einem zweiten Lösungsmittel aus wenigstens 10 Gew.-% paraffinischen und wenigstens 2 Gew.—%
aromatischen Komponenten zur selektiven Ausfällung von anorganischen ethylacetatunloslichen
Bestandteilen sowie zur Gewinnung eines an Feststoffen
armen kohlenstoffhaltigen Flüssigkeitsstroms, der nichtdestillierbare flüssige Komponenten
sowie ethylacetatuniösliche Bestandteile, angereichert in organischen Komponenten, enthält,
abgetrennt werden, und
(d) eine zweite Lösungsmittelfraktion aus dem an Feststoffen
armen Strom gewonnen und wenigstens ein Teil des Restes des an Feststoffen armen Stroms,
der nichtdestillierbare flüssige Komponenten enthält, erneut der Auflösungsstufe zugeführt wird.
23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der recyclierte an Feststoffen arme Strom ungefähr 0,5 bis 5 Gew.-% ethylacetatuniösliche Bestandteile
enthält.
24. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der recyclierte an Feststoffen arme Strom ungefähr
1 bis 4 Gew.-% ethylacetatuniösliche Bestandteile enthält.
25. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der recyclierte an Feststoffen arme Strom ungefähr
2 bis 10 Gew.-% n-heptanunlösliche Bestandteile
enthält.
26. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der an Feststoffen arme Strom zu der Auflösungsstufe ohne zwischengeschaltete Hydrierungsstufen
recycliert wird.
27. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das eingesetzte zweite Lösungsmittel ungefähr
30 bis 40 Gew.-% Paraffine, ungefähr 40 bis 50 Gew.-% naphthenische Bestandteile und ungefähr 5 bis 15 Gew.-%
Aromaten enthält, wobei wenigstens 7 5 Gew.-% des zweiten Lösungsmittels einen Siedepunkt unterhalb 2000C
aufweisen.
28. Verfahren nach Anspruch 22, 23, 24, 25, 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß der recyclierte an Feststoffen
arme Strom ethylacetatunlösliche Bestandteile einer Menge enthält, die (1) dazu ausreicht, die
Umwandlung der Kohle in ethylacetatlösliche Komponenten merklich zu erhöhen und (2) nicht dazu ausreicht,
einsHydrierungsfoulingrate des Katalysators von
mehr als 0,30C pro Stunde zu bewirken.
29. Verfahren nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß der recyclierte an Feststoffen arme Strom ethylacetatunlösliche
Bestandteile in einer Menge enthält, die nicht dazu ausreicht, eine Foulingrate des Katalysators
von mehr als 0,050C pro Stunde zu bewirken.
32A3H3
30. Verfahren nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die eingesetzte Kohle aus einer qualitativ minderwertigen
Kohle besteht.
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---|---|---|---|
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